Schule und Recht in Niedersachsen

Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare

Schure.de - Schule und Recht
Startseite --- Allgemeinbildende Schulen - Unterricht --- Schulorganisation/ Unterrichtsversorgung / Statistik --- Entlassungstermine, Ferien, Feiertage, Gedenktage --- Religiöse Feiertage im Schuljahr 2024/2025

Religiöse Feiertage im Schuljahr 2024/2025
Bek. d. MK v. 20.02.2024 - 36.1-82013(SVBl. 3/2024 S. 115)

Bezug:
a)
RdErl. „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ v. 15.10.2019 (SVBl. S. 620) - VORIS 22410 -
b)
Bekanntmachung des MK „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen – Freistellung großzügig auslegen vom 01.09.2023 (SVBl. S. 457)

Gemäß dem zum Niedersächsischen Gesetz über die Feiertage erschienenen Erlass „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ (RdErl. d. MK v. 15.10.2019; SVBl. 12/2019 S. 620) haben Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Schulleitungen das Recht, an Feiertagen ihrer jeweiligen Konfession auch während der regulären Unterrichtszeit an Gottesdiensten oder an „vergleichbaren religiösen Veranstaltungen“ teilzunehmen (Nr. 1.1). Der im Grundgesetz verbrieften positiven Religionsfreiheit - der Freiheit zum religiösen Bekenntnis - wird damit Vorrang vor der generellen Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht gegeben.

Es wird erneut darauf hingewiesen, dass der Begriff „religiöse Veranstaltung“ umfassend zu verstehen ist und entsprechend dem Charakter des religiösen Festes eine Befreiung vom Unterricht für den gesamten (ersten) Tag in Betracht kommen kann.

Um den Schulen die Entscheidung über eine Freistellung zu erleichtern, gibt das Niedersächsische Kultusministerium nach Abfrage bei den Religionsgemeinschaften die alevitischen, evangelischen, islamischen, jesidischen, jüdischen und katholischen Feiertage bekannt. Es hat sich mit einigen Religionsgemeinschaften darauf verständigt, dass bei mehrtägigen Festen jeweils der erste Tag für eine Freistellung vom Schulbesuch vorzusehen ist.

Bei der Planung von Schulvorhaben, insbesondere der Schulfahrten, und der Termine für Klassenarbeiten bzw. Klausuren sind die jeweiligen wichtigen religiösen Feiertage zu berücksichtigen.

Die Termine der alevitischen Feiertage im Schuljahr 2024 / 2025 sind:

Hizir Lokmasi:
13.02.2025
Asure:
08.07.2025

Für die Unterrichtsbefreiung der alevitischen Schülerinnen und Schüler für die Dauer der reli-giösen Veranstaltung gilt der Bezugserlass entsprechend.

Die Termine der evangelischen Feiertage im Schuljahr 2024 / 2025 sind:

Epiphanias:
06.01.2025
Gründonnerstag:
17.04.2025
Buß- und Bettag:
19.11.2025

Für die Unterrichtsbefreiung der evangelischen Schülerinnen und Schüler für die Dauer der religiösen Veranstaltung gilt der Bezugserlass.

Die Termine der islamischen Feiertage im Schuljahr 2024 / 2025 sind:

Fest des Fastenbrechens:
30.03.2025
Opferfest:
06.06.2025

Für die Unterrichtsbefreiung der islamischen Schülerinnen und Schüler für die Dauer der religiösen Veranstaltung gilt der Bezugserlass entsprechend.

Die Termine der jesidischen Feiertage im Schuljahr 2024/25 sind:

Ida-Ezi (Fest zu Ehren Gottes):
20.12.2024
Carsema Sere Sale (Neujahrsfest):
16.04.2025

Für die Unterrichtsbefreiung der jesidischen Schülerinnen und Schüler für die Dauer der religiösen Veranstaltung gilt der Bezugserlass entsprechend.

Die Termine der jüdischen Feiertage im Schuljahr 2024 / 2025 sind:

Rosch-Haschana (Neujahrsfest):
03./04.10.2024
Jom Kippur (Versöhnungstag):
12.10.2024
Sukkot (Laubhüttenfest):
17./18.10.2024
Schemini Azeret (Schlussfest):
24.10.2024
Simchat Thora (Freudenfest):
25.10.2024
Pessach (Passahfest):
13./14.04.2025 sowie 19./20.04.2025
Schawuot (Wochenfest):
02./03.06.2025

Für die Unterrichtsbefreiung der jüdischen Schülerinnen und Schüler für die Dauer der religiösen Veranstaltung gilt der Bezugserlass entsprechend.

Die Termine der katholischen Feiertage im Schuljahr 2024 / 2025 sind:

Heiligedreikönigstag:
06.01.2025
Gründonnerstag:
17.04.2025
Fronleichnam:
19.06.2025
Allerheiligen:
01.11.2025

Für die Unterrichtsbefreiung der katholischen Schülerinnen und Schüler für die Dauer der religiösen Veranstaltung gilt der Bezugserlass.

Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)