Kooperative Migrationsarbeit in
Niedersachsen
Bek. d. MFAS v. 9.11.2000 -
506-48102/22 (Nds.MBl. Nr.8/2001 S.212)
Die Migrationsarbeit umfasst die bestehenden Fachdienste zur Integration
von Ausländerinnen und Ausländern und Deutschen ausländischer
Herkunft und der Ausländersozialberatung. In das Netz der kooperativen
Migrationsarbeit sollen alle Projekte und Programme eingebunden werden, die die
gesellschaftliche Integration von Migrantinnen und Migranten zum Ziel haben.
Hierzu gehören die Aktivitäten im Rahmen der Beschäftigungs- und
Qualifizierungsprogramme der EU, insbesondere die Fortführung des
Programms INTEGRA, die Jugendprogramme des Landes (RABAZ) und des Bundes (Jump)
sowie die sonstigen Programme der Arbeitsverwaltung zur beruflichen
Eingliederung Benachteiligter am Arbeitsmarkt.
Die Arbeit muss auf die jeweiligen regionalen Gegebenheiten abgestimmt
sein sowie vorhandene Ansätze einer Kooperation weiterentwickeln.
Die folgenden Eckpunkte bilden hierfür den Rahmen:
- Durch die ab 1.1.1999 gültigen Grundsätze zur
Ausländersozialberatung steht dieser Dienst auch Asylberechtigten und
Kontingentflüchtlingen offen.
- Die ab dem 1.1.2001 gültige Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Integration von
Ausländerinnen und Ausländern und Deutschen ausländischer
Herkunft im Rahmen der kooperativen Migrationsarbeit (Richtlinie Integration)
sieht grundsätzlich die Beratung aller Migrantinnen und Migranten vor.
- Die Migrationsarbeit ist Bestandteil des Interventionsprogramms des
Landes zur Integration von in Deutschland lebenden Ausländerinnen und
Ausländern und Deutschen ausländischer Herkunft.
- Die Träger bilden regionale Verbünde, die eine
möglichst flächendeckende Beratung der Migrantinnen und Migranten
sicherstellen.
- Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der aktiven Zusammenarbeit mit
den Präventions- und Integrationsprojekten an schulischen Standorten. Ziel
ist die Einbindung weiterer Akteure, wie Schulen und Präventionsräte.
- Eine Kooperation zwischen Trägern und Kommunen ist anzustreben
und soll so weit wie möglich verbindlich geregelt werden.
- Zukünftig ist die Migrationsarbeit verstärkt durch
Eigenmittel der Träger sowie durch Drittmittel, insbesondere der
Gebietskörperschaften, um deren Verantwortung vor Ort Rechnung zu tragen,
mit zu finanzieren.
Die Realisierung einer kooperativen Migrationsarbeit bedarf einer
aktiven Beteiligung der verantwortlichen Institutionen, Träger und
Gebietskörperschaften. Das Land wird diesen Prozess im Rahmen des
Interventionsprogramms des Landes fördern.