![]() |
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare |
![]() |
Beratung
für Berufs- und Studienorientierung an allgemein bildenden
Schulen
hier:
Einrichtung eines Beratungssystems zur Berufs- und Studienorientierung an allen
allgemein bildenden Schulen (einschließlich Gymnasien und
Gesamtschulen)
RdErl. d. MK v.
26.7.2017 - 24.2.1/81420 (SVBl. 9/2017 S. 489), geändert durch RdErl. d.
MK vom 1.12.2022 (SVBl. 12/2022 S. 683) - VORIS 22410 -
Zu Beginn des Schuljahres 2017/18 wird allen allgemein bildenden Schulen des Sek I und Sek II ein Musterkonzept zur Berufs- und Studienorientierung, das eine breit gefächerte Berufs- und Studienorientierung auch an Gymnasien und Gesamtschulen vorsieht, zur Verfügung gestellt. In der Folge wird der Erlass zur Berufsorientierung überarbeitet mit dem Ziel, die Regelungen für alle Schulformen zu spezifizieren. Dieser Erlass wird voraussichtlich zum 1.2.2018 in Kraft gesetzt. Im Vorgriff gelten abweichend vom Bezugserlass nachfolgende Regelungen.
Die bereits eingeführte Beratung an den Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen und Förderschulen wird um eine Beratungsstruktur an den Gymnasien und Gesamtschulen, die in jedem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) des Dez. 3 angesiedelt ist, ergänzt. Eine dezernatsübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Beraterinnen und Beratern zur Berufs- und Studienorientierung aller Schulformen ist dabei zwingend erforderlich. Die bisherige Verknüpfung der Beratung für Berufsorientierung mit der Fachberatung für den Fachbereich AWT und das Profil Wirtschaft wird aufgehoben. Dafür wird eine eigenständige Fachberatung aufgebaut, für die aus dem bisherigen Gesamtkontingent 65 Anrechnungsstunden abgetrennt werden. Hierfür ergeht ein gesonderter Erlass an dieRLSB. Bestehende Beauftragungen können bis zum Ende der Befristung weitergeführt werden, wobei Lehrkräfte, die bisher doppelte Funktionen (Beratung für Berufsorientierung sowie Fach beratung Profil Wirtschaft) wahrgenommen haben, sich für einen bestimmten Bereich entscheiden sollen.
Neue Beauftragungen (vorrangig für die Beratung des Dez. 3 der RLSB) sollen zum 1.2.2018 ausgesprochen werden.
Die RLSB bilanzieren die Beratung und sorgen für die landesweit einheitliche Qualitätssicherung des Beratungsangebots. Sie berichten dem MK über den Stand der Qualitätsentwicklung.
1. Stellung der Beraterinnen und Berater
Beraterinnen und Berater für Berufs- und Studienorientierung sind Lehrkräfte an einer allgemein bildenden Schule. Gesucht werden Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen oder an Gymnasien, die bereits in ihrer Schule am Prozess der Berufs- und Studienorientierung mitwirken. Hinsichtlich der Beratertätigkeit unterstehen sie dem jeweiligen RLSB, für die sie bestellt sind, und handeln in ihrem Auftrag. Sie werden von der fachlich zuständigen Organisationseinheit geführt und arbeiten eng mit dieser Stelle zusammen. Sie sind in besonderem Maße verpflichtet, sich selbst zur Erhaltung ihrer Beratungskompetenz qualifiziert fortzubilden.
Die Aufgaben der Beratung sind i. d. R. Lehrkräften im Eingangsamt ihrer Laufbahn zu übertragen; die Beauftragung erfolgt i. d. R. für die Dauer von fünf Jahren. Gemäß § 15 Nds. ArbZVO-Schule werden den Lehrkräften im Rahmen der festgelegten Kontingente Anrechnungsstunden in dem für die Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Umfange gewährt.
Die Schulen regeln den unterrichtlichen Einsatz der Beraterinnen und Berater in einer Form, die es ihnen ermöglicht, ihre Beratungsaufgaben ohne größere Beeinträchtigung ihrer eigenen Unterrichtsverpflichtung wahrzunehmen.
2. Kontingente
Die Anzahl der Beraterinnen und Berater sowie die Höhe der jeweiligen Anrechnungen werden von dem RLSB in eigener Zuständigkeit festgelegt. Die im Einzelfall gewährten Anrechnungsstunden sollten in der Regel fünf Wochenstunden umfassen. Die Stundenentlastung sollte so gelegt werden, dass möglichst wöchentlich ein unterrichtsfreier Tag gewährleistet ist. Insgesamt stehen Anrechnungsstunden im Umfang von 235 Stunden für Dezernat 2 und 200 Stunden für Dezernat 3 zur Verfügung.
RLSB | Dez. 2 | Dez. 3 |
Braunschweig | 40 | 45 |
Hannover | 45 | 60 |
Lüneburg | 60 | 45 |
Osnabrück | 90 | 45 |
Gesamt | 235 | 200 |
Bei der Beauftragung ist folgende Schlüsselnummer anzugeben: Schlüsselnummer 496.
3. Schwerpunkte der Beratung
Über die Anforderungen der Schulen hinaus nimmt die Beratung für Berufs- und Studienorientierung weitere Aufgaben auf Veranlassung der RLSB wahr. Des Weiteren ist die Mitwirkung bei der Implementierung bildungspolitischer Reformen erforderlich.
Dieser RdErl. tritt am 1.2.2018 in Kraft und mit Ablauf des 31.1.2025 außer Kraft.
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |