![]() |
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare |
![]() |
1. Stellung der Fachberaterinnen und Fachberater
1.1. Schulformbezogene Fachberaterinnen und Fachberater sind Lehrkräfte an einer Schule und mit einer mehrjährigen Unterrichtstätigkeit im jeweiligen Unterrichtsfach an einer Grundschule, Hauptschule, Realschule, Oberschule oder Förderschule. Hinsichtlich der Fachberatungstätigkeit unterstehen sie dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB), für das sie bestellt sind, und handeln in dessen Auftrag. Sie werden von der fachlich zuständigen Organisationseinheit des zuständigen RLSB gesteuert und arbeiten eng mit dieser zusammen. Sie sind in besonderem Maße verpflichtet, sich selbst zur Erhaltung ihrer Beratungskompetenz qualifiziert fortzubilden.
1.2. Die Aufgaben der unter Nr. 1.1 benannten schulformbezogenen Fachberatung sind in der Regel nur Lehrkräften im Einstiegssamt oder im ersten Beförderungsamt ihrer Laufbahn zu übertragen; ausgenommen sind Lehrkräfte im ersten Beförderungsamt in der Funktion einer Schulleiterin oder eines Schulleiters. Die Beauftragung erfolgt in der Regel für die Dauer von fünf Jahren. Eine Beauftragung für mehrere Fächer oder Fachbereiche soll in der Regel nicht erfolgen. Gemäß § 15 der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) werden den Lehrkräften im Rahmen der festgelegten Kontingente Anrechnungsstunden in dem für die Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Umfang gewährt (Näheres regelt Nr. 5.). Die Zahl der Anrechnungsstunden kann maximal gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bezugsverordnung zu b gewährt werden.
2. Stellung der Konrektorinnen als Fachberaterinnen und Konrektoren als Fachberater in der Schulaufsicht
2.1. Konrektorinnen als Fachberaterinnen und Konrektoren als Fachberater in der Schulaufsicht sind Lehrkräfte mit einer mehrjährigen Unterrichtstätigkeit an einer Schule der unter Nr. 1.1 genannte(n) Schulform(en) mit der Lehrbefähigung für das Fach Mathematik oder Deutsch. Hinsichtlich ihrer Fachberatungstätigkeit sind sie organisatorisch den Dezernaten 2 der RLSB zugeordnet, unterstehen diesen und handeln in ihrem Auftrag. Sie arbeiten mit den Fachberaterinnen und Fachberatern für Unterrichtsqualität der schulformbezogenen Dezernate zusammen. Sie sind in besonderem Maße verpflichtet, sich selbst zur Erhaltung ihrer Beratungs- und Unterstützungskompetenzen qualifiziert fortzubilden.
2.2. Die Aufgaben der unter Nr. 2.1 benannten Konrektorinnen als Fachberaterinnen und Konrektoren als Fachberater in der Schulaufsicht sind dem gleichnamigen Beförderungsamt (Bes.-Gr. A 14 NBesO) zugeordnet. Ihr Aufgabenbereich bezieht sich in der Regel auf den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen RLSB. Sie werden für die jeweilige(n) Schulform(en) entsprechend ihrer Beauftragung tätig und beraten und unterstützen diese.
3. Schwerpunkte der Fachberatung
3.1. Schulformbezogene Fachberaterinnen und Fachberater wirken im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule mit bei der Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung der Schulen und der datengeschützten Schulentwicklung. Dabei erfolgt bei Bedarf eine Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachberatungen. Die Beratung beinhaltet folgende Schwerpunkte:
3.3. Über die Anforderungen der Schulen hinaus nehmen alle unter den Nrn. 1. und 2. genannten Beraterinnen und Berater im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden zeitlichen Ressourcen weitere Aufgaben auf Veranlassung des Kultusministeriums wahr. Des Weiteren ist die Mitwirkung bei der Implementierung bildungspolitischer Vorhaben erforderlich.
4. Fächer und Fachbereiche
In besonderen Fällen, insbesondere im Kontext der Basiskompetenzen und dem Übergang vom Primar- in den Sekundarbereich, kann eine Beratung auch über die Schulform hinaus stattfinden. Für folgende Fächer und Fachbereiche ist durch die RLSB schulformbezogene Fachberatung zur Verfügung zu stellen:
4.1. schulformbezogene Fachberaterin/Fachberater im Primarbereich (Grundschule / Förderschule)
4.2. schulformbezogene Fachberaterin / Fachberater im Sekundarbereich I (Hauptschule / Realschule / Oberschule / Förderschule)
5. Anrechnungsstunden / Stellen
5.1. Insgesamt stehen Anrechnungsstunden für die schulformbezogenen Fachberaterinnen und Fachberater sowie für die Konrektorinnen als Fachberaterinen und Konrektoren als Fachberater in der Schulaufsicht im Umfang von 1408 Stunden zur Verfügung.
RLSB | Anrechnungsstunden |
---|---|
RLSB Braunschweig | 259 |
RLSB Hannover | 345 |
RLSB Lüneburg | 356 |
RLSB Osnabrück | 440 |
landesweit Stunden Islamische Religion (RI) |
8 |
Gesamt | 1408 |
5.2. Die unter den Nrn. 5.3 und 5.4 vorgegebenen Zuordnungen der Anrechnungsstunden auf die Fächer / Teil- / Fachbereiche und RLSB sind Richtwerte. Die RLSB können in eigener Zuständigkeit Schwerpunkte in der Fachberatung setzen; dabei ist jeweils die Summe der zu vergebenden Anrechnungsstunden im Primarbereich und im Sekundarbereich I einzuhalten. Es ist darüber hinaus anzustreben, dass in den genannten Fächern und Teil- / Fachbereichen Fachberatung flächendeckend eingerichtet wird. Die Anrechnungsstunden werden statistisch unter der Schlüsselnummer 491 erfasst.
5.3. Zuordnung der Anrechnungsstunden für die schulformbezogenen Fachberaterinnen / Fachberater und Konrektorinnen / Konrektoren als Fachberaterinnen / Fachberater in der Schulaufsicht für den Primarbereich
Anrechnungsstunden | ||||||||||
RLSB | DE | MA | SU | EN | RE/RK1) | RI2) | WuN | SP | MuKuBi | Gesamt |
RLSB BS | 15+5 | 15+5 | 10 | 15 | 15 | 8 | 5 | 15 | 15 | 115 |
RLSB H | 20+10 | 20+10 | 15 | 15 | 20 | 5 | 20 | 15 | 150 | |
RLSB LG | 20+10 | 20+10 | 15 | 20 | 20 | 5 | 20 | 15 | 155 | |
RLSB OS | 25+15 | 25+15 | 20 | 20 | 25 | 5 | 25 | 15 | 190 | |
Gesamt | 80+40 | 80+40 | 60 | 70 | 80 | 8 | 20 | 80 | 60 | 610+8 |
Davon entfallen in den Fächern Deutsch (DE) und Mathematik (MA) pro RLSB je Fach mindestens 8 Anrechnungsstunden auf eine Konrektorin als Fachberaterin oder einen Konrektor als Fachberater in der Schulaufsicht.
5.4. Zuordnung der Anrechnungsstunden für die schulformbezogenen Fachberaterinnen / Fachberater und Konrektorinnen/ Konrektoren als Fachberaterin / Fachberater in der Schulaufsicht für den Sekundarbereich I
Anrechnungsstunden | |||||||||||||||
RLSB | DE | MA | EN | 2. FS | NTW | INF | GSW | RE/RK1) | WuN | SP | Mu Ku Bi | Profile und Fächer | |||
WI | TE | Ges. u. Soz./ HW | Gesamt | ||||||||||||
RLSB BS | 10 | 15 | 10 | 5 | 10 | 5 | 10 | 15 | 5 | 10 | 10 | 13 | 13 | 13 | 144 |
RLSB H | 15+5 | 20+5 | 15 | 5 | 15 | 5 | 15 | 20 | 5 | 15 | 10 | 15 | 15 | 15 | 195 |
RLSB LG | 15+5 | 20+5 | 15 | 5 | 15 | 5 | 15 | 20 | 5 | 15 | 10 | 17 | 17 | 17 | 201 |
RLSB OS | 20+10 | 10 | 20 | 5 | 20 | 5 | 15 | 25 | 5 | 20 | 10 | 20 | 20 | 20 | 250 |
Gesamt | 60+20 | 80+20 | 60 | 20 | 60 | 20 | 55 | 80 | 20 | 60 | 40 | 65 | 65 | 65 | 790 |
1) Verteilung im Verhältnis 3/5 (Evangelische Religion) zu 2/5 (Katholische Religion)
Davon entfallen in den Fächern Deutsch (DE) und Mathematik (MA) pro RLSB je Fach mindestens 8 Anrechnungsstunden auf eine Konrektorin als Fachberaterin oder einen Konrektor als Fachberater in der Schulaufsicht.
5.5. Den RLSB werden für die Konrektorinnen als Fachberaterin oder die Konrektoren als Fachberater in der Schulaufsicht insgesamt 16 Planstellen wie folgt zur Verfügung gestellt:
RLSB | Planstellen für Primarbereich | Planstellen für Sekundarbereich I |
RSLB Braunschweig | 1 mit Lehrbefähigung MA 1 mit Lehrbefähigung DE |
1 mit Lehrbefähigung MA 1 mit Lehrbefähigung DE |
RLSB Hannover | 1 mit Lehrbefähigung MA 1 mit Lehrbefähigung DE |
1 mit Lehrbefähigung MA 1 mit Lehrbefähigung DE |
RLSB Lüneburg | 1 mit Lehrbefähigung MA 1 mit Lehrbefähigung DE |
1 mit Lehrbefähigung MA 1 mit Lehrbefähigung DE |
RLSB Osnabrück | 1 mit Lehrbefähigung MA 1 mit Lehrbefähigung DE |
1 mit Lehrbefähigung MA 1 mit Lehrbefähigung DE |
Gesamt | 8 Planstellen | 8 Planstellen |
6. Weitere Regelungen für die schulformbezogenen Fachberaterinnen und Fachberater sowie die Konrektorinnen als Fachberaterinnen und Konrektoren als Fachberater in der Schulaufsicht
6.1. Die Anzahl der schulformbezogenen Fachberaterinnen und Fachberater sowie die Höhe der jeweiligen Anrechnungen werden von den RLSB in eigener Zuständigkeit festgelegt. Die im Einzelfall gewährten Anrechnungsstunden umfassen in der Regel fünf Wochenstunden. Die Schulen regeln den unterrichtlichen Einsatz der beauftragten Lehrkräfte in einer Form, die es ihnen ermöglicht, ihre Beratungsaufgaben ohne größere Beeinträchtigung ihrer eigenen Unterrichtsverpflichtung wahrzunehmen. Der Unterrichtseinsatz sollte so erfolgen, dass je nach Höhe der Anrechnungsstunden wöchentlich möglichst ein unterrichtsfreier Tag gewährleistet ist.
6.2. Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben werden den Konrektorinnen als Fachberaterin oder den Konrektoren als Fachberater in der Schulaufsicht je nach Umfang ihrer Tätigkeit jeweils Anrechnungen von mindestens acht Stunden gewährt. Die Zahl der Anrechnungsstunden kann maximal gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bezugsverordnung zu b gewährt werden.
6.3. Die RLSB können zur Koordinierung der Beratung sowie zur Durchführung gemeinsamer Dienstbesprechungen einen landesweit einheitlichen Tag bestimmen. Für die Teilnahme an einer zusätzlichen Veranstaltung zu Zeiten eines geplanten Unterrichtseinsatzes in der Schule ist eine Freistellung vom Unterricht durch die Schulleitung sicherzustellen.
7. Schlussbestimmungen
Dieser RdErl. tritt am 01.01.2025 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft. Der Bezugserlass zu a tritt mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |