 |
Gesetze,
Verordnungen, Erlasse und Kommentare |
 |
Einstellungsverfahren
in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter der allgemein bildenden
Schulen zum ersten Schulhalbjahr des Schuljahres 2024/2025
Bek. d. MK vom 25.10.2023 - 35 - 84100 (SVBl.
12/2023 S. 668)
Für das Einstellungsverfahren in den
Vorbereitungsdienst zum 29.7.2024 wird Folgendes bekanntgegeben:
- Zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen wird
nach Maßgabe der Vorschriften über die Beschränkung der
Zulassung zum Vorbereitungsdienst auch zugelassen, wer das für das Lehramt
an Gymnasien vorgeschriebene Studium mit einem Mastergrad (Master of
Education), mit der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in
Niedersachsen oder mit einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat und
über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
verfügt.
Die Zulassung erfolgt für zwei
Unterrichtsfächer, diese müssen Unterrichtsfächern nach § 2
Abs. 2 der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter
in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) zugeordnet werden können; auf Antrag
erfolgt die Zulassung für ein weiteres Fach.
- Zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Haupt- und
Realschulen wird nach Maßgabe der Vorschriften über die
Beschränkung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst auch zugelassen, wer
das für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Gymnasien
vorgeschriebene Studium mit einem Mastergrad (Master of Education), mit der
Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in Niedersachsen oder mit einem
gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat und über die erforderlichen
Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Die Zulassung erfolgt
für zwei Unterrichtsfächer, diese müssen Unterrichtsfächern
nach § 3 Abs. 2 oder Abs. 3 Nds. MasterVO-Lehr zugeordnet werden
können; auf Antrag erfolgt die Zulassung für ein weiteres Fach.
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |