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Mit der Novellierung des §161 NSchG wurde die Möglichkeit eröffnet, Schulen in freier Trägerschaft, die der Ausbildung von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern dienen, auf Antrag die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule zu verleihen, sofern die im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Anerkennung als Ergänzungsschule setzt neben der Erfüllung der in §161 Abs.2 NSchG genannten Anforderungen den Nachweis voraus, dass mindestens die im RdErl. des MS vom 22.2.1995 (Nds.MBl. S.375) hinsichtlich der Überprüfung geforderten Sachgebiete inhaltlich vermittelt werden.
Zur Überprüfung der Anforderung, dass wenigstens in drei im Heilpraktikerwesen nicht nur vereinzelt vertretenen Behandlungsmethoden; umfassend auszubilden ist, ist die vom MFAS erstellte Liste (Anlage 1) heranzuziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Behandlungsmethoden nicht dem Heilpraktikerwesen zuzuordnen sind (siehe Negativliste - Anlage 2) und daher für die Anerkennung als Ergänzungsschule nicht in Frage kommen können.
Der Anforderung des §161 Abs.2 NSchG hinsichtlich des Ausbildungsumfangs (18 Monate) wird durch den Nachweis entsprochen, dass der Schulträger die oben genannte Ausbildung bei Vollzeitunterricht mit jeweils mindestens 30 Wochenstunden Unterricht bei 60 Unterrichtswochen (eineinhalb Jahre) durch geeignetes Fachpersonal in entsprechenden Räumen vermittelt. Die Abschlussprüfung am Ende des Bildungsganges an anerkannten Ergänzungsschulen stellt keine Prüfung zu einem Berufsabschluss dar.
Positivliste nicht nur vereinzelt vertretener Behandlungsmethoden
Insbesondere:
Klassische Homöopathie
Klassische chinesische Medizin
Ayurvedische Medizin
Tibetische Medizin
Antroposophische Medizin
Natürliche Arzneimittel
Ernährungstherapie, Diätik, Heilfasten, Orthomolekular-Therapie (Vitamine, Mineralstoffe)
Ausleitungs-, Entgiftungs- und Umstimmungsverfahren (Segmenttherapie)
Alte Hausmittel, Bäder und Regulationstherapie
Immunstimulation, Reiztherapie
Mikrobiologische Therapie nach Enderlein
Neuraltherapie nach Huneke
Sauerstofftherapie
Manuelle Therapien
Psychosomatische Psychotherapie
Kulturell gebundene Heilmeditation (Yoga, Qui Gong, Tai Chi etc.)
Gerätemedizin
Podoarthesiologie
Heilpraktikerschulen; Negativliste
Insbesondere:
Spirituelle Therapie, Aura-Farbheilen, Geistheilung, Chakradiagnose, Reiki, Handauflegen, Besprechungen
Pendeln, Schwingruten, Tarotkarten, Amulette, Aura Soma, Radiästhenie
Psychotherapeutisch exotische Kurzzeitmethoden, NLP, Psychologischer Berater
Heilkräuter Essenz, Aromatherapie, Blütentherapien, die über die Therapien von Dr. Bach hinausgehen
Biologische Wirkung von Edelsteinen
Farbtherapie, Farbpunktur
Individuelle Methodenentwicklungen, -vermischungen und -benennungen
Intuitive Methoden, z.B. intuitive Massagen, Anwendungen nach ... (Name)
Fernbehandlung
Umherziehen (bereits rechtlich verboten)
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