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Schülerfriedenspreis 2017
Bek. d. MK v. 6.4.2017 - 23-83012/1 (2017) (SVBl. 4/2015 S. 233)

Das Niedersächsische Kultusministerium lädt alle Schulen im Land ein, sich um den Schülerfriedenspreis 2017 zu bewerben. Beteiligen können sich alle Schulformen und Jahrgangsstufen, die gesamte Schule, einzelne Jahrgangsstufen oder Klassen, Arbeitsgemeinschaften, Lerngruppen aller Art und auch einzelne Schülerinnen und Schüler.

Der Schülerfriedenspreis möchte Leistungen würdigen, die

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der Aufarbeitung von Terrorherrschaft und Diktatur
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dem friedlichen Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Sprache, Kultur und Religion, der Völkerverständigung und dem interkulturellen Dialog
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der Auseinandersetzung mit allen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und der Vorbeugung von Gewalt
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sowie dem Abbau von Vorurteilen und dem Einsatz für Zivilcourage und der Förderung des ehrenamtlichen Engagements
dienen.

Es können Texte, Sammlungen, Dokumentationen (Aktionen, Interviews etc.), Mappen, Kunstwerke (Bilder, Plakate, Filme, Musik, Theaterstücke etc.) sowohl in gedruckter wie auch digitaler Form eingereicht werden.

Zum Schülerfriedenspreis wird auch in diesem Jahr wieder ein Sonderpreis für Zivilcourage vergeben. Dieser Preis wird aus den Einsendungen der Beiträge zum Schülerfriedenspreis ausgewählt und an Schulen bzw. Schülerinnen und Schüler verliehen, die im besonderen Maße für andere eintreten bzw. sich für allgemein geteilte gesellschaftliche Werte oder legitime Interessen anderer Individuen oder Gruppen einsetzen.

Mit den jeweiligen Preisen sind Preisgelder und Sachpreise sowie die Einladung der Gewinner zur feierlichen öffentlichen Würdigung verbunden.

Ebenso ist die öffentliche Präsentation, auch in digitaler Form, der ausgezeichneten Projekte vorgesehen.

Auf die „Richtlinien für die Verleihung des Schülerfriedenspreises des Landes Niedersachsen“ (RdErl. d. MK. v. 7.7.2011 - 21 - 83012 - VORIS 22410 - Bezug: RdErl. d. MK v. 1. 9. 2004 - VORIS 22410 -) wird hingewiesen.

Die Beiträge der Schulen können über die Schulleitung bis zum 1.10.2017 beim Niedersächsischen Kultusministerium, Referat 23, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, eingereicht werden. Für jeden Wettbewerbsbeitrag ist ein Teilnahmeformular auszufüllen und beizulegen. Das Formular steht auf der Homepage des Nds. Kultusministeriums zum Herunterladen zur Verfügung (www.mk.niedersachsen-de > Schule > Schülerinnnen und Schüler/Eltern > politische Bildung > Schhülerfriedenspreis).

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