Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare |
Verwaltungsvorschriften
zur Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen (VV-HNds)
RdErl.
d. MF v. 1.7.2001 - 11-1005 (2) TV1-1131 (Nds. MBl. Nr. 24/2001 S. 503),
zuletzt geändert durch RdErl. vom 7.9.2009 (Nds. MBl. Nr. 38/2009 S. 841),
vom 12.10.2009 (Nds. MBl. Nr. 42/2009 S. 904), 9.2.2010 (Nds. MBl. Nr. 8/2010
S. 242), 7.11.2012 (Nds. MBl. Nr. 45/2012 S. 1163), 6.3.2014 (Nds. MBl. Nr.
15/2014 S. 311), 26.1.2015 (Nds. MBl. Nr. 15/2014 S. 161), 23.6.2015 (Nds. MBl.
Nr. 28/2015 S. 879), 15.5.2018 (Nds. MBl. Nr. 27/2018 S. 676), 8.2.2019 (Nds.
MBl. Nr. 8/2019 S. 406) und vom 12.12.2019 (Nds. MBl. Nr.2/2020 S. 58) - VORIS
64100 -
Bezug: RdErl. v. 14.5.1993 (Nds. MBl. S. 676) - VORIS 64000 03
00 00 038 -
1. In der Anlage werden die aufgrund des § 5 LHO erlassenen VV-HNds zu § 13 Abs. 2 und 3 sowie § 14 Abs. 2 LHO bekannt gegeben.
2. Die Vorschriften sind erstmals bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 anzuwenden.
Eine moderne öffentliche Haushaltswirtschaft bedarf eines flexiblen haushaltsrechtlichen Instrumentariums. Unter dieser Zielsetzung wurden im Jahr 1999 Möglichkeiten einer Neugestaltung der 1969 eingeführten Haushaltssystematik geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass die bisherige Haushaltssystematik mit der Gliederung der Einnahmen und Ausgaben zwar überarbeitet, aber nicht durch ein anderes System ersetzt werden kann.
In einem föderativen Finanzsystem müssen die Haushaltsstrukturen zwischen den Ebenen und innerhalb der Ebenen vergleichbar sein. Ohne eine einheitliche Haushaltssystematik ist eine abgestimmte Finanzplanung und Haushaltswirtschaft über alle Ebenen der Gebietskörperschaften hinweg nicht möglich.
Zentrale Elemente der Haushaltssystematik sind der Gruppierungsplan und der Funktionenplan. Die Aufstellung der Haushalte nach der Ordnung des Gruppierungs- und Funktionenplans soll zum einen den ökonomischen Gehalt des Haushalts widerspiegeln und zum anderen erkennen lassen, welche Mittel für die Erfüllung der einzelnen öffentlichen Aufgaben eingesetzt werden.
Der ökonomische Gehalt eines Haushalts und seine gesamtwirtschaftlichen Wirkungen lassen sich durch die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben nach ökonomischen Arten nachvollziehen. Diese Systematisierung nach ökonomischen Arten erfüllt der Gruppierungsplan, der an die Gliederung des Staatskontos in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen anknüpft.
Die Systematisierung der Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabengebieten leistet der Funktionenplan. Die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte nach den Regeln des Funktionenplans gibt Auskunft über den Mitteleinsatz zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben unabhängig von der institutionellen Darstellungsweise der Haushalte.
Im Zuge der europäischen Einigung hat die internationale Koordination der Finanzpolitik ein immer größeres Gewicht bekommen. Zur Vermeidung übermäßiger Defizite im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sind die EU-rechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen, insbesondere die im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts getroffenen Vereinbarungen über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken.
3. Die Neufassung wird alsbald in die Loseblattausgabe Haushaltsrecht des Landes Niedersachsen aufgenommen.
4. Der Bezugserlass wird aufgehoben.
______
An die
Dienststellen der
Landesverwaltung
Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen (VV-HNds)
1. Gruppierungsplan (mit Zuordnungshinweisen) und Allgemeine Vorschriften
A. Allgemeine Vorschriften zum Gruppierungsplan
1. Gliederung
Der Gruppierungsplan gliedert sich für Bund und Länder übereinstimmend in
Die Hauptgruppen beginnen mit der Ziffer 0, die Obergruppen mit der Ziffer 1.
Die Ordnung der Einnahme- und Ausgabearten nach dem Gruppierungsplan orientiert sich in erster Linie an Kriterien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge. Eine konsequente Anwendung ist notwendig für die Bereitstellung von Grunddaten für die Berechnung des Staatskontos.
2. Zuordnungshinweise; Schwerpunktprinzip
Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten verbindlich erläutert. Die Zuordnungshinweise enthalten auch Abgrenzungen zu und Verweise auf andere Hauptgruppen, Obergruppen und Gruppen. Sie sind nicht abschließend, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist.
Sollen Einnahmen oder Ausgaben verschiedener Arten zusammengefasst werden, weil eine Aufteilung nicht vertretbar ist, so ist nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.
3. Begriffsbestimmungen
3.1 Zuweisungen und Zuschüsse
Zuweisungen sind einmalige oder laufende Geldleistungen innerhalb des öffentlichen Bereichs. Zuschüsse sind Geldleistungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen. Hierzu gehören auch Erstattungen innerhalb des öffentlichen Bereichs oder zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen, insbesondere als Ersatz für entstandene Ausgaben. Keine Zuweisungen und Zuschüsse sind Zahlungen, die ein marktübliches oder marktähnliches Entgelt oder eine öffentliche Abgabe darstellen.
3.2 Zahlungen innerhalb des öffentlichen Bereichs
Zum öffentlichen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans gehören:
3.3 Zahlungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen im Inland
Zum sonstigen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans zählen im Inland die natürlichen Personen, die privaten Einrichtungen, die öffentlichen Einrichtungen, soweit sie nicht unter Nummer 3.2 aufgeführt sind, sowie die privaten und öffentlichen Unternehmen. Falls der Empfänger die öffentlichen Mittel nur verwaltet oder weiterleitet, so kann eine Zuordnung nach den Begünstigten in Betracht kommen. So sind z. B. Subventionen, die zwar an wirtschaftliche Organisationen ausgezahlt, von diesen aber an begünstigte Unternehmen weitergeleitet werden, den Unternehmen zuzuordnen.
Zu den Unternehmen zählen alle wirtschaftlichen Institutionen, die vorwiegend Waren und Dienstleistungen produzieren bzw. erbringen und diese gegen spezielles Entgelt verkaufen, das in der Regel Überschüsse abwirft oder mindestens die Kosten deckt. Hierzu gehören u. a. auch landwirtschaftliche Betriebe, Handwerksbetriebe, Einund Verkaufsvereinigungen (auch in genossenschaftlicher Form) sowie Arbeitsstätten der freien Berufe. Einrichtungen sind demgegenüber Institutionen ohne unternehmerische Aufgabenstellung.
Öffentliche Unternehmen sind:
Öffentliche Einrichtungen sind:
3.4 Zahlungen zwischen Inland und Ausland
Für die Behandlung von Zahlungen vom und an das Ausland ist in der Regel von dem Einzahler oder von dem Erstempfänger auszugehen. Bei Zahlungen von und an Vermittlungsstellen mit Sitz im Inland kann jedoch auch eine Zahlung vom oder an das Ausland in Betracht kommen, z. B.
Dagegen ist die Übertragung von Geldmitteln an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verwendung für Entwicklungshilfe als Zahlung im Inland zu behandeln.
3.5 Wertgrenzen
3.5.1 Die für die Beschaffung von beweglichen Sachen geltenden Wertgrenzen für den Einzelfall (Erwerb je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) ergeben sich aus den Zuordnungshinweisen im Gruppierungsplan. Die dort genannten Beträge verstehen sich einschl. Umsatzsteuer.
3.5.2 Für Baumaßnahmen können sich Wertgrenzen aus besonderen Bestimmungen, z. B. baufachlichen Bestimmungen, ergeben.
B. Gruppierungsplan (mit Zordnungshinweisen)
0 | Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel | Hauptgruppe 0 |
01 | Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage | Obergruppe 01 |
011 | Lohnsteuer | Gruppe 011 |
012 | Veranlagte Einkommensteuer | Gruppe 012 |
013 | Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge) | Gruppe 013 |
014 | Körperschaftsteuer | Gruppe 014 |
015 | Umsatzsteuer | Gruppe 015 |
016 | Einfuhrumsatzsteuer | Gruppe 016 |
017 | Gewerbesteuerumlage | Gruppe 017 |
018 | Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge | Gruppe 018 |
02 | EU-Eigenmittel (nur Bund) | Obergruppe 02 |
03/04 | Bundessteuern | Obergruppen 03/04 |
05/06 | Landessteuern | Obergruppe 05/06 |
051 | Vermögensteuer | Gruppe 051 |
052 | Erbschaftsteuer | Gruppe 052 |
053 | Grunderwerbsteuer | Gruppe 053 |
055 | Totalisatorsteuer | Gruppe 055 |
056 | Andere Rennwettsteuern | Gruppe 056 |
057 | Lotteriesteuer | Gruppe 057 |
058 | Sportwettensteuer | Gruppe 058 |
059 | Feuerschutzsteuer | Gruppe 059 |
061 | Biersteuer | Gruppe 061 |
069 | Sonstige | Gruppe 069 |
07/08 | Gemeindesteuern | Obergruppen 07/08 |
071 | Gemeindeanteil an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer | Gruppe 071 |
072 | Grundsteuer A | Gruppe 072 |
073 | Grundsteuer B | Gruppe 073 |
075 | Gewerbesteuer | Gruppe 075 |
076 | Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer | Gruppe 076 |
077 | Gewerbesteuerumlage Gewerbesteuerumlage, die an den Bund und an die Länderebene des Stadtstaates gezahlt wird. Es erfolgt ein Nachweis mit negativem Vorzeichen. |
Gruppe 077 |
078 | Gemeindeanteil an der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge | Gruppe 078 |
079 | Gewerbesteuer im länderangrenzenden Küstengewässer oder Festlandsockel (abzüglich Gewerbesteuerumlage) | Gruppe 079 |
082 | Vergnügungssteuern z.B. Spielvergnügungssteuer |
Gruppe 082 |
083 | Hundesteuer | Gruppe 083 |
089 | Sonstige Gemeindesteuern (nur Stadtstaaten) | Gruppe 089 |
09 | Steuerähnliche Abgaben | Obergruppe 09 |
092 | Münzeinnahmen (nur Bund) | Gruppe 092 |
093 | Abgaben von Spielbanken | Gruppe 093 |
099 | Sonstige steuerähnliche Abgaben | Gruppe 099 |
1 | Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. | Hauptgruppe 1 |
11 | Verwaltungseinnahmen | Obergruppe 11 |
111 | Gebühren, sonstige
Entgelte
|
Gruppe 111 |
112 | Geldstrafen, Geldbußen
und Zwangsgelder (einschließlich der damit zusammenhängenden
Gerichts- und Verwaltungskosten)
|
Gruppe 112 |
119 | Sonstige Verwaltungseinnahmen
|
Gruppe 119 |
12 | Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen) | Obergruppe 12 |
121 | Einnahmen aus Gewinnen von
Unternehmen und Beteiligungen
|
Gruppe 121 |
122 | Konzessionsabgaben
|
Gruppe 122 |
123 | Einnahmen aus Lotterie, Lotto
und Toto
|
Gruppe 123 |
124 | Mieten und Pachten
|
Gruppe 124 |
125 | Einnahmen aus der
Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher
Tätigkeit
Einnahmen aus z. B.
|
Gruppe 125 |
126 | Einnahmen aus der
Bereitstellung natürlicher Ressourcen
Einnahmen aus der Verwertung (nicht Erteilung, siehe Gruppe 122) des Nutzungsrechts an den nachstehend abschließend genannten natürlichen Ressourcen
|
Gruppe 125 |
129 | Sonstige Einnahmen aus
wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)
|
Gruppe 129 |
13 | Einnahmen aus der Veräußerung von Gegenständen und Beteiligungen, aus Kapitalrückzahlungen und dgl. | Obergruppe 13 |
131 | Einnahmen aus der
Veräußerung von unbeweglichen Sachen, soweit nicht Gruppe 135
|
Gruppe 131 |
132 | Einnahmen aus der
Veräußerung von beweglichen Sachen
|
Gruppe 132 |
133 | Einnahmen aus der
Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen
|
Gruppe 133 |
134 | Kapitalrückzahlungen | Gruppe 134 |
135 | Einnahmen aus der
Veräußerung von unbebauten Grundstücken
|
Gruppe 135 |
14 |
Einnahmen aus der Inanspruchnahme von
Gewährleistungen
|
Obergruppe 14 |
141 | Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland | Gruppe 141 |
146 | Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland | Gruppe 146 |
15 |
Zinseinnahmen aus dem öffentlichen
Bereich
|
Obergruppe 15 |
151 | Zinseinnahmen vom Bund | Gruppe 151 |
152 | Zinseinnahmen von Ländern | Gruppe 152 |
153 | Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden | Gruppe 153 |
154 | Zinseinnahmen von
Sondervermögen
|
Gruppe 154 |
156 | Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 156 |
157 | Zinseinnahmen von Zweckverbänden | Gruppe 157 |
16 | Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen | Obergruppe 16 |
161 | Zinseinnahmen von
öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
|
Gruppe 161 |
162 | Sonstige Zinseinnahmen aus
dem Inland
|
Gruppe 162 |
166 | Zinseinnahmen aus dem Ausland | Gruppe 166 |
17 |
Darlehensrückflüsse aus dem
öffentlichen Bereich
|
Obergruppe 17 |
171 | Darlehensrückflüsse vom Bund | Gruppe 171 |
172 | Darlehensrückflüsse von Ländern | Gruppe 172 |
173 | Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden | Gruppe 173 |
174 |
Darlehensrückflüsse von Sondervermögen
|
Gruppe 174 |
176 | Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 176 |
177 | Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden | Gruppe 177 |
18 | Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen | Obergruppe 18 |
181 |
Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und
Einrichtungen
|
Gruppe 181 |
182 | Sonstige
Darlehensrückflüsse aus dem Inland
|
Gruppe 182 |
186 | Darlehensrückflüsse aus dem Ausland | Gruppe 186 |
2 |
Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen
mit Ausnahme für Investitionen
|
Hauptgruppe 2 |
21 |
Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen
aus dem öffentlichen Bereich
|
Obergruppe 21 |
211 | Allgemeine Zuweisungen vom
Bund
|
Gruppe 211 |
212 | Allgemeine Zuweisungen von
Ländern
|
Gruppe 212 |
213 | Allgemeine Zuweisungen von
Gemeinden und Gemeindeverbänden
|
Gruppe 213 |
214 | Allgemeine Zuweisungen von
Sondervermögen
|
Gruppe 214 |
216 | Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 216 |
217 | Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden | Gruppe 217 |
22 |
Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen
Bereich
|
Obergruppe 22 |
221 | Schuldendiensthilfen vom Bund | Gruppe 221 |
222 | Schuldendiensthilfen von Ländern | Gruppe 222 |
223 | Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden | Gruppe 223 |
224 | Schuldendiensthilfen von
Sondervermögen
|
Gruppe 224 |
226 | Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 226 |
227 | Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden | Gruppe 227 |
23 |
Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem
öffentlichen Bereich
|
Obergruppe 23 |
231 | Sonstige Zuweisungen vom
Bund
|
Gruppe 231 |
232 | Sonstige Zuweisungen von
Ländern
|
Gruppe 232 |
233 | Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden | Gruppe 233 |
234 | Sonstige Zuweisungen von
Sondervermögen
|
Gruppe 234 |
235 | Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 235 |
236 | Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 236 |
237 | Sonstige Zuweisungen von Zweckverbänden | Gruppe 237 |
26 |
Schuldendiensthilfen und Erstattungen von
Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen
|
Obergruppe 26 |
261 | Schuldendiensthilfen und
Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland
|
Gruppe 261 |
266 | Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland, (soweit nicht von der EU | Gruppe 266 |
27 | Zuschüsse von der EU | Obergruppe 27 |
271 | Erstattungen von der EU | Gruppe 271 |
272 | Sonstige Zuschüsse von der EU | Gruppe 272 |
28 | Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen | Obergruppe 28 |
281 | Sonstige Erstattungen aus dem Inland | Gruppe 281 |
282 | Sonstige Zuschüsse aus
dem Inland
|
Gruppe 282 |
286 | Sonstige Erstattungen aus
dem Ausland, soweit nicht von der EU
|
Gruppe 286 |
287 | Sonstige Zuschüsse aus
dem Ausland, soweit nicht von der EU
|
Gruppe 287 |
29 |
Vermögensübertragungen, soweit nicht
für Investitionen
|
Obergruppe 29 |
291 | Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen | Gruppe 291 |
292 | Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen | Gruppe 292 |
293 | Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen | Gruppe 293 |
297 | Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse | Gruppe 297 |
298 | Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse | Gruppe 298 |
299 | Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse | Gruppe 299 |
3 |
Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus
Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere
Finanzierungseinnahmen
|
Hauptgruppe 3 |
31 | Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen, soweit zur Aufgabenfinanzierung | Obergruppe 31 |
311 | Schuldenaufnahmen beim Bund | Gruppe 311 |
312 | Schuldenaufnahmen bei Ländern | Gruppe 312 |
313 | Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden | Gruppe 313 |
314 | Schuldenaufnahmen bei
Sondervermögen
|
Gruppe 314 |
317 | Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden | Gruppe 317 |
32 |
Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt
|
Obergruppe 32 |
321 | Schuldenaufnahmen bei
öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
|
Gruppe 321 |
322 | Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 322 |
325 | Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt | Gruppe 325 |
326 | Schuldenaufnahmen im Ausland | Gruppe 326 |
33 |
Zuweisungen für Investitionen aus dem
öffentlichen Bereich
|
Obergruppe 33 |
331 | Zuweisungen für Investitionen vom Bund | Gruppe 331 |
332 | Zuweisungen für Investitionen von Ländern | Gruppe 332 |
333 | Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden | Gruppe 333 |
334 | Zuweisungen für
Investitionen von Sondervermögen
|
Gruppe 334 |
336 | Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 336 |
337 | Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden | Gruppe 337 |
34 | Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen | Obergruppe 34 |
341 | Beiträge
|
Gruppe 341 |
342 | Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland | Gruppe 342 |
346 | Zuschüsse für Investitionen von der EU | Gruppe 346 |
347 | Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland, soweit nicht von der EU | Gruppe 347 |
35 |
Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und
Stöcken
|
Obergruppe 35 |
352 | Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage | Gruppe 352 |
355 | Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage | Gruppe 355 |
356 | Entnahmen aus Fonds und Stöcken | Gruppe 356 |
359 | Entnahmen aus sonstigen Rücklagen | Gruppe 359 |
36 |
Einnahmen aus Überschüssen der
Vorjahre
|
Obergruppe 36 |
37 | Globale Mehr- und Mindereinnahmen | Obergruppe 37 |
371 | Globale Mehreinnahmen
|
Gruppe 371 |
372 | Globale Mindereinnahmen
|
Gruppe 372 |
38 | Haushaltstechnische Verrechnungen | Obergruppe 38 |
381 | Verrechnungen zwischen
Kapiteln
|
Gruppe 381 |
382 | Durchlaufende Posten
|
Gruppe 382 |
384 | Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) | Gruppe 384 |
385 | Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) | Gruppe 385 |
386 | Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) | Gruppe 386 |
389 | Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen | Gruppe 389 |
4 |
Personalausgaben
|
Hauptgruppe 4 |
41 | Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige | Obergruppe 41 |
411 | Aufwendungen für
Abgeordnete
|
Gruppe 411 |
412 | Aufwendungen für
ehrenamtlich Tätige
|
Gruppe 412 |
42 | Bezüge, Entgelte und Nebenleistungen | Obergruppe 42 |
421 | Bezüge der Bundespräsidentin, des Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, des Bundeskanzlers, der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, der Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger | Gruppe 421 |
422 | Bezüge und
Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter
|
Gruppe 422 |
423 | Bezüge und Nebenleistungen der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, Wehrsold und Nebenleistungen der Freiwilligen Wehrdienst Leistenden sowie Restzahlungen von Sold der Zivildienstleistenden (nur Bund) | Gruppe 423 |
424 | Zuführung an die
Versorgungsrücklage
|
Gruppe 424 |
427 | Beschäftigungsentgelte,
Vergütungen, Honorare für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
|
Gruppe 427 |
428 | Entgelte der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
|
Gruppe 428 |
429 | Nicht aufteilbare
Bezüge, Entgelte und Nebenleistungen
|
Gruppe 429 |
43 | Versorgungsbezüge und dgl. | Obergruppe 43 |
431 | Versorgungsbezüge der Bundespräsidentinnen, der Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerinnen, der Bundeskanzler, der Ministerpräsidentinnen, der Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, der Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger | Gruppe 431 |
432 | Versorgungsbezüge der
Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter
|
Gruppe 432 |
433 | Versorgungsbezüge der Soldatinnen und Soldaten (nur Bund) | Gruppe 433 |
434 | Zuführung an die
Versorgungsrücklage
|
Gruppe 434 |
437 | Versorgungsbezüge nach dem G 131 | Gruppe 437 |
438 | Versorgungsbezüge der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
|
Gruppe 438 |
439 | Sonstige
Versorgungsbezüge und dgl.
|
Gruppe 439 |
44 | Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dgl. | Obergruppe 44 |
441 | Beihilfen, soweit nicht
für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
|
Gruppe 441 |
443 | Fürsorgeleistungen und
Unterstützungen
|
Gruppe 443 |
446 | Beihilfen für
Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dgl.
|
Gruppe 446 |
45 | Sonstige personalbezogene Ausgaben | Obergruppe 45 |
452 | Personalbezogene Zahlungen
an die Sozialversicherungsträger, soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44
erfasst)
|
Gruppe 452 |
453 | Trennungsgeld oder
-entschädigung, Umzugskostenvergütung
|
Gruppe 453 |
459 | Sonstige personalbezogene
Ausgaben
|
Gruppe 459 |
46 | Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben | Obergruppe 46 |
461 | Globale Mehrausgaben
für Personalausgaben
|
Gruppe 461 |
462 | Globale Minderausgaben
für Personalausgaben
|
Gruppe 462 |
5 |
Sächliche Verwaltungsausgaben,
militärische Beschaffungen usw., Ausgaben für den Schuldendienst
|
Hauptgruppe 5 |
51 bis 54 | Sächliche Verwaltungsausgaben | Obergruppen 51 bis 54 |
511 | Geschäftsbedarf und
Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
|
Gruppe 511 |
514 | Verbrauchsmittel, Haltung
von Fahrzeugen und dgl.
|
Gruppe 514 |
516 | Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-Projekten | Gruppe 516 |
517 | Bewirtschaftung der
Grundstücke, Gebäude und Räume
|
Gruppe 517 |
518 | Mieten und Pachten
|
Gruppe 518 |
519 | Unterhaltung der
Grundstücke und baulichen Anlagen
|
Gruppe 519 |
521 | Unterhaltung des sonstigen
unbeweglichen Vermögens
|
Gruppe 521 |
523 - 546 | Sonstige sächliche
Verwaltungsausgaben
|
Gruppe 523 bis 546 |
523 | Kunst- und wissenschaftliche
Sammlungen und Bibliotheken
|
Gruppe 523 |
525 | Aus- und Fortbildung, Lehr-
und Lernmittel
|
Gruppe 525 |
526 | Sachverständige,
Gerichtskosten und ähnliche Ausgaben
|
Gruppe 526 |
527 | Dienstreisen | Gruppe 527 |
529 | Verfügungsmittel
|
Gruppe 529 |
531 | Veröffentlichungen und
Dokumentation
|
Gruppen 531 |
532 | Auslagen in Rechtssachen
|
Gruppe 532 |
534 | Pflege von Auslandsbeziehungen und Förderung politischer Zusammenarbeit | Gruppe 534 |
536 | Polizei, öffentliche
Sicherheit und Ordnung
|
Gruppe 536 |
537 | Landes- und Ortsplanung
sowie sonstige Planungen (auch Gutachten)
|
Gruppe 537 |
538 | Elektronische
Datenverarbeitung (Aufträge an Dritte)
|
Gruppe 538 |
539 | Schulwesen, Erziehung,
Wissenschaft, Sport, kulturelle Angelegenheiten
|
Gruppe 539 |
541 | Veranstaltungen und dgl.
|
Gruppe 541 |
542 | Ausgleichsabgaben | Gruppe 542 |
546 | Sonstige
|
Gruppe 546 |
547 | Nicht aufteilbare
sächliche Verwaltungsausgaben
|
Gruppe 547 |
548 | Globale Mehrausgaben
für sächliche Verwaltungsausgaben
|
Gruppe 548 |
549 | Globale Minderausgaben
für sächliche Verwaltungsausgaben
|
Gruppe 549 |
55 | Militärische Beschaffungen, Materialerhaltung, Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung sowie militärische Anlagen (nur Bund) | Obergruppe 55 |
56 | Zinsausgaben an Gebietskörperschaften,
Sondervermögen und gebietskörperschaftliche
Zusammenschlüsse
|
Obergruppe 56 |
561 | Zinsausgaben an den Bund | Gruppe 561 |
562 | Zinsausgaben an Länder | Gruppe 562 |
563 | Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände | Gruppe 563 |
564 | Zinsausgaben an das
Sondervermögen
|
Gruppe 564 |
567 | Zinsausgaben an Zweckverbände | Gruppe 567 |
57 |
Zinsausgaben an Kreditmarkt
|
Obergruppe 57 |
571 | Zinsausgaben an
öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
|
Gruppe 571 |
572 | Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 572 |
573 | Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen (nur Bund) | Gruppe 573 |
575 | Zinsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt | Gruppe 575 |
576 | Zinsausgaben an Ausland | Gruppe 576 |
58 |
Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften,
Sondervermögen und gebietskörperschaftliche
Zusammenschlüsse
|
Obergruppe 58 |
581 | Tilgungsausgaben an den Bund | Gruppe 581 |
582 | Tilgungsausgaben an Länder | Gruppe 582 |
583 | Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände | Gruppe 583 |
584 | Tilgungsausgaben an
Sondervermögen
|
Gruppe 584 |
587 | Tilgungsausgaben an Zweckverbände | Gruppe 587 |
59 |
Tilgungsausgaben an Kreditmarkt
|
Obergruppe 59 |
591 | Tilgungsausgaben an
öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
|
Gruppe 591 |
592 | Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 592 |
593 | Tilgungsausgaben für
Ausgleichsforderungen (nur Bund)
|
Gruppe 593 |
595 | Tilgungsausgaben an
sonstigen Kreditmarkt im Inland
|
Gruppe 595 |
596 | Tilgungsausgaben an Ausland | Gruppe 596 |
6 |
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
|
Hauptgruppe 6 |
61 |
Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen
an öffentlichen Bereich
|
Obergruppe 61 |
611 | Allgemeine Zuweisungen an Bund | Gruppe 611 |
612 | Allgemeine Zuweisungen an
Länder
|
Gruppe 612 |
613 | Allgemeine Zuweisungen an
Gemeinden und Gemeindeverbände
|
Gruppe 613 |
614 | Allgemeine Zuweisungen an
Sondervermögen
|
Gruppe 614 |
616 | Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 616 |
617 | Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände | Gruppe 617 |
62 |
Schuldendiensthilfen an öffentlichen
Bereich
|
Obergruppe 62 |
621 | Schuldendiensthilfen an den Bund | Gruppe 621 |
622 | Schuldendiensthilfen an Länder | Gruppe 622 |
623 | Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände | Gruppe 623 |
624 | Schuldendiensthilfen an
Sondervermögen
|
Gruppe 624 |
626 | Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 626 |
627 | Schuldendiensthilfen an Zweckverbände | Gruppe 627 |
63 |
Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an
öffentlichen Bereich
|
Obergruppe 63 |
631 | Sonstige Zuweisungen an Bund
|
Gruppe 631 |
632 | Sonstige Zuweisungen an
Länder
|
Gruppe 632 |
633 | Sonstige Zuweisungen an
Gemeinden und Gemeindeverbände
|
Gruppe 633 |
634 | Sonstige Zuweisungen an
Sondervermögen
|
Gruppe 634 |
636 | Sonstige Zuweisungen an
Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
|
Gruppe 636 |
637 | Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände | Gruppe 637 |
66 |
Schuldendiensthilfen an sonstige
Bereiche
|
Obergruppe 66 |
661 | Schuldendiensthilfen an
öffentliche Unternehmen
|
Gruppe 661 |
662 | Schuldendiensthilfen an private Unternehmen | Gruppe 662 |
663 | Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland | Gruppe 663 |
664 | Schuldendiensthilfen an
öffentliche Einrichtungen
|
Gruppe 664 |
666 | Schuldendiensthilfen an Ausland | Gruppe 666 |
67 | Erstattungen an sonstige Bereiche | Gruppe 67 |
671 | Erstattungen an Inland
|
Gruppe 671 |
676 | Erstattungen an Ausland | Gruppe 676 |
68 | Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche | Obergruppe 68 |
681 | Renten, Unterstützungen
und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen
|
Gruppe 681 |
682 | Zuschüsse für
laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen, soweit nicht Gruppe 661
|
Gruppe 682 |
683 | Zuschüsse für
laufende Zwecke an private Unternehmen, soweit nicht Gruppe 662
|
Gruppe 683 |
684 | Zuschüsse für
laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen, ohne
öffentliche Einrichtungen
|
Gruppe 684 |
685 | Zuschüsse für
laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen
|
Gruppe 685 |
686 | Sonstige Zuschüsse
für laufende Zwecke im Inland
|
Gruppe 686 |
687 | Zuschüsse für
laufende Zwecke im Ausland, soweit nicht Gruppe 688
|
Gruppe 687 |
688 | Abführung der Eigenmittel an die EU (nur Bund) | Gruppe 688 |
689 | Sonstige Ausgaben an die EU
|
Gruppe 689 |
69 |
Vermögensübertragungen, soweit nicht
für Investitionen
|
Obergruppe 69 |
691 | Vermögensübertragungen an den Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen | Gruppe 691 |
692 | Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen | Gruppe 692 |
693 | Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen | Gruppe 693 |
697 | Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse | Gruppe 697 |
698 | Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse | Gruppe 698 |
699 | Vermögensübertragungen an Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse | Gruppe 699 |
7 |
Baumaßnahmen
|
Hauptgruppe 7 |
711 | Kleine Neu-, Um- und
Erweiterungsbauten
|
Gruppe 711 |
712 bis 799 | Große Neu-, Um- und
Erweiterungsbauten
|
Gruppe 712 bis799 |
712 | Hochbaumaßnahmen
|
Gruppe 712 |
731 | Straßenbaumaßnahmen | Gruppe 731 |
741 | Hafenbaumaßnahmen | Gruppe 741/759 |
761 | Sonstige Tiefbaumaßnahmen | Gruppe 761/779 |
8 |
Sonstige Ausgaben für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen
|
Hauptgruppe 8 |
81 |
Erwerb von beweglichen Sachen
|
Obergruppe 81 |
811 | Erwerb von Fahrzeugen
|
Gruppe 811 |
812 | Erwerb von Geräten und
sonstigen beweglichen Sachen
|
Gruppe 812 |
813 | Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten bei beweglichen Sachen | Gruppe 813 |
82 | Erwerb von unbeweglichen Sachen | Obergruppe 82 |
821 | Erwerb von unbeweglichen
Sachen, soweit nicht Gruppen 822 und 823
|
Gruppe 821 |
822 | Erwerb von unbebauten
Grundstücken
|
Gruppe 822 |
823 | Erwerbsanteile im Rahmen von
ÖPP-Projekten sowie Erwerb von privat vorfinanzierten unbeweglichen Sachen
|
Gruppe 823 |
83 |
Erwerb von Beteiligungen und dgl.
|
Obergruppe 83 |
831 | Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Inland | Gruppe 831 |
836 | Erwerb von Beteiligungen und
dergleichen im Ausland
|
Gruppe 836 |
85 |
Darlehen an öffentlichen Bereich
|
Obergruppe 85 |
851 | Darlehen an Bund | Gruppe 851 |
852 | Darlehen an Länder | Gruppe 852 |
853 | Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände | Gruppe 853 |
854 | Darlehen an
Sondervermögen
|
Gruppe 854 |
856 | Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 856 |
857 | Darlehen an Zweckverbände | Gruppe 857 |
86 | Darlehen an sonstige Bereiche | Obergruppe 86 |
861 | Darlehen an öffentliche
Unternehmen und Einrichtungen
|
Gruppe 861 |
862 | Darlehen an private Unternehmen | Gruppe 862 |
863 | Darlehen an Sonstige im Inland | Gruppe 863 |
866 | Darlehen an Ausland | Gruppe 866 |
87 |
Inanspruchnahme aus
Gewährleistungen
|
|
871 | Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen an das Inland | |
876 | Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen an das Ausland | |
88 |
Zuweisungen für Investitionen an
öffentlichen Bereich
|
|
881 | Zuweisungen für Investitionen an Bund | Gruppe 881 |
882 | Zuweisungen für
Investitionen an Länder
|
Gruppe 882 |
883 | Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände | Gruppe 883 |
884 | Zuweisungen für
Investitionen an Sondervermögen
|
Gruppe 884 |
886 | Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | Gruppe 886 |
887 | Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände | Gruppe 887 |
89 |
Zuschüsse für Investitionen an
sonstige Bereiche
|
Obergruppe 89 |
891 | Zuschüsse für
Investitionen an öffentliche Unternehmen
|
Gruppe 891 |
892 | Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen | Gruppe 892 |
893 | Zuschüsse für
Investitionen an Sonstige im Inland
|
Gruppe 893 |
894 | Zuschüsse für
Investitionen an öffentliche Einrichtungen
|
Gruppe 894 |
896 | Zuschüsse für Investitionen an Ausland | Gruppe 896 |
9 | Besondere Finanzierungsausgaben | Hauptgruppe 9 |
91 |
Zuführungen an Rücklagen, Fonds und
Stöcke
|
Obergruppe 91 |
912 | Zuführungen an die Betriebsmittelrücklage | Gruppe 912 |
915 | Zuführungen an die Konjunkturausgleichsrücklage | Gruppe 915 |
916 | Zuführungen an Fonds und Stöcke | Gruppe 916 |
919 | Zuführungen an sonstige Rücklagen | Gruppe 919 |
96 |
Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus
Vorjahren
|
Obergruppe 96 |
97 | Globale Mehr- und Minderausgaben | Obergruppe 97 |
971 | Globale Mehrausgaben
|
Gruppe 971 |
972 | Globale Minderausgaben
|
Gruppe 972 |
98 | Haushaltstechnische Verrechnungen | Obergruppe 98 |
981 | Verrechnungen zwischen
Kapiteln
|
Gruppe 981 |
982 | Durchlaufende Posten
|
Gruppe 982 |
984 | Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) | Gruppe 984 |
985 | Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) | Gruppe 985 |
986 | Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen) | Gruppe 986 |
989 | Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen | Gruppe 989 |
2. Funktionenplan (mt Zuordnungshinweisen) und Allgemeine Vorschriften
A. Allgemeine Vorschriften um Funktionenplan
1. Der Funktionenplan enthält die Gliederungsmerkmale für eine systematische Darstellung der Einnahmen und Ausgaben nach einzelnen Aufgabenbereichen.
Der Funktionenplan gliedert sich für Bund und Länder übereinstimmend in
Hauptfunktionen: | Gliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl, |
Oberfunktionen: | Gliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl, |
Funktionen: | Gliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl. |
Die Untergliederung nach Oberfunktionen bzw. Funktionen beginnt mit der Ziffer 1 in der zweiten bzw. dritten Stelle. Die Ziffer 0 ist in der zweiten und dritten Stelle für die Summierung der Oberfunktionen zur Hauptfunktion bzw. der Funktionen zur Oberfunktion vorgesehen. Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten erläutert.
2. Schließt eine Zweckbestimmung mehrere vollständige Funktionen verschiedener Art ein, so ist nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.
3. Der Funktionenplan sieht für bestimmte Aufgabengebiete (vgl. z.B. 111, 188, 21, 311, 331, 341, 51, 61, 71) eine Trennung der Verwaltung von den Fachaufgaben und Förderungsmaßnahmen vor. Der ,Verwaltung sind die
- | Verwaltungseinnahmen (Obergruppe 11), |
- | Personalausgaben (Hauptgruppe 4), |
- | sächlichen Verwaltungsausgaben (Obergruppen 51 bis 54), |
- | Erstattungen von Verwaltungsausgaben (Obergruppen 23, 26 und 63) und |
- | Ausgaben für Investitionen, soweit sie Verwaltungsgebäude betreffen (aus Hauptgruppen 7 und 8), |
der Verwaltungsaufgaben wahrnehmenden Stellen zuzuordnen.
Eine solche Trennung ist bei anderen Aufgabengebieten nicht vorgesehen. Hier erfolgt eine Zuordnung zu den wahrgenommenen Fachaufgaben (z.B. ,313 Arbeitsschutz).
B. Funktionenplan (mt Zuordnungshinweisen)
0 | Allgemeine Dienste | Hauptfunktion 0 | ||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
01 | Politische Führung und zentrale Verwaltung | Oberfunktion 01 | ||||||||||||||||||||||
011 | Politische Führung | Funktion 011 | ||||||||||||||||||||||
Beauftragte in besonderen Angelegenheiten, z.B.
|
||||||||||||||||||||||||
Bundespräsidentin oder Bundespräsident und Bundespräsidialamt | ||||||||||||||||||||||||
Rechnungshöfe und Prüfungsämter als nachgeordnete Dienststellen der Rechnungshöfe | ||||||||||||||||||||||||
Regierung und Ministerien, Senatsverwaltung der Stadtstaaten
|
||||||||||||||||||||||||
Volksvertretungen, z.B.
|
||||||||||||||||||||||||
012 | Innere Verwaltung | Funktion 012 | ||||||||||||||||||||||
z.B.
|
||||||||||||||||||||||||
013 | Informationswesen | Funktion 013 | ||||||||||||||||||||||
Nachrichten und Informationen für Zwecke der politischen
Führung, Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Unterrichtung der Bevölkerung über wirtschaftspolitische Fragen, steuerliche Maßnahmen, Angelegenheiten der Gesundheitspolitik, Verkehrspolitik usw. durch Presse, Rundfunk, Fernsehen und sonstige Publikationsmittel (Fachinformationen und Fachveröffentlichungen sind der für den betreffenden Aufgabenbereich vorgesehenen Funktion zuzuordnen). |
||||||||||||||||||||||||
014 | Statistischer Dienst | Funktion 014 | ||||||||||||||||||||||
z.B.
|
||||||||||||||||||||||||
015 | Zivildienst | Funktion 015 | ||||||||||||||||||||||
Bundesamt für den Zivildienst Zivildienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, z.B.
