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Einstellung
von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen zum 01.02.2008;
Förderung der Schülerinnen und Schüler des jetzigen 9.
Schuljahrgangs an den Gymnasien und den Gymnasialzweigen der nach Schulzweigen
gegliederten Kooperativen Gesamtschulen
RdErl. d. MK vom 17.12.2007 - 34-84002 (E-Mail an
die LSchB)
Zur Förderung der Schülerinnen und Schüler des jetzigen 9. Schuljahrgangs der Gymnasien und der Gymnasialzweige der nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen werden ab dem 01.02.2008 bis zunächst einschließlich des ersten Halbjahres des Schuljahres 2008/09 diesen Schulen insgesamt 1.900 je Klasse in das Budget der Schule zur eigenständigen Bewirtschaftung bereitgestellt. Die Klassenzahl richtet sich nach der Anzahl der Soll-Klassen mit Stand vom 13.09.2007.
Mit dem bereitgestellten Budget sind u.a. folgende Personalmaßnahmen zu veranlassen:
1.1 | Bezahlte Mehrarbeit von Lehrkräften. |
1.2 |
Befristete Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung von Lehrkräften, die nach §§ 80a bzw. 87a NBG bzw. analog als Beschäftigte teilzeitbeschäftigt sind. Das gilt auch für Beschäftigte, die einen unbefristeten Teilzeit-Vertrag haben, bis maximal zwei Stunden unter der Regelstundenzahl. |
Die Befristung der Verträge erfolgt jeweils auf der Grundlage von § 14 Abs.1 Nr. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.
2.1 | Abschluss von Teilzeit-Arbeitsverträgen mit nichtbeschäftigten Lehrkräften (auch Absolventen der 1. Staatsprüfung vor dem Vorbereitungsdienst, Quereinsteiger, Studenten). |
2.2 | Beschäftigung von freiberuflichen, und nebenberuflichen Lehrkräften einschl. Pensionären. |
2.3 | Beschäftigung von Referendarinnen und Referendaren mit nebenberuflichen Unterricht; es können nur die Stunden vergütet werden, die über die bereits bestehende Unterrichtsverpflichtung hinaus erteilt werden. |
Die Schulen entscheiden eigenverantwortlich, welche Personalmaßnahmen sie durchführen möchten und teilen diese mit Personalvorschlag der Landesschulbehörde mit. Über den Abschluss von befristeten Verträgen entscheiden die Schulen entsprechend den übertragenen dienstrechtlichen Befugnissen.
Sämtliche Zahlungen aufgrund dieses Erlasses sind zulasten der Titel 0714 - 427 63 oder 428 63 bzw. 0718 - 427 63 oder 428 63 zu leisten. Das NLBV ist in der Lage, die Zahlungen an Bedienstete aus unterschiedlichen Titeln zu leisten.
Die Personalmaßnahmen sind nicht im Lehrerverzeichnis zu erfassen. Im zweiten Schulhalbjahr 2007/2008 wird eine gesonderte Abfrage zu den veranlassten Personalmaßnahmen (insb. Mehrarbeit, Stundenerhöhung, befristete Verträge) erfolgen.
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