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Oberverwaltungsgericht
Leitsätze
zum
Beschluss vom 24.1.2006
- 11 ME 20/06 -
(Nds.MBl. Nr. 9/2006
S.160)
Die öffentliche Ordnung i.S. d. § 15 Abs. 1 VersG kann verletzt sein, wenn Rechtsextremisten am 28.Januar, also in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Holocaust-Gedenktag des 27.Januar, einen Aufzug mit Provokationswirkung durchführen wollen. In einem solchen Fall kommt ein Versammlungsverbot in Betracht, wenn es unter Berücksichtigung des Artikels 8 GG zum Schutz elementarer Rechtsgüter angemessen ist und Auflagen zur Gefahrenabwehr nicht ausreichen (hier bejaht).
Zu den rechtlichen Folgen der Verweigerung eines Kooperationsgespräches durch den Versammlungsveranstalter.
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