|
||||||||||||||||||||||||
016 | Hochbauverwaltung | Funktion 016 | ||||||||||||||||||||||
Soweit als besondere Behörden und Einrichtungen im Haushaltsplan veranschlagt (einschließlich nicht ausgliederbarer tiefbautechnischer Büros oder Abteilungen), z.B. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung | ||||||||||||||||||||||||
Auftragsweise Durchführung von Bauaufgaben durch die Länder | ||||||||||||||||||||||||
(Nicht enthalten: ausgliederbare Straßenbauverwaltung, vgl. Funktion 711) | ||||||||||||||||||||||||
018 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, soweit nicht unter Funktionen 048, 058, 068, 118 und 138 | Funktion 018 | ||||||||||||||||||||||
Sämtliche Ausgaben und Einnahmen für Versorgung einschließlich Beihilfen, Fürsorgeleistungen und Unterstützungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebene | ||||||||||||||||||||||||
019 | Sonstige allgemeine Staatsaufgaben | Funktion 019 | ||||||||||||||||||||||
Bundesnachrichtendienst | ||||||||||||||||||||||||
Rechenzentren | ||||||||||||||||||||||||
(Rechenzentren einzelner Verwaltungen oder Einrichtungen sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen) | ||||||||||||||||||||||||
Sachverständigenrat | ||||||||||||||||||||||||
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) | ||||||||||||||||||||||||
02 | Auswärtige Angelegenheiten | Oberfunktion 02 | ||||||||||||||||||||||
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Bundes im Ausland | ||||||||||||||||||||||||
Ausgaben für Honorarkonsuln, Passstellen usw. | ||||||||||||||||||||||||
022 | Internationale Organisationen | Funktion 022 | ||||||||||||||||||||||
Beteiligungen an europäischen Organisationen und Einrichtungen der Vereinten Nationen | ||||||||||||||||||||||||
Hierzu gehören die im Rahmen der internationalen Beziehungen
vereinbarten Beitragsanteile zu den Verwaltungshaushalten oder Beiträge
ähnlicher Art, z.B. an
|
||||||||||||||||||||||||
023 | Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | Funktion 023 | ||||||||||||||||||||||
Beteiligungen, Beiträge und Zuschüsse an besondere
Organisationen und Dienststellen, z.B.
z.B.
|
||||||||||||||||||||||||
024 | Auslandsschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im Ausland | Funktion 024 | ||||||||||||||||||||||
Förderung deutscher Schulen im Ausland und internationaler Schulen | ||||||||||||||||||||||||
Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland, z.B.
|
||||||||||||||||||||||||
029 | Sonstige auswärtige Angelegenheiten | Funktion 029 | ||||||||||||||||||||||
Sonstige Aufgaben im Rahmen der internationalen Beziehungen, z.B. Ausgaben für Kommissionen, Arbeitsdelegationen, Teilnahme an Tagungen im Ausland | ||||||||||||||||||||||||
Zuschüsse an verschiedene Organisationen, z.B.
|
||||||||||||||||||||||||
04 | Öffentliche Sicherheit und Ordnung | Oberfunktion 04 | ||||||||||||||||||||||
042 | Polizei | Funktion 042 | ||||||||||||||||||||||
Behörden und Einrichtungen nach dem Gesetz über die Bundespolizei | ||||||||||||||||||||||||
Vollzugsorgane und -einrichtungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit | ||||||||||||||||||||||||
043 | Öffentliche Ordnung | Funktion 043 | ||||||||||||||||||||||
Allgemeine öffentliche Ordnungsmaßnahmen, z.B.
|
||||||||||||||||||||||||
044 | Brandschutz | Funktion 044 | ||||||||||||||||||||||
Maßnahmen und Einrichtungen der Länder für den Brandschutz | ||||||||||||||||||||||||
045 | Bevölkerungs- und Katastrophenschutz | Funktion 045 | ||||||||||||||||||||||
Maßnahmen des Bundes zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung sowie Vorsorgemaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung, des Verkehrs und des Fernmeldewesens | ||||||||||||||||||||||||
Besondere Einrichtungen bzw. Maßnahmen, z.B.
|
||||||||||||||||||||||||
Maßnahmen des Bundes nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz | ||||||||||||||||||||||||
Maßnahmen der Länder im Zusammenhang mit den Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes einschließlich des Verwaltungsaufwandes | ||||||||||||||||||||||||
Sonstige Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung, soweit nicht bei den Funktionen 042 oder 044 zugeordnet, z.B.
|
||||||||||||||||||||||||
046 | Wetterdienst | Funktion 046 | ||||||||||||||||||||||
Einrichtungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der
Meteorologie, z.B.
|
||||||||||||||||||||||||
047 | Schutz der Verfassung | Funktion 047 | ||||||||||||||||||||||
z.B. Bundesamt und Landesämter für Verfassungsschutz | ||||||||||||||||||||||||
048 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung | Funktion 048 | ||||||||||||||||||||||
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018 | ||||||||||||||||||||||||
05 | Rechtsschutz | Oberfunktion 05 | ||||||||||||||||||||||
051 | Gerichte und Staatsanwaltschaften | Funktion 051 | ||||||||||||||||||||||
056 | Justizvollzugsanstalten | Funktion 056 | ||||||||||||||||||||||
Hierzu gehören auch:
|
||||||||||||||||||||||||
058 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich des Rechtsschutzes (nur Länder) | Funktion 058 | ||||||||||||||||||||||
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018 | ||||||||||||||||||||||||
059 | Sonstige Rechtsschutzaufgaben | Funktion 059 | ||||||||||||||||||||||
Besondere Aufgaben der Rechtspflege, z.B.
|
||||||||||||||||||||||||
06 | Finanzverwaltung | Oberfunktion 06 | ||||||||||||||||||||||
061 | Steuer- und Zollverwaltung | Funktion 061 | ||||||||||||||||||||||
Bundesfinanzverwaltung | ||||||||||||||||||||||||
Informationstechnikzentrum Bund | ||||||||||||||||||||||||
Bundeszentralamt für Steuern | ||||||||||||||||||||||||
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen | ||||||||||||||||||||||||
Bundesmonopolverwaltung für Branntwein | ||||||||||||||||||||||||
Generalzolldirektion | ||||||||||||||||||||||||
Zollfahndungsämter | ||||||||||||||||||||||||
Landesfinanzverwaltung | ||||||||||||||||||||||||
062 | Schulden-, Vermögens- und sonstige Finanzverwaltung | Funktion 062 | ||||||||||||||||||||||
Bundesschuldenverwaltung, Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH | ||||||||||||||||||||||||
Kassenverwaltungen, soweit als besondere Einrichtungen veranschlagt |
||||||||||||||||||||||||
Schuldenverwaltung der Länder, soweit besonders veranschlagt |
||||||||||||||||||||||||
Sonstige Angelegenheiten der Finanzverwaltung | ||||||||||||||||||||||||
Verteidigungslastenverwaltung | ||||||||||||||||||||||||
Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit Einrichtungen der Allgemeinen Finanzverwaltung (vgl. auch Funktion 012) |
||||||||||||||||||||||||
Zentrale Datenstelle der Länderfinanzminister | ||||||||||||||||||||||||
Verwaltung des Grundvermögens, soweit nicht von anderen Bereichen wahrgenommen |
||||||||||||||||||||||||
Verwaltung des Kapitalvermögens und Sondervermögens,
soweit nicht in Einzelfällen von anderen Bereichen wahrgenommen |
||||||||||||||||||||||||
068 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der, Finanzverwaltung | Funktion 068 | ||||||||||||||||||||||
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018 | ||||||||||||||||||||||||
1 | Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten | Hauptfunktion 1 | ||||||||||||||||||||||
11/12 | Allgemeinbildende und berufliche Schulen | Oberfunktion 11/12 | ||||||||||||||||||||||
Unter den jeweiligen Schularten für öffentliche Schulen
und Privatschulen sind auch die Ausgaben für Abendschulen und
Einrichtungen des Fernunterrichts zuzuordnen. Einbezogen werden dort Ausgaben
für Personal (einschließlich Vergütungen/Bezüge der
Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendare sowie der
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter; sofern eine Aufteilung
nicht möglich ist, bei Funktion 129), die Schulunterhaltung, Bau- und
andere Investitionen, für schulartspezifische Modellversuche, für
Lehr- und Lernmittel, für schulische Betreuungsangebote. (Nicht enthalten: Auslandsschulen, vgl. Funktion 024.) |
||||||||||||||||||||||||
111 | Unterrichtsverwaltung | Funktion 111 | ||||||||||||||||||||||
z.B.
|
||||||||||||||||||||||||
112 | Öffentliche Grundschulen | Funktion 112 | ||||||||||||||||||||||
Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft mit angegliedertem Schulkindergarten, angegliederter Vorklasse (die Grundschulen umfassen grundsätzlich die Klassen 1 bis 4, in einigen Ländern die Klassen 1 bis 6) | ||||||||||||||||||||||||
113 | Private Grundschulen | Funktion 113 | ||||||||||||||||||||||
Grundschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 112 | ||||||||||||||||||||||||
114 | Öffentliche weiterführende
allgemeinbildende Schulen (ohne Sonderschulen/Förderschulen) |
Funktion 114 | ||||||||||||||||||||||
Weiterführende allgemeinbildende Schulen in
öffentlicher Trägerschaft, z.B.
|
||||||||||||||||||||||||
115 | Private weiterführende allgemeinbildende Schulen (ohne Sonderschulen/Förderschulen) | Funktion 115 | ||||||||||||||||||||||
Weiterführende allgemeinbildende Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 114 | ||||||||||||||||||||||||
118 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Schulen (nur Länder) | Funktion 118 | ||||||||||||||||||||||
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018 | ||||||||||||||||||||||||
124 | Öffentliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs | Funktion 124 | ||||||||||||||||||||||
Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in öffentlicher Trägerschaft, wie Sonderschulen/Förderschulen für seh-, körper-, geistig- und lernbehinderte Menschen sowie für Hörgeschädigte und für Erziehungshilfe, Schulen für sprachbehinderte Menschen, Schulen für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung, auch Sonderschulen/Förderschulen mit angegliederten schulvorbereitenden Einrichtungen | ||||||||||||||||||||||||
(Nicht enthalten: öffentliche berufliche Sonderschulen/Förderschulen, vgl. Funktion 127; Ausgaben für den integrativen Unterricht von behinderten Menschen an öffentlichen Grundschulen und öffentlichen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, vgl. Funktionen 112 und 114; Sonderkindergärten gemäß SGB VIII, vgl. Oberfunktion 27.) | ||||||||||||||||||||||||
125 | Private Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs | Funktion 125 | ||||||||||||||||||||||
Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 124 |
127 | Öffentliche berufliche Schulen | Funktion 127 | ||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Berufliche Schulen in öffentlicher Trägerschaft:
|
||||||||||||||||||||||||
128 | Private berufliche Schulen | Funktion 128 | ||||||||||||||||||||||
Berufliche Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 127 | ||||||||||||||||||||||||
129 | Sonstige schulische Aufgaben | Funktion 129 | ||||||||||||||||||||||
Nicht aufgliederbare Maßnahmen für allgemeinbildende
und berufliche Schulen, z.B. schulartübergreifende Maßnahmen wie
Förderung
|
||||||||||||||||||||||||
13 | Hochschulen | Oberfunktion 13 | ||||||||||||||||||||||
132 | Hochschulkliniken | Funktion 132 | ||||||||||||||||||||||
Hochschulkliniken | ||||||||||||||||||||||||
Sonderforschungsbereiche an Hochschulkliniken | ||||||||||||||||||||||||
133 | Öffentliche Hochschulen und Berufsakademien | Funktion 133 | ||||||||||||||||||||||
Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft:
|
||||||||||||||||||||||||
(Nicht enthalten: öffentliche Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, vgl. Funktion 127) | ||||||||||||||||||||||||
134 | Private Hochschulen und Berufsakademien | Funktion 134 | ||||||||||||||||||||||
Hochschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 133: | ||||||||||||||||||||||||
Berufsakademien in privater Trägerschaft, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist | ||||||||||||||||||||||||
(Nicht enthalten: private Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, vgl. Funktion 128) | ||||||||||||||||||||||||
137 | Deutsche Forschungsgemeinschaft | Funktion 137 | ||||||||||||||||||||||
Nur Zahlungen von Bund und Ländern an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) als Grund- bzw. Sonderfinanzierungen (für die Finanzierung des Normal- und Schwerpunktverfahrens, der Sonderforschungsbereiche und Forschergruppen, des Heisenberg-Programms, des Leibniz-Programms, der Habilitationsförderung, der Graduiertenkollegs, der Forschungszentren, der Exzellenzinitiative) | ||||||||||||||||||||||||
(Nicht enthalten: mit DFG-Mitteln finanzierte Ausgaben der Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132; der Hochschulen, vgl. Funktionen 133 und 134) | ||||||||||||||||||||||||
138 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Hochschulen (nur Länder) | Funktion 138 | ||||||||||||||||||||||
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018 | ||||||||||||||||||||||||
139 | Sonstige Hochschulaufgaben | Funktion 139 | ||||||||||||||||||||||
z.B.
|
||||||||||||||||||||||||
14 | Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende und dergleichen | Oberfunktion 14 | ||||||||||||||||||||||
141 | Förderung für Schülerinnen und Schüler | Funktion 141 | ||||||||||||||||||||||
BAföG für Schülerinnen und Schüler | ||||||||||||||||||||||||
Stipendien für Schülerinnen und Schüler | ||||||||||||||||||||||||
Individuelle Zuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern für Schulbücher, Klassenfahrten und dergleichen | ||||||||||||||||||||||||
(Nicht enthalten: Schülerbeförderung, vgl. Funktion 145) | ||||||||||||||||||||||||
142 | Förderung für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs | Funktion 142 | ||||||||||||||||||||||
Förderung für Studierende:
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144 | Förderung für Weiterbildungsteilnehmende | Funktion 144 | ||||||||||||||||||||||
z.B. Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (sog. Meister-BAföG) | ||||||||||||||||||||||||
145 | Schülerbeförderung | Funktion 145 | ||||||||||||||||||||||
Fahrtkostenzuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern | ||||||||||||||||||||||||
Ausgaben für die Schülerbeförderung (Zahlungen an Bus- oder andere Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs) | ||||||||||||||||||||||||
15 | Sonstiges Bildungswesen | Oberfunktion 15 | ||||||||||||||||||||||
(Nicht enthalten: Jugendarbeit, Tageseinrichtungen für Kinder, vgl. Oberfunktionen 26 und 27) | ||||||||||||||||||||||||
152 | Volkshochschulen | Funktion 152 | ||||||||||||||||||||||
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen,
Förderung von Einrichtungen Dritter, z.B.
