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Förderstrategie für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.03.2010 (Webseite www.kmk.org)

I. Zielsetzung der Förderstrategie

Die aktuellen Studien zu internationalen Schulleistungsvergleichen (PISA 2006, PIRLS/IGLU 2006, TIMSS 2007) und die ersten Voruntersuchungen zur Überprüfung des Erreichens der Bildungsstandards für den Hauptschulabschluss haben gezeigt, dass ein erheblicher Anteil der Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Fächern ein Mindestniveau an Kompetenzen nicht erreicht. Als Konsequenz aus diesen Ergebnissen hat sich die Kultusministerkonferenz darauf verständigt, die gezielte Förderung der leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler zu einem Schwerpunkt gemeinsamer Aktivitäten zu machen. Nach dem im März 2008 getroffenen Beschluss einer stärkeren Konzentration auf die Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler hat sich die Kultusministerkonferenz im November 2008 hierzu auf eine umfassende gemeinsame Initiative verständigt.

Die vorgelegte Förderstrategie verfolgt mit einer Handlungsperspektive von mehreren Jahren das Ziel, die Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler so zu verbessern, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die am Ende ihres Bildungsganges ein Mindestniveau der Kompetenzentwicklung nicht erreichen, wesentlich reduziert wird. Auf diesem Weg soll zugleich die Chance auf einen Schulabschluss sowie die erfolgreiche Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben für alle Schülerinnen und Schüler erhöht werden. Damit steht die Förderstrategie in einem engen Zusammenhang mit den im Rahmen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland „Aufstieg durch Bildung“ vereinbarten Handlungsfeldern. Dies gilt insbesondere für das Ziel einer Halbierung der Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss.

Innerhalb der genannten Zielgruppe finden die Kinder und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte besondere Beachtung. Da sich die Förderstrategie nicht auf eine bestimmte Schulart bezieht, sondern auf das Erreichen der Mindeststandards für den Hauptschulabschluss, werden damit ausdrücklich auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, insbesondere Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen, angesprochen.

Die Kultusministerkonferenz vereinbart die nachfolgend dargestellten Leitlinien einer Förderstrategie und empfiehlt den Ländern, ihre Maßnahmen insbesondere in den unten genannten Schwerpunktbereichen weiterzuentwickeln und zu verstärken. Die Leitlinien dienen auch dazu, in der Vielfalt der vorhandenen Maßnahmen (s. Punkt III) Schwerpunkte zu setzen und darüber hinausgehende Ansätze zu benennen, die eine Orientierung für die weiteren Anstrengungen zur verbesserten Förderung bieten sollen.

II. Leitlinien einer Förderstrategie der Kultusministerkonferenz zur Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler

1. Im Unterricht individuell fördern und Bildungsstandards sichern

Individuelle Förderung ist die wesentliche Grundlage für schulisches Lehren und Lernen. Jeder Unterricht sollte vom Entwicklungsstand und den individuellen Potenzialen des einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen ausgehen und sich an den jeweiligen Bildungsstandards orientieren. Individualisierte Lernpläne, Konzentration auf den Aufbau von Stärken und differenzierte Leistungsrückmeldungen unterstützen den Bildungserfolg. Hilfreich dabei sind ein anregungsreiches Lernklima mit Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Begabungen und ein Unterricht, der der Heterogenität der Schülerschaft gerecht wird. Der Unterricht soll die Verantwortung für die eigenen Lernprozesse stärken und zur Selbsttätigkeit anregen.

Im Mittelpunkt stehen die fachliche Förderung und die Persönlichkeitsentwicklung. Schülerbezogene Förderpläne mit konkreten Maßnahmen, die verbindliche Einbeziehung der Eltern (z.B. durch regelmäßige Lernentwicklungsgespräche und Erziehungsvereinbarungen), die Kooperation mit Fachkräften wie Sozialpädagogen, Schulpsychologen und dem Beratungssystem der Jugendhilfe sind wesentliche Elemente der Unterstützungsstrategie, deren Ziel mindestens das Erreichen des Hauptschulabschlusses auf der Basis der Bildungsstandards ist.

2. Mehr Lernzeit ermöglichen und gezielt unterstützen

Schülerinnen und Schüler mit Leistungsschwächen brauchen präventiv gezielte Unterstützung und mehr Lernzeit für die Sicherung der Kernkompetenzen. Dies kann sowohl im Unterricht durch besondere Lernhilfen, längere Zeitvorgaben oder Unterstützung durch Assistenzkräfte (Teamteaching) erreicht werden als auch durch zusätzliche Förderangebote (Sprach- und Leseförderung, Sicherung mathematischer Kompetenzen, Unterstützung personaler und sozialer Kompetenzen) neben dem Unterricht. Längere Lernzeiten sind auch im Rahmen von Ganztagsangeboten, in den Ferien oder durch flexibilisierte Anfangs- und Ausgangszeiten von Bildungsgängen erreichbar. Zusätzliches pädagogisches Fachpersonal, Künstler und Handwerker, Lesepaten, Studierende und Schülertutoren ergänzen dabei das Kernangebot der Schule.

3. Unterricht praxisnah gestalten

Der Unterricht öffnet sich für außerschulische Lernumgebungen, geht von lebensnahen Sachverhalten aus, greift praktische und berufsorientierte Bildungsinhalte auf und knüpft an Schülerinteressen an. In Projekten übernehmen Schülerinnen und Schüler die Verantwortung für gemeinsam vereinbarte Aufgaben, machen die Erfahrung, dass sie gebraucht werden, sich persönlich bewähren können und entwickeln gleichermaßen Lernmotivation, fachliche und soziale Kompetenzen. Es empfiehlt sich, dass die Schulen in diesem Zusammenhang auch Unterrichtsformen mit Partnern im Sozialraum entwickeln.

4. Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund stärker fördern, Chancen der Vielfalt nutzen

Die besondere Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte sollte durch dafür qualifizierte Lehr- und Fachkräfte unterstützt werden. Lehrkräfte mit Migrationshintergrund können positive Rollenbilder vermitteln und bei der kulturellen Verständigung helfen. Für Schulen bietet sich bei der Besetzung von Lehrerstellen die Möglichkeit an, im Rahmen von Ausschreibungen ein entsprechendes Anforderungsprofil zu formulieren. Auch die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen kann eine weitere Voraussetzung für die Einstellung von mehr Fachkräften mit Zuwanderungsgeschichte an Schulen sein.

Schulen sind aufgefordert, die Vielfalt von Herkunft, Sprachen, Religionen und Kulturen ihrer Schülerschaft als Chance zu sehen und sie dafür zu nutzen, allen Beteiligten interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln.

Das Erlernen der deutschen Sprache ist eine entscheidend wichtige Voraussetzung für die grundlegende Aneignung fachlicher Kompetenzen und für eine gesellschaftliche Teilhabe. Daneben ist die mehrsprachige Kompetenz und Zertifizierung der Herkunftssprachen zu fördern.

5. Hauptschulabschlüsse für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ermöglichen

Auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollten verstärkt die Chance zum Erreichen des Hauptschulabschlusses erhalten.

Derzeit kommen mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss aus Förderschulen des Förderschwerpunktes Lernen. Dort erreicht die überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler zwar einen spezifischen Förderschulabschluss, zu wenige werden aber zum Hauptschulabschluss geführt. Um hier entscheidende Erfolge zu erzielen, sollten

6. Geeignete Ganztagsangebote entwickeln und Bildungspartnerschaften stärken

Ein wesentliches Ziel staatlicher Bildungsprozesse ist es, durch die Bereitstellung vielfältiger bildungs-, kompetenz- und leistungsfördernder Angebote Bildungsbenachteiligungen abzubauen und mangelnde häusliche Unterstützungsmöglichkeiten auszugleichen. In diesem Zusammenhang soll der Ausbau und die qualitative Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten an den Schulen weiter vorangetrieben werden. Die Schulen müssen ermutigt und in die Lage versetzt werden, adäquate und abgestimmte Konzepte für den Unterricht und den Ganztagsbetrieb zu entwickeln, der gesunde, ausbalancierte Lernbedingungen ermöglicht und nicht auf ein Betreuungsangebot zu reduzieren ist. Die Einbeziehung weiterer sozialer und kultureller Institutionen ist für diesen Prozess hilfreich.

Insbesondere für die Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler ist die enge Kooperation von Schule, außerschulischen Bildungseinrichtungen, Jugendhilfe, Kommune, Wirtschaft und Zivilgesellschaft unabdingbar. Die Bildungsadministration soll lokale oder regionale Bildungsnetzwerke (Bildungslandschaften) bei ihren Bemühungen um koordinierte Aktivitäten für Kinder und Jugendliche unter Einbeziehung der Schulen unterstützen.

7. Berufsorientierung professionalisieren sowie Übergänge gestalten und sichern

Im Interesse des Lernerfolgs und einer verstärkten Abschlussorientierung nehmen Schulen frühzeitig im Unterricht und darüber hinaus berufsorientierende Fragestellungen in den Blick, ermöglichen praktische Erfahrungen in Betrieben und unterstützen damit den zielstrebigen Übergang in eine Ausbildung. Zur umfassenden Übergangsbegleitung und Gewährleistung des Ausbildungserfolgs insbesondere von leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern sind auch bisher schon in den Ländern mit vielen Betrieben hilfreiche Patenschaften und Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen worden. In Zukunft sind geeignete Strukturen und Mechanismen zu implementieren, damit „abgebende“ Schulen und „aufnehmende“ Einrichtungen Verantwortung für den erfolgreichen Übergang der Absolventen von der Schule in die Ausbildung übernehmen können. Die Partner verantworten gemeinsam einen Übergangsprozess, in dem die Jugendlichen bis zum Beginn einer Ausbildung begleitet werden. In diesem Sinne sind mit den Partnern aus der Wirtschaft, mit der Agentur für Arbeit und anderen nachhaltige Vereinbarungen zu treffen. Dabei kann Schule durch außerschulische und auch professionelle Partner unterstützt werden. Netzwerke sichern auch hier den Bildungserfolg.

8. Lehrerbildung qualitativ weiterentwickeln

Die Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler kann nur gelingen, wenn auf der Seite der Unterrichtenden entsprechende Kompetenzen vorhanden sind. Die Lehrerbildung muss sich des halb stärker an den spezifischen Bedürfnissen der unterschiedlichen Schülergruppen orientieren. Dazu gehören neben fachlichen und didaktisch-methodischen auch pädagogische und psychologische Kompetenzen im Umgang mit Schülerinnen und Schülern in Gefährdungslagen. Kompetenzen in den Bereichen Diagnostik, Sprachförderung, individuelle Förderung und integrativer/inklusiver Unterricht müssen bei allen Lehrämtern bereits Teil des Studiums sein und somit Teil der Lehrerbildung. Zudem sollten die Kompetenzen der Lehrkräfte in diesen Bereichen durch Fortbildungen erweitert und vertieft werden. Von den Ländern gemeinsam entwickelte Fortbildungskonzeptionen sollten vermehrt auch zu länderübergreifenden Qualifizierungsmaßnahmen genutzt werden.

9. Ergebnisse evaluieren und Erfolgsmodelle verbreiten

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss in den nächsten fünf bis sechs Jahren deutlich zu reduzieren, das Bildungsniveau in der Breite anzuheben und dabei keine Schülerin und keinen Schüler ohne Abschluss „zurückzulassen“ ist eine der größten Herausforderungen für unser Bildungssystem. Hierzu müssen alle Beteiligten große Anstrengungen unternehmen, die Ziele dieser Förderstrategie voll unterstützen und deren Umsetzung systematisch evaluieren. Zu einzelnen Maßnahmen sollten klare Vorgaben auf allen Ebenen (Schulen, Schulaufsicht, Bildungsadministration der Länder) formuliert und die Ergebnisse überprüft werden. Über die Erreichung der beiden Hauptziele - die Erhöhung der Quote derer, die die Mindeststandards für den Hauptschulabschluss erreichen sowie die Halbierung der Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss - berichten die Länder im Jahr 2013. Die Kommunikation über die Zielstellungen dieser Förderstrategie und über erfolgreiche Fördermodelle der Schulen und Bildungsadministrationen dient der Motivation und Professionalisierung und schafft Anreize zur Übertragung erfolgreicher Maßnahmen.

III. Strategien in den Ländern zur Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler

Die Länder verfolgen bereits eine Vielfalt von Ansätzen und Maßnahmen zur Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler, die sich in fünf Bereiche gliedern lässt und im Folgenden zusammenfassend dargestellt wird:

  1. 1. Individuelle Förderung verstärken
  2. 2. Lernen neu gestalten: kompetenzorientierte Unterrichtsentwicklung, neue Formen des Kompetenzerwerbs
  3. 3. Abschlüsse ermöglichen, Übergänge gestalten und Anschlüsse sichern
  4. 4. Partner verbinden, Handeln abstimmen, Netzwerke und Kooperationen aufbauen
  5. 5. Qualitätssicherung und -entwicklung verstärken, Bildungsforschung intensivieren

Die vielfältigen Maßnahmen der Länder in den einzelnen Strategiebereichen werden in den nächsten Jahren unter Berücksichtigung der eingangs dargestellten Leitlinien fortgeführt und weiterentwickelt, um die Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler kontinuierlich zu verbessern.

1. Individuelle Förderung verstärken

Die individuelle Förderung für alle Schülerinnen und Schüler ist in vielen Schulgesetzen und -verordnungen der Länder als grundlegende Aufgabe der Schule und durchgehendes Unterrichtsprinzip festgeschrieben. Um diese Anforderung einlösen zu können, müssen die Leistungsstände und Förderbedarfe der Schülerinnen und Schüler bekannt sein und diese in ihrem individuellen Bildungsprozess begleitet, beraten und unterstützt werden. Schließlich müssen Unterricht und Lernen entsprechend gestaltet werden (siehe dazu Strategiebereich 2).

Die entsprechenden Maßnahmen kommen der Entwicklung aller Schülerinnen und Schüler zugute, spielen aber für die Förderung der leistungsschwächeren eine besondere Rolle. Die Leistungsschwächeren entsprechend ihrer individuellen Förderbedarfe zu fördern, bedarf über die differenzierte Förderung im Regelunterricht hinaus gezielter zusätzlicher Angebote.

Individualdiagnose, Dokumentation der individuellen Leistungsstände und Entwicklungsverläufe

Die Länder haben in den vergangenen Jahren intensive Anstrengungen dahingehend unternommen, diagnostische Verfahren als Grundlage für die individuelle Förderung zu etablieren. Hierzu zählen die Sprachstandsfeststellungen vor der Einschulung, Lernausgangslagenerhebungen zu Schulbeginn ebenso wie Lernstandserhebungen, Vergleichs- bzw. Orientierungsarbeiten, Kompetenzanalysen in verschiedenen Jahrgangsstufen des Primarbereichs und der Sekundarstufe I sowie weitere Instrumente der Individualdiagnose. Auf deren Grundlage können notwendige individuelle Fördermaßnahmen initiiert werden, die in individuellen Lern- bzw. Förderplänen systematisch entwickelt werden. Die Lernentwicklung wird in (Schüler-)Portfolios, Sprachlerntagebüchern und Sprachportfolios dokumentiert.

Individuelle Beratung, Unterstützung und Begleitung

Die Beratung und Begleitung der leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler in ihrem individuellen Bildungsprozess wird u.a. durch den Einsatz von Beratungslehrkräften, die Entwicklung von (schülerbezogenen) Förderplänen und die Arbeit mit Lernvereinbarungen realisiert. Ergänzende Unterstützung erfahren die Schülerinnen und Schüler beispielsweise durch Jugendsozialarbeit an Schulen und schulhausinterne Erziehungshilfe in Form von Einzelfallhilfe und Gruppentraining. Wichtige Unterstützung am Übergang von der Schule in die Ausbildung bzw. in den Beruf leisten die sozialpädagogische Begleitung sowie die individuelle Beratung und Begleitung bei der Berufsorientierung (z.B. durch Berufseinstiegsbegleiter oder die Arbeit mit dem Berufswahlpass).

Gezielte Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf

Um das Kompetenzniveau von Leistungsschwächeren anzuheben, bedarf es neben der effektiven Nutzung und Ausdehnung von Lernzeit spezifischer Angebote, die auf die individuellen Förderbedarfe abgestimmt sind. Die gezielte Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf wird in den Ländern nicht nur im Rahmen eines leistungsdifferenzierten Regelunterrichts betrieben, sondern auch durch zusätzliche Förderung . Daraus ergeben sich beispielsweise Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler in den Kernfächern Mathematik, Deutsch oder Erste Fremdsprache sowie zusätzliche Sprachfördermaßnahmen. Die Länder haben in den vergangenen Jahren die organisatorischen, finanziellen und personellen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen dafür geschaffen, leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern diese zusätzlichen Förderangebote unterbreiten zu können. In der Folge wird Förderunterricht in den Stundentafeln einiger Länder verbindlich ausgewiesen.

Die Förderangebote werden in den Ländern durch zusätzlichen Personaleinsatz ermöglicht. Dies bedeutet nicht nur die Zuweisung zusätzlicher Lehrerwochenstunden für (Fach-)Lehrkräfte im Regelunterricht und im ergänzenden Förderunterricht oder zusätzliche Lehrerzuweisungen für soziale Brennpunkte, sondern auch die Hinzuziehung von Personen mit Spezialkompetenzen. Zur Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler werden zusätzlich Förderlehrkräfte, Pädagogische Assistenten, Sozialpädagogen, Förderschullehrkräfte sowie im Kindergarten Sprachförderkräfte eingesetzt.

In einigen Ländern liegt den Maßnahmen zur individuellen Förderung an den einzelnen Schulen ein schulisches Förderkonzept zugrunde, womit die Aufgabe der individuellen Förderung zum Gegenstand der qualitativen Schulentwicklung gemacht wird.

Eine gezielte Förderung von leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern bedarf zielgruppenspezifischer und bedarfsgerechter Angebote . Diese Angebote sind Teil des Regelunterrichts selbst oder eng mit diesem verzahnt. Sie finden aber auch als zusätzliche schulische und außerschulische Förderangebote statt. Die Länder setzen in folgenden Bereichen besondere Schwerpunkte:

- Sprachförderung:

Die Beherrschung der deutschen Sprache wird als Schlüssel für eine erfolgreiche Schul- und Berufslaufbahn für Kinder und Jugendliche angesehen und stellt eine wichtige Voraussetzung für ihre gesellschaftliche Teilhabe dar.

Die vielfältigen Initiativen zur Sprachförderung in den Ländern reichen von Verfahren vorschulischer Sprachstandsfeststellung wie DELFIN 4, Sprachentwicklungsbegleitung wie SISMiK (Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen) und SELDAK (Sprachentwicklung und literacy bei deutschsprachig aufwachsenden Kindern) über Sprachförderung im Primar- und Sekundarbereich I, beispielsweise in Deutschförderkursen oder -klassen, aber auch im muttersprachlichen Unterricht, bis zur berufsfeldbezogenen und fachintegrierten Sprachförderung in der Berufsvorbereitung und an beruflichen Schulen. Darüber hinaus werden beispielsweise in sogenannten „Rucksack-Projekten“ gezielt Eltern von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte in die Sprachförderung einbezogen.

Das Modellprogramm FÖRMIG (Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund), an dem sich zehn Länder beteiligten, hat hier zur Ausarbeitung und Erprobung eines breit angelegten Konzepts einer durchgängigen Sprachförderung - sowohl in Kindertageseinrichtungen und in allen Jahrgangsstufen als auch in allen Fächern - beigetragen.

Für zugewanderte Schülerinnen und Schüler (Seiteneinsteiger) werden besondere Vorbereitungsklassen und Vorkurse angeboten. Außerschulische Angebote wie Sprachfördercamps, Sprachförderung als Nachmittags- oder Wochenendangebote oder Projekte wie „Förderunterricht für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund“ für die Sekundarstufe I und II ergänzen das schulische Angebot.

- Leseförderung:

Im Bereich der Leseförderung engagieren sich staatliche Stellen, aber auch externe Partner in länderspezifischen und bundesweiten Initiativen (z.B. Leseforum Bayern, „Lesen macht stark“ (SH) oder Stiftung Lesen; siehe im Überblick www.lesen-in-deutschland.de).

Mit dem von allen Ländern gemeinsam getragenen Projekt „ProLesen. Auf dem Weg zur Leseschule“ liegt ein Gesamtkonzept schulischer Leseförderung als Aufgabe aller Fächer vor. Ein besonderes Gewicht wird hier auf die Förderung von Jungen, von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache sowie aus bildungsfernen Familien gelegt.

- Integrationsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund:

Der zuletzt im Jahr 2006 erschienene Bericht der Kultusministerkonferenz „Zuwanderung“ markiert die Ziele und Maßnahmen der Länder für die Integrationsarbeit im Bildungsbereich.

Mit der gemeinsamen Erklärung der Kultusministerkonferenz und der Organisationen von Menschen mit Migrationshintergrund „Integration als Chance - gemeinsam für mehr Chancengerechtigkeit“ aus dem Jahr 2007 wurden in Umsetzung des Nationalen Integrationsplans u.a. Maßnahmen verabredet, um die Zusammenarbeit von Elternhaus und Bildungseinrichtungen zu verbessern sowie Eltern über die Bedeutsamkeit frühkindlicher Bildung, über Fördermaßnahmen und Bildungswege zu informieren.

Die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund können nicht allein durch bildungspolitische Maßnahmen verbessert werden. Entsprechend wird die Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Bereich Jugend, Familie, Arbeit oder Wirtschaft verstärkt gesucht (siehe hierzu auch Strategiebereich 4). Die entsprechenden Selbstverpflichtungen hierzu sind im Nationalen Integrationsplan festgelegt worden. Über den Umsetzungsstand der Maßnahmen haben die Länder beim 3. Integrationsgipfel der Bundeskanzlerin im November 2008 einen Zwischenstandsbericht vorgelegt.

- Sonderpädagogische Förderung:

Die Prävention zur Vermeidung von sonderpädagogischen Förderbedarfslagen sowie Maßnahmen zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden über ambulante und mobile Angebote von sonderpädagogischen Förderzentren oder Förderschulen, integrative und kooperative Formen der sonderpädagogischen Förderung, gemeinsamen Unterricht oder den Einsatz von Sonderpädagogen realisiert. Die Arbeit wird durch Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung, Zentren für unterstützende Pädagogik oder sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentren unterstützt.

Derzeit werden die „Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland“ der Kultusministerkonferenz überarbeitet, um u.a. die Intentionen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2006 in den Ländern zu berücksichtigen.

- Weitere zielgruppenspezifische Angebote zur individuellen Förderung wenden sich bspw. an Kinder beruflich Reisender, an Kinder und Jugendliche mit Lese-Rechtschreib-Schwäche, mit Rechenschwäche oder Schulverweigerer bzw. „schulmüde“ Jugendliche.

(Weiter-)Qualifizierung des Personals im Bereich der individuellen Förderung und Individualdiagnostik

Die individuelle Förderung einschließlich der dafür notwendigen Diagnosefähigkeit stellt eine besondere Herausforderung an die Professionalität des Personals dar. Dabei muss dem Förderbedarf der leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler besondere Beachtung geschenkt werden. Die Länder begegnen dieser Herausforderung mit einem breiten Spektrum an verstärkt angebotenen Maßnahmen der (Weiter-)Qualifizierung der Lehrkräfte.

In der Lehreraus- und -weiterbildung gewinnen die pädagogische Diagnostik (Lernausgangslagenerfassung, Leistungsfeststellung etc.), die individuelle Förderung und Beratung sowie die Differenzierung und der Umgang mit Heterogenität rasch an Bedeutung. Dies spiegelt sich nicht zuletzt in dem von der Ländergemeinschaft gemeinsam getragenen Projekt „UDiKom - Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte im Hinblick auf die Verbesserung der Diagnosefähigkeit als Voraussetzung für den Umgang mit Heterogenität und individuelle Förderung“ wider. Gleichermaßen wurden im Modellprogramm FÖRMIG Qualifikationsansätze für sprachdiagnostische Tätigkeiten (z.B. Umgang mit Instrumenten der Sprachentwicklungsbeobachtung) und zur Förderung bildungssprachlicher Fähigkeiten (einschließlich Lese- und Schreibkompetenz) etabliert, mit der die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund verbessert wird.

Spezifische Angebote der Lehrerfortbildung sorgen für problemzentrierte Weiterqualifizierung der Lehrkräfte, bspw. im Bereich Förderdiagnostik, Deutsch als Zweitsprache, Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS), Rechenschwäche, Aufmerksamkeitsdefizit(Hyperaktivitäts)-Syndrom (AD(H)S), Beratung gegen Schulversagen oder Diagnose und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit psychischen Belastungen.

2. Lernen neu gestalten: kompetenzorientierte Unterrichtsentwicklung, neue Formen des Kompetenzerwerbs

Das Kompetenzniveau der leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler zu erhöhen wird nur gelingen, wenn das Lernen und die Lernumgebungen neu gestaltet werden. Dazu gehört, die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen zu schaffen, Unterricht kompetenzorientiert zu gestalten und alternative Formen des Lernens anzubieten. Dabei bieten Ganztagsschulen einen geeigneten organisatorischen und pädagogischen Rahmen für die individuelle Förderung.

Voraussetzung für erfolgreiches Lernen schaffen

Damit sich die Schülerinnen und Schüler besser auf Lernen und Unterricht einlassen können und eine lernförderliche Atmosphäre im Klassenzimmer und in der Schule erzeugt wird, werden soziale und personale Kompetenzen geschult. In allen Ländern bestehen unterschiedliche Programme zur Förderung der Konzentration und Aufmerksamkeit, zur Mediation und Gewaltprävention, Verhaltenstrainings oder Projekte zum sozialen und interkulturellen Lernen.

Voraussetzung für erfolgreiches Lernen sind überdies Kenntnisse und Fähigkeiten zu Lernstrategien. Schulen haben die Möglichkeit, Methodenlernen als festen Bestandteil in den Unterricht zu integrieren. Über Wochenplanarbeit, Portfolios, offenen oder projektorientierten Unterricht wird selbstständiges und selbstreguliertes Lernen gefördert und die Übernahme von Verantwortung für den eigenen Bildungserfolg erprobt.

Erfolgreiches Lernen durch kompetenzorientierten Unterricht und neue Formen des Kompetenzerwerbs

Um leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zu erreichen und ihnen vielfältige und anregende Lerngelegenheiten anzubieten, müssen verstärkt innovative Formen des Kompetenzerwerbs eingesetzt und muss Unterricht so gestaltet werden, dass dieser an die individuell vorhandenen Kompetenzen anschließt und zu deren Weiterentwicklung beiträgt.

