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Kooperationsverbünde allgemein bildender Schulen zum 1.8.2006
RdErl. d. MK v. 69.2005 - 26 - 81 633/4 (SVBl. 10/2005 S.527)

Die Niedersächsische Landesregierung setzt auf die individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen und baut mit der Einrichtung von Kooperationsverbünden zur Hochbegabungsförderung schrittweise ein differenziertes und umfassendes Angebot zur Begabungsförderung auf. Derzeit bestehen 50 Kooperationsstandorte mit 291 Schulen und 30 Tageseinrichtungen für Kinder.

Die beteiligten Schulen stellen durch verbindlich vereinbarte Kooperation sicher, dass die Förderung bereits in der Grundschule beginnt und sich in der weiterführenden Schule pädagogisch konsequent fortsetzt. Die Zusammenarbeit mit Kindergärten ist hierzu erforderlich.

Die Förderung im Sekundarbereich II ist Aufgabe der jeweiligen gymnasialen Oberstufe.

Grundlage für die Genehmigung als Kooperationsverbund ist eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung der beteiligten Schulen nach § 25 Abs. 1 NSchG. Die Zusammenarbeit von Schule und Kindertagesstätte ist geregelt durch § 6 Abs. 1 NSchG und § 3 Abs. 5 KitaG. Sie folgt dem Leitziel, dass besondere Begabungen früh- und rechtzeitig erkannt, anerkannt, individuell gefördert, lebensnah entwickelt und umfassend integriert werden.

Besonders begabte Kinder und Jugendliche benötigen Anregungen, die ihren Lernstrategien, ihren Denkmustern und ihren Motivationslagen, aber auch ihrem Lerntempo Rechnung tragen. Dies führt dazu, dass vor allem darauf geachtet wird, Selbstverantwortung im Lernprozess zu entwickeln und zu stärken und die Auseinandersetzung mit dem eigenen Lernen zu fördern.

Grundlage für die Arbeit der Kooperationsverbünde ist die Konzeption von Schulentwicklungsvorhaben zur Förderung von hoch begabten Schülerinnen und Schülern als Teil des Schulprogramms.

Der Besuch einer Schule des „Kooperationsverbundes Hochbegabungsförderung” kann auch über Schulbezirksgrenzen hinaus gestattet werden (§ 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 NSchG in Verbindung mit den „Ergänzenden Bestimmungen zur Schulpflicht und zum Rechtsverhältnis zur Schule” vom 29.8.1995 (SVBl. S.223) i.d.F. vom 16.3.1999 (SVBl. 194)).

Den ausgewählten Schulen werden als Kooperationsverbund zusätzliche Lehrerstunden für die beantragten Fördermaßnahmen unter Berücksichtigung der Anzahl der zu fördernden hoch begabten Schülerinnen und Schüler und der unterschiedlichen Schwerpunktsetzung des Konzepts von der Landesschulbehörde zugewiesen. Die Verteilung der Stunden erfolgt nach Absprache der Schulen untereinander.

Antragsverfahren

Schulen, die zum 1.8.2006 mit der Zusammenarbeit im Kooperationsverbund beginnen wollen, können sich nach einer entsprechenden Beschlussfassung in den Gesamtkonferenzen bis zum 15.2.2006 bei der zuständigen Abteilung der Landesschulbehörde gemeinsam bewerben; der Antrag einer einzelnen Schule ist ausgeschlossen. Die Zustimmung des jeweiligen Schulträgers oder der jeweiligen Schulträger ist dem Antrag beizufügen. Die Beteiligung des Kindergartens bedarf der entsprechenden Zustimmung des Trägers der Einrichtung.

Der Antrag umfasst ein von den beteiligten Schulen und von ggf. mitarbeitenden Tageseinrichtungen für Kinder gemeinsam erarbeitetes Konzept zur Hochbegabungsförderung, das Aussagen enthält über

- bisherige Erfahrungen mit der individuellen Förderung besonderer Begabungen sowie die Entwicklung didaktisch-methodischer und pädagogisch-psychologischer Unterstützungsleistungen;
- Ziele, Schwerpunkte und Ausstattungsbedarf des vorgesehenen Konzepts;
- inhaltliche und organisatorische Angaben zur Kooperation zwischen den Einrichtungen;
- andere Kooperationspartner, die die Umsetzung des Förderkonzepts unterstützen (z.B. andere Schulen, Hochschulen, Betriebe, Verbände, Elterninitiativen, Vereine, freie Träger von Fördermaßnahmen);
- verfügbare Kompetenzen, bedarfsgerechte Beratungs- und Fortbildungskonzepte;
- Vorhaben zur Dokumentation und Ergebnissicherung;
- personelle Zuständigkeiten, Ansprechpartner, Post- und EMail-Anschriften der Schulen und Kindertagesstätten;
- Schulnummer sowie Gesamtschülerzahl der Schulen.

Die Entscheidung über die vorgelegten Anträge sowie die Zustimmung zur Einrichtung des Kooperationsverbundes erfolgt auf Vorschlag der Landesschulbehörde durch das Kultusministerium.

Für weitere Auskünfte und Beratung stehen zur Verfügung: *)

Landesschulbehörde, Abteilung Braunschweig
Frau RDS'in Brigitte Ax (Dez. 2)
Tel.: 0551 / 5480641
E-Mail: brigitte.ax@lschb-bs.niedersachsen.de

Herr OStD Gerhard Dziomba (Dez. 4)
Tel.: 0531 / 4843615
E-Mail: gerhard.dziomba@lschb-bs.niedersachsen.de

Landesschulbehörde, Abteilung Hannover
Frau RSD'in Petra Rieke (Dez. 2)
Tel:: 0511 / 1062425
E-Mail: petra.rieke@lschb-h.niedersachsen.de

Herr LRSD Bernd Ritter (Dez. 4)
Tel.: 0511 / 1062454
E-Mail: bernd.ritter@lschb-h.niedersachsen.de

Landesschulbehörde, Abteilung Lüneburg
Frau RSD'in Ursel Kessel
(Dez. 2, Außenstelle Soltau-Fallingbostel, Bad Fallingbostel)
Tel.: 05162 / 960414
E-Mail: ursel.kessel@lschb-lg.niedersachsen.de

Frau LRSD'in Irmhild Reimers (Dez. 4)
Tel.: 04131 / 152745
E-Mail: Irmhild.reimers@lschb-lg.niedersachsen.de

Landesschulbehörde, Abteilung Osnabrück
Herr RSD Udo Tiemann (Dez. 2, Außenstelle Nordhorn)
Tel.:05921 / 800717
E-Mail: udo.tiemann@lschb-os.niedersachsen.de

Frau LRSD'in Anna Menke (Dez 4)
Tel.: 0541 / 314281 oder 0441 / 7992643
E-Mail: anna.menke@lschb-os.niedersachsen.de

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*) Anm. d. Red.: Zuständigkeiten und Kontaktdaten können sich verändern, werden allerdings nicht immer veröffentlicht.

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