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Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
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1. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31.12.2009 außer Kraft.
2. Ausbildungen, die gemäß dem Bezugserlass bis zum 31.12.2009 begonnen wurden, können nach dessen Bestimmungen abgeschlossen werden.
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An die
Landesschulbehörde
Schulen für Krankenpflegehilfe
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