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Ausstattung von Schulen mit Rechnern und Programmen für den Unterricht;
Hier: Empfehlungen zur Ausstattung von allgemeinbildenden Schulen für den Unterricht in den Sekundarbereichen I und II

Erl. v. 27.5.1994 - 206 - 82235 (SVBl. S.169) - VORIS 22410 01 00 40 046
Bezug: Erl. v. 9.12.1986 (SVBl. 1987 S.3), geändert durch Erl. v. 26.10.1988 (SVBl. S.323) - VORIS 22410 01 00 40 025)

Mit den vorliegenden Empfehlungen zur Ausstattung von allgemeinbildenden Schulen in den Sekundarbereichen I und II haben das Niedersächsische Kultusministerium und die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens die Empfehlungen zur Ausstattung von Schulen mit Rechnern für den Unterricht aus dem Bezugserlass fortgeschrieben.

Die veränderten Ausstattungsempfehlungen berücksichtigen die im Vorhaben "Neue Technologien und Schule" gewonnenen Erkenntnisse und sind zugleich Folge der fortgeschrittenen technischen Entwicklung, die sich seit Herausgabe der letzten Ausstattungsempfehlungen vollzogen hat.

Um auch der weiteren curricularen und technischen Entwicklung Rechnung zu tragen, können sich Schulen und Schulträger in Ausstattungsfragen stets an das Computer-Centrum des Niedersächsischen Landesinstituts für Lehrerfortbildung, Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung in Hildesheim (NLI) wenden, wo detaillierte Beratungsunterlagen bereitgehalten werden.

Der Bezugserlass wird hiermit aufgehoben.


Anlage

Empfehlungen zur Ausstattung von allgemeinbildenden Schulen mit Rechnern für den Unterricht

1. Vorbemerkungen

Die folgende Zusammenstellung von Ausstattungsgegenständen für die Behandlung der Neuen Technologien im Unterricht ist als Gesamtkatalog zu verstehen, aus dem die Schulen eine sinnvolle Auswahl treffen sollen. Voraussetzung ist die Entwicklung einer Schulkonzeption über eine thematische Schwerpunktsetzung in Abstimmung mit dem Schulträger. Aus diesen Empfehlungen, die lediglich einer Orientierung dienen, ist kein Beschaffungsanspruch abzuleiten. Maßgeblich sind die Möglichkeiten des Schulträgers für Neu- und Ersatzbeschaffungen. Ausführliche Beratungsunterlagen zur Ausstattung allgemeinbildender Schulen mit Computern und Programmen können vom Computer-Centrum des NLI mit dem beiliegenden Formular angefordert werden. Bei der Beschaffung von Hard- und Software ist auf hinreichende Kontinuität zu achten, wobei weiterhin der Grundsatz gilt, dass für die Schule nicht jede technische Neuerung notwendig ist.

Die in den Schulen eingesetzten Rechner, Peripheriegeräte und Programme können in der Regel weiterhin eingesetzt werden.

2. Ausstattung eines Computerraumes

Die Anzahl der Schülerarbeitsplätze ist auf die Größe der Lerngruppen abzustimmen. Wünschenswert ist eine Ausstattung, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, in Zweiergruppen mit den Computern zu arbeiten. Aus unterrichtsorganisatorischen Erwägungen ist allerdings die Arbeit mit mehr als 12 Schülerdoppelarbeitsplätzen (Arbeitsplätze für 24 Schülerinnen und Schüler) grundsätzlich nicht zu empfehlen.

Der Lehrkraft sollte soweit möglich ein zusätzlicher Arbeitsplatz für Präsentation von Bildschirminhalten, sowie für die Vorbereitung und Koordinierung der Schüleraktivitäten zur Verfügung stehen.

2.1 Computersysteme

Die Computersysteme sollen dem Industriestandard entsprechen und den Einsatz sowohl von MS-DOS als auch von WINDOWS-Programmen ermöglichen.

2.2 Peripheriegeräte

2.2.1 Drucker

Von jeweils 4 Computerarbeitsplätzen aus sollte ein Drucker über eine Druckerweiche genutzt werden können. Im Falle einer Vernetzung der Computersysteme ist in der Regel ein leistungsfähiger Drucker ausreichend. Die Entscheidung für einen Druckertyp sollte von dem hauptsächlichen Einsatzbereich abhängig gemacht werden.

2.2.2 Vorrichtung zur Projektion des Monitorbildes

Im Computerraum sollte die Möglichkeit bestehen, Bildschirminhalte allen Schülerinnen und Schülern gleichzeitig zu präsentieren. Für diesen Zweck eignet sich in besonderem Maße eine LCD-Auflage für den Tageslichtprojektor.

Da die Qualität der Bildprojektion nicht nur von der LCD-Auflage, sondern auch vom Tageslichtprojektor und der verwendeten Graphikkarte bestimmt wird, sollte vor der Kaufentscheidung unbedingt die Gesamtkonfiguration getestet werden.

Im Falle einer Vernetzung der Computersysteme kann die Funktion der LCD-Auflage von einem Programm übernommen werden, das neben der Übertragung von Bildschirminhalten an alle Arbeitsplätze auch das Blockieren der Tastaturen und das Fernsteuern einzelner Rechner ermöglicht.

2.2.3 Massendatenspeicher

Für den Einsatz im Unterricht sind Datenbanken als Werkzeug zur Informationsbeschaffung sowie Bildmaterial zur Verwendung bei der Textgestaltung und der digitalen Bildverarbeitung von besonderer Bedeutung. Die zunehmende Verbreitung der CD als Massendatenspeicher ermöglicht den kostengünstigen Vertrieb umfangreicher Datenbestände. So werden heute viele Programme, Photos und Lexika auf CD-ROM angeboten. Sollen diese Möglichkeiten genutzt werden, so wird ein CD-ROM-Laufwerk benötigt.

2.2.4 Einrichtung zur Programm- und Datensicherung

Die Datensicherung kann beim Einsatz moderner Anwendungsprogramme wegen des Umfangs der Programm- und Datendateien häufig nicht mehr mit Disketten durchgeführt werden. Zur Sicherung sollte in diesem Fall ein Speichermedium (z.B. Streamer oder Wechselplatte) zur Verfügung stehen, dessen Kapazität für die Sicherung einer kompletten Festplatte ausreicht.

Falls die Rechner nicht in ein Netzwerk eingebunden sind, kann ein Programm zum einfachen Datenaustausch zwischen zwei Computersystemen über ein Kabel eingesetzt werden.

2.3 Netzwerk

Eine Vernetzung von Einzelplatzrechnern in der Schule ist derzeit nicht unbedingt erforderlich, kann aber für die Behandlung als Unterrichtsgegenstand, zur gemeinsamen Nutzung von Peripheriegeräten, zur Verbesserung des Viren- und Kopierschutzes und zur erleichterten Instandhaltung des Computerraumes sinnvoll eingesetzt werden.

In den Beratungsunterlagen Netzwerke in den Computer-Arbeitsräumen der allgemeinbildenden Schulen werden die Vorteile und Probleme einer Vernetzung ausführlich beschrieben.

Falls ein Schulträger bereit ist, ein Netzwerk zu beschaffen, sollten die Hardware (Server, Netzwerkkarten) und das Netzwerkbetriebssystem dem Industriestandard entsprechen.

Die Einrichtung des in seinen Grundfunktionen betriebsfähigen Netzwerkes sollte vom Fachhändler vorgenommen werden. Dies umfasst die Verkabelung, die Installation des File-Servers und aller Arbeitsplatzrechner sowie die Einbindung der Netzwerkdrucker.

Mindestens zwei Lehrkräfte der Schule müssen über die zur Betreuung des Netzwerkes erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Entsprechende Fortbildungskurse werden regelmäßig vom NLI angeboten.

2.4 Programme für den Einsatz im Unterricht

Neben Programmiersprachen gibt es für Anwendungen wie Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenverwaltung, Präsentationsgraphik und Datenfernübertragung sogenannte Standardsoftware. "Integrierte Programme", die mehrere Module für die genannten Anwendungsbereiche unter einer einheitlichen Benutzeroberfläche vereinen, sind für die Schülerinnen und Schüler einfacher zu bedienen als unterschiedliche Einzelprogramme, vom Funktionsumfang für den schulischen Einsatz in der Regel ausreichend und zu einem erheblich günstigeren Preis erhältlich.

Im Falle einer Schwerpunktbildung in den Anwendungsbereichen "Textverarbeitung" und "Digitale Bildverarbeitung" wird ein Programm zur Gestaltung von Texten zum Einbinden von Graphiken benötigt.

Bei der Auswahl der Programme ist darauf zu achten, dass

2.5 Fachspezifische Unterrichtssoftware

In vielen Fächern ist der Einsatz fachspezifischer Unterrichtssoftware vorgesehen. Dazu zählen z.B. Simulationsprogramme, Programme zur Modellbildung sowie Übungs- und Lernprogramme.

