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Gesetze,
Verordnungen, Erlasse und Kommentare |
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(alte)
Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in
Niedersachsen (Nds.MasterVO-Lehr) Vom 8.11.2007 (Nds.GVBl. Nr. 33/2007 S.488),
geändert durch VO vom
28.10.2014
(Nds. GVBl. Nr. 22/2014 S. 302) - VORIS 20411 -
Inhaltsübersicht
(nicht amtlich)
§ 1 |
Fachliche Voraussetzungen für die Zulassung zum
Vorbereitungsdienst |
§ 2 |
Regelstudienzeit, Leistungspunkte und Unterrichtsfächer
für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen |
§ 3 |
Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer und
Sprachanforderungen für das Lehramt an Haupt- und Realschulen |
§ 4 |
Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer und
Sprachanforderungen für das Lehramt an Gymnasien |
§ 5 |
Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer und
sonderpädagogische Fachrichtungen für das Lehramt für
Sonderpädagogik |
§ 6 |
Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer,
berufliche Fachrichtungen und berufspraktische Tätigkeiten für das
Lehramt an berufsbildenden Schulen |
§ 7 |
Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen |
§ 8 |
Studienrelevanter Auslandsaufenthalt beim Studium moderner
Sprachen |
§ 9 |
Praxiselemente |
§ 10 |
Fachpraktische Prüfungen |
§ 11 |
Masterarbeit für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das
Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Gymnasien und das Lehramt an
berufsbildenden Schulen |
§ 12 |
Masterarbeit für das Lehramt für Sonderpädagogik
|
§ 13 |
Lehrbefähigung für den Sekundarbereich I für das
Lehramt an Gymnasien |
§ 14 |
Bewertung von Prüfungsleistungen, Gesamtnote des
Masterstudiums |
§ 15 |
Übergangsregelungen |
§ 16 |
Inkrafttreten |
Anlage 1 |
Vorschriften für die Bildungswissenschaften |
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Erster Abschnitt |
Schulformübergreifende Standards für
die bildungswissenschaftlichen Kompetenzen |
Zweiter Abschnitt |
Schulformspezifische Standards für die
bildungswissenschaftlichen Kompetenzen |
Dritter Abschnitt |
Standards für schulpraktische
Fähigkeiten |
Anhang |
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Anlage 2 |
Fächerübergreifende Kompetenzen der Fachwissenschaft
sowie fächerübergreifende Kompetenzbereiche und Kompetenzen der
Fachdidaktik aller Fächer und für alle Lehrämter |
Anlage 3 |
Fächerspezifische Kompetenzbereiche, Kompetenzen, Standards
und auf Standards bezogene Inhalte der Fachwissenschaft und der Fachdidaktik
aller Fächer und für alle Lehrämter |
[Alte Sprachen: Latein; Griechisch], [Angewandte Informatik], [Bautechnik], [Biologie], [Chemie], [Darstellendes Spiel], [Deutsch], [Elektrotechnik], [Erdkunde], [Fahrzeugtechnik], [Farbtechnik / Raumgestaltung], [Geschichte],
[Gestaltendes Werken], [Gesundheitswissenschaften], [Hauswirtschaft],
[Holztechnik], [Informatik], [Kosmetologie], [Kunst], [Lebensmittelwissenschaft], [Mathematik], [Metalltechnik: Fachgebiet Energie- und Versorgungstechnik],
[Metalltechnik: Fachgebiet Produktions- /
Fertigungstechnik], [Moderne Sprachen], [Musik], [Ökotrophologie], [Pflegewissenschaften], [Philosophie], [Physik], [Politik], [Politik-Wirtschaft], [Evangelische
Religion], [Katholische Religion], [Sachunterricht], [Sonderpädagogik], [Sonderpädagogik Berufsbildende Schulen], [Sozialpädagogik], [Sport], [Technik], [Textiles Gestalten], [Werte und Normen], [Wirtschaft], [Wirtschaftswissenschaft] |
Anlage 4 |
Sprachanforderungen |
Anlage 5 |
Vorgaben zum Nachweis berufspraktischer Tätigkeit |
Anlage 6 |
Fachpraktische Prüfungen |
Aufgrund des § 202 Abs. 1 in Verbindung mit § 268 a des
Niedersächsischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 19. Februar 2001
(Nds. GVBl. S. 33), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13.
September 2007 (Nds. GVBl. S. 444), wird verordnet:
§ 1
Fachliche Voraussetzungen
für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Die fachlichen Voraussetzungen für die Zulassung zum
Vorbereitungsdienst für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung
Bildung erfüllt, wer einen Masterabschluss (Master of Education) an einer
Universität oder gleichgestellten Hochschule in Niedersachsen in einem
akkreditierten Masterstudiengang für das Lehramt an Grundschulen, das
Lehramt an Haupt- und Realschulen, das Lehramt an Gymnasien, das Lehramt
für Sonderpädagogik oder das Lehramt an berufsbildenden Schulen
erworben und dafür ein Studium abgeschlossen hat, das dieser Verordnung
entspricht.
§ 2
Regelstudienzeit, Leistungspunkte und
Unterrichtsfächer für das Lehramt an Grundschulen
(1) 1Für das Lehramt an
Grundschulen ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium von sechs Semestern und
ein abgeschlossenes lehramtsbezogenes Masterstudium von vier Semestern
erforderlich. 2Im Studium sind in den Bildungswissenschaften und in
zwei Unterrichtsfächern Kompetenzen nach den
Anlagen 1 bis 3 zu erwerben. 3Im Bachelorstudium
sind durch die Belegung von Lehreinheiten (im Folgenden: Module), denen von der
Hochschule Leistungspunkte zugeordnet sind, 180 Leistungspunkte und im
Masterstudium 120 Leistungspunkte zu erwerben. 4Die Leistungspunkte
richten sich nach den im European Credit Transfer System festgelegten
Kriterien. 5 Die Leistungspunkte sind wie folgt zu verteilen:
1. |
Bildungswissenschaften
einschließlich der Praktika nach § 9 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 |
mindestens 75 Leistungspunkte, |
2. |
Fachwissenschaft und Fachdidaktik eines
Unterrichtsfachs |
mindestens 60 Leistungspunkte, davon
mindestens ein Viertel Fachdidaktik, |
3. |
Fachwissenschaft und Fachdidaktik des
anderen Unterrichtsfachs |
mindestens 60 Leistungspunkte, davon
mindestens ein Viertel Fachdidaktik, |
4. |
Praxisphase nach § 9 Abs. 2 Nr. 3,
bestehend aus |
|
a) einem Praxisblock und |
mindestens 20 Leistungspunkte, |
b) Lehrveranstaltungen |
mindestens 10 Leistungspunkte, |
5. |
Projektband (semesterübergreifendes
Modul zur Durchführung eines studentischen Forschungsprojektes) |
mindestens 15 Leistungspunkte, |
6. |
Bachelorarbeit, Masterarbeit, Kolloquium
|
mindestens 35 Leistungspunkte, |
7. |
zusätzliche Studien- und
Prüfungsleistungen zu den Nummern 1 bis 6 |
höchstens 25 Leistungspunkte. |
6Den in Satz 5
Nr. 1 genannten Praktika sind insgesamt mindestens 7 Leistungspunkte
zuzuordnen. 7Nachzuweisen ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen
in Bezug auf den Erwerb von Basisqualifikationen im Bereich der
Elementardidaktik
- in dem Unterrichtsfach Deutsch, wenn Deutsch nicht als
Unterrichtsfach gewählt worden ist,
- in dem Unterrichtsfach Mathematik, wenn Mathematik nicht als
Unterrichtsfach gewählt worden ist, und
- in einem anderen Unterrichtsfach, wenn Deutsch und Mathematik als
Unterrichtsfächer gewählt worden sind.
(2) 1Für das Lehramt an Grundschulen muss mindestens
eines der Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch oder Mathematik sein.
2Neben einem dieser Unterrichtsfächer kann auch Evangelische
Religion, Gestaltendes Werken, Katholische Religion, Kunst, Musik,
Sachunterricht, Sport oder Textiles Gestalten Gewählt werden.
(3) Von Absatz 2 abweichende Fächerverbindungen können durch
die für die Laufbahnprüfung für Lehrämter zuständige
Landesbehörde zugelassen werden, wenn besondere Gründe nachgewiesen
werden.
(4) Für die Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch und
Katholische Religion ist die Erfüllung der Sprachanforderungen nach der
Anlage 4 nachzuweisen.
(5) Die Prüfungsleistungen in den Modulen der
Bildungswissenschaften und der Unterrichtsfächer sind jeweils nach §
14 Abs. 1 und 3 zu benoten.
§ 3
Regelstudienzeit, Leistungspunkte,
Unterrichtsfächer und Sprachanforderungen für das Lehramt an Haupt-
und Realschulen
(1) 1Für das Lehramt an
Haupt- und Realschulen ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium von sechs
Semestern und ein abgeschlossenes lehramts- und schwerpunktbezogenes
Masterstudium von vier Semestern erforderlich. 2Im Studium sind in
den Bildungswissenschaften und in zwei Unterrichtsfächern Kompetenzen nach
den
Anlagen 1 bis 3 zu erwerben. 3Im Bachelorstudium
sind durch die Belegung von Lehreinheiten (im Folgenden: Module), denen von der
Hochschule Leistungspunkte zugeordnet sind, 180 Leistungspunkte und im
Masterstudium 120 Leistungspunkte zu erwerben. 4Die Leistungspunkte
richten sich nach den im European Credit Transfer System festgelegten
Kriterien. 5Die Leistungspunkte sind wie folgt zu verteilen:
1. |
Bildungswissenschaften
einschließlich der Praktika nach § 9 Abs. 3 Nm. 1 und 2 oder Abs. 4
Nrn. 1 und 2 |
mindestens 75
Leistungspunkte, |
2. |
Fachwissenschaft und
Fachdidaktik eines Unterrichtsfachs |
mindestens 60
Leistungspunkte, davon mindestens ein Viertel Fachdidaktik, |
3. |
Fachwissenschaft und
Fachdidaktik des anderen Unterrichtsfachs |
mindestens 60
Leistungspunkte, davon mindestens ein Viertel Fachdidaktik, |
4. |
Praxisphase nach § 9
Abs. 3 Nr. 3 oder Abs. 4 Nr. 3, bestehend aus |
|
a) einem Praxisblock
und |
mindestens 20
Leistungspunkte, |
b) Lehrveranstaltungen |
mindestens 10
Leistungspunkte, |
5. |
Projektband
(semesterübergreifendes Modul zur Durchführung eines studentischen
Forschungsprojektes) |
mindestens 15
Leistungspunkte, |
6. |
Bachelorarbeit, Masterarbeit,
Kolloquium |
mindestens 35
Leistungspunkte, |
7. |
zusätzliche Studien-
und Prüfungsleistungen zu den Nummern 1 bis 6 |
höchstens 25
Leistungspunkte. |
6Den in Satz 5 Nr. 1 genannten
Praktika sind insgesamt mindestens 7 Leistungspunkte zuzuordnen.
(2) 1Für das Lehramt an Haupt- und Realschulen mit dem
Schwerpunkt Hauptschule muss mindestens eines der Unterrichtsfächer
Deutsch, Englisch, Mathematik oder Wirtschaft sein. 2Neben einem
dieser Unterrichtsfächer kann auch Biologie, Chemie, Erdkunde,
Evangelische Religion, Geschichte, Gestaltendes Werken, Hauswirtschaft,
Informatik, Katholische Religion, Kunst, Musik, Niederländisch, Physik,
Politik, Sport, Technik, Textiles Gestalten oder Werte und Normen gewählt
werden. 3Abweichend von den Sätzen 1 und 2 können Biologie
und Chemie, Biologie und Physik oder Chemie und Physik gewählt werden.
(3) 1Für das Lehramt an Haupt- und Realschulen mit dem
Schwerpunkt Realschule muss mindestens eines der Unterrichtsfächer
Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik oder Wirtschaft sein.
2Neben einem dieser Unterrichtsfächer kann auch Biologie.
Chemie, Erdkunde, Evangelische Religion, Geschichte, Gestaltendes Werken,
Hauswirtschaft, Informatik, Katholische Religion, Kunst, Musik,
Niederländisch, Physik, Politik, Sport, Technik, Textiles Gestalten oder
Werte und Normen gewählt werden. 3Abweichend von den
Sätzen 1 und 2 können Biologie und Chemie, Biologie und Physik oder
Chemie und Physik gewählt werden.
[Anm. d. Redaktion: Abs. 2 und 3 erhält mit Gültigkeit ab
1.10.2015 folgende Fassung:
(2) 1Für das Lehramt an Haupt- und Realschulen mit dem
Schwerpunkt Hauptschule muss mindestens eines der Unterrichtsfächer
Chemie, Deutsch, Englisch, Kunst, Mathematik, Musik oder Physik sein.
2Neben einem dieser Unterrichtsfächer kann auch Biologie,
Erdkunde, Evangelische Religion, Geschichte, Gestaltendes Werken,
Hauswirtschaft, Informatik, Katholische Religion, Niederländisch, Politik,
Sport, Technik, Textiles Gestalten, Werte und Normen oder Wirtschaft
gewählt werden.
(3) 1Für das Lehramt an Haupt- und Realschulen mit dem
Schwerpunkt Realschule muss mindestens eines der Unterrichtsfächer Chemie,
Deutsch, Englisch, Französisch, Kunst, Mathematik, Musik oder Physik sein.
2Neben einem dieser Unterrichtsfächer kann auch Biologie,
Erdkunde, Evangelische Religion, Geschichte, Gestaltendes Werken,
Hauswirtschaft, Informatik, Katholische Religion, Niederländisch, Politik,
Sport, Technik, Textiles Gestalten, Werte und Normen oder Wirtschaft
gewählt werden.
(4) Von Absatz 2 oder 3 abweichende Fächerverbindungen können
durch die für die Laufbahnprüfung für Lehrämter
zuständige Landesbehörde zugelassen werden, wenn besondere
Gründe nachgewiesen werden.
(5) Für die Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch,
Französisch, Katholische Religion und Niederländisch ist die
Erfüllung der Sprachanforderungen nach der
Anlage 4 nachzuweisen.
(6) Die Prüfungsleistungen in den Modulen der
Bildungswissenschaften und der Unterrichtsfächer sind jeweils nach §
14 Abs. 1 und 3 zu benoten.
§ 4
Regelstudienzeit, Leistungspunkte,
Unterrichtsfächer und Sprachanforderungen für das Lehramt an
Gymnasien
(1) 1Für das Lehramt an
Gymnasien ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium von sechs Semestern und ein
abgeschlossenes lehramtsbezogenes Masterstudium von vier Semestern
erforderlich. 2Im Studium sind in den Bildungswissenschaften und in
zwei Unterrichtsfächern Kompetenzen nach den
Anlagen 1 bis 3 zu erwerben. 3Im Bachelorstudium
sind durch die Belegung von Lehreinheiten (im Folgenden: Module), denen von der
Hochschule Leistungspunkte zugeordnet sind, 180 Leistungspunkte und im
Masterstudium 120 Leistungspunkte zu erwerben. 4Die Leistungspunkte
richten sich nach den im European Credit Transfer System festgelegten
Kriterien. 5Die Leistungspunkte sind wie folgt zu verteilen:
1. |
Bildungswissenschaften
einschließlich der Praktika nach § 9 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 |
mindestens 45
Leistungspunkte, |
2. |
Fachwissenschaft und
Fachdidaktik eines Unterrichtsfachs |
mindestens 95
Leistungspunkte, davon mindestens ein Fünftel Fachdidaktik
einschließlich der Praktika nach § 9 Abs. 5 Nr. 3, |
3. |
Fachwissenschaft und
Fachdidaktik des anderen Unterrichtsfachs |
mindestens 95
Leistungspunkte, davon mindestens ein Fünftel Fachdidaktik
einschließlich der Praktika nach § 9 Abs. 5 Nr. 3, |
4. |
Bachelorarbeit,
Masterarbeit |
mindestens 35
Leistungspunkte, |
5. |
zusätzliche Studien-
und Prüfungsleistungen zu den Nummern 1 bis 4 |
höchstens 30
Leistungspunkte. |
6Den Praktika sind insgesamt
mindestens 15 Leistungspunkte zuzuordnen, dabei sind für die Praktika nach
§ 9 Abs. 5 Nr. 3 mindestens 8 Leistungspunkte vorzusehen.
(2) 1Mindestens eines der Unterrichtsfächer muss
Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Mathematik, Musik oder Spanisch
sein. 2Neben einem dieser Unterrichtsfächer kann auch Biologie,
Chemie, Chinesisch, Darstellendes Spiel, Erdkunde, Evangelische Religion,
Geschichte, Griechisch, Informatik, Katholische Religion, Kunst,
Niederländisch, Philosophie, Physik, Politik-Wirtschaft, Russisch, Sport
oder Werte und Normen gewählt werden. 3Abweichend von den
Sätzen 1 und 2 können Biologie und Chemie, Biologie und Physik,
Chemie und Physik oder Physik und Informatik gewählt werden. 4
Darüber hinaus kann abweichend von den Sätzen 1 und 2 Darstellendes
Spiel nur mit Deutsch oder einer Fremdsprache verbunden werden; es kann auch
mit Kunst oder Musik verbunden werden, wenn diese Unterrichtsfächer an
einer künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule studiert werden.
(3) Von Absatz 2 abweichende Fächerverbindungen können durch
die für die Laufbahnprüfung für Lehrämter zuständige
Landesbehörde zugelassen werden, wenn besondere Gründe nachgewiesen
werden.
(4) Für die Unterrichtsfächer Chinesisch, Deutsch, Englisch,
Evangelische Religion, Französisch, Geschichte, Griechisch, Katholische
Religion, Latein, Niederländisch, Philosophie, Russisch, Spanisch ist die
Erfüllung der Sprachanforderungen nach der
Anlage 4 nachzuweisen.
(5) Die Prüfungsleistungen in den Modulen der
Bildungswissenschaften und der Unterrichtsfächer sind jeweils nach §
14 Abs. 1 und 3 zu benoten.
§ 5
Regelstudienzeit, Leistungspunkte,
Unterrichtsfächer und sonderpädagogische Fachrichtungen für das
Lehramt für Sonderpädagogik
(1) 1Für das Lehramt für
Sonderpädagogik ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium von sechs
Semestern und ein abgeschlossenes lehramtsbezogenes Masterstudium von vier
Semestern erforderlich. 2 Im Studium sind in den
Bildungswissenschaften, in einem Unterrichtsfach und in zwei
sonderpädagogischen Fachrichtungen Kompetenzen nach den
Anlagen 1 bis 3 zu erwerben. 3Im Bachelorstudium
sind durch die Belegung von Lehreinheiten (im Folgenden: Module), denen von der
Hochschule Leistungspunkte zugeordnet sind, 180 Leistungspunkte und im
Masterstudium 120 Leistungspunktezu erwerben. 4Die Leistungspunkte
richten sich nach den im European Credit Transfer System festgelegten
Kriterien. 5Die Leistungspunkte sind wie folgt zu verteilen:
1. |
Bildungswissenschaften
einschließlich der Praktika nach § 9 Abs. 6 Nrn. 1 und 2 |
mindestens 90
Leistungspunkte, |
2. |
Fachwissenschaft und
Fachdidaktik des Unterrichtsfachs |
mindestens 60
Leistungspunkte, davon mindestens ein Viertel Fachdidaktik einschließlich
der Praktika nach § 9 Abs. 6 Nr. 3, |
3. |
Fachwissenschaft und
Fachdidaktik zweier sonderpädagogischer Fachrichtungen |
mindestens 80
Leistungspunkte, davon mindestens ein Viertel Fachdidaktik einschließlich
der Praktika nach § 9 Abs. 6 Nr. 3, |
4. |
Bachelorarbeit,
Masterarbeit |
mindestens 35
Leistungspunkte, |
5. |
zusätzliche Studien-
und Prüfungsleistungen zu den Nummern 1 bis 4 |
höchstens 35
Leistungspunkte. |
6Den Praktika sind insgesamt
mindestens 15 Leistungspunkte zuzuordnen, dabei sind für die Praktika nach
§ 9 Abs. 6 Nr. 3 mindestens 8 Leistungspunkte vorzusehen.
(2) Unterrichtsfächer sind Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch,
Erdkunde, Evangelische Religion, Geschichte, Gestaltendes Werken,
Hauswirtschaft, Katholische Religion, Kunst, Mathematik, Musik, Physik,
Politik, Sachunterricht, Sport, Technik, Textiles Gestalten, Werte und Normen
und Wirtschaft.
(3) Sonderpädagogische Fachrichtungen sind Pädagogik bei
Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung, Pädagogik bei
Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung,
Pädagogik bei Beeinträchtigungen des schulischen Lernens,
Pädagogik bei Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens und
Pädagogik bei Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen
Entwicklung.
(4) Für die Unterrichtsfächer Deutsch und Englisch ist die
Erfüllung der Sprachanforderungen nach
Anlage 4 nachzuweisen.
(5) Die Prüfungsleistungen in den Modulen der
Bildungswissenschaften, des Unterrichtsfachs und der sonderpädagogischen
Fachrichtungen sind jeweils nach § 14 Abs. 1 und 3 zu benoten.
§ 6
Regelstudienzeit, Leistungspunkte,
Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen und berufspraktische
Tätigkeiten für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
(1) 1Für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium von sechs
Semestern und ein abgeschlossenes lehramtsbezogenes Masterstudium von vier
Semestern erforderlich. 2Im Studium sind in den
Bildungswissenschaften, in einem Unterrichtsfach und in einer beruflichen
Fachrichtung Kompetenzen nach den
Anlagen 1 bis 3 zu erwerben. 3Im Bachelorstudium
sind durch die Belegung von Lehreinheiten (im Folgenden: Module), denen von der
Hochschule Leistungspunkte zugeordnet sind, 180 Leistungspunkte und im
Masterstudium 120 Leistungspunkte zu erwerben. 4Die Leistungspunkte
richten sich nach den im European Credit Transfer System festgelegten
Kriterien. 5Die Leistungspunkte sind wie folgt zu verteilen:
1. |
Bildungswissenschaften und
Berufs- und Wirtschaftspädagogik einschließlich der Praktika nach
§ 9 Abs. 7 Nr. 1 |
mindestens 45
Leistungspunkte, |
2. |
Fachwissenschaft und
Fachdidaktik des Unterrichtsfachs oder Fachwissenschaft und Fachdidaktik der
Sonderpädagogik an berufsbildenden Schulen |
mindestens 70
Leistungspunkte, davon mindestens ein Fünftel Fachdidaktik
einschließlich der Praktika nach § 9 Abs. 7 Nr. 2, |
3. |
Fachwissenschaft und
Fachdidaktik der beruflichen Fachrichtung |
mindestens 120
Leistungspunkte, davon mindestens ein Fünftel Fachdidaktik
einschließlich der Praktika nach § 9 Abs. 7 Nr. 2, |
4. |
Bachelorarbeit,
Masterarbeit |
mindestens 35
Leistungspunkte, |
5. |
zusätzliche Studien-
und Prüfungsleistungen zu den Nummern 1 bis 4 |
höchstens 30
Leistungspunkte. |
6Den Praktika sind insgesamt
mindestens 15 Leistungspunkte zuzuordnen, dabei sind für die Praktika nach
§ 9 Abs. 7 Nr. 3 mindestens 8 Leistungspunkte vorzusehen.
(2) Berufliche Fachrichtungen sind Bautechnik, Elektrotechnik,
Farbtechnik und Raumgestaltung, Gesundheitswissenschaften, Holztechnik,
Kosmetologie, Fahrzeugtechnik, Lebensmittelwissenschaft (Ernährung),
Metalltechnik (Fachgebiet Energie- und Versorgungstechnik oder Fachgebiet
Produktions- und Fertigungstechnik), Ökotrophologie (Hauswirtschaft),
Pflegewissenschaften, Sozialpädagogik und Wirtschaftswissenschaften.
(3) Unterrichtsfächer sind Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch,
Evangelische Religion, Französisch, Geschichte, Informatik, Katholische
Religion, Mathematik, Niederländisch, Physik, Politik, Spanisch, Sport und
Werte und Normen. 2Biologie kann nur Unterrichtsfach sein, wenn als
berufliche Fachrichtung Gesundheitswissenschaften, Kosmetologie,
Ökotrophologie oder Pflegewissenschaften gewählt wird.
(4) 1An die Stelle des Unterrichtsfachs kann
Sonderpädagogik an berufsbildenden Schulen treten. 2Dies gilt
nicht, wenn als berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik gewählt wird.
(5) Abweichungen von Absatz 3 oder 4 können durch die für die
Laufbahnprüfung für Lehrämter zuständige Landesbehörde
zugelassen werden, wenn besondere Gründe nachgewiesen werden.
(6) Die Prüfungsleistungen in den Modulen der
Bildungswissenschaften, des Unterrichtsfachs oder der Sonderpädagogik an
berufsbildenden Schulen und der beruflichen Fachrichtung sind jeweils nach
§ 14 Abs. 1 und 3 zu benoten.
(7) 1Es sind berufspraktische Tätigkeiten nachzuweisen,
in den Fachrichtungen Pflegewissenschaften und Sozialpädagogik durch eine
abgeschlossene fachrichtungsbezogene Berufsausbildung nach der
Anlage 5 und in den übrigen Fachrichtungen durch eine
abgeschlossene Berufsausbildung oder fachrichtungsbezogene Praktika nach der
Anlage 5 . 2Die fachrichtungsbezogenen Praktika müssen
insgesamt mindestens 52 Wochen umfassen. 3Das einzelne Praktikum
muss mindestens vier Wochen dauern.
(8) Für die Unterrichtsfächer Geschichte und Katholische
Religion ist die Erfüllung der Sprachanforderungen nach der
Anlage 4 nachzuweisen.
§ 7
Anrechnung von Prüfungs- und
Studienleistungen
1Die Hochschulen können vorsehen, dass Prüfungs-
und Studienleistungen aus einem anderen Studiengang an einer Hochschule im In-
oder Ausland auf Antrag angerechnet werden, wenn diese fachlich gleichwertig
sind. 2Sie sind in der Regel fachlich gleichwertig, wenn sie in
einem anderen lehramtsbezogenen Studiengang erbracht wurden.
§ 8
Studienrelevanter Auslandsaufenthalt beim
Studium moderner Sprachen
1Ist Chinesisch, Englisch, Französisch,
Niederländisch, Russisch oder Spanisch Unterrichtsfach, so ist in einem
Land, in dem die Sprache Amtssprache ist, ein mindestens dreimonatiger
studienrelevanter Auslandsaufenthalt zu absolvieren. 2Die Hochschule
kann hiervon aus schwerwiegenden persönlichen Gründen Ausnahmen
zulassen. 3Der Auslandsaufenthalt kann während des Bachelor-
oder Masterstudiums absolviert werden. 4Ist auch das weitere
Unterrichtsfach eine moderne Sprache, so ist ein zweiter Auslandsaufenthalt
nicht erforderlich. 5Ein im Ausland abgeleistetes fachdidaktisch
oder bildungswissenschaftlich orientiertes Praktikum kann auf die Dauer des
Auslandsaufenthalts angerechnet werden.
§ 9
Praxiselemente
(1) 1Die Studierenden haben berufsfeldbezogene Praktika
abzuleisten, die in der Verantwortung der Hochschulen liegen. 2Die
Praktika sollen auf forschungsorientierte Fragestellungen eingehen.
3Sie dienen der berufsfeldbezogenen Orientierung und Profilierung in
der Lehramtsausbildung und sollen den Studierenden eine Selbsteinschätzung
zur getroffenen Berufswahl ermöglichen sowie eine Fremdeinschätzung
geben.
(2) 1Für das Lehramt an
Grundschulen sind folgende Praktika erforderlich:
- ein Praktikum in einer vorschulischen Einrichtung, in einem Betrieb,
in einer sozialen Einrichtung oder in einem Sportverein,
- ein allgemeines Schulpraktikum und
- im Masterstudium im Rahmen einer Praxisphase ein fachdidaktisch
orientiertes Praktikum im Umfang von 18 Unterrichtswochen (Praxisblock) in
beiden gewählten Unterrichtsfächern an einer Grundschule.
2Die Praktika nach Satz 1 Nrn. 1 und
2 haben einen Gesamtumfang von mindestens 8 Wochen. 3Der Praxisblock
nach Satz 1 Nr. 3 wird durch fachdidaktische Lehrveranstaltungen vorbereitet,
begleitet und nachbereitet.
(3) 1Für das Lehramt an
Haupt- und Realschulen mit dem Schwerpunkt Hauptschule sind folgende Praktika
erforderlich:
- ein Praktikum in einem Betrieb, in einer sozialen Einrichtung oder
in einem Sportverein,
- ein allgemeines Schulpraktikum und
- im Masterstudium im Rahmen einer Praxisphase ein fachdidaktisch
orientiertes Praktikum im Umfang von 18 Unterrichtswochen (Praxisblock) in
beiden gewählten Unterrichtsfächern an einer Schule im
Sekundarbereich I, jedoch nicht an einem Gymnasium.
2Die Praktika nach Satz 1 Nrn. 1 und
2 haben einen Gesamtumfang von mindestens 8 Wochen. 3Der Praxisblock
nach Satz 1 Nr. 3 wird durch fachdidaktische Lehrveranstaltungen vorbereitet,
begleitet und nachbereitet.
(4) 1Für das Lehramt an
Haupt- und Realschulen mit dem Schwerpunkt Realschule sind folgende Praktika
erforderlich:
- ein Praktikum in einem Betrieb, in einer sozialen Einrichtung oder
in einem Sportverein,
- ein allgemeines Schulpraktikum und
- im Masterstudium im Rahmen einer Praxisphase ein fachdidaktisch
orientiertes Praktikum im Umfang von 18 Unterrichtswochen (Praxisblock) in
beiden gewählten Unterrichtsfächern an einer Schule im
Sekundarbereich I, jedoch nicht an einem Gymnasium. 2Die Praktika
nach Satz 1 Nrn. 1 und 2 haben einen Gesamtumfang von mindestens 8 Wochen.
3Der Praxisblock nach Satz 1 Nr. 3 wird durch fachdidaktische
Lehrveranstaltungen vorbereitet, begleitet und nachbereitet.
(5) Für das Lehramt an Gymnasien sind
folgende Praktika im Umfang von insgesamt 18 Wochen erforderlich:
- ein Praktikum in einem Betrieb, in einer sozialen Einrichtung oder
in einem Sportverein,
- ein allgemeines Schulpraktikum,
- Praktika in den beiden Unterrichtsfächern an einem Gymnasium
oder einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, wobei die Praktika in den
Sekundarbereichen I und II absolviert werden sollen und Teile als
Forschungspraktikum unter Vorgaben eines der beiden Unterrichtsfächer oder
der Bildungswissenschaften durchgeführt werden können.
(6) Für das Lehramt für
Sonderpädagogik sind folgende Praktika im Umfang von insgesamt 18 Wochen
erforderlich:
- ein sonderpädagogisches Sozialpraktikum,
- ein förderdiagnostisches Praktikum einschließlich der
Erstellung eines sonderpädagogischen Beratungsgutachtens,
- sonderpädagogische Schulpraktika unter Berücksichtigung
der sonderpädagogischen Fachrichtungen und des Unterrichtsfachs.
(7) 1Für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen sind folgende Praktika im Umfang von insgesamt 10
Wochen erforderlich:
- ein allgemeines Schulpraktikum,
- Praktika an einer berufsbildenden Schule in der beruflichen
Fachrichtung und in dem Unterrichtsfach oder in der Sonderpädagogik an
berufsbildenden Schulen.
2Tritt Sonderpädagogik an berufsbildenden Schulen an die
Stelle eines Unterrichtsfachs, so werden die Praktika in Klassen der
Bildungsgänge, die keinen schulischen Abschluss voraussetzen, absolviert.
§ 10
Fachpraktische Prüfungen
1In den Unterrichtsfächern Kunst, Musik und Sport sind
fachpraktische Teilprüfungen nach der
Anlage 6 abzulegen. 2In den Fächern
Darstellendes Spiel, Gestaltendes Werken, Hauswirtschaft, Technik und Textiles
Gestalten ist jeweils eine fachpraktische Prüfung nach der Anlage 6
abzulegen.
§ 11
Masterarbeit für das Lehramt an Grund-
und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Gymnasien und das
Lehramt an berufsbildenden Schulen
(1) 1Die Masterarbeit für das Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Gymnasien und das
Lehramt an berufsbildenden Schulen kann in einem Unterrichtsfach oder in den
Bildungswissenschaften geschrieben werden. 2Für das Lehramt an
Gymnasien kann die Masterarbeit in den Bildungswissenschaften geschrieben
werden, wenn im Masterstudium eine fachwissenschaftliche schriftliche
Prüfungsleistung in einem Unterrichtsfach erbracht worden ist.
3Wird die Masterarbeit für das Lehramt an Gymnasien in den
Bildungswissenschaften geschrieben, so ist eine berufsfeldbezogene empirische
Aufgabe mit deutlichen Forschungsaspekten zu stellen. 4Die
Masterarbeit für das Lehramt an berufsbildenden Schulen kann auch in der
beruflichen Fachrichtung geschrieben werden. 5Für die
Bearbeitung sind 15 bis 30 Leistungspunkte vorzusehen. 6Die
Masterarbeit ist nach § 14 Abs. 3 zu benoten.
(2) Wird die Masterarbeit in einem Unterrichtsfach oder in der
beruflichen Fachrichtung geschrieben, so kann das Thema in der Fachwissenschaft
oder in der Fachdidaktik oder in einer Kombination aus Fachwissenschaft und
Fachdidaktik gestellt werden.
§ 12
Masterarbeit für das Lehramt für
Sonderpädagogik
1Die Masterarbeit für das Lehramt für
Sonderpädagogik kann in einer sonderpädagogischen Fachrichtung oder
den Bildungswissenschaften geschrieben werden. 2Wird die
Masterarbeit im Unterrichtsfach geschrieben, so muss das Thema eine
sonderpädagogische Fachrichtung oder die Bildungswissenschaften
berücksichtigen. 3Für die Bearbeitung sind 15 bis 30
Leistungspunkte vorzusehen. 4Die Masterarbeit ist nach § 14
Abs. 3 zu benoten.
§ 13
Lehrbefähigung für den
Sekundarbereich I für das Lehramt an Gymnasien
(1) Studierende, die Kunst an der Hochschule für Bildende
Künste Braunschweig oder Musik an der Hochschule für Musik, Theater
und Medien Hannover studieren, können eine Studienvariante wählen, in
der im Zweitfach ausschließlich Studieninhalte für den
Sekundarbereich I vermittelt werden und damit in diesem Fach die
Lehrbefähigung für den Sekundarbereich I für das Lehramt an
Gymnasien erwerben.
(2) 1Für das Erstfach Kunst kann als Zweitfach Deutsch,
Englisch oder Geschichte und für das Erstfach Musik kann als Zweitfach
Deutsch, Englisch, Geschichte, Mathematik oder Politik-Wirtschaft gewählt
werden. 2Abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 5 Nr. 3 sind im
Zweitfach in der Fachwissenschaft und Fachdidaktik einschließlich des
Praktikums nach § 9 Abs. 5 Nr. 3 mindestens 75 Leistungspunkte zu
erwerben. 3Die Masterarbeit wird im Erstfach geschrieben.
§ 14
Bewertung von Prüfungsleistungen,
Gesamtnote des Masterstudiums
(1) 1Für die Noten für die Unterrichtsfächer,
die Note für die Bildungswissenschaften, die Note für die
sonderpädagogischen Fachrichtungen und die Note für die berufliche
Fachrichtung wird das durch die Leistungspunkte gewichtete arithmetische Mittel
der Noten der in dem jeweiligen Unterrichtsfach, den Bildungswissenschaften,
den jeweiligen sonderpädagogischen Fachrichtungen und der jeweiligen
beruflichen Fachrichtung bestandenen Modulprüfungen gebildet. 2
Die Modulprüfungen werden nach Absatz 3 benotet; eine Modulprüfung
ist bestanden, wenn sie mindestens mit der Note "ausreichend" benotet ist.
(2) 1Einen Masterabschluss erwirbt, wer das Masterstudium mit
mindestens der Gesamtnote "ausreichend" abgeschlossen hat. 2
Für die Gesamtnote wird das durch die Leistungspunkte gewichtete
arithmetische Mittel der Noten für die Unterrichtsfächer, der Note
für die sonderpädagogischen Fachrichtungen, der Note für die
berufliche Fachrichtung, der Note für die Bildungswissenschaften und der
Note für die Masterarbeit gebildet.
(3) Nachfolgend ergibt sich, welche Noten zu
vergeben und wie die Mittelwerte den Noten zuzuordnen sind:
1 |
= |
sehr gut |
= |
eine hervorragende
Leistung |
= |
bei einem Mittelwert bis 1,5
|
2 |
= |
gut |
= |
eine Leistung, die erheblich
über den durchschnittlichen Anforderungen liegt |
= |
bei einem Mittelwert
über 1,5 bis 2,5 |
3 |
= |
befriedigend |
= |
eine Leistung, die
durchschnittlichen Anforderungen entspricht |
= |
bei einem Mittelwert
über 2,5 bis 3,5 |
4 |
= |
ausreichend |
= |
eine Leistung, die trotz
ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt |
= |
bei einem Mittelwert
über 3,5 bis 4,0 |
5 |
= |
nicht ausreichend |
= |
eine Leistung, die wegen
erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt |
= |
bei einem Mittelwert
über 4,0 |
§
15
Übergangsregelungen
(1) 1Für Studierende der Masterstudiengänge des
Lehramts an Grund- und Hauptschulen sowie des Lehramts an Realschulen, die das
Studium vor dem Wintersemester 2014/2015 begonnen haben, findet diese
Verordnung in der vor dem 1. Oktober 2014 geltenden Fassung bis zum Ende des
Wintersemesters 2016/2017 weiterhin Anwendung. 2Auf Verlangen der
oder des Studierenden findet diese Verordnung in der ab dem 1. Oktober 2014
geltenden Fassung Anwendung, ausgenommen § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und
§ 9 Abs. 2 bis 4.
(2) 1Für Studierende der Masterstudiengänge des
Lehramts an Gymnasien, des Lehramts für Sonderpädagogik und des
Lehramts an berufsbildenden Schulen, die das Studium vor dem Wintersemester
2014/2015 begonnen haben, findet diese Verordnung in der vor dem 1. Oktober
2014 geltenden Fassung bis zum Ende des Wintersemesters 2017/2018 weiterhin
Anwendung. 2Auf Verlangen der oder des Studierenden findet diese
Verordnung in der ab dem 1. Oktober 2014 geltenden Fassung Anwendung.
§ 16
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Anlage 1
(zu
§ 2 Abs. 1,
§ 3 Abs. 1,
§ 4 Abs. 1,
§ 5 Abs. 1,
§ 6 Abs. 1)
Vorschriften für die
Bildungswissenschaften
Erster
Abschnitt
Schulformübergreifende Standards für die
bildungswissenschaftlichen Kompetenzen
- Kompetenzbereiche und
Standards
a)
Kompetenzbereich: Unterrichten |
Die Absolventinnen und Absolventen
|
aa) |
erläutern didaktische Planungsmodelle sowie
deren bildungstheoretische Begründungen und führen Unterricht, der
mit Bezug auf didaktische Modelle/Konzepte geplant worden ist, in
exemplarischen Sequenzen durch und analysieren ihn planungsbezogen, |
bb) |
wenden exemplarisch wissenschaftliche
Analyseverfahren für Lernwirkungen des Unterrichts an und stellen sie dar,
|
cc) |
beschreiben, analysieren und realisieren
exemplarisch lernförderliche und lernmotivierende Unterrichtssituationen,
|
dd) |
verfügen über grundlegendes Wissen zur
Gestaltung transferfördernder, wissensanwendungsbezogener
Unterrichtssituationen, analysieren und realisieren diese exemplarisch, |
ee) |
beschreiben und analysieren Lernstrategien und
beurteilen deren Anwendungsmöglichkeiten, |
ff) |
stellen Konzepte des selbst regulierten Lernens dar
und nutzen diese in exemplarischen Unterrichtssituationen, |
gg) |
beschreiben lernerfolgsrelevante
Schülermerkmale (insbesondere Vorwissen, Sachinteresse, Einstellungen)
sowie daraus resultierende sozialgruppenspezifische Unterschiede (insbesondere
Geschlechterunterschiede und -zuschreibungen) und berücksichtigen diese
Merkmale im Rahmen gruppendifferenzierender Gestaltung exemplarischer
Unterrichtssituationen, |
hh) |
stellen Theorien der Kognition und des Lernens dar
und erörtern deren Bedeutung für die Unterrichtsgestaltung, |
ii) |
kennen Theorien der Lern- und Leistungsmotivation
und erläutern deren Bedeutung für die Gestaltung exemplarischer
Unterrichtssituationen, |
jj) |
verfügen über grundlegendes Wissen zur
Metakognition und erörtern deren Bedeutung für die Gestaltung
exemplarischer Unterrichtssituationen sowie für
außerunterrichtliches Lernen, |
kk) |
beschreiben die sozialen und kulturellen
Lebensbedingungen von Schülerinnen und Schülern, insbesondere auch
mit Migrationshintergrund und erörtern ihre Bedeutung für die Schule
und die Unterrichtsgestaltung, |
ll) |
stellen politikwissenschaftliche Theorien und
Methoden dar und erörtern Formen und Inhalte politischer
Entscheidungsprozesse (auch in ihren Fachwissenschaften), |
mm) |
begründen die Relevanz von Demokratie im
politischen Herrschaftssystem, in der Gesellschaft und in der Lebenswelt der
Schule, |
nn) |
beschreiben die Grundregeln der Logik und die
wichtigsten Wahrheitstheorien sowie die methodischen Besonderheiten der
wichtigsten Fachkulturen, |
oo) |
begründen das Abhängigkeits- und
Spannungsverhältnis von Alltagssprache und Fachsprache und achten im
Unterrichtsgeschehen auf argumentative Klarheit in Schrift und Rede. |
b)
Kompetenzbereich: Erziehen |
Die Absolventinnen und Absolventen
|
aa) |
stellen Erziehungstheorien dar, |
bb) |
begründen und erläutern die Entwicklung
moralischer Urteils- und Handlungsfähigkeit im Unterricht, |
cc) |
beschreiben Theorien der Sozialisation von Kindern
und Jugendlichen, |
dd) |
beschreiben und beurteilen demokratische Werte und
Normen, |
ee) |
erläutern interkulturelle Aspekte des
Unterrichts, |
ff) |
unterscheiden unterschiedliche Typen von
Herrschaftssystemen theoriebasiert, anhand von Beispielen politischer Praxis
und in ihren Fachwissenschaften, |
gg) |
stellen die Menschenrechte und die
freiheitlichdemokratische Grundordnung dar sowie beschreiben und begründen
das Engagement für diese allgemein und in konkreten Fällen, |
hh) |
erörtern die Bedeutung von Chancengleichheit
im Bildungssystem einer demokratischen Gesellschaft, |
ii) |
beschreiben Merkmale und Wirkungen von
sozialintegrativem Unterricht und nutzen sie für die Gestaltung
exemplarischer Unterrichtssituationen, |
jj) |
verfügen über Wissen zur
Durchführung von verhaltensbezogenen Beratungsgesprächen, |
kk) |
beschreiben Moderationsverfahren für
Konfliktsituationen und wenden sie exemplarisch an, |
ll) |
verfügen über grundlegendes Wissen zu
Theorien der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und reflektieren deren
Bedeutung für die Erziehung, |
mm) |
beschreiben Schutz- und Risikofaktoren der
Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, |
nn) |
beschreiben stabile interindividuelle Differenzen
im Kindes- und Jugendalter (insbesondere kognitive Grundfähigkeit,
Annahmen über die geschlechtlichen Zuschreibungen) und erörtern diese
hinsichtlich der pädagogischen Relevanz, |
oo) |
erläutern den Wandel der Familienformen und
-strukturen sowie zentrale Ergebnisse der Familienforschung und stellen deren
Bedeutung für die Schule und die Gestaltung von Unterricht dar, |
pp) |
verfügen über grundlegendes Wissen
über die Sozialisationsfunktionen von Familien (insbesondere schicht-,
geschlechts- und kulturspezifische Differenzen von Sozialisationsprozessen) und
erläutern deren Bedeutung für die Gestaltung schulischer
Sozialisationsprozesse, |
qq) |
beschreiben verschiedene Ethikkonzepte in ihrer
historischen Abhängigkeit sowie praktischen Anwendbarkeit und beherrschen
die Grundregeln des ethischen Argumentierens, |
rr) |
unterscheiden zwischen Moral und Recht sowie
Moralität und Legalität, |
ss) |
beurteilen das Spannungsverhältnis von
Kulturrelativismus und universalen Menschenrechten im Hinblick auf die
besonderen Probleme von Interkulturalität und Fremdverstehen. |
c)
Kompetenzbereich: Beurteilen, Beraten und Fördern |
Die Absolventinnen und Absolventen
|
aa) |
verfügen über grundlegendes Wissen zur
Analyse und Prävention von Lernbeeinträchtigungen, |
bb) |
beschreiben spezifische Lernvoraussetzungen und
berücksichtigen sie in der Beurteilung von Lernergebnissen, |
cc) |
beschreiben bereichsübergreifende besondere
Lernvoraussetzungen (insbesondere Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache,
sonderpädagogischer Förderbedarf) und berücksichtigen diese in
der Gestaltung exemplarischer Unterrichtssituationen und bei
Lernstandsrückmeldungen, |
dd) |
identifizieren Lernprozessmerkmale und
berücksichtigen diese in der Gestaltung exemplarischer
Unterrichtssituationen sowie bei Lernstandsrückmeldungen, |
ee) |
beschreiben Formen lernbezogener kollegialer und
institutioneller Kooperation und Beratung, |
ff) |
erläutern die Grundlagen der Entwicklung
kriterienorientierter Aufgabenstellungen, |
gg) |
unterscheiden die Beurteilung in der sachlichen,
der intra- und der interindividuellen Bezugsnorm und nutzen sie für die
Rückmeldung von Lernergebnissen in exemplarischen Unterrichtssituationen,
|
hh) |
stellen den Nutzen von Prüfungen als
Rückmeldung für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen
und Lehrer dar und erörtern diese, |
ii) |
beschreiben, interpretieren und wenden Angebote
sowie Vorgehensweisen der Beratung und Unterstützung in persönlichen
Problemsituationen exemplarisch an, |
jj) |
beschreiben emotionale und kognitive Prozesse der
Moderation in Konfliktsituationen, |
kk) |
beschreiben übergreifende und spezifische
besondere psychologische Lernvoraussetzungen (insbesondere Hochbegabung,
intellektuelle Beeinträchtigung, Sprachfähigkeit, Aufmerksamkeits-
und Konzentrationsfähigkeit, Störungen des Schriftspracherwerbs,
Störungen der rechnerischen Fähigkeiten), |
ll) |
beschreiben die Ursachen und Folgen sozialer
Ungleichheit anhand zentraler Kategorien (insbesondere Schicht,
Ethnizität, Geschlecht) und diskutieren deren Bedeutung für
pädagogisches Handeln, |
mm) |
analysieren Differenzen zwischen Norm und
Wirklichkeit in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft sowie in ihren
Fachwissenschaften, |
nn) |
haben die Fähigkeit zur Unterscheidung von
kontextgebundenem Urteilen und prämissenabhängigem Beschreiben. |
d)
Kompetenzbereich: Weiterentwicklung von Schule und Berufskompetenz |
Die Absolventinnen und Absolventen
|
aa) |
beschreiben die institutionellen Strukturen und
grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen des Bildungswesens und von
Unterricht, |
bb) |
verfügen über grundlegendes Wissen zu
soziologischen Analysen der Organisation von Schulen mit Bezug auf ihre
Fachwissenschaften, |
cc) |
beschreiben und analysieren die gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen der Entwicklung von Schulen, |
dd) |
beschreiben Analyse- und Reflexionsverfahren zu
berufsbezogenen Wertvorstellungen und Einstellungen von Lehrkräften, |
ee) |
verfügen über Wissen zur Stressprävention,
|
ff) |
beschreiben Evaluationsverfahren, erläutern
beispielhaft deren Ergebnisse und zeigen deren Nutzung in
Schulentwicklungsprozessen auf, |
gg) |
beschreiben Analyseverfahren für binnenschulische
Kooperationsstrukturen, |
hh) |
stellen Mitwirkungsmöglichkeiten in
Schulentwicklungsprozessen dar, |
ii) |
beschreiben emotionale und kognitive Prozesse des
Stresserlebens und der Belastungsbewältigung, |
jj) |
beschreiben und begründen die wichtigsten
Widersprüche der Lehrerrolle sowie die Prägung ihrer Berufskompetenz
durch die zugrunde liegenden anthropologischen und sozialphilosophischen
Voraussetzungen. |
|
- Inhaltsbereiche zu den
Kompetenzbereichen und Standards
a) |
Bildung und Erziehung: Begründung und
Beurteilung von Bildung und Erziehung in institutionellen Prozessen und im
gesellschaftlichen Kontext; |
b) |
Didaktik: curriculare Bedingungen und Gestaltung
von Unterricht und Lernumgebungen unter Nutzung von Unterrichtsmethoden und
Lernstrategien; |
c) |
Lernen, Entwicklung und Sozialisation: kognitive,
soziale, kulturelle und ethische Lernprozesse von Kindern und Jugendlichen
innerhalb und außerhalb von Schule; |
d) |
Lernmotivation: motivationale und emotionale
Aspekte der Leistungs- und Kompetenzentwicklung; |
e) |
Diagnostik, Beurteilung und Beratung: Diagnose und
Förderung individueller Lernprozesse, Leistungsmessungen und
Leistungsbeurteilungen; |
f) |
Differenzierung, Integration und Förderung:
Heterogenität und Vielfalt als Bedingungen von Schule und Unterricht sowie
Prävention von und Intervention bei Lern- und Verhaltensproblemen; |
g) |
Kommunikation: Kommunikation, Interaktion und
Konfliktbewältigung als grundlegende Elemente der Lehr- und
Erziehungstätigkeit und der pädagogischen Kooperation; |
h) |
Medienbildung: Umgang mit Medien unter
konzeptionellen, didaktischen und praktischen Aspekten; |
i) |
Beruf und Rolle der Lehrkraft:
Lehrerprofessionalisierung, Berufsfeld als Lernaufgabe, Umgang mit
berufsbezogenen Konflikt- und Entscheidungssituationen; |
j) |
Schulentwicklung: Struktur und Geschichte von
Bildungssystemen, Strukturen und Entwicklung des Bildungssystems sowie
Entwicklung der einzelnen Schule; |
k) |
Bildungs- und Erziehungsforschung: Ziele und
Methoden der wissenschaftlichen Erforschung pädagogischer Prozesse und
Institutionen. |
Zweiter
Abschnitt
Schulformspezifische
Standards für die bildungswissenschaftlichen Kompetenzen
- Grundschule / Hauptschule
a) |
Über die allgemeinen Standards hinausgehend
werden folgende Standards für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt
an Grundschulen erwartet: |
Die Absolventinnen und Absolventen |
aa) |
beschreiben Verfahren zur Beurteilung und Konzepte zur
Förderung von Schulfähigkeit, |
bb) |
beschreiben Konzepte sprachlicher, mathematischer und
naturwissenschaftlicher (Früh-)Förderung, |
cc) |
verfügen über Wissen zur Kooperation mit
Fachkräften der vorschulischen Erziehung, |
dd) |
erläutern Konzepte für das Unterrichten in
jahrgangsübergreifenden Lerngruppen, |
ee) |
stellen Kriterien für Übergangsentscheidungen
in die Sekundarstufe dar und analysieren sie, |
ff) |
beschreiben Konzepte für die Förderung von
hochbegabten Schülerinnen und Schülern. |
|
b) |
Über die allgemeinen Standards hinausgehend
werden folgende Standards für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt
an Hauptschulen erwartet: |
Die Absolventinnen und Absolventen |
aa) |
erörtern Kriterien für die Ausbildungs- und
Berufsfähigkeit und beschreiben Konzepte zur Entwicklung von Ausbildungs-
und Berufsfähigkeit, |
bb) |
verfügen über grundlegendes Wissen zur
Entwicklung von Aufgaben für und zur Bewertung von Abschlussarbeiten und
besonderen Prüfungsleistungen, |
cc) |
beschreiben Konzepte sprachlicher Förderung. |
|
- Realschule
Über die allgemeinen Standards hinausgehend
werden folgende Standards für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt
an Realschulen erwartet: |
Die Absolventinnen und Absolventen |
a) |
erörtern Kriterien für die Ausbildungs- und
Berufsfähigkeit und beschreiben Konzepte zur Entwicklung von Ausbildungs-
und Berufsfähigkeit, |
b) |
verfügen über grundlegendes Wissen zur Formulierung
von Themen für und über die Bewertung von Referaten und
Präsentationen sowie zur Entwicklung von Aufgaben für und zur
Bewertung von Abschlussarbeiten und besonderen Prüfungsleistungen. |
- Gymnasium
Über die allgemeinen Standards hinausgehend
werden folgende Standards für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt
an Gymnasien erwartet: |
Die Absolventinnen und Absolventen |
a) |
verfügen über grundlegendes Wissen zur Entwicklung
von Aufgaben für und zur Bewertung von Facharbeiten und besonderen
Lernleistungen sowie zur Formulierung von Themen für und zur Bewertung von
Referaten und Präsentationen, |
b) |
beschreiben Konzepte für die Förderung von
hochbegabten Schülern. |
- Förderschule /
Sonderpädagogische Förderung
Sonderpädagogische
Förderung umfasst die Förderung in verschiedenen
Förderschwerpunkten sowohl in Förderschulen als auch in allgemein
bildenden Schulen. Über die allgemeinen Standards hinausgehend werden
Kompetenzen, Standards und Inhalte für den Vorbereitungsdienst für
das Lehramt für Sonderpädagogik nach dem
Anhang erwartet.
- Berufsbildende Schule
Über die allgemeinen Standards hinausgehend
werden folgende Standards für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt
für berufsbildende Schulen erwartet: |
Die Absolventinnen und Absolventen |
a) |
verfügen über die Grundlagen berufs- und
wirtschaftspädagogischen Denkens und Handelns, insbesondere in den
Bereichen |
aa) |
Berufs- und Wirtschaftspädagogik, |
bb) |
wissenschaftstheoretische Grundlagen und Hauptströmungen
der Berufs- und Wirtschaftspädagogik, |
cc) |
Ideen-, Sozial- und Institutionengeschichte der Berufsbildung,
|
b) |
beherrschen in der Didaktik der beruflichen Aus-
und Weiterbildung insbesondere |
aa) |
Grundlagen und Grundprobleme der Didaktik, |
bb) |
Lehr- und Lernziele im beruflichen Lernen, |
cc) |
didaktische Konzeptionen der beruflichen Aus- und
Weiterbildung, |
dd) |
berufsbezogene Lehr-Lern-Arrangements zur Integration
(fach)didaktischer, methodischer und medialer Entscheidungen, |
|
und verfügen über |
|
ee) |
Wissen zur Integration von interkulturellen Gesichtspunkten bei
der berufsbezogenen Lernfelddidaktik, |
c) |
beherrschen Bedingungen und Strukturen beruflichen
Lernens unter besonderer Berücksichtigung der |
|
aa) |
Theorien des beruflichen Lehrens und Lernens, |
bb) |
Diagnostik und Evaluation beruflicher Lernprozesse und
Lernergebnisse, |
cc) |
Sozialisation durch Arbeit und Beruf, |
dd) |
Institutionen und Institutionsentwicklung der beruflichen
Bildung im nationalen und internationalen Rahmen, |
d) |
beherrschen Ansätze und Methoden der
quantitativen und qualitativen Berufsbildungsforschung unter besonderer
Berücksichtigung der |
aa) |
Verfahren der beruflichen Lehr-Lern-Forschung, |
bb) |
Forschungsprogramme und Forschungsstrategien der
Berufsbildungsforschung. |
Dritter
Abschnitt
Standards für
schulpraktische Fähigkeiten
- Kompetenzen für die Schulpraxis werden in
fächerübergreifenden schulpraktischen Studien (Praktika) und darauf
aufbauend in den fachdidaktischen schulpraktischen Studien (fachdidaktische
Praktika und praktikumsbezogene Lehrveranstaltungen) erworben. Allgemeine
schulpraktische Kompetenzen werden insbesondere als Fähigkeit zur
theoriebezogenen Analyse von schulpraktischen Handlungssituationen sowie von
deren Rahmenbedingungen entwickelt. Die praxisbezogenen Phasen führen
zugleich zur Fähigkeit der Planung und Durchführung exemplarischer
Unterrichtssequenzen sowie zur exemplarischen Erprobung und Reflexion
pädagogischer Handlungsfähigkeit im Schulfeld. Sie dienen als
Voraussetzung für den Erwerb der Fähigkeit zum pädagogischen
Berufshandeln im Vorbereitungsdienst.
- Kompetenzerwerb für die Schulpraxis findet während der
universitären Phase der Lehrerbildung in drei Aufgabenfeldern statt. Die
Studierenden erwerben die Fähigkeit zur
a) |
Berufserkundung und Berufsorientierung durch die
Erkundung, Analyse und Reflexion der |
aa) |
exemplarischen Lebens- und Lernbedingungen von Kindern
und Jugendlichen, |
bb) |
Handlungssituationen von Lehrkräften, |
cc) |
institutionellen Rahmenbedingungen von Schule im
Zusammenhang allgemeiner und fachdidaktischer Praktika; |
|
b) |
Berufserprobung im Rahmen von allgemeinen und
fachdidaktischen Praktika durch exemplarische Unterrichtsplanung und
durchführung unter Anleitung und Verantwortung einer Lehrkraft sowie durch
Analyse und Reflexion des durchgeführten Unterrichts und der
Berufserprobung durch die Gestaltung exemplarischer pädagogischer
Förderungs-, Beratungs- und Kooperationssituationen; |
c) |
Praxiserforschung durch Anwendung relevanter
wissenschaftlicher Forschungsmethoden auf Phänomene schulisch bedeutsamer
Handlungsfelder als Erkundungsaufträge im Rahmen von Lehrveranstaltungen
oder Praktika. |
Anhang
(zu
Nummer 4 des Zweiten Abschnitts)
Standards |
Inhaltliche Anforderungen |
Kompetenzbereich 1:
Fundamentum |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen
berücksichtigen ihre im Studium erworbenen Kenntnisse und
Handlungskompetenzen zu allgemeinen Fragen der Bildungswissenschaften bei
sonderpädagogischem Förderbedarf in ihrem pädagogischen Handeln
und berücksichtigen sie in ihren Überlegungen zur Weiterentwicklung
von Unterricht und Schule. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
verfügen über strukturiertes Fachwissen zu den
grundlegenden Teilgebieten der Pädagogik bei sonderpädagogischem
Förderbedarf, |
- |
besitzen fundierte pädagogische Kenntnisse über
gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren des schulischen
Lernens, zu zentralen Entwicklungsfragen und zur Lebensgestaltung von Menschen
mit Beeinträchtigungen, |
- |
entwickeln reflektierte Sichtweisen und Wertehaltungen
über ihre Rolle als Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen im
Kontext von Schule und Unterricht für Kinder und Jugendliche mit
sonderpädagogischem Förderbedarf; |
|
- |
Theorien der Sonderpädagogik und ihre Bezüge zu den
Bildungswissenschaften und anderen Nachbarwissenschaften sowie ihre
historischen Voraussetzungen |
- |
sonderpädagogische Theorien und Praxiskonzepte im
internationalen Vergleich |
- |
Dimensionen von Behinderung und Identitätsproblematiken
von Menschen mit Beeinträchtigungen |
- |
Institutionen der Erziehung, Integration und Rehabilitation
von Menschen mit Beeinträchtigungen |
- |
Entwicklung eines reflektierten Menschenbildes auf
anthropologischer Grundlage und unter Berücksichtigung der Lebenssituation
von Menschen mit Beeinträchtigungen |
|
- |
verfügen über strukturiertes Fachwissen zu den
grundlegenden Teilgebieten der Psychologie bei sonderpädagogischem
Förderbedarf, |
- |
besitzen fundierte Kenntnisse über gesellschaftliche
Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren zur Entwicklung, zum schulischen Lernen
und zur Lebensgestaltung von Menschen mit Beeinträchtigungen aus
psychologischer Sicht, |
- |
nehmen begründet Stellung zur Bedeutung von
Erkenntnissen und Theorien der Psychologie über die grundsätzliche
Ausgestaltung schulischer Förderung bei sonderpädagogischem
Förderbedarf. |
|
- |
Theorien der Psychologie des Lernens und der Motivation, der
Kognitionspsychologie, der Sozialpsychologie und der Sprach- und
Kommunikationspsychologie |
- |
Einschätzung von Persönlichkeitskonzepten in ihrer
Bedeutung für den Unterricht und für die Erziehung |
- |
Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie zur Lebenssituation
von Menschen mit Beeinträchtigungen |
- |
aktueller Stand der wissenschaftlichen Diskussion im Hinblick
auf die neurophysiologischen und neuropsychologischen Grundlagen des Lernens
und Verhaltens |
- |
Gemeinsamkeiten und Unterschiede verschiedener Sichtweisen
auf Behinderungen, Beeinträchtigungen und Schädigungen im Bereich der
Medizin und Psychologie |
|
Kompetenzbereich 2:
Unterrichten und Erziehen |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen planen und
erproben Unterricht unter besonderer Berücksichtigung des individuellen
Förderbedarfs von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen und
setzen dabei erzieherische Schwerpunkte. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
bewerten Modelle und Konzepte für den Unterricht bei
Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf in ihrer Bedeutung für die Schulpraxis und nutzen sie
als Grundlage für eigene Planungsüberlegungen, |
- |
besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten zum Erlernen des
Lesens und des Schreibens sowie zum Erwerb mathematischer Kompetenzen unter
erschwerten Bedingungen in allen Unterrichtsstufen, |
- |
benennen die jeweiligen Anforderungen einer individuellen
Förderung in unterschiedlichen Entwicklungs- und Altersstufen und
schätzen deren Konsequenzen für die Planung, Durchführung,
Analyse und Reflexion von Unterricht ein, |
- |
berücksichtigen und reflektieren ihre theoretischen
Kenntnisse in der unterrichtsimmanenten Förderung und Erziehung von
Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen, |
- |
besitzen detaillierte Kenntnisse über relevante
schulische Organisations- und Unterrichtsformen bei sonderpädagogischem
Förderbedarf und nehmen dazu reflektiert und begründend eigene
Positionen ein, |
- |
verfügen über eigene Sichtweisen und
Einschätzungen ihrer Aufgaben als Sonderpädagoginnen und
Sonderpädagogen und legen diese reflektiert und begründet dar; |
|
- |
didaktische Grundlagen und Methoden des Unterrichts bei
Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf und ihre Umsetzungsmöglichkeiten |
- |
gezielte Fördermaßnahmen und Konzepte
individueller Förderung für den gemeinsamen Unterricht bei Kindern
und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen (Integrations- und
Inklusionskonzepte) |
- |
Auswirkungen unterschiedlicher Organisationsformen
schulischen Lernens auf den Wissenserwerb und die emotionale und soziale
Entwicklung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem
Förderbedarf |
- |
vor- und außerschulische Bedingungen schulischen
Lernens und deren Berücksichtigung bei Planung und Durchführung von
Unterricht |
- |
Konstanten und Veränderungen im Rollenverständnis
und im Berufsbild von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen vor dem
Hintergrund der aktuellen schulpolitischen Entwicklung sowie der Diskussion in
der Sonderpädagogik |
|
- |
berücksichtigen ihre Kenntnisse über
psychologische und soziale Voraussetzungen unterrichtlichen Handelns bei
Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen
Förderbedarf in der Planung, Durchführung, Reflexion und Analyse von
Unterricht. |
|
- |
psychologische Konzepte zur Prophylaxe von
Lernschwierigkeiten |
- |
psychologische und soziale Voraussetzungen unterrichtlichen
Handelns bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf |
|
Kompetenzbereich 3:
Analysieren, diagnostizieren, fördern und beurteilen |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen stellen die
Lern- und Entwicklungsstände von Schülerinnen und Schülern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf allein oder gemeinsam mit anderen
Expertinnen und Experten fest und beschreiben diese. Sie entwickeln und
evaluieren individuelle Maßnahmen zur Förderung. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
beschreiben die relevanten Verfahren und Instrumente zur
Feststellung des individuellen Lern- und Entwicklungsstands bei
Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen und
schätzen deren Bedeutung für die sonderpädagogische Praxis in
reflektierter Weise ein, |
- |
verfügen über einen gesicherten
Erfahrungshintergrund in der Anwendung ausgewählter diagnostischer
Verfahren, |
- |
leiten aus selbst durchgeführten diagnostischen
Erhebungen entwicklungslogisch individuelle Fördermaßnahmen ab;
|
|
- |
Grundlagen und Modelle sonderpädagogischer
Förderdiagnostik im Rahmen lernbegleitender Lernstandserhebungen und einer
Diagnostik zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs |
- |
individuelle und soziale Bedingungsfelder, die zur Entstehung
sonderpädagogischen Förderbedarfs beitragen (Person-Umfeld-Analyse)
|
- |
Aufbau und Anwendung diagnostischer Erhebungsinstrumente
(standardisierte und informelle Verfahren) |
- |
Bedingungen sonderpädagogischer Förderdiagnostik
bei Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher
Muttersprache/Herkunftssprache in entsprechenden Anwendungssituationen (z.B. im
Rahmen des Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen
Förderbedarfs) |
- |
Förderplanung: Planung, Durchführung und Evaluation
von unterrichtsimmanenten und außerunterrichtlichen
Fördermaßnahmen auf der Grundlage vorliegender diagnostischer
Erhebungen |
|
rechtliche Rahmenbedingungen für die Durchführung
des Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs und
für den Umgang mit den erhobenen Schülerdaten |
|
- |
verfügen über ein strukturiertes Fachwissen
über psychologische Grundlagen bei einer Feststellung individueller Lern-
und Entwicklungsstände, |
- |
beschreiben die Zusammenhänge diagnostischer Prozesse
sowie individueller Förderung und leiten daraus praktische Konsequenzen
ab. |
|
- |
Methoden zur Schüler- und Unterrichtsbeobachtung sowie
zur Beurteilung von Schülerleistungen im Entwicklungsprozess |
- |
Methoden zur Beobachtung und Analyse von Sozialverhalten und
Kommunikationsabläufen sowie Lernvoraussetzungen und Lernentwicklungen
|
- |
Erstellung diagnostischer Gutachten sowie Umsetzung und
Evaluation von Fördermaßnahmen |
|
Kompetenzbereich 4: Beraten
und kooperieren |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen setzen die
erworbenen Kenntnisse in der Gesprächsführung und Beratung in
reflektierter Weise ein. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
beschreiben die Arbeitsfelder, in denen
Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit Erziehungsberechtigten,
Lehrerinnen und Lehrern anderer Schulformen sowie mit Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern außerschulischer Einrichtungen und Institutionen auch des
vor-schulischen Bereichs kooperieren, |
- |
besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten für eine
angestrebte professionelle Gesprächsführung und Beratung; |
|
- |
rechtliche Grundlagen für die Kooperation von
Förderschulen mit anderen sonderpädagogischen Einrichtungen, mit
Einrichtungen zur Hilfe für Menschen mit Behinderungen sowie der Jugend-
und Sozialhilfe |
- |
Grundlagen und Konzepte der Kooperation von Fachkräften
unterschiedlicher wissenschaftlicher Orientierung |
- |
unterschiedliche Sichtweisen von Behinderung,
Beeinträchtigung und Schädigung im Zusammenhang mit den Aufgaben,
Zielen und den jeweiligen strukturellen Gegebenheiten der kooperierenden
Institution oder der Rolle des jeweiligen Gesprächspartners |
- |
Grundlagen und Konzepte der Beratung von Lehrkräften,
anderen Fachkräften, Familien und Erziehungsberechtigten |
- |
Erprobung erworbener Kompetenzen zur
Gesprächsführung und Beratung in realitätsnahen
Anwendungssituationen |
|
- |
verfügen über strukturiertes Fachwissen
psychologischer Grundlagen für Gesprächs- und Beratungssituationen.
|
|
- |
Erfassung und Gestaltung von
Lehrer-Schüler-Interaktionen für die sonderpädagogische Praxis
unter dem Aspekt der Lernförderung |
- |
Intentionen und Bedeutung von Supervisionskonzepten |
|
Anlage 2
(zu
§ 2 Abs. 1,
§ 3 Abs. 1,
§ 4 Abs. 1,
§ 5 Abs. 1,
§ 6 Abs. 1)
Fächerübergreifende
Kompetenzen der Fachwissenschaft sowie fächerübergreifende
Kompetenzbereiche und Kompetenzen der Fachdidaktik aller Fächer und
für alle Lehrämter
- Fachwissenschaft
Die Absolventinnen und Absolventen
a) |
können auf strukturiertes Fachwissen
(Verfügungswissen) zu den grundlegenden - insbesondere zu den
schulrelevanten - Teilgebieten ihres Fachs zurückgreifen, |
b) |
verfügen über ein Überblickswissen
(Orientierungswissen) zu den aktuellen grundlegenden Fragestellungen,
Begriffen, Modellen, Theorien des Fachs und reflektieren deren Bedeutung
für die jeweilige Fachwissenschaft, |
c) |
verfügen über ein reflektiertes Wissen über das
Fach (Metawissen) und kennen wichtige ideengeschichtliche und
wissenschaftstheoretische Konzepte ihres Fachs, |
d) |
erläutern die fachlichen Inhalte und Konzepte sowie die
Relevanz des Fachs hinsichtlich der historischen, gesellschaftlichen und
beruflichen Bedeutung und stellen sie dar, |
e) |
können interdisziplinäre Verbindungen zu anderen
Wissenschaften aufzeigen, |
f) |
wissen um die Bedeutung Interkultureller Bildung als
fächerübergreifende Querschnittsaufgabe und sind in der Lage,
fachspezifische Inhalte und interkulturelle Fragen miteinander zu verbinden,
|
g) |
kennen und erläutern Erkenntnismethoden des Fachs, wenden
diese exemplarisch an und bewerten sie bezüglich ihrer Möglichkeiten
und Grenzen, |
h) |
untersuchen mit den Arbeitsmethoden des Fachs selbständig
zentrale Fragen und Sachverhalte unter Berücksichtigung neuer
Entwicklungen des Fachs, |
i) |
berücksichtigen Aspekte des Umweltschutzes. |
- Fachdidaktik
a) Kompetenzbereich: Anschlussfähiges
fachdidaktisches Wissen
Die Absolventinnen und Absolventen
aa) |
verfügen über ein solides und strukturiertes Wissen
über fachdidaktische Positionen und Strukturierungsansätze, vertreten
diese begründet und können Zielperspektiven für ihren Unterricht
entwickeln, |
bb) |
beurteilen die Notwendigkeit und Problematik didaktischer
Transformationen oder Reduktionen und weisen erste Erfahrungen in deren
Umsetzung nach, |
cc) |
kennen Ergebnisse fachdidaktischer und lernpsychologischer
Forschung und nutzen diese exemplarisch, |
dd) |
erklären fachbezogene Sachverhalte unter
Berücksichtigung des Vorverständnisses der Schülerinnen und
Schüler, |
ee) |
kennen Unterrichtsmethoden zur Förderung des
selbständigen und selbstverantwortlichen Lernens und analysieren diese
hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit und Angemessenheit im jeweiligen
Fachunterricht, |
ff) |
kennen und setzen exemplarisch, soweit es ihre Fächer
erfordern, schulbezogene experimentelle Methoden ein, |
gg) |
sind in der Lage, exemplarisch die Heterogenität einer
Lerngruppe bei der Anwendung von Methoden und beim Gebrauch von Materialien,
Medien, Texten usw. so zu berücksichtigen, dass Lernprozesse optimal
stattfinden können, |
hh) |
kennen die relevanten Kommunikationsformen ihres Fachs (z.B.
Unterrichtsmaterialien, Präsentationsmedien, Lehr-Lernsoftware,
Informations- und Kommunikationstechnologien usw.), setzen sie begründet
ein, nutzen sie auch als Lehrinhalte und können Fachinhalte
zielgruppenspezifisch aufbereiten, |
ii) |
haben durch die Teilnahme an einem Projekt Erfahrungen
gesammelt, die sie dazu befähigen, eigene Projekte zu planen, |
jj) |
erbringen den Nachweis über die Teilnahme an einer
Lehrveranstaltung zur elementaren Bewegungserziehung (Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, Schwerpunkt Grundschule). |
b) Kompetenzbereich: Diagnostik
Die Absolventinnen und Absolventen
aa) |
kennen fachbezogene Verfahren der Lernstandserhebung und
können diese in exemplarischen Unterrichtssituationen anwenden, |
bb) |
kennen Indikatoren für fachspezifische
Lernschwierigkeiten und Diagnoseverfahren sowie Fördermöglichkeiten
und können zwischen fachlichen und sprachlichen Leistungen unterscheiden,
|
cc) |
kennen Merkmale besonderer fachlicher Begabungen, können
diese und exemplarische Fördermöglichkeiten erläutern, |
dd) |
kennen Formen der Fremd- und Selbstevaluation zur Analyse und
Beurteilung eigener Lehrleistungen, |
ee) |
können selbst ein Portfolio erstellen und kennen es als
Möglichkeit der Lernstandserhebung bei Schülerinnen und
Schülern. |
c) Kompetenzbereich: Leistungsbeurteilung
Die Absolventinnen und Absolventen
aa) |
kennen und beurteilen Möglichkeiten und Grenzen
fachspezifischer Formen der Leistungsbewertung und wenden exemplarisch
entsprechende Verfahren unter Anleitung an, |
bb) |
kennen Kriterien der Beurteilung von fachlichen Lernprozessen
und deren Ergebnissen. |
Anlage 3
(zu
§ 2 Abs. 1,
§ 3 Abs. 1,
§ 4 Abs. 1,
§ 5 Abs. 1,
§ 6 Abs. 1)
Fächerspezifische
Kompetenzbereiche, Kompetenzen, Standards und auf Standards bezogene Inhalte
der Fachwissenschaft und der Fachdidaktik aller Fächer und für alle
Lehrämter
Die fächerübergreifenden Kompetenzen der Fachwissenschaft
sowie die fächerübergreifenden Kompetenzbereiche und Kompetenzen der
Fachdidaktik nach der Anlage 2 sind Bestandteil jedes Fachs.
Alte
Sprachen: Latein; Griechisch
Standards |
Auf die
Standards bezogene Inhalte Lehramt Gymnasium |
Kompetenzbereich 1: Literatur
|
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen analysieren
literarische Texte sprachlich und inhaltlich unter Berücksichtigung
gattungsgeschichtlicher, historischer und rezeptionsgeschichtlicher Aspekte.
|
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
ordnen einen Autor oder ein Einzelwerk in den
literaturgeschichtlichen Zusammenhang ein; |
|
- |
griechisch-römische Literaturgeschichte bis zum Ausgang
der Antike in Grundzügen mit Ausblicken in das byzantinische Griechisch
(für Griechisch)/in das Mittel- und Neulatein (für Latein) |
- |
Epochen der antiken Literatur und ihre zentralen Vertreter
|
|
- |
analysieren und ordnen Werke und Texte gattungstypologisch
ein, |
- |
nutzen den genetischen Zusammenhang zwischen griechischer und
lateinischer Literatur für die Interpretation; |
|
- |
zentrale Gattungen der griechischen und lateinischen
Literatur (Epik, Historiografie, Drama, Reden, Lyrik, Roman) |
- |
ein Werk der jeweils anderen Alten Sprache (vertieft) |
|
- |
verfügen durch Originallektüre über sichere
Textkenntnis, |
- |
kennen durch die vertiefte eigene Lektüre im Original
die Werke je eines Dichters und eines Prosaschriftstellers, dazu ein Werk in
der jeweils anderen Sprache; |
|
- |
vorwiegend schulrelevante Autoren |
|
- |
interpretieren Texte der antiken Literatur unter Verwendung
hermeneutischer Verfahren sowie unterschiedlicher Interpretationsmethoden
angemessen, |
- |
kennen die Gestaltungsmittel der Rhetorik und Poetik und sind
befähigt, Texte zu analysieren; |
|
- |
Interpretationsansätze (z.B. sprachlich-literarischer,
soziologisch-ideologiekritischer, historisch-biografischer Ansatz) |
- |
Bedeutungspotenzial antiker Texte für die Gegenwart
|
- |
Tropen und Figuren |
- |
Metasprache |
- |
textsemantische und textgrammatische Analyseverfahren |
|
- |
identifizieren in der Antike wurzelnde Formen und Inhalte
rezeptionsgeschichtlich und rezeptionsästhetisch; |
|
- |
antike Topoi und Formen in Literatur, bildender Kunst, Musik
und Film |
|
- |
benutzen eine wissenschaftlich-kritische Textausgabe, |
- |
kennen die Überlieferungsbedingungen antiker Texte,
|
- |
sind fähig, einen textkritischen Apparat zu lesen;
|
|
- |
Schriftwesen, Paläografie, Kodikologie, Textkritik,
Überlieferungsgeschichte und Editionstechnik |
|
- |
tragen prosaische und poetische Texte inhaltlich sinnvoll im
originalen Wortlaut vor, |
- |
analysieren poetische Texte metrisch, |
- |
lesen sie prosodisch korrekt. |
|
- |
Prosodie und Metrik |
- |
daktylische und jambische Versmaße |
- |
wichtige lyrische Versmaße |
|
Kompetenzbereich 2: Sprache
|
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen gehen sicher
und reflektiert mit der lateinischen/griechischen Sprache um. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
beherrschen die lateinische/griechische Sprache; |
|
- |
Originallektüre ausgewählter Autoren |
- |
Grund- und Aufbauwortschatz |
- |
Übersetzung der wichtigsten lateinischen/griechischen
Autoren |
- |
Produktion lateinischer/griechischer Texte |
- |
autorenspezifisches Vokabular |
- |
lexikologische Strukturen |
- |
Wortbildungslehre |
- |
Etymologie |
- |
Lehnwörter, Fremdwörter |
- |
semantische Felder |
- |
Sprachgeschichte |
- |
Strukturen und Funktionen der Morphologie |
- |
Morpheme: verbale und nominale Flexion sowie historische
Entwicklung |
- |
Strukturen und Funktionen der Syntax |
- |
Kasuslehre, satzwertige Konstruktionen, Tempusfunktionen
|
|
- |
übersetzen lateinische und griechische Texte ins
Deutsche sowie deutsche Texte in die jeweilige Fremdsprache; |
|
- |
Übersetzungstheorie |
- |
zielsprachen-, ausgangssprachen-, adressaten-,
sprachformbezogenes Übersetzen |
- |
Lektüre ausgewählter Autoren |
|
- |
analysieren Sprache synchron und diachron, |
- |
beschreiben sie auf metasprachlicher Ebene. |
|
- |
linguistische Terminologie |
- |
Merkmale von Textkohärenz, Tempusrelief, Thema-Rhema
|
- |
historische Grammatik |
- |
Phonologie, Morphologie |
- |
griechische Dialekte |
- |
autorenspezifische Eigenheiten (Latein: Grammatik von Plautus
bis zur Mitte des zweiten nachchristlichen Jahrhunderts und Grundzüge des
Spät- und Mittellateinischen; Griechisch: Attische Grammatik, Dialekte der
literarischen Gattungen in Grundzügen) |
- |
diachrone und synchrone Sprachbetrachtung |
|
Kompetenzbereich 3:
Altertumskunde |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen sind mit der
mit den Texten verbundenen Wirklichkeit (pragmata) vertraut und nutzen sie
für die Textinterpretation. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
interpretieren antike Texte unter Berücksichtigung des
historischen Kontextes; |
|
- |
Geschichte der griechisch-römischen Antike bis zur
Spätantike: politische, kulturell' Geschichte; Topografie;
Sozialgeschichte; Religionsgeschichte; Rechts- und Staatskunde |
|
- |
interpretieren antike Texte auf dem Hintergrund der Kenntnis
des Alltagslebens; |
|
- |
antikes Alltagsleben im privaten und öffentlichen
Bereich: Institutionen, Technik, Familie Bauten, Spiele, Kult, Schule und
Bildung |
|
- |
setzen archäologische Zeugnisse in Bezug zu antiken
Texten und zur antiken Welt; |
|
- |
archäologische Grundkenntnisse: archäologische
Zeugnisse der antiken Welt, z.B. Bauwerke Plastiken, Malerei, Inschriften,
technische Zeugnisse |
|
- |
kennen die grundlegende Funktion des Mythos und seine
literarische Gestaltung, |
- |
interpretieren die antiken Texte auf dem Hintergrund der
antiken Mythologie; |
|
- |
Grundzüge der griechisch-römischen Mythologie:
Beispiele aus den griechischen Sagen kreisen; italische Mythologie
(Gründungssagen, Genealogien) |
|
- |
erfassen den philosophischen und theologischen Gehalt von
Texten, |
- |
ordnen ihn bestimmten philosophischen Systemen zu. |
|
- |
zentrale antike Philosophen und philosophische Systeme:
Vorsokratiker und Naturphiloso phie; Sophistik; Platon, Aristoteles, Epikur;
Stoa |
- |
Religion der Griechen und Römer, auch in ihrer
Unterschiedlichkeit und Andersartigkei zur Gegenwart: Göttervorstellungen;
Ritualismus; Do ut des"-Prinzip; Staatsreligion |
|
Kompetenzbereich 4:
Fachdidaktik |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen legen
Inhalte, Ziele und Arbeitsweisen des Altsprachlichen Unterrichts begründet
dar. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
erfassen und reflektieren kritisch |
|
- die Relevanz des Altsprachlichen Unterrichts für die
Gegenwart,
- den didaktischen Bildungswert der Alten Sprachen in ihren
Konstituenten Sprache, Text und Kultur,
- die antiken Texte in ihrer Modellhaftigkeit von Nähe
und Distanz,
|
- |
analysieren Inhalte des Altsprachlichen Unterrichts auf ihre
gesellschaftlichen, politischen und ethischen Implikationen; |
|
- |
Verwurzelung der modernen europäischen Kultur in der
griechisch-römischen (kulturelle Gedächtnis): historische Dimension,
vertikaler Kulturvergleich, Basissprache |
- |
Antike als Norm, Modell oder Kontrast |
- |
Grundfragen menschlicher Existenz |
- |
Identitätsstiftung |
|
- |
ordnen den Altsprachlichen Unterricht von heute in den
geschichtlichen Zusammenhang ein, |
- |
reflektieren die Rolle des Lehrers der Alten Sprachen; |
|
- |
wichtigste Stationen der Geschichte des Altsprachlichen
Unterrichts |
|
- so genannte karolingische Renaissance
- Humanismus
- Curriculumsrevision
|
- |
Altsprachlicher Unterricht in Vergangenheit und Gegenwart:
Schultypen in Vergangenhei und Gegenwart (von der Lateinschule zum heutigen
Gymnasium in seinen unterschiedlichen Ausprägungen) |
- |
Rahmenbedingungen und Organisation des Altsprachlichen
Unterrichts in der Gegenwart |
|
- Profile des Altsprachlichen Unterrichts
- gesetzliche Vorgaben
- staatliche Abschlüsse
- Status der Alten Sprachen im Kontext der anderen
Unterrichtsfächer
|
|
- |
kennen fachspezifische Arbeitsweisen des Altsprachlichen
Unterrichts. |
|
- |
Aufbau einer Lehrbuchlektion |
- |
Erschließungs- und Übersetzungsmethoden |
|
- transphrastische Texterschließung
- analytische Satzerschließung
- grafische Analysemethoden
|
- |
Interpretationsmethoden |
|
- textinterne/textexterne Interpretation
- Schwerpunktsetzung der Interpretation (z.B.
sprachlich-literarisch, soziologisch-ideologiekritisch, historisch-biografisch)
|
- |
Formen der Grammatikeinführung |
|
|
|
Angewandte
Informatik
Standards |
Auf die
Standards bezogene Inhalte Lehramt Berufsbildende Schule |
Kompetenz
1: |
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über grundlegende Fach- und Methodenkompetenzen in der Informatik und
nutzen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Problemlösung in den
jeweiligen Anwendungsgebieten. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
beschreiben theoretische und anwendungsbezogene Grundlagen
der praktischen Informatik, technischen Informatik, Elektrotechnik,
Medientechnik und Betriebswirtschaftslehre sowie den dazugehörigen
rechtlichen Rahmen, |
- |
verknüpfen die Fachgebiete, ordnen deren
gegenwärtige Bedeutung ein und schätzen deren zukünftige
Entwicklung ab, |
- |
wählen IT- Standardsysteme für ihr Fachgebiet aus
und wenden diese problemadäquat an, |
- |
entwickeln eigene Anwendungen für abgegrenzte
Problemstellungen, |
- |
konzipieren, realisieren, dokumentieren und präsentieren
ein Projekt unter Berücksichtigung von Teamarbeit. |
|
- |
Programmierung und Software-Engineering |
- |
Datenbanken |
- |
Technische Informatik |
- |
Elektrotechnik |
- |
Medientechnik |
- |
Betriebswirtschaftslehre |
- |
Wirtschafts-, Informations- und Medienrecht |
|
Kompetenz
2: |
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über Fachkompetenzen in der Elektrotechnik sowie der Informationstechnik
und nutzen diese zur Lösung fachspezifischer technischer
Problemstellungen. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
kennen Theorie und Praxis typischer Komponenten einfacher
IT-Systeme sowie digitale Hardware und deren Programmierung, |
- |
beschreiben Architektur und Funktionsweise von Rechnernetzen,
sie planen, installieren, administrieren und warten lokale Netzwerke, |
- |
beschreiben, nutzen und konfigurieren Informations- und
Kommunikationstechnologien und deren Dienste; |
|
|
- |
verfügen über vertiefte Kenntnisse in Theorie und
Praxis in einem der drei Gebiete Automatisierungs-, Energie- oder
Nachrichtentechnik. |
|
- |
Energietechnik oder Nachrichtentechnik oder
Automatisierungstechnik |
|
Kompetenz
3: |
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über Fachkompetenzen in der Betriebswirtschaftslehre und
Wirtschaftsinformatik und nutzen diese zur Lösung betriebswirtschaftlicher
Problemstellungen. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
kennen betriebliche Funktionen im Kontext betrieblicher
Prozesse unter Beachtung des rechtlichen und volkswirtschaftlichen
Rahmens; |
|
- |
Rechnungswesen und Finanzwirtschaft |
- |
Beschaffung und Absatz |
|
- |
entwickeln systematisch IT-gestützte Lösungen
für typische betriebswirtschaftliche, organisatorische und rechtliche
Problemstellungen; |
|
- |
Unternehmensführung und Organisation |
- |
Wirtschafts- und Multimediarecht |
- |
Grundlagen der Volkswirtschaftslehre |
|
- |
beschreiben Aufgaben des Informationsmanagements und wenden
geeignete Methoden und Werkzeuge zur Planung, Durchführung und Kontrolle
an; |
|
|
- |
nutzen integrierte Informationssysteme zur Lösung
betrieblicher Problemstellungen und Software für Textverarbeitung,
Tabellenkalkulation und Präsentation; |
|
- |
Betriebliche Informationssysteme |
- |
Bürokommunikation |
|
- |
analysieren, modellieren und optimieren
Geschäftsprozesse mithilfe geeigneter Werkzeuge unter Beachtung der
Daten-, Funktions-, Steuerungs- und Organisationssicht; |
|
- |
Geschäftsprozessmodellierung |
|
- |
beschreiben und bewerten IT-Systeme und deren Komponenten
systematisch, insbesondere nach technischen, informatischen, wirtschaftlichen,
ergonomischen, rechtlichen und ökologischen Kriterien; |
|
- |
Beschreibung, Bewertung und Auswahl von IT-Systemen |
|
- |
beschreiben informatische, technische, rechtliche und
wirtschaftliche Begriffe und Konzepte des E-Commerce. |
|
|
Kompetenz
4: |
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über Fachkompetenzen in der Medien- und Drucktechnik und nutzen diese zur
Lösung von medientechnischen Problemstellungen |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
planen, entwickeln und kontrollieren Programmierungen
für digitale Medien, |
- |
richten Datenbanken für unterschiedliche Assets ein,
führen Datenbankabfragen durch und exportieren Daten in verschiedene
Anwendungsprogramme und geben sie auf verschiedenen Geräten aus, |
- |
berücksichtigen die Anforderungen einer crossmedialen
Datennutzung, kennen Theorie und Praxis der Datenarchivierung und
Datensicherung, |
- |
kennen und berücksichtigen Grundsätze der
Software-Ergonomie, |
- |
administrieren und verwalten lokale Netzwerke, nutzen und
konfigurieren Kommunikationstechnologien, |
- |
bereiten Daten für verschiedene Ausgabemedien auf,
prüfen und überarbeiten sie, beschreiben die Arbeitsweise von
Workflowsystemen zur Medienproduktion; |
|
- |
Programmierung digitaler Medien |
- |
Datenbanken |
|
Datenarchivierung und Datensicherung |
- |
Digitaldruck |
- |
Software-Ergonomie |
- |
crossmediale Datennutzung |
|
Kommunikationsnetzwerke |
- |
Kommunikationstechnologien |
- |
Datenaustauschformate |
- |
Workflowsysteme zur Medienproduktion |
|
- |
konzipieren, erstellen und kontrollieren unter
Berücksichtigung gestalterischer, technischer und wirtschaftlicher Aspekte
audiovisuelle Medien, Printmedien oder digitale Medien, |
- |
beschreiben Verfahren zur Qualitätskontrolle und wenden
diese an. |
|
- |
Audiovisuelle Medien |
- |
Printmedien |
- |
Digitalmedien |
- |
Mediengestaltung |
|
Qualitätskontrolle |
|
Bautechnik
Standards |
Auf die
Standards bezogene Inhalte Lehramt Berufsbildende Schule |
Kompetenz
1: |
Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen
die Grundlagen der Bautechnik. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
kennen die zentralen technischen, wirtschaftlichen, sozialen
und gestalterischen Fragestellungen der Bautechnik und beherrschen die
grundlegenden Begriffe, Methoden und Verfahren der Bautechnik, |
- |
beherrschen die Systematik technologischer Begriffe,
Techniken und Methoden der Erstellung und Sanierung von Bauwerken, |
- |
analysieren Aufgabenstellungen aus dem Berufsfeld, |
- |
entwickeln berufsfeldtypische Fragestellungen. |
|
- |
Systematik und Zusammensetzung der Rohstoffe und Halbfertig-
und Fertigprodukte, die auf der Baustelle erstellt, eingebaut oder montiert
werden |
- |
Systematik der wichtigsten Baukonstruktionen und deren
spezifische Erfüllung der gestellten Anforderungen |
- |
Analysemethoden, Prüftechniken für die Kennwerte
der Rohstoffe, Werkstoffe und der daraus erzeugten Produkte (Gestaltung,
Nutzung, Lastabtragung, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz,
Brandschutz) |
- |
Normung der Werkstoffe und des Bauwesens |
- |
Verfahren zur Erstellung von typischen Baukonstruktionen
einschließlich der Gerätetechnik |
- |
Arbeits- und Geschäftsprozesse, Bauvertragswesen,
Baubetrieb |
- |
Rückbau und Sanierung |
- |
Arbeitsschutz, Umweltschutz |
- |
Bau-, Stadtbau- und Kunstgeschichte |
|
Kompetenz
2: |
Die Absolventinnen und Absolventen wenden
naturwissenschaftliche Grundlagen auf werkstofftechnische und arbeitstechnische
Problemstellungen an. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen verfügen über |
|
- |
mathematische, physikalische, bauphysikalische und
bauchemische Grundlagen zur Bauarbeit, |
- |
Grundlagen der Tragkonstruktion. |
|
Grundlagen
der
- |
Werkstoffchemie |
- |
Physik (Optik, Elektrotechnik, Mechanik) |
- |
Bauphysik |
- |
Tragwerkslehre |
|
|
|
Kompetenz
3: |
Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen
berufsfeldtypische Fertigungstechniken und betriebliche Abläufe. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
kennen die zentralen technischen, wirtschaftlichen, sozialen
und gestalterischen Fragestellungen der Bautechnik und beherrschen die
grundlegenden Begriffe, Methoden und Verfahren der Bautechnik, |
- |
systematisieren berufsfeldtypische Fertigungstechniken
einschließlich der vorhergehenden und nachfolgenden Gewerke, |
- |
analysieren und beurteilen bautechnische Aufgabenstellungen,
|
- |
kennen die traditionellen und industriellen Bauweisen, |
- |
sind sicher im Umgang mit technischen Kommunikationsmitteln
(einschließlich CAD), |
- |
setzen die Systematik an konkreten Beispielen im
berufstypischen Kontext um. |
|
- |
Grundkenntnisse über die Roh- und Werkstoffe |
- |
Tragkonstruktionen Hochbau (einschließlich Baugruben,
Bodenkunde, Gründungen) |
- |
Grundlagen des Technischen Ausbaus (einschließlich Ver-
und Entsorgungstechnik, z.B. Wasserzuleitung und -ableitung) |
- |
Tief-, Straßen- und Landschaftsbau |
- |
Grundlagen der Baukonstruktion (Mauerwerks-, Stahlbeton-,
Holzbau) |
- |
berufsfeldtypische Fertigungs- und Montageaufgaben aus den
wichtigsten Bauberufen |
- |
arbeitstechnische Umsetzung ausgewählter Bautechniken
(wie z.B. Mauern, Betonieren) einschließlich der Baustellen- und
Werkstattlogistik (wie z.B. Einmessen von Bauwerken, Baustelleneinrichtung)
|
- |
Darstellungstechniken und Zeichnungsnormen im Bauwesen
(Entwurfs- und Fertigungszeichnungen einschließlich aller für die
handwerkliche Ausführung erforderlichen Schnitte und Details, z.B. Hoch-
und Tiefbau) |
|
Kompetenz
4: |
Die Absolventinnen und Absolventen kennen
spezifische Fragestellungen und Sachverhalte der Arbeit der
berufsständischen Organisationen des Berufsfeldes. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
analysieren Organisationsstrukturen, |
- |
reflektieren Bildungsziele und Ordnungsmittel, |
- |
analysieren Schnittstellen zu den an der Ausbildung
Beteiligten: Ausbildungsbetriebe, Kammern, überbetriebliche
Ausbildungsträger, Berufsgenossenschaften. |
|
- |
ökonomische und personale Rahmenbedingungen der
beteiligten berufsständischen Organisationen des Berufsfeldes Bautechnik
|
- |
Ordnungsmittel |
- |
Lernortkooperationen |
|
Biologie
Standards |
Auf die Standards bezogene Inhalte für die
Lehrämter |
 |
übergreifend
 |
Grundschule
/ Hauptschule / Sonderpädagogik
 |
Realschule
 |
Gymnasium / Berufsbildende
Schule
|
Kompetenzbereich
1: Fachwissenschaftliche Grundkompetenzen |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über ein strukturiertes Fachwissen zu den unterrichtsrelevanten Bereichen
der Biowissenschaften und kommunizieren dieses fachsprachlich korrekt sowie
adressatenbezogen. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
- |
beherrschen die Tier- und Pflanzensystematik; |
|
- |
Überblick über die Reiche des Lebendigen |
- |
Tier- und Pflanzenarten unter besonderer
Berücksichtigung der einheimischen Arten |
- |
Dichotome Bestimmungsschlüssel |
- |
Vorschriften des Artenschutzes |
|
|
 |
- |
Vertiefung und umfassende Systematisierung |
- |
Einblicke in das System von Mikroorganismen und Viren |
|
- |
stellen zentrale Fragestellungen in den Bereichen
Ökologie, Physiologie, Genetik, Evolution und Humanbiologie dar und
entwickeln selbständig fachliche Fragen; |
|
- |
Wirkungsgefüge in Ökosystemen |
- |
Abiotische und biotische Faktoren |
- grundlegende Erklärungs- muster von
ökologischen Zusammenhängen
- Untersuchung ökologischer Wechselbeziehungen von
Arten in Lebensräumen
|
- |
Vorschriften des Natur- und Umweltschutzes |
- |
Anatomie, Morphologie, Physiologie, Systematik und
Lebensweise von Pflanzen und Tieren |
- |
Standardexperimente zur Pflanzen- und Tierphysiologie |
- |
Grundlagen der Genetik einschließlich der Klassischen
Genetik |
- |
Beispiele von angewandten Aspekten |
- |
Evolutionstheorien und Erklärungen zur Mannigfaltigkeit
der Lebewesen |
- |
Grundlagen der Stammesge- schichte von Lebewesen
einschließ- lich der Evolution des Menschen |
- |
Darstellung evolutiver Anpassungs- prozesse auf der Grundlage
gene- tischer und ökologischer Gesetz- mäßigkeiten |
- |
Grundlagen in Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des
Menschen |
- |
Verständnis für die Eigenart des Menschen als
kulturschaffendes Wesen in der Natur |
|
- |
schwerpunktmäßig entsprechende Grundkenntnisse von
Blütenpflanzen und Wirbeltieren |
- |
grundlegende Züchtungsmechanismen sowie biotechnische
Verfahren des Alltags |
- |
Artbildungen mit exemplarischen Aspekten aus der
Anthropologie |
- |
Grundlagen der Sinnesphysiologie sowie der Sexualität
des Menschen |
|
- |
schwerpunktmäßig entsprechende Grundkenntnisse von
Blütenpflanzen und Wirbeltieren |
- |
Organisationsmerkmale und Angepasstheiten von Pflanzen und
Tieren |
- |
Standardexperimente auch speziell zur Fotosynthese und zum
Wassertransport |
- |
Grundlagen der Theorie und Praxis der Standardmethoden bio-
und gentechnischer Verfahren sowie ausgewählter Gebiete der Humangenetik
|
- |
Artbildungen mit exemplarischen Aspekten aus der
Anthropologie |
- |
Soziobiologie |
- |
Grundlagen der Sinnesphysiologie sowie der Sexualität
des Menschen |
|
- |
an Beispielen: ökologische Wechselbeziehungen in
Biozönosen |
- |
biogeochemische Stoffkreisläufe und Energieflüsse
in Ökosystemen |
- |
Modelle zur Regulation von Populationsdichten, z.B.
kybernetische Modelle oder Modelle zur Selbstregulation |
- |
Vertiefung: Stoffwechsel von Pflanzen, Tieren und Prokaryoten
|
- |
spezielle Kenntnisse über ausgewählte, komplexe
Experimente aus Bereichen der Neuro- und Sinnesphysiologie, Hormonphysiologie,
Entwicklungsphysiologie oder diverser Stoffsynthesen von Pflanzen (mindestens
zwei Gebiete) |
- |
Vertiefung: Neurobiologie der Informationsverarbeitung |
- |
Vertiefung: Biochemie im Bau- und Betriebsstoffwechsel der
Organismen oder der Prokaryoten |
- |
anwendungsbezogene Grundlagen: Chemie von Stoffen,
Stoffklassen und deren Reaktionen mit besonderem Aspekt energetischer
Betrachtungen |
- |
Vertiefung wesentlicher Bereiche der Cyto- und
Molekulargenetik sowie Grundlagen der Steuerungs- und Regulationsmechanismen
|
- |
Grundlagen der Theorie und Praxis der Standardmethoden bio-
und gentechnischer Verfahren sowie ausgewählte Gebiete aus der
Humangenetik (Vertiefung in einem der Bereiche) |
- |
grundlegende Züchtungsmechanismen |
- |
Artbildungen |
- |
Grundlagen der Anthropologie |
- |
Soziobiologie |
- |
Grundlagen zur Fortpflanzung und Entwicklung des
Menschen |
- |
Humanbiologie in Bereichen der Anatomie, Physiologie,
Erweiterung spezifischer - Aspekte der Physiopathologie |
- |
Grundlagen der Immunbiologie |
|
- |
erklären biologische Phänomene auch
fachübergreifend; |
|
- |
Grundlagen fachübergreifender biologischer
Erklärungsmuster |
|
- |
Anwendung von Erklärungsmustern z.B. für die
Sexualität des Menschen |
|
- |
Anwendung von Erklärungsmustern z.B. für die
Sexualität des Menschen, Bionik oder Energetik u.a. |
|
- |
Anwendung von Erklärungsmustern z.B. für die
Sexualität des Menschen, Bionik oder Energetik u.a. |
|
- |
analysieren und bewerten neue Entwicklungen der Biologie
selbständig. |
|
- |
Berücksichtigung relevanter wissenschaftlicher Literatur
und Recherchemöglichkeiten |
|
|
|
- |
anschlussfähiges Fach- und Überblickswissen |
- |
Vernetzung von Informationen über neuere Entwicklungen
und Forschungsergebnisse mit anderen Bereichen der Biowissenschaften |
|
Kompetenzbereich
2: Biologisches Denken und Arbeiten |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen verwenden
fachspezifische Arbeitsmethoden, verfügen über Methoden biologischen
Erkenntnisgewinns und beurteilen diese. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
- |
beschreiben Erkenntnismethoden der Biologie und schätzen
sie hinsichtlich ihrer Möglichkeiten und Grenzen für die
Erkenntnisgewinnung ein; |
|
- |
Anwendung verschiedener biologiespezifischer
Erkenntnismethoden: Reduktion, Induktion, Deduktion, beobachten, beschreiben,
experimentieren, messen, dokumentieren, protokollieren, klassifizieren,
vergleichen, ordnen, denken in Modellen und Systemen, mathematisieren, grafisch
darstellen, erklären, argumentieren, recherchieren, darlegen, vorhersagen
|
- |
Erörterungen wissenschaftlicher Theorien unter
Verwendung von Logik und wissenschaftlichen Belegen |
- |
Wahrnehmung und Beurteilung nicht-naturwissenschaftlicher
Behauptungen, Erklärungen und Theorien |
- |
Standardschulversuche |
- |
Entwicklung und kritische Reflexion von Schulexperimenten
für den Biologieunterricht |
|
|
|
- |
Handlungswissen in den o.g. Bereichen der Physiologie,
Ökologie und Genetik durch fachspezifische Arbeitsmethoden in Praktika
|
- |
Überblick über neueste Theorien, z.B. aus der
Genetik, Biotechnologie, Neurobiologie, Evolution u.a. |
- |
Herstellung von Bezügen zwischen Arbeitshypothesen,
experimentellen Ergebnissen und wissenschaftlichen Theorien in den Praktika
sowie der fachdidaktischen Ausbildung |
- |
Reflexion eingesetzter Methoden und erhaltener
Versuchsergebnisse (Fehlerdiskussion, Versuchskritik) |
- |
Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstandes in
Teilgebieten und sachbezogene Argumentation auf nicht-naturwissenschaftliche
Annahmen/Hypothesen |
- |
Entwicklung von Versuchsanordnungen zu eigenständig
formulierten Arbeitshypothesen, z.B. aus den Gebieten der Ökologie und
Physiologie, einschließlich deren Verifizierung und Falsifizierung |
|
- |
planen Untersuchungen und führen diese durch; |
|
- |
Untersuchungen an ausgewählten aktuellen und
historischen Beispielen: Fragestellungen formulieren, Hypothesen bilden,
Untersuchungspläne entwerfen, Daten empirisch erheben, aufbereiten,
auswerten und unter Bezug auf einen theoretischen Rahmen in geeigneter Form
darstellen |
- |
Einschätzung der fachlichen Bedeutung und Reichweite von
Versuchsergebnissen |
|
- |
Entwerfen und Beurteilen von Modellen (Modellkritik), z.B.
