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Leitbild für die Schulaufsicht in Niedersachsen
Erl. d. MK v. 24.2.1998 - 305 - (SVBl. 3/1998 S.89) - VORIS 22410 01 00 30 040 -

Nachstehend gebe ich das Leitbild für die Schulaufsicht als verbindliche Grundlage für die Arbeit der Schulbehörden in Niedersachsen bekannt.
Das Jahr 1998 soll einer Erprobung der Arbeit mit dem Leitbild dienen. Insbesondere soll die Bedeutung des Leitbildes für die Schule, für die tägliche Arbeit innerhalb der Schulbehörde und für andere Personen und Institutionen evaluiert werden.


Anlage

Leitbild für die Schulaufsicht in Niedersachsen

Grundlagen

Die Grundlagen für schulaufsichtliches Handeln sind durch die Wertvorstellungen im Grundgesetz, in der Niedersächsischen Verfassung und im Niedersächsischen Schulgesetz bestimmt.
Das Leitbild für die Schulaufsicht orientiert sich an dem der niedersächsischen Landesverwaltung. Es beschreibt Ziele, Selbstverständnis und Aufgaben für die Dezernentinnen und Dezernenten sowie Grundsätze für die Arbeitsweise innerhalb der Schulbehörde.
Schulaufsicht bezieht sich auf die Schule in erweiterter Verantwortung und geht unbeschadet des spezifischen Auftrages für die einzelnen Schulformen von einer einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben der Aufsicht und Beratung aus.

Ziele und Selbstverständnis

Die Sicherstellung von Qualität und Vergleichbarkeit der Arbeit in den Schulen hat verfassungsrechtlichen Rang; Ziel schulaufsichtlichen Handelns ist daher, für alle Schülerinnen und Schüler vergleichbare Bildungschancen zu garantieren und verantwortlich dazu beizutragen, die Qualität von Unterricht und Erziehung in den Schulen zu gewährleisten und zu fördern.
Die Dezernentinnen und Dezernenten der Schulbehörden handeln deshalb nach gemeinsamen Grundsätzen und Zielvereinbarungen, von denen sie sich bei ihrer Aufgabenwahrnehmung für die einzelne Schule oder die jeweilige Schulform leiten lassen.
Sie nehmen ihre Aufgaben in Absprache und Zusammenarbeit mit Schulen und Lehrkräften durch Vereinbarung und Evaluierung wahr.
Sie unterstützen die Zusammenarbeit der Schulen und stellen vergleichbare Bildungsangebote und Standards unter den Schulen des Landes sicher.
Ihre Kommunikation und ihr Handeln sind geprägt von Wertschätzung und Vertrauen, aber auch von Konfliktfähigkeit und der Bereitschaft, Prozesse zu gestalten, um vorgegebene oder vereinbarte Aufgaben und Ziele erreichen zu können.
Transparente, zeitnahe und verlässliche Entscheidungen als Voraussetzung für Partizipation sowie abnehmerorientiertes Verwaltungshandeln als Voraussetzung für Akzeptanz sind leitend für ihre Kommunikation und ihr Handeln.
Die Verpflichtung zur Umsetzung staatlicher Vorgaben sowie die ständige Weiterentwicklung von Unterricht und Erziehung setzen die Bereitschaft voraus, neue Herausforderungen anzunehmen und die eigene Arbeit mit dem Ziel kontinuierlicher Qualitätsverbesserung zu überprüfen.

Tätigkeitsfelder

Der gesetzliche Auftrag für schulaufsichtliches Handeln umfasst Aufgaben der Aufsicht und der Beratung.
Aufsicht wird als Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht wahrgenommen.
Beratung erfolgt als System-, Einzel- und Fachberatung; sie wird nach Möglichkeit kooperativ wahrgenommen und verfolgt Ziele, die im Regelfall zwischen Schulaufsicht und Schule bzw. zwischen Schulaufsicht und einzelnen Lehrkräften vereinbart werden.
Aufsicht und Beratung werden insbesondere in folgenden Tätigkeitsfeldern so ausgeübt, dass die Eigenverantwortung der Schulen gefördert wird:

Qualitätssicherung, -entwicklung und -kontrolle

Es liegt in erster Linie in der Verantwortung der einzelnen Schule, staatlich vorgegebene und innerschulisch vereinbarte pädagogische, fachliche und organisatorische Ziele zu erreichen. Ein geeignetes Mittel dafür ist die Entwicklung eines Schulprogramms, auch um innerschulisch vergleichbare Maßstäbe zu sichern und die Qualität der Arbeit und der Ergebnisse zu verbessern.
Die Dezernentinnen und Dezernenten beraten und unterstützen die einzelne Schule bei ihren Entwicklungsprozessen und wirken mit bei der Evaluierung des Schulprogramms. Gemeinsam mit den Schulen sichern sie Qualitätsstandards, entwickeln diese weiter und evaluieren sie. Darüber hinaus fördern, initiieren und unterstützen sie die Zusammenarbeit von Schulen an einem Standort oder in einer Region und vermitteln Kontakte zwischen Schulen und außerschulischen Einrichtungen wie Arbeitsämtern, Innungen, Betrieben und Verwaltungen.

Personalführung und –entwicklung

Die Dezernentinnen und Dezernenten gehen bei der Personalführung und -entwicklung von den Kompetenzen der Lehrkräfte und der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Zielsetzung ist der optimale Einsatz ihrer fachlichen, pädagogischen und sozialen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Förderung ihrer Arbeitszufriedenheit, um größtmögliche gemeinsame Leistungen in der Schule zu erreichen.
Insbesondere die Motivation zu ständiger Weiterqualifizierung und Teamfähigkeit sowie das Fördern einer Bereitschaft zur Flexibilität sind Instrumente der Personalführung und -entwicklung. Die Schule in erweiterter Verantwortung erfordert im Rahmen der Personalführung und -entwicklung eben die Stärkung der Organisationskompetenzen von Schulleiterinnen und Schulleitern.
Ein weiteres vordringliches Ziel der Personalführung ist eine konsequente und transparente Personalplanung, um die Unterrichtsversorgung unter den Gesichtspunkten der Gesamtversorgung, des fachlichen Bedarfs der Schulen und des regionalen Ausgleichs zu koordinieren und sicherzustellen.
Zu den Führungsgrundsätzen für die Dezernentinnen und Dezernenten gehören die Klärung und Verabredung von Zielen, das Gespräch mit den einzelnen Lehrkräften sowie ein kooperativer und partizipativer Führungsstil.

Zusammenarbeit mit Schulträgern und außerschulischen Einrichtungen

Innerbehördliche Abläufe sind so zu koordinieren, dass Verhandlungen und Beratungen mit den Schulträgern und mit anderen außerschulischen Einrichtungen auf abgestimmten Entscheidungen beruhen. Schulaufsichtliches Handeln wird hierbei initiierend, moderierend und koordinierend sein. Die notwendige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit diesen Partnern von Schule und Schulbehörde soll durch einen regelmäßigen und umfassenden Informationsaustausch gekennzeichnet und gefördert werden. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den Schulträgern bei der Schulentwicklungsplanung.

Zusammenarbeit in der Schulbehörde

Die Erfolge schulaufsichtlichen Handelns hängen entscheidend davon ab, wie effizient die Arbeit in der Schulbehörde selbst gestaltet wird.
Die Strukturen und Arbeitsabläufe innerhalb der schulfachlichen Dezernate und in der Schulbehörde insgesamt müssen weiterentwickelt werden mit dem Ziel, die Informationsabläufe und die inhaltliche Kooperation zu verbessern, sowie Entscheidungen grundsätzlich miteinander abzustimmen.
Zur sachgerechten Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrages ist eine ständige und intensive Zusammenarbeit in und zwischen den Dezernaten erforderlich. Teamfähigkeit ist eine wichtige Voraussetzung für die Arbeit in der Schulbehörde.
Die Schulbehörden erbringen mit der Erfüllung ihres Auftrages Dienstleistungen für Schule und Gesellschaft. Um Kompetenz und Effizienz nicht nur zu erhalten sondern auch zu steigern, muss bei allen, die in der Schulbehörde arbeiten, die Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildung und zur zweckmäßigen und professionellen Organisation der Arbeitsabläufe vorausgesetzt werden.

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