Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare |
Einführung eines Symbols zur Information der Öffentlichkeit über
die Einstufung von Badegewässern und Badeverbote oder das Abraten vom
Baden
Bek. d. MS v. 1.7.2011 -
401.4-41504/3/3 (Nds.MBl. Nr.30/2011 S.558)
Die aufgrund § 11 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 BadegewVO zu verwendenden Zeichen und Symbole wurden mit Durchführungsbeschluss der Kommission 2011/321/EU vom 27.5.2011 (ABl. EU Nr. L 143 S. 38) wie folgt eingeführt:
Sie sind gemäß § 11 Abs. 5 BadegewVO ab dem 15.5.2012 zu verwenden.
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An
das Landesgesundheitsamt
die Region Hannover und die Landkreise und kreisfreien Städte
Symbole zur Information über ein Badeverbot oder das Abraten vom Baden
Symbole zur Information über die Einstufung des Badegewässers
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