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Gewährung
von Anwärtersonderzuschlägen an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im
Vorbereitungsdienst in der Fachrichtung Justiz der Laufbahngruppe 1 im zweiten
Einstiegsamt im Justizvollzugsdienst
RdErl. d. MF v. 16. 6. 2016
- VD4 11 63 (Nds. MBl. Nr. 25/2016 S. 684) - VORIS 20441 -
Aufgrund des § 63 BBesG i. d. F. vom 6. 8. 2002 (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 des Gesetzes vom 12.7.2006 (BGBl. I S. 1466), werden Anwärterinnen und Anwärtern in der Fachrichtung Justiz der Laufbahngruppe 1 im zweiten Einstiegsamt im Justizvollzugsdienst aufgrund des erheblichen Mangels an hinreichend qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 50 % des zustehenden Anwärtergrundbetrages gezahlt
Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2017 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2021 außer Kraft.
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An die
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