Schule und Recht in Niedersachsen

Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare

Schure.de - Schule und Recht
Startseite --- Allgemeinbildende Schulen - Unterricht --- Grundschule - Übersicht --- Unterricht, Projekte, Reisen --- Musikalische Grundschule Niedersachsen

Musikalische Grundschule Niedersachsen
(Quelle: SVBl. 10/2019 S. 519)
Neuer Antragstermin: 31.3.2020 (Quelle: SVBl. 1/2020 S. 9)

Das Niedersächwsische Kultusministerium beabsichtigt, eine 5. Staffel des erfolgreichen Schulentwicklungsprogramms „Musikalische Grundschule Niedersachsen“ durchzuführen. Landesweit haben 20 weitere Grundschulen die Möglichkeit, sich ab 2020 zu einer Musikalischen Grundschule zu entwickeln. Die geförderte Laufzeit der Staffel beträgt zweieinhalb Jahre. Das Konzept „Musikalische Grundschule Niedersachsen“ nutzt Musik als Medium und „Motor” für einen ganzheitlichen Schulentwicklungsprozess. Dabei geht es darum, dass Musik in den Unterricht aller Fächer hineinwirkt und zudem lebendiges Lernprinzip und Gestaltungselement im gesamten Schulalltag ist. Musik kann auf diese Art wertvolle Beiträge für die Entwicklung eines Leitbildes sowie zur Profilbildung von Schulen leisten. Eine Musikalische Grundschule kann viele, vor allem fächerübergreifende Facetten haben. Die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Eltern erleben an ihrer Schule

mehr Musik
vermittelt von
mehr Beteiligten
in
mehr Fächern
zu
mehr Gelegenheiten.

Die Grundidee und das Konzept der „Musikalischen Grundschule” wurden in Kooperation vom Hessischen Kultusministerium und der Bertelsmann Stiftung erarbeitet und in Niedersachsen weiterentwickelt. Das Programm wird von einer im Niedersächsischen Kultusministerium angesiedelten Steuergruppe koordiniert. Die Umsetzung der „Musikalischen Grundschule” gestaltet jede Schule individuell. Initiiert, gesteuert und unterstützt wird dieser Prozess durch Musikfachlehrkräfte bzw. durch Lehrkräfte mit musikalischer Expertise der beteiligten Schulen, die im Rahmen der Staffel zu Musikkoordinatorinnen bzw. Musikkoordinatoren im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme fortgebildet werden. Diese besteht aus sechs Modulen, in denen auch die Aspekte der Schulentwicklung mit Blick auf Fragen der Inklusion, des Ganztags und der durchgängigen Sprachbildung Berücksichtigung finden. Für die Teilnahme an den Qualifizierungen wird jede Musikkoordinatorin / jeder Musikkoordinator freigestellt. Dies gilt auch für die Teilnahme an den programmbezogenen Veranstaltungen. Die Kosten der Qualifizierungsmaßnahme und der Übernachtung werden vom Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), die Fahrtkosten von der jeweiligen Schule übernommen. Für die Tätigkeit als Musikkoordinatorin / Musikkoordinator und die damit schulintern verbundenen Aufgaben erhält jede Musikkoordinatorin / jeder Musikkoordinator vom Niedersächsischen Kultusministerium in den Schuljahren 2020/2021 und 2021/2022 eine wöchentliche Anrechnungsstunde. Zudem wird erwartet, dass die beteiligte Schule der Musikkoordinatorin / dem Musikkoordinator eine weitere zeitliche Entlastung im Umfang einer wöchentlichen Anrechnungsstunde gewährt. Unterstützt und beraten werden die Musikkoordinatorinnen und Musikkoordinatoren von der Landeskoordination und dem Trainer-Tandem, das sich aus je einer Expertin / einem Experten aus dem Bereich Schulentwicklung (Schulentwicklungsberatung) und musisch- kultureller Bildung zusammensetzt.

Die Musikkoordinatorinnen und Musikkoordinatoren

Die Schule

Die Schulleitung bzw. die schulinterne Steuergruppe

Bewerbungsverfahren

Interessierte Schulen bewerben sich per E-Mail und postalisch auf dem Dienstwege um die Teilnahme an dieser Staffel bis zum 1.12.2019 beim Niedersächsischen Kultusministerium, Herrn Stagge, Referat 25, Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover, E-Mail: sven.stagge@mk.niedersachsen.de.

Bei inhaltlichen und organisatorischen Rückfragen können sie sich auch an die Landeskoordinatorin, Frau Kokott, E-Mail: wiebke.kokott@mugs-nds.de, wenden.

Inhalt der Bewerbung ist

Mit Einreichung der Unterlagen erklärt sich die Schule zu Folgendem bereit:

Weitere Informationen finden Sie unter der Internetadresse www.mugs-nds.de.

Zum Seitenanfang
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)