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Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung
Bek. d. MK v. 19.4.2012 - 32-32-82110/1-2 (SVBl. 6/2012 S.310)

Zwischen dem Niedersächsischen Kultusministerium und der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen wurde die in der Anlage abgedruckte Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung geschlossen.

Die Vereinbarung ist am 11.4.2012 in Kraft getreten.


Anlage

Vereinbarung
zwischen dem Niedersächsischen Kultusministerium und der Regionaldirektion Niedersachsen - Bremen der Bundesagentur für Arbeit über
die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung

Präambel

Die Kultusministerkonferenz und die Bundesagentur für Arbeit (BA) haben sich 1971 in einer Rahmenvereinbarung zu der gemeinsamen Verantwortung für die Berufsorientierung bekannt und Grundsätze der Zusammenarbeit festgelegt (Neufassung am 15.4.2004).

Beide Partner streben gemeinsam das Ziel an, allen Jugendlichen einen unmittelbar an die Schule anschließenden erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung, ein Studium oder eine andere zu einem Beruf hinführende Qualifizierung zu er-möglichen. Dabei sind zentrale Kooperationspartner für die allgemein bildenden Schulen des Landes Niedersachsen die Berufsberatungen der Arbeitsagenturen im Bezirk der Regionaldirektion Niedersachen-Bremen.

In der Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung tragen beide Partner dem Ziel der Gendergerechtigkeit und der Förderung benachteiligter Jugendlicher Rechnung, insbesondere der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund.

Besonderen Wert legen die Partner darauf, die Schülerinnen und Schüler auf Veränderungen vorzubereiten, die sich aus dem Wandel der heutigen Arbeitswelt ergeben, denn eine Befähigung zur flexiblen Anpassung an wechselnde Anforderungen und Beschäftigungsmöglichkeiten erfordert lebenslanges Lernen.

Schule und Berufsberatung beziehen die Erziehungsberechtigten in Maßnahmen zur beruflichen Orientierung angemessen und rechtzeitig ein.

Zusammenarbeit im Prozess der Berufswahlvorbereitung und beim Übergang Schule - Beruf

Ein Ziel der Zusammenarbeit zwischen den allgemein bildenden Schulen und der Berufsberatung ist die Begleitung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler im Prozess der Berufsfindung. Zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen einer einzelnen Schule und der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit werden bilaterale Ansprechpartner benannt.

Die Schulen und die Berufsberatung kooperieren nach Maßgabe des Erlasses zur Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen in seiner jeweils geltenden Fassung. Das schuleigene Konzept zur Berufsorientierung stellt den Rahmen der systematisch angelegten schulformbezogenen Berufsorientierung bzw. Berufsbildung im Sekundarbereich I dar. Auf dieser Grundlage stimmen sie die Kooperation und die Inhalte ihrer berufsorientierenden Aktivitäten aufeinander ab.

Schule und Berufsberatung bieten gemeinsame Informationsveranstaltungen an, an denen möglichst auch Vertreterinnen und Vertreter der berufsbildenden Schulen; regionaler Betriebe und Netzwerke mitwirken.

Beide Partner fordern und fördern – besonders beim Übergang Schule - Beruf – schulformspezifisch die enge Kooperation mit Betrieben, berufsbildenden Schulen und mit anderen außerschulischen Einrichtungen (z.B. Kammern, Verbänden, Fachhochschulen und Universitäten).

Lehrkräfte und Berufsberaterinnen und Berufsberater ermöglichen sich gegenseitig die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Berufsorientierung und zur Berufswahlvorbereitung und informieren sich regelmäßig über Veränderungen in ihrem Wirkungsbereich.

Beitrag der Berufsberatung

Die Berufsberatung unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Berufsentscheidung durch Information und Beratung. Hierzu bietet die Berufsberatung in den Schulen in allen Vorentlass- und Entlassklassen eine Schulbesprechung sowie regelmäßige Sprechstunden an.

Die Berufsberatung informiert insbesondere über Ausbildungsberufe und Studiengänge und deren Eingangsvoraussetzungen. Sie erweitert das Berufswahlspektrum der Schülerinnen und Schüler, indem sie auf diejenigen Berufe hinweist, die für Mädchen und für Jungen gleichermaßen geeignet sind und zu einer späteren eigenständigen oder auch selbstständigen beruflichen Tätigkeit befähigen können.

Insbesondere bietet sie Jugendlichen und jungen Erwachsenen individuelle Beratung und auf Wunsch ihren persönlichen Service für die Vermittlung in betriebliche Ausbildung an. Für Schülerinnen und Schüler, die zum Personenkreis des SGB II gehören, werden Absprachen zwischen Arbeitsagenturen, Jobcentern und zugelassenen optierenden Kommunen getroffen, um einen einheitlichen Vermittlungsservice zu erreichen.

Die Berufsberatung für Abiturienten informiert Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II darüber hinaus über Studienmöglichkeiten an allen Hochschulen in Deutschland (und im Ausland) sowie über Verfahren der Hochschulzulassung. Hierzu veranstaltet sie ggf. gemeinsam mit Hochschulen Hochschul- und Studieninformationstage.

Für Schülerinnen und Schüler aller allgemein bildenden Schulformen können vertiefende Maßnahmen zur Berufsorientierung angeboten werden.

Beitrag der Schule

Die Schule führt die Schülerinnen und Schüler mittels eines Kompetenzfeststellungsverfahrens zur realistischen Einschätzung ihrer berufswahlrelevanten Interessen und Fähigkeiten. Sie fördert in Kooperation mit der Berufsberatung die Entwicklung von Entscheidungs- und Handlungsstrategien, so dass die Schülerinnen und Schüler lernen, eigenverantwortliche, realitätsgerechte und sachkundige Ausbildungs- und Berufswahlentscheidungen zu treffen und umzusetzen.

Entsprechend dem fächerübergreifenden schulischen Konzept zur Berufsorientierung verwendet die Schule die von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebenen Materialien im Unterricht und führt die Schülerinnen und Schüler in die weitgehend selbstständige Nutzung der verschiedenen Informationssysteme der Berufsberatung ein. Dabei wird auch das Dienstleistungsangebot der regional zuständigen Agentur für Arbeit und die aktuelle Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt vorgestellt.

Der Besuch des Berufsinformationszentrums (BIZ) - unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten - ist fester Bestandteil im fächerübergreifenden Konzept zur Berufsorientierung.

Schule und örtliche Berufsberatung stimmen ab, wie das Berufsorientierungskonzept der Schule durch Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung nach dem SGB III ergänzt wird.

Die Schule stellt ein Berufsorientierungsbüro, soweit vorhanden, für Beratungsgespräche mit Schülerinnen und Schülern zur Verfügung.

Koordinierungsstelle Berufsorientierung

Das Land Niedersachsen hat mit Unterstützung der Regionaldirektion Niedersachsen - Bremen zum 1.8.2011 eine „Koordinierungsstelle Berufsorientierung” im Kultusministerium eingerichtet.

Diese stellt für die allgemein bildenden Schulen ein Angebot von qualitätsgeprüften Modulen (Projekten) zur vertieften Berufsorientierung bereit, das das Regelangebot von Schule- und Berufsberatung ergänzt und von den Schulen abgerufen werden kann. Die Kooperation mit Kammern und Wirtschaftsverbänden ermöglicht die Beteiligung von Betrieben.

Als Serviceleistung unterstützt die Koordinierungsstelle die Schulen durch die Organisation und Finanzierung dieser Projekte. Aufgabe der Koordinierungsstelle ist es weiterhin, durch eine strukturierte Darstellung von landesweit angebotenen Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung für die Schulen Transparenz herzustellen.

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