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Einsatz von Verwaltungspersonal an Schulen
RdErl. d. MK v. 7.12.2004 – 34-81 700 und 44-81 700.1/04 (SVBl. 1/2005 S.7)

Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung müssen entbehrliche Stellen in der Landesverwaltung in einem kurzen Zeitraum abgebaut werden. Soweit dieser Stellenabbau nicht durch natürliche Abgänge erreicht werden kann, ist es notwendig, Beschäftigte, die sich im Personalüberhang befinden, in anderen Bereichen der Landesverwaltung einzusetzen.

In diesem Zusammenhang soll die Möglichkeit eröffnet werden, qualifiziertes Verwaltungspersonal auch in Schulen einzusetzen.

Der Einsatz soll zunächst vorübergehend für die Dauer von zwei Jahren erfolgen. Dabei soll erprobt werden, ob und wieweit es sinnvoll ist, zur Entlastung der Lehrkräfte von Verwaltungstätigkeiten fachlich qualifizierte Verwaltungskräfte an Schulen zu beschäftigen.

Danach können die Schulen eine Entscheidung darüber treffen, ob sie diese oder eine andere Verwaltungskraft dauerhaft beschäftigen wollen oder ob sie auf eine Verwaltungskraft verzichten.

Bei dem Verwaltungspersonal ist – je nach den Anforderungen der einzelnen Schule – an Tätigkeiten des mittleren oder gehobenen Dienstes bis maximal Besoldungsgruppe A10 gedacht.

Diese Verwaltungskräfte sind dabei durch die Schulen in der Weise „mitzufinanzieren“, dass für eine halbe Stelle

weniger in Anspruch genommen werden dürfen. Die gewonnenen Lehrerstunden kommen der Unterrichtsversorgung zugute.

Je nach dem sachlichen Zusammenhang, in dem Tätigkeiten von Lehrkräften von dem Verwaltungspersonal übernommen werden sollen, können die Anrechnungsstunden aus den über die §§12 bis 15 der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an Schulen den Schulen zur Verfügung stehenden Anrechnungstundenkontingenten genommen werden.

Die Verwaltungskräfte können an einzelnen Schulen oder auch an mehreren Schulen, die in Schulzentren organisatorisch zusammengefasst sind, sowie an für diesen Zweck neu geschaffenen „Schulverbünden“ eingesetzt werden.

Die Schulen, die an einem Einsatz von Verwaltungspersonal unter den obigen Bedingungen interessiert sind, melden sich bitte nach Herstellung des Einvernehmens mit ihrem Schulträger schnellstmöglich, spätestens jedoch

bis zum 28.02.2005

schriftlich bei der zuständigen Bezirksregierung bzw. Abteilung der Landesschulbehörde.

Der Meldung ist ein Anforderungsprofil beizufügen, aus dem sich ergibt, für welche Tätigkeiten und in welchem Umfang (halbe Stelle, ganze Stelle) Verwaltungspersonal eingesetzt werden soll. Ein beispielhaftes Anforderungsprofil, das von den weitgehenden Zuständigkeiten im Modellversuch „Berufsbildende Schulen als Regionale Kompetenzzentren (ProReKo)“ ausgeht, ist in der Anlage beigefügt. Die Landesschulbehörde wird das Anforderungsprofil hinsichtlich der Wertigkeit der Tätigkeiten bewerten und die so bewerteten Meldungen an die zuständigen JobBörsen weiterleiten. Die Job-Börse prüft dann, ob und ggf. welche Verwaltungskräfte zu welchem Termin für den Einsatz in den Schulen in Betracht kommen. Das Ergebnis der Prüfung wird dann der Schule direkt mitgeteilt. Bei der Auswahl der Personen hat die Job-Börse die Schulen zu beteiligen.

Es ist davon auszugehen, dass das Verwaltungspersonal ab Schuljahresbeginn 2005/2006, ggf. auch schon früher eingesetzt werden kann.

Weitere Auskünfte erteilt die zuständige Bezirksregierung bzw. Abteilung der Landesschulbehörde.

Die Erfahrungen der Schulen mit dem Einsatz der Verwaltungskräfte werde ich zu gegebener Zeit evaluieren.

Die Schulen werden ausdrücklich ermuntert, die Chance zu nutzen, die mit der Erprobung des Einsatzes von Verwaltungspersonal auf dem Weg zu einer eigenverantwortlichen Schule gegeben ist. Für die Lehrkräfte der Schulen und ihre Leitungen bietet sich die Möglichkeit, sich verstärkt ihrem jeweiligen Kerngeschäft zu widmen und – unterstützt durch das Verwaltungspersonal – ihren Beitrag zur Qualitätsentwicklung der Schulen in Niedersachsen zu leisten.


Anlage

Mögliche Elemente von Anforderungsprofilen für Verwaltungspersonal in Schulen:

Die verschiedenen Verwaltungsaufgaben sind zu Tätigkeitsbereichen zusammengefasst. Zur Veranschaulichung werden für jeden Bereich erläuternde Beispiele genannt. Die Auflistung ist weder abschließend noch verpflichtend zu verstehen.

Allgemeine Verwaltung

Personal

Finanzen und Haushalt

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