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KMK-Empfehlung zur pädagogischen Bedeutung und Durchführung von Schullandheimaufenthalten
Bek. d. MK v. 20.11.1984 - 304 - 82 021 (SVBl. 12/1984 S.291)

Im folgenden gebe ich die am 30.9.1983 von der Ständigen Konferenz der Kultusminister beschlossene Empfehlung bekannt:

1. Zur pädagogischen Bedeutung des Schullandheimaufenthalts

1.1 Durch den Aufenthalt von Schulklassen und anderen schulischen Gruppen im Schullandheim können Unterricht und Erziehung in besonders günstiger Weise miteinander verbunden werden.

1.2 Das ganztägige Zusammensein von Lehrern und Schülern

2. Zur Vorbereitung und Durchführung von Schullandheimaufenthalten

2.1 Bei der Auswahl des Schullandheims, ,der Planung und Gestaltung des Aufenthaltes sollten Lehrer, Eltern und Schüler zusammenwirken. Die Dauer des Schullandheimaufenthaltes sollte sich nach dem Alter der Schüler, dem jeweiligen Unterrichtsvorhaben, der pädagogischen Zielsetzung, der Finanzierbarkeit und der Entfernung vom Wohnort richten, aber eine Woche nicht unterschreiten.

2.2 Bei der methodischen Gestaltung des Unterrichts und anderer Vorhaben im Schullandheim können Verfahren gewählt werden, die mehr Zeit erfordern und selbständiges Arbeiten in besonderem Maße fördern. Die Schüler sollen Gelegenheit erhalten, Eigenverantwortung zu entwickeln und Bereitschaft zu mitverantwortlichem Handeln zu üben und auszuprägen.

Die Lehrer sollen Probleme der Klasse und einzelner Schüler, die während des Unterrichts in der Schule nur schwer lösbar sind, im Schullandheim aufgreifen und zu lösen suchen.

2.3 Jeder Schüler sollte mindestens einmal während seiner Schulzeit an einem Schullandheimaufenthalt teilnehmen.

2.4 Im Rahmen der Lehreraus- und -fortbildung für Lehrer aller Schulen sollen Kurse über Schulwandern und über die Gestaltung des Aufenthaltes im Schullandheim durchgeführt werden, um eine pädagogische und sachgemäße Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Schulwanderungen und der Schullandheimaufenthalte zu gewährleisten. Es ist anzustreben, daß Studenten und Referendare schon während ihrer Ausbildung an einem Schullandheimaufenthalt als Begleiter teilnehmen.

2.5 Auf Anregungen zur Planung und Gestaltung von Schullandheimaufenthalten in der Fachliteratur und in Veröffentlichungen einschlägig tätiger Verbände, insbesondere des Verbandes Deutscher Schullandheime, wird hingewiesen.

Dieser Beschluß tritt an die Stelle des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 21.1.1953 über das "Schulwandern".

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