|
Gesetze,
Verordnungen, Erlasse und Kommentare |
 |
Öffentliches
Auftragswesen; Zuständigkeitsverlagerung bei den niedersächsischen
Vergabekammern
Beschl. d. LReg. v. 20.5.2008 - MW 24-32571/0230
(Nds.MBl. Nr. 21/2008 S.577) - VORIS 72081 -
Bezug:
a) Beschl. v.
1.12.1998 (Nds.MBl. S.1432)
b) RdErl. d. MW v. 2.12.2004 (Nds.MBl. 2005
S.18) - VORIS 72081 -
Zur Vereinfachung und Effizienzsteigerung der
Verwaltungsstrukturen hat die LReg Folgendes beschlossen:
- Die Vergabekammer bei der OFD Hannover im Geschäftsbereich des
MF wird mit Ablauf des 30.6.2008 aufgelöst. Gleichzeitig werden der
Bezugsbeschluss zu a sowie der Bezugserlass zu b aufgehoben.
- Der Vergabekammer Lüneburg beim MW, Regierungsvertretung
Lüneburg, werden mit Wirkung vom 1.7.2008 die Nachprüfungsverfahren
nach den §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) für Vergaben der niedersächsischen Hochbauverwaltung und
sämtlicher anderer Vergaben des Geschäftsbereichs des MF
übertragen.
- Die Vergabekammer trägt den Namen Vergabekammer
Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg.
- Die Vergabekammer Niedersachsen beim MW, Regierungsvertretung
Lüneburg, führt alle Nachprüfungsverfahren fort, die bis zum
30.6.2008 bei der Vergabekammer der OFD Hannover beantragt und eingeleitet,
aber noch nicht abgeschlossen sind. Gleiches gilt sinngemäß für
Entscheidungen über Kostenfestsetzungsanträge, welche von den
Beteiligten im Nachgang zu beendeten Nachprüfungsverfahren noch vor dem
1.7.2008 bei der Vergabekammer der OFD Hannover gestellt werden.
- Die mit der Aufgabenverlagerung nach Nummer 2 zusammenhängenden
erforderlichen personalwirtschaftlichen, organisatorischen und
stellenwirtschaftlichen Maßnahmen regelt das federführende MW
zusammen mit dem MI und dem MF.
[ Anm. d. Red.: Aufgrund geänderter Zustädigkeiten (RdErl. v.
20.1.2011, Nds.MBl. 9/2011 S.187) weicht die neue Anschrift von Punkt 3 ab.
]
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |