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Schulanfangsaktion 2022
Gem. Bek. v. MI, MK und MW vom 6.4.2022 - 24.2 - 30061/3 (SVBl. 6/2022 S. 275)

Die Schulanfangsaktion im Jahr 2022 setzt im Rahmen des Curriculums Mobilität das als langfristige Kampagne konzipierte Projekt „Kleine Füße“ unter Beibehaltung der bisherigen Bausteine fort. Ein konzentrierter Einsatz von Schulweglotsen und -lotsinnen zu Beginn des Schuljahres soll dies unterstützen. Die Schulanfangsaktion hat vorrangig präventiven Charakter. Sie will sowohl die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen sowie deren Erziehungsberechtigte, als auch die Verkehrsteilnehmenden ansprechen.

Die diesjährigen Aktionen erfolgen unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelungen im Umgang mit der Corona-Pandemie.

1. Öffentlichkeitsarbeit

Die Verkehrsteilnehmenden werden mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit für die mit dem Schulanfang verbundenen Gefahren sensibilisiert. Sowohl die Auftaktveranstaltung als auch die vorbereitenden Aktionen der Kooperationspartner auf regionaler Ebene sind ein wichtiger Bestandteil der Aufklärungskampagne. Zusätzlich weisen zahlreiche Spannbänder mit der Aufschrift „Achten Sie auf Kinder“ insbesondere Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer auf den Schuljahresbeginn hin.

1.1 „Fußgängerpass“ in Kindertagesstätten und Schulen

Bereits im Vorfeld der Einschulung soll eine Sensibilisierung für den Schulweg zu Fuß erreicht werden, indem Kindertagesstätten als Kooperationspartner in die Schulanfangsaktion eingebunden werden. Dazu sollen für Eltern und Kinder durch den Erwerb eines „Fußgängerpasses“ o. ä. ein Anreiz geschaffen werden, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ziel ist es, den Kindern eine Handlungssicherheit in Bezug auf den zukünftig anstehenden Schulweg zu vermitteln und sie zum fußläufigen Schulweg zu motivieren. Die verschiedenen regional bereits vorhandenen Modelle eines „Fußgängerpasses“ können in die Kampagnen eingearbeitet werden. Die Verkehrswachten und die Verkehrssicherheitsberaterinnen und -berater der Polizei stehen Kindertagesstätten und Schulen unterstützend zur Seite. „Aufgepasst mit ADACUS“, ein Verkehrssicherheitsprogramm der ADAC Stiftung, führt Kinder an die Rolle als zu Fuß Gehende im Straßenverkehr heran. ADAC Moderatorinnen und Moderatoren üben hierbei das richtige Verhalten auch beim Queren der Fahrbahn. Nähere Informationen unter: https://stiftung.adac.de/foerderschwerpunkte/unfallpraevention/aufgepasst-mit-adacus

1.2 Film: „Abenteuer Schulweg“ für Elternabende, Schulelternratssitzungen, Unterricht und soziale Medien

In dem Film „Abenteuer Schulweg“ wird vermittelt, wie gesund, bewegungs- und beziehungsfördernd sowie entspannend es für die Kinder ist, zu Fuß zur Schule zu gehen. Der Tag beginnt an der frischen Luft und nicht unter Zeitdruck im Verkehrschaos vor der Schule, wo eigene und andere Kinder in der Unübersichtlichkeit des Fahrzeugaufkommens unweigerlich gefährdet sind. Der im Jahr 2019 aktualisierte Film, das Schulweglied sowie eine Präsentation stehen für die vorbereitenden Einschulungselternabende sowie den ersten Elternabend nach Schulbeginn, den Unterricht und auch zur Öffentlichkeitsarbeit (soziale Medien, ÖPNV inkl. Haltestellen, etc.) unter http://www.nibis.de/schulanfangsaktion_7069 (Bildungsthemen > Übergreifende Bildungsaufgaben > Mobilität > Unterrichtsmaterialien zum Thema Mobilität > Schulanfangsaktion) zum Herunterladen zur Verfügung.

Für Schulelternabende können die Kurz- und Langfassungen des Films „Abenteuer Schulweg“ genutzt werden.

1.3 Elternbriefe

Es steht wiederum ein Elternbrief mit allgemeinen Hinweisen zu den Themen „Sicher zu Fuß zur Schule“, „Sicher mit dem Bus zur Schule“ und „Sicher mit dem Auto zur Schule“ zur Verfügung, der je nach örtlicher Situation und Bedarf verändert werden kann. Der Elternbrief steht als schwarz/weiß-PDF-Dokument in deutscher, türkischer, russischer, polnischer und arabischer Sprache auf der Seite des NiedersächsischenKultusministeriums unter www.mk.niedersachsen.de (Schule > Schülerinnen und Schüler/Eltern > Mobilität > Schulanfangsaktion) als Download zur Verfügung.

1.4 Faltblatt und Flyer

Die Materialien zur Kampagne (Faltblatt und Flyer) weisen auf die mit dem Schulanfang verbundenen Verkehrsgefahren hin. Sie wenden sich vorrangig an die Erziehungsberechtigten. Sie geben Tipps und Hinweise, wie die Kinder zu sicheren Verkehrsteilnehmenden auf ihrem Schulweg werden können.

1.5 Malbogen

Zu der Aktion wird ein Malbogen als Download im Internetangebot des Niedersächsischen Kultusministeriums unter www.mk.niedersachsen.de (Schule –> Schülerinnen und Schüler/Eltern –> Mobilität –> Schulanfangsaktion) angeboten.

Das Heft illustriert unter Verwendung der Sympathiefigur „Matze“ in vier kurzen Bildergeschichten jeweils verkehrssicherheitsbezogene Themen rund um den Schulweg und ist zur unterrichtsbegleitenden Verkehrssicherheitserziehung geeignet.

2. Aktion „Kleine Füße auf dem Schulweg“

Neben den Maßnahmen mit vorrangig appellativer Ausrichtung umfasst das Aktionsprogramm eine Reihe wirkungsvoller Instrumente zur sicheren Gestaltung des Schulweges:

Wie in den Vorjahren sollen an geeigneten Örtlichkeiten im Verlauf des Schulweges gelbe Farbmarkierungen in Form von kleinen Füßen aufgebracht werden, um Kinder gezielt zu gefahrenreduzierten Querungsstellen zu leiten. Die Markierungen sollen eine Länge von wenigen Metern nicht überschreiten und dürfen grundsätzlich nicht auf Fahrbahnen und Radwegen angelegt werden. An Querungsstellen sollen die „Kleinen Füße“ in geschlossener Stellung in Höhe der Randsteine aufgebracht werden. Durch die Markierungen erfahren die pädagogischen Maßnahmen zum Erlernen des Schulweges eine wirkungsvolle Unterstützung. Sollte aufgrund der Entfernung zwischen Schule und Wohnung der Weg nicht zu Fuß zurückgelegt werden können, stellt die Fahrt mit dem Bus eine gute Alternative zur individuellen Fahrt mit dem Pkw dar. Statistisch gesehen ist die Fahrt mit dem Bus sicherer als die mit anderen Verkehrsmitteln. Hinweise zum sicheren Verhalten an Haltestellen sowie beim Ein- und Aussteigen sind unter https://bdo.org/busstop-sicher-zur-schule/10-goldene-regeln-sicherer-schulweg zu finden.

2.1 Schulwegpläne leichtgemacht

Eine Untersuchung im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) über die Entwicklung, Verbreitung und Anwendung von Schulwegplänen in Deutschland zeigt, dass die Sicherheit und eigenständige Mobilität von Schülern durch Schulwegpläne erhöht werden kann. In Schulwegplänen werden sowohl gefahrenreduzierte Wege als auch gefahrenträchtige Stellen dargestellt. Die Vorarbeiten für das Aktionsprogramm „Kleine Füße“ sind insbesondere im Bereich der Verkehrsraumanalyse weitgehend identisch mit denen zur Erstellung eines Schulwegplanes. Die Erarbeitung eines Schulwegplanes im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm „Kleine Füße“ ist daher sowohl unter arbeitsökonomischen als auch didaktischen Gesichtspunkten überaus sinnvoll. Die parallele Verwendung der gelben Fußstapfen sowohl in einem Schulwegplan als auch in der Verkehrswirklichkeit gewährleistet eine einheitliche und einprägsame Symbolsprache. Zur Erstellung und Aktualisierung von Schulwegplänen hat die BASt den Leitfaden "Schulwegpläne leichtgemacht" erstellt. Der Leitfaden steht mit ergänzenden und hilfreichen Anlagen unter www.bast.de/ schulwegplan zum Herunterladen zur Verfügung.

Weitere allgemeine Hinweise zum Thema Schulwegpläne finden sich u.a. unter
https://www.landesverkehrswacht.de/fileadmin/user_upload/LVW/Wissensblatt//2021_Wissensblatt-14_Kinder-auf-dem-Schulweg.pdf
https://www.landesverkehrswacht.de/fileadmin/user_upload/LVW/Wissensblatt/2021_Wissensblatt-15_Der_Schulwegplan.pdf und
http://udv.de/de/strasse/wege-fuer-fussgaenger/mensch/kinder/schulweg-zu-fuss

Einzelne Kommunen und Städte stellen Schulwegpläne für Grundschulen auf ihren Internetseiten ebenfalls zur Verfügung.

Wichtige Tipps zur Vorbereitung der Kinder auf die selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr und zur Vorbereitung auf den Schulweg sind im ADAC-Schulweg-Ratgeber zusammengestellt: https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/Kindersicherheit/schulweg/schulwegratgeber/

2.2 Verkehrshelfende - Schulweglotsinnen / Schulweglotsen: Ein Ehrenamt

Ehrenamtliche Schüler-, Eltern-, Erwachsenen- und Seniorenlotsinnen / -lotsen stellen als Verkehrshelfende auf dem Schulweg, insbesondere an gefahrenträchtigen Querungsstellen, einen weiteren Garanten für einen sicheren Schulweg dar. Eine Vielzahl an Schülerinnen und Schülern, Eltern, Geschwistern und weiteren Erwachsenen engagieren sich bereits schon heute landesweit ehrenamtlich und sind als Lotsinnen und Lotsen aktiv. Informationsblätter und Antragsformulare werden im Sinne der Akquise von Verkehrshelfenden an entsprechende Stellen verteilt, unter anderem an den Landesseniorenrat, die Senior-Experts, Kreis- und Stadtelternräte.

Gerade im Zusammenhang mit Schulanfängerinnen und -anfängern und deren „neuen“ Schulwegen entfalten die ehrenamtlichen Verkehrshelfenden einen hohen Wirkungsgrad im Straßenraum bei allen Beteiligten.

Vor diesem Hintergrund sollten die niedersächsischen Grundschulen ein verstärktes Engagement, insbesondere an Elternabenden und Schulelternratssitzungen, zum Einsatz von Schulweglotsinnen und -lotsen zum Schuljahresbeginn vorsehen. Dabei können die weiterführenden Schulen unterstützend mitwirken. Die Polizei gewährleistet weiterhin die Einweisung und Ausbildung in einem erforderlichen Umfang. Zeitlich soll sich der Einsatz der Schulweglotsinnen und -lotsen vorrangig auf die Morgenstunden in den ersten beiden Unterrichtswochen nach der Einschulung konzentrieren und kann bedarfsorientiert entsprechend zeitlich ausgeweitet werden.

Auf den Gem. RdErlass des MK, d. MI und d. MW vom 1.12.2020 - 23.6-82112 Schulweglotsendienst; Verkehrshelfende im Sinne des § 42 Abs. 7 StVO - Zeichen 356, wird hingewiesen. Weitere Hinweise unter: www.landesverkehrswacht.de/angebot/artikel-detail/schulweglotsen-wir-gehen-mit/.

Besondere Danksagungsaktion für das Ehrenamt: Schulleitungen können die Danksagungsurkunden für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schulweglotsin beziehungsweise Schulweglotse herunterladen, um diese an ihrer Schule auszuzeichnen:
https://schulleiterform.nibis.de
Das Einloggen erfolgt über den Schulleitungszugang.

Gem. Nr. 7.2 des Rd.Erl. d. MK vom 3.5.2016 kann die ehrenamtliche Tätigkeit als Schulweglotsin bzw. Schulweglotse auch im Beiblatt zum Zeugnis aufgenommen werden.

Darüber hinaus können die Danksagungsurkunden auch als Würdigung aller Verkehrshelfenden, z. B. auch Eltern oder Senioren, ausgestellt werden.

2.3 „Bus auf Füßen“ (walking bus)

Eine gute Alternative zu der vielfach praktizierten Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit dem Auto stellt das Modell „Bus auf Füßen“ (walking bus) dar. Dabei legen Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Jahrgänge den Schulweg gemeinsam zurück. Schulkinder können sich dem „Bus auf Füßen“ an bedarfsgerecht festgelegten „Haltestellen“ anschließen und so den Schulweg in einem sicherheitsfördernden Rahmen absolvieren.

Aktuelle Beispiele aus dem Jahr 2020 für die praktische Gestaltung des Modells des „Bus auf Füßen“ finden sich beispielsweise unter:
www.walkingbus-os.de
www.zu-fuss-zur-schule.de

Eine Kombination der oben beschriebenen Maßnahmen kann die Sicherheit der Schulanfängerinnen und Schulanfänger auf ihrem Schulweg deutlich steigern. Die Verkehrsbehörden und die Polizei werden gebeten, entsprechende Initiativen von Grundschulen oder Elternvertretungen (örtliche Initiativen) zu unterstützen.

2.4 Hol- und Bringzonen

Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden sollten in Kooperation mit der Schule, dem Schulträger und der Polizei „Hol- und Bringzonen“ bzw. sogenannte „Elternhaltestellen“ einrichten, so dass Kinder die letzten Meter zu Fuß zur Schule gehen können. Dadurch können Kinder frühzeitig ein Bewusstsein für Gefahrensituationen im Straßenverkehr entwickeln und überhaupt erst in die Lage versetzt werden, ein räumliches Bild („geistige Landkarte“) des eigenen Ortes bzw. des eigenen Schulwegs zu entwerfen. Kinder werden häufiger und regelmäßiger zur Schule gebracht als von dort abgeholt. Da sie zum Teil unterschiedliche Schulschlusszeiten haben, wird das Problem der Bringverkehre mit den „Elterntaxis“ bei Schulbeginn in der Regel stärker wahrgenommen als das Problem der Holverkehre zu Schulschluss.

Der an einem Praxisbeispiel entwickelte ADAC Leitfaden „Das Elterntaxi an Grundschulen“ kann bei der Einrichtung von Hol- und Bringzonen unterstützen. Er enthält Hintergrundwissen für die Vorbereitung und wichtige Checklisten zur Einrichtung.

Download unter: www.adac.de/verkehr/kindersicherheit/elterntaxi-hol-bringzonen/

2.5 Die Fußgängerprofis - jetzt digital

Im Rahmen der Schulanfangsaktion „Kleine Füße - sicherer Schulweg“ wurden von der Fachberatung Mobilität der Niedersächsischen Landesschulbehörde und der Verkehrssicherheitsberatung der Polizei Unterrichtsmaterialien für die Klassen 1 bis 3 der Grundschule basierend auf dem Curriculum Mobilität entwickelt. Bei den Materialien handelt es sich um eine sinnvolle Zusammenfassung der bekannten Aktionsmaterialien zum Schulanfang in Verbindung mit praktischen Unterrichtsbeispielen und -materialien.

Inhalt ist u.a. eine Unterrichtseinheit „Schulwege in aller Welt" sowie die Übersetzungen der Elternbriefe im Fußgänger-Profi in Russisch, Arabisch, Persisch, Englisch, Polnisch, Französisch und Türkisch. Informationen unter https://www.nibis.de/uploads/nlq33-01/2%20Auflage%202%20Fu_Pro_2018.pdf

Digitalisierung

Der Fußgänger-Profi wurde jetzt digitalisiert und kann als Lehrgang und Unterrichtsmaterial unter dem folgenden Link über die Schallfläche "Anmelden als Gast" abgerufen werden:
https://moodle.nibis.de/f_profis/course/view.php?id=2

2.6 Wettbewerb "AutoFreie Schule"

Zum zweiten Mal findet im Rahmen der Schulanfangsaktion 2022 der Wettbewerb "AutoFREIE-Schule" für Grundschulen und Förderschulen statt. Die Jahrgänge 1-4 können in den Grund- und Förderschulen bis zum Beginn der Herbstferien online autofreie Schulwege sammeln und sich damit an der Kampagne "AutoFREIE-Schule" bteiligen. Als AuotoFrei gelten die Tage, an denen 90% der Kinder einer Klasse zu Fuß (auch eingerichtete Hol- und Bringzonen), mit dem Fahrrad oder mit dem ÖPNV zur Schule kommen. Für die Schülerinnen und Schüler werden die gesammelten Kilometer insgesamt und für die einzelnen Gruppen sowie die CO2-Einsparung sichtbar dargestellt.

Wettbewerbszeitraum: 5.9.2022 bis zum Beginn der Herbstferien, 17.10.2022.

Zu gewinnen sind:

Wenn eine Schule mit mindestens 90% aller Klassen teilnimmt und alle Klassen das "Zebra-Ziel" erreicht haben, kann sie zusätzlich den Matze-Wanderpokal "AutoFREIE-Schule" gewinnen.

Die Anmeldung mit der Eingabe eines Gruppennamens kann über den Schulleitungsaccount bis zum 5.9.2022 unter https://gelbefuesse.nibis.de/login.php erfolgen. Dort sind in der rechten Spalte eine Anleitung für Lehrkräfte sowie eine Präsentation zur Erläuterung des Wettbewerbs für die Schülerinnen und Schüler zu finden. Enrsprechende Urkunden stehen ebnfalls zur Verfügung.

2.7 Die Supergeheime Bannzone - ein innovatives Verkehrssicherheitsprojekt

Das Spiel "Die Supergeheime Bannzone" wurde gemeinsam mit niedersächsischen Grundschulen entwickelt und erprobt. Das Spiel richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 2.-4. Jahrgänge an Grund- und Förderschulen mit dem Ziel, die Kinder für einen fußläufigen Schulweg zu motivieren.l Zentrales Element des Spiels ist ein fiktiver Bannkreis, der in einem Radius von ca. 300 Meter um die Schule gezogen wird. Im Fokus steht dabei die Motivation zu Bewegung, Selbständigkeit, sozialem und nachhaltigem Verhalten. Alle Materialien und Anleitungen finden die Lehrkräfte in der Box, eine Vorbereitungszeit muss also nicht eingeplant werden.

Informationen zur Anfordeung von Spielsets gibt es ab dem 5.9.20222 über die Webseite https://www.nibis.de/grundschulprojekt-die-supergeheime-bannzone.

3. Sonstige Maßnahmen und Hinweise

3.1 Busaktion

In diesem Jahr besteht erneut die Möglichkeit, dass sich Busunternehmen aus Niedersachsen an der Schulanfangsaktion 2022 beteiligen und den Schulweg zu Fuß unterstützen, indem sie auf den Bussen des ÖPNV für „Kleine Füße - sicherer Schulweg“ werben.

Das Layout für die Busbeklebung kann abgerufen weren unter https://www-landesverkehrs-wacht.de/angebot/artikel-detail/kleine-fuesse-sicherer-schulweg/

3.2 Zentrale Auftaktveranstaltung

Die zentrale Auftaktveranstaltung findet unter der Berücksichtigung der Hygienebestimmungen und gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf das Infektionsgeschehen rund um "Sars-CoV-2" am Donnerstag, den 25. August 2022, von 11.00 bis 12.00 Uhr in der Grundschule Tegelweg, Tegelweg 2 in 30179 Hannover / Sahlkamp unter Beteiligung von Herrn Minister für Inneres und Spoert, Boris Pistorius, Vertretungen des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Niedersächsischen Kultusministeriums, des ADAC Niedersachsen / Sachsen-Anhalt e. V., den Niedersächsischen Gemeinde-Unfallversicherungsverbänden sowie der Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V. mit Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten sowie Lehrkräften der Schule statt.

3.3 Einverständnis der Straßenbaulastträger

Das Einverständnis der Gemeinden als Träger der Straßenbaulast für Gehwege bzw. kombinierte Geh- und Radwege für das Aufbringen der Markierungen der „Kleinen Füße“ auf diesen Wegen wird analog zu den vergangenen Jahren vorausgesetzt..

3.4 Schablonen und Markierungsspray

Die zum Aufbringen der „Kleinen Füße“ erforderlichen Schablonen sind in den Schulen bereits aus den vergangenen Aktionen vorhanden. Das zur Gewährleistung eines einheitlichen Erscheinungsbildes erforderliche gelbe Markierungsspray ist von den Schulen auf eigene Kosten zu beschaffen. Ersatzschablonen und Informationen zum Einsatz des gelben Markierungssprays können über die Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V. bezogen werden.

3.5 Verkehrssicherheitsaktionen nach Auftaktveranstaltung

Die Materialzusammenstellung unterstützt die Gestaltung individueller, auf die jeweilige örtliche Situation abgestimmter Verkehrssicherheitsaktionen. Schulen und Polizei werden gebeten, vor Schulbeginn und in den darauf folgenden Wochen Verkehrssicherheitsaktionen durchzuführen und dabei auch eigene Schwerpunkte zu setzen. Die Integration der polizeilichen Präventionspuppenbühnen in den Programmablauf regionaler Verkehrssicherheitsaktionen bietet sich besonders an.

3.6 Verteilung der Aktionsmaterialien

Die Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V. gewährleistet die Verteilung der Aktionsmaterialien an die Polizeiinspektionen.

3.7 Erfahrungsberichte der Polizeibehörden

Die Polizeibehörden fertigen entsprechende Erfahrungsberichte an, sofern neue Erkenntnisse gewonnen bzw. Veränderungen zum Vorjahr erkannt wurden.

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