Schule und Recht
 in Niedersachsen
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
Schure.de - Schule und Recht

Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2006
RdErl. d. MF v. 21.12.2005 - 12-040 32-01/2006 (Nds.MBl. Nr.4/2006 S.53) - VORIS 64000 -
Bezug: RdErl. v. 19.12.2005 (Nds.MBl. 2006 S.47) - VORIS 64000 -

1. Allgemeines

Die Haushaltsführung richtet sich nach der LHO, den VV zur LHO, dem HG 2006, dem Bezugserlass sowie den folgenden Anordnungen. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass das schriftliche Verfahren bei der Erhebung der Einnahmen und Bewirtschaftung der Ausgaben (§ 34 LHO) nach wie vor führend bleibt.

2. Auswirkungen der Einführung des EUR auf die VV zur LHO

Die in den VV zur LHO genannten Beträge sind bis zu ihrer Neufestsetzung weiterhin im Verhältnis 2 DM : 1 EUR umzurechnen.

3. Persönliche Verwaltungsausgaben

Nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchst. aa LHO sind innerhalb eines jeden Einzelplans die dort genannten Ausgaben gegenseitig deckungsfähig. Abweichend hiervon bilden die in § 7 Abs. 5 HG 2006 genannten Titel für Kapitel mit PKB einen gesonderten PKB-Deckungskreis. Entsprechendes gilt auch für Kapitel, die nach § 17a LHO budgetiert sind.

4. Sächliche Verwaltungsausgaben

Bauunterhaltungsmaßnahmen nach Abschnitt C der RLBau in landeseigenen Liegenschaften sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, wenn bekannt wird, dass eine Veräußerung durch das Land angestrebt wird.

5. Reisekostenansätze

Die Richtlinien des Landes über die Anerkennung privater Kraftfahrzeuge sind am 31.12.2005 außer Kraft getreten. Vor dem Hintergrund des Zieles der Deregulierung werden keine niedersächsischen Regelungen analog der Anerkennungsrichtlinien entwickelt sowie keine Absenkung nach einer bestimmten Kilometerlaufleistung im Jahr festgelegt.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage wird darauf hingewiesen, dass ein Überschreiten der Reisekostenansätze des Haushaltsplans 2006 aufgrund der oben beschriebenen Änderungen der Rechtslage nicht möglich ist.

6. Erwerb von Dienstkraftfahrzeugen

Bei allen Kfz-Beschaffungen ist unter Beachtung des § 7 LHO Leasing als Beschaffungsform zu prüfen. Die jeweils wirtschaftlichere Beschaffungsform (Kauf/Leasing) ist zu wählen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.

7. Budgetierung nach § 17a LHO

Im Haushaltsplan 2005 sind die Haushaltsvermerke (HV) überarbeitet und inhaltlich deutlicher gegliedert worden (siehe Allgemeine Vorbemerkungen zu budgetierten Kapiteln, insbesondere Korrespondenzkreise [KK] HV 6 und HV 7).

Aus Gründen der maschinellen Verarbeitungsgeschwindigkeit (Performance) kann weiterhin eine Umsetzung dieser HV in manuelle KK notwendig sein. Die Trennung der Behandlung von Mehreinnahmen von der Behandlung von Mindereinnahmen muss dabei erhalten bleiben.

Titel, die nicht von der originär zuständigen Dienststelle, sondern von dritten Dienststellen (wie beispielsweise dem NLBV) bewirtschaftet werden, sind aus den maschinellen Deckungskreisen herauszunehmen, falls anders eine Überschreitung des Deckungskreises nicht ausgeschlossen werden kann. Das gilt insbesondere für die Titel der Gruppen 422, 425 und 426.

8. Mittelkontrolle

Die beglaubigten Abdrucke der Einzelpläne werden den obersten Landesbehörden voraussichtlich Ende Februar 2006 übersandt. Zu diesem Zeitpunkt werden die Mittel auf der so genannten 000 010-Ebene zur Verfügung gestellt. Die Mittelkontrolle wird ca. vier Wochen später, also zum 1.4.2006, scharf gestellt. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Mittelzuweisungen nach § 34 LHO an die nachgeordneten Behörden rechtzeitig erfolgen. Neben der Schriftform ist bis zu diesem Zeitpunkt auch die entsprechende Mittelverteilung im HVS vorzunehmen.

9. Schlussbestimmung

Dieser RdErl. tritt mit Ablauf des 31.12.2006 außer Kraft.

Zum Seitenanfang
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)