Funktionsmodelle |
|
- |
Entwerfen und Beurteilen von Modellen (Modellkritik), z.B.
Funktionsmodelle |
|
- |
Entwerfen und Beurteilen von Modellen (Modellkritik), z.B.
Funktionsmodelle |
|
- |
wenden spezifische Arbeitstechniken an; |
|
- |
typische Arbeitstechniken: |
- Einsatz von diversen Lupen, Mikroskopen und
physikalischen Messmethoden
- Präparieren, Sezieren
- einfache chemische Nachweismethoden
|
|
|
|
- |
diverse bildgebende Verfahren z.B. aus der Cytologie und
Neurobiologie, Einordnung sowie Auswertung der Ergebnisse |
- |
Praktika: Neben Standardexperimenten in verschiedenen
Bereichen (s.o.) auch ausgewählte Experimente mit erhöhtem
Komplexitätsgrad, z.B. unter Einsatz aktueller biophysikalischer
Messverfahren |
|
- |
stellen Biologie als Teil unserer
wissenschaftsgestützten technischen Kultur dar; |
|
- |
Einordnung biologischer Inhalte, Methoden und Theorien in
ihrer beruflichen, gesellschaftlichen sowie historischen Bedeutung |
- |
zielgruppenspezifische Darstellung, Einordnung und Bewertung
aktueller Forschungsergebnisse |
- |
Aufzeigen der Verbindungslinien zu anderen Wissenschaften
|
|
|
|
|
- |
beschreiben und beurteilen Themen und Problemkreise von
persönlicher, sozialer und ökologischer Bedeutung aus
biologisch-naturwissenschaftlicher und ethischer Perspektive. |
|
- |
mögliche Themen/Problemkreise: menschliche Gesundheit,
Sexualität, Fortpflanzung, Zusammenleben, Bevölkerungswachstum,
Umweltverschmutzung, Umweltschutz und Umweltgefahren, natürliche
Reichtümer und Rohstoffe |
- |
Betrachtung der Chancen und Risiken der Biologie und ihrer
Anwendungen |
|
|
|
- |
allgemeine Kriterien aus der Biophilosophie zur Darstellung
ethischer Probleme und deren diskursive Anwendung auf Themenkreise, z.B. aus
den Bereichen der Biotechnologie, Humangenetik u.a. |
|
Kompetenzbereich 3: Lernen
und Lehren |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen planen
Biologieunterricht, führen ihn durch und reflektieren ihre
didaktisch-methodischen Entscheidungen in grundlegenden Elementen. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
- |
entwerfen exemplarisch Biologiestunden, erproben und
reflektieren deren Durchführung; |
|
- |
ausgewählte biologiedidaktische Konzeptionen und Modelle
|
- |
wesentliche Arbeits- und Forschungsgebiete der
Biologiedidaktik sowie ihre Forschungsmethoden |
|
|
|
|
- |
begründen und kommunizieren in Grundzügen
fachliche/ thematische Entscheidungen argumentativ in verschiedenen
Relevanzbereichen (Fach-, Schüler-, Gesellschaftsrelevanz); |
|
- |
Bedeutung und Auswahl biologischer Inhalte hinsichtlich |
- der gegenwärtigen und zukünftigen Relevanz
für die Gesellschaft sowie für die Schülerinnen und Schüler
- aktueller Probleme in der Lebenswelt
|
|
|
|
|
- |
wählen Inhalte zielgruppenspezifisch aus,
elementarisieren sie und beurteilen sie auf ihre fachliche Korrektheit. |
|
- |
Bildungsstandards/Kerncurricula im Fach Biologie |
|
|
|
|
Chemie
Standards |
Auf die Standards bezogene Inhalte für die
Lehrämter |
 |
übergreifend
 |
Grundschule
/ Hauptschule / Sonderpädagogik
 |
Realschule
 |
Gymnasium
|
Berufsbildende Schule
 |
Kompetenzbereich
1: Fachwissen und fachspezifische Methoden |
Kompetenz
1: |
Die Absolventinnen und Absolventen
verfügen über strukturiertes Fachwissen in den unterrichtsrelevanten
Teilbereichen der Chemie und beherrschen die fachspezifischen Methoden. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
verfügen über grundlegende Kenntnisse der Stoffe
und Reaktionen unter Berücksichtigung der Grundkonzepte |
- Teilchenkonzept, ·
- Struktur-Eigenschaften-Konzept
- Donator-Akzeptor-Konzept,
- Energie-Konzept,
- Gleichgewichts-Konzept;
|
|
- |
bedeutsame Stoffe, ihre Eigenschaften und ihr
Reaktionsverhalten; Ordnungsprinzipien der Chemie |
|
|
|
|
|
- |
Atom- und Bindungsmodelle |
|
|
|
|
|
- |
energetische und quantitative Betrachtungen |
|
- |
elementare energetische und einige quantitative Betrachtungen
|
|
- |
elementare energetische und einige quantitative Betrachtungen
|
|
- |
eingehende energetische und quantitative Betrachtungen |
|
- |
eingehende energetische und quantitative Betrachtungen |
|
- |
Möglichkeiten der Reaktionssteuerung |
|
|
|
- |
Auseinandersetzung mit diversen Möglichkeiten |
|
- |
Auseinandersetzung mit diversen Möglichkeiten |
|
- |
beherrschen die relevanten experimentellen Arbeitsmethoden
der Chemie (Beobachten und Messen, Auswerten und Interpretieren, Entwickeln und
Überprüfen von Hypothesen und Modellen) sowie die Methoden der
Erkenntnisgewinnung und erläutern deren Grenzen; |
|
- |
exemplarische Experimente zu Standardmethoden der
Allgemeinen, Anorganischen, Organischen und Physikalischen Chemie |
|
- |
prägnante, schulrelevante Beispiele |
|
- |
prägnante, schulrelevante Beispiele |
|
- |
exemplarische Einblicke in das umfangreiche Spektrum
experimenteller Verfahren (klassisch und modern) |
|
- |
exemplarische Einblick in das umfangreich^ Spektrum
experimenteller Verfahren (klassisch und modern) |
|
- |
sind fähig, verschiedene Teilbereiche/Themengebiete der
Chemie miteinander zu verknüpfen; |
|
- |
ausgewählte aktuelle und historische Beispiele zur
Verknüpfung von Fragestellungen, theoriebasierten Hypothesen,
experimentellen Untersuchungen, Modellen und anderen Verfahrensweisen |
|
- |
überschaubare Problemfelder |
|
- |
überschaubare Problemfelder |
|
|
|
- |
analysieren und bewerten chemisch-technische Prozesse in
einem umfassenden Kontext; |
|
- |
Bereiche: |
- chemisch-technische Prozesse
- Stoffkreisläufe in Natur und Gesellschaft
einschließlich menschlicher Eingriffe
- Alltagsfragen
- grundlegende wissenschaftstheoretische, -historische und
-soziologische Fragestellungen
- ethische Fragestellungen
|
|
- |
Auswahl prägnanter Beispiele |
|
- |
Auswahl prägnanter Beispiele |
|
|
|
- |
kommunizieren über Chemie und neue Entwicklungen des
Fachgebiets. |
|
- |
ausgewählte aktuelle Forschungsund Entwicklungsgebiete
der Chemie |
|
- |
Beschränkung auf schul-formspezifisch relevante
Themenfelder |
|
|
|
|
Kompetenz
2: |
Die Absolventinnen und Absolventen sind in der
Lage, chemisches Fachwissen mit grundlegenden Konzepten benachbarter
Disziplinen zu verknüpfen. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
verfügen bezogen auf chemische Fragestellungen
über grundlegende fachbezogene Kenntnisse aus der Mathematik und den
benachbarten Naturwissenschaften. |
|
- |
Mathematik und andere Naturwissenschaften: Fachbezogene
Grundlagen |
|
- |
einfache, schulartbezogene Verknüpfungen |
|
- |
einfache, schulartbezogene Verknüpfungen |
|
- |
Einblick in einen so genannten Sonderbereich der Chemie, z.B.
Biochemie, Geochemie o.a. |
- |
mathematische und andere naturwissenschaftliche Aspekte |
|
- |
Einblick in einen so genannten Sonderbereich der Chemie, z.B.
Biochemie, Geochemie o.a. |
- |
mathematische und andere naturwissenschaftliche Anforderungen
in chemiebezogenen Ausbildungsberufen |
|
Kompetenzbereich 2:
Unterrichten |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen können
chemische Sachverhalte unter Berücksichtigung des Vorverständnisses
der Schülerinnen und Schüler adressatengerecht darstellen. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
beherrschen relevante Prinzipien für die Gestaltung von
Chemieunterricht und bewerten diese hinsichtlich ihrer Möglichkeiten und
Grenzen; |
|
- |
aktuelle oder in der Entwicklung des Fachs bedeutsame
Prinzipien wie Wissenschaftspropädeutik, Handlungsorientierung,
Anschaulichkeit, Lebensweltorientierung, Kontextorientierung, didaktische
Rekonstruktion |
|
- |
besondere Berücksichtigung: Prinzipien der
Lebensweltorientierung, der Handlungsorientierung und der Anschaulichkeit |
|
- |
besondere Berücksichtigung: Prinzipien der
Handlungsorienrierung, der Alltagsorientierung und der Anschaulichkeit |
|
|
|
- |
Orientierung an überschaubaren Kontexten |
|
- |
Orientierung an überschaubaren Kontexten |
|
- |
besondere Berücksichtigung: Kontextorientierung |
|
- |
besondere Berücksichtigung: Kontextorientierung |
|
- |
verfügen über vertiefte theoretische und
praktische Kenntnisse schulbezogener Experimentiermethoden einschließlich
der erforderlichen Sicherheits- und Entsorgungsmaßnahmen; |
|
- |
Theorie und Praxis grundlegender Demonstrations- und
Schülerexperimente einschließlich der Sicherheits- und
Entsorgungsmaßnahmen |
|
|
|
|
|
- |
integrieren Experimente in ein Lernarrangement,
begründen ihre Vorgehensweise und reflektieren die jeweiligen
Möglichkeiten des Kompetenzerwerbs. |
|
- |
bedeutsame Unterrichtsverfahren und -konzeptionen,
Ansätze und Methoden zur Reflexion des Kompetenzerwerbs bei der
Durchführung von Experimenten |
|
|
|
|
|
Darstellendes Spiel
Standards |
Auf die
Standards bezogene Inhalte Lehramt Gymnasium |
Kompetenz
1: |
Die Absolventinnen und Absolventen setzen sich
mit Theatergeschichte, -theorie und -formen sowie Dramentheorie und -analyse
auseinander. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
verstehen und analysieren theaterhistorische Entwicklungen,
erkennen insbesondere Theater-Tendenzen des 20. Jahrhunderts und ordnen
einzelne Autoren und Theaterpraktiker zu, |
- |
kennen, analysieren und ordnen die wichtigsten
Theatertheorien und -konzepte ein, |
- |
kennen interkulturelle Theaterformen; |
|
- |
Theatergeschichte und Theatertheorie von der Antike bis zur
Gegenwart in Grundzügen |
- |
Vertiefung: |
- Theatergeschichte des 20. Jahrhunderts
- ausgewählte Theatertheorien und -konzepte
- interkulturelle Theaterformen
|
|
- |
interpretieren Theatertexte sowohl in ihrer historischen als
auch in ihrer thematischen und ästhetisch-theatralen Dimension, |
- |
kennen verschiedene Dramen-Theorien und -Konzepte, |
- |
übertragen ihre theoretischen Kenntnisse insbesondere
auch auf das Drama der Gegenwart. |
|
- |
Dramenanalyse und Dramentheorie in Grundzügen von der
Antike bis zur Gegenwart |
- |
Vertiefung ausgewählter Dramentheorien |
- |
Textanalyse und Interpretation von Dramen, insbesondere
aktuelle Theatertexte |
|
Kompetenz
2: |
Die Absolventinnen und Absolventen setzen sich
mit der Aufführungspraxis des Gegenwartstheaters auseinander. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
nehmen Theateraufführungen wahr, beschreiben und
analysieren diese, |
- |
kennen Tendenzen des zeitgenössischen Kinder- und
Jugendtheaters, |
- |
verfügen über Kenntnisse in und Erfahrungen mit der
Ästhetik des Gegenwartstheaters und setzen diese in Bezug zu szenischen
Formen populärer Kultur, |
- |
verstehen szenische Präsentationen in Verbindung mit
Positionen der anderen Künste und analysieren insbesondere die Entwicklung
des aktuellen Theaters im Kontext der neuen Medien, |
- |
verfügen über Grundkenntnisse im Kulturmanagement.
|
|
- |
Aufführungsanalyse und Ästhetik des
Gegenwartstheaters und deren künstlerisch-praktische Anwendung |
- szenische Formen populärer Kultur
- zeitgenössisches Kinder- und Jugendtheater
- Grundzüge szenischer Formen in anderen Künsten
(Bildende Kunst, Musik, Tanz)
- Grundzüge szenischer Präsentationsformen mit
neuen Medien
- Kulturmanagement
|
|
Kompetenz
3: |
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über praktische Erfahrungen in der Umsetzung theaterpädagogischer
Modelle. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
analysieren theaterpädagogische Methoden und Modelle und
entwickeln auf dieser Grundlage eigene künstlerisch-praktische Konzepte,
|
- |
kennen insbesondere die wichtigsten
theaterpädagogischen Konzepte des 20. Jahrhunderts sowie die aktuellen
theaterpädagogischen Diskurse; |
|
- |
theaterpädagogische Methoden und Modelle sowie deren
künstlerisch-praktische Umsetzung |
- |
theaterpädagogische Konzepte des 20. Jahrhunderts |
- |
aktuelle theaterpädagogische Diskurse |
|
- |
beherrschen die grundlegenden künstlerischen
Ausdrucksmittel von Körper und Stimme, |
- |
entwickeln die Fähigkeit zum Partner-, Ensemble- und
Publikumsbezug, |
- |
haben grundlegende Erfahrungen in der Improvisation, |
- |
reflektieren ihre szenische Arbeit; |
|
- |
szenische Praxis und deren Reflexion |
- |
künstlerischer Ausdruck von Körper und Stimme |
- |
Partner-, Ensemble- und Publikumsbezug |
- |
Improvisation |
|
- |
setzen Medien im szenischen Kontext ein, |
- |
verstehen und wenden szenografische Elemente und Raumkonzepte
an, |
- |
erfassen und nutzen interdisziplinäre Bezüge und
Verbindungen zu anderen Künsten, |
- |
kennen Elemente der Veranstaltungstechnik, |
- |
verfügen über ein Konzept als Spielleiterin oder
Spielleiter, |
- |
leiten Spielprozesse an, entwickeln und reflektieren
Inszenierungskonzepte, |
- |
organisieren und führen Aufführungen durch. |
|
- |
Präsentationsformen und szenische Medien |
- |
Medieneinsatz im szenischen Kontext |
- |
Szenografie |
- |
interdisziplinäre Bezüge (Bildende Kunst, Musik,
Tanz) |
- |
Einblicke in die Veranstaltungstechnik |
- |
Rolle als Spielleiterin oder Spielleiter |
- |
Inszenierungskonzepte: Entwicklung und Reflexion |
- |
Aufführungen: Organisation und Durchführung |
|
Kompetenz
4: |
Die Absolventinnen und Absolventen sind in der
Lage für eine Theateraufführung bestimmte Texte zu verfassen. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
schreiben eigene Texte, |
- |
bearbeiten Theatertexte, |
- |
schreiben Textarten um, |
- |
stellen einen Theatertext aus unterschiedlichen Vorlagen
zusammen, |
- |
haben Einblick in die Phasierung und Gestaltung von
Schreibprozessen, |
- |
formulieren und dokumentieren choreografische Abläufe.
|
|
- |
Textarbeit und Textproduktion |
- |
Bearbeitung unterschiedlicher Textarten |
|
Deutsch
Standards |
Auf die Standards bezogene Inhalte für die
Lehrämter |
 |
übergreifend
 |
Grundschule
/ Hauptschule / Sonderpädagogik
 |
Realschule
 |
Gymnasium
|
Berufsbildende Schule
 |
Kompetenzbereich
1: Umgang mit literarischen Texten (Literarische Bildung) |
Kompetenz
1: |
Die Absolventinnen und Absolventen
erschließen literarische Texte gestützt auf fachspezifisches und
fachübergreifendes Wissen unter Beachtung ihrer ästhetischen
Qualität sowie historischer und soziokultureller Zusammenhänge. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
erschließen auf der Basis intensiver und extensiver
eigener Leseerfahrungen literarische Texte unterschiedlicher Epochen, Gattungen
(verschiedene Genres) und Autoren; |
|
- |
Kernbestand repräsentativer, kanonisierter
Literatur |
- |
Grundlagen in allen Epochen der deutschen Literatur (ab 17.
Jahrhundert) |
|
- |
Literatur in der Primarstufe |
- |
Schwerpunkt: altersangemessene epische Kleinformen, z.B.
Reime, Märchen usw. |
- |
Kenntnisse über handlungs- und kommunikationsorientierte
Verfahren (Sonderpädagogik) |
|
|
|
|
Schwerpunkt: epische Kleinformen |
|
Vertiefung mindestens einer Epoche (18. bis 20. Jahrhundert)
|
|
- |
Grundlagen der gesamten Literaturgeschichte ab
Mittelalter |
- |
Vertiefung mindestens einer Epoche (18. bis 20. Jahrhundert)
|
- |
Vertiefung mindestens einer weiteren Epoche, insbesondere aus
den Umbruchzeiten 18./19. Jahrhundert und 19./20. Jahrhundert |
- |
Vertiefung eines Werkkomplexes |
|
|
|
- |
Vertiefung mindestens einer Epoche (18. bis 20. Jahrhundert)
|
- |
Vertiefung mindestens einer weiteren Epoche, insbesondere aus
den Umbruchzeiten 18./19. Jahrhundert und 19./20. Jahrhundert |
- |
Vertiefung eines Werkkomplexes |
|
- |
beschreiben Merkmale und Entwicklung literarischer Gattungen,
|
- |
verfügen über literarisches Überblickswissen
im Hinblick auf Epochen, Gattungen, Autoren, Werke, Motive und Genres, |
- |
analysieren Texte in ihrer ästhetischen Besonderheit,
|
- |
deuten literarische Texte unter Berücksichtigung des
biografischen, historischen, sozialen und kulturellen Kontextes; |
|
- |
Gattungs- und Textsortentypologie aus den Bereichen Dramatik,
Epik, Lyrik |
- |
Überblick über Methoden der Interpretation |
|
|
|
|
|
- |
wenden Methoden der Textanalyse und -interpretation an und
beherrschen die erforderlichen Fachbegriffe, |
- |
kennen aktuelle Aspekte der Gegenwartsliteratur, |
- |
beurteilen Literatur hinsichtlich ihrer didaktischen
Relevanz; |
|
- |
Übungen in konkreter Textarbeit, insbesondere von
Ganzschriften, exemplarische schriftliche Analyse und Interpretation von Texten
|
- |
Intention und Wirkung unterschiedlicher literarischer Genres
|
- |
Thematisierung didaktischer Fragen im Rahmen
fachwissenschaftlicher Seminare |
|
|
|
- |
Reflexion methodischer Zugänge zu Literatur |
- |
Literaturtheorien im historisch-kulturellen Kontext |
|
- |
Reflexion methodischer Zugänge zu Literatur |
- Schwerpunkt Gegenwartsliteratur sowie epische
Kleinformen
- Zusammenhang zwischen Leserorientierung und Formen
literarischer Texte
|
- |
Literaturtheorien im historisch-kulturellen Kontext |
|
- |
kennen den Zusammenhang zwischen Lesemotivation sowie
Leseförderung und altersgemäßen Texten und haben sich
exemplarisch mit Kinder- und Jugendliteratur auseinandergesetzt. |
|
- |
Kinder- und Jugendliteratur |
|
|
|
|
|
Kompetenzbereich 2:
Umgang mit pragmatischen Texten (Reading literacy) |
|
Kompetenz:
Die Absolventinnen und Absolventen erschließen methodisch
reflektiert pragmatische Texte unterschiedlichster Art. |
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
reflektieren fachwissenschaftliche Erkenntnisse zu
Lesesozialisation, Leseprozessen sowie der Entwicklung von Lesekompetenz; |
|
- |
Entwicklung und Bedeutung von Lesekompetenz |
- |
Verfahren und Ergebnisse der Leseforschung |
- |
Modelle des Kompetenzerwerbs (z.B. PISA-Studie) |
- |
Textsorten und ihre Funktionen |
|
- |
Fördermaßnahmen zur Entwicklung von Lesekompetenz
speziell für so genannte Risikogruppen |
- |
Handlungs- und kommunikationsorientierte
Verfahren(Sonderpädagogik) |
|
- |
siehe Grund-/Hauptschule |
|
- |
exemplarische Analyse pragmatischer Texte unter
Berücksichtigung semantischer, syntaktischer, rhetorischer und
zeitgeschichtlicher Aspekte |
|
- |
exemplarische Analyse pragmatischer Texte unter
Berücksichtigung semantischer, syntaktischer, rhetorischer und
zeitgeschichtlicher Aspekte |
|
- |
systematisieren und beurteilen pragmatische Texte
unterschiedlichster Art im Hinblick auf Inhalt, Sprache, Struktur und
kommunikative Funktion; |
|
- |
Zusammenhang zwischen Struktur, rhetorischen Mitteln,
Kontext, Aussageabsicht und Wirkung |
|
|
|
|
- |
pragmatische Texte aus fachrichtungsbezogenen und
gesellschaftlichen Zusammenhängen |
|
- |
wenden Strategien der Texterschließung an. |
|
- |
Strategien der Texterschließung, fachspezifische
Arbeitstechniken |
|
|
|
- |
untersuchende, erörternde, gestaltende
Texterschließungsverfahren |
|
- |
untersuchende, erörternde, gestaltende
Texterschließungsverfahren |
|
Kompetenzbereich 3:
Lesedidaktik |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen analysieren
und fördern Leseprozesse und literarisches Lernen didaktisch und
methodisch reflektiert. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
entwickeln aus ihrer Kenntnis verschiedener
literaturtheoretischer und -didaktischer Strömungen und Positionen
exemplarisch Zielperspektiven für Unterricht, |
- |
beurteilen literaturdidaktische Verfahren zur Förderung
von Lesemotivation, |
- |
kennen und reflektieren kritisch die aktuellen Diskussionen
im Bereich Literaturtheorie und -didaktik, |
- |
diagnostizieren Leseleistungen auch in Kenntnis
psychologischer Modelle des Textverstehens und leiten daraus Möglichkeiten
zur Förderung von Lesekompetenz ab. |
|
- |
Überblick über literaturtheoretische und
-didaktische Strömungen z.B. produktions-, werk- und
rezeptionsästhetische Ansätze, Erziehung durch/zur Literatur,
Handlungs- und Produktionsorientierung |
- |
Lesetechniken, Lesestrategien |
- |
Texterschließungsverfahren und -strategien |
- |
Forschungen/Modelle zur Leseförderung |
- |
anwendungsbezogene Kriterien zur Textauswahl |
- |
methodische Grundprinzipien zur Arbeit mit Texten |
- |
Ziele für die Arbeit mit Texten/ Ziele des
Literaturunterrichts |
|
- |
Modelle, Theorien, Probleme des Erstleseunterrichts |
- |
Fördermöglichkeiten für Leseanfänger
|
- |
Erkennen besonderer Probleme, z.B. LRS |
- |
Voraussetzungen zum Lesenlernen (Sonderpädagogik) |
- |
besondere Bedingungen und Fördermöglichkeiten
zweisprachiger Lernerinnen und Lerner |
|
|
|
|
Kompetenzbereich 4:
Sprachwissenschaft, Sprachdidaktik und Sprecherziehung |
Kompetenzen: |
Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen
das Instrument der deutschen Sprache in besonderer Weise. Sie erfüllen in
sprachlicher Hinsicht eine Vorbildfunktion und können die Sprachkompetenz
der Schülerinnen und Schüler im Sinne der Schriftsprachlichkeit
erweitern. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
verwenden die deutsche Sprache grammatisch korrekt und
beherrschen die gängigen grammatischen Kategorien und Begriffe; |
|
- |
Grundlagen der Grammatik auf allen Strukturebenen: Theorien,
Modelle |
|
- |
Auswirkungen von Sprachauffälligkeiten auf den Erwerb
der Schriftsprache, Sprachförderung (Sonderpädagogik) |
|
|
|
|
- |
kennen die grundlegenden Fragestellungen und Methoden der
Sprachwissenschaft und ihre Relevanz für den Deutschunterricht, |
- |
sind in der Lage, die deutsche Sprache situationsangemessen
und flexibel in verschiedenen Registern zu nutzen, |
- |
wissen um die Funktion grammatischer und rhetorischer Mittel
und setzen ihr Wissen bei der Produktion und der Analyse von Texten ein; |
|
- |
funktionaler, systematischer und integrativer
Grammatikunterricht |
|
|
|
|
|
- |
kennen Theorien des Spracherwerbs und der Sprachentwicklung,
|
- |
analysieren die sprachliche Struktur von Texten zur Behebung
von Verständnisschwierigkeiten; |
|
- |
Spracherwerb |
- |
Sprachentwicklung |
- |
Entwicklung von Sprachbewusstsein |
- |
Sprache und medialer Wandel |
- |
Deutsch als Zweitsprache |
- |
Mehrsprachigkeit |
|
|
|
|
|
- |
kennen Funktionen und Wirkungen von Sprachvarietäten;
|
|
- |
Sprachvarietäten, Sprache und Stil |
|
|
|
|
|
- |
kennen und beurteilen aufgrund der Einsicht in die
Wandlungsprozesse der Sprache (Sprachgeschichte) aktuelle Veränderungen;
|
|
- |
Sprachgeschichte, sprachlicher Wandel, Regionalsprache,
Niederdeutsch, Minderheitensprache Saterfriesisch |
|
|
|
|
|
- |
kennen wesentliche Unterschiede zwischen Schriftlichkeit und
Mündlichkeit (medial und konzeptionell); |
|
- |
Kommunikationstheorien, Analyse von
Gesprächssituationen |
- |
Gesprächsfähigkeit, Gesprächskultur |
|
|
|
|
|
- |
nutzen Kenntnisse über Kommunikationstheorien und
-modelle zur Analyse und Gestaltung sprachlicher Handlungen, |
- |
nutzen Kenntnisse aus dem Bereich der Sprachwissenschaft zur
Analyse und Interpretation von literarischen und pragmatischen Texten, |
- |
kennen Grundsätze der Sprechwissenschaft und
Sprecherziehung und wenden Techniken der sprecherischen Gestaltung auf eigene
Redebeiträge an, |
- |
tragen literarische Texte interpretierend und expressiv
unter Berücksichtigung ihrer klanglichen Qualität vor. |
|
- |
Gesprächstechniken, Argumentationsmodelle, Rede-,
Gesprächs- und Diskussionsformen |
- |
mündliche Darstellungsformen (z.B. appellierend,
argumentierend, kommentierend) |
- |
Gesprächsvorbereitung, -aufbau, -durchführung und
-evaluation |
- |
gestaltendes Sprechen |
- |
Sprecherziehung mit überwiegend praktischen Anteilen
(Atemübungen, Artikulationsübungen, Körperhaltung, stimmliche
Differenzierung) |
|
|
|
- |
Grundlagen der Rede- und Gesprächsrhetorik |
|
- |
Grundlagen der Rede- und Gesprächsrhetorik |
|
Kompetenzbereich 5: Schreiben
und Schreibdidaktik |
Kompetenz: |
Die Absolventinnen und Absolventen gehen
souverän mit Schriftlichkeit um und verfügen über Kenntnisse der
Begleitung und Förderung von Schülerinnen und Schülern auf ihrem
Weg zur voll entwickelten Schreibfähigkeit. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
beherrschen sicher die schriftsprachlichen Normen der
deutschen Sprache und haben Einblick in die Komplexität der
orthografischen und grammatischen Regeln erworben; |
|
- |
Geschichte der Orthografie, Prinzipien der deutschen
Rechtschreibung und Grammatik |
|
|
|
|
|
- |
kennen die Ergebnisse der neueren Schreibforschung und haben
im eigenen Tun Schreiben als komplexen Problemlöseprozess erfahren; |
|
- |
Schreibforschung und Schreibdidaktik |
- |
eigene Schreibübungen, u.a. narratives, informierendes,
deskriptives und argumentatives Schreiben |
|
- |
Schriftspracherwerb im Anfangsunterricht: besondere
Problembereiche, didaktische und methodische Folgerungen, Fragen der Motivation
|
- |
Voraussetzungen zum Schriftspracherwerb, Möglichkeiten
individueller Förderung |
- |
Rechtschreibung lernen: Probleme, Fehleranalyse,
Arbeitstechniken, Übungsformen |
|
- |
Textanalysen und Textinterpretationen |
- |
Einschätzen der Komplexität der Schreibaufgabe
|
|
- |
Textanalysen und Textinterpretationen |
- |
Analyse von Schreibanlässen/-situationen |
- |
Schreibkonventionen, -muster |
|
- |
Textanalysen und Textinterpretationen |
- |
Analyse von Schreibanlässen/-situationen |
- |
Schreibkonventionen, -muster |
|
- |
verfügen über Strategien zur Gestaltung von
Schreibprozessen und reflektieren diese; |
|
- |
exemplarische Analyse von Schreibprodukten |
- |
Schreibprozess: Clustering, Mindmapping, Erstellen eines
Konzepts, Ersatz- und Umstellproben, Textüberarbeitung |
|
- |
Diagnose und Förderung bei Fehlern, die durch LRS
bedingt sind |
- |
Diagnose bei Fehlern, die durch Interferenzen entstehen |
|
|
- |
Strategien zur Textüberarbeitung |
|
- |
Strategien zur Textüberarbeitung |
|
- |
sind in der Lage, Texte für unterschiedliche Situationen
angemessen zu verfassen. |
|
|
- |
berufsbezogene Schreibsituationen (Hauptschule/
Sonderpädagogik) |
|
- |
berufsbezogene Schreibsituationen |
|
- |
berufsbezogene Schreibsituationen |
|
- |
berufsbezogene Schreibsituationen |
|
Kompetenzbereich 6: Umgang
mit Medien |
Kompetenz: |
Die Absolventinnen und Absolventen
sind Experten des Umgangs mit der Sprache der Medien und in den Medien sowie
der medialen Vermittlung von Literatur. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
entwickeln eine reflektierte Position zur Entwicklung der
Medien und ihren schulischen Nutzungsmöglichkeiten; |
|
- |
Einführung: Medienkunde und Mediendidaktik |
- |
Mediensozialisation, Medienkonsum |
|
|
|
|
- |
berufsschulspezifische Ansätze zur Vermittlung von
Medienkompetenz |
- |
Computer im Deutschunterricht |
|
- |
kennen die vielfältigen Zusammenhänge und
Bezüge zwischen den verschiedenen Medien und Medienprodukten, |
- |
analysieren Medienprodukte und beurteilen sie im Hinblick auf
Funktionen und Wirkungen (Schwerpunkte: Sprache, Literatur), |
- |
verstehen Medienerziehung als Beitrag zur politischen
Bildung; |
|
- |
Zusammenhang zwischen Struktur, Produktionsvorgang und
Wirkung von Medienprodukten |
- |
Überblick über Medienprodukte |
- |
journalistische Textsorten, Pressesprache, Manipulation durch
Sprache |
- |
Hörspiel, Videosequenz, Weblog, Hypertexte usw. |
- |
visuelle und akustische Inszenierungen von Texten |
- |
exemplarische Analyse von Literaturverfilmungen |
|
|
|
|
|
- |
setzen Medien praktisch-kreativ als Mittel der
ästhetischen Gestaltung ein; |
|
- |
Untersuchung von Lernsoftware |
- |
sprachliche Variationen und Varietäten in Medien |
|
- |
Untersuchung von Lernsoftware, z.B. Diktat- und
Grammatiktrainer |
|
- |
Untersuchung von Lernsoftware, z.B. Diktat- und
Grammatiktrainer |
|
- |
Untersuchung von Literatursoftware |
|
- |
Untersuchung von Literatursoftware |
|
- |
kennen den Zusammenhang zwischen Mediennutzung und
Sprachentwicklung; |
|
- |
Einfluss von Medien auf die Sprachentwicklung |
|
|
|
|
|
Elektrotechnik
Standards |
Auf die
Standards bezogene Inhalte Lehramt Berufsbildende Schulen |
Kompetenz
1: |
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über strukturiertes Fachwissen der Elektrotechnik und über
hinreichendes Fachwissen aus den Nachbardisziplinen. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
beschreiben theoretische und anwendungsbezogene Grundlagen
der Elektrotechnik sowie den dazugehörigen rechtlichen Rahmen, |
- |
verknüpfen die Fachgebiete der Elektrotechnik, ordnen
deren gegenwärtige Bedeutung ein und schätzen deren zukünftige
Entwicklung ab, |
- |
wählen Bereiche der Elektrotechnik aus und wenden diese
problemadäquat an, |
- |
entwickeln eigene Lösungen für abgegrenzte
Problemstellungen und wenden diese praxisorientiert an, |
- |
lösen ausgewählte elektrotechnische
Problemstellungen mithilfe der Mathematik; |
|
- |
rechtliche und technische Rahmenbedingungen |
- |
Analyse und Synthese elektrischer Netzwerke |
- |
hard- und softwaretechnische Grundlagen
informationstechnischer Systeme |
- |
Messen und Prüfen, Schutzmaßnahmen,
Arbeitssicherheit |
- |
Methoden und Konzepte technischer Dokumentationen |
- |
Mathematik (fachbezogen) |
|
- |
beschreiben ausgewählte energietechnische Inhalte; |
|
- |
rechtliche und technische Rahmenbedingungen |
- |
Erzeugung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie
|
- |
Installationstechniken |
- |
Bustechnologien |
- |
Messen und Prüfen |
- |
Schutzmaßnahmen |
- |
Arbeitssicherheit |
|
- |
beschreiben ausgewählte kommunikationstechnische
Inhalte; |
|
- |
rechtliche und technische Rahmenbedingungen |
- |
Signale |
- |
Systeme |
- |
Programmsteuerungen |
- |
Protokolle |
- |
Informations- und Kommunikationstechnologien der
Nachrichtentechnik |
- |
Installationstechniken |
- |
Messen und Prüfen |
- |
Schutzmaßnahmen |
|
Kompetenz
2: |
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Energieversorgung, Elektrische
Maschinen und Antriebe, Hochspannungstechnik und Leistungselektronik. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
Energieversorgung |
- |
beschreiben, planen und realisieren energietechnische
Versorgungssysteme auch unter ökonomischen und ökologischen
Gesichtspunkten; |
|
|
|
- |
Planung und Betrieb elektrischer Netze |
- |
Objekte der Energieversorgung |
- |
Schutzmaßnahmen |
- |
Energiewirtschaft |
- |
Elektronikschaltungen in der Energietechnik |
|
Elektrische Maschinen und
Antriebe |
- |
beschreiben und planen elektrische Antriebssysteme, |
- |
wählen für geeignete Anwendungen, auch unter
ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten, elektrische Maschinen
und deren Steuerungen begründet aus; |
|
|
|
- |
Fernwirktechnik |
- |
Kenntnisse über Aufbau, Arbeitsweise und
Betriebseigenschaften elektrischer Maschinen |
- |
Eigenschäften elektrischer Antriebe |
- |
Auswahlkriterien und Bemessung elektrischer Maschinen |
- |
Wirkungsweise und Betriebsverhalten elektrischer
Kleinmaschinen |
- |
Steuerschaltungen für Kleinmotoren |
|
Hochspannungstechnik |
- |
analysieren elektrische Hochspannungssysteme; |
|
|
|
- |
Erzeugung und Messung hoher Wechsel-, Gleich- und
Stoßspannungen |
- |
Elektrostatische Felder |
- |
Leitungs- und Durchschlagsmechanismen in Gasen,
Flüssigkeiten und Feststoffen |
- |
elektrische Messungen und Teilentladungsmessungen |
|
Leistungselektronik |
- |
beschreiben und planen elektrische Antriebssteuerungen,
|
- |
wählen für geeignete Problemstellungen, auch unter
ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten, die Steuerungen
begründet aus. |
|
|
|
- |
Bauteile und Grundschaltungen der Leistungselektronik |
- |
Halbleiterschalter |
- |
Halbleitersteller |
- |
Stromrichter |
- |
Wechselrichter |
- |
Umrichter |
- |
energetische Verhältnisse |
- |
Messtechnik der Leistungselektronik |
|
Kompetenz
3: |
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen der Kommunikationstechnik.
|
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
Kommunikationsnetze |
- |
kennen Theorie und Praxis typischer Komponenten von
Kommunikationsnetzen unter Berücksichtigung aktueller und künftiger
Entwicklungen, |
- |
beschreiben Architektur und Funktionsweise von
Kommunikationsnetzen, |
- |
nutzen und konfigurieren Kommunikationstechnologien und deren
Dienste; |
|
|
|
- |
Grundlagen der Kommunikationsnetze |
- |
Mobilfunknetze |
- |
Grundzüge der Datenkommunikationsnetze |
|
Nachrichtenübertragung |
- |
kennen Theorie und Praxis typischer Übertragungssysteme
und -verfahren unter Berücksichtigung aktueller und künftiger
Entwicklungen; |
|
|
|
- |
Übertragungssysteme |
- |
Modulationsverfahren |
- |
Kanalcodierungen |
- |
Multiplexverfahren |
|
Nachrichtenverarbeitung |
- |
kennen Theorie und Praxis typischer
Nachrichtenverarbeitungssysteme unter Berücksichtigung aktueller und
künftiger Entwicklungen, |
- |
administrieren diese Systeme und passen sie den
Erfordernissen an; |
|
|
|
- |
Grundlagen der Nachrichtenverarbeitung |
- |
Codierung |
- |
Informationstheorie |
- |
Methoden der digitalen Signalverarbeitung |
|
Hochfrequenztechnik |
- |
kennen Theorie und Praxis typischer Problemstellungen der
Hochfrequenztechnik unter Berücksichtigung aktueller und künftiger
Entwicklungen, |
- |
beschreiben Architektur und Funktionsweise, z.B. von
Satellitenempfangsanlagen, |
- |
analysieren praxisrelevante Problemstellungen. |
|
|
|
- |
Sender und Empfänger |
- |
Verfahren der Fernsehtechnik |
- |
Aufnahme- und Empfangstechnik |
- |
Messverfahren der Hochfrequenztechnik |
- |
Wellenausbreitung |
|
Kompetenz
4: |
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen der Automatisierungstechnik und
verknüpfen Teilbereiche dieser Technik sinnvoll miteinander. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
Regelungstechnik |
- |
kennen Theorie und Praxis typischer Regelungssysteme, |
- |
wählen begründet aus und konfigurieren Regelsysteme
für anwendungstypische Problemstellungen; |
|
|
|
- |
Behandlung von Regelungssystemen im Zeit- und Frequenzbereich
|
- |
dynamisches Verhalten von Regelkreisgliedern |
- |
Darstellung von Frequenzgängen |
- |
Stabilitätsverfahren |
- |
Kompensation |
- |
Zustandsrückführung |
|
Bussysteme |
- |
kennen Theorie und Praxis typischer automatisierungstechnisch
relevanter Bussysteme; |
|
|
Steuerungstechnik |
- |
kennen Theorie und Praxis typischer Problemstellungen der
Steuerungstechnik unter Berücksichtigung aktueller und künftiger
Entwicklungen, |
- |
beschreiben die Funktionsweise von Objekten der
Steuerungstechnik und deren Zusammenspiel, |
- |
entwickeln, testen und dokumentieren Lösungen für
praxisrelevante Problemstellungen, |
- |
wählen begründet Bussysteme aus und konfigurieren
dessen Objekte für anwendungstypische Problemstellungen, |
- |
kennen Theorie und Praxis typischer Problemstellungen der
Digitaltechnik unter Berücksichtigung aktueller und künftiger
Entwicklungen, |
- |
entwickeln, testen und dokumentieren Lösungen für
praxisrelevante Problemstellungen; |
|
|
|
- |
Methoden des Entwurfs und der Programmierung von Steuerungen
|
- |
verteilte Steuerungen |
- |
Verbindungs- und speicherprogrammierte Steuerungen |
- |
Verknüpfungs- und Ablaufsteuerungen |
- |
Sensorik |
- |
Aktorik |
- |
Entwurf kombinatorischer und sequenzieller Schaltungen |
- |
Digitalschaltungen der Elektrotechnik |
|
Messtechnik |
- |
kennen Theorie und Praxis typischer messtechnischer
Problemstellungen, |
- |
beschreiben die Funktionsweise von Objekten der Messtechnik
und deren Zusammenspiel, |
- |
führen Messungen anhand praxisrelevanter
Problemstellungen durch und dokumentieren diese; |
|
|
|
- |
Fehler- und Ausgleichsrechnung |
- |
statische und dynamische Eigenschaften von Messeinrichtungen
|
- |
Signal- und Systemeigenschaften |
- |
Messverfahren und Messschaltungen |
- |
Sensorik |
|
Kompetenz
5: |
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen der Informationstechnik und
verknüpfen die Teilbereiche der Automatisierungstechnik sinnvoll
miteinander. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
- |
Analyse von Softwaresystemen |
- |
Design/Entwicklung von Softwaresystemen |
- |
Java oder andere |
|
IT-Systeme |
- |
beschreiben den typischen Aufbau eines Computersystems, deren
Peripherie auch unter Berücksichtigung aktueller und künftiger
Entwicklungen sowie die Funktionsweise und das Zusammensiel von Objekten dieses
Systems, |
- |
nutzen und überprüfen diese Systeme zur
Lösung technischer Probleme und führen geeignete Fehlerdiagnosen
durch, |
- |
entwickeln, testen und dokumentieren Lösungen für
praxisrelevante Problemstellungen; |
|
|
|
- |
Computerhardware |
- |
Computerarchitektur |
- |
Computerperipherie |
|
Mikroelektronik |
- |
analysieren den Einsatz mikroelektronischer und
halbleitertechnologischer Bauelemente und setzen diese in praxisrelevanten
Problemstellungen um, |
- |
entwickeln, testen und dokumentieren Lösungen für
Aufgabenstellungen mit unterschiedlichen Technologien. |
|
|
|
- |
Grundzüge der Halbleitertechnologie |
- |
Eigenschaften und Einsatz mikroelektronischer Bauelemente
|
- |
Architektur und Schalttechnik analoger und integrierter
Schaltungen |
- |
Herstellverfahren |
- |
Wirkungsweise |
|
Erdkunde
Standards |
Auf die Standards bezogene Inhalte für die
Lehrämter |
 |
Grundschule
/ Hauptschule / Sonderpädagogik und übergreifend
 |
Realschule
 |
Gymnasium
 |
Kompetenzbereich
1: Physische Geografie/Geoökologie |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen können
physiogeografische/geoökologische Theorien und Methoden angemessen
darstellen, reflektieren, anwenden und für Problemlösungen nutzen
sowie verschiedene geoökologische Ansätze und
Handlungsmöglichkeiten vergleichend analysieren, abwägen und
diskutieren. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, auf der
Basis wissenschaftlicher Theorien und empirischer Forschung |
|
|
|
- |
ausgewählte Sachverhalte der Physischen
Geografie/Geoökologie kompetent darzustellen und zu erklären, |
- |
physisch-geografische Inhalte hinsichtlich ihrer
gesellschaftlichen und historischen Bedeutung einzuordnen und Verbindungslinien
zu anderen Wissenschaften aufzuzeigen, |
- |
zentrale Fragestellungen der Physischen
Geografie/Geoökologie und damit verbundene Erkenntnisinteressen zu
skizzieren sowie fachliche Fragen selbst zu entwickeln, |
- |
die Relevanz der anthropogeografischen Fragestellungen,
Methoden, theoretischen Ansätze, Forschungsergebnisse und Inhalte in Bezug
auf das spätere Berufsfeld einzuschätzen, |
- |
Methoden der Physischen Geografie/Geoökologie zu
beschreiben und auch ggf. im Gelände anzuwenden sowie sie hinsichtlich
ihrer Möglichkeiten und Grenzen für die Erzeugung von Wissen
einzuschätzen, |
- |
physiogeografische/geoökologische Forschungsergebnisse
angemessen darzustellen und in ihrer fachlichen Bedeutung und Reichweite
einzuschätzen, |
- |
sich in neue Entwicklungen der Disziplin in
selbständiger Weise einzuarbeiten, |
- |
die Relevanz der physiogeografischen/geoökologischen
Fragestellungen, Methoden und Inhalte in Bezug auf das spätere Berufsfeld
einzuschätzen. |
|
Geomorphologie/Geologie: |
- |
Plattentektonik, Erdbeben, Vulkanismus |
- |
Kreislauf der Gesteine |
- |
Entstehung von Lagerstätten |
|
|
- |
fluviatiler, glazialer, mariner und äolischer
Formenschatz |
- |
planetarische Zirkulation |
- |
|
|
|
- |
fluviatiler, glazialer, mariner und äolischer
Formenschatz |
- |
Prozesse und Formen der Verwitterung |
- |
planetarische Zirkulation |
|
Klimageografie |
- |
Wasserkreislauf |
- |
Klimaklassifikationen, Klimadiagramme |
- |
Wetter und Klima in Europa |
- |
Meeresströmungen als Klimafaktor |
- |
natürliche und anthropogene Klimaänderungen |
|
|
- |
Strahlungs-, Energie- und Lufthaushalt der Atmosphäre
einschließlich astronomische Grundlagen |
|
|
- |
Strahlungs-, Energie- und Lufthaushalt der Atmosphäre
einschließlich astronomische Grundlagen |
|
Vegetations- und Bodengeografie
|
- |
Landschaftsgürtel der Erde als zonale
Ökosysteme |
- |
Höhenstufen von Klima, Vegetation und Landnutzung in
tropischen und außertropischen Hochgebirgen |
|
|
- |
Bodenarten, -typen, -genese, Nutzungspotenziale |
|
|
- |
Thermoisoplethendiagramme |
- |
Böden als Zeugen der Landschaftsgeschichte und als
Standorte für die Pflanzenproduktion |
- |
Gefährdungen durch Schadstoffe und Bodenerosion |
|
Geoökologie und Umweltfragen
|
- |
Ökosystem Stadt |
- |
Ressourcennutzung und Umweltbelastungen |
- |
Naturrisiken und -gefahren |
|
|
- |
Ökologie der Fließgewässer |
- |
Ökologie mariner Ökosysteme |
|
|
- |
Ökologie der Fließgewässer |
- |
Ökologie mariner Ökosysteme |
- |
ökologische Raumplanung |
|
Kompetenzbereich
2: Anthropogeografie |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen können
anthropogeografische Theorien und Methoden angemessen darstellen, reflektieren,
anwenden und für Problemlösungen nutzen sowie verschiedene
anthropogeografische Ansätze und Handlungsmöglichkeiten vergleichend
analysieren, abwägen und diskutieren. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, auf der
Basis wissenschaftlicher Theorien und empirischer Forschung |
|
|
|
- |
zentrale Fragestellungen der Anthropogeografie und damit
verbundene Erkenntnisinteressen darzustellen sowie fachliche Fragen selbst zu
entwickeln, |
- |
Methoden der Anthropogeografie zu beschreiben und anzuwenden
sowie sie hinsichtlich ihrer Möglichkeiten und Grenzen für den Erwerb
von Wissen einzuschätzen, |
- |
anthropogeografische Theorien und Prozesse der Begriffs-,
Modell- und Theoriebildung sowie ihre Struktur und Systematik zu erläutern
und ihren Stellenwert zu reflektieren, |
- |
anthropogeografische Forschungsergebnisse darzustellen und in
ihrer fachlichen Bedeutung und Reichweite einzuschätzen, |
- |
anthropogeografische Inhalte hinsichtlich ihrer
gesellschaftlichen und historischen Bedeutung einzuordnen und Verbindungslinien
zu anderen Wissenschaften aufzuzeigen, |
- |
die Relevanz der anthropogeografischen Fragestellungen,
Methoden, theoretischen Ansätze, Forschungsergebnisse und Inhalte in Bezug
auf das spätere Berufsfeld einzuschätzen, |
- |
sich in neue Entwicklungen der Anthropogeografie in
selbständiger Weise einzuarbeiten. |
|
Wirtschaft |
- |
Strukturen und Strukturwandel in der Landwirtschaft |
- |
Standortfaktoren |
- |
Tragfähigkeit der Erde/Welternährungslage |
|
|
- |
natürliche und gesellschaftliche Einflussfaktoren im
Agrarraum |
- |
industrieller Strukturwandel |
|
|
|
- |
natürliche, gesellschaftliche und politische
Einflussfaktoren im Agrarraum |
- |
industrieller Strukturwandel |
- |
Hauptgruppen der Industrie |
- |
Hauptgruppen der Dienstleistungen |
|
Städtische und ländliche
Räume |
- |
Verdichtungsräume und ländliche Räume |
- |
nachhaltige Regionalentwicklung |
|
|
- |
Formen ländlicher und städtischer Siedlungen |
- |
innere Differenzierung von Siedlungen |
- |
Modelle städtischer Strukturen |
- |
Stadttypen in verschiedenen Kulturräumen |
|
|
- |
Formen ländlicher und städtischer Siedlungen |
- |
innere Differenzierung von Siedlungen |
- |
Modelle städtischer Strukturen |
- |
Stadttypen in verschiedenen Kulturräumen |
- |
Veränderungsprozesse der Siedlungsstrukturen |
- |
Typen ländlicher Räume |
|
Bevölkerung |
- |
Entwicklung, Verteilung und Strukturen der Bevölkerung
|
- |
Migrationen |
|
|
- |
bevölkerungsgeografische Indikatoren |
- |
ethnosoziale Differenzierung |
|
|
- |
bevölkerungsgeografische Indikatoren |
- |
ethnosoziale Differenzierung |
|
Mobilität |
- |
Entwicklung und Funktion des Verkehrs |
- |
Raumerschließung durch Verkehr, Verkehrsnetze |
- |
Verkehr und Umwelt |
- |
Formen und Entwicklung des Tourismus |
|
- |
Attraktivitätsfaktoren und Probleme von
Tourismusregionen |
|
- |
Attraktivitätsfaktoren und Probleme von
Tourismusregionen |
|
Globale räumliche Strukturen
|
- |
Staaten unterschiedlichen Entwicklungsstandes |
- |
Weltwirtschaftsregionen |
|
|
- |
Entwicklung und Strukturen des Welthandels im Zeichen der
Globalisierung |
|
|
- |
Raumentwicklung unter dem Einfluss von Religionen und
Ideologien |
- |
Kulturregionen der Erde |
- |
Entwicklung und Strukturen des Welthandels im Zeichen der
Globalisierung |
|
Kompetenzbereich 3: Regionale
Geografie |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen können
raumbezogene Sachverhalte angemessen darstellen, reflektieren, anwenden und
für Problemlösungen nutzen sowie verschiedene regionalgeografische
Ansätze vergleichend analysieren, abwägen und diskutieren. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
- |
stellen unterschiedliche Ansätze Regionaler Geografie
dar und vergleichen sie, |
- |
wenden die unterschiedlichen Ansätze zur Strukturierung
von Informationen über Regionen an, |
- |
stellen zentrale Fragestellungen der Regionalen Geografie
sowie damit verbundene Erkenntnisinteressen dar und entwickeln selbst fachliche
Fragestellungen, |
- |
beschreiben Methoden der Regionalen Geografie, wenden sie an
und beurteilen sie hinsichtlich ihrer Möglichkeiten für den
Wissenserwerb, |
- |
schätzen die Relevanz der Fragestellungen, Methoden,
theoretischen Ansätze, Forschungsergebnisse und Inhalte der Regionalen
Geografie in Bezug auf das spätere Berufsfeld ein. |
|
- |
Kriterien zur Erfassung von Ländern |
- |
regionale Strukturen des Nahraums |
- |
regionale Strukturen in Deutschland und Europa |
- |
ausgewählte Großräume außerhalb Europas
mit unterschiedlichem Entwicklungsstand |
|
- |
methodische Zugriffsweisen auf Länder |
- |
Länderkunde nach dem länderkundlichen Schema |
- |
problemorientierte Länderkunde |
- |
Stadt-Umland-Beziehungen |
- |
räumliche Disparitäten |
|
- |
methodische Zugriffsweisen auf Länder |
- |
Länderkunde nach dem länderkundlichen Schema |
- |
dynamische Länderkunde |
- |
problemorientierte Länderkunde |
- |
Stadt-Umland-Beziehung |
- |
Entwicklung durch Raumplanung |
- |
räumliche Disparitäten |
- |
raumwirksame Prozesse |
|
Fahrzeugtechnik
Standards |
Auf die
Standards bezogene Inhalte Lehramt Berufsbildende Schulen |
Kompetenz:
|
Absolventinnen und Absolventen können auf
strukturiertes Fachwissen zur Lösung von Problemen aus dem Bereich
Fahrzeugtechnik zurückgreifen. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
verfügen über die mathematischen und
naturwissenschaftlichen Grundlagen der Ingenieurwissenschaften, |
- |
beherrschen die auf die berufliche Fachrichtung bezogenen
Ingenieurwissenschaften; |
|
- |
Arbeitswissenschaft |
- |
Betriebsführung |
- |
Konstruktionslehre, Konstruktionswerkstoffe |
- |
Mathematik (lineare Algebra, Differential- und
Integralrechnung, reine und angewandte Mathematik) |
- |
Motormechanik, experimentelle Physik |
- |
Steuer- und Regelungstechnik, Informationstechnik |
- |
Experimentelle Physik |
- |
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik |
- |
Qualitätslehre |
- |
Werkstoffkunde |
|
- |
wenden Kenntnisse über die verschiedenen Bauformen von
Kraftfahrzeugen theoretisch und praktisch an; |
|
- |
Chemie der Betriebs- und Hilfsstoffe |
- |
Fahrzeugaufbau, Schadensbeurteilung |
|
- |
analysieren Geschäfts- und Arbeitsprozesse, die sich an
beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen der Fahrzeugtechnik
orientieren, einschließlich des Qualitätsmanagements; |
|
- |
Durchführung von Arbeitsstudien zu beruflichen
Arbeitsprozessen |
- |
Ermittlung von Arbeitsbedingungen und Anforderungen in
fahrzeugtechnischen Berufen |
- |
Auswahl und Begründung geeigneter Prozesse für den
Unterricht |
|
- |
verfügen über Kenntnisse zur Instandhaltung von
Antriebssystemen einschließlich ihrer elektronischen Steuerungs- und
Regelungssysteme und können diese anwenden; |
|
- |
Aufbau und Funktion von Otto- und Dieselmotoren |
- |
Thermodynamik des Verbrennungsmotors |
- |
Motormanagementsysteme |
- |
Betriebsverhalten von Motoren |
- |
Gemischbildung |
- |
Einspritzverfahren |
- |
Verbrennungsverfahren |
- |
Aufladung |
- |
Schadstoffe |
- |
alternative Antriebssysteme |
|
- |
wenden Kenntnisse zur Instandsetzung des Antriebsstrangs, der
Bremssysteme, der Lenkung und des Fahrwerks von Fahrzeugen einschließlich
ihrer elektronischen Steuerungs- und Regelungssysteme theoretisch und praktisch
an; |
|
- |
Antriebsstrang |
- |
Bremssysteme |
- |
Fahrwiderstände |
- |
Fahrzeugdynamik |
- |
Fahrstabilität |
- |
Lenkung |
- |
Fahrwerk |
- |
Fahrstabilitätssysteme |
|
- |
wenden Kenntnisse zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung
von Systemen der Fahrzeugelektronik, der Fahrzeuginformations- und
-kommunikationssysteme sowie der Beleuchtung theoretisch und praktisch an;
|
|
- |
Komfort- und Sicherheitssysteme |
- |
Licht und Beleuchtungssysteme |
|
- |
verfügen über Kenntnisse zur Fehlersuche,
Störungsdiagnose und Entwicklung von Diagnosestrategien an komplexen
fahrzeugtechnischen Systemen unter Berücksichtigung der in Fahrzeugen
eingesetzten Bussysteme und Fahrzeugnetzwerke und wenden diese theoretisch und
praktisch an. |
|
- |
Störungsdiagnose und Instandsetzung elektronischer
Fahrzeugbaugruppen, insbesondere der Bordnetze, elektronischen Systeme im
Antriebsstrang, Motormanagementsysteme, Fahrwerkregelung, Komfortelektronik,
Fahrzeuginformations-, Fahrzeugsicherheits-, Infotainment- und
Kommunikationssysteme |
- |
Prüf- und Diagnostikverfahren |
|
Farbtechnik/Raumgestaltung
Standards |
Auf die
Standards bezogene Inhalte Lehramt Berufsbildende Schulen |
Kompetenz
1: |
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über die Grundlagen der Beschichtungs- und Belegetechnologien. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
systematisieren technologische Begriffe, Techniken und
Methoden der Beschichtungen und Beläge, |
- |
analysieren Aufgabenstellungen zu Beschichtungen und
Belägen, |
- |
setzen die Systematik in berufsfeldtypischen Fragestellungen
und Projekten um. |
|
- |
Systematik und Zusammensetzung der Rohstoffe für
Beschichtungen und Beläge, Grundlagen der Beschichtungsstoffherstellung
|
- |
Analysemethoden, Prüftechniken für die Rohstoffe,
Werkstoffe und der daraus erzeugten Produkte und deren Kennwerte |
- |
Applikationsverfahren und Gerätetechnik |
- |
berufsfeldtypische Beschichtungs- und Belegeaufgaben |
- |
Normung der Werkstoffe |
- |
Arbeits- und Geschäftsprozesse: Bauvertragswesen,
Marketing, Baustellenlogistik, Werkstattlogistik,
Wirtschaftlichkeitsberechnung, Kalkulation |
- |
Arbeitsschutz, Umweltschutz |
|
Kompetenz
2: |
Die Absolventinnen und Absolventen sind vertraut
mit den Grundlagen berufsfeldtypischer Bautechniken. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
systematisieren berufsfeldtypische Bautechniken
einschließlich der vorhergehenden und nachfolgenden Gewerke, |
- |
analysieren bautechnische Aufgabenstellungen hinsichtlich
baulicher Vorgaben, |
- |
überblicken die Betriebsstrukturen, Arbeitsfelder und
Fertigungsabläufe, |
- |
setzen die Systematik an konkreten Aufgaben im
berufsfeldtypischen Kontext um. |
|
- |
arbeitstechnische Umsetzung ausgewählter Bautechniken
wie z.B. Betoninstandsetzung, Wärmedämmung, Trockenbau |
- |
Grundkenntnisse über die Rohstoffe |
- |
Normung der Werkstoffe |
- |
Produktionsabläufe und Prüftechniken |
- |
Arbeitsabläufe, Geschäftsprozesse, Bauvertragswesen
und Qualitätsmanagement |
- |
technische Regelwerke |
|
Kompetenz
3: |
Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen
die Grundlagen gestalterischer Techniken und Verfahren. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
verfügen sicher über Grundlagen gestalterischer
Prozesse und der Gestaltungsmittel, |
- |
setzen Arbeits- und Gestaltungstechniken für visuelles
Marketing um, |
- |
beherrschen Arbeits- und Verarbeitungstechniken der
Raumgestaltung, |
- |
benutzen technische Kommunikationsmittel, |
- |
verfügen über Grundkenntnisse marktorientierter
Unternehmensführung. |
|
- |
Gestaltungsprinzipien und Farbordnungssysteme |
- |
typografische Zusammenhänge |
- |
objektbezogene Gestaltungen |
- |
Techniken der Darstellung |
- |
branchenübliche Software |
- |
bau-, stadtbau- und kunstgeschichtliche Fragestellungen |
- |
Grundzüge der Zeichen-, Kommunikations-, Medien- und
Werbetheorie |
- |
bauordnungsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Vorgaben
|
- |
berufsbezogene Betriebswirtschaftslehre |
|
Kompetenz
4: |
Die Absolventinnen und Absolventen wenden
naturwissenschaftliche Grundlagen auf werkstofftechnische und arbeitstechnische
Problemstellungen an |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
beherrschen mathematische, physikalische, bauphysikalische
und bauchemische Grundlagen. |
|
- |
Grundlagen der Werkstoffchemie |
- |
Grundlagen der Physik (Elektrotechnik, Mechanik, Optik) |
- |
Messtechniken |
- |
Grundlagen der Bauphysik |
|
Kompetenz
5: |
Die Absolventinnen und Absolventen kennen
spezifische Fragestellungen und Sachverhalte der Arbeit der
berufsständischen Organisationen des Berufsfeldes. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
untersuchen Organisationsstrukturen, |
- |
reflektieren Bildungsziele und Ordnungsmittel, |
- |
analysieren Schnittstellen zu an der Ausbildung Beteiligten:
Ausbildungsbetriebe, Kammern, überbetriebliche Ausbildungsträger,
Berufsgenossenschaften. |
|
- |
ökonomische und personale Rahmenbedingungen der
beteiligten berufsständischen Organisationen des Berufsbereichs
Farbtechnik und Raumgestaltung |
- |
Ordnungsmittel |
- |
Lernortkooperationen |
|
Geschichte
Standards |
Auf die Standards bezogene Inhalte für die
Lehrämter |
 |
übergreifend
 |
Grundschule
/ Hauptschule / Sonderpädagogik
 |
Realschule
 |
Gymnasium
|
Kompetenzbereich
1: Orientierungswissen und konzeptionelle Grundeinsichten |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über orientierende Kenntnisse zu den historischen Epochen und begreifen
Geschichte als modellartiges Konstrukt. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
- |
verfügen über Kenntnisse der historischen
Theoriebildung; |
|
- |
Geschichte als Konstruktion der Vergangenheit,
Modellcharakter, Diskurscharakter von Geschichtsforschung, Zeit- und
Raumvorstellungen, Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen |
- |
Periodisierung in der Geschichte |
|
|
|
- |
Vertiefung, zusätzlich exemplarische
geschichtsphilosophische Ansätze |
|
- |
kennen die zentralen Aspekte historischer Großepochen
und deren Problematik. |
|
- |
Kennzeichen der Großepochen (Antike, Mittelalter,
Neuzeit, Neueste Geschichte, Zeitgeschichte) |
- |
strukturelle Eigenschaften der Perioden |
- |
Abgrenzung der Großepochen |
- |
europäische und außereuropäische Geschichte
(Schwerpunkt Deutsche Geschichte) |
|
|
- |
Vertiefung, Reflexion der Epochenproblematik |
|
- |
Vertiefung, Reflexion der Epochenproblematik |
|
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen sind in der
Lage, sich auf der Basis der historischen Theoriebildung selbständig in
historische Themen einzuarbeiten. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
- |
kennen wichtige Tendenzen und theoretische Ansätze der
Geschichtsforschung im 20. Jahrhundert. |
|
- |
ausgewählte Aspekte der Geschichtsforschung vor 1945
|
- |
Entwicklung nach 1945, insbesondere nach 1970 mit der
sozialwissenschaftlichen Wende |
|
Kompetenzbereich
2: Methodenkompetenz |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen sind in der
Lage, je nach Fragestellung und Aufgabenstellung, unterschiedliche Methoden und
Quellen der Geschichtswissenschaft zur Erarbeitung historischer
Gegenstände zu benutzen. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
- |
kennen die zentralen Methoden der Geschichtswissenschaft und
können sie anwenden; |
|
- |
zentrale Methoden und deren praktische Anwendung, z.B.
Quellenarbeit, Forschungsarbeit unter Anleitung |
- |
Arbeit mit wesentlichen Quellengattungen |
- |
Texte (unterschiedlicher Provenienz wie Akten, Urkunden,
Selbstzeugnisse usw.) |
|
|
|
- |
Vertiefung insbesondere durch angeleitete eigene
Forschungsarbeit |
|
- |
sind mit den Methoden zur Interpretation historischer Quellen
vertraut und wenden sie auf eigene Arbeiten an. |
|
- |
historische Karten |
- |
serielle Quellen |
- |
Bild-, Film- und Tonquellen |
- |
Sachquellen |
- |
mündliche Überlieferung |
|
- |
grundlegende Arbeit mit Quellen |
|
- |
vertiefte praktische Arbeit mit Quellen |
|
- |
theoretische Vertiefung und praktische Arbeit mit Quellen
(auch fremdsprachliche) |
|
Kompetenzbereich 3: Modell-
und Theoriebildung |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen sind in der
Lage, historische Gegenstände unter Kenntnis und Nutzung unterschiedlicher
Zugangsweisen und Theorien zu erarbeiten. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
- |
kennen grundsätzlich die Bedeutung theoretischer
Modelle für die Geschichtswissenschaft; |
|
- |
Zugänge, z.B. Geschlechtergeschichte, Politikgeschichte,
Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Umweltgeschichte, Alltagsgeschichte,
Kulturgeschichte |
|
|
- |
exemplarisch, ein Aspekt vertieft |
|
- |
exemplarisch, ein Aspekt vertieft |
|
- |
kennen einzelne Theorien hinsichtlich ihrer Konturierung,
konkreten Ausformung und sind mit wissenschaftlichen Diskursen vertraut; |
|
- |
Kategorien, z.B. Herrschaft, Partizipation, Geschlecht |
|
|
|
|
- |
setzen historische Modelle gezielt für die eigene
Arbeit ein. |
|
- |
Modelle, z.B. Industrielle Revolution, Absolutismus,
Imperialismus, Modernisierung |
- |
Vertiefung und kritische Reflexion der Modellbildung |
|
|
|
|
Kompetenzbereich 4: Relevanz
der fachlichen Fragestellungen, Methoden, theoretischen Ansätze und
Forschungsergebnisse und Inhalte als Aspekte der Geschichtskultur in Bezug auf
das spätere Berufsfeld |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen können
die öffentliche und berufsfeldbezogene Relevanz historischer Inhalte
reflektieren und insbesondere die unterrichtliche Relevanz historischer Inhalte
bestimmen. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
- |
kennen Geschichtswissenschaft als eine
öffentlichkeitswirksame Wissenschaft; |
|
- |
Modelle und Aspekte der Vermittlung von
Geschichtswissenschaft |
|
|
|
|
- |
reflektieren und analysieren spezifische
Vermittlungsprozesse zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit und sind in
der Lage, sie auch selbst zu steuern; |
|
- |
Analyse ausgewählter, exemplarischer Diskurse zur
Vermittlung von Geschichte |
|
|
|
|
- |
sind mit der Nutzung neuerer theoretischer Modelle zur
Bildung von kollektiver Erinnerung, Vermittlung und Darstellung von Geschichte
in den Medien vertraut. |
|
- |
Funktion der Erinnerung in einer Gesellschaft |
|
|
|
|
Kompetenzbereich 5:
Grundbegriffe und Aufgaben der Geschichtsdidaktik |
Kompetenz:
|
Absolventinnen und Absolventen kennen Theorien,
Grundbegriffe, Ziele und Verfahren der Geschichtsdidaktik und können sie
im Hinblick auf schulische und außerschulische Vermittlungs- und
Rezeptionsprozesse von Geschichte reflektieren. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
- |
beherrschen die Leitbegriffe der Geschichtsdidaktik; |
|
- |
Leitbegriffe Geschichtsbewusstsein und Geschichtskultur |
|
|
|
|
- |
kennen die aktuellen Bildungsziele sowie Prinzipien des
Geschichtsunterrichts und können diese reflektieren. |
|
- |
Geschichtsbewusstsein und kritische Teilhabe an
Geschichtskultur |
- |
Zeitverständnis und Orientierung in der Geschichte |
- |
Gegenwartsverständnis |
- |
Geschichte als Konstrukt |
- |
Alteritätserfahrung und Fremdverstehen |
- |
regelgeleitetes historisches Denken |
- |
individuelle Identität mit historischen Anteilen |
- |
Gegenwartsbezug, Multiperspektivität |
|
|
|
|
Gestaltendes
Werken
Standards |
Auf die Standards bezogene Inhalte für die
Lehrämter |
 |
Grundschule
/ Hauptschule / Sonderpädagogik und übergreifend
 |
Realschule
 |
Kompetenzbereich
1: Designpädagogik und Designtheorie |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen erfassen die
fachliche und gesellschaftliche Bedeutung künstlerisch-gestalterischer
Verfahren. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
- |
verstehen ästhetische Bildung im Kontext
soziokultureller Entwicklung, |
- |
definieren den Begriff Design und grenzen ihn gegenüber
dem Begriff Kunst ab, |
- |
unterscheiden die unterschiedliche Qualität von Form und
Funktion in der Gestaltung, |
- |
nehmen ästhetische und funktionale Facetten der
Gestaltung differenziert wahr und analysieren sie, |
- |
verstehen Design als industriell geprägten
Gestaltungsprozess, der von soziokulturellen Bedingungen abhängt und
kennen seine Einflussfaktoren, z.B. politische Veränderungen, technische
Erfindungen, unterschiedliche wirtschaftliche Bedingungen oder
gesellschaftliche Neuerungen, |
- |
kennen wissenschaftliche, designrelevante Recherchemethoden
sowie Termini, z.B. Internetrecherche, Markt- und Gebrauchsanalyse, Briefing,
funktional, ergonomisch. |
|
- |
Gestaltungslehre/Medien |
- |
Einflussfaktoren: |
- politische Veränderungen
- technische Erfindungen
- unterschiedliche wirtschaftliche Bedingungen
- gesellschaftliche Neuerungen
- interkulturelle und genderspezifische Unterschiede
|
- |
Produktionsanalyse und Vergleich |
- |
Methodenkonzeption von Produkten/Produktanalyse |
- |
interdisziplinäre Projekte |
|
- |
interdisziplinäre Bezüge, z.B. Abgrenzung zu Kunst
und Kunstgeschichte |
|
Kompetenzbereich
2: Gestaltung |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen gestalten
unter Berücksichtigung unterschiedlicher Verfahren Materialien und Medien.
|
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
- |
entwickeln durch eigene Entwürfe und Fachwissen eigene
Gestaltungsauffassungen, |
- |
verfügen über |
|
- plastisch-räumliches Vorstellungsvermögen und
die Fähigkeit, Raumstrukturen erkennen zu können,
- die Kenntnis konstruktiver Prinzipien,
- kompositorische Fähigkeiten bezogen auf
zweidimensionale Arbeiten,
- gestaltungsrelevante Technologien bei der Gestaltung von
Produktionsprozessen,
|
- |
präsentieren und kommunizieren
Gestaltungslösungen. |
|
- |
ästhetische und funktionale Facetten von Gestaltung |
- |
Gestalten und Experimentieren mit verschiedenen Materialien
|
- |
Raum- und Umweltgestaltung/Architektur |
- |
Architektur-/Designtheorie |
- |
Form-, Farb- und Materialsensibilität |
- |
Komposition von Flächen oder Bild und Textelementen in
Fotografie oder Layout |
- |
Modellbau, Computergrafik, Installation |
- |
Visualisierung von Entwürfen und Konzepten |
- |
Entwurfsskizze, auch unter Verwendung entsprechender
Softwareprogramme |
- |
Hard- und Software für die mediale Gestaltungspraxis,
z.B. Bearbeitungsprogramme für Grafik, Layout und Computer Aided Design
(CAD) |
|
- |
umfassende Analyse praktisch-gestalterischer Aufgaben unter
Einbeziehung technischer und ästhetischer Umsetzungsprozesse |
|
Kompetenzbereich 3: Handwerk
und Techniken |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen setzen ihre
handwerklichen Fähigkeiten verantwortungsbewusst um. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
- |
beherrschen Techniken und Technologien, |
- |
handeln im technisch-handwerklichen Arbeitsprozess
strukturiert und ökonomisch, |
- |
gehen verantwortlich und ökonomisch mit Ressourcen um.
|
|
- |
Werkzeuge, technische Geräte, Maschinen |
- |
Moderne Technologien, z.B. CNC-Technologie |
- |
Modellbau |
- |
geeignete Materialien/Funktion |
- |
Kostenrechnung |
- |
Konsumtion/Marketing |
|
|
Gesundheitswissenschaften
Standards |
Auf die
Standards bezogene Inhalte Lehramt Berufsbildende Schulen |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen analysieren
und reflektieren Grundfragen der Bezugsdisziplinen der beruflichen Fachrichtung
Gesundheitswissenschaften. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
verfügen über Grundlagenkenntnisse aus den
Bezugsdisziplinen der Gesundheitswissenschaften, welche die Grundstrukturen der
jeweiligen Fachwissenschaften widerspiegeln und die Grundlage der
wissenschaftsbasierten Vorbereitung und Gestaltung von Lehr-/Lernsituationen im
Berufsfeld Gesundheit sind, |
- |
beschreiben und bewerten in diesem Zusammenhang den Beitrag
der unterschiedlichen Disziplinen zur Erklärung von Sachverhalten, |
- |
zeigen die historische Bedeutung und gesellschaftliche
Relevanz fachlicher Inhalte auf; |
|
- |
Grundlagen der Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie,
Veterinärmedizin, Pflegewissenschaften: Anatomie, Physiologie, Pathologie,
Diagnostik, Therapie, Prävention, Rehabilitation, insbesondere |
- Zytologie, Histologie
- Genetik
- Hämatologie
- Mikrobiologie
- Infektionsprophylaxe (Hygiene/Immunisierung)
- Ätiologie, Symptomatik und Therapiegrundsätze
wesentlicher Erkrankungen
- Medizintechnik
- zahnmedizinische Werkstoff- und Gerätekunde
- grundlegende Methoden der klinischen Chemie
(Untersuchung von Körperflüssigkeiten usw.)
- Diätetik (Ernährungs- und Diätlehre)
- Pharmakologie und Toxikologie
|
- |
Grundlagen der Psychologie, insbesondere patientenorientierte
Kommunikation und Interaktion |
- |
Grundlagen der Epidemiologie, der Prävention,
Rehabilitation und Gesundheitsförderung, insbesondere |
|
- relevante Konzepte der Prävention,
Gesundheitsförderung und Rehabilitation unter Berücksichtigung
unterschiedlicher disziplinärer Zugänge (z.B.
Gesundheitspädagogik), unterschiedlicher Interventionszeitpunkte,
unterschiedlicher Zielgruppen
- Verteilung und Determinanten von Krankheiten in
menschlichen Populationen
|
- |
Grundlagen der fachrichtungsbezogenen
Betriebswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaft, insbesondere |
|
- Gesundheitspolitik
- Struktur und Aufgaben des Gesundheitssystems
- Gesundheitsökonomie
- Organisation und Verwaltung in Einrichtungen des
Gesundheitswesens (z.B. Datenverarbeitung und -verwaltung einschließlich
Abrechnung und Datenschutz, Warenbeschaffung und -verwaltung, Methoden des
Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung)
- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
- rechtliche Grundlagen (z.B. relevante Gesetzgebung und
Vertragsrecht)
- Praxismarketing
|
|
- |
beschreiben Entwicklungstendenzen und Problemstellungen
bezüglich Begriffs-, Modell- und Theoriebildung im Berufsfeld Gesundheit;
|
|
- |
Vertiefung der fachrichtungsbezogenen Grundlagen und
Vernetzung von theoretischen und praktischen Aspekten |
|
- |
reflektieren diese vor dem Hintergrund der Vernetzung
theoretischer und praktischer Aspekte; |
|
- |
wesentliche Forschungsmethoden und Forschungsergebnisse der
beruflichen Fachrichtung Gesundheitswissenschaften |
|
- |
schätzen in diesem Zusammenhang wissenschaftliche
Forschungsergebnisse der beruflichen Fachrichtung Gesundheitswissenschaften
methodenbewusst und kritisch in ihrer fachlichen Bedeutung und Reichweite ein.
|
|
- |
ethische Grundlagen der Gesundheits- und Pflegewissenschaften
|
|
Hauswirtschaft
Standards |
Auf die Standards bezogene Inhalte für die
Lehrämter |
 |
übergreifend
 |
Grundschule
/ Hauptschule / Sonderpädagogik
 |
Realschule
 |
Kompetenzbereich
1: Hauswirtschaft - Theorie |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen sind
Fachleute für den Unterricht in Hauswirtschaft mit gesundheitsbewusster
Lebensführung und -gestaltung. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
- |
beherrschen das Fachwissen in den Bereichen Ernährung,
Betreuung und Versorgung im Haushalt; |
|
- |
Grundlagen der gesundheitsbewussten Ernährung, Koch- und
Esskultur |
- |
Aufbau, Funktion und ernährungsphysiologische Wirkung
der Lebensmittelinhaltsstoffe |
- |
physische und psychosoziale Grundlagen der
Gesundheitsförderung und Prävention |
- |
Technologie hauswirtschaftlicher Verfahrensabläufe |
|
- |
hauswirtschaftliche Berufe, für die der
Sekundarabschluss I Voraussetzung ist |
|
- |
hauswirtschaftliche Berufe, für die der
Sekundarabschluss I Voraussetzung ist, sowie Berufe mit
Hochschulzugangsberechtigung |
|
- |
analysieren und strukturieren den privaten Haushalt aus
mikro- und makro-ökonomischer Sicht; |
|
- |
Wirtschaftslehre und Ökologie des Haushalts |
- |
hauswirtschaftliche Entscheidungsprozesse |
|
|
|
- |
verfügen über Sachkenntnis des Haushaltsmanagements
und der Arbeitswissenschaften; |
|
- |
Strukturwandel, Arbeitsteilung, Rationalisierung |
- |
Ergonomie, Arbeitsplatzgestaltung |
- |
Arbeitsplanung und -organisation |
- |
Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Unfallverhütung |
|
|
|
- |
verfügen über Kenntnisse zur Lebensmittelsicherheit
und zum Verbraucherschutz; |
|
- |
Konsumverhalten und Verbraucherbildung |
|
|
|
- |
kennen sich in der industriellen Lebensmittelproduktion aus;
|
|
- |
Convenience-Produkte (Inhaltsstoffe und Angebotsformen) |
|
|
|
- |
beherrschen die Funktionen und den Aufbau technischer
Geräte im Haushalt, |
- |
kennen die im Haushalt vorkommenden Materialien sowie deren
Pflege; |
|
- |
Geräte zur Reinigung, Pflege, Nahrungsmittelzubereitung,
insbesondere: Metalle, Kunststoffe, textile Stoffe, Holz |
|
|
|
- |
beherrschen die fachbezogenen Grundlagen der
Naturwissenschaften sowie der Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften;
|
|
- |
Physik, Chemie und Biochemie, Humanbiologie, Hygiene,
Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Soziologie, Politik |
|
|
- |
Vertiefung: Biochemie, Physiologie sowie Psychologie der
Ernährung |
|
- |
erläutern den Zusammenhang zwischen
Haushaltsführung und Lebensqualität. |
|
|
|
|
Kompetenzbereich
2: Hauswirtschaft - Praxis |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen wenden in
der Praxis Grundlagenkenntnisse aus den Bereichen Ernährung,
Nahrungszubereitung, der Nahrungsmittelverarbeitung sowie der Küchen- und
Esskultur ganzheitlich an. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
- |
wählen Gebrauchsgegenstände fachgerecht aus; |
|
|
|
|
- |
wenden Verfahren der Reinigung und Pflege verschiedener
Materialien an, auch unter Berücksichtigung ökonomischer und
ökologischer Gesichtspunkte; |
|
- |
textile Stoffe, Metalle, Kunststoffe |
|
|
|
- |
wählen Lebensmittel unter qualitäts- und
ernährungsphysiologischen sowie Aspekten der Menüplanung aus und
behandeln sie fachgerecht; |
|
- |
Warenkunde |
- |
Lebensmittelproduktion (ökonomisch, ökologisch)
|
- |
Lagerung, Konservierung |
- |
Menüplanung |
- |
Convenience-Produkte |
|
|
|
- |
beherrschen die Verfahren der Nahrungszubereitung sowie
deren Präsentation und stellen sie in einen kulturellen Rahmen; |
|
- |
Zubereitungsverfahren |
- |
Präsentation |
- |
Ess- und Tischkultur |
|
|
|
- |
setzen Haushaltsgeräte unter ökonomischen,
ökologischen und technischen Gesichtspunkten ein; |
|
- |
Geräte zur Lebensmittelverarbeitung sowie zur Reinigung
und Pflege |
|
|
|
- |
nehmen den privaten Haushalt als Ort kreativen Gestaltens
wahr und beherrschen Beispiele für die Umsetzung. |
|
- |
interkultureller Vergleich von Ess- und Lebenskulturen |
- |
kulturgeschichtliche Grundlagen des Essens und Trinkens
|
- |
Ernährungstrends |
|
|
|
Holztechnik
Standards |
Auf die
Standards bezogene Inhalte Lehramt Berufsbildende Schulen |
Kompetenz
1: |
Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen
die Grundlagen der Holztechnologie. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
systematisieren Begriffe, Techniken und Methoden der
Holztechnik, |
- |
analysieren Aufgabenstellungen aus dem Berufsfeld, |
- |
setzen die Systematik in berufsfeldtypische Fragestellungen
um. |
|
- |
Aufbau und Eigenschaften von Werkstoffen (Holz,
Holzwerkstoff, Kunststoff, Metall, Glas) |
- |
Systematik und Zusammensetzung der Rohstoffe für
Werkstoffe |
- |
Grundlagen der Werkstoffherstellung |
- |
Analysemethoden und Prüftechniken für die
Rohstoffe, die Werkstoffe und die daraus erzeugten Produkte sowie deren
Kennwerte |
- |
Normung der Werkstoffe |
- |
Spanungstechnologie |
- |
Furniertechnologie |
- |
Aufbau und Arbeitsweise von Holzbearbeitungsmaschinen |
- |
rechnergestützte Fertigung |
- |
Oberflächenbeschichtungen und Techniken der
Oberflächenveredlung |
- |
Beschlagtechnik für Möbel, Innenausbau und
Bauelemente |
- |
Arbeitsschutz, Umweltschutz |
|
Kompetenz
2: |
Die Absolventinnen und Absolventen wenden
naturwissenschaftliche Grundlagen auf werkstofftechnische und arbeitstechnische
Problemstellungen an. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
mathematische, physikalische, bauphysikalische und
bauchemische Grundlagen zur Arbeit im Berufsfeld, |
- |
Grundlagen der Tragkonstruktion. |
|
Grundlagen der |
- |
Werkstoffchemie |
- |
Physik (Optik, Elektrotechnik, Mechanik) |
- |
Chemie |
- |
Bauphysik |
- |
Tragwerkslehre |
|
Kompetenz
3: |
Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen
berufsfeldtypische Fertigungstechniken und betriebliche Abläufe. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
systematisieren berufsfeldtypische Fertigungstechniken
einschließlich der vorhergehenden und nachfolgenden Gewerke, |
- |
analysieren bau- und holztechnische Aufgabenstellungen
hinsichtlich baulicher Vorgaben, |
- |
überblicken die Betriebsstrukturen, Arbeitsfelder und
Fertigungsabläufe und setzen die Systematik an konkreten Beispielen im
berufstypischen Kontext um. |
|
- |
berufsfeldtypische Fertigungs- und Montageaufgaben |
- |
Teilefertigung |
- |
Montagetechniken |
- |
Produktionsabläufe und Prüftechniken |
- |
Fertigungsprozesse mit rechnergestützten Maschinen |
- |
Branchensoftware |
- |
Arbeitsvorbereitung |
- |
Grundlagen der Betriebsplanung |
- |
Arbeitssicherheit |
- |
Qualitätsmanagement |
- |
Arbeits- und Geschäftsprozesse: Bauvertragswesen,
Marketing, Baustellenlogistik, Werkstattlogistik,
Wirtschaftlichkeitsberechnung, Kalkulation |
|
|
|
Kompetenz
4: |
Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen
die Grundlagen für die Gestaltung und für die Konstruktion von
Möbeln, Innenausbauten 'und Bauelementen. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
systematisieren gestalterische Prozesse, Gestaltungsmittel
und berufsfeldtypische Konstruktionen, |
- |
wenden Arbeits- und Gestaltungstechniken an
berufsfeldtypischen Aufgabenstellungen an, |
- |
konstruieren fertigungsgerecht, |
- |
setzen technische Kommunikationsmittel ein. |
|
- |
Gestaltungselemente und Gestaltungsprinzipien im
Möbelbau, im Innenausbau und für Bauelemente |
- |
Entwurf und Konstruktion in der handwerklichen und
industriellen Holzbearbeitung |
- |
bau- und kunstgeschichtliche Fragestellungen |
- |
objektbezogene Gestaltungen |
- |
technische Darstellung |
- |
Einsatz von CAD/CAM-Systemen und Branchensoftware |
- |
bauordnungsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Vorgaben
|
- |
technische Regelwerke |
|
Kompetenz
5: |
Die Absolventinnen und Absolventen kennen
spezifische Fragestellungen und Sachverhalte der Arbeit der
berufsständischen Organisationen des Berufsfeldes. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
analysieren Organisationsstrukturen, |
- |
reflektieren Bildungsziele und Ordnungsmittel, |
- |
analysieren Schnittstellen zu an der Ausbildung Beteiligten:
Ausbildungsbetriebe, Kammern, überbetriebliche Ausbildungsträger,
Berufsgenossenschaften. |
|
- |
ökonomische und personale Rahmenbedingungen der
beteiligten berufsständischen Organisationen des Berufsfeldes Holztechnik
|
- |
Ordnungsmittel |
- |
Lernortkooperationen |
|
Informatik
Standards |
Auf die Standards bezogene Inhalte für die
Lehrämter |
 |
übergreifend
 |
Gymnasium
 |
Berufsbildende Schulen
 |
|
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über grundlegende Fachkompetenzen in der Informatik. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
- |
beherrschen das Programmieren im Kleinen, |
- |
entwerfen aufgrund einer wohl definierten Aufgabenstellung
einen Lösungsweg, |
- |
wählen geeignete Algorithmen und Datenstrukturen,
kodieren und implementieren das Programm; |
|
- |
Algorithmen und Datenstrukturen |
|
|
|
- |
beherrschen das Programmieren im Großen,
|
- |
aufgrund einer komplexen Aufgabenstellung modellieren,
implementieren, installieren, verbinden und testen sie die Komponenten, auch
unter Verwendung von objektorientierten Methoden und Werkzeugen der
Softwaretechnik; |
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- |
Programmierung und Sofware Engineering |
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- |
kennen die typischen Komponenten |
- digitaler Hardware (Gymnasium),
- einfacher IT-Systeme sowie digitale Hardware und ihre
Programmierung (Berufsbildende Schule);
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- |
entwerfen formale Systeme (Sprachen und Automaten),
beurteilen ihre Komplexität und kennen die Berechenbarkeitsgrenzen; |
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- |
Theoretische Informatik |
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- |
beschreiben Architektur und Funktionsweise von
Datenbanksystemen, |
- |
modellieren und entwickeln Datenbanksysteme und wenden sie
an; |
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- |
kennen Architektur und Funktionsweise von vernetzten
Systemen, |
- |
planen, installieren, administrieren und warten lokale
Netzwerke (Berufsbildende Schule), |
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nutzen geeignete Internetdienste und entwickeln webbasierte
Anwendungen; |
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- |
vernetzte Systeme und Internetdienste |
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- |
übertragen Konzepte der Informatik auf
Anwendungsprobleme und bearbeiten sie, z.B. im Bereich Computergrafik,
Robotersteuerung usw. (Gymnasium); |
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- |
Anwendungen der Informatik |
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- |
kennen und beurteilen soziale, ökonomische, rechtliche
und gesellschaftliche Auswirkungen der Informationstechnologie; |
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- |
Informatik und Gesellschaft |
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- |
konzipieren, realisieren, dokumentieren und präsentieren
ein IT-Projekt unter Berücksichtigung von Teamarbeit. |
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Wahlpflichtbereich Berufsbildende Schule |
Kompetenzbereich
1: Anwendungsbereich Wirtschaft und Verwaltung |
Kompetenz:
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Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über Fach- und Methodenkompetenzen in der Wirtschaftsinformatik und nutzen
diese zur Lösung betriebswirtschaftlicher Problemstellungen. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
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- |
analysieren, modellieren und optimieren typische
Geschäftsprozesse mithilfe geeigneter Werkzeuge unter Beachtung der
Daten-, Funktions-, Steuerungs- und Organisationssicht; |
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- |
Geschäftsprozessmodellierung |
|
- |
nutzen geeignete Software für Textverarbeitung,
Tabellenkalkulation, Präsentation und Informationsaustausch im Büro;
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- |
verwenden geeignete integrierte Informationssysteme zur
Lösung betrieblicher Problemstellungen; |
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- |
betriebliche Informationssysteme |
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- |
bewerten IT-Systeme und deren Komponenten systematisch,
insbesondere nach technischen, informatischen, wirtschaftlichen, ergonomischen,
rechtlichen und ökologischen Kriterien. |
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- |
IT-Systeme: Bewertung und Auswahl |
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Kompetenzbereich
2: Anwendungsbereich Technik |
Kompetenz:
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Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über Fach- und Methodenkompetenzen in der technischen Informatik und
nutzen diese zur Lösung technischer Problemstellungen. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
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- |
entwerfen, realisieren und kontrollieren grundlegende
Systeme der Digitaltechnik; |
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- |
beschreiben Aufbau und Arbeitsweise der Rechnertechnik und
programmieren Mikroprozessorsysteme; |
|
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- |
beschreiben und erfassen Signalverarbeitungsvorgänge in
Einrichtungen der Informationstechnik; |
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- |
automatisieren technische Prozesse durch Analyse, Planung,
Aufbau, Inbetriebnahme, Test und Dokumentation. |
|
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mmmm |
Kosmetologie
Standards |
Auf die
Standards bezogene Inhalte Lehramt Berufsbildende Schulen |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen analysieren
und reflektieren Grundfragen der Bezugsdisziplinen der beruflichen Fachrichtung
Kosmetologie. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
verfügen über die Grundlagenkenntnisse aus den
Bezugsdisziplinen der Kosmetologie, um fachwissenschaftliche Inhalte angemessen
darstellen und reflektieren zu können, |
- |
verfügen über vertiefte Kenntnisse in den Gebieten
Berufsdermatologie, Biochemie der Haut, Chemie der Körperpflegemittel und
ihrer physiologisch-chemischen sowie physikalischen Wirkung, |
- |
wenden diese Kenntnisse bei der Lösung von
Problemstellungen der beruflichen Fachrichtung an, |
- |
beschreiben grundlegende Methoden, die in der
kosmetologischen Forschung und ihren Bezugsdisziplinen von besonderer Bedeutung
sind, |
|
bearbeiten Fragestellungen unter Einsatz dieser Methoden,
|
- |
schätzen die Grenzen der eingesetzten Verfahren ab,
|
- |
bewerten kosmetologische Fragestellungen, Methoden,
theoretische Ansätze und Inhalte kritisch, |
|
beurteilen ihre Bedeutung, |
- |
haben einen Überblick über die verschiedenen
kosmetologischen Anwendungstechniken sowie deren individuellen Nutzen und
analysieren deren Wirkung, |
- |
vollziehen Ergebnisse aus den für die Kosmetologie
relevanten Forschungsfeldern nach, stellen sie der Zielgruppe angemessen dar
und schätzen sie in ihrer fachlichen Bedeutung und Reichweite ein, |
- |
zeigen fachliche Inhalte in ihrer historischen Bedeutung und
gesellschaftlichen Relevanz auf, |
- |
verbinden theoretische und praktische Aspekte relevanter
Themen im Berufsfeld Kosmetologie, |
- |
reflektieren und schätzen kritisch kosmetologische
Maßnahmen in Bezug auf deren gesellschaftliche Bedeutung unter
Berücksichtigung der kulturhistorischen Entwicklung ein, |
- |
verfügen über Grundkenntnisse marktorientierter
Unternehmensführung. |
|
- |
Zellbiologie, Histologie und Humanbiologie, insbesondere
|
|
- Haut, Haare und Nägel (Hautanhangsgebilde)
- Organsysteme des Menschen im Überblick
|
- |
fachrichtungsbezogene Chemie und Biochemie, insbesondere
|
|
- Chemie der Bestandteile von Körperpflegemitteln und
deren biochemische Wirkung
- molekulare Strukturen der Haut und Hautanhangsgebilde
- organspezifische Stoffwechselprozesse
|
- |
fachrichtungsbezogene Physik, insbesondere |
|
- physikalische Messmethoden zur Erfassung der Wirksamkeit
kosmetischer Maßnahmen
- Materialkunde und Gerätetechnologie
- Strahlenphysik (UV-Licht, Laserbehandlungen,
Ultraschall)
- physikalische Eigenschaften der Hautanhangsgebilde
|
- |
fachrichtungsbezogene Mikrobiologie und Hygiene,
insbesondere |
|
- Mikroorganismen der Hautoberfläche
- Hygiene unter präventiven Aspekten
- Grundlagen zur Konservierung
|
- |
Dermatologie, insbesondere Erkennung von Anomalien und
Erkrankungen der Haut, Haare und Nägel |
- |
Toxikologie, Ökologie, Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz, insbesondere |
|
- exogen bedingte Schäden an Haut, Haar und
Nägeln
- ökologische Aspekte und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Prävention im Berufsfeld Kosmetologie
- gesetzliche Bestimmungen in der Kosmetologie
|
- |
berufsbezogene Betriebswirtschaftslehre |
|
- Marketing und Verkaufskunde
- Planung und Organisation
- PC-gestützte Anwendungen im Betrieb
- Aspekte des Qualitätsmanagements
|
- |
praktische Übungen in den berufsrelevanten Bereichen
aus Naturwissenschaften und Medizin sowie die dazugehörigen Grundlagen
wissenschaftlicher Arbeitstechniken, insbesondere |
|
- Histologie
- fachrichtungsbezogene Chemie und Biochemie,
- Dermatologie
- Mikrobiologie und Hygiene
- apparative Kosmetik (Gerätetechnologie)
|
- |
Biochemie der Haut |
- |
Chemie der kosmetischen Mittel und deren Wirkungen |
- |
Berufsdermatologie und Allergologie |
- |
Techniken zur Pflege und Gestaltung von Haut und
Hautanhangsgebilden unter besonderer Berücksichtigung der Auswahl und des
Einsatzes von Werkzeugen und Hilfsmitteln |
- |
Werbung, Verkaufskunde und BWL |
- |
Körperpflege im ganzheitlichen Ansatz insbesondere |
|
- Bedeutung des Wellnessbegriffs
- psychogene Einflüsse auf den Organismus
- ganzheitliche Behandlungskonzepte
- Naturheilmittel, Aromatherapie
|
- |
historische Entwicklung der kosmetologisch fundierten
Berufsbilder |
- |
handwerkliche, technische und chemische Entwicklungen |
- |
Kulturgeschichte und Entwicklungen des Humandesigns unter
besonderer Berücksichtigung gestalterischer und ästhetischer Aspekte
|
|
Kunst
(die fett gedruckten
Standards haben Schwerpunktcharakter)
Standards |
Auf die Standards bezogene Inhalte für die
Lehrämter |
 |
übergreifend
 |
Grundschule
/ Hauptschule |
Realschule
 |
Gymnasium
|
Kompetenzbereich
1: Kunstwissenschaft |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen sind Experten
des Bildes (Bilder, verstanden als umfassender Begriff für zwei- und
dreidimensionale Objekte, Artefakte, visuell geprägte Informationen,
Prozesse und Situationen visueller Erfahrung), verfügen über profunde
Kenntnisse zur Entwicklungsgeschichte der Kunst und Kultur von der Antike bis
zur Gegen-wart und besitzen übergreifende fachwissenschaftliche
Fähigkeiten. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
- |
kennen verschiedene, auch der
Vielfalt des Bildbegriffs (Gemälde, Plastik, Architektur usw.) gerecht
werdende ganzheitliche Bild-untersuchungsverfahren, |
- |
analysieren und interpretieren
ästhetische Objekte und Prozesse inhaltlich sowie formal und
transformieren deren Inhalte, |
- |
haben die Fähigkeit zur Transformation und Bezugnahme
auf die eigene ästhetische Praxis (Bildkompetenz, Medienkompetenz); |
|
- |
Herstellungsbedingungen und -prozesse von Bildern |
- |
Bildsprache, deren Wirkung und Bedeutung |
- |
Funktionen von Bildern |
- |
Analyse von Architektur und gestalteter Umwelt unter
funktionalen, ästhetischen und symbolischen Aspekten |
- |
Wissen und Methodenkompetenz im Umgang mit Bildern an Orten
der Kunst (Museen, Galerien usw.) |
- |
Operatoren (Fachsprache) |
|
- |
Grundlagen der unterschiedlichen Methoden der
Bilderschließung, darunter handlungs- und erfahrungsorientierte
Zugehensweisen |
- |
Grundlagen der Anwendung von Bilduntersuchungsverfahren |
|
- |
Vertiefung der unterschiedlichen Methoden der
Bilderschließung einschließlich praktisch-rezeptiver
Analysemethoden |
- |
Anwendung von Bilduntersuchungsverfahren |
- |
zielführende Durchführung von Bildvergleichen |
- |
Übertragung der Bilduntersuchungserkenntnisse auf die
eigene ästhetische Praxis |
|
- |
Vertiefung der unterschiedlichen Methoden der
Bilderschließung einschließlich praktisch-rezeptiver
Analysemethoden |
- |
Anwendung von Bilduntersuchungs- verfahren |
- |
zielführende Durchführung von Bildvergleichen |
- |
Übertragung der Bilduntersuchungserkennt- nisse auf die
eigene ästhetische Praxis |
|
- |
legen historische Entwicklungen und
gesellschaftliche Funktionen ästhetischer Objekte dar und begründen
sie, |
- |
reflektieren die Zusammenhänge von Kunst, Kultur,
Kommunikation und Kognition, |
- |
besitzen orientierende und
vertiefende Kenntnisse der kunst- und kulturgeschichtlichen Entwicklungslinien
sowie der jeweiligen Bildtraditionen und Darstellungsmuster, |
- |
wenden kunsthistorische Kenntnisse als Grundlage zum
Verständnis der neueren Kunst- und Medienentwicklung sowie der
zugehörigen kunst-, bild- und medienwissenschaftlichen Diskurse an; |
|
- |
Grundlagen der Entwicklungsgeschichte von Kunst und Kultur
von der Antike bis zur Gegenwart |
- |
Positionen der Vermittlung von Kunstgeschichte und
Gegenwartskunst sowie deren mögliche Anwendungen in Lernsituationen |
- |
individueller Zugriff auf Beispiele der Kunstgeschichte
(inneres Museum"), auch mit dem Ziel einer themen- und motivbezogenen
Auswahl |
- |
Grundlagen der Geschichte, Theorie und Verfahren technischer
Medien sowie deren bildsprachliche Möglichkeiten |
- |
Methoden der wissenschaftlichen und kulturpädagogischen
Auseinandersetzung |
|
- |
Grundlagen kunsthistorischer Schlüsselepochen, der
klassischen Moderne und der Gegenwartskunst |
- |
Entwicklungen und Erscheinungen der Alltagsästhetik
|
- |
Grundlagen der Bildungsrelevanz der Kunstwissenschaft und
ihrer Methoden, bezogen auch auf Schule und Unterricht sowie Reflexion und
Einschätzung ihrer historischen, individuellen und gesellschaftlichen
Bedeutung |
|
- |
Vertiefung ausgewählter historischer Epochen, der
klassischen Moderne und der Gegenwartskunst |
- |
Entwicklungen und Erscheinungen des Produktdesigns, der
Architektur und der Alltagsästhetik |
- |
Bildungsrelevanz der Kunstwissenschaft und ihrer Methoden,
bezogen auch auf Schule und Unterricht sowie Reflexion und Einschätzung
ihrer historischen, individuellen und gesellschaftlichen Bedeutung |
|
- |
Vertiefung historischer Epochen, der klassischen Moderne und
der Gegenwartskunst |
- |
Entwicklungen und Erscheinungen des Produktdesigns, der
Architektur und der Alltagsästhetik |
- |
Bildungsrelevanz der Kunstwissenschaft und ihrer Methoden,
bezogen auch auf Schule und Unterricht sowie Reflexion und Einschätzung
ihrer historischen, individuellen und gesellschaftlichen Bedeutung |
- |
Darstellung kunstwissenschaftlicher Positionen bezogen auf
Vermittlung und Reflexion ihrer fachlichen und überfachlichen Bedeutung
|
|
- |
beherrschen Aspekte der
Bezugswissenschaften (Kunstphilosophie, -soziologie und -psychologie,
Wahrnehmungs- und Kreativitätstheorie) zur Ergänzung und Vertiefung
kunstwissenschaftlicher Grundfragen, |
- |
verfügen über Kenntnis von Positionen der
Ästhetik, |
- |
besitzen die Fähigkeit zur
Auseinandersetzung mit Phänomenen der Kinder- und Jugendkultur, |
- |
haben Kenntnis von Einsichten in Grundlagen der Forschung in
Kunst- und Kulturwissenschaften. |
|
- |
bildsprachliche Entwicklungen, Ausdrucksformen und
Einstellungen von Kindern und Jugendlichen einschließlich der
dazugehörigen Forschung |
- |
relevante Bezugswissenschaften vor dem Hintergrund
kunstpädagogischen Handelns |
- |
zielführende Recherche, Wahrnehmung und Nutzung
fachbezogener Inhalte |
- |
Fachpraxis im Umgang mit Kunst und Kultur allgemein und im
Besonderen mit aktueller Kinder- und Jugendkultur und deren
Alltagsästhetik |
- |
Grundlagen der Geschichte des Kunstunterrichts, kunst- und
mediendidaktischer Konzeptionen und Forschungsfelder sowie historisch sich
wandelnder Intentionen |
- |
Grundlagen der Entwicklung und Theorie der Wahrnehmungsweisen
von Kindern und Jugendlichen in unterschiedlichen Entwicklungsphasen sowie
deren künstlerischen und gestalterischen Ausdrucks- und
Darstellungsweisen, Handlungs- und Denkweisen |
|
|
|
|
Kompetenzbereich
2: Ästhetisch-künstlerische Praxis |
Kompetenz: |
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über Kenntnisse materialer Voraussetzungen der ästhetischen
Produktion und erweitern im handelnden Umgang mit diesen das
Reflexionsvermögen in Bezug auf Kunst und Ästhetik. Diese Erfahrungen
und Fähigkeiten sind Voraussetzung für die Erarbeitung einer eigenen
Position in der Vermittlung von Kunst. Die Absolventinnen und Absolventen
kennen wesentliche Techniken, Verfahren und Materialien aus den Bereichen
Zeichnen, Malerei, Gestalten im und mit Raum, Gestaltete Umwelt und Medien. Sie
haben die Fähigkeit, in mindestens einem künstlerischen Genre oder
Medium durch die Bearbeitung von ausgewählten inhaltlichen und
bildnerischen Problemen qualitätsvolle Ergebnisse zu erzielen. Sie
entwickeln Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in weiteren
künstlerischen Genres und Werktechniken unter Einbeziehung digitaler
Medien und performativen Gestaltens. |
- |
Zeichnen: Zeichnerische Aspekte der Gestaltung,
Entwurfsskizze, Skizzenbücher, Notationsformen und Zeichenentwicklung
|
- |
Malerei: Malerische Aspekte der Gestaltung,
experimentelle malerische Verfahren und deren Verknüpfung mit angrenzenden
Gebrauchszusammenhängen |
- |
Gestalten im und mit Raum: Plastische und
räumliche Aspekte der Gestaltung, Skulptur, Objekt, Rauminstallation,
Arbeiten im öffentlichen Raum, Performance, szenisches Spiel |
- |
Gestaltete Umwelt: Architektur, Produkt-Design, Wohnen
|
- |
Medien: Aspekte der Gestaltung mit Film/Video,
Fotografie, digitaler Bildbearbeitung und den Möglichkeiten des digitalen
Grafik-Designs, künstlerisch manuelle Druckverfahren |
- |
Entwicklung konzeptioneller Verfahren und Strategien in
der Vorgehensweise ästhetischer Produktion (z.B. Verwendung,
Kommentierung, Interpretation und Reflexion vorgefundener Materialien und
Artefakte) |
|
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
- |
entwickeln, erproben, wenden an,
reflektieren und bewerten kritisch anhand eigenständig entwickelter
Arbeiten die Ebenen von Konzeption, Produktion, Reflexion und Rezeption
ästhetischer und künstlerischer Phänomene, |
- |
haben praktische Fertigkeiten und Fähigkeiten mit
unterschiedlichen medialen Zugängen (analog/digital), |
- |
experimentieren mit unterschiedlichen handwerklichen,
technischen, konzeptuellen, kontextuellen, kommunikativen und bildpragmatischen
Verfahren, |
- |
weisen in grundlegenden
künstlerischen und gestalterischen Arbeitsbereichen handwerkliche und
mediengestalterische Handlungsfähigkeiten nach, |
- |
haben Kenntnisse und eigene anschlussfähige Erfahrungen
mit ästhetisch-künstlerischen Prozessen und Arbeitsweisen, |
- |
haben Erfahrungen mit ästhetischen und
künstlerischen Verfahren und Strategien in Bindung an verschiedene mediale
Formen und deren Einbindung in thematische Kontexte und Präsentationen,
|
- |
wenden unterschiedliche
Präsentationsformate und Distributionsformen wie Ausstellungen,
Installationen, Performances und Aktionen an, |
- |
formulieren und reflektieren in Kommunikation mit anderen
Produzenten und Rezipienten ihre authentische/eigenständige
ästhetisch-künstlerische Praxis, |
- |
haben Kenntnis und
Beurteilungsvermögen in Bezug auf eigene und fremde ästhetische und
künstlerische Verfahren und Strategien, |
- |
besitzen Fähigkeiten zur Durchdringung der
Phänomene gesellschaftlicher Wirklichkeit mit kunst-, medienpraktischer
oder performativer Arbeit. |
|
- |
Grundlagen und Erfahrungen in medienspezifischen,
künstlerischen und gestalterischen Arbeits- und Wirkungsweisen sowie
handwerklichen und technischen Verfahrensweisen |
- |
Entwicklung eigener künstlerischer und gestalterischer
Fragestellungen, Themen- und Arbeitsfelder |
- |
Entwicklung, Umsetzung und Begründung von Konzeptionen
für Interessen und Themen geleitetes künstlerisches und
gestalterisches Handeln |
- |
zielführendes Handeln in grundlegenden
künstlerischen und gestalterischen Arbeitsbereichen |
- |
reflektierte Eigenerfahrung mit gestalterischen Prozessen im
Hinblick auf schulartspezifische Kunstvermittlung |
- |
selbständige Arbeit in dem jeweiligen Werkstattbereich
|
- |
Sensibilität in der Wahrnehmung und im kreativen
Verhalten |
- |
kritische Wahrnehmung, Diskussion und Einschätzung
eigener und anderer künstlerischer und gestalterischer Arbeiten und
Entwicklung geeigneter Strategien der Weiterarbeit |
- |
Verständnis der Entwicklung eigener ästhetischer
Praxis und deren Diskussion als einen Prozess von Vermittlung |
- |
Anwendung unterschiedlicher Präsentationsformate und
Distributionsformen wie Ausstellungen, Installationen, Performances und
Aktionen |
- |
Entwicklung und Strukturierung relevanter und exemplarischer
Fragestellungen und Themenfelder aus dem Feld der Kunst, der visuellen Kultur,
der gestalteten Umwelt sowie dem gesellschaftlichen Leben, mit dem Ziel einer
Konzeptentwicklung und dessen Umsetzung als Prozess künstlerischer und
gestalterischer Auseinandersetzung |
|
|
|
- |
Kontextherstellung der eigenen künstlerischen und
gestalterischen Arbeit zur Kunst- und Kulturgeschichte, zur Gegenwartskunst und
-kultur sowie zu grundlegenden kunstwissenschaftlichen Fragestellungen |
|
Kompetenzbereich 3:
Didaktische und methodische Aspekte der Kunstvermittlung |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über die Fähigkeit zur didaktischen Strukturierung, zu
schwerpunktbezogener Konzeption und deren Umsetzung mit Fachinhalten,
kommunizieren ästhetisch-künstlerische Kompetenz, initiieren kreative
Prozesse und vermitteln künstlerische Erfahrungen. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
- |
haben Kenntnisse |
- und Fähigkeiten zur
Erarbeitung und Reflexion unterschiedlicher Ansätze
kunstpädagogischer und fachdidaktischer Positionen sowie der
Kunstvermittlung,
- der historischen Entwicklung und wesentlicher Positionen
der Kunstpädagogik und Kunstvermittlung nach 1945,
- der Entwicklungs- und
Wahrnehmungspsychologie und der bildnerischen Entwicklungsphasen von Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen und deren Bezugnahme auf Phänomene der Kunst,
|
- |
ordnen Bildwerke von Kindern und Jugendlichen ein und
bewerten sie, |
- |
erschließen anderen den
Bereich der Bildenden Kunst und leisten so durch verbale wie auch durch
nicht-verbale Kommunikation einen spezifischen Beitrag zur Bildung insbesondere
von Kindern und Jugendlichen, |
- |
entwickeln und nutzen
didaktisch-methodische Verfahren und Materialien, die es insbesondere Kindern
und Jugendlichen ermöglichen, künstlerische Erfahrungen zu gewinnen,
|
- |
kennen den kunst- und kulturpädagogischen Diskurs um die
Erziehungsziele ihres Fachs sowie den Bildungswert des künstlerischen
Handelns und der Beschäftigung mit ästhetischen Objekten und
Prozessen, |
- |
planen, begründen, führen
ein kunstpädagogisches Projekt adressatengerecht durch und hinterfragen es
kritisch, |
- |
erarbeiten, reflektieren und wenden eigene
Vermittlungsstrategien der Bildenden Kunst und visueller Medien an, |
- |
transformieren theoretische Kenntnisse in praktische
Anwendungen und reflektieren die Erfahrung, |
- |
haben Kenntnisse von interdisziplinären Fragestellungen
der ästhetischen Bildung in Bezug zur Kunstgeschichte und anderen
gesellschaftlichen Bereichen, |
- |
verfügen über Strategien
und Methoden der Kunstvermittlung in Bezug auf unterschiedliche
Anwendungsgebiete wie z.B. Bildungsinstitutionen, Museen und Galerien, |
- |
reflektieren und transformieren Positionen und Methoden der
schulpraktischen Kunstvermittlung, |
- |
entwickeln, planen, begründen,
führen durch und hinterfragen kritisch angeleitete (betreute) und
eigenständige kunstpädagogische Projekte und Unterrichtsvorhaben
adressatengerecht. |
|
- |
kunstpädagogische und didaktische Ansätze und
Methoden in den Bereichen der Kunstvermittlung |
- |
Erarbeitung und Reflexion unterschiedlicher Ansätze
kunstpädagogischer und fachdidaktischer Positionen sowie der
Kunstvermittlung |
- |
historische Entwicklung und wesentliche Positionen der
Kunstpädagogik und Kunstvermittlung nach 1945 |
- |
Entwicklungs- und Wahrnehmungspsychologie der bildnerischen
Entwicklungsphasen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und deren
Bezugnahme auf Phänomene der Kunst |
- |
Grundlagen der Entwicklung und Theorie der Wahrnehmungsweisen
von Kindern und Jugendlichen sowie deren künstlerischen und
gestalterischen Ausdrucks- und Darstellungsweisen |
- |
Darstellung und Reflexion der Handlungs- und Denkweisen von
Kindern und Jugendlichen |
- |
Einordnung und Bewertung der Bildwerke von Kindern und
Jugendlichen |
- |
Grundlagen der Beschreibung, Analyse und Reflexion des
fachspezifischen Kompetenzstandes und dessen Entwicklung bei Kindern und
Jugendlichen sowie deren spezifischer Alltagsästhetik |
- |
Erschließung und Vermittlung der Bildenden Kunst |
- |
Entwicklung und Nutzung didaktisch-methodischer Verfahren und
Materialien |
- |
adressatengerechte Planung, Begründung,
Durchführung und Hinterfragen kunstpädagogischer Projekte |
- |
Einschätzung alters- und entwicklungsspezifischer
Anforderungen, Erlebnis- und Erkenntnismöglichkeiten und -werte durch
ästhetisch praktische Auseinandersetzung |
- |
Einschätzung und kritische Reflexion der besonderen
Rolle des Fachs Kunst im Fächerkanon der Schule |
- |
Entwicklung von Modellen ästhetisch-praktischer
Auseinandersetzungen für Kontexte von Vermittlung in Unterricht und Schule
sowie deren Einschätzung und Reflexion als kunstdidaktische Position |
- |
Reflexion der eigenen ästhetischen Praxis sowie des
eigenen kunstwissenschaftlichen Arbeitens in ihrer Struktur und Methode |
|
|
|
- |
Darstellung und Reflexion der Geschichte des
Kunstunterrichts, kunst- und mediendidaktischer Konzeptionen und
Forschungsfelder |
- |
Grundlagen der Konzepte der Medienpädagogik, der
Informations- und Kommunikationstechnologien |
- |
Nutzung fachspezifischer Konzeptionen und Methoden der Kunst-
und Medienpädagogik mit dem Ziel, daraus begründete Strukturen
für eigene Vermittlungsvorhaben zu entwickeln |
|
Lebensmittelwissenschaft
Standards |
Auf die
Standards bezogene Inhalte Lehramt Berufsbildende Schulen |
Kompetenz
1: |
Die Absolventinnen und Absolventen besitzen
umfassende Kenntnisse der Naturwissenschaften und ihrer Zusammenhänge als
Grundlage für die Aufgabenstellungen der Fachwissenschaft. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
protokollieren auf der Grundlage der Kenntnisse der Chemie,
Physik und Mathematik natur-wissenschaftliche Abläufe und Systeme, stellen
sie dar, erläutern sie und werten sie aus, |
- |
analysieren und interpretieren auf der Basis chemischer,
physikalischer, mathematischer und biologischer Grundkenntnisse Reaktionen,
Prozesse und Zusammenhänge in der belebten und unbelebten Umwelt, |
- |
reflektieren die naturwissenschaftlichen Grundkenntnisse und
verknüpfen sie mit den Aufgabenstellungen der Lebensmittelwissenschaft,
|
- |
erläutern, verknüpfen und beurteilen
ausgewählte ernährungsassoziierte Erkrankungen sowie deren
Prävention und Therapie, |
- |
stellen Maßnahmen zur Gesundheitsprävention dar,
erörtern und bewerten diese. |
|
- |
Grundlagen der Chemie: Gesetzmäßigkeiten der
anorganischen Chemie, Bindungen und Reaktionen, Chemie der
Kohlenstoffverbindungen, Chemie der Nährstoffe |
- |
physikalische Grundlagen: Wärmelehre,
Elektrizitätslehre, Mechanik |
- |
Grundlagen der Mathematik: Gleichungen, Funktionen, Vektoren,
Winkelfunktionen und Statistik |
- |
Humanbiologie |
- |
Lebensmittelmikrobiologie |
- |
Lebensmittelhygiene |
- |
Lebensmittelchemie |
- |
Biochemie |
- |
Anatomie |
- |
Humanernährung |
- |
spezielle Humanernährung sowie Prävention und
Therapie |
- |
Ernährungsphysiologie |
- |
ernährungsassozzierte Erkrankungen |
|
Kompetenz
2: |
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
- bezogen auf die lebensmitteltechnologischen Schwerpunkte Getreide-, Back- und
Süßwarentechnik oder Fleischtechnik oder Gastronomie und
Gemeinschaftsverpflegung - über umfassende Kenntnisse der Gewinnung von
Rohstoffen sowie über die Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln in
gewerblichen Betrieben. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
stellen den Zusammenhang zwischen der Produktion und der
technologischen Be- und Verarbeitung von pflanzlichen und vom Tier stammenden
Lebensmitteln her und reflektieren ganzheitlich ernährungsphysiologische
Auswirkungen, |
- |
beschreiben und bewerten das Vorkommen, die Bedeutung und die
Wirkung funktioneller Lebensmittelinhaltsstoffe, |
- |
beurteilen die lebensmitteltechnologischen Verfahren bei der
Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Rohstoffe sowie deren Auswirkungen auf
die Produktqualität. |
|
- |
Gewinnung pflanzlicher und vom Tier stammender Rohstoffe
|
- |
allgemeine Grundlagen der Lebensmitteltechnologie |
- |
Bedeutung funktioneller Lebensmittelinhaltstoffe |
- |
Produkttechnologie vom Tier stammender Lebensmittel |
- |
Produkttechnologie pflanzlicher Lebensmittel |
|
Kompetenz
3: |
Die Absolventinnen und Absolventen verstehen die
grundlegenden mikro- und makroökonomischen Zusammenhänge und stellen
diese in die gesamtgesellschaftlich relevanten rechtlichen Kontexte. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
stellen die ökonomischen und rechtlichen Grundlagen der
Betriebswirtschaft unter Berücksichtigung der rechtlichen
Rahmenbedingungen dar, |
- |
wenden Marketinginstrumente auf den
ernährungsgewerblichen Produktions- und Dienstleistungsbereich an. |
|
- |
ökonomische und rechtliche Grundlagen der
Betriebsführung |
- |
Lebensmittel- und Verbraucherrecht |
- |
Marketing |
- |
Kundenberatung und -betreuung im Ernährungs- und
Gastgewerbe |
|
Kompetenz
4: |
Die Absolventinnen und Absolventen kennen -
bezogen auf die lebensmitteltechnologischen Schwerpunkte Getreide-, Back- und
Süßwarenherstellung oder Fleischtechnik oder Gastronomie und
Gemeinschaftsverpflegung - spezielle Aspekte des Qualitätsmanagements und
der Lebensmittelsicherheit sowie deren Bedeutung für den
Verbraucherschutz. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
beziehen toxikologische, hygienische, mikrobiologische und
lebensmittelrechtliche Grundlagen auf Fragestellungen der
Lebensmittelsicherheit und der Qualitätssicherung im
ernährungsgewerblichen Bereich. |
|
- |
Toxikologie |
- |
Qualitätsmanagement |
- |
Monitoring |
|
Kompetenz
5: |
Die Absolventinnen und Absolventen verbinden
Theorie und Praxis der Produktion von Lebensmitteln in Handwerk und Industrie -
bezogen auf die lebensmitteltechnologischen Schwerpunkte Getreide-, Back- und
Süßwarentechnik oder Fleischtechnik sowie in der Gastronomie und
Gemeinschaftsverpflegung. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
setzen relevante Untersuchungs- und Messmethoden zur
Qualitätsbewertung und zur Bewertung technischer und ökologischer
Fragestellungen ein, |
- |
wenden Herstellungs- und Untersuchungsmethoden praktisch an,
stellen die Untersuchungsergebnisse in Protokollen dar, werten sie aus und
diskutieren sie. |
- |
|
|
- |
Technologie und Verfahrenstechnik spezieller
Lebensmittelgruppen |
- |
sensorische Prüfverfahren ausgewählter
Lebensmittelgruppen |
|
Mathematik
Kompetenzbereich 1:
Fachwissenschaft |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen sind Experten
für grundlegende Inhalte, didaktisch-methodische Ansätze und
Vorgehensweisen ihres Fachs. |
|
Standards
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
- |
analysieren Grundgedanken, Hauptaussagen und Vorgehensweisen
mathematischer Thematiken, |
- |
bauen innermathematische Verbindungslinien auf und
erläutern sie verständlich, |
- |
kennen einschlägige Methoden der Mathematik, wenden sie
reflektiert auf innermathematische Probleme an, |
- |
zeigen Verbindungslinien zu anderen Unterrichtsfächern
auf, |
- |
wissen, wo und inwiefern im Alltag, in der Umwelt und in
ihrem Erfahrungsbereich Mathematik Anwendung finden kann, |
- |
zeigen historisch-genetische und soziokulturelle
Zusammenhänge auf, |
- |
erläutern wissenschaftstheoretische Besonderheiten der
Mathematik. |
|
Auf die
Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter |
übergreifend
 |
Grundschule/
Hauptschule/ Sonderschule
 |
Realschule
 |
Gymnasium/ Berufsbildende Schulen |
Grundlagen
der Mathematik |
- |
umgangssprachlich gegebene mathematische Informationen: |
|
- begriffliche Präzision
- Verdichtung zu einer Definition
- Darstellung in einer formalen Sprache
|
|
|
|
|
- |
Darstellung der logischen Struktur von Argumentationen und
Beweisen |
|
|
|
- |
Darstellung der logischen Struktur von Argumentationen und
Beweisen in einer Prädikatenlogik, insbesondere gilt das auch für die
logische Umformung von Verneinungen |
- |
Erläuterung und sichere Handhabung der Verwendung von
Namen, freien und gebundenen Variablen sowie die Substitution von Termen |
|
- |
logisch korrekte Durchführung direkter, indirekter und
induktiver Beweise |
- |
Erläuterung |
- des Zusammenhangs von Syntax und Semantik
- der Bedeutung des Begriffspaars Objektsprache/
Metasprache
|
|
|
|
- |
Durchführung induktiver/rekursiver Definitionen von
Funktionen |
|
- |
Einführung eines mathematischen Begriffsystems durch
ein Axiomensystem und Durchführung von Beweisen in einem solchen |
- |
Durchführung der Rekonstruktion des Funktionsbegriffs
sowie des Kardinal- und Ordinalzahlbegriffs in der naiven Mengenlehre |
- |
Erweiterung des Funktionsbegriffs auf mehrere
Veränderliche, insbesondere Darstellung und Erläuterung der
Verknüpfungen als Funktion mehrerer Veränderlicher |
|
|
|
- |
exemplarische Rekonstruktion des Weges von einer inhaltlich
verstandenen zu einer axiomatisch verstandenen mathematischen Theorie |
|
- |
Beschreibung typischer Phasen der Modellierung
(mathematisches, numerisches Modell) und ihrer Verifikation sowie
Erläuterung in ihrer Wechselwirkung |
- |
Modellierung linearer und nicht-linearer funktionaler
Zusammenhänge |
|
|
|
- |
Erläuterung sowie Durchführung an Beispielen
diskreter und kontinuierlicher Modellierung von Phänomenen aus Natur-,
Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften |
|
Algebra |
- |
Erläuterung von Begriffskonzepten algebraischer
Strukturen und (beispielhafter) Beweis wesentlicher Eigenschaften |
|
- |
Verwendung verschiedener Darstellungsmöglichkeiten von
Gruppen |
|
- |
Verwendung verschiedener Darstellungsmöglichkeiten von
Gruppen |
|
- |
Rekonstruktion der Grundbegriffe der Algebra wie Gruppen,
Ringe, Körper und ihrer Genese an Beispielen sowie Erläuterung des
Nutzens der Anwendung algebraischer Begriffe und Methoden in anderen Bereichen
der Mathematik |
|
- |
Erläuterung des Aufbaus des Zahlensystems |
|
|
|
- |
Erläuterung des Aufbaus des Zahlensystems im
Zusammenhang mit den Begriffen Körper und Körpererweiterungen |
|
- |
Benutzung des Begriffs der strukturverträglichen
Abbildung in unterschiedlichen mathematischen Kontexten |
|
|
- |
Verständnis des Begriffs der strukturverträglichen
Abbildung in unterschiedlichen mathematischen Kontexten als eine allgemeine
Idee und Nutzung für die Organisation von mathematischem Wissen |
|
- |
Verständnis des Begriffs der strukturverträglichen
Abbildung in unterschiedlichen mathematischen Kontexten als eine allgemeine
Idee und Nutzung für die Organisation von mathematischem Wissen |
|
- |
Grundlagen der elementaren Zahlentheorie |
|
- |
Erläuterung des Teilbarkeitsbegriffs und der
Eigenschaften der Teilbarkeitsrelation an Beispielen und Gegenbeispielen sowie
mathematische Präzisierung |
- |
Euklidischer Algorithmus: Anwendung und argumentative
Begründung seiner Bedeutung |
- |
Erläuterung wesentlicher Eigenschaften der Primzahlen
(unregelmäßige Verteilung, Unendlichkeit), Beweis der Existenz und
Eindeutigkeit der Primfaktorzerlegung sowie Aufzeigen der Bedeutung der
Primzahlen für Codierungen |
- |
Erläuterung und Begründung des Stellenwertprinzips
sowie konkrete Darstellung und Konversion von Zahlen in beliebigen Basen |
|
- |
Erläuterung des Teilbarkeitsbegriffs und der
Eigenschaften der Teilbarkeitsrelation an Beispielen und Gegenbeispielen sowie
mathematische Präzisierung |
- |
Euklidischer Algorithmus: Anwendung und argumentative
Begründung seiner Bedeutung |
- |
Erläuterung wesentlicher Eigenschaften der Primzahlen
(unregelmäßige Verteilung, Unendlichkeit), Beweis der Existenz und
Eindeutigkeit der Primfaktorzerlegung sowie Aufzeigen der Bedeutung der
Primzahlen für Codierungen |
- |
Erläuterung und Begründung des Stellenwertprinzips
sowie konkrete Darstellung und Konversion von Zahlen in beliebigen Basen |
|
- |
Grundlagen der elementaren Zahlentheorie sowie moderne
Anwendungen |
|
|
- |
Lineare Gleichungssysteme: |
- Erläuterung der Theorie
- Entwicklung von Vorstellungen über deren
Lösungsmengen
- Anwendungs- möglichkeiten in Technik und Wirtschaft
|
|
- |
Lineare Gleichungssysteme: |
- Erläuterung der Theorie
- Entwicklung von Vorstellungen über deren
Lösungsmengen
- Anwendungs- möglichkeiten in Technik und Wirtschaft
|
|
- |
Erläuterung der Lösbarkeit algebraischer
Gleichungen höheren Grades |
|
- |
Erläuterung der Lösbarkeit algebraischer
Gleichungen höheren Grades |
- |
sinnvolle Verbindung von Zirkel- und Linealkonstruktionen mit
der Galoistheorie |
- |
Vektorraum: |
- Erläuterung der Entwicklung des Begriffs
- Nutzung in Mathematik, Natur-, Ingenieur- und
Wirtschaftswissen- schaften (entwickelt an Beispielen)
- Basis und Dimension: Erläuterung der Begriffe
sowohl anschaulich als auch abstrakt
|
- |
Nützlichkeit von Matrizen, Beherrschung der Darstellung
linearer Abbildungen durch Matrizen einschließlich Basiswechsel |
- |
Determinante: |
- Verständnis als alternierende Multilinearform,
daraus Ableitung ihrer wesentlichen Eigenschaften
- Erläuterung ihrer Bedeutung in Algebra, Geometrie
und Analysis
|
- |
Eigenwerttheorie |
|
- sicherer Umgang mit den Grundlagen
- Anwendung für Normalformen von Matrizen und
Kegelschnitten
- Entwicklung von Vorstellungen bezüglich der
Nützlichkeit der in Analysis und Stochastik angewandten Wissenschaften
|
- |
Ableitung der Begriffe der Norm eines Vektors, des Abstands
und des Winkels zwischen Vektoren, aufbauend auf Grundlagen der Theorie von
euklidischen und unitären Vektorräumen |
|
Analysis |
- |
Erläuterung der Konstruktion der reellen Zahlen |
- |
sicherer Umgang mit reellen Funktionen |
- |
Erläuterung und exemplarische Verwendung des
Grenzwertbegriffs |
|
|
- |
Erläuterung der Konstruktion der reellen und komplexen
Zahlen |
|
- |
Erläuterung der Konstruktion der reellen und komplexen
Zahlen |
- |
Abgrenzung des modernen Grenzwertbegriffs gegen die
historische Verwendung von Indivisiblen und Infinitesimalen |
|
|
- |
Erläuterung der Begriffe Stetigkeit und
Differenzierbarkeit |
|
- |
Erläuterung der Begriffe Stetigkeit und
Differenzierbarkeit auch in ihrer Rolle im Aufbau der Analysis |
- |
In-Beziehung-Setzen unterschiedlicher Ideen, die zu den
Begriffen von Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit präzisiert
werden |
|
- |
Erläuterung des Riemann'schen Integralbegriffs und
Anwendung der Resultate der Integralrechnung |
|
- |
Erläuterung eines Integralbegriffs und Anwendung der
Resultate der Integralrechnung |
- |
Einführung von Begriffen durch Differentialgleichungen
zur Problemlösung in anderen Wissenschaften, z.B. Natur-, Ingenieur- und
Wirtschaftswissenschaften |
- |
Anwendung von Methoden der Differentialrechnung auf Kurven
und Flächen |
- |
Rekonstruktion intuitiver Begriffe wie
Länge, Fläche, Volumen mit
Methoden der Analysis sowie Anwendung von Methoden zur Berechnung ihrer
Ausprägung |
- |
Erläuterung der Rolle der Vollständigkeit im
Aufbau des Begriffsgebäudes der Analysis |
- |
Vernetzung von Analysis mit der Linearen Algebra |
- |
Übertragung und Erläuterung von Begriffen der
eindimensionalen Analysis auf höhere Dimensionen |
|
Geometrie |
- |
Betrachtung der Elementargeometrie der euklidischen Ebene
vom höheren Standpunkt |
|
- |
lokale Ordnung der Begriffe der ebenen und räumlichen
Geometrie sowie Abbildungen in der Ebene |
- |
Untersuchung besonderer Punkte und Linien in der Ebene,
insbesondere am Dreieck und am Kreis |
- |
Satzgruppe des Pythagoras: |
|
- Beherrschung in seiner Beziehungshaltigkeit
- Durchführung verschiedener Beweise
|
- |
Erläuterung der Ideen vom Messen und Berechnen bei
Längen, Flächeninhalten und Volumina |
|
- |
lokale Ordnung der Begriffe der ebenen und räumlichen
Geometrie sowie Abbildungen in der Ebene |
- |
Untersuchung besonderer Punkte und Linien in der Ebene,
insbesondere am Dreieck und am Kreis |
- |
Satzgruppe des Pythagoras: |
|
- Beherrschung in seiner Beziehungshaltigkeit
- Durchführung verschiedener Beweise
|
- |
Erläuterung der Ideen vom Messen und Berechnen bei
Längen, Flächeninhalten und Volumina |
|
- |
Darstellung des Zusammenhangs zu Abbildungsgruppen und zu
Koordinatenkörpern in affiner oder projektiver Geometrie vor allem in der
Ebene |
|
- |
Erläuterung der Ideen, die verschiedenen Projektionen
zugrunde liegen |
|
- |
Erläuterung der Ideen, die verschiedenen Projektionen
zugrunde liegen |
|
- |
Darlegung der Schritte zu Axiomatisierungen von Geometrie
|
|
|
- |
Darlegung der Schritte zu Axiomatisierungen von Geometrie
und Erläuterung nicht-euklidischer Geometrie |
|
- |
Aufzeigen eines Weges zu einer nicht-euklidischen Geometrie
|
- |
Reflexion des heuristischen Sinns der Koordinatisierung |
|
Numerik und Informatik |
- |
Erklärung, wie Computer numerisch rechnen und welche
Probleme auftreten können |
|
|
|
- |
Erklärung, wie Computer numerisch rechnen und welche
Probleme insbesondere bei iterativen Verfahren auftreten können |
|
- |
Einsatz fachbezogener Anwendersysteme (u.a. dynamische
Geometriesysteme, Funktionsplotter, Tabellenkalkulationen) in ihren
wesentlichen Funktionen |
|
|
- |
Einsatz von Computer-Algebra- Systemen |
|
- |
Einsatz von Computer-Algebra- Systemen |
|
- |
exemplarisches Nachvollziehen der Verfahren, die hinter der
numerischen Lösung schulischer Werkzeuge stehen sowie angemessenes
Erkunden ihrer Grenzen |
|
|
|
|
- |
Darstellung der Grundideen von Berechenbarkeit und
Komplexität von Algorithmen |
|
|
- |
Repräsentieren von Wissen durch geeignete
Datenstrukturen |
- |
korrektes Formulieren grundlegender Algorithmen (z.B. Such-,
Sortier- und elementare Graphalgorithmen) in Pseudo-Code |
|
- |
Repräsentieren von Wissen durch geeignete
Datenstrukturen |
- |
korrektes Formulieren grundlegender Algorithmen (z.B. Such-,
Sortier- und elementare Graphalgorithmen) in Pseudo-Code sowie Implementieren
in einer Programmiersprache |
|
Stochastik |
- |
Erläuterung wesentlicher Eigenschaften von
Kenngrößen der beschreibenden Statistik |
- |
Erläuterung verschiedener semantischer Realisierungen
des Wahrscheinlichkeitsbegriffs, Beurteilung in ihren Reichweiten sowie
Erläuterung der Nützlichkeit axiomatischer Überlegungen |
- |
Darstellung des empirischen Gesetzes der großen Zahl
|
|
|
- |
Darstellung des Modellcharakters von
Wahrscheinlichkeits-Ver- teilungen |
- |
Darstellung des empirischen und des theoretischen Gesetzes
der großen Zahl |
- |
nicht-parametrische Testverfahren: Erläuterung und
Beurteilung ihrer Angemessenheit |
- |
Darstellung von Wesen, Möglichkeiten und Grenzen des
klassischen Hypothesentests |
- |
Darstellung des zentralen Grenzwertsatzes |
|
- |
Darstellung des Modellcharakters von Wahrscheinlichkeits-Ver-
teilungen |
- |
Erläuterung der Rolle der stochastischen
Unabhängigkeit in der Theorie |
- |
Darstellung des empirischen und des theoretischen Gesetzes
der großen Zahl sowie die Beurteilung in ihrer Reichweite |
- |
nicht-parametrische Testverfahren: Erläuterung und
Beurteilung ihrer Angemessenheit |
- |
Darstellung von Gehalt, Möglichkeiten und Grenzen des
klassischen Hypothesentests sowie Aufzeigen von Alternativen |
- |
Darstellung des zentralen Grenzwertsatzes und Beurteilung
seiner Reichweite |
- |
Querverbindungen der Stochastik zur Analysis sowie zur
Linearen Algebra: Herstellung und Nutzung in der Anwendung |
- |
Abgrenzung unterschiedlicher Konvergenzbegriffe in der
Stochastik zum Grenzwertbegriff der Analysis |
|
Genannt sind in allen Gebieten grundlegende Kompetenzen.
Weiterführende Kompetenzen sollen wie folgt erworben werden: |
Lehrämter Grund-/Hauptschule, Realschule,
Sonderpädagogik: Weiterführende Kompetenzen in je einem
fachdidaktischen und fachwissenschaftlichen Bereich. |
Lehramt Gymnasium: Weiterführende Kompetenzen in einem
fachdidaktischen und zwei fachwissenschaftlichen Bereichen. |
Lehramt Berufsbildende Schule: Weiterführende
Kompetenzen in einem berufsfeldorientierten (einschlägige Berufsfelder des
Dualen Systems) fachdidaktischen und einem fachwissenschaftlichen Bereich.
|
|
Kompetenzbereich
2: Fachdidaktik |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen initiieren
mathematische Denk- und Lernprozesse. Sie beherrschen die Sprache der
Mathematik und die Instrumente der Vermittlung. |
|
Standards |
Die Absolventinnen und Absolventen |
- |
konstruieren mathematische Lehrgänge nach
sachlogischen, erkenntnistheoretischen und kognitionspsychologischen
Gesichtspunkten, |
- |
kennen Theorien zum mathematischen Begriffserwerb und Denken
und reflektieren diese in unterrichtlichen Zusammenhängen, |
- |
kennen Einflussfaktoren zur unterschiedlichen
Ausprägung von Mathematik in spezifischen philosophischen, historischen,
kulturellen, geschlechtsspezifischen Kontexten für den
Mathematikunterricht unterschiedlicher Schulstufen und leiten daraus
unterrichtliche Konsequenzen ab, |
- |
kennen Methoden zur Stärkung der mathematischen
Argumentationsfähigkeit und -bereitschaft von Schülerinnen und
Schülern, |
- |
reflektieren Motivationstheorien sachbezogen für das
Fach Mathematik, |
- |
übertragen formalisierte mathematische Inhalte
sachgerecht in sprachliche Ausdrucksformen, erarbeiten mathematische Texte und
setzen sie in adressatenbezogene Darstellungsformen um, |
- |
transformieren umgangssprachliche Formulierungen
mathematischer Sachverhalte in fachsprachliche Form, verstehen und beherrschen
den Prozess der Formalisierung, |
- |
kennen individuelle Unterschiede in der Art des Denkens sowie
deren Auswirkungen auf mathematische Begriffsbildungen bei Schülerinnen
und Schülern und nutzen sie für die Gestaltung von Lernprozessen.
|
|
Metalltechnik: Fachgebiet Energie- und Versorgungstechnik
Standards |
Auf die
Standards bezogene Inhalte Lehramt Berufsbildende Schulen |
Kompetenz
1: |
Die Absolventinnen und Absolventen analysieren
und reflektieren Grundfragen der Bereiche der beruflichen Fachrichtung Energie-
und Versorgungstechnik vor dem Hintergrund ihrer Bedeutung für die
Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen. Sie lösen Aufgaben/Probleme der
Energie- und Versorgungstechnik. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
verfügen über Kenntnisse der Metall-, Elektro- und
Bautechnik sowie der Organisations- und Auftragsbearbeitung und wenden diese
bezogen auf das Fachgebiet Energie- und Versorgungstechnik an; |
|
- |
berufsspezifische Grundlagen der Metalltechnik |
- |
metallische Werkstoffe |
- |
Metallbearbeitung |
- |
Korrosion |
- |
berufsspezifische Grundlagen der Elektrotechnik |
- |
Grundlagen der Elektroinstallation, z.B. Bauteile,
Stromlaufpläne usw. |
- |
elektrische Schutzmaßnahmen |
- |
berufsspezifische Grundlagen der Bautechnik |
- |
Schallschutz |
- |
Brandschutz |
- |
Wärmeschutz |
(die vorstehend genannten Inhalte umfassen auch
experimentelle Übungen) |
- |
Bearbeitung von Kundenaufträgen in
Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik-Betrieben der Versorgungstechnik |
- |
Auftragsanalyse, Planung, Durchführung und Dokumentation
|
- |
Erstellung von Angeboten, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
|
|
- |
wenden ihr Wissen theoretisch und praktisch an |
- zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Systemen
der Wasser-, Wärme- und Raumlufttechnik,
- zur Fehlersuche, Störungsdiagnose und Entwicklung
von Diagnosestrategien an komplexen Systemen der Wasser-, Wärme- und
Raumlufttechnik.
|
|
- |
Störungsdiagnose und Instandsetzung |
- |
Expertensysteme zur Störungsdiagnose |
|
Kompetenz
2: |
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über Fach- und Methodenkompetenzen in Wassertechnik. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen planen auf der Basis ingenieurwissenschaftlicher
Kenntnisse und experimenteller Übungen |
|
|
- |
Gewinnung von Trinkwasser |
- |
Verlegung von Trinkwasserleitungen |
- |
Korrosion in Trinkwasseranlagen |
- |
technische Regeln für Trinkwasserinstallation |
- |
Trinkwasserbehandlung |
- |
Druckverluste und Bestimmung der Rohrdurchmesser |
|
|
- |
Abwasserreinigung |
- |
Verlegung von Abwasserleitungen |
- |
technische Regeln für Schmutzwasseranlagen |
- |
Bestimmung der Rohrdurchmesser |
- |
Schutz gegen Rückstau |
- |
Dachentwässerungen |
|
|
- |
Armaturen, Objekte und Zubehör |
- |
Vorwandinstallation |
- |
Sanitärraumplanung allgemein und barrierefrei |
- |
Schallschutzmaßnahmen |
|
Kompetenz
3: |
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über Fach- und Methodenkompetenzen in der Wärmetechnik. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
planen auf der Basis ingenieurwissenschaftlicher Kenntnisse
und experimenteller Übungen Heizungsanlagen; |
|
- |
Norm-Heizlast |
- |
Rohrnetzberechnung bei Ein- und Zweirohrheizungen |
- |
Pumpenwarmwasserheizungen |
- |
Heizkörper und Flächenheizungen |
|
- |
beherrschen den Aufbau und die Funktion von |
|
|
- |
Grundlagen der Verbrennung |
- |
sicherheitstechnische Ausrüstung bei
Wärmeerzeugern |
- |
Gasgeräte, Öl- und Gasgebläsebrenner |
- |
Aufstellung von Wärmeerzeugern |
- |
Abgasanlagen |
- |
Erdgas- und Heizölversorgungsanlagen |
|
|
- Regelkonzepten in der Heizungstechnik,
|
|
- |
Grundlagen der Steuerungs- und Regelungstechnik in der
Heizungstechnik |
- |
witterungsgeführte Regelungen, Einzelraumregelungen
|
|
|
- Trinkwassererwärmungsanlagen;
|
|
- |
Arten und Auslegung von Trinkwassererwärmungsanlagen
|
- |
Leitungsnetze bei Trinkwassererwärmungsanlagen |
- |
Legionellenproblematik |
|
- |
beherrschen Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten
ressourcenschonender Anlagen, |
- |
wählen unter ökologischen und ökonomischen
Betrachtungen ressourcenschonende Anlagen aus. |
|
- |
thermische Solaranlagen |
- |
Wärmepumpen |
- |
Kraft-Wärmekoppelung |
- |
Fernheizungen |
- |
kontrollierte Wohnraumlüftung |
|
Kompetenz
4: |
Die Absolventinnen und Absolventen
verfügen über Fach- und Methodenkompetenzen in der Raumlufttechnik.
|
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
planen auf der Basis ingenieurwissenschaftlicher Kenntnisse
und experimenteller Übungen raumlufttechnische Anlagen; |
|
- |
Grundlagen der Raumlufttechnik |
- |
Lüftungssysteme |
- |
Luftbehandlung |
- |
Luftverteilung |
- |
Wärmerückgewinnung |
- |
Regelung von RLT-Anlagen |
|
- |
beherrschen den Aufbau und die Funktion
kältetechnischer Anlagen. |
- |
|
- |
|
|
- |
Grundlagen der Kältetechnik |
- |
Splitgeräte |
|
Metalltechnik: Fachgebiet Produktions-/Fertigungstechnik
Standards |
Auf die
Standards bezogene Inhalte Lehramt Berufsbildende Schulen |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen analysieren
und reflektieren Grundfragen der Bereiche der beruflichen Fachrichtung
Produktions- und Fertigungstechnik vor dem Hintergrund ihrer Bedeutung für
die Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen. Sie lösen Aufgaben/Probleme
der Produktions- und Fertigungstechnik. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
beschreiben, begründen und optimieren ausgewählte
Verfahren und Prozesse im Bereich der zeitgemäßen Fertigung unter
Einbeziehung der Nachbardisziplinen und experimenteller Übungen; |
|
- |
elektrische Antriebe |
- |
Fabrikorganisation |
- |
Fabrikplanung |
- |
Fertigungsmesstechnik |
- |
Konstruktionslehre, Konstruktionswerkstoffe |
- |
Materialprüfung |
- |
Mathematik (fachbezogen) |
- |
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik |
- |
Physik (fachbezogen) |
- |
Produktionsmanagement |
- |
Qualitätslehre |
- |
Werkstoffkunde |
- |
Werkzeugmaschinen |
Umformen:
- |
Plastizitätstheorie |
- |
Verfahren der Umformtechnik |
- |
Umformmaschinen |
- |
Maschinenantriebe, Steuerung |
- |
Urformen |
Trennen:
- |
physikalische, technologische und wirtschaftliche Grundlagen
des Spanens, Grundlagensystematik, Kriterien zur Beurteilung, Energieumsetzung,
molecular dynamics, Temperaturverteilung, Spanbildung, Kinematik,
Kinetik der Spanbildung, Elastomechanik, empirische Modelle |
- |
Verschleiß und Standzeiten als Grundlage für
Wirtschaftlichkeitsberatung, Schneidstoffe: Verknüpfung von Werkstoff- und
Produktionswissenschaft, ausgewählte Feinbearbeitungsverfahren,
Kühlschmierstoffe, Oberflächeneigenschaften, theoretische
Modellierung |
Fügen
(Montagetechnik):
- |
Grundlagen der Montage und Demontage,
Werkstückeigenschaften, Fügeverfahren, Produktgestaltung,
Teilezuführung, Geräte und Verfahren, Einlegegeräte, Roboter,
Anlagenplanung, Anlagenbetrieb und -überwachung, Simulation |
Schweißen:
- |
physikalische und technologische Wirkzusammenhänge,
schweißtechnische Begriffe und Normen, Schweißverfahren,
Löttechnik, thermische Schneid- und Spritztechnik |
fakultativ: Mikrotechnologie
- |
Technologien zur Herstellung von Mikrobauteilen |
- |
Aufbau und Funktion von Mikrosystemen |
- |
Konzeption und Entwicklung mikrotechnischer Berufe |
|
- |
beschreiben, begründen und optimieren
Strategien/Maßnahmen im Bereich der Instandhaltung. |
|
- |
Organisation und Arbeitsvorbereitung in der Instandhaltung;
Schwachstellenforschung, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeitsvorhersage,
zustandsorientierte Diagnostik, instandhaltungsgerechte Konstruktion,
Ersatzteilwirtschaft |
|
Moderne
Sprachen
Standards |
Auf die Standards bezogene Inhalte für die
Lehrämter |
 |
übergreifend
 |
Grundschule
/ Hauptschule / Sonderpädagogik
 |
Realschule
 |
Gymnasium
|
Berufsbildende Schule
 |
Kompetenzbereich
1: Sprache |
Kompetenz
1: |
Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen
die Gegenwartszielsprache mündlich und schriftlich sicher und sind
befähigt, komplexe inhaltliche Zusammenhänge strukturiert
darzustellen. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
beherrschen die Zielsprache gemäß Niveaustufe C1
des europäischen Referenzrahmens, |
- |
verwenden die Gegen- wartszielsprache formal korrekt,
adressatenbe- zogen, situativ angemes- sen und registergerecht. |
|
|
|
|
|
|
Kompetenz
2: |
Die Absolventinnen und Absolventen verstehen
wesentliche Sprachvarietäten. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen
|
|
|
|
|
|
- |
nehmen Varietäten der Gegenwartszielsprache auf und
geben sie angemessen in der Standardsprache wieder. |
|
- |
Standardvarietäten der wichtigsten
Zielsprachenländer |
|
|
|
- |
weitere soziale und regionale Varietäten aus
Ländern der Zielsprache |
|
- |
weitere soziale und regionale Varietäten aus
Ländern der Zielsprache |
|
Kompetenz
3: |
Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen
die Sprachregister der zukünftigen Schulform. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen
|
|
|
|
|
|
- |
haben sich in schulformspezifische Performanz ziel-gerichtet
eingearbeitet und wenden sie kontextbezogen sicher an. |
|
|
|
|
|
|
Kompetenzbereich 2:
Literaturwissenschaft/Umgang mit Texten |
|
Kompetenz
1: |
Die Absolventinnen und Absolventen erläutern
und reflektieren grundlegende Theorien, Methoden und Begriffe der Analyse
fiktionaler und nicht-fiktionaler Texte sowie audiovisueller Medien. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
analysieren fiktionale und nicht-fiktionale
Texte sowie audiovisuelle Medien methodisch angemessen und begrifflich
präzise und kennen die unterschied- lichen Funktionen der verschiedenen
Textsorten. |
|
- |
Fragestellungen, Theorien, Methoden und Begriffe der
Literaturwissenschaft |
- |
repräsentative Aspekte der neuzeitlichen literarischen
Entwicklung in Ländern der Zielsprache |
|
- |
weniger komplexe und umfangreiche fiktionale und
nicht-fiktionale Texte sowie audiovisuelle Medien |
|
- |
weniger komplexe und umfangreiche fiktionale und
nicht-fiktionale Texte sowie audiovisuelle Medien |
|
- |
fiktionale und nicht-fiktionale Texte sowie audiovisuelle
Medien |
- |
Theorien der Literaturwissenschaft |
|
- |
fiktionale und nicht-fiktionale Texte und audiovisuelle
Medien |
- |
Theorien der Literaturwissenschaft |
|
Kompetenz
2: |
Die Absolventinnen und Absolventen ordnen
fiktionale und nicht-fiktionale Texte sowie audiovisuelle Medien in ihre
spezifischen historischen Kontexte ein. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
beschreiben und analysieren Texte sowie audiovisuelle Medien
in ihrem jeweiligen historischen und literarhistorischen Kontext. |
|
- |
Grundzüge der Literaturgeschichte seit der Frühen
Neuzeit |
|
- |
ausgewählte Texte und audiovisuelle Medien in ihrem
historischen Kontext |
|
- |
ausgewählte Texte und audiovisuelle Medien in ihrem
historischen Kontext |
|
- |
Texte in ihrem jeweiligen historischen und
literarhistorischen Kontext |
|
- |
Texte in ihrem jeweiligen historischen und
literarhistorischen Kontext |
|
Kompetenz
3: |
Die Absolventinnen und Absolventen beschreiben,
analysieren und bewerten fiktionale und nicht-fiktionale Texte sowie
audiovisuelle Produktion der Gegenwart auch unter dem Aspekt multikultureller
Zusammenhänge. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
kennen die aktuellen fiktionalen und nicht-fiktionalen sowie
audiovisuellen Produktionen in den Ländern der Zielsprache, |
- |
analysieren und bewerten repräsentative literarische und
audiovisuelle Werke im Rahmen ihrer jeweiligen Produktions-, Distributions- und
Rezeptionszusam- menhänge |
|
- |
gesellschaftliche Kommunikation und ästhetische
Kommunikation am Beispiel adressatengerecht auszuwählender Medien |
- |
aktuelle fiktionale und nicht-fiktionale sowie audiovisuelle
Produktionen in den Ländern der Zielsprache |
|
|
- |
repräsentative fiktionale und nicht-fiktionale sowie
audiovisuelle Werke im Rahmen ihrer jeweiligen Produktions-, Distributions- und
Rezeptionszusam- menhänge |
|
- |
repräsentative fiktionale und nicht-fiktionale sowie
audiovisuelle Werke im Rahmen ihrer jeweiligen Produktions-, Distributions- und
Rezeptionszusam- menhänge |
- |
Theater- und Filmproduktionen der Gegenwart im Rahmen des
jeweiligen Kulturbetriebs |
- |
ästhetische Kommunikation am Beispiel adressatengerecht
auszuwählender Medien |
|
- |
repräsentative literarische und audiovisuelle Werke im
Rahmen ihrer jeweiligen Produktions-, Distributions- und Rezeptionszusam-
menhänge |
- |
Theater- und Filmproduktionen der Gegenwart im Rahmen des
jeweiligen Kulturbetriebs |
- |
ästhetische Kommunikation am Beispiel adressatengerecht
auszuwählender Medien |
|
Kompetenzbereich 3:
Vermittlung interkulturellen Wissens |
Kompetenz
1: |
Die Absolventinnen und Absolventen reflektieren
historische, kulturelle, politische, soziale und wirtschaftliche Aspekte der
Landeswissenschaft. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen kennen |
|
|
|
|
|
- |
repräsentative Aspekte der neuzeitlichen historischen
und kulturellen Entwicklung von Ländern der Zielsprache, |
- |
die Strukturen der Gegenwartsgesellschaft von Ländern
der Zielsprache. |
|
- |
Fragestellungen, Theorien, Methoden und Begriffe der
Landeswissenschaft |
- |
repräsentative Aspekte der neuzeitlichen historischen,
kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung von Ländern der Zielsprache
|
|
- |
Strukturen der Gegenwartsgesellschaft von wesentlichen
Ländern der Zielsprache |
|
- |
Strukturen der Gegenwartsgesellschaft von wesentlichen
Ländern der Zielsprache und deren historische und kulturelle
Entstehungszusammen- hänge |
- |
Wirtschaft, Politik, Gesellschaft der Gegenwart in
Ländern der Zielsprache am Beispiel adressatengerecht auszuwählender
Phänomene |
|
- |
Strukturen der Gegenwartsgesellschaft von Ländern der
Zielsprache und deren historische und kulturelle Entstehungszusam-
menhänge |
- |
Wirtschaft, Politik, Gesellschaft der Gegenwart in
Ländern der Zielsprache am Beispiel adressatengerecht auszuwählender
Phänomene. |
|
- |
Strukturen der Gegenwartsgesellschaft von Ländern der
Zielsprache und deren historische und kulturelle Entstehungszu-
sammenhänge |
- |
Wirtschaft, Politik, Gesellschaft der Gegenwart in
Ländern der Zielsprache am Beispiel adressatengerecht auszuwählender
Phänomene |
|
Kompetenz
2: |
Die Absolventinnen und Absolventen erkennen
multikulturelle Zusammenhänge und entwickeln Problembewusstsein im Umgang
mit fremdkulturellen Phänomenen. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
kennen multikulturelle Phänomene in der Kultur und
Gesellschaft von Ländern der Zielsprache, |
- |
vergleichen die Spezifik gesellschaftlicher Phänomene
der Länder der Zielsprache mit der eigenen Kultur und Gesellschaft. |
|
- |
Theorien der Interkulturalität |
- |
Spezifik gesellschaftlicher Phänomene von wesentlichen
Ländern der Zielsprache im Vergleich mit der eigenen Kultur und
Gesellschaft |
|
- |
adressatengerecht ausgewählte multikulturelle
Phänomene in der Kultur und Gesellschaft von wesentlichen Ländern der
Zielsprache |
|
- |
adressatengerecht ausgewählte multikulturelle
Phänomene in der Kultur und Gesellschaft von wesentlichen Ländern der
Zielsprache |
|
- |
multikulturelle Phänomene in der Kultur und Gesellschaft
von Ländern der Zielsprache |
- |
weitere Länder |
|
- |
multikulturelle Phänomene in der Kultur und Gesellschaft
von Ländern der Zielsprache |
- |
weitere Länder |
|
Kompetenzbereich 4:
Sprachwissenschaft |
Kompetenz
1: |
Die Absolventinnen und Absolventen beschreiben
und analysieren die Gegenwartssprache theoriegeleitet und methodisch
angemessen. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
kennen und verwenden Grundbegriffe und Verfahrensweisen der
Sprachwissenschaft. |
|
- |
wichtigste Grundbegriffe und Verfahrensweisen der
Sprachwissenschaft in Auswahl |
|
|
- |
Grundbegriffe und Verfahrensweisen der Sprachwissenschaft
einschließlich ihrer Erläuterung |
|
- |
Begriffe und Verfahrensweisen der Sprachwissenschaft |
- |
grundlegende Begriffe und Verfahrensweisen der
Sprachwissenschaft einschließlich ihrer Erläuterung und kritischen
Reflexion |
|
- |
Grundbegriffe und Verfahrensweisen der Sprachwissenschaft
|
- |
grundlegende Begriffe und Verfahrensweisen der
Sprachwissenschaft einschließlich ihrer Erläuterung und kritischen
Reflexion |
|
Kompetenz
2: |
Die Absolventinnen und Absolventen beschreiben
und reflektieren wesentliche Funktionen, Strukturen und Regeln auch im
Kontrast, im Vergleich und aus der Erfahrung mit weiteren Fremdsprachen. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
stellen die wesentlichen Strukturen, Funktionen und Regeln
der Gegenwartssprache dar, |
- |
erkennen Varietäten der jeweiligen Fremdsprache. |
|
- |
Strukturen, Funktionen und Regeln von Teilbereichen der
Gegenwartssprache |
|
- |
zentrale Varietäten der jeweiligen Fremdsprache |
|
- |
zentrale Varietäten der jeweiligen Fremdsprache |
|
- |
Varietäten der Fremdsprache und die Probleme innerhalb
des Sprachgebrauchs |
|
- |
Varietäten der Fremdsprache und die Probleme innerhalb
des Sprachgebrauchs |
|
Kompetenz
3: |
Die Absolventinnen und Absolventen verstehen und
reflektieren die Rolle der Fremd- und Muttersprache in der internationalen und
interkulturellen Kommunikation auch im Kontrast, im Vergleich und aus der
Erfahrung mit weiteren Fremdsprachen. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
erörtern die sprachlichen, kulturellen, sozialen und
politischen Phänomene der interkulturellen Kommunikation. |
|
- |
zentrale Funktionen der jeweiligen Mutter- und Fremdsprache,
die für eine erfolgreiche interkulturelle Kommunikation notwendig sind
|
|
|
|
- |
Grundkonzepte der Forschung zur interkulturellen und
internationalen Kommunikation |
|
- |
Grundkonzepte der Forschung zur Interkulturellen und
internationalen Kommunikation |
|
|
- |
globale Verbreitung der jeweiligen Fremdsprache |
|
- |
globale Verbreitung der jeweiligen Fremdsprache |
|
- |
globale Verbreitung der jeweiligen Fremdsprache |
|
- |
ausgewählte sprachliche, kulturelle, soziale und
politische Phänomene und Probleme der interkulturellen Kommunikation |
|
- |
ausgewählte sprachliche, kulturelle, soziale und
politische Phänomene und Probleme der interkulturellen Kommunikation |
|
- |
die sprachlichen, kulturellen, sozialen und politischen
Phänomene der interkulturellen Kommunikation |
|
- |
die sprachlichen, kulturellen, sozialen und politischen
Phänomene der interkulturellen Kommunikation |
|
Kompetenz
4: |
Die Absolventinnen und Absolventen reflektieren
wesentliche Methoden und Ergebnisse wichtiger Fremdsprachenerwerbstheorien auch
im Kontrast, im Vergleich und aus der Erfahrung mit weiteren Fremdsprachen.
|
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
kennen die wichtigsten Konzepte des Fremdsprachenerwerbs und
nutzen sie zur Interpretation von Lernerdaten. |
|
- |
Ergebnisse der Zweitsprachen- erwerbsforschung in Bezug auf
die Interpretation sprachlicher Lernerdaten |
|
- |
Theorien des Erst- und Zweitspracherwerbs in Auswahl |
|
- |
Theorien des Erst- und Zweitspracherwerbs in Auswahl |
|
- |
Theorien des Erst- und Zweitspracherwerbs im Vergleich |
|
- |
Theorien des Erst- und Zweitspracherwerbs im Vergleich |
|
Kompetenzbereich 5:
Theoriegeleitete fachdidaktische Reflexion |
Kompetenz: |
Die Absolventinnen und Absolventen rezipieren
und reflektieren fachdidaktische Theorien sowie wesentliche Aussagen der
wichtigsten Fremdsprachenerwerbstheorien und beziehen sie auf schulische
Praxisfelder. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
stellen ausgewählte fach-didaktische Konzeptionen und
wichtige Konzepte des Fremdsprachenerwerbs strukturiert und systematisch dar,
erläutern und reflektieren sie kritisch, |
- |
planen exemplarisch Fachunterricht. |
|
- |
ausgewählte fachdidaktische Konzeptionen und wichtige
Konzepte des Fremdsprachenerwerbs |
- |
Zielkonzeptionen und ihre Begründung für den
Fremdsprachen- unterricht |
- |
Kompetenzdefinitionen und -modelle für das
Fremdsprachenlernen |
- |
Zusammenhang und Bedeutung von kommunikativer und
interkultureller Sprach- und Handlungskompetenz |
|
- |
Fremdsprachenunter- richt in aktueller bildungspolitischer
Perspektive |
- |
grundlegende Theorien des natürlichen und des
gesteuerten Fremdsprachenerwerbs |
|
- |
Fremdsprachenunter- richt in aktueller bildungspolitischer
Perspektive |
- |
grundlegende Theorien des natürlichen und des
gesteuerten Fremdsprachenerwerbs |
- |
Grundzüge bilingualen Unterrichts (Fachsprache) |
|
- |
Fremdsprachenunter- richt in historischer, aktueller und
zukünftiger bildungspolitischer Perspektive |
- |
Theorien des natürlichen und des gesteuerten
Fremdsprachenerwerbs |
- |
Grundzüge bilingualen Unterrichts (Fachsprache) |
|
- |
Fremdsprachenunter- richt in historischer, aktueller und
zukünftiger bildungspolitischer Perspektive |
- |
Theorien des natürlichen und des gesteuerten
Fremdsprachenerwerbs |
- |
Grundzüge bilingualen Unterrichts (Fachsprache) |
|
Musik
Standards |
Auf die Standards bezogene Inhalte für die
Lehrämter |
 |
übergreifend
 |
Grundschule
/ Hauptschule /
 |
Realschule
 |
Gymnasium
/ Berufsbildende Schule |
Sonderpädagogik
 |
Kompetenzbereich
1: Künstlerische Praxis/Musikpraxis |
Kompetenz:
|
Absolventinnen und Absolventen sind Experten
für künstlerisch-musikalische Praxis und deren Beurteilung. Sie
musizieren mit der Stimme sowie Instrumenten und nutzen diese Fähigkeiten
musikpädagogisch. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
a) |
Vokale Fähigkeiten |
- |
singen funktional richtig, |
- |
singen stilgerecht vor (klassisch, Jazz/Rock/ Pop),
|
- |
haben fundierte Kenntnisse der Stimmphysiologie und der
Stimmbildung, insbesondere der Kinder- und Jugendstimme, |
- |
haben Kenntnisse der Solmisation und anderer
Vermittlungsformen. |
|
|
- |
Repertoire in den Bereichen Volkslied, künstlerischer
Gesang und Jazz/ Rock/Pop |
- |
Kenntnis der Praxis und Literatur zur Stimmbildung |
- |
Kenntnisse der Solmisation |
- |
Kenntnis effizienter Übemethoden |
|
- |
unter Berücksichtigung der Solmisation (besonders mit
Kindern im Grundschulalter) stimmphysiologisch verantwortungsbewusstes Sprechen
und Singen |
- |
nach Alter, Begabung und Entwicklungsstand differenzierte
Anleitung zur Audiation beim Singen |
- |
Atemtechnik und Artikulation beim musikalischen Vortrag |
|
- |
stilgerechtes Singen, solistisch und im Chor: Volkslied,
künstlerischer Gesang, Jazz/Rock/ Pop |
|
- |
stilgerechtes Singen, solistisch und im Chor: Volkslied,
künstlerischer Gesang, Jazz/Rock/ Pop |
- |
vertiefte Kenntnisse zur chorischen und zur
Einzelstimmbildung, zur Stimmdiagnostik und Solmisation |
|
- |
stilgerechtes Singen, solistisch und im Chor: Volkslied,
künstlerischer Gesang, differenzierter und stimm-physiologischer
verantwortungsbewusster Einsatz der Stimme bei Jazz/Rock/Pop |
- |
Kenntnisse in der differenzierten Umsetzung und Entwicklung
von vokalen Klangspielen/Vocussion, Artikulationsspielen, Klanggeschichten,
Sprechversen |
|
b) |
Körpererfahrung und Bewegung |
- |
haben Tanz- und Ausdruckserfah- rungen, |
- |
haben Erfahrung mit rhythmisch-musika- lischer
Erziehung, |
- |
verfügen über choreografische Fertigkeiten.
|
|
|
- |
Transformation von Musik in Bewegung und Bewegung in Musik
|
- |
Wirkung von Musik und Bewegung auf die Entwicklung von
Kindern und Jugendlichen |
- |
Funktionen von Musik und Bewegung in der Lebenswelt von
Kindern und Jugendlichen |
|
- |
Repertoire an Spielszenen für den musikalischen
Erstunterricht (Grundschule) |
- |
Anbahnung einfacher musikalischer Formen durch Tanz und
Bewegung |
- |
Anleitung zu rhythmischer Audiation und zum Verstehen
grundlegender Aussagen und Wirkungen von Musik und Tanz |
|
- |
bewusste und zunehmend differenzierte Gestaltung freier und
gebundener Bewegung zur Musik |
- |
Gestaltung von Tänzen zu bekannter Musik und einfache
Choreografie zu neu zu erschließender Musik |
|
- |
bewusste und differenzierte Gestaltung unterschiedlicher
Arten von Bewegung zur Musik durch Tanz, freie und gebundene Bewegungsformen
und eigene Choreografie |
|
- |
Heranführung an einfache musikalische Formen durch Tanz
und Bewegung |
- |
rhythmische Audiation durch Bodypercussion und
Percussioninstrumente |
- |
Repertoire an panto- mimisch-szenischen Spielaktionen |
- |
Entspannungstechniken mit Musik |
|
c) |
Instrumentale Fertigkeiten |
- |
sind fähig zur stilsicheren Interpretation im
künstlerischen Hauptfach, |
- |
haben grundlegende Erfahrungen mit der Gitarre und mit
Percussion, |
- |
sind fähig zu schulpraktischem Klavierspiel.
|
|
|
- |
vortragsfähiges Repertoire aus zeitlich und stilistisch
unterschiedlichen Gebieten im Hauptinstrument |
- |
schulpraktische Liedbegleitung mit Gitarre, Klavier oder
Keyboard |
- |
Grunderfahrungen mit Rhythmusinstrumenten und ihrer
Spielweise |
- |
effektive Übemethoden im instrumentalen Gruppen und
Einzelunterricht |
|
- |
für das Hauptinstrument repräsentatives Repertoire
sowie Ensembleerfahrungen |
- |
schulbezogene Fähigkeiten im Zweitinstrument (Ist
Klavier nicht Hauptfach, so ist es Pflicht-Zweit- instrument.) |
- |
schulpraktisches Instrumentalspiel: Liedbegleitung,
Bewegungsbegleitung, Improvisation |
|
- |
für das Hauptinstrument repräsentatives Repertoire
sowie Ensemble- und Kammermusikerfah- rungen |
- |
schulbezogene Fähigkeiten im Zweitinstrument (Ist
Klavier nicht Hauptfach, so ist es Pflicht-Zweitinstrument.) |
- |
schulpraktisches Instrumentalspiel: Liedbegleitung,
Bewegungsbegleitung, Improvisation, Transposition, Partiturspiel |
|
- |
für das Hauptinstrument repräsentatives Repertoire
sowie Ensemble- und Kammermusikerfah- rungen |
- |
schulbezogene Fähigkeiten im Zweitinstrument (Ist
Klavier nicht Hauptfach, so ist es Pflicht-Zweitin- strument.) |
- |
schulpraktisches Instrumentalspiel: Liedbegleitung,
Bewegungsbegleitung, Improvisation, Transposition, Partiturspiel |
|
- |
für das Hauptinstrument repräsentatives Repertoire
sowie Ensembleerfahrungen |
- |
Spielweisen von Percussioninstrumen- ten und Drumset
einschließlich Training in rhythmischen Patterns |
|
- |
grundlegende Fertigkeiten im Spielen und Einsatz von
Bandinstrumenten (Percussion, E-Gitarre, E-Bass, Drumset, Keyboard,
Verstärkeranlagen, Mikrofoneinsatz) |
|
- |
Grundkenntnisse im Gitarrenspiel |
|
- |
Grundkenntnisse im Gitarrenspiel |
|
- |
Grundkenntnisse im Gitarrenspiel |
|
- |
Grundlagen der Liedbegleitung mit der Gitarre |
|
d) |
Ensemblepraxis und Ensembleleitung |
- |
haben Erfahrung im Ensemblemusizieren, |
- |
leiten vokale und instrumentale Ensembles. |
|
|
- |
Planung, Umsetzung und Reflexion der schulischen Vokal- und
Instrumentalpraxis in Bezug auf Chorleitung, Percussiongruppen,
Klassenmusizieren und klassenübergreifende Ensembles |
- |
Konzepte des effektiven Übens und Probens unter
Beachtung musikalischer Transfereffekte |
|
- |
Methodik der Chorleitung und Repertoire für Gemischten
Chor, Kinder- und Jugendchor, Jazz/ Rock/Pop-Chor |
- |
musizieren im Klassenverband und klassenübergreifend
|
- |
Klassenmusizieren (instrumentale, vokale und tänzerische
Produktionen und Reproduktionen) unter Berücksichtigung der
Realitäten schulstufenspezifischer Aufführungspraxis |
- |
Beurteilung von Lautstärkeverhältnissen,
instrumententypischer Frequenzen und dynamischer Abstufungen im Ensemble |
- |
Einsatz der Instrumente beim Klassenmusizieren für
Anfänger unter Einbezug von präparierten Instrumenten
|
|
- |
Methodik der Chorleitung und Repertoire für Gemischten
Chor, Kinder- und Jugendchor, Jazz/Rock/Pop-Chor |
- |
Orchester- und Bandleitung |
- |
musizieren im Klassenverband und klassenübergreifend /
Klassenmusizieren |
- |
Realitäten schulischer und außerschulischer
Aufführungspraxis |
|
- |
Methodik der Chorleitung und Repertoire für Gemischten
Chor, Kinder- und Jugendchor, Jazz/Rock/Pop-Chor |
- |
Orchester- und Bandleitung |
- |
musizieren im Klassenverband und klassenübergreifend /
Klassenmusizieren |
- |
Realitäten schulischer und außerschulischer
Aufführungspraxis |
|
- |
vereinfachte Spielweisen für Anfänger beim
Klassenmusizieren (präparierte Instrumente) unter Berücksichtigung
der individuellen Lernniveaus |
- |
Technik und Einsatz von Verstärkeranlagen |
- |
leiten eines Klassenensembles einschließlich Band -
unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben der Förderschule |
- besondere kognitive, motorische und verhaltens-
spezifische Voraussetzungen
- sozialintegrative Aufgaben und Wirkungen
- Klangexperi- mente zur Wahr- nehmungs- schulung und zur
Selbsterfahrung
|
|
e) |
Angewandte Musiktheorie |
- |
haben fundierte Kenntnisse in angewandter Musiktheorie
und Gehörbildung. |
|
|
- |
stilgerechte Produktion, Reproduktion, Rezeption und Analyse
von Musik unter-schiedlicher Stile und Epochen |
|
- |
Anleitung zum bewussten Wahrnehmen von Musik |
- |
grundlegende Gehörbildung |
- |
Möglichkeiten der Notation von Musik
einschließlich Notenschrift |
|
- |
Gehörbildung |
- |
musiktheoretische Nomenklatur der europäischen
Musikgeschichte und des Jazz-/Rock- / Pop-Bereichs |
|
- |
Gehörbildung |
- |
vertiefte Kenntnisse musiktheoretischer Nomenklatur der
europäischen Musikgeschichte und des Jazz-/ Rock-/Pop-Bereichs |
|
- |
musiktheoretische Nomenklatur der europäischen Musik und
des Jazz-/Rock-/ Pop-Bereichs |
|
- |
musiktheoretische Nomenklatur und Gehörbildung |
|
- |
musiktheoretische Grundlagen (allgemeine Musiklehre,
Melodielehre, Harmonielehre, einfaches Arrangement) |
|
- |
musiktheoretische Grundlagen (allgemeine Musiklehre,
Kompositions- und Satztechniken, Harmonielehre, Melodielehre) |
|
- |
fundierte Kenntnisse in Musiktheorie (allgemeine Musiklehre,
Kompositions- und Satztechniken, Harmonielehre, Melodielehre, Kontrapunkt,
Stilistik) |
|
- |
praktische Anwendung der Musiktheorie in einfaden
Sätzen und Arrangements für das Klassenmusizieren |
|
- |
Erstellen von didaktisch reduzierten Spielpartituren,
Leadsheets, Arrangements |
- |
Spieltechniken von Instrumenten einschließlich der
Präparierung zur Erleichterung der Spielweise |
|
- |
Transkription, Arrangement, Instrumentation |
- |
vertieft: musikalische Analyse von Beispielen aus
verschiedenen Epochen und aus dem Jazz-/Rock-/ Pop-Bereich |
|
- |
Stilkopie, Transkription, Arrangement, Instrumentation |
- |
vertieft: musikalische Analyse von Beispielen aus
verschiedenen Epochen und aus dem Jazz-/Rock-/ Pop-Bereich |
|
- |
Erstellen von didaktisch reduzierten Spielpartituren,
Leadsheets und Arrangements |
|
f) |
Produktion |
- |
haben Erfahrungen in der Produktion mit neuen
Musikmedien. |
|
|
- |
Umgang mit Computer, musikbezogener Software und Internet
|
- |
Entwicklung von Unterrichtskonzepten mit Musikelektronik und
Neuen Medien |
|
- |
technische Möglichkeiten moderner Keyboards und anderer
elektronischer Instrumente |
- |
Einsatz dieser Instrumente für einfache musikalische
Gestaltungen und das Musiklernen |
- |
Nutzung des Internets |
|
- |
kompetenter Umgang mit Keyboards, MIDI, Sequenzer,
Notendruck, VST-Instrumenten, Sampling-Technologie, Mixing-Grundlagen
(einschließlich PA) |
- |
Grundkenntnisse in Techniken der Klanggestaltung |
- |
Nutzung des Internets |
- |
Kenntnis und Anwendung einfacher Musikprogramme |
|
- |
kompetenter Umgang mit Keyboards, MIDI, Sequenzer,
Notendruck, VST-Instrumenten, Sampling-Technologie, Mixing-Grundlagen
(einschließlich PA) |
- |
Grundkenntnisse in Techniken der Klanggestaltung |
- |
Nutzung des Internets |
- |
Kenntnis und Anwendung einfacher Musikprogramme |
|
- |
kompetenter Umgang mit Keyboards, MIDI, Sequenzer,
Notendruck, VST-Instrumenten, Sampling-Technologie, Mixing-Grundlagen
(einchließlich PA) |
- |
Grundkenntnisse in Techniken der Klanggestaltung |
- |
Nutzung des Internets |
- |
Kenntnis und Anwendung einfacher Musikprogramme |
|
Kompetenzbereich 2:
Musikwissenschaft |
|
Kompetenz:
|
Absolventinnen und Absolventen sind Experten
für musikwissenschaftliche Inhalte und Arbeitsweisen und verfügen
über ein fachspezifisches und fachübergreifendes Wissen, welches sie
methodisch reflektieren, fachterminologisch zutreffend erschließen und
musikpädagogisch nutzen können. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
a) |
Historische Musikwissenschaft |
- |
haben Erfahrungen in musikhistorischen Forschungs- und
Arbeitsweisen und besitzen einen Überblick über die Musikgeschichte.
|
|
|
- |
musikhistorische Arbeitsweisen |
- |
musikgeschichtliches Grundrepertoire: Epochen, Stile,
Gattungen, Partitur- und Werkkunde |
- |
Überblick in Geschichte und Stilistik der Pop- und
Rockmusik und des Jazz |
- |
|
|
- |
exemplarische Verbindung historischer Musik mit aktuellen
Kinder- und Jugendkulturen |
- |
fachlich begründete Diskussion grundlegender
Entwicklungstendenzen und stilistischer Merkmale aktueller Pop-, Rock- und
Jazzmusik |
- |
Vermittlung geschichtlicher und soziokultureller Funktionen
von alter und neuer Musik an einfachen Beispielen |
|
- |
exemplarische Verbindung historischer Musik mit aktuellen
Jugendkulturen |
- |
fachlich begründete Diskussion grundlegender
Entwicklungstendenzen und stilistischer Merkmale aktueller Pop-, Rock- und
Jazzmusik |
- |
Vermittlung geschichtlicher und soziokultureller Funktionen
von alter und neuer Musik |
|
- |
Fundamentum musikhistorischer Arbeits- und Forschungsmethoden
|
- |
Möglichkeiten der Musikerschließung durch
musikhistorische Arbeits- und Forschungsmethoden |
- |
vertieft: europäische Musikgeschichte
(einschließlich Epochen, Gattungen, Stile, Formen, Partitur- und
Werkkunde) |
|
- |
musikalische Formen der geschichtlichen und soziokulturellen
Funktionen der europäischen Musikgeschichte bis zur Gegenwart |
|
|
- |
Grundlagen zeitgenössischer Musik |
|
- |
Grundlagen der Pop- und Rockmusik und des Jazz (Entwicklungen
und stilistische Merkmale aktueller Pop- und Rockmusik) |
|
- |
zeitgenössische Musik |
- |
Grundlagen der Pop- und Rockmusik und des Jazz
(Entwicklungen, stilistische Merkmale, aktuelle Pop- und Rockmusik) |
- |
aktuelle Musikszene, insbesondere in Jugendkulturen |
|
b) |
Systematische Musikwissenschaft: |
aa) |
Musiksoziologie |
- |
haben Erfahrungen in musikpsycholo- gischen
Forschungs- und Arbeitsweisen. |
|
|
|
- |
Erfahrungen mit Inhalten, Forschungs- und Arbeitsweisen der
Musiksoziologie |
- |
Grundlagen der Funktionen des Musikmarktes |
|
|
|
- |
Grundlagen musiksoziologischer Fragestellungen und
Arbeitsweisen sowie der Präferenzbildung (Hörertypologien usw.) |
|
- |
Grundlagen musiksoziologischer Fragestellungen und
Arbeitsweisen sowie der Präferenzbildung (Hörertypologien usw.) |
|
- |
Erfahrungen mit teilkulturellen Stilen, insbesondere Kinder-
und Jugendkulturen |
|
- |
aktuelle Jugend- und Teilkulturen |
- |
Kriterienkatalog zur Anleitung der Schüler, Musik
selbstbewusst auszuwählen, bewusst zu hören sowie individuelle
Aspekte des Musikkonsums persönlich zu beurteilen |
|
- |
aktuelle Jugend- und Teilkulturen |
- |
Kriterienkatalog zur Anleitung der Schüler, Musik
selbstbewusst auszuwählen, bewusst zu hören sowie individuelle
Aspekte des Musikkonsums persönlich zu beurteilen und sachlich zu bewerten
|
|
- |
aktuelle Jugend- und Teilkulturen |
|
- |
aktuelle Jugend- und Teilkulturen |
|
- |
Strukturen und Funktionsweise der Musikwirtschaft |
|
- |
Strukturen und Funktionsweise der Musikwirtschaft |
|
- |
Strukturen und Funktionsweise der Musikwirtschaft |
|
- |
Medien und Praxis des Musikmarketings (Musikkonsum) |
|
|
bb) |
Musikpsychologie |
- |
haben Erfahrungen in musikpsychologischen
Forschungs- und Arbeitsweisen. |
|
|
|
- |
Erfahrungen mit Inhalten, Forschungs- und Arbeitsweisen der
Musikpsychologie |
|
- |
Diagnose musikalischer Begabung und Entwicklung |
- |
Grundlagen exemplarischer sonderpädagogischer und
musiktherapeutischer Fördermaßnahmen bei Entwicklungsstörungen
|
|
- |
Grundlagen musikpsychologischer Fragestellungen und
Arbeitsweisen einschließlich Psychoakustik und Wahrnehmungspsy- chologie
|
|
- |
Grundlagen musikpsychologischer Fragestellungen und
Arbeitsweisen einschließlich Psychoakustik und Wahrnehmungspsy- chologie
|
|
- |
Diagnostik zum Erkennen musikalischer Begabungen und der
psychomotorischen Fähigkeiten |
|
- |
Grundwissen zur musikalischen Begabung und zum Musiklernen
verschiedener Altersstufen |
|
- |
Vertiefung: psychologische Grundlagen des Musiklernens
(Ausdruck, Emotion und Wirkung, Wahrnehmung und Gedächtnis,
neurobiologische Aspekte des Musiklernens; Hauptschule: musikalische
Entwicklung in der Pubertät) |
|
- |
Vertiefung: musikalische Begabung und Entwicklung sowie
Grundlagen des Musiklernens (Ausdruck, Emotion und Wirkung, Wahrnehmung und
Gedächtnis, neurobiologische Aspekte des Musiklernens) |
- |
musikalische Entwicklung in der Pubertät |
|
- |
Vertiefung: musikalische Begabung und Entwicklung sowie
Grundlagen des Musiklernens (Ausdruck, Emotion und Wirkung, Wahrnehmung und
Gedächtnis, neurobiologische Aspekte des Musiklernens) |
- |
musikalische Entwicklung in der Pubertät |
|
- |
musikalisches Lernen und musikalische Entwicklung (Ausdruck,
Emotion und Wirkung, Wahrnehmung und Gedächtnis, neurobiologische Aspekte
des Musiklernens) |
- |
Ansätze und Verfahren der Musiktherapie |
|
|
cc) |
Musikethnologie |
- |
haben Erfahrungen in musikethnolo- gischen
Forschungs- und Arbeitsweisen. |
|
|
|
- |
Inhalte, Forschungs- und Arbeitsweisen der Musikethnologie
|
|
- |
Orientierungshilfe in der eigenen Musikkultur vor dem
Hintergrund fremder Musikkulturen |
- |
Grundschule: elementare Wahrnehmungsschulung bezüglich
vertrauter und fremder Musiksprachen an einfachen Musikbeispielen |
|
- |
Orientierungshilfe in der eigenen Musikkultur vor dem
Hintergrund fremder Musikkulturen |
- |
ausgewählte musikethnologischer Fragestellungen und
Arbeitsweisen |
|
- |
musikethnologische Fragestellungen und Arbeitsweisen |
|
- |
Grundlagen der Forschungs- und Arbeitsweisen der
Musikethnologie |
|
- |
Grundlagen einer fremden Musikkultur |
|
|
|
- |
Vertiefung: eine fremde Musikkultur |
- |
Grundlagen der Musik verschiedener Kontinente |
|
- |
Vertiefung: eine in Deutschland vertretene fremde Musikkultur
|
|
- |
Möglichkeiten interkultureller Bildung mit Musik im
schulischen und nicht-schulischen Kontext |
|
- |
Grundlagen interkultureller Zusammenhänge und
Möglichkeiten in Verbindung mit Musik (Hauptschule) sowie mit Musik und
Bewegung (Grundschule) |
|
- |
Grundlagen interkultureller Zusammenhänge und
Möglichkeiten in Verbindung mit Musik |
|
- |
Grundwissen um interkulturelle Zusammenhänge und
Möglichkeiten in Verbindung mit Musik |
|
- |
Möglichkeiten interkultureller Bildung mit Musik |
|
Kompetenzbereich 3:
Musikpädagogik |
Kompetenz:
|
Absolventinnen und Absolventen können als
Expertinnen und Experten für musikpädagogische Reflexion, Didaktik,
Methodik und Praxis des Musikunterrichts diese Fähigkeiten in
praxisgeleiteter Theorie und theoriegeleiteter Praxis verwirklichen. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
Anwendungsorientierte Musikpädagogik |
- |
können Musikunterricht exemplarisch planen,
durchführen und reflektieren. |
|
|
- |
Möglichkeiten, Freude an Musik zu wecken und zu erhalten
|
- |
Repertoire zum Einsatz von Musik, auch in Verbindung mit
anderen Ausdrucksformen und der emotionalen Wirkung |
- |
Fertigkeiten zum Einsatz verschiedener Umgangsformen mit
Musik im Unterricht unter Einbeziehung der Musikpraxis |
- |
Reflexion und Kommunikation über die eigene Rolle als
Musikvermittler |
|
- |
theoriegeleitete Auswahl und Vermittlung grund- und
hauptschul- sowie förderschulspezifischer Inhalte mit Methoden des
Musikunterrichts unter Berücksichtigung von Produktion, Reproduktion,
Rezeption, Transformation und Reflexion von Musik |
- |
Verbindung von Musik mit den Bereichen Bewegung,
Kommunikation, Ausdruck und Wahrnehmung vor dem Hintergrund grund- und
hauptschulspezifischer musikalischer Vorlieben, Vorkenntnisse, Vorerfahrungen
und Lernvoraussetzungen der Schüler |
|
|
- |
unterrichtspraktische Anwendung von Kenntnissen der
Wechselwirkungen von Musik in Verbindung mit Bewegung, Kommunikation, Ausdruck
und Wahrnehmung |
- |
Nutzung verschiedener, auch fächerübergreifender
Möglichkeiten des Einsatzes von Musik im Unterricht (Produktion,
Reproduktion, Rezeption, Transformation, Reflexion) |
- |
exemplarische Erprobung von musikpraktischen und
musikwissenschaftlichen Fragestellungen und Inhalten einschließlich
Reflexion |
|
- |
unterrichtspraktische Anwendung von Kenntnissen der
Wechselwirkungen von Musik in Verbindung mit Bewegung, Kommunikation, Ausdruck
und Wahrnehmung |
- |
Nutzung verschiedener, auch fächerübergreifender
Möglichkeiten des Einsatzes von Musik im Unterricht (Produktion,
Reproduktion, Rezeption,, Transformation, Reflexion) |
|
Ökotrophologie
Standards |
Auf die
Standards bezogene Inhalte Lehramt Berufsbildende Schulen |
Kompetenz
1: |
Die Absolventinnen und Absolventen besitzen
umfassende Kenntnisse der Naturwissenschaften und ihrer Zusammenhänge als
Grundlage für die Aufgabenstellungen der Fachwissenschaft. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
protokollieren auf der Grundlage der Kenntnisse der Chemie,
Physik und Mathematik natur-wissenschaftliche Abläufe und Systeme, stellen
sie dar, erläutern sie und werten sie aus, |
- |
analysieren und interpretieren auf der Basis chemischer,
physikalischer, mathematischer und biologischer Grundkenntnisse Reaktionen,
Prozesse und Zusammenhänge in der belebten und unbelebten Umwelt, |
- |
reflektieren die naturwissenschaftlichen Grundkenntnisse und
verknüpfen sie mit den Aufgabenstellungen der Ökotrophologie. |
|
- |
Grundlagen der Chemie: Gesetzmäßigkeiten der
anorganischen Chemie, Bindungen und Reaktionen, Chemie der
Kohlenstoffverbindungen, Chemie der Nährstoffe |
- |
physikalische Grundlagen: Wärmelehre,
Elektrizitätslehre, Mechanik |
- |
Grundlagen der Mathematik: Gleichungen, Funktionen, Vektoren,
Winkelfunktionen und Statistik |
- |
Humanbiologie |
- |
Mikrobiologie |
- |
Hygiene |
- |
Chemie der Lebensmittel, Lebensmitteltechnologie und
Lebensmitteltoxikologie |
- |
Biochemie |
- |
Anatomie |
- |
Humanernährung |
- |
Ernährungsphysiologie |
|
Kompetenz
2: |
Die Absolventinnen und Absolventen verstehen
hauswirtschaftliche Dienstleistungen als Aufgabe des Sozialmanagements und
besitzen umfassende Kenntnisse der psychosozialen Faktoren auf der Individual-
und Gesellschaftsebene. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
stellen Entwicklungs- und Sozialisationsprozesse der
Individuen in den verschiedenen Lebensphasen und Lebenslagen dar und
analysieren und reflektieren den Bedarf hauswirtschaftlicher Dienstleistungen
im Kontext gesellschaftspolitischer und rechtlicher Rahmenbedingungen, |
- |
wenden Kommunikationsprozesse und soziale Kompetenzen
personen- und zielgruppenorientiert für Versorgungs- und
Betreuungsprozesse an. |
|
- |
Sozialisations- und Entwicklungsprozesse der Individuen |
- |
gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen
hauswirtschaftlicher Dienstleistungen |
- |
personen- und zielgruppenorientierte Versorgungs- und
Betreuungsleistungen |
- |
Kommunikationsprozesse und soziale Kompetenzen |
|
Kompetenz
3: |
Die Absolventinnen und Absolventen verstehen die
mikro- und makroökonomischen Zusammenhänge hauswirtschaftlicher
Dienstleistungen im Kontext des gesellschaftlichen Sozialgefüges und der
volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
übertragen die ökonomischen und rechtlichen
Grundlagen der Betriebswirtschaft auf hauswirtschaftliche Betriebe, |
- |
stellen die Ökonomie des Privathaushalts in einen
gesamtwirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Kontext, |
- |
wenden Marketinginstrumente auf den hauswirtschaftlichen
Dienstleistungsbereich an. |
|
- |
ökonomische und rechtliche Grundlagen der
Betriebsführung |
- |
Betriebswirtschaft für Dienstleistungsbetriebe |
- |
Ökonomie des privaten Haushalts |
- |
Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen |
- |
Lebensmittelrecht |
- |
Verbraucherschutz |
- |
Verbraucherrecht |
- |
Marketing |
|
Kompetenz
4: |
Die Absolventinnen und Absolventen entwickeln
unter Berücksichtigung technischer und technologischer Aspekte
hauswirtschaftliche Verfahrensabläufe. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
ermitteln und bewerten den Technik- und Technologieeinsatz in
hauswirtschaftlichen Aufgabenbereichen unter Berücksichtigung
ökonomischer, ökologischer, ergonomischer und qualitativer Faktoren,
|
- |
stellen die Bedeutung der Arbeitsorganisation und
Arbeitssicherheit für Ökonomie, Qualität und
Arbeitszufriedenheit dar. |
|
- |
Arbeitsorganisation |
- |
Qualitätsmanagement |
- |
Lebensmitteltechnologie |
- |
Technik und Messtechnik |
- |
Arbeitssicherheit |
|
Kompetenz
5: |
Die Absolventinnen und Absolventen vertiefen die
allgemeinen und spezifischen Themen der Humanernährung unter
Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstandes und stellen sie in den
Kontext der Gesundheitsprävention. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
erläutern, verknüpfen und beurteilen
ausgewählte ernährungsassoziierte Erkrankungen sowie deren
Prävention und Therapie, |
- |
stellen Maßnahmen zur Gesundheitsprävention dar,
erörtern und bewerten sie. |
|
- |
spezielle Humanernährung sowie Prävention und
Therapie |
- |
Ernährungsassoziierte Erkrankungen |
- |
Toxikologie |
- |
Gesundheitsförderung und Therapie |
|
Pflegewissenschaften
Standards |
Auf die
Standards bezogene Inhalte Lehramt Berufsbildende Schulen |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über strukturiertes Fachwissen der Pflegewissenschaften. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
zeigen die Entwicklungstendenzen und damit
zusammenhängende Problemstellungen im gesamten Berufsfeld Pflege auf,
unter Berücksichtigung ethischer Fragestellungen sowie Gesichtspunkten
epidemiologischer und sozialdemografischer Trends; |
|
- |
Geschichte, Struktur und Entwicklung der Pflegeberufe |
- |
Grundzüge der Pflegewissenschaft |
- |
Theorien und Methoden der Pflegewissenschaft |
- |
Ethik pflegerischen Handelns |
- |
gesundheits- und sozialpolitische Entwicklungen und
Problemstellungen sowie rechtliche Rahmenbedingungen des pflegerischen Handelns
|
|
- |
verfügen über theoretische Grundlagen der
Pflegewissenschaft im bezugswissenschaftlichen Kontext und schätzen die
Bedeutung interdisziplinärer Bezüge für Bildungsprozesse in der
Pflege ein; |
|
- |
Theorien und Modelle der Pflege |
- |
soziologische Grundlagen von Gesundheit, Krankheit und Pflege
|
- |
psychologisch-pädagogische Grundlagen der Pflege |
- |
Prävention und Gesundheitserziehung/
Gesundheitsförderung |
- |
medizinische Grundlagen und deren Anwendung |
- |
naturwissenschaftliche Grundlagen und deren Anwendung |
- |
ethische Grundlagen |
- |
Grundlagen der Wissenschaftstheorie und Forschungslogik |
- |
Grundlagen der empirischen Sozialforschung |
- |
interdisziplinäre Bezüge |
|
- |
schätzen Ergebnisse der Pflegeforschung auf der
Grundlage vertiefter Kenntnisse von Pflegetheoriebildung und spezifischen
Methoden der Pflegeforschung in ihrer Bedeutung für die Pflege- und
Unterrichtspraxis ein, |
- |
verfügen über grundlegende Kenntnisse und
entwickeln weiterführende fachliche Fragestellungen sowie gegebenenfalls
Forschungsvorhaben mit Bezug zur Unterrichtstätigkeit; |
|
- |
Grundlagen der Pflegeforschung |
- |
Interpretation und Implementierung von Forschungsergebnissen
der Pflegewissenschaft an ausgesuchten Beispielen |
- |
Methoden der Fallarbeit |
|
- |
analysieren pflegerische Arbeitsprozesse im Rahmen der
Organisation des Gesundheitswesens und geben Impulse für eine
Weiterentwicklung; |
|
- |
Konzepte des Pflegemanagements von Krankenhäusern und
Pflegeeinrichtungen |
- |
Pflegeprozess als Problemlösungsprozess |
|
- |
schätzen die Besonderheit des Einzelfalls in pflege- und
unterrichtspraktischen Situationen auf der Grundlage vertiefter Kenntnisse
pflegewissenschaftlicher Begriffs- und Theoriebildung, Ergebnissen der
Pflegeforschung sowie der situativen Besonderheiten in ihrer Bedeutung für
Bildungsprozesse in der Pflege ein; |
|
- |
Pflegetheoriebildung |
- |
Ergebnisse der Pflegeforschung |
- |
hermeneutisches Fallverstehen |
|
- |
sind in der Lage, auf neue Anforderungen in einem sich
stetig reformierenden Gesundheits- und Bildungssystem zu reagieren sowie die
Bedingungen der Praxis aktiv mitzugestalten; |
|
- |
strukturelle Bedingungen und Entwicklungstendenzen im
Berufsfeld Pflege |
- |
strukturelle Bedingungen und Entwicklungstendenzen der Aus-,
Fort- und Weiterbildung in pflegerischen Berufsfeldern |
|
- |
können in Ansätzen die Potenziale der beruflichen
Fachrichtung Pflegewissenschaft für die Entwicklung eines Schulprofils vor
dem Hintergrund gesamtgesellschaftlicher, regionaler, kommunaler und
schulspezifischer Herausforderungen einbringen. |
|
- |
pflegedidaktische Projektarbeit |
|
Philosophie
Standards |
Auf die
Standards bezogene Inhalte Lehramt Gymnasium |
Kompetenzbereich 1:
Sachkompetenz |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen kennen die
wesentlichen historischen Stationen und systematischen Themenkomplexe der
Philosophie von der Antike bis zur Gegenwart. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen kennen |
|
- |
grundlegende Positionen der theoretischen Philosophie mit den
Teildisziplinen Metaphysik, Logik, Erkenntnistheorie und Wissenschaftstheorie,
Sprachphilosophie, |
- |
die grundlegenden Konzepte der praktischen Philosophie, |
- |
zentrale Positionen aus der Geschichte der Philosophie (von
der Vorsokratik bis zur Gegenwartsphilosophie). |
|
- |
Notwendigkeit der Teildisziplinen und des Begreifens
philosophischer Fragen aus der Geschichte der Philosophie heraus |
- |
Vertiefung zentraler Theorien und Argumente aus diesen
Teildisziplinen |
- |
Positionen von Aristoteles, Kant und des Utilitarismus |
- |
Verständnis der Positionen von zumindest einem
prominenten Philosophen der Antike, der frühen Neuzeit, von Kant, des 19.
und des 20. Jahrhunderts |
|
Kompetenzbereich 2:
Hermeneutik |
Kompetenz
: |
Die Absolventinnen und Absolventen erfassen die
Bedeutung der Theoretischen Philosophie sowie die Begründungen für
grundlegende ethische Konzeptionen in Geschichte und Gegenwart und sie
begreifen die Deutungszusammenhänge von philosophischen Konzeptionen und
Systemen von deren eigenen Voraussetzungen her. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
verstehen die Konzeptionen der Theoretischen und Praktischen
Philosophie in ihrer Bedeutung für die Gegenwart, |
- |
wissen um den sozialen und politischen Kontext dieser
Auffassungen, |
- |
verstehen die wesentlichen philosophischen Konzeptionen aus
ihrem historischen Werden heraus, |
- |
verstehen die Probleme, die die Begründung von ethischen
Konzeptionen aufwirft, und können diese im Kontext von Metaphysik und
Metaphysikkritik erörtern. |
|
- |
Konkretisierung der Standards anhand von Modellen
hermeneutischer Textarbeit |
|
Kompetenzbereich 3:
Philologisch-historische Kompetenzen |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen können
kritisch mit historischen Quellen umgehen. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
beherrschen das philologische Instrumentarium, mittels dessen
philosophische Texte aufgeschlossen werden können, |
- |
können an ausgewählten philosophischen Texten
philologische Methoden erproben, |
- |
erkennen die Vorzüge einer historisch-kritischen Ausgabe
am Beispiel eines philosophischen Klassikers. |
|
- |
Interpretation philosophischer Texte aus unterschiedlichen
Epochen und Traditionen |
- |
vertieftes Verständnis solcher Texte an Modellen |
- |
verschiedene Gattungen philosophischer Texte,
Auslegungsformen (wörtlich, historisch-kritisch, allegorisch),
Wissenschaftssprache |
|
Kompetenzbereich 4:
Reflexions- und Argumentationskompetenzen |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen
Grundbegriffe der Logik und Grundregeln logischer Argumentationsformen,
können die verschiedenen Positionen im Bereich der Theoretischen
Philosophie in ihrer Verschiedenheit erkennen und von deren unterschiedlichen
Voraussetzungen her erklären. Sie wissen um verschiedene
Möglichkeiten der Begründung für ethische Konzeptionen und
können deren Voraussetzungen reflektieren. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
können die Grundprobleme der Theoretischen Philosophie
sachlich und logisch richtig darstellen und in diesem Bereich kompetent
argumentieren, |
- |
kennen die wesentlichen Positionen der Wissenschaftstheorie
des 20. Jahrhunderts und können diese zu konkreten Problemen der
naturwissenschaftlichen und kulturwissenschaftlichen Fächern in Beziehung
setzen, |
- |
beherrschen das Argumentieren gemäß gewichtiger
Ethikkonzeptionen, zumindest gemäß der Kantschen Ethik und des
Utilitarismus. |
|
- |
Begründung moralischer Prinzipien aus einer als
überzeitlich vorgestellten Vernunft |
- |
logischer Empirismus; metaphysische und/oder transzendentale
und/oder logische Grundlagen der Wissenschaften (insbesondere
Naturwissenschaften) |
- |
Reflexion des Spannungsverhältnisses zwischen als
allgemein geltend postulierten moralischen Prinzipien und deren Herausbildung
(und Veränderung oder gar Korrumpierung) in der Geschichte |
- |
Vertiefung der Grundlinien der Kantschen Ethik und des
Utilitarismus |
|
Kompetenzbereich 5:
Sprachliche Kompetenzen |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen pflegen einen
bewussten, sorgfältigen und differenzierten Umgang mit Sprache in den
verschiedenen Vollzügen von philosophischem Ausdruck bis hin zu
differenzierter Argumentation und Reflexion. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
wissen um die Bedeutung von argumentativer Klarheit und
Genauigkeit, |
- |
reflektieren die verschiedenartige sprachliche Gestalt von
philosophischen Texten und wissen um die Differenz von Original- und
Metasprache, |
- |
erwerben studienschwerpunktrelevante Sprachkenntnisse. |
|
- |
umfassende Textanalyse und -kritik |
- |
Wissen um die Notwendigkeit der philosophischen Fachsprache
|
- |
Rekonstruktion von Argumenten, Erkennen von logischen
Fehlern, Identifikation von stillschweigenden Voraussetzungen, Hinterfragen von
(vermeintlich) selbstverständlichen Annahmen |
|
Kompetenzbereich 6:
Transformationskompetenzen |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen wissen um die
Einbettung erkenntnistheoretischer und ethischer Argumentationen in
umfassendere Theoriekonzepte und um die Konsequenzen von ethischer Reflexion
für das Handeln. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
begreifen den Zusammenhang von Metaphysik und
Erkenntnistheorie, |
- |
verstehen grundlegende Positionen der Praktischen Philosophie
und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Politische
Philosophie, die Rechts-, Staats- und Sozialphilosophie, |
- |
wissen um |
- das Verhältnis von Moral und Recht,
- die Bereiche der Angewandten Ethik,
- Theorie und Praxis der Menschenrechte.
|
|
Vertiefung: |
- |
Metaphysik und Erkenntnistheorie |
- |
Politische Philosophie, Rechts-, Staats-, Sozialphilosophie
|
- |
angewandte Ethik |
- |
Diskussion um die Menschenrechte |
|
Kompetenzbereich 7:
Fachdidaktische Kompetenzen |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über fachdidaktisches Grundwissen im Hinblick auf das Philosophieren mit
Kindern und Jugendlichen und verstehen die spezifischen philosophischen Fragen
von Kindern und Jugendlichen und können diese wie alle anderen
thematischen Fragen des Unterrichts altersangemessen beantworten. |
|
Physik
Standards |
Auf die Standards bezogene Inhalte für die
Lehrämter |
 |
übergreifend
 |
Grundschule
/ Hauptschule / Sonderpädagogik |
Realschule
 |
Gymnasium /
Berufsbildende Schule
|
Kompetenzbereich
1: Fachwissen |
Kompetenz
1: |
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über strukturiertes Fachwissen zu den schulrelevanten Teilgebieten der
Physik und kennen die grundlegenden Unterschiede zwischen klassischer und
quantenphysikalischer Beschreibung. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
- |
erläutern zentrale Fragestellungen in Kernbereichen der
Physik auf der Basis von soliden Grundkenntnissen und entwickeln daraus
selbständig eigene fachliche Fragestellungen; |
|
- |
Grundkenntnisse in |
|
1. Mechanik, |
2. Elektrizität und Optik, |
3. Thermodynamik |
|
- |
atomarer Aufbau der Materie |
|
- |
Grundkenntnisse in |
|
4. Atom- und Kernphysik |
- |
besondere Beachtung technischer Anwendungen (insbesondere
Elektronik) |
|
- |
Grundkenntnisse in |
4. Atom- und Kernphysik |
5. Statistische Mechanik |
6. Quantenphysik |
- |
vertiefte Kenntnisse in zwei der oben genannten sechs
Grundkenntnisbereiche |
|
oder |
|
gleichwertige Grundkenntnisse in anderen Bereichen der
Physik (z.B. Festkörperphysik, Relativitätstheorie usw.) |
|
oder |
|
gleichwertige Grundkenntnisse in physikalischen
Anwendungsbereichen anderer Wissenschaften (z.B. Biophysik, physikalische
Chemie, Elektrotechnik usw.) |
- |
Modellierung und mathematische Behandlung einfacher
physikalischer Systeme |
|
- |
stellen wichtige physikalische Konzepte dar und
verknüpfen verschiedene Teilgebiete der Physik strukturell. |
|
- |
Nutzung des Energiekonzepts als Roten Faden |
|
|
|
|
Kompetenz
2: |
Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen
die experimentellen Arbeitsmethoden (Beobachten und Messen, Auswerten und
Interpretieren, Hypothesen entwickeln und Modellieren). |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
- |
beschreiben ausgewählte experimentelle Methoden und
mathematische Vorstellungen aus den o.g. Bereichen, wenden sie an und bewerten
sie hinsichtlich ihrer Möglichkeiten und Grenzen für die Erzeugung
von Wissen. |
|
- |
experimentelle Methoden |
- aktive Anwendung in Praktika
- Analyse ihrer Bedeutung für das jeweilige Problem
|
|
- |
Beschränkung auf elementare mathematische Vorstellungen
|
|
- |
selbständige Planung von Experimenten und Umgang mit
schulrelevanten Apparaturen |
- |
Vertrautheit mit komplexeren Versuchsaufbauten und moderner
physikalischer experimenteller Forschung |
- |
Anwendung von Erkenntnis- und Auswertungsmethoden |
|
- |
selbständige Planung von Experimenten und Umgang mit
schulrelevanten Apparaturen |
- |
Vertrautheit mit komplexeren Versuchsaufbauten und moderner
physikalischer experimenteller Forschung |
- |
Anwendung von Erkenntnis- und Auswertungsmethoden |
|
Kompetenz
3: |
Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen
die Methoden des Erkenntnisgewinns und deren exemplarischer Anwendung. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
- |
erläutern und verwenden physikalische Methoden der
Erkenntnisgewinnung, |
- |
erläutern grundlegende physikalische Konzepte (wie
Energie / Feld / Welle / Teilchen, Wechselwirkung, Quanten usw.) sowie deren
Struktur und Systematik. |
|
|
|
- |
Erläuterung und Beurteilung der Wechselwirkung zwischen
Theorie und Experiment |
- |
Erläuterung und Beurteilung von Prozessen der Begriffs-,
Modell- und Theoriebildung sowie deren Struktur und Systematik |
|
- |
Erläuterung und Beurteilung der Wechselwirkung zwischen
Theorie und Experiment |
- |
Einbeziehung wissenschaftstheoretischer und
wissenschaftssoziologischer Aspekte |
- |
Erläuterung und Beurteilung von Prozessen der Begriffs-,
Modell- und Theoriebildung sowie deren Struktur und Systematik |
|
Kompetenz
4: |
Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen
die zeitgemäßen und in der Physik relevanten Anwendungen der
Informationstechnologie. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
- |
verwenden einen Rechner zur Bearbeitung, Aufbereitung und
Darstellung physikalischer Probleme. |
|
|
|
|
- |
Nutzung auf der Basis grundlegender Programmierkenntnisse
|
|
Kompetenzbereich
2: Unterrichten |
Kompetenz
: |
Die Absolventinnen und Absolventen bereiten
physikalische Sachverhalte unter Berücksichtigung des
Vorverständnisses der Schülerinnen und Schüler für den
Unterricht auf. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
- |
präsentieren zentrale Fragestellungen in den
Grundkenntnisbereichen nach Kompetenzbereich 1 angemessen sach- und
adressatenbezogen und analysieren diese hinsichtlich ihrer didaktischen
Relevanz, |
- |
setzen schulbezogene experimentelle Methoden ein und beachten
die Sicherheits- und Entsorgungsbestimmungen sowie insbesondere die
fachspezifischen Maßnahmen der Unfallverhütung und des
Strahlenschutzes, |
- |
analysieren Prozesse fachlichen und überfachlichen
Lernens und stellen sie dar, |
- |
reduzieren, rekonstruieren und elementarisieren inhaltlich
und didaktisch begründet ausgewählte fachliche Inhalte
zielgruppenspezifisch, stellen sie bewusst anschaulich und qualitativ dar und
beurteilen diesen Vereinfachungsprozess vor dem Hintergrund fachlicher
Korrektheit. |
|
- |
grundlegende Experimente des Physikunterrichts,
Demonstrationsexperiment, Freihandversuche, Modellexperimente |
- |
Rechnereinsatz |
- |
Bestimmung der Präkonzepte, Vorkenntnisse (insbesondere
physikalische und mathematische) und Schülerinteressen sowie weitere
fachspezifische Lernvoraussetzungen und Lernschwierigkeiten (insbesondere die
Abstrahierung und Mathematisierung in der Physik betreffend), Beachtung
heterogener Voraussetzungen bei der Planung von Unterricht |
|
- |
drei Grundkenntnis- bereiche |
|
- |
vier Grundkenntnis- bereiche |
|
- |
sechs Grundkenntnis- bereiche |
- |
Gymnasium: wissenschaftstheoretische und -historische Aspekte
sowie Aspekte der wissenschaftlichen Kommunikation als Unterrichtsinhalte,
insbesondere die Bedeutung des Modellbegriffs |
- |
Berufsbildende Schule: Beachtung technologischer
Zusammenhänge |
|
Politik
Standards |
Auf die Standards bezogene Inhalte für die
Lehrämter |
 |
übergreifend
 |
Grundschule
/ Hauptschule / Sonderpädagogik |
Realschule
 |
Berufsbildende Schule
|
Kompetenzbereich
1: Theorien und Methoden |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen sind mit den
zentralen Theorien und typischen Methoden des Fachs vertraut und setzen sich
mit ihnen auseinander. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
- |
die Struktur und Systematik sozialwissenschaftlicher
Begriffs-, Theorie- und Modellbildung; |
|
- |
sozialwissenschaftliche Theorien |
|
- |
einschlägige fachwissenschaftliche Ansätze in der
Fachliteratur zu unterrichtsrelevanten Themen |
|
- |
einschlägige fachwissenschaftliche Ansätze in der
Fachliteratur zu unterrichtsrelevanten Themen |
|
|
- |
ausgewählte Ansätze des politiktheoretischen
Denkens unter Berücksichtigung methodologischer und
erkenntnistheoretischer Gesichtspunkte und diskutieren diese kritisch, |
- |
ausgewählte Methoden empirischer Sozialforschung,
adaptieren diese sachzielgerecht und interpretieren Forschungsergebnisse
fachbezogen. |
|
- |
Ideengeschichte und Demokratietheorien |
|
|
|
|
- |
Menschen- und Grundrechte und ihre Geschichte |
- |
Methoden der empirischen Sozialforschung |
|
|
- |
Erweiterung der Grundlagen |
|
|
Kompetenzbereich
2: Politik im Mehrebenensystem |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen schätzen
fachliche Inhalte hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen und historischen
Bedeutung ein, stellen übergreifende Bezüge her und reflektieren
neuere Entwicklungen. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
- |
charakterisieren die Entwicklung, Struktur und Bedingungen
des politischen Systems, der Grundzüge des Wirtschaftssystems sowie der
Sozial- und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie anderer
Länder und analysieren damit einhergehende Lebensbereichsprägungen;
|
|
- |
politisches System und Politikfelder in der Bundesrepublik
Deutschland |
|
|
|
- |
umfassende Vertiefung einschließlich historischer
Zusammenhänge und internationaler Vergleiche |
|
- |
Wirtschafts- und Sozialpolitik |
|
|
- |
Erweiterung der Grundlagen |
|
- |
Vertiefung, einschließlich Arbeits-, Wirtschafts- und
Sozialrecht, auch im internationalen Vergleich |
|
- |
zeigen ausgewählte Interdependenzen von
Politikstrukturen und Prozessen sowie Ziele und Inhalte von politischen
Entscheidungen im deutschen und europäischen Mehrebenensystem auf, |
- |
problematisieren das Verhältnis von Arbeit und
Wirtschaft unter sozialen Gesichtspunkten. |
|
- |
europäische Integration |
|
|
- |
besondere Berücksichtigung des gegenwärtigen
Systems |
|
- |
umfassende Vertiefung einschließlich der historischen
Dimension |
|
Kompetenzbereich
3: Internationale Beziehungen |
Kompetenz
: |
Die Absolventinnen und Absolventen reflektieren
internationale Beziehungen in theoretischen und aktuellen Zusammenhängen.
|
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
- |
kennen soziale Grundphänomene moderner Gesellschaften
und können ihre internationale Beziehungshaltigkeit fachlich
reflektieren; |
|
- |
Theorien der internationalen Beziehungen |
|
|
- |
Erweiterung der Grundlagen |
|
|
- |
kennen Strukturen internationaler Beziehungen und
internationaler Organisationen und reflektieren diese unter besonderer
Berücksichtigung der internationalen Lage Deutschlands und der
Europäischen Union in zeitgeschichtlichen Zusammenhängen; |
|
- |
Sicherheits- und Friedenspolitik |
|
|
- |
Erweiterung der Grundlagen |
|
- |
Erweiterung der Grundlagen |
|
- |
supranationale Akteure (z.B. UN, EU, NGO) |
|
|
|
|
- |
ordnen Entwicklungstendenzen von Internationalisierung und
Globalisierung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher, politischer und
ökonomischer Bedingungen ein. |
|
|
|
|
- |
Vertiefung; Vernetzung theoretischer Ansätze |
|
Kompetenzbereich
4: Grundlagen der Didaktik der politischen Bildung |
Kompetenz
: |
Die Absolventinnen und Absolventen reflektieren
die Bildungsgehalte politischer Bildung sowohl alltags- als auch fachbezogen
und begründen legitime politische Sinnbildungen. Sie diagnostizieren die
Inhalte und Strukturen des Politikbewusstseins von Schülerinnen und
Schülern, beziehen sozialwissenschaftliche Erkenntnisse und
Schülervorstellungen über Politik modellhaft aufeinander und leiten
Unterrichtsgegenstände daraus ab. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
- |
ordnen schulische politische Bildung im Spannungsfeld
bildungspolitischer Interventionen, gesellschaftlich-normativer
Erwartungshaltungen und individuellen Lernkontexten ein; |
|
- |
Theorien politischen Lernens |
|
|
|
- |
verschiedene Didaktiken |
|
- |
beschreiben überblickartig Politikfelder und deren
Reflexionsebenen sowie Aufgabenfelder der politischen Bildung und
problematisieren diese unterrichtsbezogen im Hinblick auf Meinungs-, Urteils-
und Handlungskompetenz, |
- |
kennen zentrale Prinzipien und Methoden der politischen
Bildung vor dem Hintergrund unterrichtspraktischer Relevanz und reflektieren
diese anwendungsorientiert. |
|
- |
Politikbewusstsein als politikdidaktische Grundkategorie,
d.h. politisches Denken, Urteilen und Handeln |
- |
Ziele, Auswahl der Inhalte politischer Bildung |
- |
Grundlagen der Methoden und Medien politischer Bildung |
- |
Analyse der politischen und sozialen Prägungen, Diagnose
des politischen -Bewusstseins und der Demokratievorstellungen von
Schülerinnen und Schülern |
|
- |
Betonung der handlungsorientierten Ebene |
- |
umfassende Vertiefung bei besonderer Berücksichtigung
von sozialer Schichtung und Migrationshintergründen |
|
- |
zusätzlich: Berücksichtigung der
Urteilsfähigkeit |
|
- |
zusätzlich: Betonung der Urteils- und
Reflexionskompetenz |
|
Politik-Wirtschaft
Standards |
Auf die
Standards bezogene Inhalte Lehramt Gymnasium |
Kompetenzbereich 1: Theorien
und Methoden |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über die Fähigkeit, zentrale Fragestellungen und Methoden sozial- und
wirtschaftswissenschaftlicher Disziplinen zu beschreiben und zu reflektieren,
fachliche Frageweisen zu entwickeln sowie Strukturen politik- und
wirtschaftswissenschaftlicher Begriffs-, Modell- und Theoriebildung
hinsichtlich ihrer fachlichen Reichweite einzuschätzen. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
kennen |
- die Struktur und Systematik wissenschaftlicher Begriffs-,
Theorie- und Modellbildung in den Bereichen Wirtschaft und Politik;
|
|
- |
Wirtschafts- und Politiktheorien |
|
- ausgewählte Ansätze des politik- und
wirtschaftstheoretischen Denkens unter Berücksichtigung methodologischer
und erkenntnistheoretischer Gesichtspunkte und können diese kritisch
reflektieren;
|
|
- |
Wissenschaftstheorie in ausgewählten Ansätzen |
|
- ausgewählte Methoden empirischer Sozialforschung und
können diese sach- und ziel- gerecht adaptieren und Forschungsergebnisse
fachbezogen interpretieren;
|
|
- |
Empirische Sozialforschung |
|
- die Reichweite und die Grenzen der Kreislaufanalyse sowie
des Systems der volkswirt schaftlichen Gesamtrechnung für die Erfassung
und Erklärung wirtschaftlicher Prozesse;
|
|
- |
Volkswirtschaftslehre: Kreislaufanalyse, volkswirtschaftliche
Gesamtrechnung |
|
- |
reflektieren Notwendigkeit, Chancen und Probleme
wissenschaftlicher Arbeitsteilung im Bereich der Sozialwissenschaften wie auch
der interdisziplinären Zusammenarbeit der Fachwissenschaften. |
|
|
Kompetenzbereich 2: Politik
im Mehrebenensystem |
Kompetenz
: |
Die Absolventinnen und Absolventen schätzen
fachliche Inhalte hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen und historischen
Bedeutung ein, stellen übergreifende Bezüge her und reflektieren
neuere Entwicklungen. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
charakterisieren die Entwicklung, Struktur und Bedingungen
des politischen Systems, der Grundzüge des Wirtschaftssystems sowie der
Sozial- und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie anderer
Länder und analysieren damit einhergehende Sozialisationsprozesse, |
- |
zeigen ausgewählte Interdependenzen von
Politikstrukturen und Prozessen sowie Ziele und Inhalte von politischen
Entscheidungen im deutschen und europäischen Mehrebenensystem auf, |
- |
problematisieren das Verhältnis von Arbeit und
Wirtschaft unter sozialen Gesichtspunkten. |
|
- |
politisches System und Politikfelder in der Bundesrepublik
Deutschland einschließlich historischer Zusammenhänge und
internationaler Vergleiche |
- |
Wirtschafts- und Sozialpolitik |
- |
Europäische Integration einschließlich der
historischen und zukunftsorientierten Dimension und internationaler Bezüge
|
- |
Sozialstruktur und Sozialisationsprozesse |
|
Kompetenzbereich 3:
Internationale Beziehungen |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen reflektieren
internationale Beziehungen in theoretischen und aktuellen Zusammenhängen.
|
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
kennen soziale Grundphänomene moderner Gesellschaften
und können ihre internationale Beziehungshaltigkeit fachlich reflektieren,
|
- |
kennen Strukturen internationaler Beziehungen und
internationaler Organisationen und reflektieren diese unter besonderer
Berücksichtigung der internationalen Lage Deutschlands und der
Europäischen Union in zeitgeschichtlichen Zusammenhängen; |
|
- |
Theorien der Internationalen Beziehungen, |
- |
Sicherheits- und Friedenspolitik, |
- |
supranationale Akteure (z.B. UN, EU, NGO) |
|
- |
ordnen Entwicklungstendenzen von Internationalisierung und
Globalisierung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher, politischer,
ökologischer und ökonomischer Bedingungen ein. |
|
- |
Globalisierung, Vernetzung theoretischer Ansätze |
- |
Armut und Entwicklung; Umwelt und Nachhaltigkeit |
|
Kompetenzbereich 4:
Wirtschaft |
Kompetenz
1: |
Die Absolventinnen und Absolventen können
wesentliche einzel- und gesamtwirtschaftliche Fragestellungen erfassen und in
übergreifende fachliche Zusammenhänge einordnen. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
charakterisieren Entwicklung, Struktur und Bedingungen der
wesentlichen Elemente des Wirtschaftssystems sowie der Sozial- und
Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und anderer Länder und kennen
das ökonomische Institutionen- und Regelsystem der Bundesrepublik
Deutschland; |
|
- |
Bundesrepublik Deutschland: |
- Wirtschaftssystem, Sozial- und Rechtsordnung
- ökonomisches Institutionen- und Regelsystem
|
|
- |
reflektieren die Stellung der privaten Haushalte im
Wirtschaftsprozess (mikro- und makroökonomische, mikro- und makrosoziale
Dimensionen); |
|
- |
Privathaushalt im Wirtschaftsprozess |
|
- |
erfassen Theorien des Konsumentenverhaltens im Spannungsfeld
von Anbieter- und Nachfragerinteressen; |
|
|
- |
erfassen und beurteilen Preisbildungsprozesse auf Güter-
und Faktormärkten, |
- |
kennen Grundlagen der makroökonomischen Analyse (z.B. zu
Einkommen und Beschäftigung, Konjunktur und Wachstum, Verteilung); |
|
- |
Preisbildungsprozesse |
- |
makroökonomische Analyse |
|
- |
erfassen und beurteilen Funktionen des Staates im
Wirtschaftsprozess und kennen wesentliche wirtschaftspolitische Handlungsfelder
(Ordnungs-, Struktur-, Prozesspolitik), |
- |
erfassen wesentliche Ansätze zur Erklärung
internationaler Wirtschaftsbeziehungen. |
|
- |
Staat und Wirtschaft |
- |
Ordnungs-, Struktur-, Prozesspolitik |
- |
Analyse internationaler Wirtschaftsbeziehungen |
|
Kompetenz
2: |
Die Absolventinnen und Absolventen erfassen
grundlegende betriebswirtschaftliche Sachverhalte, ordnen sie in
übergreifende Zusammenhänge ein und beurteilen ihre Reichweite auf
volkswirtschaftlicher Ebene. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen
|
|
- |
erfassen die Funktionen von Unternehmen im Wirtschaftsprozess
eines Landes; |
|
- |
Unternehmen im volkswirtschaftlichen Zusammenhang |
|
- |
reflektieren Unternehmen als ökonomische und soziale
Aktionszentren und können konstitutive Entscheidungen und Aufgabenfelder
des betrieblichen Leistungsprozesses erkennen; |
|
- |
betrieblicher Leistungs- und Finanzprozess, betriebliche
Organisation |
|
- |
erkennen und reflektieren Arbeitsbeziehungen im Spannungsfeld
unterschiedlicher Interessen (Tarifvertragsparteien, Konflikt um Lohn und
Leistung) und kennen wesentliche Aufgaben der Unternehmensführung; |
|
- |
Arbeitsbeziehungen |
- |
Unternehmensführung |
|
- |
erfassen internationale Wirtschaftsbeziehungen und
reflektieren deren Auswirkungen auf Unternehmen und Beschäftigte. |
|
- |
internationale Wirtschaftsbeziehungen auch im
betriebswirtschaftlichen Zusammenhang |
|
Kompetenzbereich 5: Politisch-ökonomische Interdependenzen
und Interdisziplinaritäten |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen erfassen und
reflektieren Interdependenzen zwischen Politik und Wirtschaft sowie
Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Politik- und
Wirtschaftswissenschaften. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
zeigen Interdependenzen von politischen und
ökonomischen Strukturen und Prozessen auf; |
|
- |
politische und ökonomische Strukturen in ihren
Zusammenhängen |
|
- |
erklären Bereiche, Träger, Ziele und Instrumente
nationaler und internationaler Wirtschaftspolitik; |
|
- |
internationale Wirtschaftspolitik |
|
- |
kennen und beurteilen spezielle Politikfelder, z.B. Umwelt-,
Energie-, Sozial- und Entwicklungspolitik; |
|
- |
Umwelt-, Energie-, Sozial- und Entwicklungspolitik |
|
- |
zeigen wesentliche Indikatoren, Ursachen und Wirkungen von
Internationalisierung und Globalisierung auf. |
|
- |
Internationalisierung, Globalisierung |
|
Kompetenzbereich 6:
Grundlagen der Didaktik der politischen und ökonomischen Bildung |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen reflektieren
die Bildungsgehalte politischer und ökonomischer Bildung, beziehen
wissenschaftliche Erkenntnisse und Schülervorstellungen über Politik
und Wirtschaft modellhaft aufeinander und begründen
Unterrichtsgegenstände auf der Basis fachdidaktischer Erkenntnisse. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
beschreiben Aufgabenfelder der politischen und
ökonomischen Bildung und reflektieren sie im Hinblick auf die Aufgabe des
Fachs Politik-Wirtschaft, die politische und wirtschaftliche Analyse-, Urteils-
und Handlungskompetenz zu fördern; |
|
- |
Politik-/Ökonomie-Bewusstsein als didaktische
Grundkategorie, d.h. politisches/ökonomisches Denken, Urteilen und
Handeln |
|
- |
kennen zentrale didaktische Prinzipien und Methodenkonzepte
der politischen und ökonomischen Bildung und reflektieren sie unter
Berücksichtigung von Erkenntnissen der Lehr-Lernforschung im Hinblick auf
unterrichtspraktische Verwendungszusammenhänge, |
- |
kennen Strukturierungskonzepte der politischen Bildung, wie
die Politikdimensionen und den Politikzyklus, und der ökonomischen
Bildung, wie das Denken in Kreislauf- und Ordnungszusammenhängen und in
Kategorien des ökonomischen Verhaltensmodells, |
- |
ordnen schulische, politische und ökonomische Bildung im
Spannungsfeld bildungspolitischer Interventionen, gesellschaftlich-normativer
Erwartungshaltungen und individueller Lernkontexte ein, |
- |
reflektieren die Eigenlogiken des Politischen und des
Ökonomischen sowie die Interdependenzen von Politik und Wirtschaft im
Hinblick auf die Entwicklung, Durchführung und Auswertung von Unterricht,
|
- |
kennen die Möglichkeiten und Grenzen unterschiedlicher
Lernorte für die Gestaltung des Unterrichts im Fach
Politik-Wirtschaft, |
- |
kennen und reflektieren die spezifischen Anforderungen
wissenschaftspropädeutischen Lehrens und Lernens im Fach
Politik-Wirtschaft. |
|
- |
Auswahl der Inhalte und Ziele der
politischen/ökonomischen Bildung |
- |
Grundlagen der Methoden und Medien
politischer/ökonomischer Bildung |
- |
Analyse der politischen Sozialisation, Analyse des
politischen Bewusstseins und der Demokratievorstellungen von Schülerinnen
und Schülern |
- |
Strukturierungskonzepte und Kategorien der
politischen/ökonomischen Bildung |
|
Evangelische
Religion
Standards |
Auf die Standards bezogene Inhalte für die
Lehrämter |
 |
übergreifend
 |
Grundschule
/ Hauptschule / Sonderpädagogik
 |
Realschule
 |
Gymnasium
|
Berufsbildende Schule
 |
Kompetenzbereich
1: Religiöse Lehr-/Lernprozesse |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen können
Schülerinnen und Schüler als religiös produktive Subjekte
wahrnehmen, deren Glaubensüberzeugungen und Theologien achten und auf dem
Hintergrund der christlichen Tradition in den Dialog bringen. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
reflektieren fachwissenschaftliche Erkenntnisse der Theologie
und Religionspädagogik hermeneutisch kompetent hinsichtlich der
Wahrnehmung der Wirklichkeit von Schülerinnen und Schülern, |
- |
verfügen über hermeneutisches und diagnostisches
Wissen und erste reflektierte Erfahrungen im Hin-blick auf Vermittlung und
Aneignung in religiösen Lernprozessen; |
|
- |
Vielfalt kindlicher und jugendlicher
Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich eigenständiger theologischer
Reflexion |
|
- |
Stufentheorien der Entwicklung des Weltbildes, der
Identität und der religiösen Entwicklung |
|
- |
Modelle zur Glaubensentwicklung bei Kindern und Jugendlichen
|
|
- |
Modelle zur Glaubensentwicklung bei Kindern und Jugendlichen
|
|
- |
Modelle zur Glaubensentwicklung bei Kindern und Jugendlichen
|
|
- |
Relativität und heuristische Funktion von
Stufentheorien |
|
- |
Entwicklung von Kindertheologien und das Theologisieren mit
Kindern und Jugendlichen |
|
- |
Berücksichtigung der Kompetenzbereiche und Kompetenzen
des konfessionellen Religionsunterricht |
|
- |
Theorien zur Rolle der religiösen Kompetenz von
Schülerinnen und Schülern im konfessionellen Religionsunterricht
|
|
- |
Theorien zur Rolle der religiösen Kompetenz von
Schülerinnen und Schülern im konfessionellen Religionsunterricht
|
|
- |
zentrale Fragestellungen und Lernbedürfnisse von Kindern
und Jugendlichen bezogen auf theologische Themen |
|
- |
individuelle Fragestellungen von Kindern und Jugendlichen,
die anschlussfähig sind an theologische Themen |
|
- |
Verknüpfung individueller Fragestellungen von
Jugendlichen mit theologischen Themen |
|
|
|
- |
geschlechtsspezifische Gottesbilder, Erfahrungen und
Deutungsmuster |
|
|
|
|
|
- |
wenden theologisches Wissen didaktisch und methodisch
reflektiert an. |
|
- |
Möglichkeiten der kognitiven, emotionalen und kreativen
Verknüpfung kindlicher und jugendlicher Lebenswelten mit theologischen
Themen |
|
- |
Verstehen religiös bedeutsamer Texte von Kindern und
Jugendlichen |
|
- |
theologische Spezifika des Methoden- und Medieneinsatzes im
Religionsunterricht |
|
- |
theologische Spezifika des Methoden- und Medieneinsatzes im
Religionsunterricht |
|
- |
theologische Spezifika des Methoden- und Medieneinsatzes im
Religionsunterricht |
|
Kompetenzbereich 2:
Umgang mit gesellschaftlichen, ökumenischen und interreligiösen
Themen und Entwicklungen in christlicher Perspektive |
|
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen können
didaktisch und methodisch reflektiert gesellschaftliche, ökumenische und
interreligiöse Themen und Entwicklungen produktiv mit Interpretationen und
Handlungsimpulsen aus der Geschichte christlichen Glaubens verknüpfen.
|
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
kennen theologische und pädagogische Kriterien der
Wahrnehmung religiös bedeutsamer Entwicklungen in nationalen und globalen
Zusammenhängen, |
- |
entwickeln Differenzkriterien für religiös
Anderes und Fremdes auf der Basis empirischen und
historischen Orientierungswissens, |
- |
verfügen über grundlegendes Wissen in evangelischer
und' ökumenischer Theologie sowie über andere Religionen, |
- |
wenden Kenntnisse evangelischer, ökumenischer und
interreligiöser Didaktik an. |
|
- |
gesellschaftliche, ökumenische und interreligiöse
Themen und Entwicklungen in ihrer Relevanz für den Religionsunterricht
|
- |
Grundkenntnisse ökumenischer Theologie und
Geschichte |
- |
Grundkenntnisse der sog. Weltreligionen und der
Religionskritik |
- |
Grundkenntnisse religiöser Bezüge zur Alltagskultur
|
- |
die Entwicklung von Identität und den Zusammenhang von
Identität und Differenz kennen |
- |
Möglichkeiten der kognitiven, emotionalen und kreativen
Erfahrung gesellschaftlicher, ökumenischer und interreligiöser Themen
und Entwicklungen |
|
- |
Bedeutung von Religion in globalen soziokulturellen
Auseinandersetzungen |
- |
kulturell und religiös heterogene Klassen /
Religionsunterricht- Gruppen |
- Impulsgebung zum Verständnis der Wirklichkeit
- Moderation entsprechender Lernprozesse
|
- |
Gestaltung interkultureller und interreligiöser Feste
und Feiern |
|
- |
Vermittlung der Bedeutung von Religionen im Kontext aktueller
(und historischer) Ereignisse |
- |
Geschichte und aktuelle Situation der Ökumene |
- |
Glaubensinhalte, Bräuche und Feste der eigenen und
anderer Religionen sowie Gestaltung des interreligiösen Dialogs |
|
- |
aktuelle Ereignisse, die die Religionen betreffen |
- |
Unterricht und Gesprächsmoderation in religiös
heterogen zusammengesetzten Klassen |
- |
Glaubensinhalte, Bräuche und Feste anderer Religionen
sowie Gestaltung des interreligiösen Dialogs |
|
- |
Bedeutungswandel von Religion im Kontext von Globalisierung
und ihrer ethischen Herausforderungen |
- |
Geschichte der Ökumenischen Bewegung im Überblick,
insbesondere über den Konziliaren Prozess für Gerechtigkeit, Frieden
und Bewahrung der Schöpfung |
- |
nicht christliche Religionen mit dem Schwerpunkt Judentum und
Islam (mindestens zwei) |
- |
Konzepte der ökumenischen und interreligiösen
Didaktik und ihrer Praxis in religiös heterogenen Lerngruppen |
|
Kompetenzbereich 3: Umgang
mit biblischen Texten |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen können
biblische Texte didaktisch-methodisch reflektiert erschließen und
lebendig werden lassen. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
reflektieren fachwissenschaftliche Erkenntnisse der
Bibelwissenschaften in Verbindung mit hermeneutischer Kompetenz in der
Erschließung ausgewählter biblischer Texte, |
- |
verfügen über eine fundierte Urteilsbildung
hinsichtlich der Bedeutung biblischer Texte im Kontext eigener religiöser
Vorstellungen, |
- |
wenden bibeldidaktisches Wissen an. |
|
- |
Vielfalt biblischer Texte, insbesondere
Schöpfungstraditionen, prophetische Texte und die synoptische Tradition
|
- |
Entstehung und Bedeutung biblischer Texte in ihrer Zeit |
- |
hermeneutische Verfahren zum Verstehen biblischer Texte |
- |
zentrale biblische Texte in ihrer Eigenart bezogen auf die
Verstehensvoraus- setzungen der Kinder und Jugendlichen |
- |
Repertoire zur kognitiven, emotionalen und kreativen
Erschließung von biblischen Texten und zu ihrer Gestaltung |
|
- |
Stufentheorien der Entwicklung des Weltbildes und der
religiösen Entwicklung |
- |
Kindertheologien und das Theologisieren mit Kindern und
Jugendlichen |
- |
darstellerische und nicht-sprachliche Zugänge zu
biblischen Texten |
- |
individuelle und gesellschaftliche Probleme, die
anschlussfähig sind an biblische Texte |
|
- |
Bibelkunde im Überblick |
- |
symbolische sowie handlungs- und produktionsorientierte
Zugänge zu biblischen Texten (Bibliodrama) |
- |
unterschiedliche Methoden zum Umgang mit sozialen und
aktuellen Fragestellungen im Kontext biblischer Texte und christlicher
Tradition |
|
- |
Diagnose der Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und
Schüler, als Voraussetzung für den Dialog mit fachwissenschaftlichen
Erkenntnissen zu biblischen Texten und Themen |
- |
unterschiedliche Methoden der Arbeit an und mit biblischen
Texten |
- |
verschiedene bibeldidaktische Konzeptionen und deren
Anwendung entsprechend der jeweiligen Fragestellung |
|
- |
Bibelkunde im Überblick |
- |
Exegese und Hermeneutik beim Umgang mit Themen und Texten der
Hebräischen und der Griechischen Bibel |
- |
Geschichte Israels sowie des Urchristentums und seiner Umwelt
im Überblick |
- |
Vertiefung: je ein Thema aus den Evangelien und den
Paulinischen Briefen |
- |
Vertiefung von zwei der folgenden Themenkomplexe: Ur- und
Vätergeschichte, Prophetie, Weisheit und Psalmen, Geschichtsbücher
|
- |
bibeldidaktische Konzepte und Methoden in berufsbildenden
Schulen |
|
Kompetenzbereich 4: Umgang
mit dogmatischen Traditionen und ethischen Fragestellungen |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen können
didaktisch-methodisch reflektiert dogmatische Traditionen anschlussfähig
an gegenwärtige Glaubensfragen und ethische Fragestellungen
erschließen und mit der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen
verknüpfen. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
reflektieren fachwissenschaftliche Erkenntnisse der
systematischen Theologie in Verbindung mit hermeneutischer Kompetenz in der
Erschließung dogmatischer und ethischer Themenfelder, |
- |
verfügen über eine fundierte Urteilsbildung
hinsichtlich der Bedeutung dogmatischer und ethischer Fragestellungen im
Kontext eigener religiöser Vorstellungen, |
- |
können Verfahren ethischer Urteilsbildung didaktisch
reflektiert anwenden, |
- |
wenden Kenntnisse der Didaktik der Glaubenslehre und Ethik
an. |
|
- |
Vielfalt dogmatischer Texte und ethischer
Entscheidungssituationen |
- |
kirchengeschichtliche Kontexte ausgewählter dogmatischer
Texte und ethischer Entscheidungen |
- |
hermeneutische Verfahren zum Verstehen dogmatischer Texte und
ethischen Verhaltens |
- |
zentrale dogmatische Texte, insbesondere zur Christologie
sowie Elementarisierung ethischer Themenfelder in ihrer Eigenart |
- |
Repertoire zur kognitiven, emotionalen und kreativen
Erschließung von dogmatischen Texten und ethischen Entscheidungs-
situationen |
|
- |
Stufentheorien der Entwicklung des Weltbildes und der
religiösen und moralischen Entwicklung |
- |
Kindertheologien und das Theologisieren mit Kindern und
Jugendlichen |
- |
ethische Urteilsbildung von Kindern und Jugendlichen |
- |
individuelle und gesellschaftliche Probleme, die
anschlussfähig sind an dogmatische Texte und ethische Fragestellungen
|
|
- |
systematische und ethische Problemstellungen im
Überblick vorwiegend im christlichen und reformatorischen Kontext |
- |
methodische Möglichkeiten der Förderung ethischer
Urteilsbildung |
- |
Konzeptionen der ethischen Urteilsbildung und deren Anwendung
in lebensweltlichen Schlüsselproblemen |
|
- |
Diagnose der Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und
Schüler, diese im Dialog mit fachwissenschaftlichen Erkenntnissen
systematischer Theologie |
- |
Methoden systematisch- theologischer Urteilsbildung |
- |
Konzeptionen der ethischen Urteilsbildung und deren Anwendung
in lebensweltlichen Schlüsselproblemen |
|
- |
systematische und ethische Problemstellungen im
Überblick, auch im Kontext nicht christlicher, religiöser und
weltanschaulicher Denk- und Lebensformen |
- |
Beurteilung von Grundzügen der Bildung christlicher,
insbesondere reformatorischer und zeitgenössischer Lehren |
- |
Beurteilung ethischer Modelle und theologisch-ethische
Konzepte |
- |
Vertiefung: ein zeitgenössischer systematischer oder
ethischer Entwurf |
- |
Probleme des interkonfessionellen und interreligiösen
Dialogs sowie der Religionstheologie |
|
Kompetenzbereich 5: Umgang
mit christentumsgeschichtlichen Gestalten und Entwicklungen sowie mit
kirchengeschichtlichen Räumen |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen können
didaktisch-methodisch reflektiert Gestalten und Entwicklungen der Geschichte
der Kirche und des Christentums als Erweiterung der Lebensmöglichkeiten
und der Freiheitsspielräume von Kindern und Jugendlichen heute zum
Gegenstand des Unterrichts und religiöse Räume als Gestaltwerdung des
Glaubens aktuell erfahrbar machen. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
reflektieren fachwissenschaftliche Erkenntnisse der
Christentums- und Kirchengeschichte in Verbindung mit hermeneutischer Kompetenz
in der Erschließung geschichtlicher Gestalten, Entwicklungen und
Räume, |
- |
verfügen über eine fundierte Urteilsbildung
hinsichtlich der Bedeutung christentums- und kirchengeschichtlichen Wissens im
Kontext eigener religiöser Vorstellungen, |
- |
wenden geschichtsdidaktisches und kirchenpädagogisches
Wissen an. |
|
- |
ausgewählte Gestalten und Entwicklungen aus der
Geschichte des Christentums und der Kirche unter Berücksichtigung der
Genderforschung |
- |
Bedeutung kirchengeschichtlicher Entscheidungen und
Entwicklungen in ihrer Zeit |
- |
hermeneutische Verfahren zum Verstehen von Quellentexten |
- |
Kirchenpädagogik |
- |
zentrale kirchengeschichtliche Entwicklungen in ihrer
Eigenart bezogen auf die Verstehensvoraussetzungen von Kindern und Jugendlichen
|
- |
Repertoire zur kognitiven, emotionalen und kreativen
Erschließung kirchengeschichtlicher Gestalten, Entwicklungen und
Räume |
|
- |
Nutzung des Geschichtsverstehens von Kindern und Jugendlichen
zur Eröffnung von Handlungsspielräumen in der Gegenwart |
- |
narrative Zugänge zur Geschichte des Christentums und
der Kirche |
- |
Auseinandersetzung über profane und
heilige Räume |
- |
exemplarische Gestalten aus der Geschichte des Christentums
und der Kirche mit biografisch didaktischen Zugängen |
|
- |
Kirchen- und Theologiegeschichte im Überblick |
- |
unterschiedliche Methoden der Arbeit an und mit konkreten
kirchengeschichtlichen Zeugnissen |
- |
kirchenpädagogische Zugänge in ihrer Anwendung
|
|
- |
Diagnose der Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und
Schüler, diese im Dialog mit fachwissenschaftlichen Erkenntnissen der
Kirchengeschichte bringen |
- |
unterschiedliche Methoden der Arbeit an und mit
kirchengeschichtlichen Zeugnissen auch in ihrer Anwendung |
- |
kirchenpädagogische Zugänge auch in ihrer Anwendung
|
|
- |
Kirchen- und Theologiegeschichte im Überblick |
- |
Vertiefung: exemplarische Epochen, Themen und Gestalten der
Kirchengeschichte, insbesondere der Reformationsgeschichte und der kirchlichen
Zeitgeschichte |
- |
hermeneutische Methoden der Quellenbearbeitung |
- |
kirchengeschichts- didaktische und kirchenpädagogische
Konzeptionen |
- |
Genderaspekte in der fachwissenschaftlichen und -didaktischen
Forschung |
- |
historische Sinn- und Identitätsbildung in der
Adoleszenzphase |
|
Katholische
Religion
Standards |
Auf die Standards bezogene Inhalte für die
Lehrämter |
 |
übergreifend
 |
Grundschule
/ Hauptschule / Sonderpädagogik
 |
Realschule
 |
Gymnasium
|
Berufsbildende Schule
 |
Kompetenzbereich
1: Religiöse Lehr- und Lernprozesse |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen nehmen
Schülerinnen und Schüler als religiös produktive Subjekte wahr,
achten auf dieser Basis deren gläubige Überzeugungen sowie
theologische Anschauungen und deuten diese auf dem Hintergrund der christlichen
Tradition und bringen sie interreligiös ins Gespräch. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
kennen Theorien religiöser Entwicklung und
Sozialisation, |
- |
ordnen sie in ihrer Bedeutung zur Wahrnehmung von
Schülerinnen und Schülern als eigenständige religiöse
Subjekte sowie deren Religiosität ein, |
- |
kennen den besonderen Stellenwert des Fachs Katholische
Religion an öffentlichen Schulen, |
- |
erheben die Identität des christlichen Glaubens und
explizieren seine Pluralismusfähigkeit. |
|
- |
Erscheinungsformen gelebter Religiosität von Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen |
- |
Theorien religiöser Entwicklung |
- |
religionspädagogische Konzeption einer Kindertheologie
|
- |
grundlegende didaktische Prinzipien religiöser Lehr- und
Lernprozesse |
|
- |
Religiosität im Kindesalter |
|
- |
Religiosität im Kindesalter |
- |
unterschiedliche Typen der Religiosität Jugendlicher
|
- |
Phänomene religiöser Sozialisation |
- |
Zusammenhang zwischen Identitätssuche, Religiosität
und Glaube |
|
- |
religiöse Lernprozesse als Wahrnehmungs- schulung |
- |
Religion in biografischer Sozialisation |
- |
Glaube und persönliche Identität |
- |
theologische Deutung und Auslegung des konfessorischen
Charakters der biblischen Wirklichkeitswahr- nehmung |
- |
Interpretation geschichtlicher Quellen mit Blick auf die
Gegenwart |
- |
kulturelle Kontextualisierung christlicher Logumena unter
Berücksichtigung philosophischer, anthropologischer, ethischer und
rechtlicher Fragestellungen |
|
- |
religiöse Lernprozesse als Wahrnehmungs- schulung |
- |
Religion in biografischer Sozialisation |
- |
Glaube und persönliche Identität |
- |
Religion in biografischer Sozialisation junger Erwachsener im
Kontext von Arbeitswelt und ihrer Lebens- und Berufserfahrungen |
- |
kulturelle Kontextualisierung christlicher Logumena unter
Berücksichtigung philosophischer, anthropologischer, ethischer und
rechtlicher Fragestellungen |
|
Kompetenzbereich 2:
Theologische Hermeneutik |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über ein wissenschaftstheoretisches und hermeneutisches
Problembewusstsein, nehmen auf dieser Basis die inhaltliche Vielfalt und
methodische Komplexität von Theologie und Glaube wahr und bearbeiten die
fachspezifischen Themenstellungen mit dem entsprechenden Problem- und
Methodenbewusstsein. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen
|
|
|
|
|
|
- |
verorten Theologie als Wissenschaft, |
- |
zeigen auf der Basis der Vertrautheit mit den Grundproblemen
der theologischen Hermeneutik die Relevanz eines christlichen Welt- und
Selbstverständnisses, |
- |
benennen die spezifische Perspektive und Themenstellung der
theologischen Einzeldisziplinen, |
- |
wenden ein angemessenes Basiswissen aus den zentralen
theologischen Disziplinen exemplarisch an, |
- |
kennen und wenden die jeweiligen Arbeitsweisen der
verschiedenen theologischen Disziplinen an, |
- |
verstehen und deuten die vielfältigen Formen
religiöser Sprache, insbesondere die Symbolsprache der Bibel. |
|
- |
Problem- und Methodenbewusstsein für die
wissenschaftliche Dimension der Theologie |
- |
Grundfragen theologischer Hermeneutik |
- |
verschiedene wissenschaftliche Methoden der Theologie:
Methoden der biblischen, historischen, systematischen und praktischen Theologie
|
- |
Interpretation zentraler biblischer Texte |
- |
konstitutive Linien der Geschichte der Kirche |
- |
Deutung christlichen Glaubens anhand altkirchlicher
Glaubensbekenntnisse |
- |
Auseinandersetzung mit Fragen der Glaubensbegründung und
Religionskritik |
- |
Argumentationsmuster christlicher Ethik |
- |
Grundfragen religiöser Bildung und Erziehung |
|
- |
wissenschaftliche Methoden der Theologie, insbesondere
exegetische Methoden |
- |
Umwelt des Alten und Neuen Testaments |
- |
Einleitungsfragen des alt- und neutestamentlichen
Schriftenkanons |
- |
Überblick über die Geschichte der Kirche |
- |
zentrale Fragen des christlichen Glaubens im Anschluss an das
Apostolische Glaubensbekenntnis |
- |
Begründung ethischer Normen |
|
- |
wissenschaftliche Methoden der Theologie, insbesondere
exegetische Methoden |
- |
grundlegende Fragestellungen, Methoden und Inhalte der
Theologie |
- |
biblisches Wirklichkeitsverständnis und seine
sprachlichen und literarischen Formen |
- |
Logik des Glaubens- bekenntnisses als des zentralen Textes
der Überlieferung im Rückbezug auf die Zeugnisse der Bibel |
- |
Grundfragen und schulformspezifische Inhaltsbereiche
religiöser Bildung und Erziehung |
|
- |
Wissenschaftspropädeutik der Theologie |
- |
grundlegende Fragestellungen, Methoden und Inhalte der
Theologie |
- |
biblische Modelle der Wirklichkeitskonstruktion und ihre
sprachlichen und literarischen Objektivationen |
- |
Logik des Glaubens- bekenntnisses als des zentralen Textes
der Überlieferung im Rückbezug auf die Zeugnisse der Bibel |
- |
kirchengeschichtliche Entwicklung von den urgemeindlichen
Anfängen bis zur Weltkirche der Gegenwart mit ihren zentralen Ereignissen
|
- |
Gegenstandsbereiche der Religionspädagogik als
Wissenschaft im Spannungsfeld ihrer Bezugsdisziplinen Pädagogik und
Theologie |
- |
Handlungsfelder des wissenschaftlichen Arbeitens |
|
- |
Wissenschaftspropädeutik der Theologie |
- |
grundlegende Fragestellungen, Methoden und Inhalte der
Theologie |
- |
biblische Modelle der Wirklichkeitskonstruktion und ihre
sprachlichen und literarischen Objektivationen |
- |
Logik des Glaubens- bekenntnisses als des zentralen Textes
der Überlieferung im Rückbezug auf die Zeugnisse der Bibel |
- |
kirchengeschichtliche Entwicklung von den urgemeindlichen
Anfängen bis zur Weltkirche der Gegenwart mit ihren zentralen Ereignissen
|
- |
Gegenstandsbereiche der Religionspädagogik als
Wissenschaft im Spannungsfeld ihrer Bezugsdisziplinen Pädagogik und
Theologie |
- |
Aspekte der Moraltheologie und christlicher Sozialethik im
Kontext von Berufswelt und Persönlichkeitsent- wicklung junger Erwachsener
|
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Kompetenzbereich 3: Reflexion
und Analyse theologischer Themenstellungen |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen haben Einblick
in die fachwissenschaftliche Reflexion der Kategorien theologischen Denkens.
Sie können deren Möglichkeiten, Modelle und Strategien nachvollziehen
und erkennen die relevanten Fragestellungen. Sie analysieren methodisch
reflektiert die jeweiligen Traditionen, Überzeugungen und Bekenntnisse in
Geschichte und Gegenwart. |
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Die Absolventinnen und Absolventen
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- |
erörtern zentrale theologische Inhalte und
Fragestellungen aus dem Blickwinkel der theologischen Disziplinen und legen
ihren inneren Zusammenhang dar, |
- |
reflektieren und situieren das Selbstverständnis und die
Inhalte des christlichen Glaubens im Kontext nicht christlicher Religionen und
im Horizont postmodernen Denkens. |
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- |
Auseinandersetzung mit zentralen Themen der biblischen
Theologie |
- |
zentrale Themen christlichen Glaubens und Handelns im Blick
auf ihre Bedeutung für den heutigen Menschen: |
- theologische Anthropologie
- Gottesfrage
- Christologie
- Kirche - Glaube - Gesellschaft
- Symbol - Sakrament - Liturgie
- Eschatologie
|
- |
Grundfragen ökumenischer Theologie |
- |
charakteristische Merkmale der großen Weltreligionen,
besonders des Islam |
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- |
Interpretation zentraler alt- und neutestamentlicher Texte
oder einer biblischen Schrift |
- |
kreative Formen des Zugangs zu biblischen Texten |
- |
Vertiefung einzelner unter übergreifend
genannter Themen, vorzüglich der Gottesfrage, und Reflexion ihrer Relevanz
für die Religiosität von Kindern und Jugendlichen |
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- |
Interpretation zentraler alt- und neutestamentlicher Texte
und subjektorientierte Formen des Zugangs und der Aneignung |
- |
geschichtliche Überlieferung |
- |
Brennpunkte der Kirchengeschichte und exemplarische
Ereignisse und Personen |
- |
Vertiefung einzelner unter übergreifend
genannter Themen, vorzüglich der Gottesfrage, und Reflexion ihrer Relevanz
für die Religiosität von Kindern und Jugendlichen |
- |
gemeinsame Wurzel von Judentum, Christentum und Islam |
- |
ästhetische Dimension des Glaubens: Liturgie,
Sakramente, Riten |
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- |
biblische Basis: |
- Quellen, Methoden
- Motive, Modelle, Rezeptionsmuster
- Theologumena, Theologiegeschichte
|
- |
geschichtliche Überlieferung: |
- Brennpunkte der Kirchengeschichte
- exemplarische Ereignisse und Personen
|
- |
vernünftige Verantwortbarkeit: |
- Religion und Offenbarung im Kontext der Wahrheitsfrage
- heilsgeschichtliche Bedeutung des Christus- geschehens
- ethische Dimensionen menschlichen Lebens und
christlichen Glaubens
- symbolisch- rituelle Dimensionen des kirchlichen
Handelns
- ökumenisch- dialogische Dimensionen kirchlicher
Identität
|
- |
Relevanz und Praktikabilität des Glaubens: |
- kirchenrechtliche Prinzipien
- religionspä- dagogische Handlungsfelder
- didaktische Lehr- und Lernprozesse
|
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- |
siehe Gymnasium, unter besonderer Berücksichtigung der
Reflexionsanforderungen der einschlägigen Berufsfelder |
|
Kompetenzbereich 4: Selbst- und
Rollenverständnis der Religionslehrerin und des Religionslehrers |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen empfinden die
Notwendigkeit und Möglichkeit eines authentischen Verstehens und Handelns.
Sie engagieren sich auf dieser Basis aufmerksam und problembewusst, speziell im
Prozess des religiösen Unterrichtens, Erziehens und Beurteilens. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
|
- |
sind sich der besonderen Anforderungen des
Religionslehrerberufs bewusst, |
- |
verstehen ihre Aufgabe als einen Dienst an der befreienden
Botschaft von Bibel und Kirche, |
- |
verstehen sich als kompetente Gesprächspartner der
Schülerinnen und Schüler in Lebens- und Glaubensfragen, |
- |
sind dialogfähig und argumentieren ökumenisch und
interreligiös offen. |
|
- |
Selbstverständnis und Aufgaben des Religionsunterrichts
|
- |
Fremd- und Selbstbild einer religiös motivierten und
engagierten Lehrpersönlichkeit |
- |
Analyse kirchlicher Dokumente zum schulischen
Religionsunterricht und zur Aufgabe der Religionslehrkraft |
- |
Stellung der Religionslehrerin/ des Religionslehrers in
Schule, Kirche und Gesellschaft |
|
|
- |
Bewusstsein der Rolle der Religionslehrerin / des
Religionslehrers als Brücke zwischen Schule und
Glaubensgemein- schaft |
- |
Bedingungen professionellen Handelns als Religionslehrkraft:
Partizipation am Leben der Glaubensge- meinschaft |
- |
Reflexion und Gestaltung religiöser Lehr- und
Lernprozesse |
|
- |
religiöse Identität im lebendigen Dialog mit den
christlichen Überzeugungen |
- |
personale Authentizität in verantwortlicher Begegnung
mit Konfession und Religion |
- |
Reflexion und Gestaltung religiöser Lehr- und
Lernprozesse |
|
- |
Bewusstsein der Rolle der Religionslehrerin / des
Religionslehrers als Brücke zwischen Schule und
Glaubensgemein- schaft |
- |
personale Authentizität in verantwortlicher Begegnung
mit Konfession und Religion |
- |
Reflexion und Gestaltung religiöser Lehr- und
Lernprozesse junger Erwachsener |
|
Sachunterricht
Standards |
Auf die
Standards bezogene Inhalte Für die Lehrämter Grundschule /
Sonderpädagogik |
Kompetenzbereich 1:
Bildungstheoretische Grundlagen |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen treffen
Entscheidungen zur Auswahl der Inhalte und Arbeitsweisen sowie zur Organisation
des Sachunterrichts und begründen damit die Planung, die Durchführung
und die Reflexion des Sachunterrichts. Sie zeigen für diese Entscheidungen
auf, welche neuen Grundeinsichten, Zusammenhänge, weiterführende
Fragen und Interessen sich daraus für Menschen ergeben und welche
Bedeutung diese für gegenwärtiges und künftiges Leben haben
könnten. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
beherrschen verschiedene Bildungskonzepte, |
- |
schätzen diese für die Inhalts- und Methodenwahl
des Sachunterrichts ein |
- hinsichtlich des Menschenbilds und der Bedeutung für
Individuum und Gesellschaft,
- unter dem Gesichtspunkt ihrer Bedeutung für
Gegenwart und Zukunft,
|
- |
wissen um die Bedeutung ethischer Begründungen
(Menschenrechte, Demokratie, Gerechtigkeit, Verantwortung für die
natürlichen Lebensgrundlagen) als konstitutive Basis für Ziele,
Inhalte und Methoden des Sachunterrichts, |
- |
kennen die Geschichte des Sachunterrichts und nutzen diese
für eine kritische Reflexion heutiger Anforderungen und konzeptioneller
Vorstellungen. |
|
- |
Bildungskonzepte und Konsequenzen für Inhalts- und
Methodenwahl |
- |
aktuelle bildungspolitische Diskussionen und Vorgaben
hinsichtlich ihrer Bedeutung und Verbindlichkeit für den Sachunterricht
|
- |
Entwicklung und Wirkung von Heimatkunde und Sachunterricht
|
- |
Kerncurriculum Sachunterricht/Perspektivrahmen Sachunterricht
|
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Kompetenzbereich 2:
Begründung und Reflexion |
Kompetenz
: |
Die Absolventinnen und Absolventen wissen, dass
der Sachunterricht die Aufgabe hat, unter Beachtung der Lebenswelt der Kinder
und ihrer Entwicklung fachliche Perspektiven, Inhalte und Kompetenzen mit Bezug
auf verschiedene wissenschaftliche Disziplinen zu strukturieren. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
wissen uni die unterschiedlichen Methoden und Denkweisen der
Fachdisziplinen in Bezug auf die Themen des Sachunterrichts und wenden sie
kritisch an, |
- |
nutzen Fachliteratur und neue Informations- und
Kommunikationsmedien zur Recherche und Ausarbeitung sachunterrichtsdidaktischer
Themen, |
- |
entwickeln exemplarisch Konzepte zur Medienkompetenz der
Schülerinnen und Schüler, |
- |
bearbeiten Problemstellungen, komplexe Aufgaben mithilfe
sozialwissenschaftlicher und naturwissenschaftlicher Wissensbestände und
Methoden selbst und im Team, |
- |
übertragen diese Erfahrungen auf entsprechende
Lernprozesse bei Kindern, |
- |
kennen sich in einem für den Sachunterricht relevanten
Themenfeld sehr gut aus und berücksichtigen in der
sachunterrichtsdidaktischen Reflexion interdisziplinäres Wissen dazu,
|
- |
begründen sachunterrichtliche Themenstellungen im Sinn
von Beispielen, |
- |
wissen, dass sachunterrichtliches Wissen (als Zusammenhang
von Sachwissen, Orientierungswissen und Handlungswissen) nur in Kontexten
sinnvoll erschlossen werden kann, |
- |
verfügen über Wissen zur Lebenslage von Kindern
und deren Familien, machen dieses zum Thema von Sachunterricht, greifen dadurch
Entwicklungspotenziale auf und minimieren Bildungsbenachteiligungen, |
- |
denken kritisch über Beispiele von Sachunterricht nach
und erkennen neue veränderte Anforderungen. |
|
- |
z.B. Perspektivrahmen Sachunterricht |
- |
Kenntnis einschlägiger Zeitschriften und Publikationen;
Medienkompetenz |
- |
sozialwissenschaftliche Methoden, z.B. kritische
Quellenarbeit, Befragungen usw. |
- |
naturwissenschaftliche Methoden, z.B. Experimentieren,
Mikroskopieren, Beobachten usw. |
- |
Möglichkeiten der Vernetzung der verschiedenen
Fachperspektiven im Sinne von Mehrperspektivität |
- |
exemplarisches Lernen |
- |
Themenfelder, z.B. Ernährung, Konsum, Mobilität,
Alltagstechnologien, Biodiversität |
- |
Gestaltung von Schule und Außengelände,
außerschulische Lernorte, Beteiligung an kommunalen
Problemstellungen |
- |
Ergebnisse der Kinder-Kindheitsforschung |
- |
Kinderarmut, Zusammenleben der Generationen, Menschen mit
Behinderungen, Geschlechterdifferenz - kulturelle Differenz, biografisches
Lernen |
- |
politische Bildung |
|
Kompetenzbereich 3: Planung
und Gestaltung |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen planen und
gestalten exemplarisch sachunterrichtliche Bildungsprozesse. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
erkennen durch Beobachtung der Schülerinnen und
Schüler |
- Unterschiede und Gemeinsamkeiten in deren Wissen und
Erfahrung,
- Zugangsweisen und Interessen in Bezug auf spezifische
Inhalte und Arbeitsweisen von Sachunterricht,
|
- |
kennen sachunterrichtsspezifische Arbeitsweisen, die
Schülerinnen und Schüler motivieren, sich mit der Welt
auseinanderzusetzen, |
- |
kennen mögliche Kooperationspartner innerhalb und
außerhalb der Schule, wissen um deren Bedeutung in einem
Sachunterrichtskonzept, das Kindern Verständnis und Mitwirkung in ihrer
Umwelt ermöglichen möchte, und nutzen die Kooperationspartner als
Informationsquelle, aber auch als Partner in gemeinsamen Projekten. |
|
- |
Erhebung von Lernausgangslagen zu sachunterrichtsspezifischen
Themenstellungen |
- |
Umsetzung in reflektierte Praxiserfahrungen und thematische
Einbindung in den Sachunterricht |
- |
Arbeitsweisen (z.B. experimentieren, philosophieren mit
Kindern, Projektarbeit im lokalen Umfeld, recherchieren, beobachten und
dokumentieren, interviewen, gestalten, pflegen) |
- |
verschiedene außerschulische Lernorte (Museen,
Umweltbildungszentren), Institutionen, die für den Schutz des Kindes
eingerichtet wurden (Jugendamt, Konfliktberatungsstellen); Institutionen, die
in Krisensituationen Unterstützung bieten (z. B. Kinderschutzbund,
Psychiatrischer Notdienst, Polizei); Institutionen, die individuelle
Unterstützung gewährleisten |
|
Kompetenzbereich 4: Inhalte
und Verfahren |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen haben
Grundlagenkenntnisse in den zentralen Wissensbereichen der Bezugsdisziplinen.
|
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
verstehen die Voraussetzungen und die vielperspektivische
Arbeitsweise des Sachunterrichts, |
- |
integrieren die unterschiedlichen Sichtweisen und
Erklärungsmuster von Kindern thematisch in den Sachunterricht und
reflektieren deren Lebenswirklichkeit, |
- |
verfügen über Grundlagenwissen aus den Perspektiven
und Kompetenzbereichen des Sachunterrichts: |
|
- |
Themenfelder |
- technische Erfahrungen, räumliche Begebenheiten
- Naturphänomene
- Erfahrungen des Zusammenlebens
- Erfahrungen des Wandels
|
|
|
- |
übergeordnetes Wissen der Fachdisziplinen |
- naturgesetzliche Grundlagen der Technik
- technische Strukturen von Artefakten und ihre
Vernetzungen
- Konstruktionen, Material und Funktionen
- Bedingungen, Wirkungen und Folgen von Arbeit
|
|
|
- raumbezogene Perspektive,
|
|
- Raumwahrnehmung
- Raumorientierung
- Raumdarstellung
- Raumerschließung
- Funktionen und Prozesse von Räumen (naturgegeben
und von Menschen gestaltet)
- Begründungszusammenhänge für den
verantwortlichen Umgang mit Bewahrung und Gestaltung von Räumen
|
|
|
- naturbezogene Perspektive (belebte und unbelebte
Natur),
|
|
- Naturphänomene und ihre Gesetzmäßigkeiten
- grundlegende Eigenschaften von Stoffen und Materialien
- Regelhaftigkeiten der belebten und unbelebten Natur
- Begründungszusammenhänge für verantwortlichen
Umgang mit der Natur
|
|
- sozial- und kulturwissenschaftliche Perspektive,
|
|
- politisch-soziale Probleme im Umfeld von Kindern
- ökonomische, ökologische und soziale Grundlagen und
Dimensionen des Zusammenlebens der Menschen in der Gesellschaft
- interkulturelles Lernen/globales Lernen
- Wahrnehmung der Verantwortung des eigenen Handelns
- Umgang mit Deutungsmustern
- Umgang mit Quellen und Darstellungen
|
|
- Entwicklung von Zeit- und Geschichtsbewusstsein
- Wahrnehmung der begrenzten, perspektivischen Annäherung
an geschichtliche Wirklichkeit
- Förderung von Fremdverstehen und Perspektivität
- Genese von Gegenwartsphänomenen und -problemen
- Geschichtsbewusstsein und seine Dimensionen
(Temporalbewusstsein, Wirklichkeitsbewusstsein, Historizitätsbewusstsein,
Identitätsbewusstsein, politisches Bewusstsein, ökonomisch-soziales
Bewusstsein, moralisches Bewusstsein)
|
Sonderpädagogik
Sonderpädagogische
Förderschwerpunkte
Standards |
Auf die
Standards bezogene Inhalte Für das Lehramt Sonderpädagogik |
1. Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung |
Kompetenzbereich 1:
Fundamentum |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über gesicherte Kenntnisse im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
und beziehen diese reflektierend und handlungsleitend auf
sonderpädagogische Aufgabenfelder. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
kennen die Theorie und Geschichte der Erziehung und Bildung
von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der geistigen
Entwicklung und setzen diese in Beziehung zur aktuellen Diskussion im
Förderschwerpunkt, |
- |
reflektieren die Entwicklungs-, Lern- und
Sozialisationsbedingungen von Kindern und Jugendlichen mit
Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung sowie deren
gesellschaftliche, rechtliche und psychosoziale Situation, |
- |
verfügen über Grundlagen aus Nachbarwissenschaften,
die Erkenntnisse über Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung
beitragen. |
|
- |
Theorie und Geschichte der Pädagogik bei
Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung |
- |
ätiologische Bedingungen von Beeinträchtigungen der
geistigen Entwicklung |
- |
medizinische, insbesondere neurophysiologische und
neuropsychologische Grundlagen |
- |
anthropologische und ethische Grundlagen bezogen auf
Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung |
- |
spezielle Kenntnisse über Lern- und
Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen mit Mehrfachbehinderungen
oder speziellen Syndromen |
- |
Methoden der pädagogischen Förderung im Früh-
und Elementarbereich |
|
Kompetenzbereich 2:
Unterrichten und erziehen |
Kompetenz
: |
Die Absolventinnen und Absolventen wenden
fachwissenschaftliche Kenntnisse und fachdidaktische Konzeptionen und Modelle
auf die Planung, Analyse, Reflexion und Weiterentwicklung von Unterricht und
Erziehung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
entwickeln auf der Grundlage didaktischer und methodischer
Modelle Unterrichtskonzepte für Kinder und Jugendliche mit
Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung, |
- |
berücksichtigen und reflektieren ihre theoretischen
Kenntnisse in der unterrichtsimmanenten Förderung und Erziehung von
Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung,
|
- |
berücksichtigen in Planung, Analyse und Reflexion von
Unterricht die unterschiedlichen Anforderungen der Schulstufen, |
- |
kennen schulische Organisationsformen bei
sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung. |
|
- |
Überblick über geeignete didaktische Konzeptionen,
Unterrichtsmethoden und -verläufe, insbesondere auch Formen und Methoden
des offenen Unterrichts |
- |
geeignete Formen des individualisierten und
binnendifferenzierenden Unterrichts, auch für Schülerinnen und
Schüler mit Mehrfachbehinderungen und Beeinträchtigungen durch
spezielle Syndrome |
- |
vertiefte Kenntnis spezieller förderdiagnostischer
Konzepte und Möglichkeiten ihrer unterrichtlichen Umsetzung |
- |
Kenntnisse im Anfangsunterricht, insbesondere in Deutsch und
Mathematik |
- |
didaktische Konzepte und Methoden des Unterrichts in der
Sekundarstufe II |
- |
Maßnahmen der beruflichen Eingliederung und
unterrichtliche Konzepte zu deren Vorbereitung |
- |
Konzepte unterschiedlicher Organisationsformen schulischer
Bildung bei Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung |
|
Kompetenzbereich 3:
Analysieren, diagnostizieren, fördern und beurteilen |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über das nötige Handlungswissen, um die Lern- und
Entwicklungsstände von Schülerinnen und Schülern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung in wesentlichen Teilen zu bestimmen und daraus Überlegungen
für eine individuelle Förderung abzuleiten. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
schätzen reflektiert die relevanten Verfahren und
Instrumente zur Feststellung des individuellen Lern- und Entwicklungsstands bei
Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung und deren Bedeutung für die sonderpädagogische Praxis
ein, |
- |
verfügen über einen gesicherten
Erfahrungshintergrund in der Anwendung ausgewählter diagnostischer
Verfahren im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, |
- |
leiten aus selbst durchgeführten diagnostischen
Erhebungen entwicklungslogisch individuelle Fördermaßnahmen ab.
|
|
- |
spezifische Grundlagen und Verfahren zur Feststellung
sonderpädagogischen Förderbedarfs bei Beeinträchtigungen der
geistigen Entwicklung |
- |
Konzeptionen für eine prozessorientierte
Förderplanung |
- |
auf den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung bezogene
Grundlagenkenntnisse und Modelle zur Kommunikationsförderung, insbesondere
der vorsprachlichen Kommunikation, des Spracherwerbs und der unterstützten
Kommunikation |
- |
Grundlagen und Vorgehensweisen der Förderung bei
schweren Beeinträchtigungen in der geistigen Entwicklung, insbesondere bei
Beeinträchtigungen des Verhaltens, bei Autismus und bei mehrfachen
Funktionsbeeinträchtigungen |
- |
Fördermöglichkeiten bei Mehrfach- und
Schwerstbehinderungen |
|
Kompetenzbereich 4: Beraten
und kooperieren |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen setzen ihre
kooperativen Kompetenzen und ihr Wissen über Grundlagen der
Gesprächsführung und Beratung in Kooperationssituationen ein, die
sich aus der Arbeit und den Aufgabenstellungen im Förderschwerpunkt
Geistige Entwicklung ergeben. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
kennen die Spezifika der Arbeitsfelder, in denen
Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit Erziehungsberechtigten,
Lehrerinnen und Lehrern anderer Schulformen und Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern außerschulischer Einrichtungen und Institutionen
kooperieren, |
- |
besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten für eine
professionelle Gesprächsführung und Beratung in den
Kooperationsfeldern, die für die Tätigkeit als
Sonderpädagoginnen oder Sonderpädagogen mit dem
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung spezifisch sind, |
- |
arbeiten gemeinsam mit Personen des nicht lehrenden Personals
zielgeleitet im Team zusammen und reflektieren bestehende Teamstrukturen. |
|
- |
Überblick über Institutionen und ihre
Organisationsformen zur Erziehung, Bildung und Ausbildung von Kindern und
Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung |
- |
Grundlagen und Konzepte der Beratung von Lehrkräften,
anderen Fachkräften, Familien und Erziehungsberechtigten sowie der
Kooperation mit diesen Gruppen |
- |
Grundlagen und Konzepte der Beratung in schwierigen
Situationen (Moderation und Mediation) |
- |
kooperative Kompetenzen zur Planung, Durchführung,
Analyse und Weiterentwicklung gemeinsamen Unterrichts |
- |
Teamstrukturen und Formen der Zusammenarbeit mit
pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Personen des
nicht lehrenden Personals |
|
2.
Förderschwerpunkt Sprache |
Kompetenzbereich 1:
Fundamentum |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen
verfügen über gesicherte Kenntnisse im Förderschwerpunkt Sprache
und beziehen diese reflektierend und handlungsleitend auf
sonderpädagogische Aufgabenfelder. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen
|
|
- |
kennen die Theorie und Geschichte der Erziehung und Bildung
von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der Sprache und des
Sprechens und setzen diese in Beziehung zur aktuellen Diskussion im
Förderschwerpunkt, |
- |
berücksichtigen die Erscheinungsformen und die
ätiologischen Bedingungen von Beeinträchtigungen der Sprache und des
Sprechens, |
- |
verfügen über Grundlagen aus
Nachbarwissenschaften, die Erkenntnisse über Beeinträchtigungen der
Sprache und des Sprechens beitragen. |
|
- |
Theorie und Geschichte der Pädagogik bei
Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens |
- |
spezielle Kenntnisse über Entwicklungsbedingungen der
Kommunikation |
- |
Erscheinungsformen von Beeinträchtigungen der Sprache
und des Sprechens sowie Theorien ihrer Entstehung |
- |
spezielle Methoden der pädagogischen Förderung im
Früh- und Elementarbereich |
- |
medizinische und neurobiologische Grundlagen |
- |
erziehungswissenschaftliche und entwicklungspsychologische
Grundlagen |
- |
Konzepte und unterschiedliche Organisationsformen schulischer
Bildung bei Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens sowie deren
rechtliche Rahmenbedingungen |
|
Kompetenzbereich 2:
Unterrichten und erziehen |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen wenden
fachwissenschaftliche Kenntnisse und fachdidaktische Konzeptionen und Modelle
auf die Planung, Analyse, Reflexion und Weiterentwicklung von Unterricht und
Erziehung im Förderschwerpunkt Sprache an. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
entwickeln auf der Grundlage didaktischer und methodischer
Modelle Unterrichtskonzepte für Kinder und Jugendliche mit
Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens, |
- |
berücksichtigen in Planung, Analyse und Reflexion von
Unterricht ihre Kenntnisse zur unterrichtsimmanenten Förderung personaler,
sozialer, kognitiver, kommunikativer und präsentativer Kompetenzen, |
- |
reflektieren ihre Rolle als Modell in Sprachhandlung und
Sprechen, |
- |
kennen schulische Organisationsformen bei
sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sprache. |
|
- |
Überblick über geeignete didaktische Konzeptionen,
Unterrichtsmethoden und -verläufe, insbesondere auch Formen und Methoden
des offenen Unterrichts |
- |
geeignete Formen des individualisierten und
binnendifferenzierenden Unterrichts, auch bei Schülerinnen und
Schülern nichtdeutscher Muttersprache |
- |
spezifische sprachtherapeutische und technische Hilfen |
- |
Kenntnis geeigneter schüler- und handlungsorientierter
Unterrichtsprinzipien |
- |
Übungen im selbstreflexiven Einsatz von Sprachhandlung
und Sprechen |
- |
Kenntnisse im Anfangsunterricht, insbesondere in Deutsch und
Mathematik, und in der Unterrichtsrealisation bei besonderen
Lernschwierigkeiten in diesen Bereichen |
- |
Konzepte unterschiedlicher Organisationsformen schulischer
Bildung bei Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens |
|
Kompetenzbereich 3:
Analysieren, diagnostizieren, fördern und beurteilen |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über das nötige Handlungswissen, um die Lern- und
Entwicklungsstände von Schülerinnen und Schülern mit
Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens in wesentlichen Teilen zu
bestimmen und daraus Überlegungen für eine individuelle
Förderung abzuleiten. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
beschreiben die relevanten Verfahren und Instrumente zur
Feststellung des individuellen Lern- und Entwicklungsstands bei
Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Sprache und
schätzen deren Bedeutung für die sonderpädagogische Praxis in
reflektierter Weise ein, |
- |
verfügen über einen gesicherten
Erfahrungshintergrund in der Anwendung ausgewählter diagnostischer
Verfahren im Förderschwerpunkt Sprache, |
- |
leiten aus selbst durchgeführten diagnostischen
Erhebungen entwicklungslogisch individuelle Fördermaßnahmen ab.
|
|
- |
Grundlagen der Diagnostik von Beeinträchtigungen der
Sprache und des Sprechens |
- |
Fördermaßnahmen planen, umsetzen, evaluieren und
einer Revision unterziehen |
- |
unterrichtsimmanente Förderung personaler, sozialer,
kognitiver und kommunikativer Kompetenzen |
- |
Entwicklung von Fördersequenzen für folgende Lern-
und Entwicklungsbereiche: Senso-Motorik, Psychomotorik sowie
emotional-motivationale, sozial-kooperative, kognitiv-intellektuelle und
sprachlich-kommunikative Aspekte |
- |
sprachtherapeutische Methoden |
- |
Prozess des Erwerbs der kommunikativen Voraussetzungen und
der Aneignung der Sprache und des Sprechens |
|
Kompetenzbereich 4: Beraten und
kooperieren |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen setzen ihre
kooperativen Kompetenzen und ihr Wissen über Grundlagen der
Gesprächsführung und Beratung in Kooperationssituationen, die sich
aus der Arbeit und den Aufgabenstellungen von Sonderpädagoginnen und
Sonderpädagogen im Förderschwerpunkt Sprache ergeben, ein. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
kennen die Spezifika der Arbeitsfelder, in denen
Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit dem Förderschwerpunkt
Sprache mit Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrern anderer Schulformen
und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerschulischer Einrichtungen und
Institutionen kooperieren, |
- |
besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten für eine
professionelle Gesprächsführung und Beratung in den
Kooperationsfeldern, die für die Tätigkeit als
Sonderpädagoginnen oder Sonderpädagogen mit dem
Förderschwerpunkt Sprache spezifisch sind. |
|
- |
Überblick über die Aufgabenfelder und Spezifika der
schulischen und außerschulischen Einrichtungen zur Förderung von
Menschen mit Beeinträchtigung der Sprache und des Sprechens |
- |
Konzepte zur Beratung von Lehrkräften, anderen
Fachkräften, Familien und Erziehungsberechtigten |
- |
Handlungskompetenzen für die Beratung von
Lehrkräften, anderen Fachkräften, Familien und Erziehungsberechtigten
|
- |
Kooperation mit Lehrkräften anderer Schulformen und
anderen Personengruppen im Kooperationsfeld Schule |
|
3.
Förderschwerpunkt Lernen |
Kompetenzbereich 1:
Fundamentum |
Kompetenz :
|
Absolventinnen und Absolventen verfügen
über gesicherte Kenntnisse im Förderschwerpunkt Lernen und beziehen
diese reflektierend und handlungsleitend auf sonderpädagogische
Aufgabenfelder. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen
|
|
- |
kennen die Theorie und Geschichte der Erziehung und Bildung
von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen des Lernens und setzen
diese in Beziehung zur aktuellen Diskussion im Förderschwerpunkt, |
- |
reflektieren die psychosoziale Situation von Menschen mit
Beeinträchtigungen im Lernen, |
- |
verfügen über Grundlagen aus Nachbarwissenschaften,
die Erkenntnisse über Beeinträchtigungen des Lernens beitragen. |
|
- |
Theorie und Geschichte der Pädagogik bei
Beeinträchtigungen des Lernens |
- |
Kenntnisse der Entwicklungs-, Lern und Sozialisationstheorien
bei Beeinträchtigungen im Lernen |
- |
Erscheinungsformen von Lernschwierigkeiten und Theorien ihrer
Entstehung |
- |
spezielle Methoden der pädagogischen Förderung im
Früh- und Elementarbereich |
- |
Methoden der pädagogischen Begleitung im Übergang
von der Schule zur Arbeitswelt |
|
Kompetenzbereich 2:
Unterrichten und erziehen |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen wenden
fachwissenschaftliche Kenntnisse und fachdidaktische Konzeptionen und Modelle
auf die Planung, Analyse, Reflexion und Weiterentwicklung von Unterricht und
Erziehung im Förderschwerpunkt Lernen an. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
entwickeln auf der Grundlage didaktischer und methodischer
Modelle Unterrichtskonzepte für Kinder und Jugendliche mit
Beeinträchtigungen im schulischen Lernen, |
- |
berücksichtigen in Planung, Analyse und Reflexion von
Unterricht ihre Kenntnisse zur unterrichtsimmanenten Förderung personaler,
sozialer, kognitiver und kommunikativer Kompetenzen, |
- |
entwickeln geeignete Vorstellungen über einen
reflektierten erzieherischen Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit
Beeinträchtigungen im Lernen, |
- |
kennen schulische Organisationsformen bei
sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen.
|
|
- |
Überblick über geeignete didaktische Konzeptionen,
Unterrichtsmethoden und -verläufe, insbesondere auch Formen und Methoden
des offenen Unterrichts |
- |
geeignete Formen des individualisierten und
binnendifferenzierenden Unterrichts, auch bei Schülerinnen und
Schülern nichtdeutscher Muttersprache |
- |
Konzepte zur Förderung des sozialen und emotionalen
Verhaltens |
- |
Übung im selbstreflexiven Umgang mit dem
Erziehungsprozess bei Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen im
Lernen |
- |
Maßnahmen der beruflichen Eingliederung und
unterrichtliche Konzepte zu deren Vorbereitung |
- |
unterschiedliche Organisationsformen schulischer Bildung bei
Beeinträchtigungen des Lernens |
|
Kompetenzbereich 3:
Analysieren, diagnostizieren, fördern und beurteilen |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über das nötige Handlungswissen, um die Lern- und
Entwicklungsstände von Schülerinnen und Schülern mit
Beeinträchtigungen im Förderschwerpunkt Lernen in wesentlichen Teilen
zu bestimmen und daraus Konsequenzen für eine individuelle Förderung
abzuleiten. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
schätzen reflektiert die relevanten Verfahren und
Instrumente zur Feststellung des individuellen Lern- und Entwicklungsstandes
bei Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Lernen und
deren Bedeutung für die sonderpädagogische Praxis ein, |
- |
verfügen über einen gesicherten
Erfahrungshintergrund in der Anwendung ausgewählter diagnostischer
Verfahren im Förderschwerpunkt Lernen, |
- |
leiten aus selbst durchgeführten diagnostischen
Erhebungen entwicklungslogisch individuelle Fördermaßnahmen ab.
|
|
- |
Verfahren und Instrumente zur Lernstandsbeschreibung und zur
Persönlichkeitsdiagnostik im Rahmen einer Lernprozess begleitenden
Diagnostik und im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung
sonderpädagogischen Förderbedarfs |
- |
zielgerichtetes und hypothesengeleitetes Beobachten und
Analysieren |
- |
Grundlagen und Grundfertigkeiten zur Förderdiagnostik,
insbesondere zur Person-Umwelt-Analyse sowie zur informellen und
standardisierten Leistungsfeststellung |
- |
Konzeptionen für eine prozessorientierte
Förderplanung |
- |
Grundlagen und Grundkompetenzen zur Förderung des
Schriftspracherwerbs und des mathematischen Denkens bei Risikokindern |
|
Kompetenzbereich 4: Beraten und
kooperieren |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen setzen ihre
kooperativen Kompetenzen und ihr Wissen über Grundlagen der
Gesprächsführung und Beratung in Kooperationssituationen ein, die
sich aus der Arbeit und den Aufgabenstellungen im Förderschwerpunkt Lernen
ergeben. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
kennen die Spezifika der Arbeitsfelder, in denen
Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit dem Förderschwerpunkt
Lernen mit Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrern anderer Schulformen
und mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerschulischer Einrichtungen
und Institutionen kooperieren, |
- |
besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten für eine
professionelle Gesprächsführung und Beratung in den
Kooperationsfeldern, die für die Tätigkeit als
Sonderpädagoginnen oder Sonderpädagogen mit dem
Förderschwerpunkt Lernen spezifisch sind. |
|
- |
Grundlagen und Grundfertigkeiten für eine kooperative
Planung gemeinsamen Unterrichts |
- |
rechtliche Rahmenbedingungen, Organisationsstrukturen und
Inhalte der Arbeit an der Grundschule, der Hauptschule und der Berufsbildenden
Schule |
- |
Institutionen der beruflichen Förderung und
Möglichkeiten der Begleitung in der Arbeitswelt |
- |
Beratung von Lehrkräften, anderen Fachkräften und
von Familien und Erziehungsberechtigten sowie der Kooperation mit diesen
Gruppen |
|
4.
Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung |
Kompetenzbereich 1:
Fundamentum |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über gesicherte Kenntnisse im Förderschwerpunkt Emotionale und
Soziale Entwicklung und beziehen diese reflektierend und handlungsleitend auf
sonderpädagogische Aufgabenfelder. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen
|
|
- |
kennen die Theorie und Geschichte der Erziehung und Bildung
von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der emotionalen und
sozialen Entwicklung und setzen diese in Beziehung zur aktuellen Diskussion im
Förderschwerpunkt, |
- |
reflektieren die Lebenswirklichkeit und die psychosoziale
Situation von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der
emotionalen und sozialen Entwicklung, |
- |
verfügen über Grundlagen von Nachbarwissenschaften,
die Erkenntnisse über Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen
Entwicklung beitragen. |
|
- |
Theorie und Geschichte der Pädagogik bei
Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung |
- |
Erscheinungsformen von Beeinträchtigungen der
emotionalen und sozialen Entwicklung sowie Theorien ihrer Entstehung |
- |
erziehungswissenschaftliche und entwicklungspsychologische
Grundlagen |
- |
spezielle Methoden der pädagogischen Förderung im
Früh- und Elementarbereich |
- |
Methoden der pädagogischen Begleitung im Übergang
Schule-Arbeitswelt |
|
Kompetenzbereich 2:
Unterrichten und erziehen |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen wenden
fachwissenschaftliche Kenntnisse und fachdidaktische Konzeptionen und Modelle
auf die Planung, Analyse, Reflexion und Weiterentwicklung von Unterricht und
Erziehung im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung an.
|
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
entwickeln auf der Grundlage didaktischer und methodischer
Modelle Unterrichtskonzepte für Kinder und Jugendliche mit
Beeinträchtigungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung, |
- |
berücksichtigen in Planung, Analyse und Reflexion von
Unterricht ihre Kenntnisse zur unterrichtsimmanenten Förderung personaler,
sozialer, kognitiver, kommunikativer und präsentativer Kompetenzen, |
- |
entwickeln begründete Vorstellungen über
interaktionelle Zusammenhänge unterrichtlicher Prozesse unter Einbeziehung
ihrer eigenen Person, |
- |
kennen schulische Organisationsformen für
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung.
|
|
- |
Überblick über geeignete Konzepte eines
entwicklungsförderlichen Unterrichts |
- |
geeignete Formen des individualisierten und
binnendifferenzierenden Unterrichts, mit Berücksichtigung der Formen und
Methoden des Offenen Unterrichts |
- |
Übungen im selbstreflexiven Umgang mit der eigenen Rolle
|
- |
Möglichkeiten und Grenzen einer Umsetzung therapienaher
Konzepte |
- |
Umsetzung von Modellen der Krisenintervention |
- |
Maßnahmen der beruflichen Eingliederung und
unterrichtliche Konzepte zu deren Vorbereitung |
- |
Konzepte für den Unterricht mit Jugendlichen mit
Delinquenz |
- |
Konzepte unterschiedlicher Organisationsformen schulischer
Bildung bei Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung
|
|
Kompetenzbereich 3:
Analysieren, diagnostizieren, fördern und beurteilen |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über das nötige Handlungswissen, um die Lern- und
Entwicklungsstände von Schülerinnen und Schülern mit
Beeinträchtigungen im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale
Entwicklung in wesentlichen Teilen zu bestimmen und daraus Überlegungen
für eine individuelle Förderung abzuleiten. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
schätzen reflektiert die relevanten Verfahren und
Instrumente zur Feststellung des individuellen Lern- und Entwicklungsstands bei
Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Emotionale und
Soziale Entwicklung und deren Bedeutung für die sonderpädagogische
Praxis ein, |
- |
verfügen über einen gesicherten
Erfahrungshintergrund in der Anwendung ausgewählter diagnostischer
Verfahren im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung, |
- |
leiten aus selbst durchgeführten diagnostischen
Erhebungen entwicklungslogisch individuelle Fördermaßnahmen ab.
|
|
- |
Fallanalysen und Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen mit
Beeinträchtigungen im Verhalten |
- |
Analyse von Lernausgangslagen und Lernbedingungen unter
Berücksichtigung der Besonderheiten im Förderschwerpunkt |
- |
Verlauf der kindlichen Entwicklung unter besonderer
Berücksichtigung von Risiko- und Resilienzfaktoren |
- |
Planung und Durchführung
pädagogisch-therapeutischer Verfahren für Kinder und Jugendliche mit
Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung |
- |
Kenntnisse im Anfangsunterricht, insbesondere in Deutsch und
Mathematik und in der Unterrichtsrealisation bei besonderen Lernschwierigkeiten
in diesen Bereichen |
- |
Konzeptionen für eine prozessorientierte
Förderplanung |
|
Kompetenzbereich 4: Beraten und
kooperieren |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen setzen ihre
kooperativen Kompetenzen und ihr Wissen über Grundlagen der
Gesprächsführung und Beratung in Kooperationssituationen ein, die
sich aus der Arbeit und den Aufgabenstellungen im Förderschwerpunkt
Emotionale und Soziale Entwicklung ergeben. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
kennen die Spezifika der Arbeitsfelder, in denen
Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit dem Förderschwerpunkt
Emotionale und Soziale Entwicklung mit Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und
Lehrern anderer Schulformen und mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
außerschulischer Einrichtungen und Institutionen kooperieren, |
- |
besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten für eine
professionelle Gesprächsführung und Beratung in den
Kooperationsfeldern, die für die Tätigkeit als
Sonderpädagoginnen oder Sonderpädagogen mit dem
Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung spezifisch sind,
|
- |
arbeiten mit Personen des nicht lehrenden Personals
zielgeleitet im Team zusammen und reflektieren bestehende Teamstrukturen. |
|
- |
Institutionen und Organisationsformen schulischer
Erziehungshilfe und deren Aufgaben- und Kooperationsfelder |
- |
Strukturen und Leistungen der Erziehungshilfe |
- |
Strukturmerkmale von Interaktions- und
Kommunikationsprozessen |
- |
Konzepte der pädagogischen Einzelfallhilfe und der
Supervision |
- |
Möglichkeiten der Berufsvorbereitung und der
Hinführung zur Berufsfindung bei Schülerinnen und Schülern mit
Beeinträchtigungen im Verhalten |
- |
Grundlagen und Konzepte in der Beratung von Lehrkräften,
anderen Fachkräften, Familien und Erziehungsberechtigten und Entwicklung
von Grundkompetenzen |
|
5.
Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung |
Kompetenzbereich 1:
Fundamentum |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über gesicherte Kenntnisse im Förderschwerpunkt Körperliche und
Motorische Entwicklung und beziehen diese reflektierend und handlungsleitend
auf sonderpädagogische Aufgabenfelder. |
|
Die Absolventinnen und Absolventen
|
|
- |
kennen die Theorie und Geschichte der Erziehung und Bildung
von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der körperlichen
und motorischen Entwicklung und setzen diese in Beziehung zur aktuellen
Diskussion im Förderschwerpunkt, |
- |
reflektieren die Entwicklungs-, Lern- und
Sozialisationsbedingungen von Kindern und Jugendlichen mit
Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung sowie
deren gesellschaftliche, rechtliche und psychosoziale Situation, |
- |
verfügen über Grundlagen aus
Nachbarwissenschaften, die Erkenntnisse über Beeinträchtigungen der
körperlichen und motorischen Entwicklung beitragen. |
|
- |
Theorie und Geschichte der Pädagogik bei
Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung |
- |
Kenntnis ätiologischer Bedingungen von
Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung |
- |
anthropologische und ethische Grundlagen bezogen auf
Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung |
- |
spezielle Kenntnisse über Lern- und
Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen mit Mehrfachbehinderungen
oder mit speziellen Syndromen |
- |
medizinische Grundlagen sowie Grundkenntnisse der Neurologie,
Orthopädie und Physiologie |
- |
Methoden der sonderpädagogischen Förderung im
Früh- und Elementarbereich |
|
Kompetenzbereich 2:
Unterrichten und erziehen |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen wenden
fachwissenschaftliche Kenntnisse und fachdidaktische Konzeptionen und Modelle
auf die Planung, Analyse, Reflexion und Weiterentwicklung von Unterricht und
Erziehung im Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung
an. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
entwickeln aus der Kenntnis didaktischer und methodischer
Modelle Unterrichtskonzepte für Kinder und Jugendliche mit
Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung,
|
- |
berücksichtigen und reflektieren ihre theoretischen
Kenntnisse in der unterrichtsimmanenten Förderung und Erziehung von
Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der körperlichen und
motorischen Entwicklung, |
- |
reflektieren die Unterrichtsrealisation unter besonderer
Berücksichtigung schwerster Beeinträchtigungen und progredienter
Krankheitsverläufe, |
- |
kennen schulische Organisationsformen bei
sonderpädagogischem Förderbedarf in der körperlichen und
motorischen Entwicklung. |
|
- |
Überblick über geeignete didaktische Konzeptionen,
Unterrichtsmethoden und -verläufe, insbesondere auch Formen und Methoden
des offenen Unterrichts |
- |
geeignete Formen des individualisierten und
binnendifferenzierenden Unterrichts, auch für Schülerinnen und
Schüler mit Schwermehrfachbehinderungen und Beeinträchtigungen durch
spezielle Syndrome |
- |
Kenntnisse therapeutischer und technischer Hilfen und
Übung ihres Einsatzes im Unterricht |
- |
geeignete Konzepte für den Sportunterricht |
- |
Kenntnisse über Maßnahmen der beruflichen
Eingliederung und unterrichtliche Maßnahmen zur Vorbereitung |
- |
Konzepte unterschiedlicher Organisationsformen schulischer
Bildung bei Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen
Entwicklung |
- |
Bearbeitung und Entwicklung von Förderkonzepten für
Unterricht und Erziehung mit psychomotorischen, sensorischen, kognitiven,
sprachlichen, sozialen und emotionalen Schwerpunkten |
|
Kompetenzbereich 3:
Analysieren, diagnostizieren, fördern und beurteilen |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über das nötige Handlungswissen, um die Lern- und
Entwicklungsstände von Schülerinnen und Schülern mit
Beeinträchtigungen im Förderschwerpunkt Körperliche und
Motorische Entwicklung in wesentlichen Teilen zu bestimmen und daraus
Konsequenzen für eine individuelle Förderung abzuleiten. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
beschreiben die relevanten Verfahren und Instrumente zur
Feststellung des individuellen Lern- und Entwicklungsstandes bei
Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Körperliche
und Motorische Entwicklung und schätzen deren Bedeutung für die
sonderpädagogische Praxis in reflektierter Weise ein, |
- |
verfügen über einen gesicherten
Erfahrungshintergrund in der Anwendung ausgewählter diagnostischer
Verfahren im Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische
Entwicklung, |
- |
leiten aus selbst durchgeführten diagnostischen
Erhebungen entwicklungslogisch individuelle Fördermaßnahmen ab.
|
|
- |
Grundlagen und Verfahren zur Feststellung des
sonderpädagogischen Förderbedarfs bei Beeinträchtigungen der
Körperlichen und Motorischen Entwicklung |
- |
Konzeptionen für eine prozessorientierte
Förderplanung |
- |
Theorien, Ansätze und Methoden bewegungstherapeutischer
und motopädagogischer Konzepte und ihre Umsetzung in der Praxis |
- |
Möglichkeiten zur Förderung kommunikativer
Fähigkeiten bei körperlichen Beeinträchtigungen, insbesondere
Formen der unterstützten Kommunikation |
- |
psychosoziale, inter- und intrapsychische Auswirkungen von
körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen |
- |
Entstehung und Stützung von Bewältigungsstrategien
bei körperlichen Beeinträchtigungen |
- |
Fördermöglichkeiten bei Mehrfach- und
Schwerstbehinderungen |
|
Kompetenzbereich 4: Beraten und
kooperieren |
Kompetenz :
|
Die Absolventinnen und Absolventen setzen ihre
kooperativen Kompetenzen und ihr Wissen über Grundlagen der
Gesprächsführung und Beratung in Kooperationssituationen ein, die
sich aus der Arbeit und den Aufgabenstellungen im Förderschwerpunkt
Körperliche und Motorische Entwicklung ergeben. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
kennen Spezifika der Arbeitsfelder, in denen
Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit dem Förderschwerpunkt
Körperliche und Motorische Entwicklung mit Erziehungsberechtigten,
Lehrerinnen und Lehrern anderer Schulformen und Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern außerschulischer Einrichtungen und Institutionen
kooperieren, |
- |
besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten für eine
professionelle Gesprächsführung und Beratung in den
Kooperationsfeldern, die für die Tätigkeit als
Sonderpädagoginnen oder Sonderpädagogen mit dem
Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung spezifisch
sind, |
- |
arbeiten mit Personen des nicht lehrenden Personals
zielgeleitet im Team zusammen und reflektieren bestehende Teamstrukturen. |
|
- |
Aufgabenfelder und Organisationsformen der wichtigsten
Institutionen zur Erziehung, Bildung und Ausbildung von Kindern und
Jugendlichen mit Beeinträchtigungen in der körperlichen und
motorischen Entwicklung |
- |
grundlegende Handlungskompetenzen in der Beratung von
Lehrkräften, anderen Fachkräften, Familien und Erziehungsberechtigten
sowie der Kooperation mit diesen Gruppen |
- |
Grundlagen und Konzepte der Beratung in schwierigen
Situationen (Moderation und Mediation) |
- |
Perspektiven und Möglichkeiten der Lebensgestaltung und
Lebensführung von Menschen mit Beeinträchtigungen in der
Körperlichen und Motorischen Entwicklung |
- |
Organisationsformen und Aufgabenfelder von Institutionen zur
Begleitung progredient erkrankter Schülerinnen und Schüler |
|
Sonderpädagogik Berufsbildende Schulen
Standards |
Auf die
Standards bezogene Inhalte Lehramt Berufsbildende Schule |
Kompetenz:
|
Die Absolventen und Absolventinnen analysieren
und reflektieren Grundfragen der Sonderpädagogik auf der Basis der
grundlegenden Theorien der Pädagogik, Psychologie, Soziologie und
Politologie. Sie erwerben insbesondere grundlegende Kenntnisse über das
Lernen, Handeln und Verhalten bildungsbenachteiligter Jugendlicher. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
erfassen theoretische Grundlagen der beruflichen
Förderpädagogik zur normalen und devianten menschlichen Entwicklung
und Sozialisation, |
- |
verfügen über vertiefende Kenntnisse
pädagogischer Diagnostik von Lern-Leistungsverhalten mit Bezug auf
sonderpädagogischen Förderbedarf, |
- |
verfügen über praktisch-fachliche Grundlagen der
Lern- und Verhaltensforschung und deren Anwendung bei berufspädagogischem
Förderbedarf, |
- |
beurteilen für die berufliche Förderpädagogik
geeignete Unterrichtskonzepte, |
- |
verfügen über Fähigkeiten zur Gestaltung von
Konzeptionen eines schülerzentrierten, sonder- und sozialpädagogisch
orientierten Unterrichts an berufsbildenden Schulen, |
- |
wenden Strategien zur Bewältigung der
Unterrichtsprobleme mit schwierigen Schülerinnen und Schülern an;
|
|
- |
Grundzüge der Pädagogik bei
sonderpädagogischem Förderbedarf |
- |
Verhaltensauffälligkeiten, spezifische
Persönlichkeitsmerkmale, geschlechtsspezifisches Verhalten sowie
Berufswahl- und Ausbildungsaspekte |
- |
spezielle Aspekte der Lern- und Verhaltensforschung |
- |
Lerntheorien, -strategien und -schwierigkeiten |
- |
Unterrichtsformen im Rahmen beruflicher
Förderpädagogik: |
- handlungsorientiert
- fachspezifisch
- individualisierend
- differenzierend
- interkulturelle Lerngruppenarbeit
|
- |
Instrumente der Gruppenpädagogik |
|
- |
verfügen über Unterrichtskonzepte und
Sozialkompetenz im Umgang mit Bildungsbenachteiligten; |
|
- |
Sozial- und Methodenkompetenz |
- |
Modelle zur problemlösenden und individuellen
Förderung sowie zur Teamarbeit |
- |
Casemanagement |
|
- |
kennen die Institutionen und Strukturen der
Benachteiligtenförderung und nutzen sie entsprechend; |
|
- |
rechtliche Rahmenbedingungen |
- |
Institutionen |
- |
Netzwerkbildung als Maßnahme umfassender
berufspädagogischer Benachteiligtenförderung |
|
- |
beurteilen wissenschaftliche Grundlagen und deren Relevanz
für die berufliche Förderpädagogik, |
- |
verfügen über vertiefte Kenntnisse der Didaktik und
Methodik der berufllichen Förderpädagogik, |
- |
evaluieren förderpädagogische Konzepte, |
- |
analysieren und entwickeln förderpädagogische
Strukturen und Diskurse; |
|
- |
Entwicklungs- und Sozialisationstheorien |
- |
interkulturelle Bezüge |
- |
Kompetenzfeststellung |
- |
förderpädagogische Didaktik und
Curriculumentwicklung |
- |
Professionalisierungsstrukturen (Beratungskonzepte,
Teamentwicklung usw.) |
- |
Einzelfallförderung |
- |
Leitbildentwicklung beruflicher Förderpädagogik
|
- |
Management-, Organisations- und Qualitätsmodelle |
- |
regionale Förder-Infrastruktur |
- |
soziologische Grundlagen |
|
- |
interpretieren und bewerten Ergebnisse berufsfeldbezogener
Sozialforschung. |
|
- |
empirische Sozialforschung, insbesondere: historische und
internationale Aspekte beruflicher Förderpädagogik; gesellschaftliche
Exklusion und Desintegration |
- |
Wandel der Erwerbsarbeit |
|
Sozialpädagogik
Standards |
Auf die
Standards bezogene Inhalte Lehramt Berufsbildende Schule |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über strukturiertes Fachwissen der Theorien und Methoden der
Sozialpädagogik und stellen Praxisbezüge her. |
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
- |
kennen Arbeitsfelder, Entwicklungstendenzen und damit
zusammenhängende Problemstellungen im Berufsfeld Sozialpädagogik,
|
- |
entwickeln fachliche Fragestellungen; |
|
- |
Handlungsansätze, Ziele, Konzeptionen, Fragestellungen,
Problemfelder in den sozialpädagogischen Handlungsfeldern |
- frühkindliche Erziehung und Bildung, Kindheit
- familienunterstützende und familienersetzende
Erziehungshilfe
- außerschulische Kinder- und Jugendarbeit
|
|
|
|
- |
verfügen fachspezifisch über grundlegende
Kenntnisse und Interpretationsmöglichkeiten historischer und aktueller
Entwicklungen; |
|
- |
Grundlagen der Geschichte der
Sozialpädagogik/Sozialarbeit (mit Sozial- und Ideengeschichte) |
- |
theoretische Konzeptionen |
- |
Handlungsfelder und Institutionen |
- |
Erziehungs-, Interventions-, Rehabilitations- und
Präventionsmodelle |
|
- |
reflektieren Erziehungsarbeit aus ökonomischer,
sozialadministrativer und Sozialmanagement-Perspektive, |
- |
rezipieren und reflektieren vertieft sozial-, erziehungs- und
sozialpolitikwissenschaftliche Erkenntnisse, Ansätze, Theorien und
Befunde, |
- |
können das Handlungsfeld Sozialmanagement im
Überblick |
- beschreiben und reflektieren,
- hinsichtlich der spezifischen Relevanzen für das
Feld der personenbezogenen sozialen Dienstleistungen analysieren und
reflektieren;
|
|
- |
Sozialmanagement |
- |
Recht, Organisation und Administration in der Schul-, Sozial-
und Jugendverwaltung |
- |
gesetzliche Grundlagen |
|
- |
interpretieren und bewerten Ergebnisse berufsfeldbezogener
Sozialforschung, |
- |
verfügen über eine reflektierte Einstellung zu
sozialethischen Fragen, |
- |
verfügen über umfassende Kenntnisse der
Professionalisierungsprozesse und -theorien sowie ihnen zugrunde liegender
Forschungen, |
- |
diagnostizieren und beurteilen Entwicklungs-, Bildungs- und
Lernprozesse von Kindern und Jugendlichen auf der Basis theoretischer und
empirischer Reflexionen, |
- |
schätzen als Sozialpädagogen qualifizierte
Möglichkeiten der Lern- und Entwicklungsförderung ein und beurteilen
sie, |
- |
kennen die Prinzipien und ausgewählte Modelle der
Beratung, insbesondere der Erzieherinnen/Erzieher, der Eltern und des
Trägers, |
- |
kennen sozialpädagogische Handlungsmethoden und Medien
und setzen diese begründet ein; |
|
- |
Grundlagen der empirischen Sozialforschung |
- |
Grundlagen der Sozialethik |
- |
Professionalisierungsprozesse sozialer Arbeit in Ausbildung,
Beruf und Weiterbildung |
- |
Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie |
- |
Lerntheorien/Psychologie des Lernens im Bezug zur
Sozialpädagogik |
- |
Methoden der Beobachtung und Entwicklungsdokumentation |
- |
Diagnose von Hoch- und Sonderbegabungen sowie von Lern- und
Arbeitsstörungen |
- |
Grundlagen der Behindertenpädagogik sowie Modelle der
Integration |
- |
Grundlagen und Modelle der Beratung |
- |
Grundlagen und Handlungskonzepte aus mindestens zwei der
folgenden Bereiche: |
- Gesundheitserziehung
- Bewegungserziehung/psychomotorische
Bewegungsförderung
- Musik/Rhythmik
- Spiel
- Neue Medien
- Kunst/Gestalten
- Kinder- und Jugendliteratur/Medien
|
|
- |
reflektieren die interaktiven, professionellen
Handlungsvollzüge in sozialen Einrichtungen und entwickeln diese sowie
Handlungsansätze der Konfliktbearbeitung. |
|
- |
gruppenpsychologische Prozesse in der Arbeit mit Kindern und
Jugendlichen |
- |
Grundlagen der Kommunikation und der Konfliktbearbeitung
|
|
Sport
Zulassungsvoraussetzungen |
Folgende Nachweise sind zu erbringen: |
- |
Eignungstest |
- |
Sporttauglichkeit (medizinische) |
- |
Ausbildung in Erster Hilfe |
- |
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRG, des DRK oder des
ASB - Bronze |
|
Schulformspezifische Anmerkungen |
Für die Absolventinnen und Absolventen sind bezogen auf die
Lehrämter Kompetenzen, Standards und Inhalte von besonderer Bedeutung, die
insbesondere durch folgende Themen vertieft werden: |
Grundschule/
Hauptschule/ Sonderpädagogik
 |
Realschule
 |
Gymnasium
 |
Berufsbildende Schule
 |
- |
psychosoziale, kognitive und motorische Entwicklung von
Kindern (Grundschule/Förderschule) |
- |
Entwicklungsaufgaben in der Pubeszenz
(Hauptschule/Förderschule) |
|
- |
Entwicklungsaufgaben in der Pubeszenz |
|
- |
Perspektiven und Methoden sportwissenschaftlichen
Arbeitens und Forschens |
- |
Entwicklungsaufgaben in der Pubeszenz |
|
- |
Anforderungen und Belastungen von Jugendlichen und
jungen Erwachsenen (z.B. gesundheitliche Belastungen) im Rahmen von Ausbildung
und Beruf |
|
|
Kompetenzbereich 1: Fachpraxis |
Kompetenz:
|
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
über strukturiertes Wissen und Können in den schulsportrelevanten
Erfahrungs- und Lernfeldern. |
|
Standards |
Die Absolventinnen und Absolventen |
- |
haben eigene sportmotorische Erfahrungen und beherrschen die
Strukturen sportmotorischer Bewegungen, |
- |
sind in der Lage, Inhalte der Erfahrungs- und Lernfelder
(Sportarten) adressatengerecht zu erklären, zu demonstrieren, zu
korrigieren und sichernd zu unterstützen, |
- |
kennen die verschiedenen Sinngebungen von Sport und Bewegen
und haben diese im eigenmotorischen Sporttreiben erfahren, |
- |
kennen vielfältige Vermittlungsformen, um den Erwerb
motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten auf unterschiedlichen
methodischen Wegen zu fördern, |
- |
nutzen die Besonderheiten der Erfahrungs- und Lernfelder
(Sportarten) , um selbst gesteuertes und selbständiges Üben, Lernen,
Handeln und Trainieren zu erfahren, zu entwickeln und zu initiieren, |
- |
können mittels der Erfahrungs- und Lernfelder
(Sportarten) den bewussten Umgang mit dem eigenen Körper und der eigenen
Gesundheit erfahren, entwickeln und initiieren. |
|
Anteile
und Inhalte der fachpraktischen Ausbildung in den einzelnen Schulformen
Erfahrungs- und Lernfelder
 |
Grundschule / Hauptschule / Sonderpädagogik
 |
Realschule
 |
Gymnasium
 |
Berufsbildende Schule
|
1
|
2 |
3 |
4 |
5 |
A |
|
- |
Laufen/Springen/Werfen |
- |
Schwimmen / Tauchen / Wasserspringen |
|
2 |
2 |
2 |
2 |
B |
|
- |
Gymnastische, rhythmische und tänzerische
Bewegungsgestaltung |
- |
Trampolin / Turnen / Bewegungskünste |
|
2
(1) |
2
(1) |
2
(1) |
2 (1) |
C |
|
- |
Spielen in Mannschaften (z.B. Basketball, Fußball,
Handball, Volleyball, Hockey), darin integriert alternative Spielkulturen (z.B.
Tschoukball, Ultimate-Frisbee, Jokeiba, Korbball, Baseball, Flag-Football)
|
|
2
(1) Hauptschule: 3 (2) |
3
(2) |
3
(2)/1 |
3 (2)/1 |
D |
|
- |
Rückschlagspiele (wie Tischtennis, Tennis,
Badminton |
|
1 |
1
|
2
(1)/1 |
2 (1)/1 |
E |
|
- |
Auf dem Wasser (wie Kanu, Segeln, Surfen, Rudern) |
- |
Auf Schnee und Eis (z.B. Eislaufen, Alpin-Skilauf,
Langlauf) |
- |
Auf Rollen und Rädern (z.B. Radfahren, Inlineskaten);
|
- |
Kämpfen (z.B. Judo, Karate); |
- |
Reiten und Voltigieren |
|
2 davon
1 mit Exkursion |
2 davon
1 mit Exkursion |
2 davon
1 mit Exkursion |
2 davon 1 mit Exkursion |
F |
|
- |
Psychomotorik |
- |
Kleine Spiele |
- |
Anfängerschwimmen |
|
3 |
3 |
3 |
2 (1) davon 1 Kleine Spiele |
Erläuterungen: |
- Die Zahlen in den Spalten 2 bis 5 geben an, wie viele
Sportarten unter Berücksichtigung des angestrebten Abschlusses aus den
entsprechenden Erfahrungs- und Lernfeldern studiert sein sollen.
- Die Zahlen in den Klammern bezeichnen die Minimalanforderung.
- Die Zahlen nach dem Schrägstrich (Spalten 4 und 5) geben
die für die Sekundarstufe II geforderte Anzahl von Sportarten mit
vertieften Kenntnissen an.
|
Die Absolventinnen und Absolventen aller Lehramtsstudiengänge
verfügen in gleichem Maße über grundlegende sportmotorische
Fähigkeiten. Eine Differenzierung zwischen den verschiedenen
Lehrämtern wird hier in der Regel nicht vorgenommen. In Abhängigkeit
von den verschiedenen Schuljahrgängen ergibt sich die Differenzierung aus
der zunehmenden Nähe zum Sportartenbezug.
Für fünf Erfahrungs- und Lernfelder werden die
Anforderungen nachfolgend beispielhaft dargestellt. Die Anforderungen in den
nicht dargestellten Erfahrungs- und Lernfeldern orientieren sich an diesen
Beispielen. |
Standards |
Auf die Standards bezogene Inhalte für die
Lehrämter |
 |
übergreifend
 |
Grundschule
/ Hauptschule / Sonderpädagogik |
Realschule
 |
Gymnasium /
Berufsbildende Schule
|
Kompetenz
1: |
Die Absolventinnen und Absolventen sind in Praxis
und Theorie vertraut mit den Grundformen des Laufens, Springens und Werfens.
|
|
Die
Absolventinnen und Absolventen |
|
|
|
|
- |
starten, |
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sprinten eine vorgegebene Strecke; |
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verschiedene Startformen |
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Sprint über unterschiedliche Strecken |
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Sprint über Hindernisse |
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Pendelstaffeln |
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Rundstaffeln |
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Wechseltechniken, -räume (Hauptschule) |
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Wechseltechniken, -räume |
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Wechseltechniken, -räume |
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laufen ausdauernd längere Strecken; |
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auf dem Sportplatz und im Gelände: kontinuierliche
Dauerleistungsmethode, Tempowechselmethode, Fartlek |
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Intervallmethoden |
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Laufen und Orientieren |
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springen in unterschiedlichen Formen weit und hoch; |
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Springen in die Weite und Höhe in unterschiedlichen
Abfolgen sowie ein- und beidbeinig |
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werfen mit genormten und nicht genormten Geräten aus dem
Stand und aus der Bewegung in unterschiedlichen Techniken; |
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Wurfball- / Schlagballweitwurf |
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Schleuderballwerfen, Drehwürfe mit Ringen |
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Medizinballwerfen |
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Speerwerfen (Hauptschule) |
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Speerwerfen |
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Diskuswerfen (Sek. II) |
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stoßen mit genormten und nicht genormten Geräten
aus dem Stand und aus der Bewegung in unterschiedlichen Techniken. |
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Medizinballstoßen |
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Kugelstoßen |
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