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Religiöse
Feiertage im Schuljahr 2024/2025
Bek. d. MK v. 20.02.2024 - 36.1-82013(SVBl. 3/2024
S. 115)
Gemäß dem zum Niedersächsischen Gesetz über die Feiertage erschienenen Erlass Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen (RdErl. d. MK v. 15.10.2019; SVBl. 12/2019 S. 620) haben Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Schulleitungen das Recht, an Feiertagen ihrer jeweiligen Konfession auch während der regulären Unterrichtszeit an Gottesdiensten oder an vergleichbaren religiösen Veranstaltungen teilzunehmen (Nr. 1.1). Der im Grundgesetz verbrieften positiven Religionsfreiheit - der Freiheit zum religiösen Bekenntnis - wird damit Vorrang vor der generellen Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht gegeben.
Es wird erneut darauf hingewiesen, dass der Begriff religiöse Veranstaltung umfassend zu verstehen ist und entsprechend dem Charakter des religiösen Festes eine Befreiung vom Unterricht für den gesamten (ersten) Tag in Betracht kommen kann.
Um den Schulen die Entscheidung über eine Freistellung zu erleichtern, gibt das Niedersächsische Kultusministerium nach Abfrage bei den Religionsgemeinschaften die alevitischen, evangelischen, islamischen, jesidischen, jüdischen und katholischen Feiertage bekannt. Es hat sich mit einigen Religionsgemeinschaften darauf verständigt, dass bei mehrtägigen Festen jeweils der erste Tag für eine Freistellung vom Schulbesuch vorzusehen ist.
Bei der Planung von Schulvorhaben, insbesondere der Schulfahrten, und der Termine für Klassenarbeiten bzw. Klausuren sind die jeweiligen wichtigen religiösen Feiertage zu berücksichtigen.
Die Termine der alevitischen Feiertage im Schuljahr 2024 / 2025 sind:
Für die Unterrichtsbefreiung der alevitischen Schülerinnen und Schüler für die Dauer der reli-giösen Veranstaltung gilt der Bezugserlass entsprechend.
Die Termine der evangelischen Feiertage im Schuljahr 2024 / 2025 sind:
Für die Unterrichtsbefreiung der evangelischen Schülerinnen und Schüler für die Dauer der religiösen Veranstaltung gilt der Bezugserlass.
Die Termine der islamischen Feiertage im Schuljahr 2024 / 2025 sind:
Für die Unterrichtsbefreiung der islamischen Schülerinnen und Schüler für die Dauer der religiösen Veranstaltung gilt der Bezugserlass entsprechend.
Die Termine der jesidischen Feiertage im Schuljahr 2024/25 sind:
Für die Unterrichtsbefreiung der jesidischen Schülerinnen und Schüler für die Dauer der religiösen Veranstaltung gilt der Bezugserlass entsprechend.
Die Termine der jüdischen Feiertage im Schuljahr 2024 / 2025 sind:
Für die Unterrichtsbefreiung der jüdischen Schülerinnen und Schüler für die Dauer der religiösen Veranstaltung gilt der Bezugserlass entsprechend.
Die Termine der katholischen Feiertage im Schuljahr 2024 / 2025 sind:
Für die Unterrichtsbefreiung der katholischen Schülerinnen und Schüler für die Dauer der religiösen Veranstaltung gilt der Bezugserlass.
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