![]() |
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare |
![]() |
Gewährung
von Anwärtersonderzuschlägen an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im
Vorbereitungsdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung
Technische Dienste, Fachbereich Wasserwesen
RdErl. d. MF v.
4.11.2015 - VD4 11 63 (Nds. MBl. Nr.45/2015 S. 1434) - VORIS 20441 -
Aufgrund des § 63 BBesG in der bis zum 31.8.2006 geltenden Fassung vom 6.8.2002 (BGBl. I S.3020), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 des Gesetzes vom 12.7.2006 (BGBl. I S.1466), werden Anwärterinnen und Anwärtern sowie Referendarinnen und Referendaren in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Wasserwesen im NLWKN, aufgrund des erheblichen Mangels an hinreichend qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 25% des zustehenden Anwärtergrundbetrages gezahlt.
Dieser RdErl. tritt am 1.10.2016 in Kraft und mit Ablauf des 30.9.2019 außer Kraft.
________
An den
Niedersächsischen
Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |