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Deutsche Schulen im Ausland
RdErl. d. MK v. 12.12.2001 - 3035 - 50 130 – 8/2 (SVBl. Nr.4/2002 S.129)

Die nachstehenden Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 12.12.2001 gebe ich bekannt:

Berechtigung für das Colégio Humboldt São Paulo zur Gleichstellung von Zeugnissen

Dem Colégio Humboldt São Paulo wird die Berechtigung zur Gleichstellung von Zeugnissen.gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.1.1996 zuerkannt.

  1. Mit der Zuerkennung erhält das Colégio Humboldt São Paulo die Berechtigung, Zeugnisse, die den entsprechend geförderten Schülerinnen und Schülern erteilt werden, mit folgendem Vermerk zu versehen: Dieses Zeugnis ist aufgrund der Berechtigung, die das Colégio Humboldt São Paulo mit Beschluss der Kultusministerkonferenz vorn 12.12.2001 erhalten hat, dem Zeugnis der entsprechenden Jahrgangsstufe eines Bildungsganges zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife öffentlicher Schulen in der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt.
  2. Das Colégio Humboldt São Paulo erhält die Berechtigung, Zeugnisse von entsprechend geförderten Schülerinnen und Schülern mit einem Vermerk der Gleichstellung mit Zeugnissen der entsprechenden Jahrgangsstufe des Bildungsganges einer Hauptschule oder Realschule bzw. mit dem deutschen Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss zu versehen. Die Zuerkennung erfolgt widerruflich.

Berechtigung der Deutschen Schule Singapur zur Erteilung von Abschlusszeugnissen der Hauptschule

Die Deutsche Schule Singapur erhält widerruflich die Berechtigung zur Erteilung von Abschlusszeugnissen der Hauptschule.

Anerkennung der Deutschen Schule Manila als Deutsche Auslandsschule, die zu Abschlüssen im Sekundarbereich I führt

Die Deutsche Schule Manila wird widerruflich als Deutsche Auslandsschule, die zu Abschlüssen im Sekundarbereich I führt, anerkannt.

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