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Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe
Beschl. d. LReg v. 16.4.2013 - StK-201-01430/01/33 (Nds.MBl. Nr.16/2013 S.326) - VORIS 27400 -
Bezug: Beschl. v. 15.7.2003 - MI-42.1-47506-1 - (n.v.)

1. Die LReg hat mit Wirkung vom 16.4.2013 Frau Doris Schröder-Köpf zur Niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe berufen. Die bisherigen Aufgaben des Landesbeauftragten für Spätaussiedler und Heimatvertriebene werden von der neuen Niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe mit übernommen. Der Bezugsbeschluss wird aufgehoben.

2. Migration und Teilhabe sind Querschnittsaufgaben aller staatlichen Ebenen und Einrichtungen der Legislative und Exekutive. Die Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe

- nimmt als ehrenamtliche und unabhängige Mittlerin die Interessen der Migrantinnen und Migranten gegenüber dem LT und der LReg wahr mit dem Ziel, die wirtschaftliche, soziale, rechtliche und gesellschaftliche Integration dieses Personenkreises zu befördern,
- wirbt für entsprechende Angebote an Migrantinnen und Migranten und interkulturelle Öffnung von Verwaltungen und Einrichtungen auf allen Ebenen und befördert den interkulturellen Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppierungen,
- trägt die ihr im Rahmen ihrer Arbeit und Kontakte gewonnenen Erkenntnisse an die jeweiligen staatlichen Akteure heran und setzt sich für deren Berücksichtigung ein, insbesondere für die, die zum Abbau von Benachteiligungen der Migrantinnen und Migranten und zur angemessenen Berücksichtigung ihrer Belange zur gleichberechtigten Teilhabe in der Gesellschaft beitragen,
- begleitet laufend die Aktivitäten des LT und der LReg zu Migration und Teilhabe, insbesondere bei deren weiterer Entwicklung der Integrationspolitik,
- vermittelt den Kontakt zwischen den Aktivitäten zu Migration und Teilhabe auf Seiten des Landes und der niedersächsischen Kommunen,
- fördert und verbessert die Vernetzung auch auf Bundes- und europäischer Ebene.

3. Die Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe

- erhält laufenden Zugang zu den Akteuren in jeweils geeigneter Form,
- übernimmt den Vorsitz im zukünftig von der StK betreuten Integrationsbeirat,
- wird durch eine Geschäftsstelle in der StK bei ihren Aufgaben unterstützt.

4. Die Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe wird der StK zugeordnet und führt im Schriftverkehr die Bezeichnung:

„Niedersächsische Landesbeauftragte
für Migration und Teilhabe
bei der Niedersächsischen Staatskanzlei”.

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