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Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011
RdErl. d. MF v. 15.12.2010 - 11-040 32-01/2011 (Nds.MBl. Nr.4/2011 S.80) - VORIS 64000 -
Bezug: RdErl. v. 13.12.2010 (Nds.MBl. 2011 S.71) - VORIS 64100 -

1. Allgemeines

Die Haushaltsführung richtet sich nach der LHO, den VV zur LHO, dem HG 2011, dem Bezugserlass sowie den folgenden Anordnungen. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass das schriftliche Verfahren bei der Erhebung der Einnahmen und Bewirtschaftung der Ausgaben (§ 34 LHO) weiterhin führend bleibt.

2. Auswirkungen der Einführung des Euro auf die VV zur LHO

Die in den VV zur LHO genannten Beträge sind bis zu ihrer Neufestsetzung weiterhin im Verhältnis 2 DM : 1 EUR umzurechnen.

3. Mittelkontrolle

Die beglaubigten Abdrucke der Einzelpläne werden den obersten Landesbehörden voraussichtlich Mitte Februar 2011 übersandt. Zu diesem Zeitpunkt werden die Mittel auf der Ressortebene (mbSt 000010) zur Verfügung gestellt. Die Mittelkontrolle wird zum 15.4.2011 scharf gestellt. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Mittelzuweisungen nach § 34 LHO an die nachgeordneten Behörden rechtzeitig erfolgen. Neben der Schriftform ist bis zu diesem Zeitpunkt auch die entsprechende Mittelverteilung im HVS vorzunehmen; insbesondere sind auch die Mittel für Personalausgaben an die nachgeordneten Behörden zu verteilen, sofern die OFD - Abteilung Bezüge und Versorgung - für diese eine dienststellengenaue Personalkostenverbuchung vornimmt.

Abweichend vom Grundsatz der Bewirtschaftung der Mittel mit eingeschalteter Mittelkontrolle auf Abweisung kann in besonderen Ausnahmefällen das Umstellen der Kontrollschalter am Titel oder an der Dienststelle auf „ohne Kontrolle mit Anzeige” formlos mit Begründung auf dem Dienstweg beim MF beantragt werden. Die Mittel sind dann manuell zu überwachen.

4. Schlussbestimmungen

Dieser RdErl. tritt am 1.1.2011 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2011 außer Kraft.

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An die
obersten Landesbehörden und nachgeordneten Dienststellen

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