Durch Entwicklung und Einsatz von Fördermaterialien, binnendifferenzierte Unterrichtsgestaltung, aber auch durch leistungshomogene Lerngruppen in klassen- und jahrgangsübergreifenden Arbeitsgemeinschaften und entsprechende Fördermaßnahmen werden Lernsituationen individualisiert und (leistungs-)differenziert gestaltet.

Nicht zuletzt die verschiedenen SINUS-Programme der vergangenen Jahre für die Sekundarstufe I und die Grundschule haben einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, um Ansätze einer kooperativen Unterrichtsentwicklung, die an den vor Ort bestehenden Problemen orientiert ist, in den Schulen zu etablieren und den Unterricht stärker als bisher auf den Erwerb von Kompetenzen auszurichten. Das IQB, die Landesinstitute und Ministerien sowie die Schulbuchverlage bieten sukzessive kompetenzorientierte Unterrichtsmaterialien und didaktische Handbücher an, die sich an den Bildungsstandards und Kompetenzstufenmodellen orientieren.

Die Schulen bieten zunehmend alternative Formen des Kompetenzerwerbs für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler an, in denen der Unterricht und die Lernumgebungen verstärkt praxisorientiert und handlungsbezogen gestaltet werden. Anregende Lernumgebungen und individualisierte Lernsituationen ermöglichen einen differenzierten Zugang zu dem entsprechenden Lernbereich. Gerade alternative Formen des Lernens mit engem Bezug zur außerschulischen Erfahrungswelt, insbesondere der Arbeitswelt, stehen dabei im Fokus der Anstrengungen der Länder: Praxislernen, Praxisklassen, Schülerfirmen, Betriebspraktika, Praxis(lern)tage, Werkstatt-Schule, Produktionsschulen, Reformklassen, produktives Lernen.

Während der gesamten Schullaufbahn ermöglichen flexibilisierte Bildungsverläufe ein an die individuelle Kompetenzentwicklung angepasstes Tempo. Dazu tragen die in einigen Ländern existierende flexible Schuleingangsphase (1.-3. Schuljahr) ebenso wie flexible Übergangsphasen am Ende der Sekundarstufe I bei.

Durch Portfolios (vor allem im Bereich der Fremdsprachen), die Erhöhung des praktischen Anteils in berufsbezogenen Fächern oder praxisorientierte Projektprüfungen haben gerade leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler bessere Möglichkeiten, ihre Stärken zu präsentieren.

Ausbau von Ganztagsschulen bzw. von Ganztagsangeboten

In den vergangenen Jahren wurde, auch mit Hilfe des Bundes, die Zahl der Ganztagsschulen bzw. Ganztagsangebote in allen Ländern massiv ausgebaut und die pädagogisch-inhaltliche Gestaltung der einzelnen Ganztagsschulen durch gezielte Schulentwicklung vorangetrieben.

Das wachsende Angebot an Ganztagsschulen bzw. von Ganztagsangeboten stellt einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der individuellen Förderung aller, besonders aber der leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler dar. Sie eröffnen den Schulen eine flexiblere Gestaltung des Unterrichts und den Schülerinnen und Schülern einen erweiterten Zeitrahmen für ihr Lernen.

Durch zusätzliche Fördermaßnahmen, Übungs- und Vertiefungsstunden, Hausaufgabenbetreuung oder alternative Lern- und Arbeitsformen wie Projektarbeit, Schülerfirmen oder Angebote der Jugendarbeit und Jugendhilfe eröffnen sich neue Möglichkeiten der individuellen Förderung. Durch die konzeptionelle Verzahnung von Bildung und Betreuung werden vielfältigste Fördermöglichkeiten geschaffen.

Durch die Kooperation mit außerschulischen Partnern und die Einbeziehung außerschulischer Lernorte ergeben sich große Chancen für die Entwicklung einer fördernden Schulkultur und die Öffnung der Schule für ihr gesellschaftliches Umfeld.

(Weiter-)Qualifizierung des Personals für die Unterrichtsentwicklung

Für die Implementation der Bildungsstandards spielt die kompetenzorientierte Unterrichtsentwicklung eine Schlüsselrolle. In vielfältigen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Länder werden die Lehrkräfte dazu befähigt, ihren Unterricht weiterzuentwickeln, indem er auf die Bildungsstandards bezogen und zukünftig noch deutlicher auf die Entwicklung von Kompetenzen ausgerichtet wird. Weitere Schwerpunkte der Qualifizierung werden in den Bereichen Umgang mit Heterogenität/heterogenen Lerngruppen und Binnendifferenzierung gesetzt. Die Lehrkräfte erhalten hierzu Unterstützungsangebote, die oft auf eine ganze Fachgruppe oder sogar das gesamte Kollegium ausgerichtet sind.

Im Rahmen des gemeinsamen Projekts der Kultusministerkonferenz „for.mat“ wurden Fortbildungskonzeptionen und -materialien zur kompetenz- bzw. standardbasierten Unterrichtsentwicklung in Fachgruppen entwickelt sowie ein Qualifizierungskonzept für „Beraterinnen und Berater für Unterrichtsentwicklung“ ausgearbeitet, die nun in den Ländern eingesetzt werden.

3. Abschlüsse ermöglichen, Übergänge gestalten und Anschlüsse sichern

Das vordringlichste Ziel der Förderung von leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern besteht darin, ihre Chance auf einen Schulabschluss zu erhöhen und den Übergang in Ausbildung und Beruf erfolgreich zu gestalten. Damit steht die Förderstrategie für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler in einem engen Zusammenhang mit anderen Initiativen der Kultusministerkonferenz in diesem Bereich und korrespondiert nicht zuletzt mit den Zielen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland „Aufstieg durch Bildung“, die im Herbst 2008 von den Regierungschefs von Bund und Ländern vereinbart worden ist.

Erklärtes Ziel der Kultusministerkonferenz ist es daher, die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss zu reduzieren, wenn möglich zu halbieren. Hierzu haben die Länder im November 2007 einen gemeinsamen Handlungsrahmen verabschiedet, der die Maßnahmen zum Erreichen dieses Ziels in acht Handlungsfeldern darstellt. Zwei weitere Handlungsfelder widmen sich den strategischen Zielen der Sicherung der Anschlussfähigkeit und der Reduzierung der Zahl der Ausbildungsabbrecher.

Um die Übergänge von der Schule in die Ausbildung erfolgreich zu gestalten, werden - in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, den Partnern des Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland und der Wirtschaftsministerkonferenz - intensive Maßnahmen zur Berufsorientierung in Förderschulen, im Hauptschul- und Realschulbildungsgang und darüber hinaus realisiert.

Hilfen für Jugendliche, deren Abschluss gefährdet ist

Es existiert eine Vielzahl von Förderprogrammen und Projekten für Jugendliche, deren Schulabschluss gefährdet ist: Praxisklassen, SchuB- bzw. BUS-Klassen (Schule und Betrieb bzw. Betrieb und Schule), Werkstattklassen, Arbeitsweltklassen, Werkschulen, Schulwerkstätten, Produktives Lernen, Projekt „Keine(r) ohne Abschluss“, Kooperationsklassen zwischen den Schularten. Gemeinsam ist ihnen der hohe Praxisanteil in Betrieben in Verbindung mit einer intensiven Förderung der Kernkompetenzen im schulischen Unterricht und einer pädagogischen Begleitung zur Verbesserung der personalen und sozialen Kompetenzen.

Weitere Maßnahmen zur intensiven Förderung von abschlussgefährdeten Jugendlichen und im Umgang mit Schulverweigerern zielen auf die Motivation der Schülerinnen und Schüler. In Lerncamps oder Sommerschulen werden die Jugendlichen neu motiviert und ihre Handlungskompetenzen gestärkt.

Allgemeinbildende Schulabschlüsse für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Der Besuch von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen wird verstärkt unterstützt. Hierfür wird die Durchlässigkeit zwischen Förderschulen und Regelschulen erhöht, z.B. durch Anpassung der curricularen Vorgaben oder die Einführung des Fachs Englisch an Förderschulen. Gleichermaßen werden die Optionen, an Förderschulen wie an Regelschulen mit gemeinsamem Unterricht neben den spezifischen Förderschulabschlüssen mindestens auch den Hauptschulabschluss zu erwerben, erhöht.

Nachholen von Schulabschlüssen

Die Länder haben in den vergangenen Jahren vielfältige Möglichkeiten zum Nachholen von allgemeinbildenden Schulabschlüssen geschaffen. Diese Möglichkeit bieten beispielsweise das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) sowie weitere berufsvorbereitende Bildungsgänge (z.B. die Berufseinstiegsklassen), Berufsschulen oder auch Nichtschüler- bzw. Externenprüfungen. Zur Vorbereitung auf diese Prüfung können teilweise kostenlos Lehrgänge besucht werden.

Berufsorientierung und verlässliches Übergangsmanagement

Die Verankerung von Berufsorientierung und Berufswahlunterricht in den Lehr- und Bildungsplänen der Länder bildet die Grundlage für die vielfältigen und zahlreichen Maßnahmen der Schulen zur Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf. In einigen Ländern sind die Schulen aufgefordert, ein Konzept bzw. ein schulspezifisches Curriculum zur Berufsorientierung zu erarbeiten. Mitunter werden Verfahren zur Kompetenzanalyse verpflichtend angewandt.

Eine herausragende Rolle in den verschiedenen Konzepten zur Berufsorientierung spielen dabei die Begegnungen der Schülerinnen und Schüler mit der Arbeitswelt in Praxis(lern)tagen, Betriebspraktika, Betriebserkundungen, Berufsorientierungscamps, Schülerfirmen und unzähligen anderen Projekten. Berufsbezogene Fächer in den Bereichen Technik, Wirtschaft und Soziales verknüpfen praktische Tätigkeiten und theoretischen Unterricht im Sinne einer intensiven Berufsorientierung. Gender-Aspekte durch die Durchführung des Girls´ Day und von Programmen zur Jungenförderung werden ebenfalls berücksichtigt. Zur Reflexion über eigene Interessen, Stärken und Neigungen werden Kompetenzprofile erstellt, oft in Zusammenarbeit mit externen Partnern.

Für einen erfolgreichen Übergang von der Schule in den Beruf trägt die Arbeit mit einem Berufswahlpass bei, es werden Berufseinstiegsbegleiter eingesetzt und vielfältige Kooperationen zwischen Schule und Unternehmen eingegangen. Die Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahre 2004 bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit im Prozess der Berufswahlvorbereitung sowie am Übergang von Schule und Beruf in den Ländern.

(Weiter-)Qualifizierung des Personals

Im Bereich der Berufsorientierung werden Lehrkräfte, aber auch Berufsberater der Bundesagentur für Arbeit durch Multiplikatoren oder Fachberater geschult. Die Arbeit mit einem Berufswahlpass, der Erwerb von Wissen und Kenntnissen über die verschiedenen Elemente der Berufsorientierung, der Einsatz von alternativen Lern- und Prüfungsformen oder das Kennenlernen der aktuellen Anforderungen der Arbeitswelt sind Schwerpunkte der Fortbildungsveranstaltungen.

Gerade der Umgang mit Schulverweigerern stellt Lehrerinnen und Lehrer vor große Herausforderungen, da die Ursache in vielen Fällen nicht durch die Schule selbst begründet ist. Fortbildungsmaßnahmen der Länder zielen deshalb auch auf Präventionsmaßnahmen und Hilfen zur frühzeitigen Erkennung von potenziellen Schulverweigerern.

4. Partner verbinden, Handeln abstimmen, Netzwerke und Kooperationen aufbauen

Die Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler kann nur gelingen, wenn die unterschiedlichen Kompetenzen, Ressourcen und Verantwortlichkeiten im Bildungsbereich und darüber hinaus - etwa im Bereich Jugend, Familie, Arbeit und Wirtschaft - miteinander verbunden und abgestimmt werden. In den Ländern existieren Netzwerke und Kooperationen zur Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Ebenen:

- Multiprofessionalität innerhalb der Schule:
An der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schüler beteiligen sich in den Schulen nicht nur (Fach-)Lehrkräfte, sondern auch unterschiedliche Personen mit Spezialkompetenzen, bspw. Sonderpädagogen, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Psychologen, Ergotherapeuten, Sprachförderkräfte, Beratungslehrkräfte, ehrenamtliche Paten oder Experten aus der Wirtschaft. Diese Vielfalt an Kompetenzen innerhalb der Schule wird durch direkte Zusammenarbeit und Abstimmung untereinander, etwa im Teamteaching von Förderschullehrkräften und Fachlehrkräften der allgemeinen Schulen oder in Fachkonferenzen und der Fachgruppenarbeit, genutzt.
- Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen:
Um die Förderung gerade der leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler zu verbessern, arbeiten die unterschiedlichen Schularten bzw. Schulformen verstärkt zusammen (z.B. Schulen mit dem Bildungsgang Hauptschule mit berufsbildenden Schulen oder Förderschulen mit Schulen mit dem Bildungsgang Hauptschule). In vielen Ländern werden Haupt- und Realschülerinnen und -schüler kooperativ oder integrativ unterrichtet. Gerade an den Übergängen zwischen den Bildungsstufen - Kindergarten, Primarbereich, Sekundarstufe, berufliche Bildung - wird eine intensivere Zusammenarbeit gefördert. Regionalkonferenzen und regionale Schulnetzwerke dienen der Abstimmung der pädagogischen Arbeit.
- Zusammenarbeit mit Erziehungs- und Bildungspartnern im außerschulischen Bereich:
Für eine erfolgreiche individuelle Förderung von leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern, insbesondere derjenigen mit Migrationshintergrund, spielt eine enge Zusammenarbeit mit den Elternhäusern als Erziehungspartner eine zentrale Rolle. Eine verstärkte Elternarbeit wird zum Beispiel über Projekte zu Stadtteilmüttern oder Elternbegleitern, über Elternkurse (z.B. Mama lernt Deutsch in der Grundschule) oder die Einführung von Schüler-Lehrer-Eltern-Gesprächen realisiert. So wurde im Modellprogramm FÖRMIG die Entwicklung und Festigung von regionalen Sprachbildungsnetzwerken erprobt, in die nicht zuletzt die Eltern der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund einbezogen werden.
Ebenso bedeutsam ist die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe, die über Schulsozialarbeit, in kooperativen Erziehungs- und Bildungsangeboten, im Rahmen von Stadtteilforen oder regionalen Netzwerkstellen umgesetzt wird. Und auch im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit oder mit außerschulischen Bildungseinrichtungen (z.B. Volkshochschulen) entstehen zunehmend Kooperationen.
- Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern bei der Berufsorientierung:
Ein zentraler Aspekt bei der Förderung von leistungsschwächeren Jugendlichen ist die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern im Bereich der Berufsorientierung und der Verbesserung des Übergangs von der Schule in die Ausbildung (siehe auch Strategiebereich 3). Beispiele sind hier: Landesarbeitsgemeinschaft Schule-Wirtschaft, Betriebspraktika, Praxistage, Berufsorientierungscamps, die Zusammenarbeit mit Kammern und Verbänden der Wirtschaft, mit der Bundesagentur für Arbeit und ihren Regionaldirektionen sowie den Berufsinformationszentren, aber auch der Einsatz von Experten im Unterricht, Berufswahlpaten, Jugendberufshelfern und Berufseinstiegsbegleitern sowie Betriebserkundungen, der Besuch von Jobbörsen und Ausbildungsmessen.
- Einbeziehung des gesellschaftlichen Umfeldes:
Insbesondere innerhalb der Ganztagsschulen, aber auch darüber hinaus werden die Möglichkeiten, das gesellschaftliche Umfeld in die schulische Arbeit einzubeziehen, zunehmend genutzt. Die Schulen werden ermuntert, sich neben den bereits genannten Kooperationspartnern auch Stiftungen, Vereinen, Verbänden oder engagierten ehrenamtliche Personen zu öffnen. In diesem Kontext leisten Initiativen wie z.B. Leselernhelfer, Lernbegleiter oder Berufswahlpaten einen wichtigen Beitrag zur individuellen Förderung.

Kompetenz- und Koordinierungszentren

Um den individuellen Förderbedarfen und Problemlagen gerecht zu werden, arbeiten die Schulen eng mit spezialisierten Kompetenzzentren zusammen, z.B. sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren, DaZ-Zentren, (Familien-)Beratungsstellen, Kompetenzagenturen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Integration besonders benachteiligter Jugendlicher oder Beratungsstellen zur sozialpädagogischen Begleitung beim Übergang von der Schule in die Ausbildung bzw. in den Beruf. Zusätzlich unterstützen Koordinierungsstellen die Vernetzung zwischen den unterschiedlichen Partnern wie beispielsweise Quartierbildungszentren oder regionale Netzwerkstellen zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe.

In vielen Ländern werden die vielfältigen Kooperationen in sogenannten Bildungslandschaften, Bildungsregionen, regionalen Bildungsnetzwerken oder Regionen des Lernens aufeinander abgestimmt.

(Weiter-)Qualifizierung des Personals

Unterricht und Schule nicht als abgeschlossenen Raum zu begreifen, sondern im Team und mit den

Bildungspartnern in Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in der Kommune und in der Region gemeinsam zu gestalten, ermöglicht Lehrkräften mitunter völlig neue Formen des Arbeitens. Die Lehrkräfte dazu zu befähigen stellt deshalb einen Schwerpunkt der (Weiter-)Qualifizierungsmaßnahmen der Länder dar.

5. Qualitätssicherung und -entwicklung verstärken, Bildungsforschung intensivieren

Bildungsmonitoring und Evaluation im Dienste der Qualitätssicherung

Mit der Gesamtstrategie der Kultusministerkonferenz zum Bildungsmonitoring ist im Juni 2006 ein umfassendes Instrument beschlossen worden, das eine systematische Beobachtung des Bildungssystems und seiner Ergebnisse ermöglicht, die ihrerseits Voraussetzung für eine Qualitätsentwicklung auf allen Ebenen des Bildungssystems ist. Ein umfassendes System der Qualitätssicherung und -entwicklung ist wiederum Bedingung für eine verbesserte Förderung von leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern.

Die Ergebnisse der internationalen Schulleistungsstudie PISA haben empirisch belastbare Daten dazu geliefert, dass große Anteile der Jugendlichen am Ende der Pflichtschulzeit ein Mindestniveau im Bereich der mathematischen und naturwissenschaftlichen Grundbildung und der Lesekompetenz nicht erreichen. Mit der zentralen Überprüfung des Erreichens der Bildungsstandards kann zukünftig der Anteil der Schülerinnen und Schüler ermittelt werden, welche die Mindeststandards für den Hauptschulabschluss nicht erreichen.

Lernstandserhebungen wie z.B. VERA oder andere auf die Standards bezogene und normierte Testinstrumente können, gekoppelt mit Kompetenzstufenmodellen, Schulen Hinweise geben, wie sich Klassen und - in einem sehr eingeschränkten Maße - die einzelnen Schülerinnen und Schüler auf die Niveaustufen verteilen und damit potenziellen Förderbedarf anzeigen. Ausgehend von diesen Lernstandsfeststellungen können im Rahmen des Regelunterrichts und darüber hinausgehend zusätzliche Fördermaßnahmen realisiert werden, die die Erreichung der mit den Standards verbundenen Ziele unterstützen.

Für die Individualdiagnose sind schließlich länderspezifische Lernstandserhebungen bzw. Orientierungsarbeiten in unterschiedlichen Jahrgangsstufen, aber auch andere Diagnoseinstrumente für die Hand der einzelnen Lehrkräfte bedeutsam, um Stärken und Schwächen bei einzelnen Schülerinnen und Schülern identifizieren zu können. Die Ergebnisse von Leistungsmessungen geben nicht nur Anlass zur individuellen Förderung. Sie geben zugleich Hinweise für eine weitere kompetenzorientierte Unterrichts- und Schulentwicklung (siehe dazu auch Strategiebereich 2).

Eine erfolgreiche individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern wird als Überprüfungskriterium in die internen und externen Evaluationen von Schulen einbezogen und damit zu einem relevanten Aspekt der Qualitätssicherung und -entwicklung einzelner Schulen.

Die dargestellten qualitätssichernden Maßnahmen auf den verschiedenen Ebenen des Bildungssystems können, wenn ihnen abgestimmte Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und der individuellen Förderung folgen, mittelfristig dazu beitragen, das Kompetenzniveau der Schülerinnen und Schüler unterhalb der Mindeststandards für den Hauptschulabschluss zu erhöhen.

Modellvorhaben und Projekte als Beitrag zur Qualitätsentwicklung

Die Durchführung von Modellvorhaben und Projekten leistet einen wichtigen Beitrag der Länder zur Verbesserung der Förderung von leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern. Die wissenschaftliche Begleitung bzw. Evaluation der Vorhaben ist dabei ebenso selbstverständlich wie die Anstrengungen, die erarbeiteten Ergebnisse und gemachten Erfahrungen landesweit und länderübergreifend zu verbreiten. Dabei kommt es letztlich darauf an, innovative Konzepte für die Umsetzung in der Alltagspraxis zu entwickeln und zu erproben sowie Prozesse der Qualitätsentwicklung vor Ort in den Schulen anzustoßen und zu unterstützen.

Die Länder führen gemeinsame Projekte durch, die auch für die Förderung der leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler von zentraler Bedeutung sind:

Länderübergreifende Projekte wie SINUS-Transfer („Steigerung der Effizienz des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts“ für die Sekundarstufe I), SINUS-Transfer Grundschule, FÖRMIG (Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund) oder TransKiGs (Stärkung der Bildungs- und Erziehungsqualität in Kindertageseinrichtungen und Grundschule - Gestaltung des Übergangs) sowie ihre landesspezifischen Anschlussvorhaben liefern ebenfalls wichtige Impulse, um die Förderung von leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern zu verbessern.

Landesspezifische Schulversuche und Modellvorhaben wie „Schule macht sich stark (SMS)“ (HB), „Kom-In“ (Kompetenzentwicklung Individuell; HH), AQB „Abschlussquote erhöhen - Berufsfähigkeit steigern“ (NI), „Komm Mit - Fördern statt Sitzenbleiben!“ (NW), „Du schaffst das!“ (Initiative zur Verbesserung der Abschlussquote sowie zur vertieften Berufsorientierung; SL), „Grundschule mit Integrationsklassen“ (ST), „Keiner ohne Abschluss“ (RP) oder „Individuelle Abschlussphase“ (TH) ermöglichen es, für spezifische Problemfelder innovative Lösungen zu erproben. Um aus den Modellprojekten für das weitere bildungspolitische und pädagogische Handeln zu lernen, werden die Projekte wissenschaftlich begleitet und ihre Prozesse, Ergebnisse und Wirksamkeit evaluiert.

Empirische Bildungsforschung intensivieren

Die empirische Bildungsforschung erweitert die Wissensbasis für bildungspolitische Entscheidungen kontinuierlich. Das in enger Abstimmung mit den Ländern realisierte Rahmenprogramm des BMBF zur Förderung der empirischen Bildungsforschung bezieht Forschungsbereiche mit ein, die auch im Hinblick auf die leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler von Bedeutung sind. Hierzu gehören die Forschung zu Diagnostik und Intervention bei Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten, zu Sprachdiagnostik/Sprachförderung und zur Professionalisierung des pädagogischen Personals sowie die Nachwuchsförderung im Bereich der Kompetenzdiagnostik. Mit der Etablierung des Nationalen Bildungspanels wird mittel- bis langfristig eine Datengrundlage geschaffen, um beantworten zu können, unter welchen sozialen und institutionellen Bedingungen Kompetenzen im Lebenslauf erworben werden.

Darüber hinaus finanzieren die Länder Forschungsvorhaben, die sich beispielsweise mit den Haltungen und dem Verständnis von Bildungsstandards in der Sekundarstufe I (BB), mit den Bedingungen und Ergebnissen des Lernens in der Sekundarstufe I unter besonderer Berücksichtigung des Bildungsgangs Hauptschule (TRAIN in BW und SN) oder den Chancen und Problematiken besonderer erzieherischer Förderung in Ganztagsschulen (HB) befassen.

(Weiter-)Qualifizierung für eine datengestützte Qualitätsentwicklung

Die Befunde von Lernstandserhebungen können dann zum Ausgangspunkt einer weiteren Qualitätsentwicklung werden, wenn deren Ergebnisse von den Schulen und Lehrkräften ausgewertet und als diagnostische Informationen für die Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie für die individuelle Förderung genutzt werden. Hierfür müssen die Lehrkräfte in die Lage versetzt werden, Leistungstests und andere Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen bezüglich ihres Aussagewerts verstehen und interpretieren zu können sowie angemessene Rückschlüsse aus den Ergebnissen für die Weiterentwicklung ihres Unterrichts sowie die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler zu ziehen. Der produktive Umgang mit Ergebnissen von Leistungstests und Evaluationen wird aktuell stärker in den Fokus der Lehreraus- und -fortbildung in den Ländern gerückt.

Im Rahmen des gemeinsamen Projekts der Kultusministerkonferenz „UDiKom - Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte im Hinblick auf die Verbesserung der Diagnosefähigkeit als Voraussetzung für den Umgang mit Heterogenität und individuelle Förderung“ werden Verfahren entwickelt, die Lehrkräfte dazu befähigen sollen, Ergebnisse des Bildungsmonitorings auf Systemebene (z.B. aus internationalen Schulleistungsstudien wie PISA) angemessen zu interpretieren, Lernstandserhebungen bzw. Vergleichsarbeiten, individualdiagnostische Instrumente und Instrumente der Unterrichtsdiagnostik einzusetzen sowie deren Ergebnisse gezielt zu nutzen.

Auch das länderübergreifende Anschlussvorhaben „SINUS an Grundschulen“ des zum Sommer 2009 auslaufenden Programms „SINUS-Transfer Grundschule“ wird Lehrkräfte darin unterstützen, die vorhandenen empirischen Daten aus Vergleichsarbeiten und internen wie externen Evaluationen für die Unterrichtsentwicklung zu nutzen.

Die Teilnahme an Modellversuchen und Projekten stellt für die einzelnen Schulen und Lehrkräfte eine wichtige Quelle für Innovationsimpulse dar und leistet damit einen zentralen Beitrag für die Qualifizierung der Beteiligten.

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Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)