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153 | Sonstige Weiterbildung (ohne Förderung für Teilnehmende) | Funktion 152 | ||||||||||||||||||||||
Förderung der Durchführung einzelner
Weiterbildungsmaßnahmen wie Informatik-, Sprach-, Rhetorik-, Schweiß-, Elektronik-, Umweltkurse |
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Spezielle Maßnahmen der Erwachsenen-, Frauen- und Seniorenbildung | ||||||||||||||||||||||||
Weiterbildungsmaßnahmen für Landfrauen oder andere spezielle Zielgruppen | ||||||||||||||||||||||||
Sprachkurse für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler | ||||||||||||||||||||||||
Überbetriebliche Lehrwerkstätten | ||||||||||||||||||||||||
Werkkunstschulen | ||||||||||||||||||||||||
Weiterbildungsstätten | ||||||||||||||||||||||||
Förderung von Ausbildungszentren der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern | ||||||||||||||||||||||||
Sprachschulen (nicht als berufsbildende Schulen anerkannt) | ||||||||||||||||||||||||
Kulturpädagogische Einrichtungen | ||||||||||||||||||||||||
Bundeszentrale/Landeszentralen für politische Bildung | ||||||||||||||||||||||||
(Nicht enthalten: Schulen, vgl. Oberfunktion 11/12; Musikschulen, vgl. Funktion 185; verwaltungsinterne Schulen des öffentlichen Dienstes, vgl. Oberfunktionen 01 und 04; Förderung der Jugendarbeit, Jugendbildungsstätten, vgl. Funktion 261; Zuschüsse an Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Umschulungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktförderung, vgl. Funktion 253; Volkshochschulen, vgl. Funktion 152; Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte, vgl. Funktionen 154 und 155; Rehabilitationsmaßnahmen, vgl. Funktion 314) | ||||||||||||||||||||||||
154 | Ausbildung der Lehrkräfte | Funktion 154 | ||||||||||||||||||||||
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | ||||||||||||||||||||||||
Förderung von Einrichtungen Dritter, z.B. Studienseminare für die Ausbildung von Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendaren sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern | ||||||||||||||||||||||||
(Nicht enthalten: Hochschulen, vgl. Oberfunktion 13; Vergütungen/Bezüge der Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendare sowie der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, vgl. Oberfunktion 11/12) | ||||||||||||||||||||||||
155 | Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte | Funktion 155 | ||||||||||||||||||||||
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | ||||||||||||||||||||||||
Förderung von Einrichtungen Dritter, z.B.
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16 | Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen | Oberfunktion 16 | ||||||||||||||||||||||
162 | Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, Fachinformationszentren | Funktion 162 | ||||||||||||||||||||||
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | ||||||||||||||||||||||||
Förderung von Einrichtungen Dritter | ||||||||||||||||||||||||
(Nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vgl. Funktion 164) | ||||||||||||||||||||||||
163 | Wissenschaftliche Museen | Funktion 163 | ||||||||||||||||||||||
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | ||||||||||||||||||||||||
Förderung von Einrichtungen Dritter | ||||||||||||||||||||||||
(Nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vgl. Funktion 164) | ||||||||||||||||||||||||
164 | Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern (ohne Deutsche Forschungsgemeinschaft) | Funktion 164 | ||||||||||||||||||||||
Institutionelle Förderung von Helmholtz-Zentren, Instituten der Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft, Instituten der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, Akademien der Wissenschaften | ||||||||||||||||||||||||
165 | Forschung und experimentelle Entwicklung | Funktion 165 | ||||||||||||||||||||||
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | ||||||||||||||||||||||||
Förderung von Einrichtungen Dritter, z.B.
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Einzelmaßnahmen der Forschung und experimentellen Entwicklung gemäß der Systematik für die Analyse und den Vergleich wissenschaftlicher Programme und Haushalte (NABS 2007, Herausgeber: Eurostat) | ||||||||||||||||||||||||
(Nicht enthalten: Grundlagenforschung: mit Allgemeinen Hochschulforschungsmitteln finanzierte FuE [Kapitel 12 der NABS], vgl. Oberfunktion 13) | ||||||||||||||||||||||||
167 | Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Organisationen und zwischenstaatliche Forschungseinrichtungen | Funktion 167 | ||||||||||||||||||||||
Institutionelle Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Einrichtungen wie CERN, EMBL | ||||||||||||||||||||||||
18/19 | Kultur und Religion | Oberfunktion 18/19 | ||||||||||||||||||||||
(Nicht enthalten: kulturelle Angelegenheiten im Ausland, vgl. Funktion 024) | ||||||||||||||||||||||||
181 | Theater | Funktion 181 | ||||||||||||||||||||||
Theater, Opernhäuser | ||||||||||||||||||||||||
Förderung von Theaterfestivals | ||||||||||||||||||||||||
Kulturpreise für Theater | ||||||||||||||||||||||||
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Theater | ||||||||||||||||||||||||
182 | Musikpflege | Funktion 182 | ||||||||||||||||||||||
Berufsorchester (soweit nicht Teil eines Theaters) | ||||||||||||||||||||||||
Chöre | ||||||||||||||||||||||||
Musikhallen | ||||||||||||||||||||||||
Förderung von Musikfestspielen und Rockkonzerten | ||||||||||||||||||||||||
Kulturpreise für Musik | ||||||||||||||||||||||||
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Musikpflege | ||||||||||||||||||||||||
183 | Museen, Sammlungen, Ausstellungen | Funktion 183 | ||||||||||||||||||||||
Museen | ||||||||||||||||||||||||
Sammlungen | ||||||||||||||||||||||||
Permanente Kunstausstellungen | ||||||||||||||||||||||||
Heimat-, Literatur- und Musikarchive | ||||||||||||||||||||||||
Förderung einzelner Ausstellungen | ||||||||||||||||||||||||
Förderung der bildenden Künste | ||||||||||||||||||||||||
Arbeitsstipendien und Kunstpreise für bildende Künstler | ||||||||||||||||||||||||
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelausstellungen |
184 | Zoologische und botanische Gärten | Funktion 184 | ||||||||||
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Tierparks | ||||||||||||
Aquarien | ||||||||||||
Botanische Gärten | ||||||||||||
(Nicht enthalten: Landschaftsparks, vgl. Funktion 321) | ||||||||||||
185 | Musikschulen | Funktion 185 | ||||||||||
Jugendmusikschulen | ||||||||||||
(Nicht enthalten: berufsbildende Schulen, vgl. Funktionen 127 und 128) | ||||||||||||
186 | Nichtwissenschaftliche Bibliotheken | Funktion 186 | ||||||||||
Büchereien | ||||||||||||
Lesehallen | ||||||||||||
Jugend- und Wanderbüchereien | ||||||||||||
Einrichtungen des Bibliothekswesens | ||||||||||||
Musikbibliotheken | ||||||||||||
(Nicht enthalten: wissenschaftliche Bibliotheken, wissenschaftliche Archive, vgl. Funktion 162; Medienstellen der Schulen, vgl. Funktion 129) | ||||||||||||
187 | Sonstige Kulturpflege | Funktion 187 | ||||||||||
Kommunale Kinos | ||||||||||||
Kulturzentren | ||||||||||||
Sternwarten (soweit nicht Forschungseinrichtungen) | ||||||||||||
Einrichtungen des Filmwesens | ||||||||||||
Einrichtungen der Heimatpflege | ||||||||||||
Institutionelle Förderung von Zirkussen | ||||||||||||
Institutionelle Förderung von Gesellschaften zur Pflege und Verbreitung des Werkes von Literaten | ||||||||||||
Filmförderung (Kino- und Fernsehfilm) | ||||||||||||
Förderung von Filmfestivals, Heimat-, Brauchtumsfesten und der Literatur | ||||||||||||
Literatur- und allgemeine Kunstpreise | ||||||||||||
Arbeitsstipendien für Schriftsteller | ||||||||||||
Durchführung gesondert veranschlagter Filmfestivals | ||||||||||||
(Nicht enthalten: Dorf- und Gemeinschaftshäuser sowie Stadt- und Mehrzweckhallen, vgl. Oberfunktion 43; Sporthallen, vgl. Funktion 322; Sammlungen und Archive, vgl. Funktionen 162, 163, 183, 186; Kunstschulen u.ä. kulturpädagogische Einrichtungen, vgl. Funktion 153; institutionelle Förderung von Gesellschaften, deren primäre Aufgabe es ist, spezielle Kultureinrichtungen wie Theater, Museen oder Archive zu betreiben, vgl. Funktionen 181 bis 186) | ||||||||||||
188 | Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten | Funktion 188 | ||||||||||
Landesämter für Denkmalpflege | ||||||||||||
Verwaltung staatlicher Schlösser und Gärten | ||||||||||||
(Nicht enthalten: Einrichtungen des Bibliothekswesens, vgl. Funktion 186; Naturschutzverwaltung, vgl. Funktion 331; Landesdenkmalämter und Verwaltungsstellen staatlicher Schlösser, wenn der Schwerpunkt bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schlösser und Denkmale liegt, vgl. Funktion 195) | ||||||||||||
195 | Denkmalschutz und -pflege | Funktion 195 | ||||||||||
Einrichtungen
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Zuschüsse für die Erhaltung, die Restaurierung und den Wiederaufbau von Bau-, Boden- und Kunstdenkmalen | ||||||||||||
(nicht einzubeziehen: Schlösser, die als Gebäude für andere Einrichtungen dienen [z.B. Forschungsinstitut, vgl. Funktionen 162 bis 165; Weiterbildungsstätte, vgl. Oberfunktion 15]) | ||||||||||||
199 | Kirchliche Angelegenheiten | Funktion 199 | ||||||||||
Zuschüsse an Religionsgemeinschaften | ||||||||||||
Förderung von Einzelmaßnahmen für religiöse Zwecke | ||||||||||||
(Nicht enthalten: Zuschüsse an Religionsgemeinschaften für die Errichtung und Unterhaltung von Schulen, vgl. Funktionen 112 bis 128; für Sozialeinrichtungen, vgl. Oberfunktionen 23 und 24; für Gesundheitseinrichtungen, vgl. Oberfunktion 31) | ||||||||||||
2 | Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik | Hauptfunktion 2 | ||||||||||
21 | Verwaltung für soziale Angelegenheiten | Oberfunktion 21 | ||||||||||
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und ggf. Bauten und Beschaffungen. Hierzu gehört auch die Erstattung von Verwaltungskosten. | ||||||||||||
Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. | ||||||||||||
219 | Sonstige Verwaltung für soziale Angelegenheiten | Funktion 219 | ||||||||||
z.B.
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22 | Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung | Oberfunktion 22 | ||||||||||
223 | Unfallversicherung | Funktion 223 | ||||||||||
Aufwand des Bundes und der Länder als Träger der Unfallversicherung nach dem SGB VII | ||||||||||||
Fremdrenten in der Unfallversicherung | ||||||||||||
Zuschüsse an
|
||||||||||||
224 | Krankenversicherung | Funktion 224 | ||||||||||
Leistungen und Erstattungen an die Träger der Krankenversicherung (ohne knappschaftliche Krankenversicherung) | ||||||||||||
227 | Pflegeversicherung | Funktion 227 | ||||||||||
Leistungen und Erstattungen an die Träger der Pflegeversicherung | ||||||||||||
229 | Sonstige Sozialversicherungen | Funktion 229 | ||||||||||
z.B.
|
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23 | Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u.Ä. (ohne Leistungen nach dem SGB VIII) | Oberfunktion 23 | ||||||||||
231 | Kindergeld, Kinderzuschlag | Funktion 231 | ||||||||||
232 | Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz | Funktion 232 | ||||||||||
233 | Wohngeld | Funktion 233 | ||||||||||
235 | Soziale Einrichtungen | Funktion 235 | ||||||||||
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen sowie Förderung von Einrichtungen Dritter, | ||||||||||||
z.B. Einrichtungen für behinderte Menschen, für Wohnungslose, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge |
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(Nicht enthalten: Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Kindertagesbetreuung, vgl. Oberfunktionen 26 und 27; Einrichtungen der Kriegsopferversorgung, vgl. Funktion 241) | ||||||||||||
236 | Förderung der Wohlfahrtspflege | Funktion 236 | ||||||||||
Zahlungen an andere Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege | ||||||||||||
(Nicht enthalten: Zuschüsse für individuelle Hilfeleistungen, vgl. Oberfunktion 28) | ||||||||||||
237 | Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz | Funktion 237 | ||||||||||
24 | Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen | Oberfunktion 24 | ||||||||||
241 | Kriegsopferversorgung und -fürsorge und gleichartige Leistungen | Funktion 241 | ||||||||||
Aufwendungen für Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene, ihnen gleichgestellte Personen und für Angehörige von Kriegsgefangenen nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Häftlingshilfegesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer | ||||||||||||
Einrichtungen der Kriegsopferversorgung | ||||||||||||
Ausgaben für die Kriegsopferfürsorge | ||||||||||||
Leistungen an Beschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz, ihnen gleichgestellte Personen sowie an Angehörige von Kriegsgefangenen | ||||||||||||
243 | Lastenausgleich | Funktion 243 | ||||||||||
244 | Wiedergutmachung | Funktion 244 | ||||||||||
Entschädigungsleistungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nach dem Bundesentschädigungsgesetz und den landesrechtlichen Vorschriften | ||||||||||||
Leistungen nach den Rehabilitierungsgesetzen | ||||||||||||
Sonstige Wiedergutmachungsleistungen, z.B.
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246 | Vertriebene und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler | Funktion 246 | ||||||||||
Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern | ||||||||||||
Maßnahmen zur Förderung der Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie Vertriebenen | ||||||||||||
Leistungen für Spätaussiedlerinnen und
Spätaussiedler sowie Vertriebene außerhalb der Sozialhilfe, z.B.
|
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249 | Sonstige Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen | Funktion 249 | ||||||||||
Andere Aufgaben im Zusammenhang mit Folgen von Krieg und
politischen Ereignissen, z.B.
|
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Stiftung für ehemalige politische Häftlinge | ||||||||||||
Heimkehrerstiftung | ||||||||||||
Unterstützung für deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa einschließlich nicht europäischer Nachfolgestaaten der UdSSR | ||||||||||||
25 | Arbeitsmarktpolitik | Oberfunktion 25 | ||||||||||
251 | Arbeitslosengeld II nach dem SGB II | Funktion 251 |
252 | Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II | Funktion 252 | ||||||||||||||||
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253 | Aktive Arbeitsmarktpolitik | Funktion 253 | ||||||||||||||||
Arbeits- und Berufsförderung von Jugendlichen | ||||||||||||||||||
Förderung überregionaler Einrichtungen oder von Modelleinrichtungen | ||||||||||||||||||
Verbesserung der Beschäftigungssituation, z.B.
|
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Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen | ||||||||||||||||||
Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB II | ||||||||||||||||||
(Nicht enthalten: berufsvorbereitende Maßnahmen, d.h. Förderung der individuellen Aus- und Fortbildung in einem Beruf, vgl. Funktion 153) | ||||||||||||||||||
259 | Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II | Funktion 259 | ||||||||||||||||
26 | Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII (ohne Kindertagesbetreuung) | Oberfunktion 26 | ||||||||||||||||
261 | Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit | Funktion 261 | ||||||||||||||||
Leistungen gemäß den §§ 11 und 12 ggf. i.V.m. den §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Zuwendungen für Mitarbeiterfortbildung anderer Träger in diesem Bereich und einschließlich internationaler Zahlungsverpflichtungen (u.a. Jugendwerke) | ||||||||||||||||||
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 11 und 12 ggf. i.V.m. den §§ 82 und 83 SGB VIII | ||||||||||||||||||
262 | Jugendsozialarbeit | Funktion 262 | ||||||||||||||||
Leistungen gemäß § 13 ggf. i.V.m. den §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Leistungen des Bundes für Integrationsmaßnahmen | ||||||||||||||||||
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß § 13 SGB VIII | ||||||||||||||||||
263 | Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie | Funktion 263 | ||||||||||||||||
Leistungen gemäß den §§ 14 bis 21 ggf. i.V.m. den §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern | ||||||||||||||||||
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 14 bis 21 SGB VIII | ||||||||||||||||||
265 | Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen | Funktion 265 | ||||||||||||||||
Leistungen gemäß den §§ 27 bis 42 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern | ||||||||||||||||||
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 27 bis 42 SGB VIII | ||||||||||||||||||
(Nicht enthalten: Eingliederungshilfe nach dem SGB XII, vgl. Funktion 283) | ||||||||||||||||||
266 | Weitere Aufgaben der Jugendhilfe | Funktion 266 | ||||||||||||||||
Leistungen gemäß den §§ 44 ff. SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern | ||||||||||||||||||
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 44 ff. SGB VIII einschließlich Kriseneinrichtungen und sozialpädagogischer Fortbildungsstätten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher und anderer Träger der Jugendhilfe | ||||||||||||||||||
27 | Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIII | Oberfunktion 27 | ||||||||||||||||
Leistungen gemäß den §§ 22 bis 26 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern | ||||||||||||||||||
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 22 bis 26 SGB VIII | ||||||||||||||||||
Hierzu gehören auch:
|
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271 | Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIII | Funktion 271 | ||||||||||||||||
28 | Soziale Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz | Oberfunktion 28 | ||||||||||||||||
Zu den Leistungen nach dem SGB XII: | ||||||||||||||||||
Hier werden auch solche Ausgaben nachgewiesen, die den Trägern der Sozialhilfe durch Zuschüsse an Träger der freien Wohlfahrtspflege entstehen, wenn diese Mittel zur Durchführung von individuellen Hilfeleistungen bestimmt sind. | ||||||||||||||||||
Hier sind sämtliche Einnahmen im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII zuzuordnen. | ||||||||||||||||||
(Nicht enthalten: Zuwendungen nach dem SGB XII an Dritte zur institutionellen oder pauschalen Förderung, vgl. Funktion 236) | ||||||||||||||||||
281 | Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII | Funktion 281 | ||||||||||||||||
282 | Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII | Funktion 282 | ||||||||||||||||
283 | Eingliederungshilfe nach dem SGB XII | Funktion 283 | ||||||||||||||||
(Nicht enthalten: Eingliederungshilfen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, vgl. Funktion 265) | ||||||||||||||||||
284 | Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII | Funktion 284 | ||||||||||||||||
285 | Weitere Leistungen nach dem SGB XII | Funktion 285 | ||||||||||||||||
286 | Leistungen nach dem SGB XII - nur Flächenländer | Funktion 286 | ||||||||||||||||
Soweit in Flächenländern eine Aufteilung der Leistungen nach dem SGB XII entsprechend der Funktionen 281 bis 285 nicht möglich ist. | ||||||||||||||||||
287 | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz | Funktion 287 | ||||||||||||||||
Hier sind auch die Einnahmen in Form von Kostenbeiträgen, Erstattungen von Sozialleistungsträgern und Leistungen Unterhaltspflichtiger zuzuordnen. | ||||||||||||||||||
29 | Sonstige soziale Angelegenheiten | Oberfunktion 29 | ||||||||||||||||
z.B.
|
||||||||||||||||||
291 | Sonstige soziale Angelegenheiten | Funktion 291 | ||||||||||||||||
3 | Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung | Hauptfunktion 3 | ||||||||||||||||
31 | Gesundheitswesen | Oberfunktion 31 | ||||||||||||||||
311 | Gesundheitsverwaltung | Funktion 311 | ||||||||||||||||
312 | Krankenhäuser und Heilstätten | Funktion 312 | ||||||||||||||||
Krankenhausfinanzierung, Förderung einzelner Einrichtungen der Krankenversorgung | ||||||||||||||||||
Maßregelvollzug | ||||||||||||||||||
(Nicht enthalten: Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132; Gefängniskrankenhäuser, vgl. Funktion 056) | ||||||||||||||||||
313 | Arbeitsschutz | Funktion 313 | ||||||||||||||||
Nicht enthalten sind Maßnahmen für die eigene Verwaltung, z.B. personalärztliche Dienste, Arbeitsschutzbeauftragte | ||||||||||||||||||
314 | Gesundheitsschutz | Funktion 314 | ||||||||||||||||
Allgemeine Maßnahmen, Gesundheits- und
Verbraucherschutz (einschließlich Überwachung),
Gesundheitseinrichtungen, z.B.
|
||||||||||||||||||
32 | Sport und Erholung | Oberfunktion 32 | ||||||||||||||||
321 | Park- und Gartenanlagen | Funktion 321 | ||||||||||||||||
z.B.
|
||||||||||||||||||
322 | Sport | Funktion 322 | ||||||||||||||||
Sportamt (Einrichtungen der Stadtstaaten) | ||||||||||||||||||
Sportanlagen und -einrichtungen, z.B.
|
||||||||||||||||||
Allgemeine Förderung des Sports z.B. Zuwendungen an Sportverbände und -vereine |
||||||||||||||||||
(Nicht enthalten: Förderung des Schulsports, vgl. Funktion 129) |
33 | Umwelt- und Naturschutz | Oberfunktion 33 | ||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
331 | Umwelt- und Naturschutzverwaltung | Funktion 331 | ||||||||||||||||||||||||
Umweltbundesamt | ||||||||||||||||||||||||||
Bundesamt für Naturschutz | ||||||||||||||||||||||||||
Umweltverwaltung der Länder, z.B. Landesanstalten für Immissionsschutz | ||||||||||||||||||||||||||
332 | Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes | Oberfunktion 332 | ||||||||||||||||||||||||
Maßnahmen im Bereich
|
||||||||||||||||||||||||||
Förderung von Vereinen (institutionell) sowie von Projekten von Vereinen und Verbänden | ||||||||||||||||||||||||||
(Nicht enthalten: Ausgaben für Forschung und Entwicklung, vgl. Funktion 165; Fachinformationszentren, vgl. Funktion 162) | ||||||||||||||||||||||||||
34 | Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz | Oberfunktion 34 | ||||||||||||||||||||||||
341 | Verwaltung für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz Bundesamt für Strahlenschutz | Funktion 341 | ||||||||||||||||||||||||
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit | ||||||||||||||||||||||||||
342 | Maßnahmen der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes | Funktion 342 | ||||||||||||||||||||||||
Ausgaben für
|
||||||||||||||||||||||||||
4 | Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste | Hauptfunktion 4 | ||||||||||||||||||||||||
41 | Wohnungswesen | Oberfunktion 41 | ||||||||||||||||||||||||
411 | Förderung des Wohnungsbaues | Funktion 411 | ||||||||||||||||||||||||
Ausgleichszahlungen nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (sog. Fehlbelegungsabgabe) | ||||||||||||||||||||||||||
Darlehen, Zuweisungen und Zuschüsse für z.B.
|
||||||||||||||||||||||||||
Rückflüsse aus Darlehen | ||||||||||||||||||||||||||
Wohnungsbauunternehmen | ||||||||||||||||||||||||||
419 | Sonstiges Wohnungswesen | Funktion 419 | ||||||||||||||||||||||||
Sonstige Angelegenheiten des Wohnungswesens, z.B.
|
||||||||||||||||||||||||||
42 | Geoinformation, Raumordnung und Landesplanung, Städtebauförderung | Oberfunktion 42 | ||||||||||||||||||||||||
421 | Geoinformation | Funktion 421 | ||||||||||||||||||||||||
z.B. Kataster- und Vermessungsverwaltung | ||||||||||||||||||||||||||
422 | Raumordnung und Landesplanung | Funktion 422 | ||||||||||||||||||||||||
Aufgaben der Landesplanung und -entwicklung, Raumplanung und
-ordnung, z.B.
|
||||||||||||||||||||||||||
423 | Städtebauförderung | Funktion 423 | ||||||||||||||||||||||||
Förderung städtebaulicher Sanierungs- und
Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch, z.B. Finanzhilfen oder Ausgaben für
|
||||||||||||||||||||||||||
43 | Kommunale Gemeinschaftsdienste (ohne Straßenbeleuchtung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft) | Oberfunktion 43 | ||||||||||||||||||||||||
Staatliche Förderung kommunaler Einrichtungen sowie eigene Einrichtungen der Stadtstaaten, soweit nicht anderen Bereichen zugeordnet (vgl. Funktionen 043, 321 und 322, Oberfunktion 64, Funktion 726) | ||||||||||||||||||||||||||
431 | Kommunale Gemeinschaftsdienste (ohne Straßenbeleuchtung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft) | Funktion 431 | ||||||||||||||||||||||||
5 | Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Hauptfunktion 5 | ||||||||||||||||||||||||
51 | Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ohne Betriebsverwaltung) | Oberfunktion 51 | ||||||||||||||||||||||||
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und ggf. Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. | ||||||||||||||||||||||||||
511 | Verwaltung für Ernährung und Landwirtschaft | Funktion 511 | ||||||||||||||||||||||||
z.B. Agrarstrukturverwaltung, Verwaltung für Agrarordnung | ||||||||||||||||||||||||||
512 | Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung | Funktion 512 | ||||||||||||||||||||||||
Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung, soweit nicht Teil des Forst-, Jagd- oder Fischereibetriebs (vgl. Funktionen 531 und 532) | ||||||||||||||||||||||||||
52 | Landwirtschaft und Ernährung | Oberfunktion 52 | ||||||||||||||||||||||||
521 | Agrarstruktur und ländlicher Raum | Funktion 521 | ||||||||||||||||||||||||
ggf. Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe
,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Die
wasserwirtschaftlichen und kulturbautechnischen Maßnahmen sowie die
Küstenschutzmaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes' sind der Funktion 623 bzw. der
Funktion 625 zugeordnet.
|
||||||||||||||||||||||||||
522 | Einkommen stabilisierende Maßnahmen | Funktion 522 | ||||||||||||||||||||||||
Nationale Maßnahmen zur Marktstützung | ||||||||||||||||||||||||||
EU-Marktordnungsmaßnahmen | ||||||||||||||||||||||||||
Sonstiges, z.B.
|
||||||||||||||||||||||||||
523 | Landwirtschaftliche Produktion, Tiergesundheit und Ernährung | Funktion 523 | ||||||||||||||||||||||||
Ausgaben und Einnahmen für Versuchsgüter, Versuchsfelder u.ä. Einrichtungen (Nicht enthalten, soweit mit Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbunden; vgl. Hauptfunktion 1) | ||||||||||||||||||||||||||
Landwirtschaftliche Unternehmen, z.B.
|
||||||||||||||||||||||||||
53 | Forstwirtschaft und Jagd, Fischerei | Oberfunktion 53 | ||||||||||||||||||||||||
531 | Forstwirtschaft und Jagd | Funktion 531 | ||||||||||||||||||||||||
z.B. Forstbetriebe | ||||||||||||||||||||||||||
532 | Fischerei | Funktion 532 | ||||||||||||||||||||||||
z.B.
|
||||||||||||||||||||||||||
6 | Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen | Hauptfunktion 6 | ||||||||||||||||||||||||
61 | Verwaltung für Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe und Dienstleistungen | Oberfunktion 61 | ||||||||||||||||||||||||
z.B.
|
611 | Verwaltung für Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe und Dienstleistungen | Funktion 611 | ||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
62 | Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz | Oberfunktion 62 | ||||||||||||||||||||||||
623 | Wasserwirtschaft und Kulturbau | Funktion 623 | ||||||||||||||||||||||||
Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes | ||||||||||||||||||||||||||
Sonstige Maßnahmen | ||||||||||||||||||||||||||
624 | Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken | Funktion 624 | ||||||||||||||||||||||||
625 | Küstenschutz | Funktion 625 | ||||||||||||||||||||||||
Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe ,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes | ||||||||||||||||||||||||||
Sonstige Maßnahmen | ||||||||||||||||||||||||||
63 | Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe | Oberfunktion 63 | ||||||||||||||||||||||||
631 | Kohlenbergbau | Funktion 631 | ||||||||||||||||||||||||
632 | Sonstiger Bergbau | Funktion 632 | ||||||||||||||||||||||||
634 | Verarbeitende Industrie | Funktion 634 | ||||||||||||||||||||||||
z.B. Hilfen für die Werft- und Stahlindustrie | ||||||||||||||||||||||||||
Nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des verarbeitenden Gewerbes | ||||||||||||||||||||||||||
635 | Handwerk und Kleingewerbe | Funktion 635 | ||||||||||||||||||||||||
Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen des
Handwerks und des Kleingewerbes, z.B.
|
||||||||||||||||||||||||||
638 | Baugewerbe | Funktion 638 | ||||||||||||||||||||||||
64 | Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung | Oberfunktion 64 | ||||||||||||||||||||||||
641 | Kernenergie | Funktion 641 | ||||||||||||||||||||||||
z.B.
|
||||||||||||||||||||||||||
642 | Erneuerbare Energieformen | Funktion 642 | ||||||||||||||||||||||||
Demonstrationsvorhaben zur rationellen Energiegewinnung und -verwendung und zur Nutzung der erneuerbaren Energien | ||||||||||||||||||||||||||
643 | Elektrizitätsversorgung | Funktion 643 | ||||||||||||||||||||||||
644 | Wasserversorgung | Funktion 644 | ||||||||||||||||||||||||
645 | Abwasserentsorgung | Funktion 645 | ||||||||||||||||||||||||
646 | Abfallwirtschaft | Funktion 646 | ||||||||||||||||||||||||
Abfallbeseitigung und -verwertung, z.B. Deponien | ||||||||||||||||||||||||||
647 | Straßenreinigung | Funktion 647 | ||||||||||||||||||||||||
649 | Sonstige Energie- und Wasserversorgung | Funktion 649 | ||||||||||||||||||||||||
Erdölversorgung | ||||||||||||||||||||||||||
Förderung der Gaswirtschaft und sonstigen Energiegewinnung, z.B. Bau von Ferngasleitungen und regionalen Erdgasleitungen | ||||||||||||||||||||||||||
Bau von Kohleheizkraftwerken | ||||||||||||||||||||||||||
Fernwärmeversorgung | ||||||||||||||||||||||||||
Kohleveredelungsanlagen | ||||||||||||||||||||||||||
Steinkohlenbevorratung zur Verbesserung der Energieversorgung in Krisenzeiten | ||||||||||||||||||||||||||
Sonstige Maßnahmen der Energiewirtschaft, z.B.
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Unternehmen, die mehrere Versorgungszweige umfassen | ||||||||||||||||||||||||||
Sonstiges, z.B.
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65 | Handel und Tourismus | Oberfunktion 65 | ||||||||||||||||||||||||
651 | Handel | Funktion 651 | ||||||||||||||||||||||||
Handel allgemein
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(Nicht enthalten: Einrichtungen des kommunalen Marktwesens, vgl. Oberfunktion 43) | ||||||||||||||||||||||||||
652 | Tourismus | Funktion 652 | ||||||||||||||||||||||||
z.B.
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66 | Geld- und Versicherungswesen | Oberfunktion 66 | ||||||||||||||||||||||||
661 | Banken und Kreditinstitute | Funktion 661 | ||||||||||||||||||||||||
669 | Sonstiges Geld- und Versicherungswesen | Funktion 669 | ||||||||||||||||||||||||
Versicherungen | ||||||||||||||||||||||||||
Sonstiges, z.B. Internationaler Währungsfonds | ||||||||||||||||||||||||||
68 | Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen | Oberfunktion 68 | ||||||||||||||||||||||||
z.B.
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681 | Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen | Funktion 681 | ||||||||||||||||||||||||
69 | Regionale Fördermaßnahmen | Oberfunktion 69 | ||||||||||||||||||||||||
Einzeln veranschlagte bzw. objektbezogene Maßnahmen sind bei den entsprechenden Funktionen nachzuweisen. | ||||||||||||||||||||||||||
691 | Betriebliche Investitionen | Funktion 691 | ||||||||||||||||||||||||
Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der
Wirtschaftskraft durch Förderung der Rationalisierung, Modernisierung,
Umstellung, Erweiterung und Ansiedlung gewerblicher Betriebe, z.B.
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692 | Verbesserung der Wirtschafts- und Infrastruktur | Funktion 692 | ||||||||||
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Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft | ||||||||||||
Strukturförderungsprogramme | ||||||||||||
Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur | ||||||||||||
7 | Verkehrs- und Nachrichtenwesen | Hauptfunktion 7 | ||||||||||
71 | Verwaltung des Verkehrs- und Nachrichtenwesens | Oberfunktion 71 | ||||||||||
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden und Ämter und ggf. Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. | ||||||||||||
711 | Verwaltung für Straßen- und Brückenbau | Funktion 711 | ||||||||||
Straßenbauverwaltung, Straßenverwaltung | ||||||||||||
712 | Verwaltung für Wasserstraßen und Häfen | Funktion 712 | ||||||||||
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltungen des Bundes und der Länder | ||||||||||||
719 | Sonstige Verkehrs- und Nachrichtenverwaltung | Funktion 719 | ||||||||||
Sonstige Verwaltungsbehörden, z.B.
|
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72 | Straßen | Oberfunktion 72 | ||||||||||
721 | Bundesautobahnen | Funktion 721 | ||||||||||
722 | Bundesstraßen | Funktion 722 | ||||||||||
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz | ||||||||||||
(im Folgenden: EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen. | ||||||||||||
723 | Landesstraßen | Funktion 723 | ||||||||||
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem EKrG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen. | ||||||||||||
724 | Kreisstraßen | Funktion 724 | ||||||||||
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem EKrG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen. | ||||||||||||
725 | Gemeindestraßen | Funktion 725 | ||||||||||
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem EKrG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen. | ||||||||||||
726 | Straßenbeleuchtung | Funktion 726 | ||||||||||
729 | Sonstiger Straßenverkehr | Funktion 729 | ||||||||||
Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr, z.B. Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsunfällen |
||||||||||||
Sonstige Maßnahmen für den Straßenverkehr und
das Straßenwesen, z.B.
|
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73 | Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt | Oberfunktion 73 | ||||||||||
731 | Wasserstraßen und Häfen | Funktion 731 | ||||||||||
Aus- und Neubau, Unterhaltung und Betrieb
|
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Beteiligung an Bauvorhaben Dritter | ||||||||||||
Beteiligung der Länder am Ausbau von Schifffahrtsstraßen und Kanälen | ||||||||||||
Schiffssicherheitsaufgaben | ||||||||||||
(auch Erstattung der Kosten an die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation) | ||||||||||||
Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Ausbau ihrer Hafenanlagen | ||||||||||||
Hafenbetriebe, Umschlag- und Kaibetriebe | ||||||||||||
732 | Förderung der Schifffahrt | Funktion 732 | ||||||||||
74 | Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr | Oberfunktion 74 | ||||||||||
741 | Öffentlicher Personennahverkehr | Funktion 741 | ||||||||||
Finanzhilfen nach dem Regionalisierungsgesetz, dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und landesgesetzliche Regelungen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV/SPNV), | ||||||||||||
z.B. Bau oder Ausbau von Verkehrswegen einschließlich Bau oder Ausbau von Betriebshöfen, zentralen Werkstätten, P+R-Plätzen usw. | ||||||||||||
742 | Eisenbahnen | Funktion 742 | ||||||||||
Maßnahmen für Eisenbahnen z.B.
|
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75 | Luftfahrt | Oberfunktion 75 | ||||||||||
Flugsicherung
|
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Sonstiges, z.B.
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751 | Luftfahrt | Funktion 751 | ||||||||||
77 | Nachrichtenwesen | Oberfunktion 77 | ||||||||||
771 | Post und Telekommunikation | Funktion 771 | ||||||||||
772 | Rundfunk und Fernsehen | Funktion 772 | ||||||||||
z.B. Rundfunkanstalt ,Deutsche Welle | ||||||||||||
79 | Sonstiges Verkehrswesen | Oberfunktion 79 | ||||||||||
Nicht aufgeteilte Maßnahmen zur allgemeinen Förderung
des Verkehrs, z.B.
|
||||||||||||
791 | Sonstiges Verkehrswesen | Funktion 791 | ||||||||||
8 | Finanzwirtschaft | Hauptfunktion 8 | ||||||||||
Einnahmen und Ausgaben für den Gesamthaushalt | ||||||||||||
81 | Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen | Oberfunktion 81 | ||||||||||
Die Verwaltung des Vermögens ist in der Regel Aufgabe der Finanz- und Vermögensverwaltung (vgl. auch Funktion 062). |
811 | Grundvermögen | Funktion 811 | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Grundvermögen, soweit die Grundstücke nicht dem Betrieb
eines Wirtschaftsunternehmens oder einer anderen Funktion dienen und
entsprechend veranschlagt sind, z.B.
|
||||||
Unbebaute Grundstücke, die von der Gebietskörperschaft
selbst genutzt, vermietet oder verpachtet sind, z.B.
|
||||||
812 | Kapitalvermögen | Funktion 812 | ||||
Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die Geldvermögensbestände beziehen und nicht zum Verwaltungsvermögen, Grundvermögen, Sondervermögen oder dem Vermögen der Wirtschaftsunternehmen gehören. Zu den Geldvermögensbeständen in diesem Sinne rechnen Wertpapiere, Bankguthaben, sonstige Forderungen. | ||||||
Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen, die nur der Kapitalanlage dienen | ||||||
Erbschaften des Fiskus, soweit es sich nicht um Sachwerte handelt | ||||||
Zinseinnahmen aus Darlehensgewährungen | ||||||
813 | Sondervermögen | Funktion 813 | ||||
Vermögensbestände und Einrichtungen, die in der Form von Sondervermögen verwaltet oder bewirtschaftet werden und nicht nach ihrer Zweckbindung anderen Funktionen zugeordnet sind | ||||||
82 | Steuern und Finanzzuweisungen | Oberfunktion 82 | ||||
821 | Steuern und Finanzzuweisungen | Funktion 821 | ||||
83 | Schulden | Oberfunktion 83 | ||||
Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit der Schuldenaufnahme | ||||||
831 | Schulden | Funktion 831 | ||||
84 | Beihilfen, Unterstützungen u.Ä. | Oberfunktion 84 | ||||
Dieser Oberfunktion sind Personalausgaben der Obergruppe 44 ,Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen', soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, zuzuordnen, die im Haushaltsplan bzw. in den Einzelplänen zentral veranschlagt sind und nicht nach Funktionen aufgeteilt werden können: | ||||||
Gruppe 441 Beihilfen | ||||||
Gruppe 443 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen | ||||||
Unter dieser Oberfunktion sind auch die Personalausgaben der Obergruppe 45 ,Sonstige personalbezogene Ausgaben, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, nachzuweisen, die nicht nach einzelnen Funktionen aufgeteilt werden können. | ||||||
841 | Beihilfen, Unterstützungen u.Ä. | Funktion 841 | ||||
85 | Rücklagen | Oberfunktion 85 | ||||
Allgemeine Rücklagen | ||||||
Fonds, Stöcke | ||||||
Spezielle Rücklagen | ||||||
Rücklagen zur Erfüllung bestimmter Aufgaben | ||||||
851 | Rücklagen | Funktion 851 | ||||
86 | Sonstiges | Oberfunktion 86 | ||||
Einnahmen und Ausgaben verschiedener Art, die nicht einer bestimmten Funktion zugeordnet werden können | ||||||
861 | Sonstiges | Funktion 861 | ||||
87 | Abwicklung der Vorjahre | Oberfunktion 87 | ||||
Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren gemäß § 25 BHO/LHO sowie Übertragung von Überschüssen | ||||||
871 | Abwicklung der Vorjahre | Funktion 871 | ||||
88 | Globalposten | Oberfunktion 88 | ||||
Globale Mehrausgaben/-einnahmen | ||||||
Globale Minderausgaben/-einnahmen | ||||||
Verstärkungsmittel für Personalausgaben | ||||||
881 | Globalposten | Funktion 881 | ||||
89 | Haushaltstechnische Verrechnungen | Oberfunktion 89 | ||||
Dieser Oberfunktion sind die Ausgaben der Obergruppen 38 und 98 ,Haushalts-technische Verrechnungen zuzuordnen. | ||||||
891 | Haushaltstechnische Verrechnungen | Funktion 891. |
1) | Der haushaltsrechtliche Begriff "Zuwendungen" ist für die haushaltssystematische Einordnung nicht entscheidend. |
A n l a g e
(zu
Nr. 2.9 AH-GF)
Fallgruppenschema
Innerhalb des öffentlichen Bereichs sind Zahlungen grundsätzlich nach dem Zahlungsweg zu behandeln (zahlende oder empfangende Einrichtungen). Bei Maßnahmen, die nicht jeweils von Bund, Ländern und/oder Gemeinden oder GV allein, sondern "gemeinsam" finanziert werden, sind die anteiligen Bundesmittel grundsätzlich an die Länder zu zahlen, von diesen zu vereinnahmen und der Gesamtbetrag (einschließlich Landesanteil) entweder direkt zu verausgaben oder an die Gemeinden/GV weiterzuleiten und von diesen als Zuweisungen des Landes zu vereinnahmen. Eine "gemeinsame" Finanzierung liegt nicht vor, wenn Maßnahmen von Bund, Ländern und/oder Gemeinden/GV "parallel" finanziert werden.
Bestimmend für den korrekten haushaltsmäßigen Nachweis des Zahlungsverkehrs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden oder GV sind die vorgegebenen Regelungen über die Bewirtschaftung der Bundes- und Landesmittel sowie der Empfänger der Zahlungen.
Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel kann erfolgen durch
- | Bundesdienststellen, |
- | Landesdienststellen oder |
- | kommunale Dienststellen. |
Empfänger der Zahlungen können sein
- | Länder, |
- | kommunale Körperschaften, |
- | Dritte, aber auch Gebietskörperschaften bei Zahlungen aufgrund privatrechtlicher Beziehungen (z. B. Mietausgaben des Landes an Gemeinden, Erschließungsbeiträge des Bundes an Gemeinden). |
Nach den vorgenannten Kriterien wird der Zahlungsverkehr zwischen Bund, Ländern und Gemeinden oder GV in Fallgruppen gegliedert, die im Folgenden dargestellt sind:
Fallgruppenschema für den Zahlungsverkehr von Bund, Ländern und Gemeinden oder GV
Bewirtschaftung bei | Bundesdienststellen | Landesdienststellen | Kommunale Dienststellen | ||||
A | B | C | D | E | |||
Bundesmittel | Verhältnis Bund - Länder (1) | Zahlung an | Dritte | Länder | Dritte | Länder | <YYY> |
Fallgruppe | A1 | B1 | C1 | D1 | |||
Verhältnis Bund - Gemeinden oder GV (2) | Zahlung an | <YYY> | Gemeinden oder GV | <YYY> | <YYY> | Dritte | |
Fallgruppe | B2 | E2 | |||||
Landesmittel | Verhältnis Land - Gemeinden oder GV (3) | Zahlung an | <YYY> | <YYY> | Dritte | Gemeinden oder GV D3 | Dritte |
Fallgruppe | C3 | E3 |
Erläuterungen:
1. Bund-Länder-Verhältnis
1.1 Fallgruppe A 1
Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes liegt bei Bundesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind Dritte. Empfänger können auch die Länder und die Gemeinden oder GV sein, wenn den Zahlungen privatrechtliche Beziehungen zugrunde liegen.
Es handelt sich insoweit nicht um einen Zahlungsverkehr innerhalb des "öffentlichen Bereichs". Solche Ausgaben sind im Bundeshaushalt nicht als Zahlungen an Länder oder Gemeinden/GV, sondern, soweit es sich nicht um sächliche Verwaltungsausgaben, z. B. Mieten usw., handelt, als Zahlungen an "sonstige Bereiche" zu veranschlagen (z. B. Obergruppen 66 bis 68, 86, 89). Die Länder und Gemeinden oder GV vereinnahmen diese Beträge korrespondierend.
Beispiele:
- | Erwerb von Kraftfahrzeugen, |
- | Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume, auch wenn der Eigentümer eine Gebietskörperschaft ist, |
- | Erschließungsbeiträge an Gemeinden oder GV, |
- | Ersatzleistungen des Bundes an Gemeinden oder GV oder Private für Straßenschäden. |
1.2 Fallgruppe B 1
Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes liegt bei Bundesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind die Länder aufgrund öffentlich-rechtlicher Beziehungen. Es handelt sich somit um einen Zahlungsverkehr innerhalb des "öffentlichen Bereichs". Solche Ausgaben sind im Bundeshaushalt als Zahlungen an Länder zu veranschlagen. Die Länder vereinnahmen diese Beträge korrespondierend.
Für die Veranschlagung im Bundeshaushalt und in den Landeshaushalten kommen folgende Gruppierungen in Betracht:
Gruppe | Ausgabe - Bund | Gruppe | Einnahme - Länder | Ausgabe - Länder | ||
612 | Allgemeine Zuweisungen an Länder | 211 | Allgemeine Zuweisungen vom Bund |
|
||
622 | Schuldendiensthilfen an Länder | 221 | Schuldendiensthilfen vom Bund | |||
632 | Sonstige Zuweisungen an Länder | 231 | Sonstige Zuweisungen vom Bund | |||
692 | Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen | 291 | Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen | |||
852 | Darlehen an Länder | 311 | Schuldenaufnahmen beim Bund | |||
882 | Zuweisungen für Investitionen an Länder | 331 | Zuweisungen für Investitionen vom Bund |
Beispiele:
- | Vom Bund zu erstattende Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, |
- | Zuweisungen für Modelleinrichtungen im Bildungswesen, |
- | Erstattung der Kosten der Bundestagswahl. |
1.3 Fallgruppe C 1
Die Bewirtschaftung der Bundesmittel liegt bei Landesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind Dritte. Die mittelbewirtschaftenden Landesdienststellen weisen die zuständigen Bundeskassen zur Auszahlung der Mittel an Dritte an. Die Haushaltsmittel des Bundes berühren somit nicht die Landeshaushalte. Diese Mittel sind im Bundeshaushalt, soweit es sich nicht um Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben handelt, als Zahlungen an "sonstige Bereiche" zu veranschlagen (z. B. bei Obergruppen 66 bis 68, Gruppen 697 bis 699, Hauptgruppe 7, Obergruppen 81 bis 83, 86 und 89).
Beispiele:
- | Bundesautobahnen, |
- | Versorgungsbezüge aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). |
1.4 Fallgruppe D 1
Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes liegt bei Landesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind die Länder. Es handelt sich um einen Zahlungsverkehr innerhalb des "öffentlichen Bereichs". Solche Ausgaben sind im Bundeshaushalt als Zahlungen an Länder zu veranschlagen. Die Länder vereinnahmen diese Beträge korrespondierend. Die in Betracht kommenden Gruppierungen für die Veranschlagung im Bundeshaushalt und in den Landeshaushalten sind unter Fallgruppe B 1 zusammengestellt.
Beispiele:
- | Gemeinschaftsaufgaben, |
- | Wohngeld, |
- | Leistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. |
Gruppe | Ausgabe - Bund | Gruppe | Einnahme - Gemeinden/GV | Ausgabe - Gemeinden/GV | |||
613 | Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden oder GV | 060 | Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen |
|
|||
623 | Schuldendiensthilfen an Gemeinden oder GV | 230 | Schuldendiensthilfen vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen | ||||
633 | Sonstige Zuweisungen an Gemeinden oder GV | 160 | Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen | ||||
693 | Vermögensübertragungen an Gemeinden oder GV, soweit nicht Investitionszuweisungen | 170 | Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen | ||||
883 | Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden oder GV | 360 | Zuweisungen für Investitionen, Investitionsfördermaßnahmen vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen | ||||
853 | Darlehen an Gemeinden oder GV | 370 | Einnahmen aus Krediten vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen |
Maßnahmen, die vom Bund und von den Ländern "gemeinsam" finanziert werden, sind stets der Fallgruppe D 1 zuzuweisen. Maßnahmen der Länder, die vom Bund ausnahmsweise zu 100 v. H. finanziert werden, sind hingegen der Fallgruppe D 1 nur dann zuzuordnen, wenn der gesamte Bereich, zu dem die Maßnahmen gehören, der Fallgruppe D 1 zugeordnet ist und eine unterschiedliche Handhabung unpraktikabel ist. Eine "gemeinsame" Finanzierung liegt nicht vor, wenn Maßnahmen von Bund und Ländern "parallel" finanziert werden.
2. Bund-Gemeinde-Verhältnis
2.1 Fallgruppe B 2
Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes liegt bei Bundesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind die Gemeinden oder GV aufgrund öffentlich-rechtlicher Beziehungen. Es handelt sich somit um einen Zahlungsverkehr innerhalb des "öffentlichen Bereichs". Solche Ausgaben sind im Bundeshaushalt als Zahlungen an Gemeinden oder GV zu veranschlagen. Die Gemeinden oder GV vereinnahmen diese Beträge korrespondierend.
Für die Veranschlagung im Bundeshaushalt und in den kommunalen Haushalten kommen folgende Gruppierungen in Betracht:
Beispiele:
- | Kostenanteil des Bundes für Bundesgartenschau; |
- | Zuweisungen des Bundes gem. Art. 106 Abs. 8 GG (Ausgleichsleistungen). |
2.2 Fallgruppe E 2
Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes liegt bei kommunalen Dienststellen; Empfänger der Zahlungen sind Dritte. Die mittelbewirtschaftenden kommunalen Dienststellen weisen die zuständigen Bundeskassen zur Auszahlung der Mittel an die Dritten an. Die Haushaltsmittel des Bundes berühren somit nicht die kommunalen Haushalte. Diese Mittel sind im Bundeshaushalt, soweit es sich nicht um Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben handelt, als Zahlungen an "sonstige Bereiche" zu veranschlagen (z.B. bei Obergruppen 66 bis 68, Gruppen 697 bis 699, Hauptgruppe 7, Obergruppen 81 bis 83, 86 und 89).
Beispiele:
- | Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG), |
- | Leistungen für den erweiterten Katastrophenschutz. |
3. Land-Gemeinde-Verhältnis
3.1 Fallgruppe C 3
Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Landes liegt bei Landesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind Dritte. Empfänger können auch die Gemeinden oder GV sein, wenn den Zahlungen privatrechtliche Beziehungen zugrunde liegen. Es handelt sich insoweit nicht um einen Zahlungsverkehr innerhalb des "öffentlichen Bereichs". Solche Ausgaben sind im Landeshaushalt nicht als Zahlungen an Gemeinden oder GV, sondern, soweit es sich nicht um sächliche Verwaltungsausgaben, z. B. Mieten usw. handelt, als Zahlungen an "sonstige Bereiche" zu veranschlagen (z. B. Obergruppen 66 bis 68, 86, 89). Die Gemeinden oder GV vereinnahmen diese Beträge korrespondierend.
Beispiele:
- | Erwerb von Kraftfahrzeugen, |
- | Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume, auch wenn der Eigentümer eine Gebietskörperschaft ist. |
3.2 Fallgruppe D 3
Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Landes liegt bei Landesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind die Gemeinden oder GV aufgrund öffentlich-rechtlicher Beziehungen. Es handelt sich somit um einen Zahlungsverkehr innerhalb des "öffentlichen Bereichs". Solche Ausgaben sind im Landeshaushalt als Zahlungen an Gemeinden oder GV zu veranschlagen. Die Gemeinden oder GV vereinnahmen die Beträge korrespondierend.
Für die Veranschlagung im Landeshaushalt und in den kommunalen Haushalten kommen folgende Gruppierungen in Betracht:
Gruppe | Ausgabe Bund | Gruppe | Einnahme Gemeinden/GV | Ausgabe Gemeinden/GV | |||
613 | Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden oder GV | 041 | Schlüsselzuweisungen vom Land |
|
|||
051 | Bedarfszuweisungen vom Land | ||||||
061 | Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land | ||||||
623 | Schuldendiensthilfen an Gemeinden oder GV | 231 | Schuldendiensthilfen vom Land | ||||
633 | Sonstige Zuweisungen an Gemeinden oder GV | 161 | Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts vom Land | ||||
693 | Vermögensübertragungen an Gemeinden oder GV, soweit nicht Investitions- zuweisungen | 171 | Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land | ||||
883 | Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden oder GV | 361 | Zuweisungen für Investitionen und Investitionsfördermaß- nahmen vom Land | ||||
853 | Darlehen an Gemeinden oder GV | 371 | Einnahmen aus Krediten vom Land |
Beispiel:
Leistungen der Länder im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.
3.3 Fallgruppe E 3
Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Landes liegt bei kommunalen Dienststellen; Empfänger der Zahlungen sind Dritte. Die mittelbewirtschaftenden kommunalen Dienststellen weisen die zuständigen Landeskassen zur Auszahlung der Mittel an die Dritten an. Die Haushaltsmittel des Landes berühren somit nicht die kommunalen Haushalte. Diese Mittel sind im Landeshaushalt, soweit es sich nicht um Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben handelt, als Zahlungen an "sonstige Bereiche" zu veranschlagen (z.B. bei Obergruppen 66 bis 68, Gruppen 697 bis 699, Hauptgruppe 7, Obergruppen 81 bis 83, 86 und 89).
Beispiele:
- | Wohngeld, |
- | Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. |
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |