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Deutsche Schulen im Ausland
RdErl. d. MK v. 16.5.2000 - 3035 - 50 130 – 8/2 (SVBl. 7/2000 S.244)

Den nachstehenden Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 9.2.2000 gebe ich bekannt:

Berechtigung für die Deutsche Schule La Paz zur Gleichstellung von Zeugnissen

Der Deutschen Schule La Paz wird die Berechtigung zur Gleichstellung von Zeugnissen zuerkannt.

  1. Mit der Zuerkennung erhält die Deutsche Schule La Paz die Berechtigung, Zeugnisse, die den entsprechend geförderten Schülerinnen und Schülern erteilt werden, mit folgendem Vermerk zu versehen: Dieses Zeugnis ist aufgrund der Berechtigung, die die Deutsche Schule La Paz mit Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 9.2.2000 erhalten hat, dem Zeugnis der entsprechenden Jahrgangsstufe eines Bildungsganges zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife öffentlicher Schulen in der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt.
  2. Die Deutsche Schule La Paz erhält die Berechtigung, Zeugnisse von entsprechend geförderten Schülerinnen und Schülern mit einem Vermerk der Gleichstellung mit Zeugnissen der entsprechenden Jahrgangsstufe des Bildungsganges einer Hauptschule oder Realschule bzw. mit dem deutschen Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss zu versehen.

Die Zuerkennung erfolgt widerruflich.

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