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Verwendung von Speckstein im Unterricht
Erl. d. MK vom 19.11.2001 - n.v.-

In den letzten Tagen ist in der Presse wiederholt die Verwendung von Speckstein im Unterricht problematisiert worden, da dieser in Verdacht steht, Asbest zu enthalten. Den Zeitungsartikeln war auch zu entnehmen, dass die Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg die Verwendung von Speckstein in den Schulen wegen eines möglichen, geringgradigen natürlichen Asbestgehaltes verboten hat. Dies geschah allein aus Gründen der Prävention.

Aus diesem Anlass weise ich im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt auf Folgendes hin:

Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse über mögliche Luftbelastungen mit Asbestfasern bei der kunsthandwerklichen Verarbeitung von Speckstein vor. Die Daten aus Hamburg sind nach eigener Bewertung des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes für eine solche Entscheidung ebenfalls unzureichend. Nach eingehender Prüfung und unter Berücksichtigung der Gefahrstoff-Verordnung ergeben sich keine ausreichenden Gründe, die Nutzung von Speckstein zu künstlerischen Gestaltungszwecken in Schulen zu untersagen, wenn die allgemeinen hygienischen Grundregeln beachtet werden, auf die ich nachfolgend noch einmal hinweise:

Allgemeine hygienische Grundregeln für Werkräume in Schulen:

Soweit von Ihnen weiterhin mit Speckstein gearbeitet wird, sollten Sie sich, wegen der sehr unterschiedlichen Zusammensetzung des Materials, vom Lieferanten des Specksteins die Asbestfreiheit bestätigen lassen.

Das Landesgesundheitsamt wird die bundesweite Diskussion weiter beobachten und die verschiedenen veranlassten Messungen auswerten. Soweit sich Änderungen ergeben, die zu einer anderen Bewertung führen, werden die Schulen unverzüglich informiert.

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass nach Rücksprache mit dem GUV Hannover auch die Landesunfallkasse Niedersachen für die versicherten Schülerinnen und Schüler und die angestellten Lehrkräfte zurzeit keinen Handlungsbedarf sieht.

[Rückfragen an: Frau Bartsch
Karin.Bartsch@mk.niedersachsen.de
Durchwahl (0511) 120-7387]

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