Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
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Gewalt
in der Schule
Erl. d. MK - 305 -
82104 vom 29.08.2003 (Email an die Schulen 1.9.2003)
Aus gegebenem Anlass bitte ich alle Schulen, am Montag, 01.September 2003, oder an den folgenden Tagen mit den Schülerinnen und Schülern über das Thema "Gewalt in der Schule" zu sprechen. In diesem Zusammenhang weise ich mit Nachdruck auf den Erlass über das Verbot des Mitbringens von Waffen in Schulen hin, der aus dem Jahre 1977 stammt, aber immer noch gültig ist. Ich erinnere daran, dass der Inhalt dieses Erlasses jeweils zu Beginn eines Schuljahres allen Schülerinnen und Schülern zur Kenntnis zu bringen ist. Beim Wechsel der Schulformen ist ein Abdruck des Erlasses den Erziehungsberechtigten auszuhändigen.
Das Thema "Gewalt" bitte ich auch bei Elternversammlungen zur Sprache zu bringen. Dabei sind alle Formen der Gewalt von Drogen über Nötigung bis hin zu Schutzgelderpressung in den Blick zu nehmen.
Es geht darum, Wege zu finden, um im Zusammenwirken von Schüler- und Elternschaft, Lehrkräften und ggf. außerschulischen Einrichtungen wie Jugendamt, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Polizei Mauern des Schweigens zu durchbrechen.
An alle Beteiligten richte ich die Aufforderung, hinzuschauen statt wegzuschauen. Insbesondere muss den Schülerinnen und Schülern vermittelt werden, dass sie sich jederzeit Lehrkräften anvertrauen können, wenn sie sich selbst von Gewalt bedroht sehen.
Das Kultusministerium beschäftigt sich seit längerem mit diesem Thema und hat u.a. folgende Initiativen ergriffen:
Kriseninterventionsteam (KIT)
Im September 2002 ist das Kriseninterventionsteam bei der Bezirksregierung Hannover- Nieders. Landesjugendamt eingerichtet worden. Das Team besteht aus einer sozialpädagogischen Fachkraft, einer Juristin des Landesjugendamtes, einem Jugendpsychologen des Nieders. Landeskrankenhauses Hildesheim, einem Schulaufsichtsbeamten und weiteren Mitarbeitern des Landesjugendamtes. Es hat die Aufgabe, Fälle von hochdelinquenten Kindern und Jugendlichen zu analysieren und Handlungsempfehlungen für die Verbesserung der Zusammenarbeit und des fachlichen Austausches aller Beteiligten zu entwickeln. Ferner erarbeitet es präventive Maßnahmen und Angebote zur Krisenintervention.
Handreichungen für das Schulleiterhandbuch zum Umgang mit hochgradig delinquentem Verhalten in der Schule
Eine Arbeitsgruppe Delinquenz hat Handreichungen erarbeitet, die hochgradig delinquentes Verhalten definieren, in einem Krisenablaufplan das Handeln der Verantwortlichen regeln, Präventionsmöglichkeiten und -maßnahmen erläutern und Rechtsgrundlagen darstellen. Die Arbeit befindet sich in der Endredaktion.
Beauftragte für Gewaltprävention bei den Bezirksregierungen
Im Jahre 2001 sind bei den Bezirksregierungen Braunschweig und Lüneburg Beauftragte für Gewaltprävention berufen worden. Die Aufgabe wird durch speziell ausgebildete Lehrkräfte wahrgenommen. Nach den gesammelten positiven Erfahrungen sollen auch in den Bezirken Hannover und Weser-Ems solche Beauftragten eingesetzt werden. Die Aufgaben sind u.a. Beratung von Schulen, Vermittlung außerschulischer Institutionen zur Unterstützung schulischer Arbeit, die Einrichtung eines Baukastensystems "Gewaltprävention", das von den Schulen abgerufen werden kann und die Einrichtung schulischer Netzwerke.
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