|
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
|
![]() |
Deutsch-französischer
Schüleraustausch - VOLTAIRE-Programm
RdErl. d. MK v. 1.9.009 - 44-50 122-17/1 (SVBl.
10/2009 S.381)
Wie in den vorausgegangenen Jahren wird auch im Jahre 2010 niedersächsischen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an dem Programm VOLTAIRE angeboten.
Ziel ist es, dass bis zu 310 deutsche und französische Schülerinnen und Schüler an dem Programm teilnehmen können. Die Mittel werden durch das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) und durch Förderer aus der Wirtschaft bzw. durch Stiftungen bereitgestellt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen pauschalen Fahrtkostenzuschuss und ein Kulturportfolio in Höhe von 250 Euro. Die französischen Schülerinnen und Schüler sollen von Anfang März 2010 für sechs Monate nach Deutschland kommen, die deutschen Schülerinnen und Schüler sollen vom Beginn des französischen Schuljahres im September 2010 für sechs Monate nach Frankreich fahren.
In Niedersachsen können sich Schülerinnen und Schüler der 9.Klassenstufe an Gymnasien und Gesamtschulen bewerben. Das Auswahlverfahren wird Anfang Januar 2010 stattfinden, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden erst Ende Januar 2010 benachrichtigt werden können.
Die VOLTAIRE-Schülerinnen und -Schüler erhalten zum Abschluss ihres Aufenthaltes ein Zeugnis der Schule. Grundsätzlich soll dieses Zeugnis dem regulären Zeugnis der Schule entsprechen. Falls die Deutschkenntnisse zur regulären Teilnahme am Unterricht und an den Leistungsnachweisen nicht ausreichen, ist ein Wortzeugnis denkbar, das den Einsatz und den Fortschritt der Schülerin bzw. des Schülers in den einzelnen Fächern würdigt.
Alle notwendigen Informationen für Interessenten sowie Schulen sowie die erforderlichen Antragsformulare (verfügbar ab sofort) sind im Internet unter der folgenden Adresse des Pädagogischen Austauschdienstes in Bonn (PAD) abrufbar: www.kmk-pad.org/de/schuelerinnen-und-schueler/voltaire
Die Anträge sind in vierfacher Ausfertigung von den Schulen bei dem zuständigen Standort der Landesschulbehörde bis zum 23.10.2009 vorzulegen. Direkt beim Niedersächsischen Kultusministerium eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Aus den Einzugsgebieten der vier Standorte der Landesschulbehörde Niedersachsen kann folgende Anzahl an Bewerbungen vorgelegt werden:
| Standort Braunschweig | zehn Bewerbungen, |
| Standort Hannover | zehn Bewerbungen, |
| Zentrale Lüneburg | zehn Bewerbungen, |
| Standort Osnabrück | zehn Bewerbungen. |
Die Standorte der Landesschulbehörde führen eine Vorauswahl der Bewerbungen durch.
| Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |