Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare |
Fördergrundsätze
über die Gewährung von Zuwendungen für die Innovationsprojekte
des Masterplans Digitalisierung im Bereich der digitalen
Bildung
Erl. d. MK v. 15.12.2019 - 54-80 009-2 (Nds. MBl. Nr.
1/2020 S. 23) - VORIS 22410 -
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze und der VV zu § 44 LHO sowie auf der Grundlage des Masterplans Digitalisierung 2.7 Zuwendungen zur Implementierung von innovativen und zukunftsorientierten Technologien im allgemein- und berufsbildenden Schulwesen im Rahmen der Innovationsprojekte Robonatives, Additive Fertigung - 3-D-Druck in der Schule und Distanzlernen/Berufsbildende Schulen. Bildungsziel der LReg ist es, die Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstbestimmten Denken und Handeln in einer digitalisierten Gesellschaft und Arbeitswelt zu fördern. Hiesige drei Innovationsprojekte sollen den digitalen Wandel in der Bildung wie folgt forcieren:
1.2 Ein Anspruch des Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden nachfolgend aufgeführte Digitalisierungsmaßnahmen:
3. Zuwendungsempfänger
3.1 Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) ist die Landesinitiative n-21: Schulen in Niedersachsen online e. V. Der Erstempfänger hat die Zuwendung im Rahmen der VV Nrn. 12.5 und 12.6 zu § 44 LHO in privatrechtlicher Form an den Letztempfänger weiterzuleiten.
3.2 Letztempfänger sind Schulträger von niedersächsischen allgemein- und berufsbildenden Schulen.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
4.1 Die Maßnahmen haben ausschließlich an niedersächsischen allgemein- und berufsbildenden Schulen zu erfolgen.
4.2 Zuwendungsfähig sind nur Maßnahmen, die nach dem 25.2.2019 begonnen wurden.
4.3 Die Weitergabe der Zuwendung darf nur an solche Letztempfänger erfolgen, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Der Letztempfänger soll grundsätzlich Rechtsfähigkeit besitzen.
4.4 Eine Gewährung von Zuwendungen nach diesen Fördergrundsätzen entfällt, soweit für den gleichen Fördergegenstand andere Mittel des Landes Niedersachsen oder des Bundes in Anspruch genommen werden. 4.5 Vorhaben können nur gefördert werden, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
5.2 Zuwendungsfähig sind
5.3 Die Höhe der Zuwendung beträgt bei Maßnahmen
5.4 Es erfolgt eine Deckelung der Zuwendung
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
6.1 Der Erstempfänger verpflichtet sich, das Vorliegen der Fördervoraussetzungen bei dem Letztempfänger zu bestätigen.
6.2 Der Letztempfänger ist zu verpflichten, die für den Zuwendungszweck erworbene Ausstattung bis zum Zeitpunkt der Abschreibung zu verwenden. Die Mindestnutzungsdauer beträgt fünf Jahre.
6.3 Nach Ablauf der Bindungsfrist sind angeschaffte Gegenstände dem Letztempfänger zu übereignen.
7. Anweisungen zum Verfahren
7.1 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO, soweit nicht in diesen Fördergrundsätzen Abweichungen zugelassen worden sind.
7.2 Bewilligungsbehörde ist das MK.
7.3 Die Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde bis zum 31.12.2019 einzureichen.
7.4 Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme nachzuweisen.
8. Schlussbestimmungen
Dieser Erl. tritt am 15.12.2019 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.
_________________________
An
die
Landesinitiative n-21: Schulen in Niedersachsen online e.
V.
Nachrichtlich:
An die
Niedersächsische
Landesschulbehörde
Region Hannover, Landkreise und Städte
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |