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Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen (VV-HNds)
RdErl. d. MF v. 1.7.2001 - 11-1005 (2) TV1-1131 (Nds. MBl. Nr. 24/2001 S. 503), zuletzt geändert durch RdErl. vom 7.9.2009 (Nds. MBl. Nr. 38/2009 S. 841), vom 12.10.2009 (Nds. MBl. Nr. 42/2009 S. 904), 9.2.2010 (Nds. MBl. Nr. 8/2010 S. 242), 7.11.2012 (Nds. MBl. Nr. 45/2012 S. 1163), 6.3.2014 (Nds. MBl. Nr. 15/2014 S. 311), 26.1.2015 (Nds. MBl. Nr. 15/2014 S. 161), 23.6.2015 (Nds. MBl. Nr. 28/2015 S. 879), 15.5.2018 (Nds. MBl. Nr. 27/2018 S. 676), 8.2.2019 (Nds. MBl. Nr. 8/2019 S. 406) und vom 12.12.2019 (Nds. MBl. Nr.2/2020 S. 58) - VORIS 64100 -
Bezug: RdErl. v. 14.5.1993 (Nds. MBl. S. 676) - VORIS 64000 03 00 00 038 -

1. In der Anlage werden die aufgrund des § 5 LHO erlassenen VV-HNds zu § 13 Abs. 2 und 3 sowie § 14 Abs. 2 LHO bekannt gegeben.

2. Die Vorschriften sind erstmals bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 anzuwenden.

Eine moderne öffentliche Haushaltswirtschaft bedarf eines flexiblen haushaltsrechtlichen Instrumentariums. Unter dieser Zielsetzung wurden im Jahr 1999 Möglichkeiten einer Neugestaltung der 1969 eingeführten Haushaltssystematik geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass die bisherige Haushaltssystematik mit der Gliederung der Einnahmen und Ausgaben zwar überarbeitet, aber nicht durch ein anderes System ersetzt werden kann.

In einem föderativen Finanzsystem müssen die Haushaltsstrukturen zwischen den Ebenen und innerhalb der Ebenen vergleichbar sein. Ohne eine einheitliche Haushaltssystematik ist eine abgestimmte Finanzplanung und Haushaltswirtschaft über alle Ebenen der Gebietskörperschaften hinweg nicht möglich.

Zentrale Elemente der Haushaltssystematik sind der Gruppierungsplan und der Funktionenplan. Die Aufstellung der Haushalte nach der Ordnung des Gruppierungs- und Funktionenplans soll zum einen den ökonomischen Gehalt des Haushalts widerspiegeln und zum anderen erkennen lassen, welche Mittel für die Erfüllung der einzelnen öffentlichen Aufgaben eingesetzt werden.

Der ökonomische Gehalt eines Haushalts und seine gesamtwirtschaftlichen Wirkungen lassen sich durch die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben nach ökonomischen Arten nachvollziehen. Diese Systematisierung nach ökonomischen Arten erfüllt der Gruppierungsplan, der an die Gliederung des Staatskontos in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen anknüpft.

Die Systematisierung der Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabengebieten leistet der Funktionenplan. Die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte nach den Regeln des Funktionenplans gibt Auskunft über den Mitteleinsatz zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben unabhängig von der institutionellen Darstellungsweise der Haushalte.

Im Zuge der europäischen Einigung hat die internationale Koordination der Finanzpolitik ein immer größeres Gewicht bekommen. Zur Vermeidung „übermäßiger Defizite“ im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sind die EU-rechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen, insbesondere die im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts getroffenen Vereinbarungen über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken.

3. Die Neufassung wird alsbald in die Loseblattausgabe „Haushaltsrecht des Landes Niedersachsen“ aufgenommen.

4. Der Bezugserlass wird aufgehoben.

______
An die
Dienststellen der Landesverwaltung


Anlage

Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen (VV-HNds)

1. Gruppierungsplan (mit Zuordnungshinweisen) und Allgemeine Vorschriften

A. Allgemeine Vorschriften zum Gruppierungsplan

1. Gliederung

Der Gruppierungsplan gliedert sich für Bund und Länder übereinstimmend in

Hauptgruppen
- Gliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl,
Obergruppen
- Gliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl,
Gruppen
- Gliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl.

Die Hauptgruppen beginnen mit der Ziffer 0, die Obergruppen mit der Ziffer 1.

Die Ordnung der Einnahme- und Ausgabearten nach dem Gruppierungsplan orientiert sich in erster Linie an Kriterien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge. Eine konsequente Anwendung ist notwendig für die Bereitstellung von Grunddaten für die Berechnung des Staatskontos.

2. Zuordnungshinweise; Schwerpunktprinzip

Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten verbindlich erläutert. Die Zuordnungshinweise enthalten auch Abgrenzungen zu und Verweise auf andere Hauptgruppen, Obergruppen und Gruppen. Sie sind nicht abschließend, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist.

Sollen Einnahmen oder Ausgaben verschiedener Arten zusammengefasst werden, weil eine Aufteilung nicht vertretbar ist, so ist nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.

3. Begriffsbestimmungen

3.1 Zuweisungen und Zuschüsse

Zuweisungen sind einmalige oder laufende Geldleistungen innerhalb des öffentlichen Bereichs. Zuschüsse sind Geldleistungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen. Hierzu gehören auch Erstattungen innerhalb des öffentlichen Bereichs oder zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen, insbesondere als Ersatz für entstandene Ausgaben. Keine Zuweisungen und Zuschüsse sind Zahlungen, die ein marktübliches oder marktähnliches Entgelt oder eine öffentliche Abgabe darstellen.

3.2 Zahlungen innerhalb des öffentlichen Bereichs

Einnahmen:
Obergruppen/Gruppen 15, 17, 21 bis 23, 291 bis 293, 31, 33
Ausgaben:
Obergruppen/Gruppen 56, 58, 61 bis 63, 691 bis 693, 85, 88

Zum öffentlichen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans gehören:

  1. die Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden/ Gemeindeverbände,
  2. die Sozialversicherungsträger: z. B. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenund Unfallversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit (öffentliche Zusatzversorgungskassen, wie z. B. die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, gehören zu den öffentlichen Unternehmen, siehe Nr. 3.3),
  3. die Sondervermögen der Gebietskörperschaften und der Sozialversicherungsträger, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung (Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung siehe Nr. 3.3),
  4. die Zweckverbände: Verbände und sonstige Organisationen, die kommunale Aufgaben erfüllen, rechtlich selbständig sind und mindestens eine kommunale Gebietskörperschaft (Gemeinde oder Gemeindeverband) zum Mitglied haben.

3.3 Zahlungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen im Inland

Einnahmen:
Obergruppen/Gruppen 14, 16, 18, 26 bis 28, 297 bis 299, 32, 34
Ausgaben:
Obergruppen/Gruppen 57, 59, 66 bis 68, 697 bis 699, 86, 87, 89

Zum sonstigen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans zählen im Inland die natürlichen Personen, die privaten Einrichtungen, die öffentlichen Einrichtungen, soweit sie nicht unter Nummer 3.2 aufgeführt sind, sowie die privaten und öffentlichen Unternehmen. Falls der Empfänger die öffentlichen Mittel nur verwaltet oder weiterleitet, so kann eine Zuordnung nach den Begünstigten in Betracht kommen. So sind z. B. Subventionen, die zwar an wirtschaftliche Organisationen ausgezahlt, von diesen aber an begünstigte Unternehmen weitergeleitet werden, den Unternehmen zuzuordnen.

Zu den Unternehmen zählen alle wirtschaftlichen Institutionen, die vorwiegend Waren und Dienstleistungen produzieren bzw. erbringen und diese gegen spezielles Entgelt verkaufen, das in der Regel Überschüsse abwirft oder mindestens die Kosten deckt. Hierzu gehören u. a. auch landwirtschaftliche Betriebe, Handwerksbetriebe, Einund Verkaufsvereinigungen (auch in genossenschaftlicher Form) sowie Arbeitsstätten der freien Berufe. Einrichtungen sind demgegenüber Institutionen ohne unternehmerische Aufgabenstellung.

Öffentliche Unternehmen sind:

-
Eigene Betriebe des Bundes und der Länder im Sinne des § 26 BHO/LHO,
-
Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung,
-
Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts,
-
Unternehmen des privaten Rechts (z. B. AG, GmbH, eGmbH), wenn Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände überwiegend, d. h. mit mehr als 50 v. H. des Nennkapitals (Grund- oder Stammkapital) oder des Stimmrechts, unmittelbar oder mittelbar (z. B. über eine Holding) beteiligt sind.

Öffentliche Einrichtungen sind:

-
juristische Personen des öffentlichen Rechts (soweit nicht unter Nr. 3.2 genannt), die keine Unternehmen sind,
-
juristische Personen des privaten Rechts ohne unternehmerische Aufgabenstellung, wenn Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände überwiegend, d. h. mit mehr als 50 v. H. des Nennkapitals (Grund- oder Stammkapital) oder des Stimmrechts, unmittelbar oder mittelbar (z. B. über eine Holding) beteiligt sind,
-
juristische Personen des privaten Rechts in der Form von Stiftungen und Vereinen sowie Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen die öffentliche Hand aufgrund der Satzung oder ähnlichen beherrschenden Einfluss ausübt.

3.4 Zahlungen zwischen Inland und Ausland

Einnahmen:
Obergruppen 14, 16, 18, 26 bis 29, 32, 34
Ausgaben:
Obergruppen 57, 59, 66 bis 69, 83, 86, 89

Für die Behandlung von Zahlungen vom und an das Ausland ist in der Regel von dem Einzahler oder von dem Erstempfänger auszugehen. Bei Zahlungen von und an Vermittlungsstellen mit Sitz im Inland kann jedoch auch eine Zahlung vom oder an das Ausland in Betracht kommen, z. B.

-
Zahlungen an ausländische Staaten, juristische oder natürliche Personen im Ausland durch Vermittlung von Banken,
-
Abwicklung von Lieferungen und Leistungen über inländische Vertreter von Unternehmen im Ausland,
-
Zahlungen von Renten und anderen Geldleistungen an im Ausland wohnende Personen auf Konten bei Inlandsbanken, z. B. Wiedergutmachungsleistungen, Zahlungen aus Lieferungsverträgen.

Dagegen ist die Übertragung von Geldmitteln an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verwendung für Entwicklungshilfe als Zahlung im Inland zu behandeln.

3.5 Wertgrenzen

3.5.1 Die für die Beschaffung von beweglichen Sachen geltenden Wertgrenzen für den Einzelfall (Erwerb je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) ergeben sich aus den Zuordnungshinweisen im Gruppierungsplan. Die dort genannten Beträge verstehen sich einschl. Umsatzsteuer.

3.5.2 Für Baumaßnahmen können sich Wertgrenzen aus besonderen Bestimmungen, z. B. baufachlichen Bestimmungen, ergeben.“

B. Gruppierungsplan (mit Zordnungshinweisen)

0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel Hauptgruppe 0
01 Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage Obergruppe 01
011 Lohnsteuer Gruppe 011
012 Veranlagte Einkommensteuer Gruppe 012
013 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge) Gruppe 013
014 Körperschaftsteuer Gruppe 014
015 Umsatzsteuer Gruppe 015
016 Einfuhrumsatzsteuer Gruppe 016
017 Gewerbesteuerumlage Gruppe 017
018 Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge Gruppe 018
02 EU-Eigenmittel (nur Bund) Obergruppe 02
03/04 Bundessteuern Obergruppen 03/04
05/06 Landessteuern Obergruppe 05/06
051 Vermögensteuer Gruppe 051
052 Erbschaftsteuer Gruppe 052
053 Grunderwerbsteuer Gruppe 053
055 Totalisatorsteuer Gruppe 055
056 Andere Rennwettsteuern Gruppe 056
057 Lotteriesteuer Gruppe 057
058 Sportwettensteuer Gruppe 058
059 Feuerschutzsteuer Gruppe 059
061 Biersteuer Gruppe 061
069 Sonstige Gruppe 069
07/08 Gemeindesteuern Obergruppen 07/08
071 Gemeindeanteil an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer Gruppe 071
072 Grundsteuer A Gruppe 072
073 Grundsteuer B Gruppe 073
075 Gewerbesteuer Gruppe 075
076 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gruppe 076
077 Gewerbesteuerumlage
Gewerbesteuerumlage, die an den Bund und an die Länderebene des Stadtstaates gezahlt wird. Es erfolgt ein Nachweis mit negativem Vorzeichen.
Gruppe 077
078 Gemeindeanteil an der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge Gruppe 078
079 Gewerbesteuer im länderangrenzenden Küstengewässer oder Festlandsockel (abzüglich Gewerbesteuerumlage) Gruppe 079
082 Vergnügungssteuern
z.B. Spielvergnügungssteuer
Gruppe 082
083 Hundesteuer Gruppe 083
089 Sonstige Gemeindesteuern (nur Stadtstaaten) Gruppe 089
09 Steuerähnliche Abgaben Obergruppe 09
092 Münzeinnahmen (nur Bund) Gruppe 092
093 Abgaben von Spielbanken Gruppe 093
099 Sonstige steuerähnliche Abgaben Gruppe 099
1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. Hauptgruppe 1
11 Verwaltungseinnahmen Obergruppe 11
111 Gebühren, sonstige Entgelte
  • Gebühren und Auslagen aller Art, die in Gesetzen, Verordnungen, Gebührenordnungen, Satzungen usw. für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind, soweit nicht Gruppe 112
  • Tarifliche und gebührenartige Entgelte, die auf abgabenrechtlichen Vorschriften beruhen, einschl. Benutzungsgebühren und -entgelte für die Inanspruchnahme von Anstalten und Einrichtungen
  • Beiträge im Sinne des Abgabenrechts, soweit nicht Gruppe 341
  • Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)
Gruppe 111
112 Geldstrafen, Geldbußen und Zwangsgelder (einschließlich der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten)
  • Geldstrafen, Ordnungsstrafen, Disziplinarstrafen, Sühnegelder, Geldbußen, Verwarnungsgelder und Zwangsgelder einschl. damit zusammenhängender Prozesskosten usw
Gruppe 112
119 Sonstige Verwaltungseinnahmen
  • Einnahmen aus Veröffentlichungen, Verkauf und Vertrieb amtlicher Drucksachen, Ausschreibungsunterlagen usw.
  • Ersatzleistungen und andere Entschädigungen aus Versicherungsverträgen und von Privaten für Schäden
  • Stundungs- und Verzugszinsen, Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge (nur soweit die Buchung zusammen mit der Hauptforderung nicht möglich ist)
  • Einnahmen aus Aufträgen Dritter
  • Einnahmen aus Untersuchungen, Vorträgen, Gutachten, Beratungen und aus anderen Inanspruchnahmen der Verwaltung
  • Zugunsten der Staatskasse eingezogene Vermögenswerte
  • Einnahmen aus der Verwertung von Pfändern
  • Einnahmen aus Fundsachen
  • Einnahmen aus dem Verkauf von Altmaterial und Abfällen, soweit nicht aus wirtschaftlicher Tätigkeit (siehe Gruppe 125)
  • Einnahmen aus dem Verfall von Kautionen
  • Einnahmen aus Regressen
  • Vertragsstrafen, soweit nicht bei der Hauptforderung
  • Einnahmen aus Erbschaften, Anfall eines Vereinsvermögens (§ 46 BGB) und Stiftungsvermögens (§ 88 BGB)
  • Haftungsentschädigungen
  • Rückzahlungen aufgrund von Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofes
  • Rückzahlung überzahlter Beträge, Frachterstattungen
  • Kostenbeiträge für private Benutzung amtlicher Fernsprechanschlüsse sowie verwaltungseigener Geräte, Fahrzeuge usw.
  • Ablieferungen aus Nebenbeschäftigungen und von Tantiemen der Beschäftigten, Honorarabgaben
  • Sonstige Verwaltungseinnahmen von geringerer Bedeutung, die nach ihrer Zweckbestimmung keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können
Gruppe 119
12 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen) Obergruppe 12
121 Einnahmen aus Gewinnen von Unternehmen und Beteiligungen
  • Ablieferungen eigener Unternehmen des Bundes und der Länder ohne Rücksicht auf die Rechtsform sowie aus Beteiligungen an Unternehmen, und zwar
    • Dividenden, Gewinnanteile, Gewinnbeteiligungen, Gewinn- und Überschussablieferungen
  • Die Einnahmen im Haushaltsplan brutto veranschlagter Unternehmen sind nach ihrer Zweckbestimmung den entsprechenden Gruppen zuzuordnen.
Gruppe 121
122 Konzessionsabgaben
  • Vertragsmäßige Abgaben von Unternehmen für die Einräumung eines bevorzugten Nutzungsrechts am öffentlichen Eigentum, wie z. B.
    • Einnahmen aus der Erteilung einer Erlaubnis zum Aufsuchen und Gewinnen der Bodenschätze (z. B. Erdöl, Erdgas, Kalisalz, Eisenerz)
    • Einräumung der Wegenutzung
  • Abgaben von Lotterieveranstaltern sowie Wettunternehmen
Gruppe 122
123 Einnahmen aus Lotterie, Lotto und Toto
  • Gewinnablieferungen/Reinerträge aus den staatlichen Wetten und Lotterien,
Gruppe 123
124 Mieten und Pachten
  • Einnahmen aus der Überlassung von Vermögensgegenständen zur Nutzung, wie z. B. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen, Leasingraten und Einnahmen aus Lizenzen, soweit nicht Gruppe 126
Gruppe 124
125 Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit

Einnahmen aus z. B.

  • Holzverkäufen und andere Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Forsten
  • dem Verkauf von Erzeugnissen der Versuchsgüter, Versuchsfelder und anderer Einrichtungen sowie von Erzeugnissen der Werkstättenbetriebe/Arbeitsbetriebe
  • dem Verkauf von Jagd- und Fischereierzeugnissen
  • sonstigen Betriebszweigen (z. B. Einnahmen aus Vermessungsarbeiten, kartographischen Arbeiten, Verkauf von Karten, Katalogen)
  • der Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung
  • dem Verkauf von Material durch Bauhöfe und Materiallager an Dritte
Gruppe 125
126 Einnahmen aus der Bereitstellung natürlicher Ressourcen

Einnahmen aus der Verwertung (nicht Erteilung, siehe Gruppe 122) des Nutzungsrechts an den nachstehend abschließend genannten natürlichen Ressourcen

  • Jagd- und Fischereipacht
  • Pachten für land- und forstwirtschaftliche Flächen
  • Pachten für Gewässer
  • Pachten für den Abbau von Bodenschätzen
  • Mobilfunkfrequenzen
Gruppe 125
129 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)
  • Einnahmen, die den Gruppen 121 bis 126 nicht zugeordnet werden können
Gruppe 129
13 Einnahmen aus der Veräußerung von Gegenständen und Beteiligungen, aus Kapitalrückzahlungen und dgl. Obergruppe 13
131 Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen, soweit nicht Gruppe 135
  • Einnahmen aus der Veräußerung von bebauten Grundstücken, Grundstücksbestandteilen (z. B. Gebäuden, Bauwerken zu Abbrucharbeiten) und diesbezüglichen beschränkt dinglichen Rechten
Gruppe 131
132 Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
  • (soweit nicht bei Gruppe 119 und 125
Gruppe 132
133 Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen
  • Einnahmen aus der Veräußerung von Forderungen
  • Einnahmen aus der Veräußerung von Anteilsrechten an Unternehmen, Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren
  • Einnahmen aus der Herabsetzung des Kapitals oder der Abwicklung von Unternehmen
Gruppe 133
134 Kapitalrückzahlungen Gruppe 134
135 Einnahmen aus der Veräußerung von unbebauten Grundstücken
  • Einnahmen aus der Veräußerung von unbebauten Grundstücken und diesbezüglichen beschränkt dinglichen Rechten
Gruppe 135
14 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen
  • Rückflüsse und andere Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts-, Garantie- oder sonstigen Gewährleistungsverträgen
Obergruppe 14
141 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland Gruppe 141
146 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland Gruppe 146
15 Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich
  • Zinseinnahmen aus Darlehensgewährung
  • Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Obergruppe 15
151 Zinseinnahmen vom Bund Gruppe 151
152 Zinseinnahmen von Ländern Gruppe 152
153 Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden Gruppe 153
154 Zinseinnahmen von Sondervermögen
  • Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Gruppe 154
156 Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit Gruppe 156
157 Zinseinnahmen von Zweckverbänden Gruppe 157
16 Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen Obergruppe 16
161 Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
  • Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" siehe Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
Gruppe 161
162 Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland
  • Zinsen von z. B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten für Darlehen
  • Zinsen von Wertpapieren, aus Rücklagenbeständen, Stiftungsvermögen
Gruppe 162
166 Zinseinnahmen aus dem Ausland Gruppe 166
17 Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich
  • Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Obergruppe 17
171 Darlehensrückflüsse vom Bund Gruppe 171
172 Darlehensrückflüsse von Ländern Gruppe 172
173 Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden Gruppe 173
174 Darlehensrückflüsse von Sondervermögen
  • Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Gruppe 174
176 Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit Gruppe 176
177 Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden Gruppe 177
18 Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen Obergruppe 18
181 Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
  • Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften
Gruppe 181
182 Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland
  • Darlehensrückflüsse von z. B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten im Inland
Gruppe 182
186 Darlehensrückflüsse aus dem Ausland Gruppe 186
2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
  • Zur Abgrenzung von Zuweisungen und Zuschüssen siehe Nr. 3.1 der allgemeinen Vorschriften
  • Zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen siehe Hauptgruppe 3
Hauptgruppe 2
21 Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
  • Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
  • Zuweisungen, die ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich (Funktion) dem Gesamthaushalt als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften
Obergruppe 21
211 Allgemeine Zuweisungen vom Bund
  • Zuweisungen des Bundes für finanzschwache Länder
Gruppe 211
212 Allgemeine Zuweisungen von Ländern
  • Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs
Gruppe 212
213 Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
  • Landesumlagen
Gruppe 213
214 Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen
  • Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Gruppe 214
216 Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit Gruppe 216
217 Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden Gruppe 217
22 Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich
  • Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
  • Zuweisungen zur Erleichterung des Schuldendienstes für auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Darlehen und Anleihen, vorwiegend zur Verbilligung der Zinsleistungen
Obergruppe 22
221 Schuldendiensthilfen vom Bund Gruppe 221
222 Schuldendiensthilfen von Ländern Gruppe 222
223 Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden Gruppe 223
224 Schuldendiensthilfen von Sondervermögen
  • Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Gruppe 224
226 Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit Gruppe 226
227 Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden Gruppe 227
23 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
  • Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
  • Zweckgebundene Zuweisungen als Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben und zur Förderung von originären Aufgaben der einzelnen Bereiche
  • Leistungen, die im Rahmen der Lastenverteilung von einer Körperschaft des öffentlichen Bereichs voll oder teilweise zu tragen und an einen vorläufigen oder mit der Aufgabenerfüllung beauftragten Träger zu erstatten sind
  • Gesetzlich oder durch Verwaltungsabkommen geregelte Erstattungen von Verwaltungsausgaben innerhalb des öffentlichen Bereichs
Obergruppe 23
231 Sonstige Zuweisungen vom Bund
  • Erstattung
    • von Ausgaben für die Bundestags- und Europawahl
    • von Kriegsfolgenhilfeleistungen
    • des Anteils des Bundes am Wohngeld
    • von Ausgaben für die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten usw.
    • von Ausgaben für statistische Erhebungen
Gruppe 231
232 Sonstige Zuweisungen von Ländern
  • Erstattung für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen
Gruppe 232
233 Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden Gruppe 233
234 Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen
  • Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Gruppe 234
235 Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit Gruppe 235
236 Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit Gruppe 236
237 Sonstige Zuweisungen von Zweckverbänden Gruppe 237
26 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen
  • Zu Schuldendiensthilfen siehe Erläuterungen zu Obergruppe 22
Obergruppe 26
261 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland
  • Erstattungen von Verwaltungsausgaben durch
    • Banken und Versicherungen
    • Stiftungen und Fonds
    • Religionsgemeinschaften für die Erhebung der Kirchensteuer
Gruppe 261
266 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland, (soweit nicht von der EU Gruppe 266
27 Zuschüsse von der EU Obergruppe 27
271 Erstattungen von der EU Gruppe 271
272 Sonstige Zuschüsse von der EU Gruppe 272
28 Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen Obergruppe 28
281 Sonstige Erstattungen aus dem Inland Gruppe 281
282 Sonstige Zuschüsse aus dem Inland
  • Förderungs- und Kostenbeiträge Dritter (Körperschaften, Verbände, Stiftungen, Vereine, Private), Spenden
Gruppe 282
286 Sonstige Erstattungen aus dem Ausland, soweit nicht von der EU
  • Erstattungen von der EU sind bei Gruppe 271 nachzuweisen
Gruppe 286
287 Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland, soweit nicht von der EU
  • Sonstige Zuschüsse von der EU sind bei Gruppe 272 nachzuweisen
Gruppe 287
29 Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen
  • Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 69
Obergruppe 29
291 Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen Gruppe 291
292 Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen Gruppe 292
293 Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen Gruppe 293
297 Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse Gruppe 297
298 Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse Gruppe 298
299 Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse Gruppe 299
3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
  • Schuldenaufnahmen:
    • Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite sind mit dem Nominalbetrag, Diskontpapiere sind mit dem abgezinsten Betrag zu veranschlagen
    • Ausgaben für Disagio, Geldbeschaffung und zur Optimierung der Kreditkonditionen sind den entsprechenden Ausgabearten zuzuordnen
  • Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
    • Einnahmen, die zur Finanzierung der bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisenden Investitionsausgaben bestimmt sind
  • Besondere Finanzierungseinnahmen sind
    • Entnahmen aus Rücklagen und anderen Vermögensbeständen (Fonds, Stöcke usw.)
    • Übertragene Überschüsse aus Vorjahren
    • Zum Ausgleich des Haushaltsplans veranschlagte globale Mehr- und Mindereinnahmen
    • Haushaltstechnische Verrechnungen
Hauptgruppe 3
31 Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen, soweit zur Aufgabenfinanzierung Obergruppe 31
311 Schuldenaufnahmen beim Bund Gruppe 311
312 Schuldenaufnahmen bei Ländern Gruppe 312
313 Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden Gruppe 313
314 Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen
  • Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Gruppe 314
317 Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden Gruppe 317
32 Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt
  • Der Kreditmarkt ist im weitesten Sinne zu verstehen, d. h. ohne Rücksicht auf die Verschuldungsform und auf die Unternehmensform des Kreditgebers. Hierzu gehören neben Anleihen, Kassenobligationen und Schuldbuchforderungen die Schuldenaufnahmen bei Banken, Sparkassen, sonstigen Geldinstituten und Versicherungen sowie auch bei den in der Obergruppe 31 genannten Einheiten, soweit die Schuldenaufnahme der allgemeinen Haushaltsfinanzierung (sog. Ausgabenfinanzierung) und nicht der Finanzierung zu erledigender konkreter Aufgaben (sog. Aufgabenfinanzierung, dann Obergruppe 31) dient. Spiegelbildlich dient die Kreditgewährung den in der Obergruppe 31 genannten Einheiten in diesen Fällen der Geldanlage.
Obergruppe 32
321 Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
  • Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften
Gruppe 321
322 Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit Gruppe 322
325 Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt Gruppe 325
326 Schuldenaufnahmen im Ausland Gruppe 326
33 Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich
  • Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Obergruppe 33
331 Zuweisungen für Investitionen vom Bund Gruppe 331
332 Zuweisungen für Investitionen von Ländern Gruppe 332
333 Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden Gruppe 333
334 Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen
  • Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Gruppe 334
336 Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit Gruppe 336
337 Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden Gruppe 337
34 Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen Obergruppe 34
341 Beiträge
  • Beiträge Dritter (sonstige Körperschaften, Verbände, Vereine u. dgl., private und öffentliche Unternehmen, private Haushalte) zu gemeinsam finanzierten einzelnen Investitionsvorhaben
  • Beiträge von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zur Deckung der Kosten für die Herstellung von Anlagen, die durch das öffentliche Interesse erforderlich werden, z. B. Anliegerbeiträge, Beiträge zu Straßenkosten u. Ä.
Gruppe 341
342 Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland Gruppe 342
346 Zuschüsse für Investitionen von der EU Gruppe 346
347 Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland, soweit nicht von der EU Gruppe 347
35 Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken
  • Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken Allgemeine und zweckgebundene, d. h. für Einzelzwecke gebildete Rücklagen, Fonds, Stöcke und andere Vermögensbestände/-bestandteile mit besonderen Zweckbestimmungen
Obergruppe 35
352 Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage Gruppe 352
355 Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage Gruppe 355
356 Entnahmen aus Fonds und Stöcken Gruppe 356
359 Entnahmen aus sonstigen Rücklagen Gruppe 359
36 Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre
  • Nachweis der Übertragung von Überschüssen
Obergruppe 36
37 Globale Mehr- und Mindereinnahmen Obergruppe 37
371 Globale Mehreinnahmen
  • Einnahmen, die zwar erwartet werden, aber noch nicht nach dem Entstehungsgrund auf die anderen Einnahmearten aufgeteilt werden können
Gruppe 371
372 Globale Mindereinnahmen
  • Vorsorgliche Veranschlagung von Mindereinnahmen, wenn in verschiedenen Bereichen des Haushaltsplans die veranschlagten Einnahmen nicht in voller Höhe erwartet werden
Gruppe 372
38 Haushaltstechnische Verrechnungen Obergruppe 38
381 Verrechnungen zwischen Kapiteln
  • Verrechnungen zwischen Einzelplänen und Kapiteln sowie Verrechnungen anteiliger Einnahmen und Ausgaben an zentral veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (z. B. Versorgungsausgaben)
  • Die Einnahmen der Gruppe 381 müssen den Ausgaben der Gruppe 981 entsprechen.
Gruppe 381
382 Durchlaufende Posten
  • Durchlaufende Posten sind Beträge, die für andere vereinnahmt und in gleicher Höhe an diese weitergeleitet werden, ohne dass die Gebietskörperschaft an der Bewirtschaftung beteiligt ist oder bei der Verwendung der Mittel in irgendeiner Form mitwirkt (z. B. Durchlaufspenden)
Gruppe 382
384 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) Gruppe 384
385 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) Gruppe 385
386 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) Gruppe 386
389 Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen Gruppe 389
4 Personalausgaben
  • Bezüge, Entgelte und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienst-, Amts-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zur Gebietskörperschaft stehen, z. B. planmäßige Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, Aushilfs- und Vertretungskräfte, Teilzeitbeschäftigte, Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamte, Abgeordnete, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer usw., sowie Versorgungsbezüge für diese Personen
  • Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für Leistungen aufgrund von Werkverträgen oder vergleichbaren Vertragsformen, z. B. Honorare an Sachverständige
Hauptgruppe 4
41 Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige Obergruppe 41
411 Aufwendungen für Abgeordnete
  • Ausgaben für Aufwendungen der Präsidentinnen, Präsidenten, Vizepräsidentinnen, Vizepräsidenten und Mitglieder des Bundestags, des Bundesrats, des Landtages, der Bürgerschaft und des Abgeordnetenhauses, z. B.
    • Aufwandsentschädigungen, Grundentschädigungen, Diäten
    • Versicherungen
    • Pauschalierte Reisekosten
    • Sonstige Reisekosten, Sitzungsgelder, Erstattung barer Auslagen
Gruppe 411
412 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige
  • Entschädigungen für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, z. B.
    • Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter und Wahlvorstände
    • Ausgaben für Beiräte (einschl. Reisekosten), soweit nicht Gruppen 523 bis 546
    • Ausgaben für Mitglieder der Bezirksversammlungen, der Bezirksverordnetenversammlungen sowie der Stadtverordnetenversammlung
    • Aufwandsentschädigung an Deputierte
Gruppe 412
42 Bezüge, Entgelte und Nebenleistungen Obergruppe 42
421 Bezüge der Bundespräsidentin, des Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, des Bundeskanzlers, der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, der Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger Gruppe 421
422 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter
  • Grundgehalt
  • Familienzuschlag
  • Zuschüsse zum Grundgehalt
  • Altersteilzeitzuschlag
  • Zulagen
  • Vergütungen, z. B. für Mehrarbeit und Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst
  • Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich
  • Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen
  • Anwärterbezüge
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Sonderzuwendungen/-zahlungen
  • Aufwandsentschädigungen
  • Abfindungen und Übergangsgelder
  • Jubiläumszuwendungen (ohne Sachzuwendungen)
  • Ausgaben für die Nachversicherung für ausgeschiedene Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
  • Schulbeihilfen
  • Sterbegelder an Hinterbliebene
  • Bekleidungsentschädigungen bei angeordneter Teilnahme an Manövern, Übungen, Katastropheneinsätzen u. Ä.
Gruppe 422
423 Bezüge und Nebenleistungen der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, Wehrsold und Nebenleistungen der Freiwilligen Wehrdienst Leistenden sowie Restzahlungen von Sold der Zivildienstleistenden (nur Bund) Gruppe 423
424 Zuführung an die Versorgungsrücklage
  • Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz bzw. den entsprechenden Gesetzen der Länder aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage
Gruppe 424
427 Beschäftigungsentgelte, Vergütungen, Honorare für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
  • Entgelt für Stellvertretung und Aushilfe
  • Vergütungen an Praktikantinnen, Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre
  • Vergütungen nach Heuertarifen
  • Vergütungen für nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf außerhalb der Staatsverwaltung ausüben
  • Honorare für Dozentinnen, Dozenten und Prüfungskräfte, und zwar auch dann, wenn es sich um Beschäftigte der Gebietskörperschaften handelt, die an eigenen Einrichtungen nebenamtlich tätig sind
  • Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Sachverständige, soweit nicht Gruppen 523 bis 546
  • Vergütungen für Gastprofessuren, Lehraufträge und Vorträge
  • Vergütungen für nebenamtliche Leitung von Instituten
  • Vergütungen für nebenberuflich tätige Sportlehrerinnen und Sportlehrer
  • Vergütungen für Austauschlehrerinnen und Austauschlehrer
  • Vergütungen für Pfarrerinnen und Pfarrer als Religionslehrerinnen und Religionslehrer
Gruppe 427
428 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Tarifliche, übertarifliche und außertarifliche Entgelte
  • Aufstockungsbeträge/-leistungen nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Sozialversicherungsbeiträge, -zuschüsse sowie -zulagen des Arbeitgebers
  • Umlagen, Beiträge und Sanierungsgelder zur zusätzlichen/betrieblichen Altersversorgung (zuzüglich pauschaler Lohnsteuer)
  • Abfindungen
  • Aufwandsentschädigungen
  • Mehrarbeits- und Überstundenentgelt sowie Zeitzuschläge für Überstunden
  • Leistungsentgelte, -prämien und -zulagen
  • Strukturausgleiche
  • Persönliche Zulagen
  • Zeitzuschläge und Schichtzulagen
  • Erschwerniszuschläge
  • Sonderzuwendungen/-zahlungen
  • Jubiläumsgelder
  • Schulbeihilfen
  • Sterbegelder an Hinterbliebene
Gruppe 428
429 Nicht aufteilbare Bezüge, Entgelte und Nebenleistungen
  • Zusammenfassung von Bezügen, Entgelten und Nebenleistungen, die nicht auf die Gruppen 421 bis 428 aufgeteilt werden können
Gruppe 429
43 Versorgungsbezüge und dgl. Obergruppe 43
431 Versorgungsbezüge der Bundespräsidentinnen, der Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerinnen, der Bundeskanzler, der Ministerpräsidentinnen, der Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, der Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger Gruppe 431
432 Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter
  • Wartegelder, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge, Emeritierungsbezüge, Unterhaltsbeiträge für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach dem Beamtenrecht
  • Alters- und Hinterbliebenenaltersgeld
  • Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz
Gruppe 432
433 Versorgungsbezüge der Soldatinnen und Soldaten (nur Bund) Gruppe 433
434 Zuführung an die Versorgungsrücklage
  • Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz bzw. den entsprechenden Gesetzen der Länder aus der Verminderung der Versorgungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage
Gruppe 434
437 Versorgungsbezüge nach dem G 131 Gruppe 437
438 Versorgungsbezüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Ruhegelder und Hinterbliebenenversorgung nach dem Zusatzversorgungsrecht
  • Widerrufliche Renten an ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Gruppe 438
439 Sonstige Versorgungsbezüge und dgl.
  • Alle Versorgungsleistungen, die nicht den Gruppen 431 bis 438 zugeordnet werden können
Gruppe 439
44 Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dgl. Obergruppe 44
441 Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
  • Beihilfen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen, Soldaten, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, sonstige Amtsträgerinnen und Amtsträger sowie Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen
  • Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen
Gruppe 441
443 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen
  • Unfallfürsorge
  • Fürsorgeleistungen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene
  • Ergänzende Fürsorgeleistungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
  • Ausgaben für Reihenuntersuchungen und Schutzimpfungen
  • Heilfürsorge
  • Einmalige und laufende Unterstützungen nach den Unterstützungsgrundsätzen
  • Ausgaben für die Inanspruchnahme von überbetrieblichen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Diensten sowie von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
  • Leistungen des Arbeitgebers bei Beschäftigung im Ausland nach § 17 SGB V
Gruppe 443
446 Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dgl.
  • Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene
  • Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
Gruppe 446
45 Sonstige personalbezogene Ausgaben Obergruppe 45
452 Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger, soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst)
  • Zahlungen an Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich
Gruppe 452
453 Trennungsgeld oder -entschädigung, Umzugskostenvergütung
  • Trennungsgeld/-entschädigung bei Versetzungen und Abordnungen
  • Mietbeiträge an Beschäftigte mit Anspruch auf Trennungsgeld/-entschädigung
  • Umzugskostenvergütungen
Gruppe 453
459 Sonstige personalbezogene Ausgaben
  • Vergütungen für Mehrleistungen, z. B. im Abfertigungsdienst
  • Aufwandsentschädigungen (soweit nicht Bestandteil der Bezüge), z. B. für Erprobungs-, Versuchs- und Vermessungsflüge
  • Verlustentschädigung
  • Vergütung für Arbeitnehmererfindungen
  • Prämien im Rahmen des Vorschlagswesens/Ideenwettbewerb und für besondere Leistungen
  • Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen
Gruppe 459
46 Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben Obergruppe 46
461 Globale Mehrausgaben für Personalausgaben
  • Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können
Gruppe 461
462 Globale Minderausgaben für Personalausgaben
  • Vorgesehene globale Einsparungen bei den Personalausgaben
Gruppe 462
5 Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw., Ausgaben für den Schuldendienst
  • Zur Abgrenzung gegenüber Investitionen siehe Erläuterungen zu Hauptgruppe 8
Hauptgruppe 5
51 bis 54 Sächliche Verwaltungsausgaben Obergruppen 51 bis 54
511 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
  • Schreib- und Zeichenbedarf und kleinere Arbeitsmittel einschl. Verbrauchsgegenstände
  • Fahrgelder, soweit nicht für Dienstreisen sowie Aus- und Fortbildung von Beschäftigten (siehe Gruppen 523 bis 546)
  • Ausgaben für Transport, Fracht und Lagerung; im Zusammenhang mit Beschaffungen sind die entsprechenden Ausgaben den jeweiligen Beschaffungen zuzuordnen
  • Druckerzeugnisse auch in digitaler Form, Druck- und Buchbinderarbeiten, soweit nicht für Museen und Bibliotheken sowie für Zwecke der Aus- und Fortbildung (siehe Gruppen 523 bis 546)
  • Codekarten, Dienstausweise, Parkausweise
  • Entgelte für Post- und Kommunikationsdienstleistungen, Rundfunkbeiträge
  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Tieren
    • Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall sowie Beschaffung von Fahrzeugen siehe Hauptgruppe 8/Obergruppe 81
    • Hierzu gehören z. B.:
    • Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen
    • Hard- und Software (Lizenzgebühren siehe Gruppe 518)
    • Büromaschinen, Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen
    • Ärztliche Instrumente, Operations-, Untersuchungs-, Messgeräte
    • Geschirr, Wäsche und Kleidung in Anstalten und dgl.
    • Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen
  • Unterhaltung (einschl. Wartung) von beweglichen Sachen (Haltung von Fahrzeugen siehe Gruppe 514)
  • Die Haltung von Tieren ist bei den Gruppen 523 bis 546 nachzuweisen.
Gruppe 511
514 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.
  • Verbrauchsmittel sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der Bewirtschaftung der Grundstücke, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung benötigt werden. Sie haben in der Regel eine beschränkte Lebensdauer oder können unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren Verbrauch gelagert werden.
  • Hierzu gehören insbesondere:
    • Lebensmittel (Krankenverpflegung usw.), Futtermittel, Düngemittel, Saat- und Pflanzgut
    • Arzneimittel, Verbandstoffe, sonstiges Sanitätsverbrauchsmaterial
    • Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel, sonstiges Verbrauchsmaterial für Laboratorien
    • Reinigungsmittel
    • Rohmaterial zur Verarbeitung in Werkstätten usw., Material für Bauhöfe, Holzhöfe, Baumateriallager
  • Haltung von Fahrzeugen und dgl.: Kraftstoffe (auch Strom für Elektrofahrzeuge), Schmierstoffe, Instandsetzungen, Nachrüstungen, Kraftfahrzeugsteuer
  • Haltung von Fahrrädern
  • Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände (einschl. Zuschüsse)
    • Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Gruppe 812
    • Hierzu gehören auch:
      • Einkleidungsbeihilfen und Dienstbekleidungszuschüsse
      • Kleidergeld
      • Abnutzungsentschädigungen
Gruppe 514
516 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-Projekten Gruppe 516
517 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
  • Ausgaben im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung verwaltungseigener, gepachteter und gemieteter Grundstücke, Gebäude und Räume
  • Ausgaben für Energie (Heizung, Strom, Gas),
  • Ausgaben für Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung
  • Ausgaben für Schneeräumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen
  • Ausgaben für Versicherungen, Steuern und Abgaben
  • Ausgaben für Bewachung
Gruppe 517
518 Mieten und Pachten
  • Ausgaben für die Nutzung von Vermögensgegenständen, wie z. B. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen, Leasingraten, Lizenzgebühren
  • Ausgaben nach Ausübung einer Erwerbsoption sind unter Beachtung der Wertgrenzen nicht bei Gruppe 518, sondern bei den für den Erwerb maßgeblichen Gruppen der Hauptgruppen 5 oder 8 nachzuweisen.
Gruppe 518
519 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
  • Laufende Unterhaltung
    • der verwaltungseigenen sowie der gemieteten und gepachteten Gebäude, Grundstücke, Außenanlagen und sonstigen Anlagen einschl. des Zubehörs; hierzu gehören auch Straßen und Wege auf den vorgenannten Grundstücken oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen.
    • Laufende Unterhaltung sind Maßnahmen, die keine erhebliche Veränderung der Grundstücke und Gebäude in ihrem Bestand zur Folge haben.
  • Ersatz und Ergänzung des Zubehörs
    • Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Hauptgruppen 7 und 8
Gruppe 519
521 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
  • Laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen, Grünanlagen, Wäldern, Brücken, Wasserstraßen, Dämmen, Deichbauten einschl. Betrieb und Unterhaltung der vorhandenen Anlagen und Geräte (laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen usw. innerhalb von Liegenschaften bei Gruppe 519)
  • Ausgaben, die eine Vermehrung des Bestandes der vorhandenen Anlagen, Maschinen und Geräte oder eine Verbesserung oder Änderung des bisherigen Zustandes zum Ziel haben, bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) für Beschaffungen im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Hauptgruppen 7 und 8
  • Grunderwerb ist unabhängig von der Höhe der Ausgaben bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisen
  • Ausgaben für Schneeräumen und Streuen, soweit nicht Gruppe 517
Gruppe 521
523 - 546 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben
  • Alle übrigen sächlichen Verwaltungsausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht den Gruppen 511 bis 521 zuzuordnen sind, wie z. B.
    • Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Gruppe 812
    • Druckerzeugnisse, auch in digitaler Form, für Museen und Bibliotheken
    • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten (einschl. Sprachausbildung), Ausgaben für Reisen, Fahrgelder sowie Ausbildungsbeihilfen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
    • Unterhaltung von Aus- und Fortbildungsstätten für Beschäftigte
    • Honorare für Lehrkräfte
    • Lehr- und Lernmittel
    • Ausbildung, Prüfung und Fortbildung Außenstehender
    • Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen
    • Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder und Ersatz von Auslagen einschl. Ausgaben für Reisen
    • Preise bei Gutachterwettbewerben
    • Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten. Soweit sie als Bestandteile von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen aufgrund von Urteilen und Vergleichen gezahlt werden, sind sie der entsprechenden Ausgabeart zuzuordnen (z. B. Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82).
    • Dienstreisen
    • Verfügungsmittel (zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen)
    • Öffentlichkeitsarbeit, Messen und Ausstellungen
    • Betreuung von Delegationen und Besuchergruppen, ausländische Staatsbesuche, Staatsbesuche im Ausland
    • Orden und Ehrenzeichen
    • Bewachung, soweit nicht Gruppe 517
    • Haltung von Tieren
    • Verkehr mit Gewährspersonen, Belohnungen
    • Bergungen, z. B. Beseitigung von Schiffswracks
    • Abbrüche
    • Entschädigungs- und Ersatzleistungen geringeren Umfanges, die als sächliche Verwaltungsausgaben behandelt werden (im Übrigen siehe Obergruppe 69)
    • Steuern, Abgaben und Versicherungen, soweit nicht bei Gruppen 514 und 517
    • Bankgebühren
    • Prägung von Münzen (Münzwesen)
    • Umzug und Verlegung von Dienststellen
    • Fracht und Transport, soweit nicht bei den jeweiligen Beschaffungen oder Gruppe 511
    • Überführungen, Beerdigungen, Kränze, Grabgestecke, Nachrufe
    • Veröffentlichungen, Bekanntmachungen und Inserate
    • Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht
    • Schulkinderspeisung
    • Mitgliedsbeiträge, soweit nicht Obergruppe 68
  • Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern die Buchung bei dem zutreffenden Titel nicht möglich ist
Gruppe 523 bis 546
523 Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
  • Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro im Einzelfall siehe Gruppe 812
  • Druckerzeugnisse, auch in digitaler Form, für Museen und Bibliotheken
Gruppe 523
525 Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten (einschl. Sprachausbildung), z. B.
    • Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Schulungslehrgänge für Verwaltungsangehörige
    • Arbeitsgemeinschaften und Einführungskurse
    • Reisen, Fahrgelder und dgl.
    • Ausbildungsbeihilfen für Teilnahmen an Fortbildungsveranstaltungen
  • Unterhaltung von Aus- und Fortbildungsstätten für Verwaltungsangehörige
  • Honorare für Lehrkräfte
  • Lehr- und Lernmittel, z. B.
    • Ausbildungs-, Lehr-, Unterrichts- oder Anschauungsmaterial
    • Lehrbücher, Fachzeitschriften, Ausbildungsvorschriften
    • Lehrfilme, Bildmaterial
    • Lernmittel für Schülerinnen und Schüler
Gruppe 525
526 Sachverständige, Gerichtskosten und ähnliche Ausgaben
  • Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher
  • Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten oder ähnlichen Ausschüssen
  • Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder, Ersatz von Auslagen einschließlich Reisen
  • Preise bei Gutachterwettbewerben
  • Gerichts-, Anwalts-, Notariats- oder Gerichtsvollzieherkosten, Stempelgebühren, Erstattung barer Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner und dgl.. Werden sie aufgrund von Urteilen und Vergleichen als Bestandteil von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen gezahlt, sind sie der entsprechenden Ausgabeart (z. B. Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82) zuzuordnen.
Gruppe 526
527 Dienstreisen Gruppe 527
529 Verfügungsmittel
  • Zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen
Gruppe 529
531 Veröffentlichungen und Dokumentation
  • Staatspolitische Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit in Wort, Bild und Ton
  • Druckschriften für die Öffentlichkeitsarbeit des Landes
  • Herstellung, Ankauf und Verbreitung von Informationsmaterial
  • Veröffentlichungen, Publikationen und Plakate
  • Unterrichtung der Öffentlichkeit, statistische Berichte und ähnliche Veröffentlichungen
  • Veröffentlichung von Forschungs-, Versuchs- und Arbeitsergebnissen
Gruppen 531
532 Auslagen in Rechtssachen
  • Entschädigungen an Zeugen und Sachverständige
  • Gebühren und Auslagen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Prozesskostenhilfesachen und der Verteidigerinnen und Verteidiger
  • Reisekosten und sonstige Auslagen
Gruppe 532
534 Pflege von Auslandsbeziehungen und Förderung politischer Zusammenarbeit Gruppe 534
536 Polizei, öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Gefangenenbeförderung und Gefangenenvorführung, Waffenwesen, Bekämpfung staats- und verfassungsfeindlicher Umtriebe
  • Abschiebung und Gewahrsam
  • Zivile Verteidigung
  • Verkehrssicherheits- und Verkehrserziehungsmaßnahmen
  • Maßnahmen des Landes in Katastrophenfällen (z. B. Hochwasser)
  • Bergaufsicht, Brandschutz
  • Sicherung der Verkehrsflughäfen
Gruppe 536
537 Landes- und Ortsplanung sowie sonstige Planungen (auch Gutachten)
  • Architektenwettbewerbe
  • Raumwissenschaftliche Arbeiten, Bundes- und Landesverkehrsplanung
  • Gutachtertätigkeit
  • Wasserwirtschaftliche Planungsarbeiten und Versuche
  • Bodenforschung
Gruppe 537
538 Elektronische Datenverarbeitung (Aufträge an Dritte)
  • Erwerb von Lizenzen und Programmen zur Steuerung automatisierter Verfahrensabläufe
  • Vergabe von Aufträgen zur Datenerfassung oder zur Entwicklung von Programmen und Systemlösungen
  • Vorbereitung, Einführung und Überprüfung der Datenverarbeitung
Gruppe 538
539 Schulwesen, Erziehung, Wissenschaft, Sport, kulturelle Angelegenheiten
  • Schulfeiern und Schulsportfeste, Bundesjugendspiele
  • Kulturelle Veranstaltungen (z. B. Hochschul- und Bildungswoche)
  • Lehrgänge, Lehrausflüge, Schülervertretung
  • Preise und Urkunden
  • Zentrales Bewerbungs- und Zuteilungsverfahren für Studienanfängerinnen und Studienanfänger, Schüleraustausch
  • Schulversuche, Reformmaßnahmen im Bildungswesen
Gruppe 539
541 Veranstaltungen und dgl.
  • Ausstellungen, Wettbewerbe (soweit nicht Gruppe 537)
  • Landtagsausschusssitzungen
  • Einführung in die Arbeit des Parlaments
Gruppe 541
542 Ausgleichsabgaben Gruppe 542
546 Sonstige
  • Umsatzsteuer für Betriebe gewerblicher Art des Landes
  • Umzug oder Verlegung von Dienststellen
  • Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen oder der Rechnungsprüfung, sofern sie bestimmungsgemäß nicht bei einem anderen Titel zu buchen sind
  • Beiträge zu Unfallversicherungen
  • Unterhaltsrenten
  • Entschädigungen und sonstige Leistungen aus Ansprüchen gegen das Land
  • Kassenfehlbeträge
  • Vorstellungsausgaben für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht im öffentlichen Dienst stehen
  • Ausgaben des Geldverkehrs der Kassen und Zahlstellen
Gruppe 546
547 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
  • Zusammenfassung von sächlichen Verwaltungsausgaben, die nicht auf die Gruppen 511 bis 546 aufgeteilt werden können
Gruppe 547
548 Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben
  • Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können
Gruppe 548
549 Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben
  • Vorgesehene globale Einsparungen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben
Gruppe 549
55 Militärische Beschaffungen, Materialerhaltung, Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung sowie militärische Anlagen (nur Bund) Obergruppe 55
56 Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse
  • Zu Obergruppen 56 und 57:
    • Zinsen für Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite
    • Disagio
Obergruppe 56
561 Zinsausgaben an den Bund Gruppe 561
562 Zinsausgaben an Länder Gruppe 562
563 Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände Gruppe 563
564 Zinsausgaben an das Sondervermögen
Gruppe 564
567 Zinsausgaben an Zweckverbände Gruppe 567
57 Zinsausgaben an Kreditmarkt
  • Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 56
Obergruppe 57
571 Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
  • Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften
Gruppe 571
572 Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit Gruppe 572
573 Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen (nur Bund) Gruppe 573
575 Zinsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt Gruppe 575
576 Zinsausgaben an Ausland Gruppe 576
58 Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse
  • Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstigen Krediten, die der Aufgabenfinanzierung dienten, siehe Obergruppe 31
Obergruppe 58
581 Tilgungsausgaben an den Bund Gruppe 581
582 Tilgungsausgaben an Länder Gruppe 582
583 Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände Gruppe 583
584 Tilgungsausgaben an Sondervermögen
  • Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Gruppe 584
587 Tilgungsausgaben an Zweckverbände Gruppe 587
59 Tilgungsausgaben an Kreditmarkt
  • Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstigen Krediten
  • Zum Kreditmarkt zählen auch die in der Obergruppe 58 genannten Einheiten, soweit ein Kredit getilgt wird, der der allgemeinen Haushaltsfinanzierung galt (sog. Ausgabenfinanzierung) und nicht der Finanzierung zu erledigender konkreter Aufgaben (sog. Aufgabenfinanzierung), siehe Obergruppe 32.
Obergruppe 59
591 Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
  • Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften
Gruppe 591
592 Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit Gruppe 592
593 Tilgungsausgaben für Ausgleichsforderungen (nur Bund)
  • hier auch: Rückkauf von Ausgleichsforderungen
Gruppe 593
595 Tilgungsausgaben an sonstigen Kreditmarkt im Inland
  • hier auch: Kurzfristige Kursstützungsmaßnahmen
Gruppe 595
596 Tilgungsausgaben an Ausland Gruppe 596
6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
  • Siehe Erläuterungen zu Hauptgruppe 2
Hauptgruppe 6
61 Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich
  • Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
  • Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 21
Obergruppe 61
611 Allgemeine Zuweisungen an Bund Gruppe 611
612 Allgemeine Zuweisungen an Länder
  • Sonder- oder Ausgleichsüberweisungen des Bundes an finanzschwache Länder
  • Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs
Gruppe 612
613 Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Allgemeine Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
  • Familienleistungsausgleich
Gruppe 613
614 Allgemeine Zuweisungen an Sondervermögen
  • Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Gruppe 614
616 Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit Gruppe 616
617 Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände Gruppe 617
62 Schuldendiensthilfen an öffentlichen Bereich
  • Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
  • Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 22
Obergruppe 62
621 Schuldendiensthilfen an den Bund Gruppe 621
622 Schuldendiensthilfen an Länder Gruppe 622
623 Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände Gruppe 623
624 Schuldendiensthilfen an Sondervermögen
  • Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Gruppe 624
626 Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit Gruppe 626
627 Schuldendiensthilfen an Zweckverbände Gruppe 627
63 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich
  • Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
  • Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 23
Obergruppe 63
631 Sonstige Zuweisungen an Bund
  • Anteilige Verwaltungskosten für die Wahrnehmung von Landesaufgaben durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
  • Abführung der Ausgleichsabgaben der Milchwirtschaft
  • Abführung der Bergmannsprämie
  • Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel
  • Erstattung von Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (Wiedergutmachungsleistungen)
  • Erstattung von Versorgungslasten
Gruppe 631
632 Sonstige Zuweisungen an Länder
  • Zuweisungen des Bundes
    • zur allgemeinen Förderung der Wissenschaft und für wissenschaftliche Einrichtungen
    • zur Förderung der Landwirtschaft
    • zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft
    • zur Förderung des Verkehrs
    • zur Förderung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden gemäß BAföG
  • Erstattungen des Bundes für
    • Ausgaben für die Bundestagswahl
    • Personal- und Sachausgaben der Verteidigungslastenverwaltung und der Lastenausgleichsverwaltung
    • die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten
    • Kriegsfolgenhilfeleistungen
    • den Anteil des Bundes am Wohngeld
    • den Anteil an den Wiedergutmachungsleistungen
  • Erstattungen
    • von Versorgungslasten
    • für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen
Gruppe 632
633 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Zuweisungen
    • für kulturelle Zwecke (Theater, Musik usw., Erwachsenenbildung)
    • für soziale Maßnahmen, soweit nicht Erstattungen von Leistungen der Sozialhilfe
    • für Gastschulbeiträge
    • zur Straßenunterhaltung
    • für die Entwurfsbearbeitung (einschl. Planung) und Bauaufsicht an Bundesfern- und Landesstraßen
    • zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe
    • zur Förderung des Fremdenverkehrs
    • zum Ausgleich von Sonderlasten durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
  • Erstattung von Ausgaben
    • für Leistungen der Sozialhilfe
    • für die Schülerbeförderung
    • für Versorgungslasten
    • für öffentliche Wahlen
    • nach SGB II (z. B. für Unterkunft und Heizung)
    • für Anteile von Gemeinden an der Spielbankabgabe
Gruppe 633
634 Sonstige Zuweisungen an Sondervermögen
  • Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Gruppe 634
636 Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
  • Erstattung an Krankenkassen für Heil- und Krankenbehandlung für Kriegsversehrte Verwaltungskostenerstattung
    • an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
    • an die Bundesagentur für Arbeit
Gruppe 636
637 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände Gruppe 637
66 Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche
  • Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 22
Obergruppe 66
661 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen
  • Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften
Gruppe 661
662 Schuldendiensthilfen an private Unternehmen Gruppe 662
663 Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland Gruppe 663
664 Schuldendiensthilfen an öffentliche Einrichtungen
  • Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften
Gruppe 664
666 Schuldendiensthilfen an Ausland Gruppe 666
67 Erstattungen an sonstige Bereiche Gruppe 67
671 Erstattungen an Inland
  • Erstattungen von Darlehensausfällen gemäß BAföG an die Kreditanstalt für Wiederaufbau
Gruppe 671
676 Erstattungen an Ausland Gruppe 676
68 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche Obergruppe 68
681 Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen
  • Sozial- und Jugendhilfeleistungen, wie z. B. Leistungen, die an die Begünstigten in bar oder durch Überweisung gezahlt werden (Barleistungen). Als Barleistungen gelten auch Berechtigungsscheine. Hierzu zählen nicht Leistungen an Einrichtungen (für Unterbringung, Pflege und Heilbehandlung) sowie sonstige Leistungen, die an den Begünstigten nicht in bar oder durch Überweisung erfüllt werden, wie z. B. vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe und Krankenversorgung, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen zur Pflege und Weiterführung des Haushalts; ferner nicht die Erstattung von Leistungen zwischen den Trägern. Diese Vorgänge sind den Obergruppen 63 und 67 zuzuordnen. Leistungen für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern in Einrichtungen sind der Gruppe 671 zuzuordnen.
  • Kriegsopferrenten und sonstige Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (siehe Erläuterungen zu den Sozialhilfeleistungen)
  • Arbeitslosengeld II
  • Unfallrenten
  • Wohngeld, Miet- und Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz
  • Studienbeihilfen, Stipendien, Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen
  • Fahrtkostenzuschüsse (Ausgaben zur Verbilligung der Fahrtkosten von Studierenden und Auszubildenden auch dann, wenn die Mittel aus abrechnungstechnischen Gründen unmittelbar an den Verkehrsbetrieb gezahlt werden)
  • Wiedergutmachungsleistungen
  • Ehrengaben, Ehrensold
  • Belohnungen, Prämien, Preise, Auszeichnungen
  • Arbeitsentlohnungen/-entgelte und sonstige Zahlungen an Gefangene in Justizvollzugsanstalten
Gruppe 681
682 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen, soweit nicht Gruppe 661
  • Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften
  • Im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik gewährte Zuschüsse an öffentliche Unternehmen, um deren Verkaufspreise zu beeinflussen und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte und Kapitaleinsatz) zu ermöglichen. Laufende Betriebszuschüsse einschl. Zuschüsse zur Deckung Gruppe 682 Nds. MBl. Nr. 2/2020 76 von laufenden Betriebsverlusten, soweit der Verlust die Folge einer Preispolitik ist, welche die Erlöse unter den laufenden Gestehungskosten lässt, sind einzubeziehen, wie z. B.
    • Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen
    • Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen
    • Betriebszuschüsse, z. B. an
      -
      Flughafengesellschaften
      -
      Schifffahrts- und Hafenbetriebe
      -
      Staatsbäder
  • Dagegen gehören Zahlungen, die eine Vermögensbildung oder -umverteilung oder eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Produktionsstruktur bewirken, zu der Gruppe 697 (siehe Erläuterungen zu Obergruppe 69). Desgleichen sind Zuschüsse an Versuchsbetriebe, Versuchsgüter usw. bei Gruppe 685 nachzuweisen, da es sich bei diesen Zahlungen um keine Zuschüsse im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik handelt. Auch die Zuschüsse, die keinem einzelnen Unternehmen, sondern gesamten Wirtschaftszweigen oder Gruppen von Wirtschaftszweigen zugutekommen, wie z. B. Zuschüsse für Messen, Ausstellungen u. Ä., sind in Gruppe 686 einzuordnen.
Gruppe 682
683 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen, soweit nicht Gruppe 662
  • Siehe Erläuterungen zu Gruppe 682
  • Preisausgleich, Prämien und Ähnliches im Bereich der Landwirtschaft
  • Frachtbeihilfen
  • Zuschüsse zur Sicherung des Steinkohleeinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft
Gruppe 683
684 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen, ohne öffentliche Einrichtungen
  • Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen, die gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen:
    a)
    in der Regel ihre Leistungen für private Haushalte erbringen,
    b)
    von ihrer Aufgabenstellung her nicht auf die Erzielung eines Gewinnes ausgerichtet sind,
    c)
    sich überwiegend aus (Mitglieds-) Beiträgen, Spenden und ähnlichen freiwilligen Zahlungen von privaten Haushalten sowie aus eigenen Vermögenserträgen finanzieren und Zuschüsse aus dem öffentlichen Bereich erhalten.
  • Hierzu gehören u. a.
    • Verbände der freien Wohlfahrtspflege
    • Arbeitnehmerverbände (Gewerkschaften)
    • Religionsgemeinschaften
    • Politische Parteien
    • Sportverbände und -vereine
    • Jugendverbände
    • Flüchtlingsorganisationen
    • Familienorganisationen
    • Verbraucherverbände
  • (öffentliche Einrichtungen siehe Gruppe 685; zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften)
Gruppe 684
685 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen
  • Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften
Gruppe 685
686 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland
  • Zuschüsse an Gesellschaften des privaten Rechts, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, soweit es sich nicht um öffentliche oder private Unternehmen oder um öffentliche sowie um soziale oder ähnliche Einrichtungen handelt (siehe Zuordnungshinweise zu den Gruppen 682, 683, 684, 685 und Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften)
  • Hierunter fallen insbesondere Zuschüsse an Private zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie die allgemeine Wirtschaftsförderung, die keinem einzelnen Unternehmen zukommt (wie z. B. Messen und Ausstellungen).
  • Ferner sind hier zu veranschlagen die Zuschüsse an Wirtschafts- und Berufsvertretungen (wie z. B. Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen).
Gruppe 686
687 Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland, soweit nicht Gruppe 688
  • Beiträge und sonstige Zuschüsse an Organisationen und Einrichtungen im Ausland, z. B.
    • Einrichtungen der Vereinten Nationen
    • Wissenschaftliche Verbände und Vereine
  • Sonstige Zuschüsse an ausländische Staaten, z. B.
    • Leistungen aus Globalverträgen (Wiedergutmachung)
  • Geschäftsauslagen bei den Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln im Ausland
  • Devisenausgleichszahlungen
Gruppe 687
688 Abführung der Eigenmittel an die EU (nur Bund) Gruppe 688
689 Sonstige Ausgaben an die EU
  • Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht
Gruppe 689
69 Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen
  • Unter Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, werden solche Zuweisungen und Zuschüsse verstanden, die — ebenso wie die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen — für mindestens einen der Beteiligten (Zahlerinnen und Zahler oder Empfängerinnen und Empfänger) eine Zu- oder Abnahme seines Vermögens darstellen. Als Vermögen in diesem Sinne ist das Reinvermögen, also das Sach- oder Geldvermögen abzüglich der Schulden zu verstehen. Es ist nicht relevant, ob einer der Beteiligten den einzelnen Zuschuss als laufende Ausgabe bzw. Einnahme betrachtet.
  • Nicht in die Obergruppe 69 gehören Zahlungen, deren Ziel es ist, das laufende Einkommen, den Verbrauch (siehe Obergruppen 63, 68) oder gezielt die Investitionstätigkeit (siehe Obergruppen 88, 89) zu erhöhen.
  • Nach der vorstehenden Definition rechnen zu den Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, alle Zahlungen, die
    • zur Verbesserung der Wirtschafts- und Produktionsstruktur beitragen, jedoch keine Zuschüsse für Investitionen darstellen,
    • als Entschädigungen für erlittene Vermögensschäden an bestimmte Bevölkerungsgruppen bzw. Institutionen gezahlt werden, wie z. B. für Tierseuchenverluste, für Sprengschäden, für Übungsschäden, an Unfallgeschädigte, für Katastrophenschäden, Unwetterschäden usw.; Beträge geringen Umfangs für Sachschäden sind den Gruppen 523 bis 546 zuzuordnen
    • die Vermögensbildung der Bevölkerung zum Ziele haben, wie z. B. Abwrackprämien und -hilfen, Stilllegungsprämien, Sparprämien, Abfindungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus.
Obergruppe 69
691 Vermögensübertragungen an den Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen Gruppe 691
692 Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen Gruppe 692
693 Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen Gruppe 693
697 Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse Gruppe 697
698 Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse Gruppe 698
699 Vermögensübertragungen an Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse Gruppe 699
7 Baumaßnahmen
  • Eigene Baumaßnahmen, Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke nur, soweit nicht bei Obergruppe 82 veranschlagt
  • Baumaßnahmen des Hochbaues
  • Baumaßnahmen des Bauingenieurwesens
  • Baumaßnahmen des Wasserwesens
  • Baumaßnahmen des Eisenbahnwesens
  • Baumaßnahmen des Straßenbauwesens
  • Baumaßnahmen des Stadtbauwesens
  • Baumaßnahmen der Landespflege
  • Eingeschlossen sind z. B.
    • Rohbau und Ausbau, wie z. B. Innen- und Außenanstrich, Glaserarbeiten, Tischlerarbeiten
    • alle dauerhaften Einbauten und Ausstattungen, die normalerweise vor dem Bezug oder der Ingebrauchnahme installiert werden, z. B. Öfen, Herde, Zentralheizung, Gasleitung, elektrische Anlagen
    • alle dauerhaften und unbeweglichen Ausstattungen, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Bauten sind
    • alle Baunebenkosten, wie Leistungen von Architekten und Ingenieuren, Behördenleistungen, Grundsteinlegungen, Richtfeste usw.
Hauptgruppe 7
711 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
  • Bauliche Maßnahmen mit Ausgaben von 10 000 Euro bis 2 000 000 Euro im Einzelfall (vgl. VV zu § 54 LHO)
  • Mehrere gleichartige oder aus gleichem Anlass oder aus technischen Gründen gleichzeitig auszuführende Kleine Hochbaumaßnahmen innerhalb eines Bauwerks - oder bei zusammenhängenden Bauwerksgruppen innerhalb einer Teilanlage, die durch Nutzung oder technische Versorgung abgrenzbar sind - gelten als eine Baumaßnahme. Deren Zuordnung richtet sich nach den Gesamtausgaben.
  • Bei der Bauunterhaltung anfallende Ausgaben für kleine werterhöhende (investive) bauliche Änderungen oder Ergänzungen bis zu 100 000 Euro im Einzelfall gelten als laufende Unterhaltung und sind der Gruppe 519 zuzuordnen.
Gruppe 711
712 bis 799 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
  • Neu-, Um- und Erweiterungsbauten mit Ausgaben von mehr als 2 000 000 Euro (vgl. VV zu § 54 LHO) sind den Gruppen 712 bis 799 wie folgt zuzuordnen:
Gruppe 712 bis799
712 Hochbaumaßnahmen
  • Maßnahmen von mehr als 2 000 000 Euro im Einzelfall sind einzeln zu veranschlagen.
Gruppe 712
731 Straßenbaumaßnahmen Gruppe 731
741 Hafenbaumaßnahmen Gruppe 741/759
761 Sonstige Tiefbaumaßnahmen Gruppe 761/779
8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
  • Die Zuordnung von beweglichen Sachen zu Investitionsgütern ist unter anderem abhängig von der Nutzungsdauer der Sache und einer Wertgrenze für den Beschaffungsfall.
  • Die Nutzungsdauer soll mehr als ein Jahr betragen; die Wertgrenze ist für die einzelnen Arten von Sachen besonders festgelegt. Nur bei Überschreitung dieser Wertgrenze gilt der Beschaffungsfall als Investition.
  • Ausgaben für die Ausübung von Erwerbsoptionen (Ausgaben für Leasingraten siehe Erläuterungen zu Gruppe 518)
Hauptgruppe 8
81 Erwerb von beweglichen Sachen
  • Bewegliche Anlagegüter (Ausrüstungen), die aus der industriellen und handwerklichen Produktion, mit Ausnahme der baugewerblichen Produktion, kommen
  • Erwerb von beweglichen Sachen mit einem Wert von mehr als 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausnahmen sind in den Gruppen gesondert angeführt
  • Rüstungskäufe siehe Obergruppe 55
Obergruppe 81
811 Erwerb von Fahrzeugen
  • Beim Erwerb von Fahrzeugen besteht keine Wertgrenze. Es zählen dazu alle fertiggestellten
    • Land- und Schienenfahrzeuge (auch Fahrräder)
    • Wasserfahrzeuge
    • Luftfahrzeuge
Gruppe 811
812 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen
  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von sonstigen beweglichen Sachen und Tieren über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Hauptgruppe 5
  • Zu den Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen siehe Gruppe 511
  • Zu den sonstigen beweglichen Sachen gehören z. B.
    • Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
    • Dienstkleidung
Gruppe 812
813 Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten bei beweglichen Sachen Gruppe 813
82 Erwerb von unbeweglichen Sachen Obergruppe 82
821 Erwerb von unbeweglichen Sachen, soweit nicht Gruppen 822 und 823
  • Ankauf von bebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke Entschädigung für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von bebauten Grundstücken
  • Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von bebauten Grundstücken, z. B. Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer
  • Ausgaben für den Erwerb von beschränkt dinglichen Rechten an bebauten Grundstücken
Gruppe 821
822 Erwerb von unbebauten Grundstücken
  • Ankauf von unbebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke, z. B. Forstgrundstücke, Pflanzungen, Obstgärten
  • Entschädigungen für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von unbebauten Grundstücken
  • Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von unbebauten Grundstücken, z. B. Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer
  • Ausgaben für den Erwerb von beschränkt dinglichen Rechten an unbebauten Grundstücken
Gruppe 822
823 Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb von privat vorfinanzierten unbeweglichen Sachen
  • Raten für den Erwerb von privat vorfinanzierten Straßen
Gruppe 823
83 Erwerb von Beteiligungen und dgl.
  • Erwerb von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen, Ausgaben für die Heraufsetzung des Kapitals von Unternehmen, Erwerb von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren
Obergruppe 83
831 Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Inland Gruppe 831
836 Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Ausland
  • Erhöhung des Kapitalanteils der Bundesrepublik Deutschland an der Weltbank
  • Beteiligungen am Grundkapital der Internationalen Entwicklungsorganisation
Gruppe 836
85 Darlehen an öffentlichen Bereich
  • Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Obergruppe 85
851 Darlehen an Bund Gruppe 851
852 Darlehen an Länder Gruppe 852
853 Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände Gruppe 853
854 Darlehen an Sondervermögen
  • Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Gruppe 854
856 Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit Gruppe 856
857 Darlehen an Zweckverbände Gruppe 857
86 Darlehen an sonstige Bereiche Obergruppe 86
861 Darlehen an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
  • Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften
Gruppe 861
862 Darlehen an private Unternehmen Gruppe 862
863 Darlehen an Sonstige im Inland Gruppe 863
866 Darlehen an Ausland Gruppe 866
87 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
  • Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts-, Garantie- oder sonstigen Gewährleistungsverträgen
871 Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen an das Inland
876 Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen an das Ausland
88 Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich
  • Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
  • Zu Obergruppen 88 und 89:
    • Zuweisungen für Investitionen sind Ausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung zur Finanzierung folgender Investitionsausgaben bestimmt sind: Bauten, Erwerb von beweglichem und sonstigem unbeweglichem Vermögen und andere Investitionsausgaben im Sinne der Hauptgruppen 7 und 8.
881 Zuweisungen für Investitionen an Bund Gruppe 881
882 Zuweisungen für Investitionen an Länder
  • Anteil des Bundes an den Wohnungsbauprämien
Gruppe 882
883 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände Gruppe 883
884 Zuweisungen für Investitionen an Sondervermögen
  • Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften
Gruppe 884
886 Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit Gruppe 886
887 Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände Gruppe 887
89 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche
  • Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 88
Obergruppe 89
891 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen
  • Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften
Gruppe 891
892 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen Gruppe 892
893 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland
  • Wohnungsbauprämien
Gruppe 893
894 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen
  • Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften
Gruppe 894
896 Zuschüsse für Investitionen an Ausland Gruppe 896
9 Besondere Finanzierungsausgaben Hauptgruppe 9
91 Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke
  • Zuführungen an Rücklagen und andere Vermögensbestände (Fonds, Stöcke usw.)
Obergruppe 91
912 Zuführungen an die Betriebsmittelrücklage Gruppe 912
915 Zuführungen an die Konjunkturausgleichsrücklage Gruppe 915
916 Zuführungen an Fonds und Stöcke Gruppe 916
919 Zuführungen an sonstige Rücklagen Gruppe 919
96 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
  • Nachweis der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahr
Obergruppe 96
97 Globale Mehr- und Minderausgaben Obergruppe 97
971 Globale Mehrausgaben
  • Ausgaben, die zwar erwartet werden, aber noch nicht nach Zwecken getrennt veranschlagt werden können
Gruppe 971
972 Globale Minderausgaben
  • Zum Ausgleich des Haushaltsplans vorgesehene globale Einsparungen
Gruppe 972
98 Haushaltstechnische Verrechnungen Obergruppe 98
981 Verrechnungen zwischen Kapiteln
  • Siehe Erläuterungen zu Gruppe 381
Gruppe 981
982 Durchlaufende Posten
  • Siehe Erläuterungen zu Gruppe 382
Gruppe 982
984 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) Gruppe 984
985 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) Gruppe 985
986 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) Gruppe 986
989 Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen Gruppe 989

2. Funktionenplan (mt Zuordnungshinweisen) und Allgemeine Vorschriften

A. Allgemeine Vorschriften um Funktionenplan

1. Der Funktionenplan enthält die Gliederungsmerkmale für eine systematische Darstellung der Einnahmen und Ausgaben nach einzelnen Aufgabenbereichen.

Der Funktionenplan gliedert sich für Bund und Länder übereinstimmend in

Hauptfunktionen: Gliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl,
Oberfunktionen: Gliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl,
Funktionen: Gliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl.

Die Untergliederung nach Oberfunktionen bzw. Funktionen beginnt mit der Ziffer 1 in der zweiten bzw. dritten Stelle. Die Ziffer 0 ist in der zweiten und dritten Stelle für die Summierung der Oberfunktionen zur Hauptfunktion bzw. der Funktionen zur Oberfunktion vorgesehen. Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten erläutert.

2. Schließt eine Zweckbestimmung mehrere vollständige Funktionen verschiedener Art ein, so ist nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.

3. Der Funktionenplan sieht für bestimmte Aufgabengebiete (vgl. z.B. 111, 188, 21, 311, 331, 341, 51, 61, 71) eine Trennung der ‚Verwaltung’ von den Fachaufgaben und Förderungsmaßnahmen vor. Der ,Verwaltung’ sind die

- Verwaltungseinnahmen (Obergruppe 11),
- Personalausgaben (Hauptgruppe 4),
- sächlichen Verwaltungsausgaben (Obergruppen 51 bis 54),
- Erstattungen von Verwaltungsausgaben (Obergruppen 23, 26 und 63) und
- Ausgaben für Investitionen, soweit sie Verwaltungsgebäude betreffen (aus Hauptgruppen 7 und 8),

der Verwaltungsaufgaben wahrnehmenden Stellen zuzuordnen.

Eine solche Trennung ist bei anderen Aufgabengebieten nicht vorgesehen. Hier erfolgt eine Zuordnung zu den wahrgenommenen Fachaufgaben (z.B. ,313 Arbeitsschutz’).

B. Funktionenplan (mt Zuordnungshinweisen)

0 Allgemeine Dienste Hauptfunktion 0
01 Politische Führung und zentrale Verwaltung Oberfunktion 01
011 Politische Führung Funktion 011
Beauftragte in besonderen Angelegenheiten, z.B.
- Wehrbeauftragte oder Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages
- Bundes- und Landesbeauftragte für den Datenschutz
Bundespräsidentin oder Bundespräsident und Bundespräsidialamt
Rechnungshöfe und Prüfungsämter als nachgeordnete Dienststellen der Rechnungshöfe
Regierung und Ministerien, Senatsverwaltung der Stadtstaaten
- Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen, die in der Regel für die jeweilige oberste Bundes- oder Landesbehörde veranschlagt sind, soweit sie nicht anderen Funktionen zuzuordnen sind, z.B. Gruppen 441 bis 443 der Oberfunktion 84. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind ggf. den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. In gleicher Weise ist bei den „Allgemeinen Bewilligungen“ oder „Sonstigen Bewilligungen“ zu verfahren.
- Gemeinsame Einrichtungen wie z.B. Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz sowie Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder
- Vertretungen der Länder beim Bund und bei der Europäischen Union
Volksvertretungen, z.B.
- Deutscher Bundestag, Bundesrat
- Landtage
- Fraktionen
- Ausgaben für Wahlen und Volksabstimmungen
- Mitglieder des Europäischen Parlaments
- Parlamentarische Vereinigungen
- Durchführung des Parteiengesetzes (Wahlkampfkostenpauschale)
012 Innere Verwaltung Funktion 012
z.B.
- Bezirksregierungen, Regierungspräsidien, Landratsämter, Kreisämter, Bezirksverordnetenversammlungen
- Bundesverwaltungsamt, Landesverwaltungsamt
- Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind ggf. der ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktion zuzuordnen.
- Anteilige Verwaltungsausgaben sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen, z.B. für den Statistischen Dienst (Funktion 014).
- Zentrale Beschaffungsstellen
- Disziplinarangelegenheiten
- Fortbildungsmaßnahmen für Bedienstete, besondere Bildungseinrichtungen (z.B. Bundesakademie für öffentliche Verwaltung)
- Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit sie gesondert veranschlagt sind (vgl. auch Funktion 062)
013 Informationswesen Funktion 013
Nachrichten und Informationen für Zwecke der politischen Führung, Öffentlichkeitsarbeit,
z.B.
Unterrichtung der Bevölkerung über wirtschaftspolitische Fragen, steuerliche Maßnahmen, Angelegenheiten der Gesundheitspolitik, Verkehrspolitik usw. durch Presse, Rundfunk, Fernsehen und sonstige Publikationsmittel
(Fachinformationen und Fachveröffentlichungen sind der für den betreffenden Aufgabenbereich vorgesehenen Funktion zuzuordnen).
014 Statistischer Dienst Funktion 014
z.B.
- Statistisches Bundesamt
- Statistische Landesämter
015 Zivildienst Funktion 015
Bundesamt für den Zivildienst
Zivildienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, z.B.
- Ausgaben für Dienstleistende
- Kostenbeiträge der Einrichtungen und Träger für die Dienstleistungen der Dienstpflichtigen
016 Hochbauverwaltung Funktion 016
Soweit als besondere Behörden und Einrichtungen im Haushaltsplan veranschlagt (einschließlich nicht ausgliederbarer tiefbautechnischer Büros oder Abteilungen), z.B. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Auftragsweise Durchführung von Bauaufgaben durch die Länder
(Nicht enthalten: ausgliederbare Straßenbauverwaltung, vgl. Funktion 711)
018 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, soweit nicht unter Funktionen 048, 058, 068, 118 und 138 Funktion 018
Sämtliche Ausgaben und Einnahmen für Versorgung einschließlich Beihilfen, Fürsorgeleistungen und Unterstützungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebene
019 Sonstige allgemeine Staatsaufgaben Funktion 019
Bundesnachrichtendienst
Rechenzentren
(Rechenzentren einzelner Verwaltungen oder Einrichtungen sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen)
Sachverständigenrat
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
02 Auswärtige Angelegenheiten Oberfunktion 02
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Bundes im Ausland
Ausgaben für Honorarkonsuln, Passstellen usw.
022 Internationale Organisationen Funktion 022
Beteiligungen an europäischen Organisationen und Einrichtungen der Vereinten Nationen
Hierzu gehören die im Rahmen der internationalen Beziehungen vereinbarten Beitragsanteile zu den Verwaltungshaushalten oder Beiträge ähnlicher Art, z.B. an
- Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
- Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
(Sonstige Zuschüsse, Förderbeiträge oder Mitgliedsbeiträge - im engeren Sinne - an internationale Organisationen sind entsprechend ihrer Funktion den übrigen Bereichen zuzuordnen.)
023 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Funktion 023
Beteiligungen, Beiträge und Zuschüsse an besondere Organisationen und Dienststellen,
z.B.
- Regionale Entwicklungsbanken und -fonds
- Einrichtungen, Entwicklungsprogramme und Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen
- Internationale Familienplanungsföderation (IPPF)
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
- Entwicklungsfonds der Europäischen Union
- Einrichtungen der Weltbankgruppe, insbesondere Internationale Entwicklungsorganisation (IDA)
Förderung von Entwicklungsländern durch wirtschaftliche, finanzielle und sonstige Hilfsmaßnahmen,
z.B.
- berufliche Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer
- bilaterale Technische Zusammenarbeit (TZ)
- entwicklungs-, sozial- und gesellschaftspolitische Maßnahmen, Sozialstrukturhilfe, Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft
- bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (FZ)
- Ernährungssicherungsprogramme in den Entwicklungsländern
- entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe
024 Auslandsschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im Ausland Funktion 024
Förderung deutscher Schulen im Ausland und internationaler Schulen
Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland, z.B.
- Deutscher Akademischer Austauschdienst
- Institut für Auslandsbeziehungen
- Goethe-Institut
029 Sonstige auswärtige Angelegenheiten Funktion 029
Sonstige Aufgaben im Rahmen der internationalen Beziehungen, z.B. Ausgaben für Kommissionen, Arbeitsdelegationen, Teilnahme an Tagungen im Ausland
Zuschüsse an verschiedene Organisationen, z.B.
- Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde
- Flüchtlingshilfeprogramme der Vereinten Nationen
- humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland
04 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Oberfunktion 04
042 Polizei Funktion 042
Behörden und Einrichtungen nach dem Gesetz über die Bundespolizei
Vollzugsorgane und -einrichtungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit
043 Öffentliche Ordnung Funktion 043
Allgemeine öffentliche Ordnungsmaßnahmen, z.B.
- Glücksspielaufsicht
- Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren
044 Brandschutz Funktion 044
Maßnahmen und Einrichtungen der Länder für den Brandschutz
045 Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Funktion 045
Maßnahmen des Bundes zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung sowie Vorsorgemaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung, des Verkehrs und des Fernmeldewesens
Besondere Einrichtungen bzw. Maßnahmen, z.B.
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
- Zentralstelle für Zivilschutz
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
- Selbstschutz
- Katastrophenschutz im Zivilschutz
Maßnahmen des Bundes nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz
Maßnahmen der Länder im Zusammenhang mit den Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes einschließlich des Verwaltungsaufwandes
Sonstige Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, soweit nicht bei den Funktionen 042 oder 044 zugeordnet, z.B.
- Kampfmittelbeseitigung
- Rettungsdienste
046 Wetterdienst Funktion 046
Einrichtungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Meteorologie, z.B.
- Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW)
- Europäische Organisation zur Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT)
- Flugwetterdienst
- Klimagutachten
047 Schutz der Verfassung Funktion 047
z.B. Bundesamt und Landesämter für Verfassungsschutz
048 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Funktion 048
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
05 Rechtsschutz Oberfunktion 05
051 Gerichte und Staatsanwaltschaften Funktion 051
056 Justizvollzugsanstalten Funktion 056
Hierzu gehören auch:
- Arbeitslosenversicherung der Inhaftierten
- Gefängniskrankenhäuser
(Nicht enthalten: Maßregelvollzug, vgl. Funktion 312)
058 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich des Rechtsschutzes (nur Länder) Funktion 058
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
059 Sonstige Rechtsschutzaufgaben Funktion 059
Besondere Aufgaben der Rechtspflege, z.B.
- überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung (Internationaler Seegerichtshof)
- Deutsches Patent- und Markenamt/Europäische Patentorganisation
- internationale Organisationen des Rechtswesens im Ausland (vgl. auch Funktion 022)
- Schiedsgerichte und sonstiges Schlichtungswesen
06 Finanzverwaltung Oberfunktion 06
061 Steuer- und Zollverwaltung Funktion 061
Bundesfinanzverwaltung
Informationstechnikzentrum Bund
Bundeszentralamt für Steuern
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
Generalzolldirektion
Zollfahndungsämter
Landesfinanzverwaltung
062 Schulden-, Vermögens- und sonstige Finanzverwaltung Funktion 062
Bundesschuldenverwaltung, Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
Kassenverwaltungen,
soweit als besondere Einrichtungen veranschlagt
Schuldenverwaltung der Länder,
soweit besonders veranschlagt
Sonstige Angelegenheiten der Finanzverwaltung
Verteidigungslastenverwaltung
Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen,
soweit Einrichtungen der Allgemeinen Finanzverwaltung (vgl. auch Funktion 012)
Zentrale Datenstelle der Länderfinanzminister
Verwaltung des Grundvermögens,
soweit nicht von anderen Bereichen wahrgenommen
Verwaltung des Kapitalvermögens und Sondervermögens,
soweit nicht in Einzelfällen von anderen Bereichen wahrgenommen
068 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der, Finanzverwaltung Funktion 068
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
1 Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten Hauptfunktion 1
11/12 Allgemeinbildende und berufliche Schulen Oberfunktion 11/12
Unter den jeweiligen Schularten für öffentliche Schulen und Privatschulen sind auch die Ausgaben für Abendschulen und Einrichtungen des Fernunterrichts zuzuordnen. Einbezogen werden dort Ausgaben für Personal (einschließlich Vergütungen/Bezüge der Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendare sowie der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter; sofern eine Aufteilung nicht möglich ist, bei Funktion 129), die Schulunterhaltung, Bau- und andere Investitionen, für schulartspezifische Modellversuche, für Lehr- und Lernmittel, für schulische Betreuungsangebote.
(Nicht enthalten: Auslandsschulen, vgl. Funktion 024.)
111 Unterrichtsverwaltung Funktion 111
z.B.
- Schulaufsicht
- allgemeine Schulverwaltung
- Schulplanung
- nichtwissenschaftliche Prüfungsämter
- Aufwendungen für Schul- und Elternbeiräte, Schülervertretungen
- Einrichtungen für die Entwicklung von Lehrplänen, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
112 Öffentliche Grundschulen Funktion 112
Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft mit angegliedertem Schulkindergarten, angegliederter Vorklasse (die Grundschulen umfassen grundsätzlich die Klassen 1 bis 4, in einigen Ländern die Klassen 1 bis 6)
113 Private Grundschulen Funktion 113
Grundschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 112
114 Öffentliche weiterführende allgemeinbildende Schulen
(ohne Sonderschulen/Förderschulen)
Funktion 114
Weiterführende allgemeinbildende Schulen in öffentlicher Trägerschaft, z.B.
- Hauptschulen
- kombinierte Grund- und Hauptschulen (auch Grundschulen mit angeschlossener Orientierungsstufe)
- kombinierte Haupt- und Realschulen
- Realschulen
- Gymnasien
- Integrierte und additive Gesamtschulen (auch Gesamtschulen mit angeschlossener Grundschule, mit und ohne angeschlossener gymnasialer Oberstufe)
- Schulformunabhängige Orientierungsstufe (nur selbständige Einrichtungen, die keiner anderen Schulart angeschlossen sind)
115 Private weiterführende allgemeinbildende Schulen (ohne Sonderschulen/Förderschulen) Funktion 115
Weiterführende allgemeinbildende Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 114
118 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Schulen (nur Länder) Funktion 118
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
124 Öffentliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs Funktion 124
Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in öffentlicher Trägerschaft, wie Sonderschulen/Förderschulen für seh-, körper-, geistig- und lernbehinderte Menschen sowie für Hörgeschädigte und für Erziehungshilfe, Schulen für sprachbehinderte Menschen, Schulen für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung, auch Sonderschulen/Förderschulen mit angegliederten schulvorbereitenden Einrichtungen
(Nicht enthalten: öffentliche berufliche Sonderschulen/Förderschulen, vgl. Funktion 127; Ausgaben für den integrativen Unterricht von behinderten Menschen an öffentlichen Grundschulen und öffentlichen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, vgl. Funktionen 112 und 114; Sonderkindergärten gemäß SGB VIII, vgl. Oberfunktion 27.)
125 Private Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs Funktion 125
Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 124
127 Öffentliche berufliche Schulen Funktion 127
Berufliche Schulen in öffentlicher Trägerschaft:
- Berufsschulen (einschließlich Berufsvorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr)
- Berufsaufbau-, Berufsfachschulen
- Fachoberschulen
- Fachgymnasien
- Berufs- und technische Oberschulen
- Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen
- Fachschulen aller Art (Fachschulen für Wirtschaft, Sozialpädagogik, Technik, Landwirtschaft, Gestaltung, Bibliothekare usw., aber ohne Verwaltungsfachschulen)
- Schulen des Gesundheitswesens
- Berufliche Schulzentren (auch mit angegliederter gymnasialer Oberstufe)
(Nicht enthalten: verwaltungsinterne Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst, vgl. Oberfunktionen 01 und 04)
128 Private berufliche Schulen Funktion 128
Berufliche Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 127
129 Sonstige schulische Aufgaben Funktion 129
Nicht aufgliederbare Maßnahmen für allgemeinbildende und berufliche Schulen, z.B. schulartübergreifende Maßnahmen wie Förderung
- des Schulsports
- von Schulwettbewerben
- des Schüler- und Lehrkräfteaustausches
- der Verkehrs- und Medienerziehung
- Serviceeinrichtungen für Schulen wie
- Medienzentren
- Schulberatungsstellen
- schulpsychologischer Dienst
- Schullandheime
- Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendare sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, soweit nicht Funktionen 112 bis 115 oder 124 bis 128
(Nicht enthalten: Schülerwohnheime, Förderung für Schülerinnen und Schüler in Form von individuellen Zuschüssen für Schulbücher, Klassenfahrten u.a. Ausgaben der Bildungsförderung, vgl. Funktion 141)
13 Hochschulen Oberfunktion 13
132 Hochschulkliniken Funktion 132
Hochschulkliniken
Sonderforschungsbereiche an Hochschulkliniken
133 Öffentliche Hochschulen und Berufsakademien Funktion 133
Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft:
- Universitäten
- Technische Universitäten
- Pädagogische und theologische Hochschulen
- Sonderforschungsbereiche der Universitäten
- Fernuniversitäten
- Fachhochschulen des Bundes, Verwaltungsfachhochschulen der Länder (soweit nicht den für den betreffenden Fachbereich vorgesehenen Funktionen zugeordnet)
- Musikhochschulen
- Hochschulen für bildende und darstellende Kunst
- Hochschulen für Film und Gestaltung
- Fachhochschulen
- Duale Hochschulen
Berufsakademien in öffentlicher Trägerschaft, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist
(Nicht enthalten: öffentliche Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, vgl. Funktion 127)
134 Private Hochschulen und Berufsakademien Funktion 134
Hochschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 133:
Berufsakademien in privater Trägerschaft, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist
(Nicht enthalten: private Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, vgl. Funktion 128)
137 Deutsche Forschungsgemeinschaft Funktion 137
Nur Zahlungen von Bund und Ländern an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) als Grund- bzw. Sonderfinanzierungen (für die Finanzierung des Normal- und Schwerpunktverfahrens, der Sonderforschungsbereiche und Forschergruppen, des Heisenberg-Programms, des Leibniz-Programms, der Habilitationsförderung, der Graduiertenkollegs, der Forschungszentren, der Exzellenzinitiative)
(Nicht enthalten: mit DFG-Mitteln finanzierte Ausgaben der Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132; der Hochschulen, vgl. Funktionen 133 und 134)
138 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Hochschulen (nur Länder) Funktion 138
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
139 Sonstige Hochschulaufgaben Funktion 139
z.B.
- Studienberatung
- Zuschüsse an Hochschul-Informations-System (HIS)
- Hochschulrektorenkonferenz
- Wissenschaftsrat
- Stiftung für Hochschulzulassung
- wissenschaftliche Prüfungsämter
- zentrale Forschungsmittel für Hochschulen
14 Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende und dergleichen Oberfunktion 14
141 Förderung für Schülerinnen und Schüler Funktion 141
BAföG für Schülerinnen und Schüler
Stipendien für Schülerinnen und Schüler
Individuelle Zuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern für Schulbücher, Klassenfahrten und dergleichen
(Nicht enthalten: Schülerbeförderung, vgl. Funktion 145)
142 Förderung für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs Funktion 142
Förderung für Studierende:
- BAföG für Studierende
- Mittel der Hochbegabtenförderung
- Zuschüsse an Studentenwerke
- Zuschüsse an Stiftungen für die Hochbegabtenförderung
- Individuelle Zuschüsse für den Studierendenaustausch
- Landesämter für Ausbildungsförderung
Förderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs:
- Stipendien für Promovierende sowie Habilitierende
- Stipendien für Aufbaustudiengänge
- Individuelle Zuschüsse für den Wissenschaftleraustausch
- Zuschüsse an Stiftungen für die Doktoranden- und Habilitandenförderung
Wohnraumförderung für Studierende:
- Förderung der Errichtung und Unterhaltung von Wohnheimen und Wohnungen für Studierende
- Betrieb landeseigener Wohnheime
144 Förderung für Weiterbildungsteilnehmende Funktion 144
z.B. Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (sog. Meister-BAföG)
145 Schülerbeförderung Funktion 145
Fahrtkostenzuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern
Ausgaben für die Schülerbeförderung (Zahlungen an Bus- oder andere Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs)
15 Sonstiges Bildungswesen Oberfunktion 15
(Nicht enthalten: Jugendarbeit, Tageseinrichtungen für Kinder, vgl. Oberfunktionen 26 und 27)
152 Volkshochschulen Funktion 152
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen,
Förderung von Einrichtungen Dritter, z.B.
- Heimvolkshochschulen
- Volkshochschulen
153 Sonstige Weiterbildung (ohne Förderung für Teilnehmende) Funktion 152
Förderung der Durchführung einzelner Weiterbildungsmaßnahmen wie
   Informatik-, Sprach-, Rhetorik-, Schweiß-, Elektronik-, Umweltkurse
Spezielle Maßnahmen der Erwachsenen-, Frauen- und Seniorenbildung
Weiterbildungsmaßnahmen für Landfrauen oder andere spezielle Zielgruppen
Sprachkurse für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Überbetriebliche Lehrwerkstätten
Werkkunstschulen
Weiterbildungsstätten
Förderung von Ausbildungszentren der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern
Sprachschulen (nicht als berufsbildende Schulen anerkannt)
Kulturpädagogische Einrichtungen
Bundeszentrale/Landeszentralen für politische Bildung
(Nicht enthalten: Schulen, vgl. Oberfunktion 11/12; Musikschulen, vgl. Funktion 185; verwaltungsinterne Schulen des öffentlichen Dienstes, vgl. Oberfunktionen 01 und 04; Förderung der Jugendarbeit, Jugendbildungsstätten, vgl. Funktion 261; Zuschüsse an Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Umschulungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktförderung, vgl. Funktion 253; Volkshochschulen, vgl. Funktion 152; Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte, vgl. Funktionen 154 und 155; Rehabilitationsmaßnahmen, vgl. Funktion 314)
154 Ausbildung der Lehrkräfte Funktion 154
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter, z.B. Studienseminare für die Ausbildung von Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendaren sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern
(Nicht enthalten: Hochschulen, vgl. Oberfunktion 13; Vergütungen/Bezüge der Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendare sowie der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, vgl. Oberfunktion 11/12)
155 Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte Funktion 155
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter, z.B.
- Fortbildungsstätten für Lehrkräfte
- Fahrt- und andere Kostenerstattungen an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildungsmaßnahmen
16 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen Oberfunktion 16
162 Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, Fachinformationszentren Funktion 162
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter
(Nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vgl. Funktion 164)
163 Wissenschaftliche Museen Funktion 163
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter
(Nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vgl. Funktion 164)
164 Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern (ohne Deutsche Forschungsgemeinschaft) Funktion 164
Institutionelle Förderung von Helmholtz-Zentren, Instituten der Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft, Instituten der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, Akademien der Wissenschaften
165 Forschung und experimentelle Entwicklung Funktion 165
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter, z.B.
- Bundes-, Landes- und kommunale Forschungsanstalten
- außerhalb der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung geförderte Forschungsinstitute
- Zuschüsse an die Institute der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen
- Landwirtschaftliche Lehr- und Versuchsanstalten
- Technologietransferstellen
- Innovationsberatungsstellen
- Geologische Landesämter
- Materialprüfämter
Einzelmaßnahmen der Forschung und experimentellen Entwicklung gemäß der Systematik für die Analyse und den Vergleich wissenschaftlicher Programme und Haushalte (NABS 2007, Herausgeber: Eurostat)
(Nicht enthalten: Grundlagenforschung: mit Allgemeinen Hochschulforschungsmitteln finanzierte FuE [Kapitel 12 der NABS], vgl. Oberfunktion 13)
167 Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Organisationen und zwischenstaatliche Forschungseinrichtungen Funktion 167
Institutionelle Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Einrichtungen wie CERN, EMBL
18/19 Kultur und Religion Oberfunktion 18/19
(Nicht enthalten: kulturelle Angelegenheiten im Ausland, vgl. Funktion 024)
181 Theater Funktion 181
Theater, Opernhäuser
Förderung von Theaterfestivals
Kulturpreise für Theater
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Theater
182 Musikpflege Funktion 182
Berufsorchester (soweit nicht Teil eines Theaters)
Chöre
Musikhallen
Förderung von Musikfestspielen und Rockkonzerten
Kulturpreise für Musik
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Musikpflege
183 Museen, Sammlungen, Ausstellungen Funktion 183
Museen
Sammlungen
Permanente Kunstausstellungen
Heimat-, Literatur- und Musikarchive
Förderung einzelner Ausstellungen
Förderung der bildenden Künste
Arbeitsstipendien und Kunstpreise für bildende Künstler
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelausstellungen
184 Zoologische und botanische Gärten Funktion 184
Tierparks
Aquarien
Botanische Gärten
(Nicht enthalten: Landschaftsparks, vgl. Funktion 321)
185 Musikschulen Funktion 185
Jugendmusikschulen
(Nicht enthalten: berufsbildende Schulen, vgl. Funktionen 127 und 128)
186 Nichtwissenschaftliche Bibliotheken Funktion 186
Büchereien
Lesehallen
Jugend- und Wanderbüchereien
Einrichtungen des Bibliothekswesens
Musikbibliotheken
(Nicht enthalten: wissenschaftliche Bibliotheken, wissenschaftliche Archive, vgl. Funktion 162; Medienstellen der Schulen, vgl. Funktion 129)
187 Sonstige Kulturpflege Funktion 187
Kommunale Kinos
Kulturzentren
Sternwarten (soweit nicht Forschungseinrichtungen)
Einrichtungen des Filmwesens
Einrichtungen der Heimatpflege
Institutionelle Förderung von Zirkussen
Institutionelle Förderung von Gesellschaften zur Pflege und Verbreitung des Werkes von Literaten
Filmförderung (Kino- und Fernsehfilm)
Förderung von Filmfestivals, Heimat-, Brauchtumsfesten und der Literatur
Literatur- und allgemeine Kunstpreise
Arbeitsstipendien für Schriftsteller
Durchführung gesondert veranschlagter Filmfestivals
(Nicht enthalten: Dorf- und Gemeinschaftshäuser sowie Stadt- und Mehrzweckhallen, vgl. Oberfunktion 43; Sporthallen, vgl. Funktion 322; Sammlungen und Archive, vgl. Funktionen 162, 163, 183, 186; Kunstschulen u.ä. kulturpädagogische Einrichtungen, vgl. Funktion 153; institutionelle Förderung von Gesellschaften, deren primäre Aufgabe es ist, spezielle Kultureinrichtungen wie Theater, Museen oder Archive zu betreiben, vgl. Funktionen 181 bis 186)
188 Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten Funktion 188
Landesämter für Denkmalpflege
Verwaltung staatlicher Schlösser und Gärten
(Nicht enthalten: Einrichtungen des Bibliothekswesens, vgl. Funktion 186; Naturschutzverwaltung, vgl. Funktion 331; Landesdenkmalämter und Verwaltungsstellen staatlicher Schlösser, wenn der Schwerpunkt bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schlösser und Denkmale liegt, vgl. Funktion 195)
195 Denkmalschutz und -pflege Funktion 195
Einrichtungen
- Schlösser und Burgen mit künstlerischer und historischer Bedeutung
- Denkmale
- Ausgrabungsstätten
- Mahnmale und Gedenkstätten
Zuschüsse für die Erhaltung, die Restaurierung und den Wiederaufbau von Bau-, Boden- und Kunstdenkmalen
(nicht einzubeziehen: Schlösser, die als Gebäude für andere Einrichtungen dienen [z.B. Forschungsinstitut, vgl. Funktionen 162 bis 165; Weiterbildungsstätte, vgl. Oberfunktion 15])
199 Kirchliche Angelegenheiten Funktion 199
Zuschüsse an Religionsgemeinschaften
Förderung von Einzelmaßnahmen für religiöse Zwecke
(Nicht enthalten: Zuschüsse an Religionsgemeinschaften für die Errichtung und Unterhaltung von Schulen, vgl. Funktionen 112 bis 128; für Sozialeinrichtungen, vgl. Oberfunktionen 23 und 24; für Gesundheitseinrichtungen, vgl. Oberfunktion 31)
2 Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik Hauptfunktion 2
21 Verwaltung für soziale Angelegenheiten Oberfunktion 21
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und ggf. Bauten und Beschaffungen. Hierzu gehört auch die Erstattung von Verwaltungskosten.
Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.
219 Sonstige Verwaltung für soziale Angelegenheiten Funktion 219
z.B.
- Versicherungsverwaltung (hierzu gehören auch Aufsichts- und Prüfungsämter für Sozialversicherung)
- Sozialverwaltung, Sozialhilfeverband, Landeswohlfahrtsverband
- Jugendverwaltung
- Versorgungsverwaltung
- Lastenausgleichsverwaltung
- Wiedergutmachungsverwaltung
22 Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung Oberfunktion 22
223 Unfallversicherung Funktion 223
Aufwand des Bundes und der Länder als Träger der Unfallversicherung nach dem SGB VII
Fremdrenten in der Unfallversicherung
Zuschüsse an
- die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft für die Unfallversicherung der Kleinbetriebe der See- und Küstenfischerei
- die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
224 Krankenversicherung Funktion 224
Leistungen und Erstattungen an die Träger der Krankenversicherung (ohne knappschaftliche Krankenversicherung)
227 Pflegeversicherung Funktion 227
Leistungen und Erstattungen an die Träger der Pflegeversicherung
229 Sonstige Sozialversicherungen Funktion 229
z.B.
- Zusatzversorgungskassen des Öffentlichen Dienstes
- Zahlungen an Sonder- und Zusatzversorgungssysteme
23 Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u.Ä. (ohne Leistungen nach dem SGB VIII) Oberfunktion 23
231 Kindergeld, Kinderzuschlag Funktion 231
232 Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz Funktion 232
233 Wohngeld Funktion 233
235 Soziale Einrichtungen Funktion 235
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen sowie Förderung von Einrichtungen Dritter,
z.B.
Einrichtungen für behinderte Menschen, für Wohnungslose, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge
(Nicht enthalten: Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Kindertagesbetreuung, vgl. Oberfunktionen 26 und 27; Einrichtungen der Kriegsopferversorgung, vgl. Funktion 241)
236 Förderung der Wohlfahrtspflege Funktion 236
Zahlungen an andere Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege
(Nicht enthalten: Zuschüsse für individuelle Hilfeleistungen, vgl. Oberfunktion 28)
237 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Funktion 237
24 Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen Oberfunktion 24
241 Kriegsopferversorgung und -fürsorge und gleichartige Leistungen Funktion 241
Aufwendungen für Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene, ihnen gleichgestellte Personen und für Angehörige von Kriegsgefangenen nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Häftlingshilfegesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
Einrichtungen der Kriegsopferversorgung
Ausgaben für die Kriegsopferfürsorge
Leistungen an Beschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz, ihnen gleichgestellte Personen sowie an Angehörige von Kriegsgefangenen
243 Lastenausgleich Funktion 243
244 Wiedergutmachung Funktion 244
Entschädigungsleistungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nach dem Bundesentschädigungsgesetz und den landesrechtlichen Vorschriften
Leistungen nach den Rehabilitierungsgesetzen
Sonstige Wiedergutmachungsleistungen, z.B.
- Sicherung und Betreuung der Friedhöfe ehemaliger jüdischer Gemeinden
- Stiftung 20. Juli 1944
246 Vertriebene und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler Funktion 246
Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern
Maßnahmen zur Förderung der Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie Vertriebenen
Leistungen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Vertriebene außerhalb der Sozialhilfe, z.B.
- Hilfen an deutsche Vertriebene im Ausland
- Eingliederungshilfen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie für ehemalige politische Häftlinge
- Entschädigungen an ehemalige Kriegsgefangene
(Nicht enthalten: Kulturausgaben, vgl. Oberfunktion 18/19; Sprachkurse, vgl. Funktion 153)
249 Sonstige Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen Funktion 249
Andere Aufgaben im Zusammenhang mit Folgen von Krieg und politischen Ereignissen, z.B.
- Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
- Angelegenheiten der Suchdienste und der Deutschen Dienststelle (WASt)
Leistungen aufgrund des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (im Folgenden: AKG), z.B.
- Beseitigung deutscher Munition auf nicht bundeseigenen Liegenschaften
- Nachversicherung nach § 99 AKG, Versorgungs- und Schadensersatzansprüche nach § 5 AKG
Stiftung für ehemalige politische Häftlinge
Heimkehrerstiftung
Unterstützung für deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa einschließlich nicht europäischer Nachfolgestaaten der UdSSR
25 Arbeitsmarktpolitik Oberfunktion 25
251 Arbeitslosengeld II nach dem SGB II Funktion 251
252 Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II Funktion 252
253 Aktive Arbeitsmarktpolitik Funktion 253
Arbeits- und Berufsförderung von Jugendlichen
Förderung überregionaler Einrichtungen oder von Modelleinrichtungen
Verbesserung der Beschäftigungssituation, z.B.
- durch berufliche Fortbildung und Umschulung von Arbeitskräften
- durch Qualifizierungs- und Anpassungsmaßnahmen (z.B. für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und andere Problemgruppen des Arbeitsmarktes)
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB II
(Nicht enthalten: berufsvorbereitende Maßnahmen, d.h. Förderung der individuellen Aus- und Fortbildung in einem Beruf, vgl. Funktion 153)
259 Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Funktion 259
26 Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII (ohne Kindertagesbetreuung) Oberfunktion 26
261 Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit Funktion 261
Leistungen gemäß den §§ 11 und 12 ggf. i.V.m. den §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Zuwendungen für Mitarbeiterfortbildung anderer Träger in diesem Bereich und einschließlich internationaler Zahlungsverpflichtungen (u.a. Jugendwerke)
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 11 und 12 ggf. i.V.m. den §§ 82 und 83 SGB VIII
262 Jugendsozialarbeit Funktion 262
Leistungen gemäß § 13 ggf. i.V.m. den §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Leistungen des Bundes für Integrationsmaßnahmen
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß § 13 SGB VIII
263 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie Funktion 263
Leistungen gemäß den §§ 14 bis 21 ggf. i.V.m. den §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 14 bis 21 SGB VIII
265 Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen Funktion 265
Leistungen gemäß den §§ 27 bis 42 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 27 bis 42 SGB VIII
(Nicht enthalten: Eingliederungshilfe nach dem SGB XII, vgl. Funktion 283)
266 Weitere Aufgaben der Jugendhilfe Funktion 266
Leistungen gemäß den §§ 44 ff. SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 44 ff. SGB VIII einschließlich Kriseneinrichtungen und sozialpädagogischer Fortbildungsstätten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher und anderer Träger der Jugendhilfe
27 Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIII Oberfunktion 27
Leistungen gemäß den §§ 22 bis 26 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 22 bis 26 SGB VIII
Hierzu gehören auch:
- Ausgaben zur Förderung von Kindern in Ländern, in denen Beitragsfreiheit in Kindertageseinrichtungen besteht (ganz oder teilweise)
- Tagespflege durch Tagesmütter/Tagesväter
271 Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIII Funktion 271
28 Soziale Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz Oberfunktion 28
Zu den Leistungen nach dem SGB XII:
Hier werden auch solche Ausgaben nachgewiesen, die den Trägern der Sozialhilfe durch Zuschüsse an Träger der freien Wohlfahrtspflege entstehen, wenn diese Mittel zur Durchführung von individuellen Hilfeleistungen bestimmt sind.
Hier sind sämtliche Einnahmen im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII zuzuordnen.
(Nicht enthalten: Zuwendungen nach dem SGB XII an Dritte zur institutionellen oder pauschalen Förderung, vgl. Funktion 236)
281 Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII Funktion 281
282 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII Funktion 282
283 Eingliederungshilfe nach dem SGB XII Funktion 283
(Nicht enthalten: Eingliederungshilfen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, vgl. Funktion 265)
284 Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII Funktion 284
285 Weitere Leistungen nach dem SGB XII Funktion 285
286 Leistungen nach dem SGB XII - nur Flächenländer Funktion 286
Soweit in Flächenländern eine Aufteilung der Leistungen nach dem SGB XII entsprechend der Funktionen 281 bis 285 nicht möglich ist.
287 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Funktion 287
Hier sind auch die Einnahmen in Form von Kostenbeiträgen, Erstattungen von Sozialleistungsträgern und Leistungen Unterhaltspflichtiger zuzuordnen.
29 Sonstige soziale Angelegenheiten Oberfunktion 29
z.B.
- Familienpolitische Programme
- Schuldnerberatung
- Leistungen an Opfer von Gewalttaten
- SGB IX
- Ausgleichsabgaben sowie Leistungen nach dem SGB IX
- Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen
- Nicht aufteilbare Maßnahmen zur Zuwanderung und Integration, soweit nicht anderen Fachaufgaben zuordenbar (z.B. Funktion 246)
- Nicht aufteilbare Maßnahmen der Gleichstellung/Gleichbehandlung, soweit nicht anderen Fachaufgaben zuordenbar
- Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen
291 Sonstige soziale Angelegenheiten Funktion 291
3 Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung Hauptfunktion 3
31 Gesundheitswesen Oberfunktion 31
311 Gesundheitsverwaltung Funktion 311
312 Krankenhäuser und Heilstätten Funktion 312
Krankenhausfinanzierung, Förderung einzelner Einrichtungen der Krankenversorgung
Maßregelvollzug
(Nicht enthalten: Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132; Gefängniskrankenhäuser, vgl. Funktion 056)
313 Arbeitsschutz Funktion 313
Nicht enthalten sind Maßnahmen für die eigene Verwaltung, z.B. personalärztliche Dienste, Arbeitsschutzbeauftragte
314 Gesundheitsschutz Funktion 314
Allgemeine Maßnahmen, Gesundheits- und Verbraucherschutz (einschließlich Überwachung), Gesundheitseinrichtungen, z.B.
- Arznei- und Lebensmittelkontrolle
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sonstiges, z.B.
- Deutsches Müttergenesungswerk
- Kongresse
32 Sport und Erholung Oberfunktion 32
321 Park- und Gartenanlagen Funktion 321
z.B.
- Bundes-/Landesgartenschauen
- Kleinsiedlungs- und Kleingartenwesen
- Spielplätze
322 Sport Funktion 322
Sportamt (Einrichtungen der Stadtstaaten)
Sportanlagen und -einrichtungen, z.B.
- Freizeitsportanlagen
- Schwimmbäder
- Sportärztliche Hauptberatungsstelle, Berlin
- Turn- und Sporthallen (ohne Schulturn- und -sporthallen, vgl. Oberfunktion 11/12)
Allgemeine Förderung des Sports
z.B. Zuwendungen an Sportverbände und -vereine
(Nicht enthalten: Förderung des Schulsports, vgl. Funktion 129)
33 Umwelt- und Naturschutz Oberfunktion 33
331 Umwelt- und Naturschutzverwaltung Funktion 331
Umweltbundesamt
Bundesamt für Naturschutz
Umweltverwaltung der Länder, z.B. Landesanstalten für Immissionsschutz
332 Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes Oberfunktion 332
Maßnahmen im Bereich
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Immissionsschutz
- Chemikaliensicherheit und Gefahrstoffe
- Strategien Klimaschutz, Emissionshandel
- Umweltbildung
- Gewässerschutz (soweit nicht Funktion 645)
- Bodenschutz, Untersuchung und Sanierung von Altlasten
Ausgaben für
- Sachverständige und Fachbeiräte
- internationale Zusammenarbeit
- Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
- Messnetze und -programme
- Veröffentlichungen
- Mitgliedschaften
Förderung von Vereinen (institutionell) sowie von Projekten von Vereinen und Verbänden
(Nicht enthalten: Ausgaben für Forschung und Entwicklung, vgl. Funktion 165; Fachinformationszentren, vgl. Funktion 162)
34 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz Oberfunktion 34
341 Verwaltung für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz Bundesamt für Strahlenschutz Funktion 341
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
342 Maßnahmen der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes Funktion 342
Ausgaben für
- Sachverständige und Fachbeiräte
- internationale Zusammenarbeit
- Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
- Untersuchungen zu Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen sowie des Strahlenschutzes
- gesetzliche Ausgleichsansprüche
- Beteiligung an internationalen Aktions- und Sanierungsprogrammen
- End- und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle
- staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen
4 Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste Hauptfunktion 4
41 Wohnungswesen Oberfunktion 41
411 Förderung des Wohnungsbaues Funktion 411
Ausgleichszahlungen nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (sog. Fehlbelegungsabgabe)
Darlehen, Zuweisungen und Zuschüsse für z.B.
- Förderung des sozialen Wohnungsbaues
- Wohnungsfürsorge für Verwaltungsangehörige
- Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Rückflüsse aus Darlehen
Wohnungsbauunternehmen
419 Sonstiges Wohnungswesen Funktion 419
Sonstige Angelegenheiten des Wohnungswesens, z.B.
- Ausstellungen und Wettbewerbe
- Beiträge an deutsche und internationale Verbände für das Wohnungswesen
42 Geoinformation, Raumordnung und Landesplanung, Städtebauförderung Oberfunktion 42
421 Geoinformation Funktion 421
z.B. Kataster- und Vermessungsverwaltung
422 Raumordnung und Landesplanung Funktion 422
Aufgaben der Landesplanung und -entwicklung, Raumplanung und -ordnung, z.B.
- Förderung von Beispielmaßnahmen zur Verwirklichung der Raumordnungsgrundsätze
- Landesentwicklungsplan
- Landschaftsplanung
- Planungswettbewerbe
- Regionalplanung
- Zuschüsse und Beiträge an Verbände des Städtebaues und der Landes- bzw. Raumplanung
- Bauleitplanung (Stadtstaaten)
423 Städtebauförderung Funktion 423
Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch,
z.B. Finanzhilfen oder Ausgaben für
- Baumaßnahmen (z.B. Erneuerung ausgewählter denkmalswerter Gebäude und historischer Stadtkerne)
- städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete
- Versuchs- und Vergleichsbauvorhaben
- Wohnumweltverbesserung und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
43 Kommunale Gemeinschaftsdienste (ohne Straßenbeleuchtung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft) Oberfunktion 43
Staatliche Förderung kommunaler Einrichtungen sowie eigene Einrichtungen der Stadtstaaten, soweit nicht anderen Bereichen zugeordnet (vgl. Funktionen 043, 321 und 322, Oberfunktion 64, Funktion 726)
431 Kommunale Gemeinschaftsdienste (ohne Straßenbeleuchtung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft) Funktion 431
5 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Hauptfunktion 5
51 Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ohne Betriebsverwaltung) Oberfunktion 51
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und ggf. Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.
511 Verwaltung für Ernährung und Landwirtschaft Funktion 511
z.B. Agrarstrukturverwaltung, Verwaltung für Agrarordnung
512 Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung Funktion 512
Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung, soweit nicht Teil des Forst-, Jagd- oder Fischereibetriebs (vgl. Funktionen 531 und 532)
52 Landwirtschaft und Ernährung Oberfunktion 52
521 Agrarstruktur und ländlicher Raum Funktion 521
ggf. Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe ,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes’. Die wasserwirtschaftlichen und kulturbautechnischen Maßnahmen sowie die Küstenschutzmaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes' sind der Funktion 623 bzw. der Funktion 625 zugeordnet.
- Dorferneuerung
- Flurbereinigung
- Integrierte ländliche Entwicklung
522 Einkommen stabilisierende Maßnahmen Funktion 522
Nationale Maßnahmen zur Marktstützung
EU-Marktordnungsmaßnahmen
Sonstiges, z.B.
- Absatzförderung
- Beseitigung außergewöhnlicher Notstände in der Landwirtschaft
- Beteiligung an Messen, Ausstellungen und Lehrschauen im In- und Ausland
523 Landwirtschaftliche Produktion, Tiergesundheit und Ernährung Funktion 523
Ausgaben und Einnahmen für Versuchsgüter, Versuchsfelder u.ä. Einrichtungen (Nicht enthalten, soweit mit Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbunden; vgl. Hauptfunktion 1)
Landwirtschaftliche Unternehmen, z.B.
- Domänen
- Gärtnereien
- Gutsbetriebe
- Mustergüter
- Versuchswirtschaften
- Weingüter
Sonstiges, z.B.
- Beiträge und Zuschüsse an Verbände, Vereine und Einrichtungen im In- und Ausland
- Bekämpfung der pflanzlichen und tierischen Schädlinge
- pflanzliche Erzeugung
- Tierzucht und Tierhaltung
- Tiergesundheit und Tierschutz
53 Forstwirtschaft und Jagd, Fischerei Oberfunktion 53
531 Forstwirtschaft und Jagd Funktion 531
z.B. Forstbetriebe
532 Fischerei Funktion 532
z.B.
- Fischereischutzboote
- Förderung der Fischerei
6 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen Hauptfunktion 6
61 Verwaltung für Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe und Dienstleistungen Oberfunktion 61
z.B.
- Bergverwaltung
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Bundeskartellamt
- Wasserwirtschaftsverwaltung
611 Verwaltung für Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe und Dienstleistungen Funktion 611
62 Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz Oberfunktion 62
623 Wasserwirtschaft und Kulturbau Funktion 623
Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes’
Sonstige Maßnahmen
624 Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken Funktion 624
625 Küstenschutz Funktion 625
Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe ,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes’
Sonstige Maßnahmen
63 Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe Oberfunktion 63
631 Kohlenbergbau Funktion 631
632 Sonstiger Bergbau Funktion 632
634 Verarbeitende Industrie Funktion 634
z.B. Hilfen für die Werft- und Stahlindustrie
Nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des verarbeitenden Gewerbes
635 Handwerk und Kleingewerbe Funktion 635
Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen des Handwerks und des Kleingewerbes, z.B.
- Auf- und Ausbau sowie Unterhaltung der betriebstechnischen und betriebswirtschaftlichen Beratungsstellen
- Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen
- Finanzierungshilfen für mittelständische gewerbliche Unternehmen
638 Baugewerbe Funktion 638
64 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung Oberfunktion 64
641 Kernenergie Funktion 641
z.B.
- Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen
- Beiträge an die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), Wien
(Nicht enthalten: Ausgaben für die End- und Zwischenlagerung, vgl. Funktion 342)
642 Erneuerbare Energieformen Funktion 642
Demonstrationsvorhaben zur rationellen Energiegewinnung und -verwendung und zur Nutzung der erneuerbaren Energien
643 Elektrizitätsversorgung Funktion 643
644 Wasserversorgung Funktion 644
645 Abwasserentsorgung Funktion 645
646 Abfallwirtschaft Funktion 646
Abfallbeseitigung und -verwertung, z.B. Deponien
647 Straßenreinigung Funktion 647
649 Sonstige Energie- und Wasserversorgung Funktion 649
Erdölversorgung
Förderung der Gaswirtschaft und sonstigen Energiegewinnung, z.B. Bau von Ferngasleitungen und regionalen Erdgasleitungen
Bau von Kohleheizkraftwerken
Fernwärmeversorgung
Kohleveredelungsanlagen
Steinkohlenbevorratung zur Verbesserung der Energieversorgung in Krisenzeiten
Sonstige Maßnahmen der Energiewirtschaft, z.B.
- Beiträge an internationale Kommissionen oder Organisationen, Kongresse usw.
- nicht aufgegliederte Fördermaßnahmen
- Beiträge zu internationalen Rohstoffübereinkommen
Unternehmen, die mehrere Versorgungszweige umfassen
Sonstiges, z.B.
- Fernheizwerke
- Maschinenzentralen
65 Handel und Tourismus Oberfunktion 65
651 Handel Funktion 651
Handel allgemein
- Auf- und Ausbau von Betriebsberatungsstellen (Unternehmens- und Existenzgründungsberatungen)
- Erfahrungsaustausch im Handel
- Mittelstandsförderung zur Leistungssteigerung im Handel
- Zwischenbetriebliche Vergleiche
Exportförderung, Auslandsmessen
- Beteiligung an exportorientierten Messen, Weltausstellungen usw.
- Pflege der Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland, z.B.
- Außenwirtschaftsberatungen
- Unterstützung von Außenhandelskammern
Märkte und Inlandsmessen
- Beteiligungen und Zuschüsse an Messen und Ausstellungen im Inland
- Förderung der Auslandswerbung für deutsche Messen und Ausstellungen u.Ä.
Sonstiges, z.B.
- nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des Handels
- Verbraucherberatungen und -vertretungen, soweit nicht anders zuordenbar
(Nicht enthalten: Einrichtungen des kommunalen Marktwesens, vgl. Oberfunktion 43)
652 Tourismus Funktion 652
z.B.
- Förderung der Fremdenverkehrsverbände
- Förderung des Hotel-, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes
66 Geld- und Versicherungswesen Oberfunktion 66
661 Banken und Kreditinstitute Funktion 661
669 Sonstiges Geld- und Versicherungswesen Funktion 669
Versicherungen
Sonstiges, z.B. Internationaler Währungsfonds
68 Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen Oberfunktion 68
z.B.
- Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland
- Förderung des Normenwesens und der Gütekennzeichnung
- Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
- Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen
- nicht aufgeteilte Maßnahmen der allgemeinen Wirtschaftsförderung
681 Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen Funktion 681
69 Regionale Fördermaßnahmen Oberfunktion 69
Einzeln veranschlagte bzw. objektbezogene Maßnahmen sind bei den entsprechenden Funktionen nachzuweisen.
691 Betriebliche Investitionen Funktion 691
Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft durch Förderung der Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung, Erweiterung und Ansiedlung gewerblicher Betriebe, z.B.
- betriebliche Investitionen in strukturschwachen Gebieten
- Existenzgründungsprogramm in der gewerblichen Wirtschaft
- Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch Ansiedlung, Erweiterung und Rationalisierung von Produktionsbetrieben
692 Verbesserung der Wirtschafts- und Infrastruktur Funktion 692
Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft
Strukturförderungsprogramme
Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
7 Verkehrs- und Nachrichtenwesen Hauptfunktion 7
71 Verwaltung des Verkehrs- und Nachrichtenwesens Oberfunktion 71
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden und Ämter und ggf. Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.
711 Verwaltung für Straßen- und Brückenbau Funktion 711
Straßenbauverwaltung, Straßenverwaltung
712 Verwaltung für Wasserstraßen und Häfen Funktion 712
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltungen des Bundes und der Länder
719 Sonstige Verkehrs- und Nachrichtenverwaltung Funktion 719
Sonstige Verwaltungsbehörden, z.B.
- Bundesamt für Güterverkehr
- Bundesanstalt für Straßenwesen
- Eisenbahn-Bundesamt
- Kraftfahrt-Bundesamt
72 Straßen Oberfunktion 72
721 Bundesautobahnen Funktion 721
722 Bundesstraßen Funktion 722
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
(im Folgenden: EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.
723 Landesstraßen Funktion 723
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem EKrG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.
724 Kreisstraßen Funktion 724
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem EKrG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.
725 Gemeindestraßen Funktion 725
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem EKrG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.
726 Straßenbeleuchtung Funktion 726
729 Sonstiger Straßenverkehr Funktion 729
Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr,
z.B. Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsunfällen
Sonstige Maßnahmen für den Straßenverkehr und das Straßenwesen, z.B.
- Beschaffung von technischem und wissenschaftlichem Material
- Veröffentlichungen
73 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt Oberfunktion 73
731 Wasserstraßen und Häfen Funktion 731
Aus- und Neubau, Unterhaltung und Betrieb
- der Wasserstraßen und ihrer Anlagen
- von landeseigenen Häfen und Schifffahrtsanlagen
Besondere Einrichtungen
- Bundesanstalt für Gewässerkunde
- Bundesanstalt für Wasserbau
- Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Lotseinrichtungen
Beteiligung an Bauvorhaben Dritter
Beteiligung der Länder am Ausbau von Schifffahrtsstraßen und Kanälen
Schiffssicherheitsaufgaben
(auch Erstattung der Kosten an die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation)
Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Ausbau ihrer Hafenanlagen
Hafenbetriebe, Umschlag- und Kaibetriebe
732 Förderung der Schifffahrt Funktion 732
74 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr Oberfunktion 74
741 Öffentlicher Personennahverkehr Funktion 741
Finanzhilfen nach dem Regionalisierungsgesetz, dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und landesgesetzliche Regelungen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV/SPNV),
z.B. Bau oder Ausbau von Verkehrswegen einschließlich Bau oder Ausbau von Betriebshöfen, zentralen Werkstätten, P+R-Plätzen usw.
742 Eisenbahnen Funktion 742
Maßnahmen für Eisenbahnen z.B.
- Abgeltung von Belastungen im Schienenverkehr
- Darlehen und Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege
- sonstige Zuschüsse
75 Luftfahrt Oberfunktion 75
Flugsicherung
- Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL)
- Flugsicherungsdienststellen in Grönland und Island
- Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)
- Luftaufsichtsmaßnahmen auf Flugplätzen
- Schutzmaßnahmen
Flughäfen und Luftverkehr
Sonstiges, z.B.
- Luftfahrt-Bundesamt
- Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
- Maßnahmen und Einrichtungen zur Förderung der Luftfahrt
751 Luftfahrt Funktion 751
77 Nachrichtenwesen Oberfunktion 77
771 Post und Telekommunikation Funktion 771
772 Rundfunk und Fernsehen Funktion 772
z.B. Rundfunkanstalt ,Deutsche Welle’
79 Sonstiges Verkehrswesen Oberfunktion 79
Nicht aufgeteilte Maßnahmen zur allgemeinen Förderung des Verkehrs, z.B.
- Beiträge und Zuschüsse an nationale und internationale Vereine und Organisationen
- Transrapid
791 Sonstiges Verkehrswesen Funktion 791
8 Finanzwirtschaft Hauptfunktion 8
Einnahmen und Ausgaben für den Gesamthaushalt
81 Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen Oberfunktion 81
Die Verwaltung des Vermögens ist in der Regel Aufgabe der Finanz- und Vermögensverwaltung (vgl. auch Funktion 062).
811 Grundvermögen Funktion 811
Grundvermögen, soweit die Grundstücke nicht dem Betrieb eines Wirtschaftsunternehmens oder einer anderen Funktion dienen und entsprechend veranschlagt sind, z.B.
- Baumaßnahmen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Erwerb und Verkauf, Finanzierungskosten, Unterhaltung und Bewirtschaftung
Bebaute Grundstücke, z.B.
- Wohn- und Geschäftsgrundstücke
Grundstücksgleiche Rechte, z.B.
- Erbbaurechte, Erbpachtrechte, Nutzungsentschädigungen (Wassernutzungsgebühren und sonstige den Grundstücken gleichzuachtende Rechte)
Unbebaute Grundstücke, die von der Gebietskörperschaft selbst genutzt, vermietet oder verpachtet sind, z.B.
- Grundstücke, die zur Weiterveräußerung oder späteren Bebauung in eigener Regie bestimmt sind oder deren Verwendungszweck noch nicht feststeht
- landwirtschaftlich genutzte Einzelgrundstücke (Äcker, Kleingärten, Obstländereien, Wiesen), soweit sie nicht den landwirtschaftlichen Betrieben zuzuordnen sind
- sonstige Grundstücke, Teiche, Seen, Grünanlagen usw.
812 Kapitalvermögen Funktion 812
Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die Geldvermögensbestände beziehen und nicht zum Verwaltungsvermögen, Grundvermögen, Sondervermögen oder dem Vermögen der Wirtschaftsunternehmen gehören. Zu den Geldvermögensbeständen in diesem Sinne rechnen Wertpapiere, Bankguthaben, sonstige Forderungen.
Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen, die nur der Kapitalanlage dienen
Erbschaften des Fiskus, soweit es sich nicht um Sachwerte handelt
Zinseinnahmen aus Darlehensgewährungen
813 Sondervermögen Funktion 813
Vermögensbestände und Einrichtungen, die in der Form von Sondervermögen verwaltet oder bewirtschaftet werden und nicht nach ihrer Zweckbindung anderen Funktionen zugeordnet sind
82 Steuern und Finanzzuweisungen Oberfunktion 82
821 Steuern und Finanzzuweisungen Funktion 821
83 Schulden Oberfunktion 83
Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit der Schuldenaufnahme
831 Schulden Funktion 831
84 Beihilfen, Unterstützungen u.Ä. Oberfunktion 84
Dieser Oberfunktion sind Personalausgaben der Obergruppe 44 ,Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen', soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, zuzuordnen, die im Haushaltsplan bzw. in den Einzelplänen zentral veranschlagt sind und nicht nach Funktionen aufgeteilt werden können:
Gruppe 441 Beihilfen
Gruppe 443 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen
Unter dieser Oberfunktion sind auch die Personalausgaben der Obergruppe 45 ,Sonstige personalbezogene Ausgaben’, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, nachzuweisen, die nicht nach einzelnen Funktionen aufgeteilt werden können.
841 Beihilfen, Unterstützungen u.Ä. Funktion 841
85 Rücklagen Oberfunktion 85
Allgemeine Rücklagen
Fonds, Stöcke
Spezielle Rücklagen
Rücklagen zur Erfüllung bestimmter Aufgaben
851 Rücklagen Funktion 851
86 Sonstiges Oberfunktion 86
Einnahmen und Ausgaben verschiedener Art, die nicht einer bestimmten Funktion zugeordnet werden können
861 Sonstiges Funktion 861
87 Abwicklung der Vorjahre Oberfunktion 87
Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren gemäß § 25 BHO/LHO sowie Übertragung von Überschüssen
871 Abwicklung der Vorjahre Funktion 871
88 Globalposten Oberfunktion 88
Globale Mehrausgaben/-einnahmen
Globale Minderausgaben/-einnahmen
Verstärkungsmittel für Personalausgaben
881 Globalposten Funktion 881
89 Haushaltstechnische Verrechnungen Oberfunktion 89
Dieser Oberfunktion sind die Ausgaben der Obergruppen 38 und 98 ,Haushalts-technische Verrechnungen’ zuzuordnen.
891 Haushaltstechnische Verrechnungen Funktion 891“.
__________________
1) Der haushaltsrechtliche Begriff "Zuwendungen" ist für die haushaltssystematische Einordnung nicht entscheidend.

