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können sich entsprechend der Terminvorgaben zu den Versetzungsverfahren formlos auf dem Dienstweg bis zum 31.1. bzw. 31.7. eines jeden Jahres um Übertragung eines ihrer Lehrbefähigung oder ihrer Ergänzungsqualifikation entsprechenden jeweiligen Einstiegsamtes oder einer der jeweiligen Entgeltgruppe entsprechenden Stelle und ggf. damit verbundene Versetzung zu Beginn des darauffolgenden Schulhalbjahres bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde bewerben.
Diese Bewerbung muss Angaben zur gewünschten Schulform und den gewünschten örtlichen Einsatzmöglichkeiten beinhalten. Ein Anspruch auf Übertragung des angestrebten Amtes oder auf Versetzung besteht nicht. Grundsätzlich kann einer Bewerbung aus Gründen der Unterrichtskontinuität frühestens drei Jahre nach der Einstellung entsprochen werden.
Alle anderen Lehrkräfte sind auf das landesweite Versetzungsverfahren (LV-Online) zu verweisen.
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