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Bilingualer Unterricht in der Realschule und im Realschulzweig der kooperativen Gesamtschule
RdErl. d. MK v. 8.2.2002 -301-82102/2 - (SVBl. Nr.4/2002 S.127) - VORIS 22410 -

1. Ziel des bilingualen Unterrichts

Ein Ziel der Qualitätsförderung in den niedersächsischen Schulen ist die Erweiterung der Fremdsprachenkompetenz der Schülerinnen und Schüler. Hierzu trägt insbesondere auch bilingualer Unterricht bei als Möglichkeit des Erwerbs einer vertieften kommunikativen und interkulturellen Kompetenz im Sinne der Vorbereitung auf die Internationalisierung der Lebenswelten und die europäische Integration.

Den fremdsprachendidaktischen Erfahrungen zufolge ist bilingualer Unterricht nicht ausschließlich ein Angebot an fremdsprachlich besonders begabte Schülerinnen und Schüler. Bilingualer Unterricht fördert vielmehr das allgemeine Interesse für Sprachen bei Schülerinnen und Schülern. Von daher soll dieser Unterricht auch in der Realschule und im Realschulzweig der kooperativen Gesamtschule verstärkt angeboten werden.

2. Einbindung des bilingualen Unterrichts in die Stundentafel der Realschule

Ab dem Schuljahr 2002/03 soll bilingualer Unterricht (grundsätzlich in Englisch) in der Realschule und im Realschulzweig der kooperativen Gesamtschule erprobt werden. Es ist beabsichtigt, auf der Grundlage einer vierjährigen Erprobung ein "Konzept für bilingualen Unterricht in der Realschule" zu entwickeln. Für die Erprobung gilt Folgendes:

3. Anforderungen an ein Schulkonzept

Bilingualer Unterricht ist fremdsprachlich erteilter Sachfachunterricht. Ein Schulkonzept soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten:

4. Genehmigung

Die Genehmigung zur Einrichtung von bilingualem Unterricht und/oder zu dessen Vorbereitung durch verstärkten Englischunterricht ist bei der obersten Schulbehörde zu beantragen. Realschulen, die bisher bereits verstärkten Englisch- und bilingualen Unterricht angeboten haben, können einen Antrag noch für das laufende Schuljahr stellen.