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Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter der allgemein bildenden Schulen im Rahmen des Quereinstiegs zum zweiten Schulhalbjahr des Schuljahres 2022/2023
Bek. d. MK vom 2.5.2022 - 35-84100 (SVBl. 6/2022 S. 346)

Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) vom 13.07.2010 (Nds. GVBl. S. 288), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.03.2021 (Nds. GVBl. S. 164), werden die Fächer des besonderen Bedarfs für das Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst zum 26.1.2023 bekannt gegeben:

Lehramt Hauptfach Zweitfach
Lehramt an Grundschulen Alle Unterrichtsfächer - dazu müssen Bewerberinnen und Bewerber für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst entweder im Haupt- oder im Zweitfach das Unterrichtsfach Deutsch oder Mathematik nachweisen können  
Lehramt an Haupt- und Realschulen Alle Unterrichtsfächer beliebig
Lehramt an Gymnasien Chemie, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Werte und Normen beliebig
Lehramt für Sonderpädagogik Alle sonderpädagogischen Fachrichtungen Ein allgemeines Unterrichtsfach im Umfang von 40 Leistungspunkten, in der Regel Deutsch oder Mathematik

Das Hochschulstudium muss mit einem universitären Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen sein und im Hauptfach einem Unterrichtsfach oder einer sonderpädagogischen Fachrichtung des besonderen Bedarfs entsprechen. Darüber hinaus muss für das Lehramt an Grundschulen, an Haupt- und Realschulen und an Gymnasien ein weiteres Unterrichtsfach (Zweitfach) aus dem oben genannten Abschluss nachgewiesen werden. Für das Lehramt für Sonderpädagogik müssen eine weitere sonderpädagogische Fachrichtung und ein weiteres Unterrichtsfach aus dem oben genannten Abschluss zugeordnet werden können. Die lehramtsspezifischen Unterrichtsfächer und sonderpädagogischen Fachrichtungen müssen der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) entsprechen.

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