Es werden zahlreiche Unterrichtsprogramme von Software-Verlagen, privaten Programmierern und den Kultusverwaltungen der Länder angeboten. Um den Schulen die Auswahl eines geeigneten Produktes zu erleichtern, wurden im Rahmen des bundesweiten Projektes SODIS programmtechnische, fachdidaktische und mediendidaktische Informationen über Unterrichtssoftware in einer Datenbank zusammengetragen, die fortlaufend aktualisiert und erweitert wird. Niedersächsischen Schulen und Schulbehörden werden diese Informationen zusammen mit einem Rechercheprogramm vom Computer-Centrum des NLI über die regionalen Beratungsstellen und die Obleute für die Informations- und Kommunikationstechnologien kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die vom Niedersächsischen Kultusministerium herausgegebenen Programme zu den Materialienbänden der Reihe "Neue Technologien und Allgemeinbildung" können von niedersächsischen Lehrerinnen und Lehrern bei den o.g. Institutionen kostenlos kopiert werden. Ferner sind diese Programme bei der Berenbergschen Verlagsbuchhandlung, Sedanstraße 34, 30161 Hannover beziehbar, bei der auch die Materialienbände der o.g. Reihe herausgegeben werden.

3. Sonderausstattung

Die bisher genannten Positionen beschreiben die Ausstattung eines Computerraumes für den Einsatz und die Behandlung der Neuen Technologien in verschiedenen Fächern.

Abhängig von den räumlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen in der Schule kann der Computerraum durch Ausstattungsgegenstände ergänzt oder ein spezielles Computersystem in Fachräumen bestimmter Fächer eingerichtet werden.

Als Grundkonfiguration soll jeweils ein Computersystem gemäß 2.1 mit einem geeigneten Drucker dienen. In den Fächern Kunst und Musik kann je nach Peripheriegeräten und Programmen ein Computersystem mit einem anderen Betriebssystem verwendet werden.

Hat sich die Schule in Abstimmung mit dem Schulträger für eine Schwerpunktbildung beim Einsatz der Neuen Technologien im Unterricht entschieden, werden je nach Schwerpunktbereich die folgenden Ausstattungsgegenstände benötigt:

Bei der Datenfernübertragung sind geeignete Vorkehrungen zur Vermeidung einer unbegrenzten Nutzung und einer Überziehung des vom Schulträger bewilligten Kostenrahmens der Telefongebühren zu treffen.

4. Ausstattung für den Einsatz in Schulen für Lernbehinderte

Die in Kapitel 2 beschriebene Hardware-Ausstattung des Computerraumes eignet sich auch für den Einsatz in Schulen für Lernbehinderte.

Die speziellen Anforderungen an Unterrichtssoftware für diese Schulform sind den Beratungsunterlagen "Hard- und Software für den Einsatz in Schulen für Lernbehinderte" zu entnehmen.

Da einige der empfohlenen Unterrichtsprogramme die Ein- und Ausgabe von Sprache vorsehen, empfiehlt sich als zusätzliches Peripheriegerät eine Sprach- bzw. Soundkarte mit Mikrophon und Lautsprecher.


Absender:

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Computer-Centrum des NLI
Richthofenstraße 29
31137 Hildesheim

Ich bitte um Übersendung der folgenden Unterlagen

Beratungsunterlagen
     Ausstattung eines Computerraumes
  Netzwerke in den Computer-Arbeitsräumen der allgemeinbildenden Schulen
  Das NLI-Informationssystem (bitte formatierte Diskette beifügen)
  Standard-Software für den Einsatz im Unterricht
  Computerprogramme für die Informations- und kommunikations-technologische Bildung in allg. Schulen
  Softwaredatenbank SODIS (bitte formatierte 3 5"/1,44 MB-Diskette beifügen)
  Zusatzausstattung für den Einsatz im naturwissenschaftlichen Unterricht und im Fach Technik
  Sonderausstattung für das Fach Kunst
  Sonderausstattung für das Fach Musik
  Hard- und Software für den Einsatz in Schulen für Lernbehinderte
Technische Hinweise
  Das Menüsystem der vom Niedersächsischen Kultusministerium herausgegebenen Programmsammlungen
  Datensicherung auf Disketten
  Virenschutz (bitte formatierte Diskette beifügen)
Schulverwaltung
  Einsatz der EDV in der Schulverwaltung
  Dokumentation ausgewählter Stundenplanprogramme

Einen frankierten, adressierten Rückumschlag und ...... formatierte Diskette(n) füge ich bei.

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Datum/Unterschrift

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