A n l a g e
(zu Nr. 2.9 AH-GF)

Fallgruppenschema

Innerhalb des öffentlichen Bereichs sind Zahlungen grundsätzlich nach dem Zahlungsweg zu behandeln (zahlende oder empfangende Einrichtungen). Bei Maßnahmen, die nicht jeweils von Bund, Ländern und/oder Gemeinden oder GV allein, sondern "gemeinsam" finanziert werden, sind die anteiligen Bundesmittel grundsätzlich an die Länder zu zahlen, von diesen zu vereinnahmen und der Gesamtbetrag (einschließlich Landesanteil) entweder direkt zu verausgaben oder an die Gemeinden/GV weiterzuleiten und von diesen als Zuweisungen des Landes zu vereinnahmen. Eine "gemeinsame" Finanzierung liegt nicht vor, wenn Maßnahmen von Bund, Ländern und/oder Gemeinden/GV "parallel" finanziert werden.

Bestimmend für den korrekten haushaltsmäßigen Nachweis des Zahlungsverkehrs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden oder GV sind die vorgegebenen Regelungen über die Bewirtschaftung der Bundes- und Landesmittel sowie der Empfänger der Zahlungen.

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel kann erfolgen durch

- Bundesdienststellen,
- Landesdienststellen oder
- kommunale Dienststellen.

Empfänger der Zahlungen können sein

- Länder,
- kommunale Körperschaften,
- Dritte, aber auch Gebietskörperschaften bei Zahlungen aufgrund privatrechtlicher Beziehungen (z. B. Mietausgaben des Landes an Gemeinden, Erschließungsbeiträge des Bundes an Gemeinden).

Nach den vorgenannten Kriterien wird der Zahlungsverkehr zwischen Bund, Ländern und Gemeinden oder GV in Fallgruppen gegliedert, die im Folgenden dargestellt sind:

Fallgruppenschema für den Zahlungsverkehr von Bund, Ländern und Gemeinden oder GV

Bewirtschaftung bei Bundesdienststellen Landesdienststellen Kommunale Dienststellen
A B C D E
Bundesmittel Verhältnis Bund - Länder (1) Zahlung an Dritte Länder Dritte Länder <YYY>
    Fallgruppe A1 B1 C1 D1  
  Verhältnis Bund - Gemeinden oder GV (2) Zahlung an <YYY> Gemeinden oder GV <YYY> <YYY> Dritte
    Fallgruppe   B2     E2
Landesmittel Verhältnis Land - Gemeinden oder GV (3) Zahlung an <YYY> <YYY> Dritte Gemeinden oder GV D3 Dritte
    Fallgruppe     C3   E3

Erläuterungen:

1. Bund-Länder-Verhältnis

1.1 Fallgruppe A 1

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes liegt bei Bundesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind Dritte. Empfänger können auch die Länder und die Gemeinden oder GV sein, wenn den Zahlungen privatrechtliche Beziehungen zugrunde liegen.

Es handelt sich insoweit nicht um einen Zahlungsverkehr innerhalb des "öffentlichen Bereichs". Solche Ausgaben sind im Bundeshaushalt nicht als Zahlungen an Länder oder Gemeinden/GV, sondern, soweit es sich nicht um sächliche Verwaltungsausgaben, z. B. Mieten usw., handelt, als Zahlungen an "sonstige Bereiche" zu veranschlagen (z. B. Obergruppen 66 bis 68, 86, 89). Die Länder und Gemeinden oder GV vereinnahmen diese Beträge korrespondierend.

Beispiele:

- Erwerb von Kraftfahrzeugen,
- Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume, auch wenn der Eigentümer eine Gebietskörperschaft ist,
- Erschließungsbeiträge an Gemeinden oder GV,
- Ersatzleistungen des Bundes an Gemeinden oder GV oder Private für Straßenschäden.

1.2 Fallgruppe B 1

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes liegt bei Bundesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind die Länder aufgrund öffentlich-rechtlicher Beziehungen. Es handelt sich somit um einen Zahlungsverkehr innerhalb des "öffentlichen Bereichs". Solche Ausgaben sind im Bundeshaushalt als Zahlungen an Länder zu veranschlagen. Die Länder vereinnahmen diese Beträge korrespondierend.

Für die Veranschlagung im Bundeshaushalt und in den Landeshaushalten kommen folgende Gruppierungen in Betracht:

Gruppe Ausgabe - Bund Gruppe Einnahme - Länder Ausgabe - Länder
612 Allgemeine Zuweisungen an Länder 211 Allgemeine Zuweisungen vom Bund
Zuordnung nach GPl entsprechend der Zweckbestimmung; Bundes- und Landesanteil
622 Schuldendiensthilfen an Länder 221 Schuldendiensthilfen vom Bund
632 Sonstige Zuweisungen an Länder 231 Sonstige Zuweisungen vom Bund
692 Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen 291 Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen
852 Darlehen an Länder 311 Schuldenaufnahmen beim Bund
882 Zuweisungen für Investitionen an Länder 331 Zuweisungen für Investitionen vom Bund  

Beispiele:

- Vom Bund zu erstattende Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft,
- Zuweisungen für Modelleinrichtungen im Bildungswesen,
- Erstattung der Kosten der Bundestagswahl.

1.3 Fallgruppe C 1

Die Bewirtschaftung der Bundesmittel liegt bei Landesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind Dritte. Die mittelbewirtschaftenden Landesdienststellen weisen die zuständigen Bundeskassen zur Auszahlung der Mittel an Dritte an. Die Haushaltsmittel des Bundes berühren somit nicht die Landeshaushalte. Diese Mittel sind im Bundeshaushalt, soweit es sich nicht um Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben handelt, als Zahlungen an "sonstige Bereiche" zu veranschlagen (z. B. bei Obergruppen 66 bis 68, Gruppen 697 bis 699, Hauptgruppe 7, Obergruppen 81 bis 83, 86 und 89).

Beispiele:

- Bundesautobahnen,
- Versorgungsbezüge aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).

1.4 Fallgruppe D 1

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes liegt bei Landesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind die Länder. Es handelt sich um einen Zahlungsverkehr innerhalb des "öffentlichen Bereichs". Solche Ausgaben sind im Bundeshaushalt als Zahlungen an Länder zu veranschlagen. Die Länder vereinnahmen diese Beträge korrespondierend. Die in Betracht kommenden Gruppierungen für die Veranschlagung im Bundeshaushalt und in den Landeshaushalten sind unter Fallgruppe B 1 zusammengestellt.

Beispiele:

- Gemeinschaftsaufgaben,
- Wohngeld,
- Leistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.

 

Gruppe Ausgabe - Bund   Gruppe Einnahme - Gemeinden/GV Ausgabe - Gemeinden/GV
613 Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden oder GV   060 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen
Zuordnung nach GPl entsprechend der Zweckbestimmung; Bundesanteil und Gemeindeanteil
623 Schuldendiensthilfen an Gemeinden oder GV   230 Schuldendiensthilfen vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen
633 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden oder GV 160 Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen
693 Vermögensübertragungen an Gemeinden oder GV, soweit nicht Investitionszuweisungen 170 Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen
883 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden oder GV 360 Zuweisungen für Investitionen, Investitionsfördermaßnahmen vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen
853 Darlehen an Gemeinden oder GV 370 Einnahmen aus Krediten vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen

Maßnahmen, die vom Bund und von den Ländern "gemeinsam" finanziert werden, sind stets der Fallgruppe D 1 zuzuweisen. Maßnahmen der Länder, die vom Bund ausnahmsweise zu 100 v. H. finanziert werden, sind hingegen der Fallgruppe D 1 nur dann zuzuordnen, wenn der gesamte Bereich, zu dem die Maßnahmen gehören, der Fallgruppe D 1 zugeordnet ist und eine unterschiedliche Handhabung unpraktikabel ist. Eine "gemeinsame" Finanzierung liegt nicht vor, wenn Maßnahmen von Bund und Ländern "parallel" finanziert werden.

2. Bund-Gemeinde-Verhältnis

2.1 Fallgruppe B 2

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes liegt bei Bundesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind die Gemeinden oder GV aufgrund öffentlich-rechtlicher Beziehungen. Es handelt sich somit um einen Zahlungsverkehr innerhalb des "öffentlichen Bereichs". Solche Ausgaben sind im Bundeshaushalt als Zahlungen an Gemeinden oder GV zu veranschlagen. Die Gemeinden oder GV vereinnahmen diese Beträge korrespondierend.

Für die Veranschlagung im Bundeshaushalt und in den kommunalen Haushalten kommen folgende Gruppierungen in Betracht:

Beispiele:

- Kostenanteil des Bundes für Bundesgartenschau;
- Zuweisungen des Bundes gem. Art. 106 Abs. 8 GG (Ausgleichsleistungen).

2.2 Fallgruppe E 2

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes liegt bei kommunalen Dienststellen; Empfänger der Zahlungen sind Dritte. Die mittelbewirtschaftenden kommunalen Dienststellen weisen die zuständigen Bundeskassen zur Auszahlung der Mittel an die Dritten an. Die Haushaltsmittel des Bundes berühren somit nicht die kommunalen Haushalte. Diese Mittel sind im Bundeshaushalt, soweit es sich nicht um Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben handelt, als Zahlungen an "sonstige Bereiche" zu veranschlagen (z.B. bei Obergruppen 66 bis 68, Gruppen 697 bis 699, Hauptgruppe 7, Obergruppen 81 bis 83, 86 und 89).

Beispiele:

- Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG),
- Leistungen für den erweiterten Katastrophenschutz.

3. Land-Gemeinde-Verhältnis

3.1 Fallgruppe C 3

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Landes liegt bei Landesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind Dritte. Empfänger können auch die Gemeinden oder GV sein, wenn den Zahlungen privatrechtliche Beziehungen zugrunde liegen. Es handelt sich insoweit nicht um einen Zahlungsverkehr innerhalb des "öffentlichen Bereichs". Solche Ausgaben sind im Landeshaushalt nicht als Zahlungen an Gemeinden oder GV, sondern, soweit es sich nicht um sächliche Verwaltungsausgaben, z. B. Mieten usw. handelt, als Zahlungen an "sonstige Bereiche" zu veranschlagen (z. B. Obergruppen 66 bis 68, 86, 89). Die Gemeinden oder GV vereinnahmen diese Beträge korrespondierend.

Beispiele:

- Erwerb von Kraftfahrzeugen,
- Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume, auch wenn der Eigentümer eine Gebietskörperschaft ist.

3.2 Fallgruppe D 3

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Landes liegt bei Landesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind die Gemeinden oder GV aufgrund öffentlich-rechtlicher Beziehungen. Es handelt sich somit um einen Zahlungsverkehr innerhalb des "öffentlichen Bereichs". Solche Ausgaben sind im Landeshaushalt als Zahlungen an Gemeinden oder GV zu veranschlagen. Die Gemeinden oder GV vereinnahmen die Beträge korrespondierend.

Für die Veranschlagung im Landeshaushalt und in den kommunalen Haushalten kommen folgende Gruppierungen in Betracht:

Gruppe Ausgabe – Bund   Gruppe Einnahme – Gemeinden/GV Ausgabe – Gemeinden/GV
613 Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden oder GV 041 Schlüsselzuweisungen vom Land
Zuordnung nach GPl entsprechend der Zweckbestimmung; Landesanteil und kommunaler Anteil
    051 Bedarfszuweisungen vom Land
    061 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land
623 Schuldendiensthilfen an Gemeinden oder GV   231 Schuldendiensthilfen vom Land
633 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden oder GV 161 Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts vom Land
693 Vermögensübertragungen an Gemeinden oder GV, soweit nicht Investitions- zuweisungen 171 Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land
883 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden oder GV 361 Zuweisungen für Investitionen und Investitionsfördermaß- nahmen vom Land
853 Darlehen an Gemeinden oder GV 371 Einnahmen aus Krediten vom Land

Beispiel:

Leistungen der Länder im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.

3.3 Fallgruppe E 3

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Landes liegt bei kommunalen Dienststellen; Empfänger der Zahlungen sind Dritte. Die mittelbewirtschaftenden kommunalen Dienststellen weisen die zuständigen Landeskassen zur Auszahlung der Mittel an die Dritten an. Die Haushaltsmittel des Landes berühren somit nicht die kommunalen Haushalte. Diese Mittel sind im Landeshaushalt, soweit es sich nicht um Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben handelt, als Zahlungen an "sonstige Bereiche" zu veranschlagen (z.B. bei Obergruppen 66 bis 68, Gruppen 697 bis 699, Hauptgruppe 7, Obergruppen 81 bis 83, 86 und 89).

Beispiele:

- Wohngeld,
- Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
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