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Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter der allgemein bildenden Schulen zum ersten Schulhalbjahr des Schuljahres 2023/2024
Bek. d. MK vom 5.12.2022 - 35 - 84100 (SVBl. 1/2023 S. 15)

Für das Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 10.8.2023 wird Folgendes bekanntgegeben:

  1. Zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen wird nach Maßgabe der Vorschriften über die Beschränkung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst auch zugelassen, wer das für das Lehramt an Gymnasien vorgeschriebene Studium mit einem Mastergrad (Master of Education), mit der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in Niedersachsen oder mit einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat und über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

    Die Zulassung erfolgt für zwei Unterrichtsfächer, diese müssen Unterrichtsfächern nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) zugeordnet werden können; auf Antrag erfolgt die Zulassung für ein weiteres Fach.
  2. Zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Haupt- und Realschulen wird nach Maßgabe der Vorschriften über die Beschränkung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst auch zugelassen, wer das für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Gymnasien vorgeschriebene Studium mit einem Mastergrad (Master of Education), mit der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in Niedersachsen oder mit einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat und über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

    Die Zulassung erfolgt für zwei Unterrichtsfächer, diese müssen Unterrichtsfächern nach § 3 Abs. 2 oder Abs. 3 Nds. MasterVO-Lehr zugeordnet werden können; auf Antrag erfolgt die Zulassung für ein weiteres Fach.
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