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Fahrkostenerstattung
und Wegstreckenentschädigung (§§ 5 und 6 BRKG);
Großkunden-Rabatt (GKR) der Deutschen Bahn AG (DB AG) für das
Land
RdErl. d. MK v. 5.5.2003 1022-03500 - (SVBl. 6/2003)
Bezug: RdErl. d. MF vom 09.12.02 (Nds.MBl. Nr.3/2003 S.77) - VORIS
20444 - (aufgehoben !!)
Zu dem Bezugserlass gebe ich folgende Hinweise:
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) gewährt dem Land Niedersachsen
aufgrund einer Großkunden-Rabatt - Vereinbarung seit Einführung des
neuen Tarifsystems einen umsatzabhängigen Rabatt
(Großkunden-Rabatt/GKR) von derzeit 9 v.H. auf Normalpreise.
Dieser
ermäßigte Normalpreis kann zusätzlich mit dem Rabatt der neuen
BahnCard und mit Mitfahrerrabatten kombiniert werden. Plan&Spar ist dagegen
nicht mit dem Großkunden-Rabatt kombinierbar.
Der
Großkunden-Rabatt und eine gleichzeitige Umsatzerfassung werden beim Kauf
einer Fahrkarte über die Angabe einer Kundennummer generiert.
Die zuständigen Stellen der Landesverwaltung haben nach Nr.2.1.1 des Bezugserlasses dafür zu sorgen, dass
Die BMIS-Kundennummer ist auch bei Beantragung einer BahnCard, die aus Mitteln des Landes finanziert wird, anzugeben (vgl. Nr.3.1.1 des Bezugserlasses).
Die Kundennummer findet ausschließlich Anwendung für Dienstfahrten die aus Mitteln des Landes finanziert werden. Sie gilt jedoch nicht für Schul- oder Klassenfahrten, weil in diesen Fällen Ermäßigungen aus Gruppentarifen in Anspruch genommen werden können. Die Anwendung für den privaten Gebrauch ist untersagt.
Die ermäßigten Fahrkarten sind bei den vereinbarten ("von den zuständigen Stellen der Landesverwaltung benannten") DB-Verkaufsstellen (DB-ReiseZentren und Reisebüros mit DB-Lizenz) zu erwerben.
Hiervon ausgenommen sind die Landesbediensteten an öffentlichen Schulen. Sie können die Fahrkarten bei Vorlage der als Muster beigefügten "Bescheinigung zum Kauf von GKR-Fahrscheinen mit einer Kundennummer (BMIS-Nr.)" bei jeder DB-Verkaufsstelle erwerben. Die Bescheinigungen sind nur mit dem jeweiligen Schulstempel gültig. Die unentgeltliche Erstattung nicht genutzter Fahrkarten ist in diesen Fällen aber nicht gewährleistet (vgl. Nr.2.1.1, 4.Absatz, des Bezugserlasses).
Für den Geschäftsbereich des Kultusministeriums sind die folgenden BMIS-Kundennummern festgelegt worden:
Bereich: | Abkürzung (erscheint auf dem Fahrschein) |
Kundennummer: |
MK | NDS MK | 1200527 |
öffentliche Schulen | NDS MK Schulen | 1200535 |
Studienseminare | NDS MK Seminare | 1200536 |
NLPA | NDS MK NLPA | 1200543 |
NLpB | NDS MK NLpB | 1200544 |
NLI | NDS MK NLI | 1200547 |
Im Übrigen wird um Beachtung des Bezugserlasses gebeten.
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Die Bescheinigung zum Kauf
von GKR-Fahrscheinen liegt als pdf-Datei
vor.
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |