![]() |
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare |
![]() |
Beraterinnen und Berater für systematische Schulentwicklung
(Schulentwicklungsberaterinnen bzw. -berater)
Quelle: Aufgabenbeschreibung eines Dienstposten
(SVBl. 11/2011 S.451)
Schulentwicklungsberaterinnen und -berater unterstützen Schulen, sich systematisch und nachhaltig zu verbessern. Grundlage dazu bilden das Niedersächsische Schulgesetz, hier insbesondere der Bildungsauftrag im § 2, der Orientierungsrahmen Schulqualität, Bildungsstandards und Kerncurricula sowie die Ergebnisse der in Niedersachsen praktizierten Verfahren zur internen und externen Evaluation.
Aufgaben der Schulentwicklungsberaterinnen und -berater
Die Beraterinnen und Berater für systematische Schulentwicklung sind Teil des Beratungs- und Unterstützungssystems der Nds. Landesschulbehörde und beraten und begleiten Schulleiterinnen und Schulleiter sowie schulische Gremien, Steuer- und Projektgruppen auf Nachfrage im Prozess der Schulentwicklung, insbesondere bei der
- | Leitbildentwicklung, der Entwicklung eines Schulprogramms und der Gestaltung der zur Umsetzung notwendigen innerschulischen Organisationsstrukturen; |
- | Klärung schulischer Entwicklungsziele und daraus abgeleiteter Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung; |
- | Teamentwicklung und der Verbesserung von Kommunikation und Kooperation; |
- | Durchführung von Evaluationsverfahren und deren Auswertung. |
Schulentwicklungsberaterinnen und -berater
- | klären Beratung und Unterstützung mit den Schulen und schließen dazu Beratungsvereinbarungen ab; |
- | arbeiten eng mit anderen Beraterinnen und Beratern des Beratungs- und Unterstützungssystems der Nds. Landesschulbehörde zusammen; |
- | moderieren Workshops, Teamsitzungen und Arbeitstagungen; |
- | unterstützen regionale Vernetzungen und begleiten Schulverbünde, Netzwerke und Kooperationen; |
- | fördern den Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer; |
- | dokumentieren und evaluieren ihre Beratungs- und Unterstützungsarbeit; |
- | arbeiten mit an der Weiterentwicklung des Angebots des Beratungs- und Unterstützungssystems. |
Erwartungen / Auswahlkriterien
Schulentwicklungsberaterinnen und -berater bringen Kenntnisse und Erfahrungen aus der Entwicklung des Systems Schule mit. Dazu gehören im Wesentlichen
- | Kenntnisse wesentlicher Grundlagen systematischer Schulentwicklung und des Qualitäts- und Projektmanagements; |
- | Kenntnisse über Schulentwicklung und entsprechende Prozesserfahrungen; |
- | Kenntnisse aktueller Materialien zur Qualitätsentwicklung in Niedersachsen (z.B. Bildungsstandards und Kerncurricula, Orientierungsrahmen Schulqualität, Schulinspektion); |
- | Kenntnisse über Diagnoseverfahren zur Ermittlung des Entwicklungsstands einer Schule und zur Identifikation von Verbesserungsbereichen; |
- | Erfahrungen in der Gestaltung von Kommunikations- und Beratungssituationen; |
- | Kenntnisse und Erfahrungen in der Organisation von Veranstaltungen und der Moderation von Arbeitsgruppen; |
- | Überzeugungskraft sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit. |
Qualifizierungsmaßnahme
Erwünscht sind Lehrkräfte aller Schulformen im Eingangsamt,
die bereits Beratungsfunktionen für Schulen bzw. Lehrkräfte
ausüben oder ausgeübt haben.
Die Qualifizierung erfolgt parallel
zur Beratungstätigkeit im Rahmen des für das Beratungs- und
Unterstützungssystem vorgesehenen Maßnahmen. Die Teilnahme an den
Qualifizierungseinheiten ist verpflichtend. Eine freiberufliche Nutzung der in
der Qualifizierung erworbenen Kompetenzen für die Beratungstätigkeit
ist untersagt.
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |