Schule und Recht in Niedersachsen

Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare

Schure.de - Schule und Recht
Startseite --- Allgemeinbildende Schulen - Unterricht --- Religionsunterricht --- Fachfremdes Unterrichten in Evangelische...

Fachfremdes Unterrichten in Evangelische Religion: Neuregelung ab 1.2.2018
Bek. d. MK v. 1.2.2018 - 36-82105/92 (SVBl. 2/2018 S. 63)

Die Kirchen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen haben ihre Vokationsgesetze geändert. Zukünftigkann das Fach Evangelische Religion nur noch max. drei Jahre durch eine fachfremde Lehrkraft unterrichtet werden. Für diesen Zeitraum wird der Lehrkraft eine befristete Unterrichtsbestätigung ausgestellt, die nach drei Jahren ihre Gültigkeit verliert. In der gymnasialen Oberstufe ist fachfremdes Unterrichten in Evangelische Religion nicht mehr möglich. Die Gesetze treten jeweils am 1.2.2018 in Kraft.

In gleichem Zuge werden die kirchlichen Weiterbildungsmöglichkeiten für das Fach Evangelische Religion in Zusammenarbeit mit dem NLQ ausgebaut.

Weitere Informationen sowie die Neuregelungen sind zu finden unter: www.kirche-schule.de/vokation.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Konföderatiom evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Auskunft erteilt Frau Riechers (Referentin für Vokation und Religionsunterricht), Tel.: 0511 1241-243, E-Mail: linda.riechers@evlka.de.

Zum Seitenanfang
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)