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Einstellungsverfahren
in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter der allgemein bildenden
Schulen zum zweiten Schulhalbjahr des Schuljahres 2022/2023
Bek. d. MK vom 12.9.2022 - 35 - 84100 (SVBl. 11/2022
S. 621)
a) Für das Einstellungsverfahren in den
Vorbereitungsdienst zum 26.1.2023 wird gemäß § 119 Abs. 4 des
Niedersächsischen Beamtengesetzes der dringende Bedarf für folgende
Fächer festgelegt:
- Lehramt an Grundschulen
- Sport
- Musik
- Kunst
- Werken
- Werte und Normen
- Lehramt an Haupt- und Realschulen
- Physik
- Technik
- Informatik
- Französisch
- Musik
Sofern alle Bewerbungen mit einem der vorstehenden
Lehrbefähigungsfächer berücksichtigt wurden, werden die
Fächer Englisch, Politik, Chemie, Werken sowie Werte und Normen
berücksichtigt.
- Lehramt an Gymnasien
- Physik
- Informatik
- Kunst
- Musik
Sofern alle Bewerbungen mit einem der vorstehenden
Lehrbefähigungsfächer berücksichtigt wurden, werden die
Fächer Chemie, Mathematik sowie Werte und Normen berücksichtigt.
- Lehramt für Sonderpädagogik
Beim Lehramt für
Sonderpädagogik besteht ein dringender Bedarf in allen
sonderpädagogischen Fachrichtungen.
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