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Einstellungsverfahren
in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter der allgemein bildenden
Schulen im Rahmen des Quereinstiegs zum ersten Schulhalbjahr des Schuljahres
2024/2025
Bek. d. MK vom 25.9.2023 -
35-84100 (SVBl. 11/2023 S. 603)
Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) vom 13.7.2010 (Nds. GVBl. S. 288) zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.3.2021 (Nds. GVBl. S. 164) werden die Fächer des besonderen Bedarfs für das Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 29.7.2024 bekannt gegeben:
Lehramt | Hauptfach | Zweitfach |
Lehramt an Grundschulen | Alle Unterrichtsfächer dazu müssen Bewerberinnen und Bewerber für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst entweder im Haupt- oder im Zweitfach das Unterrichtsfach Deutsch oder Mathematik nachweisen können | |
Lehramt an Haupt- und Realschulen | Alle Unterrichtsfächer | beliebig |
Lehramt an Gymnasien | Chemie, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Werte und Normen | beliebig |
Lehramt für Sonderpädagogik | Alle sonderpädagogischen Fachrichtungen |
Das Hochschulstudium muss mit einem universitären Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen sein und im Hauptfach einem Unterrichtsfach oder einer sonderpädagogischen Fachrichtung des besonderen Bedarfs entsprechen. Darüber hinaus muss für das Lehramt an Grundschulen, an Haupt- und Realschulen und an Gymnasien ein weiteres Unterrichtsfach (Zweitfach) aus dem oben genannten Abschluss nachgewiesen werden. Für das Lehramt für Sonderpädagogik müssen eine weitere sonderpädagogische Fachrichtung und ein weiteres Unterrichtsfach aus dem oben genannten Abschluss zugeordnet werden können. Die lehramtsspezifischen Unterrichtsfächer und sonderpädagogischen Fachrichtungen müssen der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) entsprechen.
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