schure.de
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
Schure.de - Schule und Recht

Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2012
RdErl. d. MF v. 21.12.2011 - 11-040 32-01/2012 (Nds.MBl. Nr.1/2012 S.5) - VORIS 64000 -
Bezug: RdErl. v. 13.12.2010 (Nds.MBl. 2011 S.71) - VORIS 64100 -

1. Allgemeines

Die Haushaltsführung richtet sich nach der LHO, den VV zur LHO, dem HG 2012/2013, dem Bezugserlass sowie den folgenden Anordnungen. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass das schriftliche Verfahren bei der Erhebung der Einnahmen und Bewirtschaftung der Ausgaben (§ 34 LHO) nach wie vor führend bleibt.

2. Auswirkungen der Einführung des Euro auf die VV zur LHO

Die in den VV zur LHO genannten Beträge sind bis zu ihrer Neufestsetzung weiterhin im Verhältnis 2 DM : 1 EUR umzurechnen.

3. Einsatz nationaler Sachverständiger bei Einrichtungen der EU

Nummer 13.3 des Bezugserlasses wird dahingehend konkretisiert, dass in den Fällen der Nummer 1 Abs. 1 Nr. 3 der Allgemeinen Bestimmungen 2011 (Anlage zum HG 2011 - Einsatz nationaler Sachverständiger bei Einrichtungen der EU -) die Personalkostenbudgets i.S. des § 6 Abs. 5 HG 2012/2013 einzelplanübergreifend zur Deckung herangezogen werden.

4. Mittelkontrolle

Die beglaubigten Abdrucke der Einzelpläne werden den obersten Landesbehörden voraussichtlich Mitte Februar 2012 übersandt. Zu diesem Zeitpunkt werden die Mittel auf der Ressortebene (mbSt 000010) zur Verfügung gestellt. Die Mittelkontrolle wird zum 15.4.2012 scharf gestellt. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Mittelzuweisungen nach § 34 LHO an die nachgeordneten Behörden rechtzeitig erfolgen. Neben der Schriftform ist bis zu diesem Zeitpunkt auch die entsprechende Mittelverteilung im HVS vorzunehmen, insbesondere sind auch die Mittel für Personalausgaben an die nachgeordneten Behörden zu verteilen, sofern die OFD - Abteilung Bezüge und Versorgung - für diese eine dienststellengenaue Personalkostenverbuchung vornimmt.

Abweichend vom Grundsatz der Bewirtschaftung der Mittel mit eingeschalteter Mittelkontrolle auf Abweisung kann in besonderen Ausnahmefällen das Umstellen der Kontrollschalter am Titel oder an der Dienststelle auf „ohne Kontrolle mit Anzeige” formlos mit Begründung auf dem Dienstweg beim MF beantragt werden. Die Mittel sind dann manuell zu überwachen.

5. Schlussbestimmungen

Dieser RdErl. tritt am 1.1.2012 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2012 außer Kraft.

___________
An die
obersten Landesbehörden und nachgeordneten Dienststellen

Zum Seitenanfang
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)