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Schulanfangsaktion 2019
Gem. Bek. v. MI, MK und MW vom 8.4.2019 - 23.4 - 30061/3 (SVBl. 5/2019 S. 230)

Die Schulanfangsaktion im Jahr 2019 setzt im Rahmen des Curriculums Mobilität in einer Bildung für nachhaltige Entwicklung das als langfristige Kampagne konzipierte Projekt „Kleine Füße“ unter Beibehaltung der bisherigen Bausteine fort. Ein konzentrierter Einsatz von Schulweglotsinnen und Schulweglotsen zu Beginn des Schuljahres soll dies unterstützen. Die Schulanfangsaktion hat vorrangig präventiven Charakter. Sie will sowohl die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen sowie deren Erziehungsberechtigte als auch die Verkehrsteilnehmenden ansprechen.

1. Öffentlichkeitsarbeit

Die Verkehrsteilnehmenden werden mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit für die mit dem Schulanfang verbundenen Gefahren sensibilisiert. Sowohl die Auftaktveranstaltung als auch die vorbereitenden Aktionen der Kooperationspartner auf regionaler Ebene sind ein wichtiger Bestandteil der Aufklärungskampagne. Zusätzlich weisen zahlreiche Spannbänder mit der Aufschrift „Achten Sie auf Kinder“ insbesondere Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer auf den Schuljahresbeginn hin.

1.1 „Fußgängerpass“ in Kindertagesstätten und Schulen

Bereits im Vorfeld der Einschulung soll eine Sensibilisierung für den Schulweg zu Fuß erreicht werden, indem Kindertagesstätten als Kooperationspartner in die Schulanfangsaktion eingebunden werden. Dazu sollen für Eltern und Kinder durch den Erwerb eines „Fußgängerpasses“ o. ä. für Kindergartenkinder ein Anreiz geschaffen werden, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Das Ziel ist, Handlungssicherheit in Bezug auf den zukünftig anstehenden Schulweg zu vermitteln und zum fußläufigen Schulweg zu motivieren. Die verschiedenen regional bereits vorhandenen Modelle eines „Fußgängerpasses“ können in die Kampagnen eingearbeitet werden. Die Verkehrswachten und die Verkehrssicherheitsberaterinnen und -berater der Polizei stehen Kindertagesstätten und Schulen unterstützend zur Seite. „Aufgepasst mit ADACUS“, ein Verkehrssicherheitsprogramm der ADAC-Stiftung, führt Kinder an die Rolle als Fußgängerinnen und Fußgänger im Straßenverkehr heran. ADAC-Moderatorinnen und -Moderatoren üben hierbei das richtige Verhalten auch beim Queren der Fahrbahn. Nähere Informationen unter: https://stiftung.adac.de/foerderschwerpunkte/unfallpraevention/aufgepasst-mit-adacus

1.2 Film: „Abenteuer Schulweg“ für Elternabende, Schulelternratssitzungen, Unterricht und soziale Medien In dem Film „Abenteuer Schulweg“ wird vermittelt, wie gesund, bewegungs- und beziehungsfördernd sowie entspannend es für die Kinder ist, zu Fuß zur Schule zu gehen. Der Tag beginnt an der frischen Luft und nicht unter Zeitdruck im Verkehrschaos vor der Schule, wo eigene und andere Kinder in der Unübersichtlichkeit durch das Fahrzeugaufkommen unweigerlich gefährdet sind. Der im Jahr 2019 aktualisierte Film, das Schulweglied sowie eine Präsentation stehen für die vorbereitenden Einschulungselternabende sowie den ersten Elternabend nach Schulbeginn, den Unterricht und auch zur Öffentlichkeitsarbeit (soziale Medien, ÖPNV inkl. Haltestellen, etc.) unter www.nibis.de/nibis.php?menid=11215 (Bildungsthemen –> Mobilität –> Schulanfangsaktion) zum Herunterladen zur Verfügung.

Die Veröffentlichung des Films durch die beteiligten Institutionen und deren nachgeordnete Stellen ist vor den nachfolgenden Zeitpunkten nicht gestattet:
–> hausintern und im Intranet: ab 10.6.2019
–> extern: ab 8.8.2019

Für Schulelternabende können die Kurz- und Langfassung des Films „Abenteuer Schulweg” ab der Veröffentlichung dieses Erlasses genutzt werden.

1.3 Elternbriefe

Es steht wiederum ein Elternbrief mit allgemeinen Hinweisen zu den Themen „Sicher zu Fuß zur Schule“, „Sicher mit dem Bus zur Schule“ und „Sicher mit dem Auto zur Schule“ zur Verfügung, der je nach örtlicher Situation und Bedarf verändert werden kann. Der Elternbrief steht als schwarz/weiß-PDF-Dokument in deutscher, türkischer, russischer, polnischer und arabischer Sprache auf der Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums unter www.mk.niedersachsen.de (Schule –> Schülerinnen und Schüler/Eltern –> Mobilität –> Schulanfangsaktion) als Download zur Verfügung.

1.4 Faltblatt und Flyer

Die Materialien zur Kampagne (Faltblatt und Flyer) weisen auf die mit dem Schulanfang verbundenen Verkehrsgefahren hin. Sie wenden sich vorrangig an die Erziehungsberechtigten. Sie geben Tipps und Hinweise, wie die Kinder zu sicheren Verkehrsteilnehmenden auf ihrem Schulweg werden können.

1.5 Malbogen Zu der Aktion wird ein Malbogen als Download auf den Internetseiten des Niedersächsischen Kultusministeriums unter www.mk.niedersachsen.de (Schule –> Schülerinnen und Schüler/Eltern –> Mobilität –> Schulanfangsaktion) angeboten.

Das Heft illustriert unter Verwendung der Sympathiefigur „Matze“ in vier kurzen Bildergeschichten jeweils verkehrssicherheitsbezogene Themen rund um den Schulweg und ist zur unterrichtsbegleitenden Verkehrssicherheitserziehung geeignet.

2. Aktion „Kleine Füße auf dem Schulweg“

Neben den Maßnahmen mit vorrangig appellativer Ausrichtung umfasst das Aktionsprogramm eine Reihe wirkungsvoller Instrumente zur sicheren Gestaltung des Schulweges:

Wie in den Vorjahren sollen an geeigneten Örtlichkeiten im Verlauf des Schulweges gelbe Farbmarkierungen in Form von kleinen Füßen aufgebracht werden, um Kinder gezielt zu gefahrenreduzierten Querungsstellen zu leiten. Die Markierungen sollen eine Länge von wenigen Metern nicht überschreiten und dürfen grundsätzlich nicht auf Fahrbahnen und Radwegen angelegt werden. An Querungsstellen sollen die „Kleinen Füße“ in geschlossener Stellung in Höhe der Randsteine aufgebracht werden. Durch die Markierungen erfahren die pädagogischen Maßnahmen zum Erlernen des Schulweges eine wirkungsvolle Unterstützung. Sollte aufgrund der Entfernung zwischen Schule und Wohnung der Weg nicht zu Fuß zurückgelegt werden können, stellt die Fahrt mit dem Bus eine gute Alternative zur Fahrt mit dem Privat-Pkw dar. Statistisch gesehen ist die Fahrt mit dem Bus sicherer als die mit anderen Verkehrsmitteln. Hinweise zum sicheren Verhalten an Haltestellen sowie beim Ein- und Aussteigen sind unter www.busstop.de abrufbar.

2.1 Schulwegpläne leichtgemacht

Eine Untersuchung im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) über die Entwicklung, Verbreitung und Anwendung von Schulwegplänen in Deutschland zeigt, dass die Sicherheit und eigenständige Mobilität von Schülerinnen und Schülern durch Schulwegpläne erhöht werden kann. In Schulwegplänen werden sowohl gefahrenreduzierte Wege als auch gefahrenträchtige Stellen Hinterdargestellt. Die Vorarbeiten für das Aktionsprogramm „Kleine Füße“ sind insbesondere im Bereich der Verkehrsraumanalyse weitgehend identisch mit denen zur Erstellung eines Schulwegplanes. Die Erarbeitung eines Schulwegplanes im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm „Kleine Füße“ ist daher sowohl unter arbeitsökonomischen als auch didaktischen Gesichtspunkten überaus sinnvoll. Die parallele Verwendung der gelben Fußstapfen sowohl in einem Schulwegplan als auch in der Verkehrswirklichkeit gewährleistet eine einheitliche und einprägsame Symbolsprache. Zur Erstellung und Aktualisierung von Schulwegplänen hat die BASt den Leitfaden „Schulwegpläne leichtgemacht“ erstellt. Der Leitfaden steht mit ergänzenden hilfreichen Anlagen unter www. bast.de/schulwegplan zum Herunterladen zur Verfügung. Weitere allgemeine Hinweise zum Thema Schulwegpläne finden sich u. a. unter www.landesverkehrswacht.de/ downloads/wissensblaetter und http://udv.de/de/strasse/wege-fuer-fussgaenger/mensch/kinder/schulwegzu-fuss. Wichtige Tipps zur Vorbereitung der Kinder auf die selbständige Teilnahme am Straßenverkehr und zur Vorbereitung auf den Schulweg sind im ADAC Schulweg- Ratgeber zusammengestellt: www.adac.de/Schulwegratgeber.

Einzelne Kommunen und Städte stellen Schulwegpläne für Grundschulen auf ihren Internetseiten ebenfalls zur Verfügung.

2.2 Verkehrshelfende – Schulweglotsinnen / Schulweglotsen: Ein Ehrenamt

Ehrenamtliche Schüler-, Eltern-, Erwachsenen- und Seniorenlotsinnen und -lotsen stellen als Verkehrshelfende auf dem Schulweg, insbesondere an gefahrenträchtigen Querungsstellen, eine weitere Unterstützung für einen sicheren Schulweg dar. Eine Vielzahl an Schülerinnen und Schülern, Eltern, Geschwistern und weiteren Erwachsenen engagieren sich bereits heute landesweit ehrenamtlich und sind als Lotsinnen / Lotsen aktiv. Neu konzipierte Informationsblätter und Antragsformulare werden zur Akquise von Verkehrshelfenden ab Juni 2019 an entsprechenden Stellen verteilt, unter anderem an den Landesseniorenrat, die Senior-Experts, Kreis- und Stadtelternräte.

Gerade im Zusammenhang mit Schulanfängerinnen und -anfängern und deren „neuen“ Schulwegen entfalten die ehrenamtlichen Verkehrshelfenden einen hohen Wirkungsgrad im Straßenraum bei allen Beteiligten und weiteren Verkehrsteilnehmenden.

Vor diesem Hintergrund sollten die niedersächsischen Grundschulen ein verstärktes Engagement, insbesondere an Elternabenden und Schulelternratssitzungen, zum Einsatz von Schulweglotsinnen und -lotsen zum Schuljahresbeginn vorsehen. Dabei können die weiterführenden Schulen unterstützend mitwirken. Die Polizei gewährleistet weiterhin die Einweisung und Ausbildung in einem erforderlichen Umfang. Zeitlich soll sich der Einsatz der Schulweglotsinnen / Schulweglotsen vorrangig auf die Morgenstunden in den ersten beiden Unterrichtswochen nach der Einschulung konzentrieren und kann bedarfsorientiert entsprechend zeitlich ausgeweitet werden.

Auf den Gem. RdErlass des MK, d. MI und d. MW vom 5.11.2012, MK 34.4-83013, Schulweglotsendienst; Verkehrshelfende im Sinne des § 42 Abs. 7 StVO - Zeichen 356, wird hingewiesen. Weitere Hinweise gibt es unter: www.landesverkehrswacht.de/wissenswertes/fuer-schulweglotsen.

Besondere Danksagungsaktion für das Ehrenamt:

Schulleitungen können Danksagungsurkunden für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schulweglotsin bzw. Schulweglotse herunterladen, um diese an ihrer Schule auszuzeichnen: im passwortgeschützten Bereich unter https:// schulleitungsforum.nibis.de.

Gem. Nr. 7.2 des Rd.Erl. d. MK vom 3.5.2016 kann die ehrenamtliche Tätigkeit als Schulweglotsin bzw. Schulweglotse auch in das Beiblatt zum Zeugnis aufgenommen werden.

Darüber hinaus können die Danksagungsurkunden auch als Würdigung aller Verkehrshelfenden, z. B. auch Eltern oder Seniorinnen und Senioren, ausgestellt werden.

2.3 „Bus auf Füßen“ (walking bus)

Eine gute Alternative zu der vielfach praktizierten Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit dem Auto stellt das Modell „Bus auf Füßen“ (walking bus) dar. Dabei legen Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen den Schulweg gemeinsam zurück. Schulkinder können sich dem „Bus auf Füßen“ an bedarfsgerecht festgelegten „Haltestellen“ anschließen und so den Schulweg in einem sicherheitsfördernden Rahmen absolvieren.

Aktuelle Beispiele aus dem Jahr 2019 für die praktische Gestaltung des Modells des „Bus auf Füßen“ finden sich beispielsweise unter:
www.stadtwerke-osnabrueck.de/privatkunden/mobilitaet/service-und-angebot/mobilitaet-lernen/fuer-schueler/walking-bus.html
www.walkingbus-os.de
www.zu-fuss-zur-schule.de

Eine Kombination der oben beschriebenen Maßnahmen kann die Sicherheit der Schulanfängerinnen und Schulanfänger auf ihrem Schulweg deutlich steigern. Die Verkehrsbehörden und die Polizei werden gebeten, entsprechende Initiativen von Grundschulen oder Elternvertretungen (örtliche Initiativen) zu unterstützen.

2.4 Hol- und Bringzonen

Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden können in Kooperation mit der Schule, dem Schulträger und der Polizei „Hol- und Bringzonen“ bzw. sogenannte „Elternhaltestellen“ einrichten, so dass Kinder die letzten Meter zu Fuß zur Schule gehen können. Dadurch können Kinder frühzeitig ein Bewusstsein für Gefahrensituationen im Straßenverkehr entwickeln und überhaupt erst in die Lage versetzt werden, ein räumliches Bild („geistige Landkarte“) des eigenen Ortes bzw. des eigenen Schulwegs zu entwerfen. Kinder werden häufiger und regelmäßiger zur Schule gebracht als von dort abgeholt. Da sie zum Teil unterschiedliche Schulschlusszeiten haben, wird das Problem der Bringverkehre mit den „Elterntaxis“ bei Schulbeginn in der Regel stärker wahrgenommen als das Problem der Hol-Verkehre zu Schulschluss.

Der an einem Praxisbeispiel entwickelte Leitfaden „Das Elterntaxi an Grundschulen“ kann bei der Einrichtung von Hol- und Bringzonen unterstützen. Er enthält Hintergrundwissen für die Vorbereitung und wichtige Checklisten zur Einrichtung, Download unter: www.adac.de/ verkehr/kindersicherheit/elterntaxi-hol-bringzonen/.

2.5 Die Fußgängerprofis

Im Rahmen der Schulanfangsaktion „Kleine Füße - sicherer Schulweg“ wurden von der Fachberatung Mobilität der Niedersächsischen Landesschulbehörde und der Verkehrssicherheitsberatung der Polizei Unterrichtsmaterialien für die Klassen 1 bis 3 der Grundschule basierend auf dem Curriculum Mobilität entwickelt. Bei den Materialien handelt es sich um eine sinnvolle Zusammenfassung der bekannten Aktionsmaterialien zum Schulanfang in Verbindung mit praktischen Unterrichtsbeispielen und -materialien.

Neu ist die ergänzte Unterrichtseinheit „Schulwege in aller Welt " sowie die Übersetzungen der Elternbriefe im Fußgänger-Profi in Arabisch, Englisch, Französisch, Persisch, Polnisch, Russisch und Türkisch.

Download unter www.nibis.de sowie dem polizeiinternen Informationssystem-Intranet (ISI)

3. Sonstige Maßnahmen und Hinweise

3.1 Busaktion In diesem Jahr besteht erneut die Möglichkeit, dass sich Busunternehmen aus Niedersachsen an der Schulanfangsaktion 2019 beteiligen und den Schulweg zu Fuß unterstützen, indem auf einer Seite der Busse des ÖPNV für „Kleine Füße - sicherer Schulweg“ geworben wird.

3.2 Die zentrale Auftaktveranstaltung findet am Donnerstag, den 15.8.2019, von 11:00 bis 12:00 Uhr in der Grundschule Voxtrup, Am Mühlenkamp 69, 49086 Osnabrück, statt. Es werden beteiligt sein: Herr Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, Vertreterinnen und Vertreter des Niedersächsischen Ministeriums für Arbeit, Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung, des Niedersächsischen Kultusministeriums, des ADAC Niedersachsen / Sachsen-Anhalt e.V., des Niedersächsischen Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes und der Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V. sowie Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte sowie Lehrkräfte der Schule.

3.3 Die Gemeinden als Träger der Straßenbaulast für Gehwege bzw. kombinierte Geh- und Radwege werden um ihr Einverständnis mit der Aufbringung der Markierungen der „Kleinen Füße“ auf diesen Wegen gebeten.

3.4 Die zum Aufbringen der „Kleinen Füße“ erforderlichen Schablonen sind in den Schulen bereits aus den vergangenen Aktionen vorhanden. Das zur Gewährleistung eines einheitlichen Erscheinungsbildes erforderliche gelbe Markierungsspray ist von den Schulen auf eigene Kosten zu beschaffen. Ersatzschablonen und Informationen zum Einsatz des gelben Markierungssprays können über die Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V. bezogen werden.

3.5 Die Materialzusammenstellung unterstützt die Gestaltung individueller, auf die jeweilige örtliche Situation abgestimmter Verkehrssicherheitsaktionen. Schulen und Polizei werden gebeten, vor Schulbeginn und in den darauf folgenden Wochen Verkehrssicherheitsaktionen durchzuführen und dabei auch eigene Schwerpunkte zu setzen. Die Integration der polizeilichen Präventionspuppenbühnen in den Programmablauf regionaler Verkehrssicherheitsaktionen bietet sich besonders an.

3.6 Die Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V. gewährleistet die Verteilung der Aktionsmaterialien an die Polizeiinspektionen.

3.7 Die Polizeibehörden werden gebeten, dem Landespolizeipräsidium im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport zum 1.11.2019 einen kurzen Erfahrungsbericht zum Einsatz der Verkehrshelfenden zu übersenden, sofern neue Erkenntnisse gewonnen bzw. Veränderungen zum Vorjahr erkannt wurden.

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