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Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare |
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Religiöse
Feiertage und Abiturtermine
Schriftliche Abiturprüfung 2024 in den
Fächern Chemie, Ev. Religion, Griechisch, Kath. Religion, Spanisch sowie
Werte und Normen
Mitteilung d. MK
(SVBl. 3/2024 S. 116)
In der Bekanntmachung Termine für die Abiturprüfungen 2024 (Bek. d. MK v. 02.05.2022 33/41-83213, SVBl. S. 344) sind die schriftlichen Abiturprüfungen 2024 in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium, im Kolleg und an Freien Waldorfschulen sowie die Abiturprüfungen 2024 für die Nichtschülerinnen und Nichtschüler
festgesetzt.
Gemäß Erlass Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen (RdErl. d. MK v. 15.10.2019 - 36.3-82013 - ; SVBl. S. 620 - VORIS 22410) ist Schülerinnen und Schülern auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers für Feiertage ihrer Religionsgemeinschaft Gelegenheit zu geben, an einer religiösen Veranstaltung ihrer Religionsgemeinschaft teilzunehmen.
Regelungen
zum evangelischen und zum katholischen Religionsunterricht
Mitteilung d. MK (SVBl. 3/2024 S. 116)
Konfessioneller Religionsunterricht in Niedersachsen versteht sich im Einvernehmen mit den Kirchen als grundsätzlich offen für Schülerinnen und Schüler anderer Konfessionen, Religionen oder für solche ohne Bekenntnis, wenn die Erziehungsberechtigten die Teilnahme wünschen (hier: Kerncurriculum für die Grundschule Schuljahrgänge 1-4, Evangelische Religion); er wird in ökumenischer Offenheit und religiöser Gastfreundschaft erteilt (Kerncurriculum für die Grundschule Schuljahrgänge 1-4, Katholische Religion).
Der Organisationserlass "Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen" (RdErl. d. MK v. 10.05.2011 33-82105, SVBl. 7/2011 S.226) ist 2017 außer Kraft getreten. In einem Erlass vom 11.12.2017 wurde die damalige Niedersächsische Landesschulbehörde gebeten, i. S. Organisation des Religionsunterrichts und des Faches Werte und Normen weiterhin entsprechend dem Erlass zu verfahren.
Für folgende Regelung haben die evangelischen Kirchen in Niedersachsen und die katholischen (Erz-)Bistümer ihre Zustimmung zu folgender Ausnahmeregelung für das Schuljahr 2024/2025 erklärt:
Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht: Aussetzen des Genehmigungsverfahrens
Das bisherige Genehmigungsverfahren für den konfessionell- kooperativen Religionsunterricht nach Abschnitt 4.5.1 des o. g. Erlasses wird im Schuljahr 2024/2025 erneut ausgesetzt und, nach entsprechender Beschlussfassung nach 4.5, 1. Spiegelstrich des oben zitierten RdErl., durch eine formlose Mitteilung der Schulen über die Anzahl der Lerngruppen und die betroffenen Schuljahrgänge an das zuständige RLSB ersetzt.
Diese Ausnahmeregelung ermöglicht den Schulen, den evangelischen und den katholischen Religionsunterricht konfessionell- kooperativ ohne die ansonsten erforderliche Genehmigung einzurichten oder auszuweiten.
Die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und das Katholische Büro Niedersachsen haben erklärt, dass der evangelische und katholische Religionsunterricht zwecks Entlastung der Schulen ausnahmsweise ohne die Herstellung des Einvernehmens mit den Kirchen im Einzelfall konfessionell-kooperativ erteilt werden können. Zur Vereinfachung des Verfahrens verzichtet auch das Land entsprechend auf das gängige Genehmigungsverfahren.
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |