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Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des
Programms 4Generation: Vielfalt - Beteiligung - Engagement in der
Jugendarbeit (Richtlinie 4Generation)
Erl. d. MS v. 2.12.2020 - 306.31-51 709/14 (Nds.
MBl. Nr. 56/2020 S. 1618) - VORIS 21133 -
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie der VV zu § 44 LHO Zuwendungen für Maßnahmen im Rahmen des Programms 4Generation: Vielfalt - Beteiligung - Engagement in der Jugendarbeit.
1.2 Ziel ist es, die Jugendarbeit in Niedersachsen zu stärken und weiterzuentwickeln. Durch die Unterstützung von Projekten örtlicher Jugendgruppen und -initiativen soll allen jungen Menschen die diskriminierungsfreie Teilhabe an den Angeboten der Jugendarbeit ermöglicht werden. Ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendarbeit sollen für die Umsetzung neuer Themenbereiche qualifiziert werden.
1.3 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Einzelprojekte ehrenamtlich geführter Jugendgruppen sowie übergreifende bzw. koordinierende Projekte für ehrenamtlich geführte Jugendgruppen auf regionaler Ebene oder Landesebene.
3. Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger ist der Landesjugendring Niedersachsen e. V. als Erstempfänger, der von der Förderung ausgeschlossen ist. Der Erstempfänger hat die Zuwendung im Rahmen der VV Nr. 12 zu § 44 LHO an die Letztempfänger weiterzuleiten.
3.1. Letztempfänger sind
wenn diese Träger ihren Sitz in Niedersachsen haben und das Projekt überwiegend in Niedersachsen verwirklicht wird.
.3.2 Letztempfänger können für Projekte, die eine übergreifende bzw. koordinierende Funktion haben, auch die auf der Landesebene als förderungswürdig anerkannten Jugendverbände sein.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
4.1 Die Projekte sollen zu den Themenschwerpunkten
- Beteiligung,
- Vielfalt,
- Engagement und Experimentelles
durchgeführt
werden. Neue Ansätze und Methoden der Jugendarbeit sollten möglichst
aufgenommen und entwickelt werden. Die Ausgestaltung der Themenschwerpunkte
erfolgt über die in der Anlage abgedruckten Vergabegrundsätze.
Die Projekte sollen die Prinzipien des Gender Mainstreaming und Managing Diversity berücksichtigen und sich mit anderen Projekten in der jeweiligen Region, die einen ähnlichen Schwerpunkt haben, vernetzen. Eine überregionale Vernetzung soll insbesondere bei Projekten mit einer Laufzeit von über einem Jahr angestrebt werden.
4.2 Die Projekte sollen in der Vergangenheit vom Letztempfänger noch nicht durchgeführt worden sein sowie nicht in die Folgeförderung für ein anderes Projekt des Letztempfängers eintreten und nicht als Ersatz für andere, wegfallende oder auslaufende Förderungen des Letztempfängers dienen.
4.3 Mindestens eine Person des Letztempfängers soll im Besitz einer gültigen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica) sein; diese Person soll an der Organisation des Projektes beteiligt sein.
Im begründeten Einzelfall kann die Juleica während der Projektlaufzeit erworben werden.
4.4 Die Projekte sollen von ehrenamtlich tätigen jungen Menschen vorbereitet und durchgeführt werden.
Projekte mit einer Förderung von mehr als 5 000 EUR sollen eine übergreifende sowie koordinierende Funktion für andere Projekte übernehmen.
4.5 Die Projekte sollen eine Laufzeit von mindestens 3 bis höchstens 24 Monaten haben. Der Zuschuss für ein maximal einjähriges Folgeprojekt darf 70 % der zuwendungsfähigen Kosten des Hauptprojekts nicht überschreiten und muss separat beantragt werden.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
5.1 Die Zuwendung wird in Form einer Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung gewährt.
5.2 Zuwendungsfähig sind
5.3 Die Höhe der Zuwendung beträgt pro Projekt zwischen 1 500 EUR bis maximal 10 000 EUR pro vollem Projektjahr. Die durchschnittliche monatliche Förderung soll pro Monat der Projektlaufzeit 850 EUR nicht überschreiten.
5.4 Mindestens 25 % der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel sollen vorrangig für die Förderung von Projekten in Trägerschaft von freien, ehrenamtlich geführten Jugendgruppen (Jugendinitiativen) ohne einen als freien Träger anerkannten Landesverband sowie eigenständige Jugendgruppen in Vereinen verwendet werden.
5.5 Der Erstempfänger (Landesjugendring) überprüft in Zusammenarbeit mit einem Entscheidungsgremium bestehend aus zwei stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern des Landesjugendrings sowie jeweils einer stimmberechtigten Vertreterin oder einem stimmberechtigten Vertreter des Sozialministeriums, des Landesjugendamtes sowie einer oder einem von den Kommunalen Spitzenverbänden ausgewählten Jugendpflegerin oder Jugendpfleger der örtlichen Träger aus Niedersachsen die Nachvollziehbarkeit der Kostenkalkulation, die inhaltlich-fachliche Kausalität und die praktische Anwendbarkeit und Umsetzung des Vorhabens nach den in der Anlage abgedruckten Vergabegrundsätzen und bescheidet die Anträge. Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf eine Bewilligung.
5.6 Für Projekte mit einer Förderhöhe von 1 500 EUR bis 2 500 EUR und einer Laufzeit unter sechs Monaten ist ein vereinfachtes Antrags- und Dokumentationsverfahren möglich.
5.7 Zuwendungsempfänger für Projekte mit einer Fördersumme von mehr als 2 500 EUR müssen juristische Personen sein.
6. Anweisungen zum Verfahren
6.1 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen worden sind.
6.2 Bewilligungsbehörde ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS), Domhof 1, 31134 Hildesheim.
6.3 Den Antrag auf Förderung stellt der Erstempfänger einmal jährlich auf der Grundlage der zu erwartenden Förderanträge der Letztempfänger. Die Bewilligungsbehörde erhält vom Erstempfänger eine Aufstellung der zu fördernden Projekte. Der Erstempfänger bestätigt das Vorliegen der Fördervoraussetzungen.
6.4 Das Antragsverfahren für die Letztempfänger wird durch die Servicestelle - Landesjugendring Niedersachsen e. V. - geregelt.
6.5 Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von zwei Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. Ein einfacher Verwendungsnachweis wird zugelassen.
7. Schlussbestimmungen
Dieser Erl. am 1. 1. 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2025 außer Kraft.
___________
An
das Niedersächsische
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Nachrichtlich an
den
Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschussden
Niedersächsischen
Landesbeirat für Jugendarbeit
den Landesjugendring Niedersachsen e.
V.
die Sportjugend Niedersachsen
das Paritätische Jugendwerk
Niedersachsen
die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen
Spitzenverbände
die Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der
Länder Niedersachsen und Bremen
die Landesarbeitsgemeinschaft der
Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen
die Konföderation der ev.
Kirchen in Niedersachsen
das Katholische Büro Niedersachsen
die
Arbeitsgemeinschaft der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Niedersachsen e.V.
(OKJA)
die Jugendverbände, die auf Landesebene als Träger der
freien Jugendhilfe anerkannt sind
Vergabegrundsätze
Für die Förderung des Programms 4Generation - Vielfalt - Beteiligung - Engagement in der Jugendarbeit gelten die folgenden Vergabegrundsätze:
1. Ziele
Ziel des Programms ist es, die Jugendarbeit in Niedersachsen zu stärken, weiterzuentwickeln und für die Zukunft fit zu machen. Es soll deutlich werden, dass Jugendarbeit neben der Schule und anderen Bildungs- und Freizeitangeboten ein eigenständiger Bereich der Sozialisation ist. Kinder und Jugendliche erhalten hier wertvolle Impulse zur Weiterentwicklung ihrer Persönlichkeit, können sich ausprobieren, erwerben Teamund Leitungserfahrung, bilden sich fort und übernehmen Verantwortung.
Durch das Programm sollen noch mehr junge Menschen zu ehrenamtlichem Engagement motiviert werden. Dies kann z. B. dadurch geschehen, dass
2. Schwerpunkte
Die Projekte müssen einem der drei folgenden Schwerpunkte zugeordnet werden:
3. Servicestelle
Die Servicestelle ist beim Landesjugendring Niedersachsen e. V. angesiedelt. Ihr obliegt die
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |