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Das am 15.5.2009 unterzeichnete Verwaltungsabkommen zur wissenschaftspolitischen Kooperation der Länder Bremen und Niedersachsen in der Nord-West-Region wird in der Anlage bekannt gemacht.
Anlage
Verwaltungsabkommen zur wissenschaftspolitischen Kooperation der Länder Bremen und Niedersachsen in der Nord-West-Region
Die Länder Niedersachsen und Bremen,
vertreten durch
den
Niedersächsischen Minister für Wissenschaft und Kultur, Herrn Lutz
Stratmann,
und
die Senatorin für Bildung und Wissenschaft, Frau
Renate Jürgens-Pieper,
schließen folgendes Abkommen zur
wissenschaftspolitischen Kooperation der Länder Bremen und Niedersachsen
in der Nord-West-Region:
Präambel
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen und die Niedersächsische Landesregierung verfolgen gemeinsam das Ziel, den Nordwesten Deutschlands in Wissenschaft, Forschung und Lehre national und international konkurrenzfähig zu gestalten, die Leistungsfähigkeit der Wissenschaftsregion zu steigern, ein innovatives Spektrum von Studiengängen und eine wachsende Zahl von Studienplätzen in der Metropolregion Bremen/Oldenburg anzubieten sowie international konkurrenzfähige Forschungschwerpunkte zu entwickeln.
Unter Wahrung der Länderzuständigkeiten sowie der Eigenständigkeit der Universitäten Bremen und Oldenburg wollen die beiden Landesregierungen ihre Zusammenarbeit in der Wissenschaftspolitik für die Nord-West-Region und für die beiden Hochschulen in diesem Abkommen festlegen.
§ 1
Ziel
Ziel der wissenschaftspolitischen Zusammenarbeit der beiden Länder in der Nord-West-Region ist die Entwicklung einer international sichtbaren und wettbewerbsfähigen Forschungs- und Wissenschaftsregion Nord-West mit den Universitäten Oldenburg und Bremen als Mittelpunkt. Dabei geht es um die Verstärkung des Forschungs- und Transferpotenzials sowie um die Steigerung der Drittmittelfähigkeit und um die Verbesserung der Position in nationalen und internationalen Wettbewerben einerseits und um die Zusammenarbeit in Lehre und Weiterbildung andererseits.
§ 2
Inhalt
Zur Erreichung dieser Zielsetzung unterstützen die Länder die beiden Universitäten bei der Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen hochschulpolitischen Strategie und einer in den Eckpunkten der Hochschulpolitik verbindlich abgestimmten Planung in den folgenden Bereichen:
§ 3
Instrumente und Maßnahmen
Die Länder werden die Zusammenarbeit der Universitäten Bremen und Oldenburg vorrangig durch folgende Aktivitäten unterstützen:
§ 4
Form der Zusammenarbeit
Die Abstimmung der Zusammenarbeit erfolgt durch einen Kooperationsausschuss der Länder. Ihm gehören je ein Vertreter der Wissenschaftsressorts der vertragsschließenden Länder sowie der Rektor der Universität Bremen und der Präsident der Universität Oldenburg an. Der Kooperationsausschuss tagt mindestens zweimal pro Jahr, davon mindestens einmal zusammen mit dem Vorstand der Nowetas-Stiftung.
§ 5
Aufgaben des
Kooperationsausschusses
Der Kooperationsausschuss dient der Abstimmung und der Entscheidungsvorbereitung in der wissenschaftspolitischen Zusammenarbeit der beiden Länder.
Er erarbeitet grundsätzliche Empfehlungen für die strategische Zusammenarbeit der Universitäten Bremen und Oldenburg und für die Umsetzung der Ziele dieses Abkommens, insbesondere für die Zusammenarbeit in gemeinsamen Forschungsschwerpunkten und in der Lehre. Er leitet seine Empfehlungen den zuständigen Organen der Universitäten zu und gibt sie der Nowetas-Stiftung zur Kenntnis.
Die Universitäten Oldenburg und Bremen legen dem Kooperationsausschuss jährlich einen Bericht über den Stand der Kooperation und zum geplanten Fortgang der Zusammenarbeit vor.
§ 6
Inkrafttreten
Dieses Verwaltungsabkommen tritt nach der Unterzeichnung durch die Vertreter beider Länder in Kraft.
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