Schule und Recht in Niedersachsen

Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare

Schure.de - Schule und Recht
Startseite --- Allgemeinbildende Schulen - Unterricht --- Unterricht, Projekte, Reisen --- Verkehrserziehung / Mobilität --- KMK-Empfehlung zur Mobilitäts- und...

KMK-Empfehlung zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung in der Schule
Bek. d. MK v 1.8.2012 - 34.4-82 112/1 (SVBl. 9/2012 S.464)

0. Vorbemerkung

Mobilitäts- und Verkehrserziehung ist eine übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe der Schule. Sie umfasst Aspekte von Sicherheitserziehung und Sozialerziehung sowie von Umweltbildung und Gesundheitsförderung für eine verantwortungsvolle Teilnahme am Straßenverkehr. Sie setzt sich zudem mit Fragen einer zukunftsfähigen Mobilität als Teil einer Bildung für nachhaltige Entwicklung auseinander. Die Kultusministerkonferenz entwickelt hiermit ihre Empfehlung von 1994 zur „Empfehlung zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung in der Schule” fort.

1. Ziele und allgemeine Grundsätze

1.1 Ziele

Zukunftsfähige Mobilität

Mobilitäts- und Verkehrserziehung befähigt Schülerinnen und Schüler, sich mit den Anforderungen des heutigen Verkehrs, seinen Auswirkungen auf die Menschen und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen Mobilität auseinanderzusetzen.

Sie orientiert sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung, die ökologische Belastbarkeit der Erde nicht zu überfordern, den Klimaschutz zu verstärken und negative Auswirkungen des Verkehrs auf das Leben der Menschen zu reduzieren.

Selbstständige Mobilität

Mobilitäts- und Verkehrserziehung leistet durch die Förderung der selbstständigen Mobilität der Schülerinnen und Schüler einen Beitrag zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung und befähigt sie, ihre soziale Rolle im Verkehr eigenständig und kompetent wahrzunehmen. Schülerinnen und Schüler beteiligen sich zunehmend selbstständig zu Fuß und mit dem Fahrrad am Verkehr, lernen, sich in den öffentlichen Verkehrsmitteln und Verbundsystemen zurechtzufinden, und erweitern dadurch ihren Aktionsradius. Sie entwickeln Kompetenzen für eine verantwortungsvolle Teilnahme am motorisierten Verkehr.

Sicheres Verhalten im Verkehr

Die Mobilitäts- und Verkehrserziehung unterstützt die Schülerinnen und Schüler beim Aufbau von Kompetenzen, um sich am Straßenverkehr vielseitig und sicher zu beteiligen. Schülerinnen und Schüler lernen, sich als Fußgänger, Radfahrer, Fahrer und Mitfahrer von motorisierten Fahrzeugen und als Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel umsichtig und sicherheits- und gefahrenbewusst zu verhalten. Sie erwerben Regelwissen, verkehrsspezifische und verkehrsrechtliche Kenntnisse. Sie erweitern ihre motorischen Fertigkeiten, ihr Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen und bauen ein flexibles, situationsbezogenes Verhalten und die Fähigkeit zur Antizipation von Risiken im Straßenverkehr und zur Vermeidung von Gefahren aus.

Sozialkompetenz im Verkehr

Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der Verkehrswirklichkeit auseinander und lernen den Verkehr als ein soziales System kennen, das besonderen Regeln und Normen der sozialen Interaktion unterworfen ist. Sie bauen Kompetenzen auf, um in Verkehrssituationen sozial angemessen handeln zu können. Sie lernen sich flexibel und verantwortungsbewusst zu verhalten, Rücksicht zu nehmen und sich in die Rolle der anderen Verkehrsteilnehmer hineinzuversetzen, deren Verhalten zu antizipieren und das eigene Verhalten darauf einzustellen.

Umweltbewusstes und gesundheitsbewusstes Verhalten im Verkehr

Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende Kenntnisse über die Auswirkungen des Verkehrs auf Gesundheit, Umwelt und Klima. Sie setzen sich mit Motiven der Verkehrsmittelwahl und des Mobilitätsverhaltens sowie ihrer eigenen Motivation zum Einstieg in die Motorisierung auseinander und erproben unterschiedliche Verkehrsmittel. Sie bauen Kompetenzen auf für eine verantwortungsvolle, umweltfreundliche Verkehrsmittelwahl sowie für ein gesundheitsbewusstes Verhalten.

Verkehrsraumgestaltung

Schülerinnen und Schüler erwerben Grundlagen, um an der Gestaltung einer Verkehrsumwelt mitzuwirken, die zur Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer, zu besseren Lebensbedingungen und einer zukunftsfähigen Mobilität beiträgt. Sie erwerben Wissen über die städtebaulichen und wirtschaftlichen Aspekte heutiger Verkehrswirklichkeit und ihrer Folgen. Sie werden angeregt, sich an Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr zu beteiligen und solche zu initiieren.

1.2 Allgemeine Grundsätze

Erfahrungsorientierung

Der Unterricht im Rahmen der Mobilitäts- und Verkehrserziehung geht von der Lebenssituation und den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler im Verkehr sowie von ihren Mobilitätsbedürfnissen aus. Er knüpft an die Rolle der Heranwachsenden als Fußgänger, Radfahrer und Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel sowie Mitfahrer im Auto und Benutzer motorisierter Fahrzeuge an.

Handlungsorientierung

Der Unterricht ermöglicht, dass Schülerinnen und Schüler sich handlungsorientiert Wissen aneignen, Kompetenzen aufbauen und Einstellungen erwerben. Durch Realbegegnungen in der Verkehrsumwelt werden Praxisfelder eröffnet, in denen Schülerinnen und Schüler erkunden, beobachten und befragen, Verhalten erproben und einüben.

Umgebungsorientierung

Lern- und Handlungsorte sind die unmittelbaren Erfahrungsräume der Schülerinnen und Schüler: ihr Stadtteil, ihre Wohn- und Schulumgebung und ihr wachsender Aktionsradius. Die Kinder und Jugendlichen erwerben Kenntnisse über die Verkehrswirklichkeit und die Verkehrsplanung und beteiligen sich an der Gestaltung von Verkehrssituationen vor Ort.

Individualisierung und Inklusion

Der Unterricht in der Mobilitäts- und Verkehrserziehung ermöglicht durch individuelle Schwerpunktsetzungen eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik. Die individuelle Förderung berücksichtigt die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler. Dabei werden geschlechtsspezifische, interkulturelle, soziale Unterschiede und sich aus der Inklusion ergebende Anforderungen einbezogen.

Fächerübergreifender Unterricht

Die Mobilitäts- und Verkehrserziehung wird fächerübergreifend oder in Projektform umgesetzt. Der fächerübergreifende Unterricht ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, sich insbesondere unter Einbeziehung von Natur-, Gesellschaftswissenschaften und Sport mit Fragen der Mobilität auseinanderzusetzen.

2. Maßnahmen der Bildungsverwaltung

Die Gestaltung der Lehr- und Bildungspläne und der schulorganisatorischen Regelungen durch die Länder sowie die Konzeptionen zur Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung berücksichtigen die Ziele und Grundsätze dieser KMK-Empfehlung zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung.

3. Umsetzung in der Schule

Primarbereich1

Jahrgangsstufen 1-4

Der Unterricht geht von der Rolle der Kinder als Verkehrsteilnehmer aus. Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 und 2 nehmen vor allem als Fußgänger und Mitfahrer im Auto und Bus oder Bahn am Straßenverkehr teil. Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 3 und 4 erweitern ihren Aktionsradius und benutzen das Fahrrad, Busse und Bahnen. Diesen Rollen entsprechend sind den Jahrgängen unterschiedliche Themen zugeordnet. Im Mittelpunkt der Jahrgangsstufen 1-4 stehen das Schulwegtraining und die Radfahrausbildung. Die Schulen können weitere thematische Schwerpunkte setzen.

Themen:

- Schulwegtraining: Der sichere Schulweg
- Verkehr in der Schul- und Wohnumgebung
- Vorteile des Zu-Fuß-Gehens
- Übungen zur Motorik und zur Wahrnehmung
- Radfahrausbildung
- Verkehrsregeln und soziales Verhalten im Verkehr
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Mitfahren im Auto
- Mitfahren in Bus und Bahn
- Umweltfreundliche Verkehrsmittel

Sekundarbereich I

Jahrgangsstufen 5-10

Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 10 erweitern ihren Aktionsradius und benutzen vorwiegend das Fahrrad, Busse und Bahnen. Diesen Rollen entsprechend sind den Jahrgängen unterschiedliche Themen zugeordnet. Die Schulen können weitere thematische Schwerpunkte setzen.

Themen:

- Der sichere Schulweg
- Fahrrad und Umwelt, Fahrrad und Verkehrsgestaltung
- Selbstständige Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs
- Kennenlernen des Personenfernverkehrs
- Einstieg in den motorisierten Verkehr (Mofa, Elektrorad)
- Mobilität und Sozialverhalten
- Verkehr und Recht
- Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
- Verkehr, Umwelt und Klima
- Alternative Antriebstechniken und Fahrzeuge
- Formen der Mobilität
- Ökologische Klassenfahrten

Sekundarbereich II Allgemeinbildender und Berufsbildender Bereich

Jahrgangsstufen 11-13

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 11 bis 13 benutzen neben dem Fahrrad, Bussen und Bahnen teilweise auch ein motorisiertes Fahrzeug. Diesen Rollen entsprechend sind den Jahrgängen unterschiedliche Themen zugeordnet. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich differenziert mit der Thematik Mobilität und Verkehr auseinander und vertiefen ihre bisher aufgebauten Kompetenzen. Die Schulen können entsprechend ihrer fachlichen Ausrichtung weitere thematische Schwerpunkte setzen.

Themen:

- Mobilität und Sozialverhalten
- Motorisierter Individualverkehr, Begleitetes Fahren
- Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
- Ökonomische und ökologische Aspekte der Mobilität
- Entwicklung und Gestaltung des Verkehrs für eine zukunftsfähige Mobilität
- Tourismus, Verkehr und Wirtschaft
- Chancen und Grenzen der Mobilität
- Alternative Antriebstechniken und Fahrzeuge, Fahrzeugtechnik

4. Unterstützungssysteme

Die verbindliche Umsetzung der Ziele der Mobilitäts- und Verkehrserziehung in der Schule wird durch vielfältige Maßnahmen unterstützt. Solche sind u.a.

- Handreichungen und Materialien
- Qualifizierung und Beratung der Lehrkräfte.

5. Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern

Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern und Einrichtungen2 findet auf verschiedenen Ebenen statt. Themenbezogen kooperieren die zuständigen Ministerien, Behörden und Ämter. Die Schule arbeitet eng mit Eltern, der Polizei, mit Behörden sowie mit Verkehrsunternehmen, Verbänden, Vereinen, Institutionen, politischen Gremien, Initiativen u.a. zusammen und bezieht sie in den Unterricht mit ein.

KMK-Empfehlung zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung in der Schule

Anlage:
Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern

(Stand: 1.7.2012)

ACE Auto Club Europa e.V.
ADAC Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V.; Zentrale mit 18 ADAC-Regionalclubs
ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
Autostadt GmbH
BASt Bundesanstalt für Straßenwesen
Bdo Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V.
BUND Bund für Umwelt-und Naturschutz Deutschland e.V.
Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V.
Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. mit reg. Landesverbänden
Continental AG
DB Bahn Deutsche Bahn AG
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung mit den regionalen Unfallkassen
Die Akademie Bruderhilfe-Familienfürsorge GmbH
DUH Deutsche Umwelthilfe e.V.
DNR Deutscher Naturschutzring
DVR Deutscher Verkehrssicherheitsrat
DVW Deutsche Verkehrswacht e.V. mit Untergliederungen (Orts-, Kreis- und Landesverkehrswachten)
DEKRA Deutscher Kraftfahrzeugsüberwachungsverein e.V.
FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland mit Regionalgruppen
GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Greenpeace e.V.
IFEU-Institut Heidelberg
Klimabündnis e.V.
NABU Naturschutzbund Deutschland e.V.
Naturfreundejugend Deutschland e.V.
Robin Wood e.V.
TÜV Technischer Überwachungsverein (TÜV-Nord AG, TÜV Hessen GmbH, TÜV Rheinland AG, TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V., TÜV-Süd AG)
VDV
ÖPNV
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen Verbünde
in den Ländern
VCD Verkehrsclub Deutschland e.V.
VDA Verband der Automobilindustrie
Partner und Sponsoren aus der Wirtschaft
1 Der Begriff „Primarbereich meint im vorliegenden Papier die Jahrgangsstufen 1-4 (auch für BE und BB, wo die Primarstufe die Jahrgangsstufen 1-6 umfasst).
2 Siehe Anlage.
Zum Seitenanfang
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)