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Versetzung von Lehrkräften innerhalb Niedersachsens; Änderung des
Antragsverfahrens
Bek. d. MK v.
28.9.2012 - 15-84 004/1 (SVBl. 10/2012 S.522)
Das Land Niedersachsen wird mit Wirkung vom 1.11.2012 das bisherige Verfahren für die Antragstellung für Versetzungsanträge innerhalb Niedersachsens durch ein Online-Antragsverfahren unterstützen. Lehrkräfte von öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums erfassen ihren Antrag mit Inbetriebnahme des Online-Verfahrens im Portal Lehrerversetzung-Online - LV-Online (https://www.lv-online.niedersachsen.de) selbst. Manuell ausgefüllte Vordrucke von dem genannten Personenkreis werden ab 1.10.2012 nicht mehr entgegengenommen. Die manuell ausgefüllten Vordrucke werden durch die aus LV-Online erstellten Formulare ersetzt.
Die öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sind von Ihnen in angemessener Form über die Verfahrensänderung in Kenntnis zu setzen. Die Schulleitungen sollen ihre Lehrkräfte entsprechend informieren. Auch im Schul-Login der Niedersächsischen Landesschulbehörde sind Hinweise für Lehrkräfte und Schulleitungen einzustellen.
An Versetzungen interessierten Lehrkräften sollte empfohlen werden, bis zur Inbetriebnahme von LV-Online mit der Antragstellung zu warten und ihren Antrag dann online zu erfassen. Etwaige Nachteile für die Teilnahme am Versetzungsverfahren ergeben sich für die Lehrkräfte dadurch nicht.
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